Für die zweite Form, die man sich bei geschlossenen Gesellschaften vorstellen kann, z. B. Empfänge oder parlamentarische Abende, ist überhaupt nicht einsehbar, warum es eine besondere Regelung geben soll.Auch da ist es nach der jetzigen gesetzlichen Regelung durchaus möglich,in Nebenräumen zu rauchen.Von daher ist überhaupt nicht deutlich, was Sie mit Ihren geschlossenen Gesellschaften meinen.
Sie meinen auch nicht Familienfeiern, sondern versuchen die Raucherklubs aus Bayern hier über die Hintertür einzuführen. Genau das ist der Hintergrund Ihrer geschlossenen Gesellschaften. Meine Damen und Herren, deswegen werden wir das ablehnen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Wolfgang Greilich (FDP): Sie verwechseln den Landtag mit Gaststätten!)
Meine Damen und Herren, der Mensch lebt nicht vom Brot allein, sondern ist ein soziales Wesen. Wir haben in Deutschland eine ausgeprägte Feier- und Freizeitkultur, und dazu gehören natürlich Restaurants, Kneipen, Festzelte und Discos.
Herr Kollege Rentsch, hier kommen Menschen zusammen. Sie klönen miteinander, diskutieren, streiten, trinken, essen und tanzen; manche würden gerne rauchen, und andere würden gerne haben,dass nicht geraucht wird. Und manche haben keine Wahl, weil sie an solchen Orten arbeiten.All diesen unterschiedlichen Interessen und Bedürfnissen im Gaststättenbereich wird Ihr Gesetzentwurf nicht gerecht.
Ihre Vorschläge zu Einraumkneipen sind völlig diffus. Sie haben offensichtlich auch gar nicht die Absicht, eindeutig und nachvollziehbar zu sein, weil Sie von der FDP letztendlich die Aufhebung des konsequenten Nichtraucherschutzes im Gaststättenbereich wollen.
Meine Damen und Herren, gut, dass Sie das Thema aufrufen: Das Bundesverfassungsgericht hat über die Klagen zum hessischen Nichtraucherschutz überhaupt nicht abschließend entschieden. Es hat die Dringlichkeit von Eilverfahren abgelehnt und wird auch in diesem Jahr nach unseren Informationen nicht mehr entscheiden.
Da sich unser Gesetz von denen unterscheidet, über die schon ein Beschluss gefasst wurde, und zwar durch die Innovationsklausel – diese ist damals von der CDU-Gesundheitsministerin Lautenschläger so bezeichnet wor
den –, ist es auch durchaus möglich, dass das Bundesverfassungsgericht entscheiden könnte, dass dieses Gesetz verfassungskonform ist. Damit gibt es derzeit keinen Handlungsdruck, sich in Hessen überhaupt mit dem Thema zu befassen.Wir können ganz ruhig abwarten, was das Bundesverfassungsgericht zu den hessischen Gesetzen entscheidet, und können dann entsprechende Regelungen finden.
Da das offensichtlich nicht ganz so einfach in die Köpfe der FDP hineinzukriegen ist, sage ich Ihnen: Das Bundesverfassungsgericht hat zu Baden-Württemberg und Berlin entschieden, und zwar im Jahr 2008. Es hat zwei völlig eindeutige Aussagen gemacht. Die, wie ich finde, wesentliche Aussage dieses Entscheids des Bundesverfassungsgerichts ist – Sie haben es zwar kurz erwähnt, aber es wird immer wieder unter den Tisch gekehrt –, dass das Verbot des Rauchens in öffentlichen Räumen – einschließlich der Gastronomie – sehr wohl mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dem Schutz der Gesundheit ist demnach ausdrücklich Vorrang vor ökonomischen Interessen zu geben.
Meine Damen und Herren, das hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2008 entschieden. Es gibt viele, die das nicht wahrhaben wollen und immer wieder unter den Tisch kehren. Das werden wir nicht zulassen.
Solch ein Gesetz ist auch relativ einfach zu formulieren. Die bayerischen GRÜNEN haben so ein Gesetz bereits eingebracht; und in Bayern läuft auch schon das erste Volksbegehren. Was das Bundesverfassungsgericht allerdings dann gesagt hat, ist: Dort wo Ausnahmen vorgesehen sind, kann es unter Umständen zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten von Einraumkneipen kommen. Das haben wir im Landtag durch alle Bänke auch immer ähnlich problematisch gesehen. Dann gibt es eine zweite Möglichkeit, die jetzt die FDP ergreift, nämlich die Ausnahmen neu zu regeln. Da kommt jetzt ein bürokratischer Wust mit letztlich nicht kontrollierbaren – Herr Rentsch hat es schon angedeutet – Vorschriften. Was ist denn eine einfach zubereitete Speise? – Ich kann mir vorstellen,dass das für mich als Frau mit Familie und als Mutter einer 20jährigen Tochter etwas ganz anderes bedeutet als für so eine Männerfraktion wie der FDP.
Was ist denn eine einfach zubereitete Speise? – Meine Damen und Herren, das zeigt doch nur, dass Sie an einem ernsthaften,freundlichen und kommunikativen Miteinander von Nichtrauchern und Rauchern überhaupt nicht interessiert sind.
Deswegen freue ich mich schon auf die Anhörung zu Ihrem Gesetzentwurf. Ich freue mich auf die vielen Experten, die die positiven Wirkungen eines konsequenten Nichtraucherschutzes belegen.
Ich komme zum Schluss. – Ich freue mich auf die Experten, die uns die tatsächlichen Zahlen zur Umsatzentwicklung im Gaststättenbereich vorlegen werden, damit wir nicht weiterhin mit den Zahlen des DEHOGA oder der Zigarettenindustrie belästigt werden. Ich freue mich auf die negativen Erfahrungen in Spanien, wo gerade festgestellt wird, dass der Nichtraucherschutz praktisch nicht existent ist.
Meine Damen und Herren, das mag Ihr Vorbild sein. Sie wollen Hessen zum letzten verqualmten Raucherabteil Deutschlands, Europas machen.
Wir wollen Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz vermeiden. Wir wollen frei zugängliche und selbstbestimmte Freizeitgestaltung für alle. – Ich danke Ihnen recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Staatsminister Banzer hat gestern einen Satz geprägt, den ich sehr richtig fand und der auch heute passt: „Es reicht nicht, Gesetze zu schreiben, man muss es auch noch ordentlich machen.“ Meine Damen und Herren, gerade die FDP braucht möglicherweise ein wenig Betreuung beim Mitregieren, dann werden die Gesetze auch besser.
Herr Rentsch hat uns dafür ein schönes Beispiel geliefert, als er auf die Bulettentemperatur zu sprechen kam. Herr Rentsch,ich erläutere Ihnen das gern einmal:Es ist ein hygienisches Problem, wie warm Nahrungsmittel gelagert werden, welchem Risiko einer bakteriellen Verseuchung und einer anschließenden Lebensmittelvergiftung Sie dadurch ausgesetzt sind. Herr Rentsch, deshalb macht es allerdings einen Sinn, dass in Deutschland die Lagerungsund Verkaufstemperatur von Lebensmitteln geregelt sind, auch wenn man sicherlich nicht mit einem Thermometer in jede Bulette hineinstechen muss.
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Rentsch, vielleicht wäre es hilfreich, sich in solchen Fällen mit ein wenig Sachkunde zu belasten. Das macht die Argumentation manchmal deutlich leichter.
Die Geschichte des Schutzes von Nichtrauchern durch Restriktionen des Rauchens ist eine Erfolgsgeschichte. Frau Schulz-Asche hat darauf verwiesen, mit welcher Selbstverständlichkeit Rauchverbote an vielen Orten akzeptiert und respektiert sind. Nur an einem Ort, an dem man sich einer gewissen Enthemmung, in der Regel auch durch Zuführung enthemmender Substanzen wie alkoholischer Getränke, hingibt, gibt es immer noch Streit. Die
Wir sind natürlich gern bereit, auch diesen Gesetzentwurf zu diesem den Staat in seinen Grundfesten wahrhaft bewegenden Thema des Nichtraucherschutzes zu prüfen. Die SPD steht für die Freiheit, und deshalb werden wir auch an dieser Stelle eine größtmögliche Freiheit für die Bürgerinnen und Bürger erreichen wollen. Aber wir geben zu bedenken: Am Nikotinkonsum sterben jedes Jahr über 100.000 Menschen, am Passivrauchen 3.300, und natürlich muss an dieser Stelle der Schutz vorangehen.
Meine Damen und Herren, allein Rauchverbote führen zu einem dramatischen Rückgang einer Vielzahl von Erkrankungen, selbst die Zahl der Herzinfarkte nimmt ab, wenn man in Kneipen das Rauchen restringiert. Studien aus den USA können sogar nachweisen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Jugendliche anfangen zu rauchen, etwas damit zu tun hat, ob das Rauchen explizit in Gaststätten beschränkt ist oder nicht. Deshalb braucht das eine sehr genaue Prüfung. Rauchverbote sind in der Tat die erfolgreichste Public-Health-Maßnahme, die erfolgreichste gesundheitliche Präventionsmaßnahme, die es je gegeben hat. Das sollte man an dieser Stelle doch noch einmal berücksichtigen.
Meine Damen und Herren, natürlich kann man kein Verständnis dafür haben, wenn in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen geraucht wird.Vielleicht sollten wir uns ein bisschen mehr der Frage der Prävention an den Orten zuwenden, an denen gerade Kinder und Jugendliche an das Rauchen herangeführt werden, oder der Leute, die Kinder und Jugendliche mit suchtverstärkenden Substanzen, mit Erleichterung der Verträglichkeit von Tabakwaren usw. bewusst an das Rauchen heranführen. Da ist der Sprung zur moralischen Beurteilung im Vergleich zu Händlern illegaler Drogen gar nicht mehr so weit.
Es gab eine Reihe von Argumenten über den Niedergang der Gaststätten. Frau Schulz-Asche hat darauf verwiesen, ich muss das gar nicht weiter erwähnen. Wir sehen mit großem Interesse den Daten entgegen. Es ist jetzt lang genug. Bis zu den Erstinterventionen gab es überhaupt gar keinen Nachweis dafür, dass das irgendein Problem darstellt, außer dass Leute ihre eigene Meinung bei sich selbst abgefragt haben. Das halte ich für ein methodisch fragwürdiges Vorgehen, mit Verlaub.
Darüber hinaus waren die Daten des Statistischen Landesamtes eindeutig. Aber auch an dieser Stelle gilt: Wir werden selbstverständlich offen der Debatte entgegensehen.
Meine Damen und Herren, auch darauf hat Frau SchulzAsche schon verwiesen: Das Verfassungsgericht hat ganz klar gesagt und in vielen Entscheidungen bestätigt,dass es nicht nur das Recht, sondern die Aufgabe des Staates ist, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Herr Rentsch, deshalb gibt es Restriktionen im Lebensmittelrecht und an vielen anderen Stellen: weil die Menschen darauf vertrauen müssen,dass der Staat sicherstellt, sie werden keiner Gesundheitsgefährdung ausgesetzt.
Meine Damen und Herren, was das Verfassungsgericht tatsächlich moniert hat, war die Ungleichbehandlung. Dafür gibt es zwei mögliche Lösungswege. Sie wählen einen. Jetzt würden wir uns zumindest wünschen, Sie würden es handwerklich und technisch ordentlich machen.Was aber
bleibt, ist: Sie wählen eher wolkige Bezeichnungen. Was bleibt,ist:Es gibt bereits zahlreiche Verstöße,und ich sehe mit großem Interesse dem entgegen, was eigentlich die Konsequenz Ihres Gesetzes ist, dass nämlich Besucher einer Gaststätte, jedenfalls wenn es die einzige im Ort ist, womöglich auf Knien durch den Raum kriechen, um mit dem Zollstock die 75 m2 auszumessen, um herauszufinden, ob sie akzeptieren müssen, dass in der einzigen Kneipe im Dorf geraucht wird, oder nicht. Wehe, es sind 75,5 m2. Sie haben keine Regelung dafür vorgesehen, wer genau diese Frage klärt.
Wenn man sich anschaut, was wir an anderen Stellen mit welchem Aufwand regeln, um Streitigkeiten zu vermeiden, indem öffentlich überprüft wird, ob Vorgaben eingehalten werden oder nicht,kann ich nur feststellen:Das tun Sie an dieser Stelle überhaupt nicht. Sie provozieren Streit, statt ihn zu lösen. Herr Kollege Rentsch, da sind Sie völlig auf dem Holzweg, was die Vermeidung von Konflikten zwischen den Bürgern angeht.
Meine Damen und Herren, dann gibt es nicht nur einen Fall, in dem die Übergangsregelungen auf der Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts sehr kreativ interpretiert wurden, indem in der Disco auf einmal der Nebenraum zum Hauptraum und der Hauptraum zum Nebenraum wurde.Wenn man sich klarmacht,dass man in manchen Gaststätten Feinstaubkonzentrationen bis 1.000 µg/m3 gemessen hat, während die Frankfurter Innenstadt bei 50 µg/m3 vom Verkehr stillgelegt werden muss,weil die Belastung Menschen nicht mehr zugemutet werden kann, dann wissen wir, worüber wir reden. Nein, auch an dieser Stelle ist keineswegs vorgesehen, wie denn der Schutz der Bürgerinnen und Bürger umgesetzt werden soll.
Deshalb glaube ich, mit der Reduktion auf ein privates Problem kommen wir an dieser Stelle gar nicht weiter. Die Hessische Krebsgesellschaft hat einmal untersucht, ob sich irgendjemand dafür interessiert, ob Rauchverbote eingehalten werden oder nicht. Sie kam zu einem erschütternden Ergebnis: Kein Mensch kontrolliert es, kein Mensch überprüft es. Man überlässt es der privaten Auseinandersetzung zwischen Bürgerinnen und Bürgern, sich darüber zu beschweren, wenn in der Kneipe, in die sie schon immer gehen, nun doch geraucht wird, zu entscheiden, ob sie sich unangemessen belästigt fühlen oder nicht, ob es eine Gaststätte ist, die unter die Ausnahmetatbestände fällt, oder nicht.
An dieser Stelle muss man öffentliche Verantwortung übernehmen.Wenn Sie solche Regelungen treffen wollen, müssen Sie auch sicherstellen, dass ihre Einhaltung nicht dem Belieben überlassen bleibt. Das macht die Geschichte absurd. Sie müssen sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht genötigt sind, sich zum Nichtraucherschutz gegenseitig zu denunzieren. Herr Kollege Rentsch, dann haben Sie das genaue Gegenteil von dem erreicht, was Sie wollen, einer Befriedung in der Auseinandersetzung um die Frage Rauchen oder Nichtrauchen. Dann haben Sie zusätzlichen Streit erst provoziert. Das gilt es dringend zu vermeiden. Hier ist der Gesetzentwurf, wenn man ihn denn in dieser Form inhaltlich akzeptieren will, so doch dringendst verbesserungsbedürftig. Das werden wir in der Anhörung klären können.
Ein letzter Punkt. Den haben Sie völlig vergessen, und da weicht Ihr Entwurf auch von dem ab, was der Staatsgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht gesagt haben. Was Sie völlig übersehen haben, ist der Schutz der