Protokoll der Sitzung vom 18.02.2009

Meine Damen und Herren, Sie können versichert sein, dass ich meine Tätigkeit als Abgeordnete wahrlich sehr ernst nehme. Das heißt aber nicht nur Anwesenheit in einem Plenum. Das heißt auch, dass ich die Sorgen der Menschen in der Region ernst nehme und durch meine Anwesenheit versuche, diese Sorgen aufzunehmen, und mich bemühe, dass es eben nicht zu einer Deeskalation kommt.

(Zurufe: Eskalation!)

Entschuldigung, zu einer Eskalation. Sie merken, dass mich das sehr berührt, weil ich mir überhaupt nicht erklären konnte, dass man hier eine Debatte an diesem Punkt aufmacht. Ich kann Ihnen nur sagen: Das ist wahrlich keine Sternstunde des Parlaments.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,der SPD und der LINKEN)

Es müsste auch in Ihrem Interesse liegen, dass es zu keiner Eskalation kommt. Ich kann Ihnen versichern, dass die Gespräche,die ich vor Ort mit den Polizisten und auch mit den Waldbesetzern geführt habe, in einer ruhigen Atmosphäre vorangegangen sind. Es hat am Ende dazu geführt, dass ich wieder nach Wiesbaden gefahren bin, aber mit einem Gefühl der Beruhigung, weil ich sehen konnte, dass es eben nicht zu Ausschreitungen in diesem Bereich kommen wird.

Meine Damen und Herren, auch wenn Sie dies hier kritisieren – Herr Bouffier hat dies auch getan – und wenn Sie die Mehrheit im Parlament haben, sage ich Ihnen: Eine Gewissensentscheidung, meine Gewissensentscheidung können Sie nicht wegstimmen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,der SPD und der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Hammann, für diese persönliche Bemerkung. – Bevor wir zur Abstimmung kommen, nehme ich an, Sie wollen getrennte Abstimmung beantragen, Kollege Rudolph. Dann nehme ich das so an, als hätten Sie das gerade gesagt, und ich hätte es gerade gehört.

(Günter Rudolph (SPD): Sehr schön, Herr Präsident!)

Dann werden wir über den Dringlichen Entschließungsantrag nach den Ziffern getrennt abstimmen.

Wer der Ziffer 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU, FDP. Dagegen? – SPD, GRÜNE, LINKE.

Ziffer 2. Wer ist dafür? – CDU, FDP, SPD. Dagegen? – GRÜNE, LINKE.

Ziffer 3. Dafür? – CDU, FDP, SPD. Dagegen? – DIE LINKE. Enthaltungen? – GRÜNE.

Ziffer 4.Wer ist dagegen? – CDU, FDP. Dagegen? – SPD, GRÜNE, LINKE.

Damit ist dieser Entschließungsantrag angenommen.

Ich rufe nun den nächsten Punkt der Tagesordnung, Punkt 2, auf:

Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Landespersonalkommission

Nach § 113 des Beamtengesetzes wählt der Landtag sieben Mitglieder und sieben stellvertretende Mitglieder für die Personalkommission nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/44, liegt Ihnen allen vor. Weitere Wahlvorschläge wurden nicht gemacht.

Wie mit den Fraktionen abgesprochen, erfolgt die Wahl offen, wobei jede Abgeordnete oder jeder Abgeordnete für die Wahl insgesamt über eine Stimme verfügt. Wird der Wahl durch Handzeichen, also der offenen Wahl, widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Wer dem vorliegenden Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, FDP, SPD, GRÜNE. Dagegen? – Dagegen ist keiner.Wer enthält sich? – Es enthalten sich die Kollegen der LINKEN. Damit ist dieser Wahlvorschlag einstimmig angenommen und sind somit die Kollegen Bellino, Dr. Herr, Karin Wolff, Nancy Faeser,Wolfgang Decker, Frank Blechschmidt, Jürgen Frömmrich als Mitglieder und Hans-Jürgen Irmer,Astrid Wallmann,Peter Beuth,Dieter Franz, Heike Habermann, Wolfgang Greilich und Ellen Enslin als stellvertretende Mitglieder gewählt, nehmen die Wahl an und freuen sich auch darüber.

(Heiterkeit bei der SPD)

Meine Damen und Herren, dann ist dieser Punkt auch erledigt.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Anpassung des Beamtenrechts in Hessen an das Beamtenstatusgesetz (Hessisches Beamten- rechtsanpassungsgesetz – HBRAnpG) – Drucks. 18/26 –

Der Innenminister bringt das Gesetz ein. Staatsminister Bouffier hat das Wort.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Ich bringe für die Landesregierung den Gesetzentwurf eines Beamtenrechtsanpassungsgesetzes für Hessen ein. Die, die dem letzten Landtag angehörten, werden sich vielleicht daran erinnern: Wir haben in der letzten Wahlperiode diesen Gesetzentwurf in erster Lesung am 25. September eingebracht. Er ist seinerzeit dem Innenausschuss zur Beratung zugewiesen worden. Dieser Gesetzentwurf konnte nicht mehr zu Ende beraten werden, weil sich der Landtag auf

gelöst hat. Ich bringe das Gesetz erneut ein, weil Handlungsbedarf besteht.Aus gegebenem Anlass will ich das in sehr kurzen Zügen tun.

Meine Damen und Herren, das sogenannte Beamtenrechtsrahmengesetz, das früher den gesamten Rechtsstatus der Beamten geregelt hat und ein Bundesgesetz war,

(Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

ist mittlerweile durch die Ereignisse der Föderalismusreform in Wegfall gekommen. Stattdessen gibt es ein – in Teilen – neues Gesetz, nämlich das Beamtenstatusgesetz, ebenfalls ein Bundesgesetz, das zum 1.April 2009 in Kraft tritt. Dieses Gesetz führt in einigen Bereichen zu bedeutsamen Änderungen des Beamtenrechts.

Es geht dabei im Wesentlichen um sogenannte Statusfragen,nach dem Motto:Wie kann jemand Beamter werden? Wie kann er das Beamtenverhältnis wieder auflösen? – Es geht bei diesem hessischen Ergänzungsgesetz wie aber auch bei dem Statusgesetz nicht um die Regelung des Beamtenrechts insgesamt. Die Regelung des Beamtenrechts soll erfolgen, wenn die Mediationsgruppe ihre Ergebnisse vorgelegt hat. Das werden wir hier im Einzelnen miteinander zu beraten haben.

Es geht darum, dass wir Vorsorge dafür treffen, dass das Beamtenstatusrecht und das bisherige hessische Beamtenrecht nicht miteinander in Kollision geraten, was der Fall wäre, wenn wir nicht bis zum 1. April die beiden Gesetze dort, wo es notwendig ist, verzahnen. Ich will ausdrücklich nur auf einen Punkt hinweisen. Es ist sehr viel Juristerei, was wichtig genug ist. Aber vielleicht können wir das im Ausschuss vertiefen.

Wir haben bisher die Situation gehabt, dass jemand als erstes Amt eine Berufung „zur Anstellung“ verliehen bekommen hat.Wenn er diesen Zustand überwunden hatte, hatte er später eine andere beamtenrechtliche Stellung. Besonders wichtig war für Beamtinnen und Beamte bislang, dass sie ab dem 27. Lebensjahr auch Beamte auf Lebenszeit werden konnten. Das alles gibt es in Zukunft nicht mehr.

In Zukunft gibt es nur noch eine einheitliche Vorbereitungszeit. Diese einheitliche Vorbereitungszeit führt im Ergebnis dazu, dass dieses Alterserfordernis wegfällt. Umgekehrt wird an diese Vorbereitungszeit eine Reihe von durchaus tiefer gehenden Voraussetzungen und Beurteilungskriterien zu stellen sein.

Wir haben in diesem Änderungsgesetz noch Konsequenzen – das ist nicht neu, ich erwähne das nur kurz – aus einer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgenommen. Das Bundesverfassungsgericht hat im letzten Spätsommer oder Frühherbst entschieden, dass das Institut des Beamten auf Zeit verfassungswidrig ist; unser hessisches Beamtengesetz sah das vor. Das haben wir in diesem Gesetzentwurf berücksichtigt,sodass es in Zukunft in Hessen nur noch entsprechende Erprobungen und nicht zeitlich limitierte Spitzenpositionen sowie einen einheitlichen Vorbereitungsdienst geben wird.

Wir hatten diesen Entwurf in der letzten Periode, also vor einem guten halben Jahr, sowohl den Spitzenverbänden der Gewerkschaften als auch den Kommunalen Spitzenverbänden zugesandt.Wir haben von dort allgemeine Zustimmung erhalten. Ich gehe deshalb davon aus, dass dieses Gesetz eine breite Mehrheit finden wird.

Im Interesse unserer Beamtinnen und Beamten bitte ich darum, dass das Haus ausnahmsweise damit einverstan

den ist, dass wir das sehr rasch beraten. Wir haben nicht allzu viel Zeit. Nach dem, wie es zumindest in der ersten Lesung der letzten Legislaturperiode behandelt wurde, bin ich zuversichtlich, dass das gelingen kann. Soweit vertiefende Fragen zu stellen sind, biete ich an, das im Ausschuss vorzunehmen. Ich bitte um Zustimmung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Bouffier. Für den Beifall sind wir nicht zuständig, Herr Minister. – Das Wort hat der Kollege Rudolph, SPD-Fraktion.

Der Präsident ist so, wie er ist. Bei einem eher sperrigen Thema ist das mit dem Beifall etwas schwierig.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat ergeben sich die Zuständigkeiten aufgrund der Veränderungen durch die Föderalismusreform. Die Länder sind nun unter anderem zuständig für Laufbahnrecht, Besoldung und Versorgung. Deswegen handelt es sich hier um eine eher unspektakuläre Anpassung bzw. Änderung des Beamtengesetzes.

Dass die Vorschrift der Verbeamtung erst ab dem 27. Lebensjahr wegfällt, ist nachvollziehbar. Dafür gibt es gute Gründe.

Dass innerhalb eines Jahres nach der Verbeamtung auf Lebenszeit keine Beförderung stattfindet, ist vom Grundsatz her auch richtig. Ich will aber darauf hinweisen, dass man das differenziert betrachten muss.

Nehmen wir beispielsweise die Beamten des mittleren Dienstes, Besoldungsgruppe A 5. Für die wäre es schon – wenn sie gute Beamtinnen oder Beamte sind – wichtig, dass sie die Beförderungsmöglichkeit haben, zumal das Entgelt in diesen Gruppen nicht hoch ist.Aber Sie haben ja die Möglichkeit einer Ausnahme bei herausragender Qualifikation geschaffen.

Wir müssen es in den Beratungen noch vertiefen, ob das auch so gemeint ist, dass man das in diesen Besoldungsgruppen etwas großzügiger handhaben kann. Ich finde, diejenigen, die etwa im Justizbereich eine verantwortungsvolle Tätigkeit leisten und nach A 5 bezahlt werden, sind froh, wenn sie vielleicht nach A 6 kommen können – und das sind keine Sprünge von einigen Hundert c, sondern da geht es um vielleicht 50 oder 60 c.

Wenn das so angelegt ist, dann ist das nach meiner Meinung ein praktikabler und der Praxis entsprechender Weg.

Dass jetzt Führungsfunktionen auf Probe vergeben werden sollen, entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Wir halten es auch für richtig, dass man wichtige Führungsfunktionen testet. Denn nicht jeder, der – vielleicht auch aus politischen Gründen – in ein Führungsamt berufen wird, hat auch die erforderliche Qualifikation.

Früher war es so: Wenn die einmal da waren, dann waren sie da. Das hat in aller Regel nicht dazu geführt, dass die Leistung besser wurde, sondern der Steuerzahler durfte für eine vielleicht nicht so tolle Leistung lebenslang bezahlen.

Wenn man das sinnvoll anwendet, findet das auch unsere Zustimmung.

Wir erleben das gerade bei der neuen Regierungskoalition: Da gibt es eine hohe Fluktuation, auch bei den Beamten. Da muss man sicherlich hinschauen, ob Mitarbeiter, die aus Parteien kommen, schon allein deswegen qualifiziert sind oder ob das eine oder andere Qualifizierungsmerkmal – –