Protokoll der Sitzung vom 09.07.2009

Herr Minister, vielen Dank. – Vor der Mittagspause steht jetzt nur noch Herr Kollege Schaus. Herr Schaus, Sie haben das Wort, bitte sehr.

(Clemens Reif (CDU): Ich könnte jetzt noch stundenlang zuhören, aber ich habe Hunger!)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihnen durchaus zur Mittagspause verhelfen. Herr Minister, ich muss aber das, was Sie gesagt haben, an mehreren Punkten widerlegen.

Zunächst einmal muss ich Ihnen etwas sagen. Sie haben offensichtlich die Forderung der Gewerkschaften nach einer Ausbildungsplatzumlage – ich betone: Umlage – nicht verstanden. Bei dieser, wie wir meinen, berechtigten Forderung geht es keinesfalls um eine Verstaatlichung der Berufsausbildung.Vielmehr geht es darum, Gerechtigkeit zwischen denen herzustellen, die Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen und damit Kosten und Aufwand haben, und denen, die das nicht tun.

(Beifall bei der LINKEN)

Darum geht es bei der Ausbildungsplatzumlage. Das hat mit Verstaatlichung nichts zu tun. Das würde insbesondere den kleinen und mittelständischen Betrieben und dem Handwerk helfen. Das wäre die Konsequenz daraus. Denn die Ausbildungsplatzsituation ist doch so – ich glaube, dem kann niemand widersprechen –: Die großen

Industriebetriebe sind genau diejenigen, die aus Kostengründen die Zahl der Ausbildungsplätze reduzieren. Sie haben die niedrigsten Quoten. Sie sollen in der Tat dafür, dass sie später ausgebildetes Personal erhalten, eine Umlage zahlen, damit andere Betriebe ausbilden können.

(Beifall bei der LINKEN)

Das ist mit der Ausbildungsplatzumlage gemeint, und sonst nichts.

Lassen Sie mich an der Stelle auch noch einmal etwas anderes sagen.Denn Herr Bocklet hat da assistiert.Die Zahl der beschäftigten Arbeiter und Angestellten,so wie ich sie aus dem Haushaltsplan kenne, beträgt nicht 33.000, sondern 42.000. Es sind etwas über 2.150 Auszubildende, die das Land Hessen hat. Wenn ich das dann ausrechne, komme ich auf eine Quote von 5,1 %.Das sind keine 7 %. Es sind aber auch keine 6,8 %, wie Sie gesagt haben.

Deshalb hatten wir als LINKE in den Haushaltsberatungen exakt 576 zusätzliche Ausbildungsstellen für das Land Hessen gefordert. Da haben wir gerechnet. Denn das ist die Zahl, die man zusätzlich braucht, um die 7-%-Quote zu erreichen. Denn das, was wir von der Industrie fordern, das, was die Gewerkschaften berechtigterweise in Zusammenhang mit der Ausbildungsplatzumlage fordern, das soll und muss das Land Hessen auch erfüllen können.

Insofern denke ich, unser Antrag ist nach wie vor berechtigt.Wir können lesen und rechnen.Wir können auch richtige und korrekte Anträge stellen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Kollege Schaus, vielen Dank. – Es liegen jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache beendet.

Meine Damen und Herren, wie verbleiben wir? Wird das alles den Ausschüssen überwiesen?

(Zuruf von der CDU: Das geht alles in die Aus- schüsse!)

Die Initiativen unter den Tagesordnungspunkten 61, 43 und 92 werden, wie vorgeschlagen, den Ausschüssen überwiesen.

(Zuruf)

Meine Damen und Herren, hat irgendjemand etwas dagegen? – Nein, das ist nicht der Fall.

Ich teile Ihnen jetzt noch einmal mit, dass wir nach der Mittagspause mit dem Setzpunkt der FDP-Fraktion beginnen. Das ist die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und anderer Gesetze. Danach rufen wir die dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes auf.

Jetzt weiß jeder Bescheid. Dann unterbreche ich die Sitzung bis 14:10 Uhr.

(Zurufe: 15 Uhr!)

Bis 14:10 Uhr.Heute Morgen habe ich bekannt gegeben, es gibt eine Stunde Mittagspause. Es ist jetzt 13:09 Uhr. – Herr Kollege Reif, Sie wollten essen, und Sie hätten dem Minister noch zuhören können. Ich empfehle Ihnen, ge

hen Sie gemeinsam essen. Dann können Sie sich austauschen. Um 14:10 Uhr geht es weiter. Die Sitzung ist geschlossen.

(Unterbrechung von 13:11 bis 14:13 Uhr)

Ich eröffne die Sitzung wieder und stelle fest, dass noch eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend den Amoklauf von Winnenden,Drucks.18/932.Die Dringlichkeit wird bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag, wie vereinbart, ohne Aussprache zur direkten Abstimmung, Tagesordnungspunkt 93.

Ich rufe damit den Tagesordnungspunkt 11 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und anderer Gesetze – Drucks. 18/861 –

hierzu:

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucks. 18/911 –

Redezeit pro Fraktion: zehn Minuten. Ich gehe davon aus, da es der Setzpunkt der FDP-Fraktion ist, dass der Kollege Greilich beginnen wird.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir bringen heute hier den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Anpassung des hessischen Polizeirechts ein. Bei der sorgfältigen und arbeitsintensiven Erarbeitung dieses Gesetzentwurfes haben wir immer wieder den Spagat erlebt, den die erforderliche und unvermeidliche Abwägung mit sich bringt.

(Günter Rudolph (SPD): Sorgfältig?)

Herr Kollege Rudolph, in der Tat, wir arbeiten sorgfältig.

(Beifall bei der FDP)

Zwischen den Befugnissen einer modernen Polizeiarbeit und der Rechtssicherheit von Polizeibeamten einerseits, also dem effektiven Schutz unserer Bürger, auf den diese zu Recht größten Wert legen, und dem Schutz der Grundrechte der Bürger andererseits muss sorgfältig abgewogen werden. Und das haben wir getan.

Den Grundsatz, der für uns Liberale Leitlinie bei der Abwägung ist, hat schon der große amerikanische Staatsmann Benjamin Franklin im 18. Jahrhundert in unübertrefflicher Weise in Worte gefasst,weil er erkannt hat,dass es zwar individuelle Freiheit nicht ohne Gewährleistung der persönlichen Integrität, also der persönlichen Sicherheit, gibt, dass es in einer freiheitlichen Gesellschaft aber auch keine absolute Sicherheit geben kann. Er hat formuliert, knapp und präzise: Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.

(Beifall bei der FDP)

Deshalb müssen wir uns alle immer wieder vor Augen halten, dass wir alles tun müssen, was die Sicherung unserer Bürger und auch unserer demokratischen Gesellschafts

ordnung effektiv und nachhaltig gewährleistet, dass wir aber alles das zu unterlassen haben, was zwar die Freiheitsrechte unserer Bürger einschränkt, aber keinen spürbaren Sicherheitsgewinn gewährleistet, der allein solche Einschränkungen rechtfertigen kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben diese Aufgabe gelöst. Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir ein modernes Polizeigesetz, und wir schaffen gleichzeitig das liberalste Polizeigesetz, das es in Hessen je gegeben hat.

(Beifall bei der FDP sowie der Abg. Judith Lannert und Kurt Wiegel (CDU) – Günter Rudolph (SPD): Da klatscht noch nicht einmal die CDU! – Zurufe von der SPD)

Ich verstehe die Aufregung auf der linken Seite, weil man dort nicht in der Lage war,Vernünftiges zu leisten. – Aber wir kommen gleich zu der heikelsten Frage, die sich uns neben zahlreichen weiteren Einzelfragen stellt. Wie nämlich können wir in Zeiten schier unendlich wachsender technischer Möglichkeiten sicherstellen, dass die Polizei vor raffinierten Überwindungsmechanismen nicht kapitulieren muss, die inzwischen von Kapitalverbrechern aller Art, sei es aus dem Bereich der organisierten Kriminalität oder des internationalen Terrorismus, benutzt werden? Wie können wir unvermeidliche Eingriffe gleichzeitig so gestalten, dass die Bürgerrechte gewahrt bleiben und das friedliche Zusammenleben der Gesellschaft in Freiheit nicht eingeschränkt wird?

Diese Aufgabe haben wir z. B. gelöst, indem wir die Möglichkeit zur sogenannten Quellen-TKÜ einführen, aber die Grenze zu der von uns abgelehnten Onlinedurchsuchung in rechtlich einwandfreier Weise definieren. Die neue Vorschrift, die wir jetzt schaffen, bringt eine Rechtsgrundlage für den verdeckten technischen Eingriff in ein informationstechnisches System zum Zwecke der Telekommunikationsüberwachung, und zwar nur dann – das ist das Entscheidende –, wenn eine gegenwärtige Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person besteht und wenn außerdem die Abhörmaßnahme zur Abwehr dieser Gefahr unerlässlich ist. Dass dies alles, außer bei Gefahr im Verzug, nur mit richterlicher Anordnung erfolgen darf, versteht sich für uns von selbst.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich nach den Reaktionen der Opposition nach der Vorstellung des Gesetzentwurfs in der Pressekonferenz schaue, dann frage ich – mir hat dies bis jetzt noch niemand erklären können; vielleicht gelingt es heute – warum es unter diesen von mir genannten Voraussetzungen rechtlich einen Unterschied machen soll, ob ein Verbrecher mit einem uralten Wählscheibentelefon, mit einem Handy oder über das Internet telefoniert. Ich betone, dass wir hier keine neuen Überwachungsmöglichkeiten für die Polizei schaffen.

(Florian Rentsch (FDP): Keine neuen?)

Wir passen lediglich die bisherigen Befugnisse an aktuelle technische Entwicklungen an, um Gefahrenabwehr auch im Zeitalter des Internets zu gewährleisten.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage schon an dieser Stelle sehr deutlich: Wer sich dem verweigert, der ist für nicht verantwortbare Sicherheitslücken verantwortlich.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wichtig ist auch der Hinweis, dass Eingriffe nur dann zulässig sind, wenn sichergestellt ist, dass ausschließlich laufende Telekommunikation erfasst wird. Das bedeutet, dass der Zugriff auf die Festplatte des Systems im Übrigen,auf das von mir gern so genannte elektronische Gedächtnis, unzulässig bleibt. Eine Onlinedurchsuchung wird es also in Hessen auch in Zukunft nicht geben.