Protokoll der Sitzung vom 09.07.2009

Herr Greilich, die neuen Voraussetzungen des § 14a sind nämlich ganz weit gefasst und erlauben faktisch eine umfassende und gegenüber den Betroffenen verdachtsunabhängige Überwachung, die jetzt auch noch ausdrücklich verdeckt erfolgen soll, und nicht nur die Kfz-Kennzeichen, sondern auch – das haben Sie verschwiegen – die Bilder der Insassen der Fahrzeuge enthalten darf. Das ist eine Verschärfung, keine Verbesserung.

Für eine derartige Überwachung der Bevölkerung gibt es keine nachvollziehbare Rechtfertigung.

(Zuruf des Abg. Holger Bellino (CDU))

Herr Kollege Bellino, hören Sie doch auf, hier dauernd von der Seite hereinzubrebeln. Hören Sie sich das erst einmal an, dann können wir im Innenausschuss weiter darüber diskutieren.

(Zuruf des Abg. Holger Bellino (CDU))

Dann kommen Sie her, und stellen Sie sich vor mich, dann können Sie das weiter machen – wenn Sie der Meinung sind, das sei so aufregend, was ich sage. Du meine Güte.

(Zurufe der Abg. Holger Bellino und Volker Hoff (CDU))

Für eine solche Überwachung der Bevölkerung gibt es keine nachvollziehbare Rechtfertigung.

Vor einigen Monaten haben CDU und FDP in diesem Hause einen Antrag eingebracht, der die Einführung einer Section Control – also eine Geschwindigkeitsmessung von Kraftfahrzeugen innerhalb eines definierten Abschnittes – vorsieht, wegen erheblicher verfassungs- und datenschutzrechtlicher Bedenken abgelehnt. Es ist schon ein merkwürdiges Freiheitsverständnis der FDP und der CDU, dass sie bei der Erfassung von Rasern die durchaus bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken erkennen, nicht aber bei Normalbürgern, gegen die keinerlei Verdacht besteht und die lediglich zufällig eine bestimmte Straße befahren.

(Beifall bei der LINKEN und des Abg. Tarek Al- Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Durch Nr. 2 unseres Änderungsantrags soll deswegen die Einführung des § 14a in das HSOG verhindert werden. Zwar werden die Voraussetzungen der Überwachung hier gegenüber § 14 Abs. 5 – der ja verfassungswidrig ist – neu gefasst, doch sind für uns die verfassungsrechtlichen Bedenken in keiner Weise ausgeräumt.

(Beifall bei der LINKEN)

Den Lauschangriff in den Wohnungen wollen Sie durch eine gesetzliche Einbruchsermächtigung zum Zwecke der Wanzenanbringung in den Wohnungen erweitern. Nr. 3 unsers Änderungsantrag lehnt den Lauschangriff generell ab,

(Beifall bei der LINKEN)

mit dem zwangsläufig in den absolut geschützten Kernbereich der Intimsphäre und der privaten Lebensgestaltung eingegriffen wird.

(Beifall bei der LINKEN)

Dies wird nicht dadurch besser, dass nunmehr in § 15 Abs. 7 auch noch eine gesetzliche Einbruchsermächtigung zum Zwecke der Wanzenanbringung in den Wohnungen eingeführt wird. Derartige Lauschangriffe können zu erheblichen Verletzungen der Menschenrechte führen und gehören nicht in dieses Gesetz.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, wir lehnen ebenso die vorgesehene Onlineüberwachung und Aufrechterhaltung der Möglichkeit der Rasterfahndung ab. Die Entwicklung der Onlineüberwachung droht zu einem der größten Eingriffe in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger zu werden. Auf unseren Computern befindet sich eine Vielzahl sensibler persönlicher Daten, die von dieser Überwachung betroffen sein können. Einen wirklichen Schutz vor dem Missbrauch dieser Daten gibt das Gesetz nicht her.

Vielmehr besteht die Gefahr, dass hier Einrichtungen geschaffen werden, die ein Medium auch in seiner Funktion des Meinungsaustauschs und der politischen Willensbildung beeinträchtigen können.Wir beantragen deshalb die Streichung der Vorschrift des § 15b HSOG.

Durch die Rasterfahndung kann praktisch jeder Mensch alleine durch seine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personengruppe zu einem potenziellen Schwerverbrecher gemacht werden. Im Übrigen wurde der Lauschangriff nach § 15 Abs. 4 nach Angaben der Landesregierung, die sie noch im vergangenen Jahr gegenüber dem Landtag gemacht hat, noch nie durchgeführt, und die Rasterfahndung nach § 26 wurde nur einmal vor etwa acht Jahren durchgeführt. Eine polizeiliche Befugnis für diese Vorschrift ist uns deshalb nicht ersichtlich. Solche, auf Vorrat angelegte Überwachungsgesetze haben gleichwohl eine tendenziell demokratiefeindliche Wirkung – da müssten jetzt Sie von der rechten Seite dieses Hauses aufschreien –, weil sie bei den Bürgerinnen und Bürgern ein Gefühl der Überwachung und Erfassung hervorrufen. Dieses Gefühl beeinträchtigt nicht nur die Privatsphäre, sondern erzeugt auch eine Art Konformitätsdruck.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, dem ist in einem freiheitlichdemokratischen Rechtsstaat entschieden entgegenzutreten,zumal ein Missbrauch solcher Eingriffsbefugnisse niemals ausgeschlossen werden kann. Deshalb haben wir auch hier die Streichung der Rasterfahndung beantragt.

(Beifall bei der LINKEN)

Zu guter Letzt wollen wir unter Einfügung des neuen Satzes 2 in den § 32 Abs. 1 zur Klarstellung beitragen; dieser lautet:

Die Ingewahrsamnahme von Personen zur Verhinderung ihrer Teilnahme an einer politischen Demonstration ist unzulässig.

Wir greifen damit auch Initiativen von Bürgerrechtsbewegungen auf, um einen Missbrauch der Rechtsnorm auf jeden Fall auszuschließen.Wir wollen hier niemandem etwas unterstellen.Wir wollen dies aber auch entsprechend klar geregelt haben.

(Beifall bei der LINKEN)

Weil es ein Setzpunkt der FDP ist, über den wir hier reden, lassen Sie mich mit einem Zitat Ihrer Parteikollegin und ehemaligen Bundesjustizministerin LeutheusserSchnarrenberger schließen. Sie sagte am 23. Mai dieses

Jahres im „Interview der Woche“ mit dem Titel „Hände weg von der Menschenwürde“ im SWR – ich zitiere –:

Vorratsdatenspeicherung, Bundeskriminalamtsgesetz mit Rasterfahndung, Spähangriff, Lauschangriff. Das ist eine Politik, die möglichst viel von Bürgerinnen und Bürgern erfahren will, was sie sagen, wie sie kommunizieren, wo sie sich aufhalten, wie sie sich bewegen... Es zeigt in meinen Augen, dass das Verhältnismäßigkeitsprinzip als Maßstab auch für die Politik – nicht nur für das Verfassungsgericht – immer wieder verletzt wird.

Dem ist nichts hinzuzufügen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke schön, Herr Kollege Schaus. – Zu einer Kurzintervention hat sich Herr Greilich gemeldet.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Oh, das geht früh los!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe lange gezögert und mich gefragt, ob man auf einen so „qualifizierten“ Beitrag überhaupt reagieren muss.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Oh!)

Herr Kollege Wagner,auf der anderen Seite gibt es Dinge, die sich, wenn sie von dieser Stelle aus geäußert werden, dann vielleicht ein Stück weit einprägen können. Wenn schlicht Falsches behauptet wird, dann sollte man dafür sorgen, dass die Gefahr gleich gebannt wird.

Fangen wir einmal mit der zentralen Aussage von Herrn Schaus an. Ich glaube, Sie haben von „Insubordination“ gegenüber dem Bundesverfassungsgericht gesprochen. Das ist in der Tat ein schweres Wort, und es ist in der Tat offensichtlich eine schwierige Materie, Herr Kollege Schaus. Daher macht es Sinn, bevor man in dieses Haus Anträge einbringt, sich auch einmal mit der Rechtslage zu befassen. Sie wollen § 14 Abs. 5 HSOG streichen.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Der ist schon weg!)

Herr Kollege Schaus, den gibt es nicht.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Axel Winter- meyer (CDU))

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden,dass diese Vorschrift unwirksam ist. Diese Entscheidung ist im „Gesetz- und Verordnungsblatt“ veröffentlicht worden. Damit ist Abs. 5 des § 14 HSOG weg, den können Sie nicht mehr streichen.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber mit Sternchen ist er online im Blatt!)

Meine Damen und Herren, das ist das Erste, was wir festhalten wollen.

Zum Zweiten. Sie sagen, der Einsatz von Kennzeichenlesegeräten würde auf die Erfassung von Personen ausgedehnt. Ich zitiere aus dem Gesetzentwurf § 14a Abs. 1; dort heißt es:

Die Bildaufzeichnung nach Satz 1

das ist das Kennzeichen –

kann auch erfolgen,

jetzt kommt das Wichtige –

wenn die Insassen der Fahrzeuge unvermeidbar betroffen werden.