Protokoll der Sitzung vom 15.09.2009

es muss nicht alles im Rahmen einer überfrachteten Dienstrechtsreform erfolgen, von der niemand weiß, zu welchem Zeitpunkt sie tatsächlich verwirklicht werden wird.Wir sind durchaus der Meinung, dass dies ein Thema ist,das in der Form geregelt werden könnte,wie es der Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorsieht. Das würde dann in der gleichen Art geregelt.

Das Gesetz könnte auch zum Jahresende in Kraft treten. Das sieht der Entwurf vor. Bei der Umsetzung im Rahmen der Dienstrechtsreform würde eine Regelungslücke entstehen, die zumindest bis in das nächste Jahr hineinreichen würde. Das ist nicht einzusehen.

Aus unserer Sicht wäre es durchaus sinnvoll, eine parallele gesetzliche Regelung zu schaffen.Auf der einen Seite wären dann die üblichen Arbeitsverhältnisse und auf der anderen Seite das besondere Dienst- und Treueverhältnis im Beamtenrecht. Das könnte man durchaus einheitlich in einem Gesetz regeln. Man braucht nicht ständig Spezialgesetze zu schaffen, wenn es nicht zwingend notwendig ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Schaus, danke. – Für die Landesregierung ergreift jetzt Herr Staatsminister Bouffier das Wort.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Aus Sicht der Landesregierung gibt es eine Übereinstimmung, nämlich die, dass genetische Diskriminierungen im öffentlichen Dienst vermieden werden müssen. Deshalb will ich

zu Beginn meiner Rede gleich einmal sagen: In der hessischen Landesverwaltung werden gendiagnostische Tests weder bei der Einstellungsuntersuchung noch bei anderen Untersuchungen durchgeführt. Das gilt ganz generell. Somit müssen wir zumindest keine Sorge haben, dass da ein unmittelbarer Regelungsbedarf besteht.

Zweitens möchte ich Ihnen empfehlen, den Gesetzentwurf jedenfalls so nicht zu verabschieden. Herr Dr. Blechschmidt hat schon darauf hingewiesen, Herr Kollege Reißer auch. Herr Schaus, Sie haben jetzt eine Pirouette gedreht und gesagt: Na ja, das mit einem eigenen Gesetz zu regeln, ist ein bisschen schwierig, eigentlich gehört das in das Beamtengesetz, aber die Änderung des Beamtengesetzes, die Dienstrechtsreform, ist ein großes Werk, das kommt nicht morgen. – Ich denke, wir sollten im Ausschuss einmal ohne Zorn und Eifer darüber sprechen, was sinnvoll ist.

Ich will noch auf einen zweiten Gesichtspunkt hinweisen. Wir diskutieren leidenschaftlich gern, ob wir eine sinnvolle Gesetzgebung vornehmen. Wir sprechen hier über die Verhältnisse, in denen unsere Bediensteten, speziell unsere Beamtinnen und Beamten, arbeiten. Da wäre es schon gut,wenn man das in einem Gesetz und nicht in lauter verschiedenen Gesetzen regeln würde.Das wäre in der Sache wirklich hilfreich.

Es kommt noch etwas hinzu. Frau Schulz-Asche, ich glaube, so geht das überhaupt nicht. Ich will auf einen Sachverhalt hinweisen. Sie haben in Ihrem Gesetzentwurf in § 1 Satz 1 eine Art Verweisung vorgesehen. Sie antizipieren sozusagen das Gendiagnostikgesetz des Bundes und wollen dessen Wirksamkeit auch für die hessischen Dienstverhältnisse.

Ich glaube, das geht nicht. Denn mit dem Gendiagnostikgesetz des Bundes wird eine ganze Reihe Sachverhalte geregelt, für die wir auch wahrscheinlich bei Einsatz großer Fantasie gar keine Gesetzgebungskompetenz haben. Wenn Sie sich das Gesetz des Bundes einmal anschauen, werden Sie erkennen, dass dort Begriffsbestimmungen aller Art geregelt werden. Es wird die Frage des Arztvorbehaltes geregelt. Es werden dort genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung geregelt. Abstammungsrechtsfragen sind bundesgesetzlich geregelt.

Dort werden z. B. auch Untersuchungen für Versicherungen geregelt. Das Versicherungsrecht ist ein klassisches Bundesrecht.

Wenn Sie in die Materie einmal näher hineingehen, werden Sie sehr schnell feststellen: So, wie Sie es vorgeschlagen haben, geht das auf gar keinen Fall, weil wir gar keine Kompetenz dafür haben. Das würde ich schon aus rechtlichen Gründen sagen.

Ob man dazu ein eigenes Gesetz macht, sollten wir in Ruhe miteinander beraten. Vielleicht gelingt auch etwas

anderes. Das Ziel ist das gleiche. Ich denke, da sind wir nicht auseinander. Ob wir unsere Bediensteten auch durch ein Gesetz entsprechend schützen, will ich aber bewusst offenlassen.

Etwas ist mir wichtig: In Hessen gibt es keine gendiagnostischen Untersuchungen unserer Bediensteten.Deswegen haben wir auch keinen Bedarf, das eilig zu regeln.

Das Gesetz des Bundes tritt erst zum 1. Februar nächsten Jahres in Kraft.Von daher gibt es genügend Raum für eine intensive Diskussion. Ich biete Ihnen an, dass wir die Rechtsfragen, aber auch die Frage, was sinnvoll ist, im Ausschuss näher erörtern.

Sollten Sie auf einer Abstimmung über den Gesetzentwurf, so wie Sie ihn vorgelegt haben, bestehen, müsste ich für die Landesregierung Ablehnung empfehlen. Aber ich bin guter Hoffnung, dass man hier vielleicht zu etwas Gemeinsamem im Interesse der Sache kommen kann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, ich kann auf Ausführungen zu Einzelheiten verzichten. Die Probleme der Gendiagnostik sind ein weites Feld. Es würde sich anbieten – und reizvoll wäre es auch –, darüber zu sprechen.Aber im Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit will ich es damit bewenden lassen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Herr Staatsminister, vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich darf feststellen, dass die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN für ein Gesetz über den Schutz vor genetischen Diskriminierungen in öffentlichen Dienstverhältnissen stattgefunden hat.

Zur Vorbereitung der zweiten Lesung soll der Gesetzentwurf, federführend, dem Innenausschuss und – das wurde jetzt beantragt – zusätzlich, beratend, dem Ausschuss für Arbeit,Familie und Gesundheit überwiesen werden.Dem wird nicht widersprochen? – Dann können wir so verfahren.

Ich stelle fest: Für heute sind wir am Ende der Tagesordnung angelangt. Ich wünsche Ihnen einen kurzweiligen Abend, und zwar unabhängig davon, ob Sie ihn bei dem „Kreis der Freunde des Sports“, beim VdK oder wo auch immer verbringen.

Wir sehen uns morgen früh um 9 Uhr wieder. – Vielen Dank.

(Schluss: 18:49 Uhr)