Liebe Kolleginnen und Kollegen, was CDU und FDP in diesem Untersuchungsausschuss veranstalten, ist die konsequente Fortführung ihrer Taktik des Verzögerns und Verschleierns. Aber wir sind nicht bereit, dieses permanente Untergraben und Torpedieren der Aufklärung durch Schwarz und Gelb weiter hinzunehmen.
Es fing mit der Einsetzung an. Da sah sich die CDU-Fraktion nicht in der Lage, ihre Mitglieder für diesen Ausschuss zu benennen. Infolgedessen sah sich der Präsident nicht in der Lage, den Ausschuss zu seiner konstituierenden Sitzung einzuberufen. Dann hat der Ausschussvorsitzende und CDU-Generalsekretär sich geweigert, auf einen Antrag von SPD und GRÜNEN eine Sondersitzung des UNA 18/3 einzuberufen, die der zügigen Beschlussfassung von Beweisanträgen dienen sollte. Und die Landesregierung hat sage und schreibe fast vier Monate vergehen lassen, bis sie dem Ausschuss die angeforderten Akten zur Verfügung gestellt hat.
Der Gipfel in diesem durchschaubaren Spiel ist der Beweisantrag Nr. 11 von FDP und CDU: ein neunseitiger Beweisantrag mit zwölf Beweisthemen und insgesamt 76 Zeugen, die größtenteils zur Sachverhaltsaufklärung rein gar nichts beitragen können oder zu Beweisthemen befragt werden sollen, die unstreitig, irrelevant, offenkundig oder sogar außerhalb des Untersuchungsgegenstands sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist verfassungswidrig. Daran ändert sich im Übrigen auch dadurch nichts, dass Sie Ihren Beweisantrag inzwischen um zwei Beweisthemen gekürzt haben, weil Sie sich offenbar selbst nicht so ganz sicher sind, ob denn das überhaupt rechtmäßig ist, was Sie da tun.
Diese beantragte Beweiserhebung ist durch den Untersuchungsgegenstand nicht geboten, weil sie nicht das Handeln der Landesregierung im Zusammenhang mit der Förderung der Law School zum Gegenstand hat. Sie vermag nichts dazu beizutragen, mögliche Missstände bei der Förderung der EBS zum Aufbau der Law School aufzudecken, und ist deshalb für die Erfüllung des Untersuchungsauftrags nicht erforderlich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Verschleierung Ihrer politischen Verantwortung für diesen Förderskandal schrecken Sie auch nicht vor einem kalkulierten Verfassungsbruch zurück – wie Sie ihn bereits in UNA 18/1 und UNA 18/2 begangen haben.
(Beifall bei der SPD – Hans-Jürgen Irmer (CDU): Wer sind Sie denn eigentlich, dass Sie das feststellen?)
Den Verfassungsbrecher aus dem UNA 18/2 haben Sie im UNA 18/3 gleich wieder zum Vorsitzenden gewählt.
Warum findet sich denn nicht das Mitglied im Gründungskuratorium der Law School, Jörg-Uwe Hahn, auf Ihrer Zeugenliste?
Warum findet sich nicht das ehemalige Mitglied im Stiftungsvorstand Florian Rentsch auf Ihrer Zeugenliste, warum nicht der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende und Staatssekretär a. D. Dr. Walter Arnold?
Gerade der Kollege Dr. Arnold ist eine der zentralen Figuren in diesem Skandal: so eng verquickt mit EBS und Landesregierung, dass er wahrscheinlich selbst nicht immer wusste, für wen er gerade auftritt und spricht.
Ende letzten Jahres kam sogar heraus, dass unser Kollege Dr. Arnold für die EBS mit eben dieser Landesregierung verhandelt, die er als Abgeordneter eigentlich gerade überwachen sollte.
Vor zwei Wochen ist der Jahresabschluss der EBS für das Jahr 2011 veröffentlicht worden – alles öffentlich einsehbar –, fast ein halbes Jahr nach Ablauf der gesetzlichen Frist. Darin ist öffentlich und für jedermann zu lesen, im Kapitel Rückstellungen: Die Steuerrückstellungen betreffen Rückstellungen für Umsatzsteuernachzahlungen der Jahre 2004 bis 2010 infolge der Betriebsprüfung durch das Finanzamt Wiesbaden I, insgesamt 825.000 €.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es benötigt eine Betriebsprüfung des Finanzamts, um festzustellen, dass die EBS seit dem Jahr 2004 keine Umsatzsteuer bezahlt hat.
Nun ist es sicher reiner Zufall, dass genau in diesem Jahr 2004 Walter Arnold Staatssekretär im Finanzministerium wurde,
und es ist sicher auch Zufall, dass dem Staatssekretär Arnold dies auch in seiner Funktion als Aufsichtsrat der EBS nicht aufgefallen ist. – Man kann es aber auch anders formulieren: Ab dem Moment, ab dem Walter Arnold Staatssekretär im Finanzministerium geworden ist, hat die EBS keinen Cent Steuern mehr in diesem Land bezahlt.
Erst bei einer Betriebsprüfung ist das dem Finanzamt aufgefallen – nicht aber dem Aufsichtsrat Walter Arnold.
Es ist aber sicher kein Zufall, dass CDU und FDP, im Gegensatz zu uns, diesen Walter Arnold nicht auf ihrer Zeugenliste haben. Die Vernehmung der wirklich relevanten Zeugen wie Frau Kühne-Hörmann und Herr Arnold, die Nr. 2 und Nr. 6 der Landesliste der CDU, wird so weit nach hinten geschoben, dass sie wahrscheinlich sogar in die Diskontinuität fällt.
Stattdessen versuchen CDU und FDP, den Ausschuss und die Öffentlichkeit mit irrelevanten Zeugen und irrelevanten Beweisthemen einzuschläfern – und das sogar mit Ansage.
Wir führen diesen Untersuchungsausschuss durch und werden Sie genauso vorführen, wie wir das in den anderen auch getan haben.
Das ist Rechtsbruch mit Ansage. Was haben Sie eigentlich für ein Rechtsstaatsverständnis? Was haben Sie eigentlich für einen Respekt vor der Minderheit in diesem Haus, vor dem Staatsgerichtshof und vor der Verfassung des Landes Hessen? Das möchte ich von Ihnen gern einmal wissen.
Kollege Weiß, da waren ein paar sehr weitgehende Formulierungen drin, die wir hier nicht mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen haben.
Na ja, gut, „Verfassungsbrecher“, und was da alles für ein Zeug gesagt worden ist. Ich bitte darum, dass wir auch in der Aktuellen Stunde – wo Säbel statt Florett erlaubt ist – doch ein bisschen die Ordnung des Hauses beachten.
Das war keine Rüge, das war ein freundschaftlicher Hinweis von mir, zur frühen Stunde, an alle, die guten Willens sind. Mehr wollte ich gar nicht vermitteln.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Günter Ru- dolph (SPD): Ich fand, der Kollege Weiß war äußerst freundlich!)