Ich kann nur eines tun, meine Damen und Herren. Ich zitiere einen Kommentar auf „hr-online“, der dort seit gestern zu lesen ist. Dort heißt es sehr treffend:
Ein gefundenes Fressen im Wahlkampf für GRÜNE und LINKE: Sie sehen die Landesregierung vor einem Trümmerhaufen oder behaupten gar, der gesamte Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau sei hinfällig.
Diese Parolen sind weit überzogen. Denn Hessens höchste Verwaltungsrichter haben nicht über den Ausbau an sich oder den Fluglärm geurteilt, sondern über Sicherheitsprobleme beim Parallelbetrieb der Startbahnen. Verantwortlich dafür sind die Flugsicherung und das vorgeschaltete Bundesaufsichtsamt. Sie müssen die Sicherheitsbedenken ausräumen, die technischen Probleme mit den Navigationsgeräten in den Griff kriegen oder – schlimmstenfalls – eine neue Route finden.
Ein Versäumnis der Landesregierung gibt es hier nicht. Der Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau bleibt rechtskräftig.
(Beifall bei der FDP und der CDU – Zuruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Weiterlesen! – Weitere Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hören Sie doch zu. – Deswegen frage ich mich, warum nicht die eigentlich aktuellen Themen, um die es in der Flughafendebatte geht, nämlich die Erweiterung des von den GRÜNEN geforderten Nachtflugverbots, Wirbelschleppen usw., von GRÜNEN und LINKEN auf die Tagesordnung gesetzt wurden.
Dann suchen Sie die Notlösung, über dieses Urteil, das jetzt vorliegt, dieses Thema hier im Plenum zu diskutieren und die Landesregierung anzugreifen.
Meine Damen und Herren, das funktioniert und das verfängt nicht, weil in der Tat – da hat Herr Schäfer-Gümbel recht – nicht einmal die rheinland-pfälzischen Kommunen die Landesregierung intensivst angreifen. Ich wünschte mir da ein klares Bekenntnis zum Flughafen; das sage ich ganz ehrlich. Aber in dem Bereich haben selbst die rheinland
pfälzischen Kommunen und die Fluglärmbetroffenen erkannt, dass es nichts mit der Landesregierung zu tun hat. Nur der selbst ausgerufene Verkehrsminister Al-Wazir hat es wieder einmal nicht verstanden.
Ich will an dieser Stelle noch eines ansprechen. Seit Ewigkeiten blockieren SPD und GRÜNE in Rheinland-Pfalz die Initiative aus Hessen zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes.
Worum geht es da? Es sollen eben gerade die Lärmschutzinteressen bei der Flugroutenbestimmung stärker berücksichtigt werden. Das wird blockiert. Der Kompromissvorschlag, den Hessen erarbeitet hat und durch den genau das eingearbeitet werden sollte, wurde von Rot-Grün an die Ausschüsse verwiesen, statt umgesetzt zu werden. Gäbe es nicht diese Blockade von Rot-Grün, hätten wir mittlerweile ein geändertes Luftverkehrsgesetz, und wir könnten hier Lärmschutzpunkte sehr wohl stärker berücksichtigen.
(Beifall bei der FDP und der CDU – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So ein Quatsch! – Weitere Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sie wollten die Extremvariante, der Kompromissvorschlag war Ihnen zu wenig. Damit schaden Sie den Betroffenen. Das ist ärgerlich, meine Damen und Herren, und gehört an dieser Stelle auch einmal gesagt.
Ich will die Gelegenheit noch einmal dazu nutzen, deutlich zu machen, dass das, was GRÜNE und LINKE mit Blick auf den Flughafen verbreiten und fordern, zu massiven Arbeitsplatzverlusten führen wird. Herzlichen Dank auch für das Flugblatt, Herr Al-Wazir, das Sie in weiten Teilen der Region verteilt haben. Ich glaube, es wird mehr für CDU und FDP werben als für die GRÜNEN, am Ende wahrscheinlich auch noch für die LINKEN, weil der ver.diChef Frank Bsirske – Klammer auf: GRÜNE, Klammer zu – sich sehr klar dagegen positioniert hat, die Nachtfluggrenzen weiter auszudehnen, da er um Arbeitsplätze fürchtet. Ich kann Ihnen die Pressemeldung zeigen, sie ist auch bekannt.
Ihnen aber geht es nicht in den Kopf, dass es uns um einen Ausgleich zwischen den für die Region unheimlich wichtigen Arbeitsplätzen auf der einen Seite und der Lärmbelastung auf der anderen Seite geht.
Das ist das, was wir Ihnen vorwerfen. – Wir wollen einen Ausgleich finden, und wir arbeiten daran, auch die Lärmbelastung zu senken, und das tun wir intensiv.
Aber, meine Damen und Herren, es nur einseitig zu betrachten, wie Sie hier, wo Sie heute peinlicherweise versuchen, Wahlkampf hochzuziehen, das tragen wir nicht mit.
Meine Damen und Herren, es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.
Okay. – Dann muss DIE LINKE entscheiden, ob sie über ihren Entschließungsantrag abstimmen lassen will. – Okay.
Zunächst einmal überweisen wir den Dringlichen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem zuständigen Wirtschaftsausschuss. – Dem widerspricht niemand. Dann ist das so beschlossen.
Ich lasse über Tagesordnungspunkt 58 abstimmen: Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend VGH kippt Südumfliegung – Planfeststellung muss auf den Prüfstand. Wer diesem Antrag zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann ist dieser Antrag abgelehnt bei Ablehnung durch CDU und FDP, bei Zustimmung durch DIE LINKE und Enthaltung durch SPD und GRÜNE.
Herr Präsident, das ist vielleicht nicht richtig angekommen. Auch die SPD-Fraktion lehnt den Entschließungsantrag ab.
Dann stelle ich fest, dass der Entschließungsantrag abgelehnt worden ist von CDU, SPD und FDP. DIE LINKE hat ihm zugestimmt, und die GRÜNEN haben sich enthalten.
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend kleinliche Parteitaktik statt europäischer Verständigung: Rheinland-Pfalz beschädigt das deutsch-polnische Verhältnis – Drucks. 18/7721 –
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend wirksamen Beitrag zum Erhalt des Deutschen Polen-Instituts leisten – Drucks. 18/7722 –
Es ist beschlossen worden, ohne Aussprache abzustimmen. Zunächst kommen wir zu Tagesordnungspunkt 60, dem Antrag der Koalitionsfraktionen. – Herr Kollege Schaus, bitte schön.
Ich rufe Ziffer 1 von Tagesordnungspunkt 60 auf. Wer Ziffer 1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU, FDP und LINKE stimmen zu.