Protokoll der Sitzung vom 03.03.2010

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es mit dem Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetz in der Tat mit einem typischen Fachgesetz zu tun, das – mit Verlaub, liebe Kolleginnen und Kollegen – auch in diesem Saal kaum einer durchschaut.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich gehe so weit, zu vermuten, dass niemand das Geoinformationsgesetz richtig durchschaut. Dabei wissen wir schon,dass Geoinformationen sehr wichtige Daten für die Planung und Gestaltung unserer Umwelt sind.Deshalb ist der Inhalt dieses Gesetzes hoch bedeutsam.

Umso bedauerlicher ist es, dass die Parlamentarier letztendlich darauf angewiesen sind, das zu glauben, was ihnen die Fachleute dazu erzählen. Auch die Verfasser dieses Entwurfs, die im Ministerium sitzen, haben, soweit es irgend geht, von der europäischen Richtlinie abgeschrieben. Das heißt, sie haben sie direkt übernommen. Das bedeutet immer, dass eine eigenständige Durchdringung zumindest nicht optimal gelungen ist.

Wir erleben, dass, bedingt durch das Abschreiben und das Streben nach einer – vermeintlichen – Bundeseinheitlichkeit, für Hessen ganz unsinnige Vorschriften in den Gesetzentwurf aufgenommen worden sind.Ich meine die Ergänzung zu § 31 Abs.1 Nr.4.Da ist im Zusammenhang mit den Geodatensätzen auch von den physikalischen Bedingungen der Ozeane die Rede: Strömungsverhältnisse, Salinität und Wellenhöhe spielen da eine Rolle. Nun wissen wir seit einiger Zeit vom leider zu früh verstorbenen Matthias Beltz, dass Hessen zwar von Freunden umzingelt ist, aber keinen Zugang zum Meer hat.

Leider wurde bei der Formulierung des Gesetzentwurfs dieser Fakt ignoriert – alles wegen der Einheitlichkeit. Es ist nicht schön: Die Einheitlichkeit wird hier hochgehalten, obwohl sie gar nicht gegeben ist.

Der Musterfreistaat im Süden regelt das – damit komme ich auf den Punkt, den Herr Schork schon angesprochen hat –, was der Hessische Datenschutzbeauftragte bei uns moniert hat, durchaus anders. Es geht hier um den Schutz der personenbezogenen Daten bzw. der vertraulichen Informationen. Der Streitpunkt ist in der Tat – das setzt sich bis zum Schluss fort –, dass der Datenschutzbeauftragte auch noch in seiner allerletzten Stellungnahme sagt – es hat eine ganze Reihe von Diskussionen davor gegeben; das wurde bereits erwähnt –:

Aus datenschutzrechtlicher Sicht halte ich eine Einschränkung des behördlichen Zugangs zum Schutz personenbezogener Daten für geboten.

Klarer kann man es eigentlich nicht sagen. In Anbetracht der Zeit, in der wir leben, und angesichts dessen, was wir heute in der Presse zu dem entnehmen konnten, was das Bundesverfassungsgericht gestern zu personenbezogenen Daten insgesamt und den Aspekten, die dabei zu berücksichtigen sind, gesagt hat, machen Sie es sich zu leicht, verehrter Herr Kollege Schork, wenn Sie erklären: Nach der Abwägung kommen wir zu dem Ergebnis, dass das alles unproblematisch ist und dass man deshalb dem Gesetzentwurf zustimmen kann.

Wir GRÜNE sagen: Wenn bei einem Fachgesetz von inhaltlich großer Wichtigkeit, bei dem aber, wie gesagt, die Durchdringungstiefe durch die Abgeordneten zwangsläufig gering ist, einer unserer ausgewiesenen Fachleute in Sachen Datenschutz, nämlich der Datenschutzbeauftragte selbst – es waren nicht die Mitarbeiter, sondern er hat die Stellungnahme, die ich Ihnen eben vorgetragen habe,höchstpersönlich unterschrieben –,meint,so gehe es nicht, erlauben wir uns ebenfalls, zu sagen: So geht es nicht.

Hier könnte man für die Benutzerinnen und Benutzer bzw. für diejenigen, denen die Daten eigentlich gehören, eine freundlichere Regelung treffen, indem man die behördliche Verwendungsmöglichkeit auf eine sinnvolle Weise einschränkt. Dies ist von der Regierung abgelehnt worden und wird auch wohl von der Mehrheit abgelehnt werden. Demzufolge bekommen Sie unsere Stimmen zu diesem Gesetzentwurf nicht. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Kaufmann. – Das Wort hat Herr Kollege Siebel, SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Kaufmann, nach der Rede habe ich eigentlich erwartet, dass Sie die dritte Lesung des Gesetzentwurfs beantragen, um zu klären, ob Hessen vielleicht doch Zugang zum Meer hat oder nicht.

Aber in allem Ernst: Das ist in der Tat ein Fachgesetz.Wir haben an einigen Punkten abgewogen, unter anderem beim § 21, in dem es um die Gebäudeeinmessung geht. Wir haben uns bei der Abstimmung im Ausschuss insgesamt der Stimme enthalten, weil wir eine andere Abwägung getroffen hätten.

Herr Kollege Kaufmann hat schon darauf hingewiesen, dass die Bedenken des Datenschutzbeauftragten vorgetragen worden sind. Auch dies war unserer Ansicht nach

ein Hinweis darauf, dass man an dem Gesetzentwurf etwas verbessern könnte.Aber es ist erneut die Umsetzung einer EU-Norm.

In diesem Zusammenhang hat das auch etwas Positives. Das muss man schlicht und ergreifend zugeben. Herr Kollege Bouffier, vor dem Hintergrund der lustigen Diskussion, die wir gestern über die Frage Informationszugang geführt haben, will ich auf einen positiven Aspekt hinweisen.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und der FDP – Minister Volker Bouffier wendet sich im Vorbeigehen dem Redner zu.)

Ich finde es ein bisschen schade, dass du jetzt gehst. Ich kann jetzt eine Pause machen, bis er wieder da ist. – Ich finde,in der Tat sind die Einlassungen in § 39,„Zugang der Öffentlichkeit“, vor dem Hintergrund – –

Herr Kollege Siebel, einen Moment bitte. Wir aus dem Präsidium begrüßen diese Zeichen der menschlichen Zuneigung, die es im Parlament gibt, und bitten Sie, in diesem Sinne fortzufahren.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Herr Präsident, vielen Dank. Manchmal geht es bei uns auch so zu.

Ich will mich auf § 39 beziehen, „Zugang der Öffentlichkeit“.Das,was da aufgeschrieben ist,könnte insbesondere im Hinblick auf die scharfen Einlassungen der FDP und auch der CDU zu der Frage Informationszugang nach meinem Verständnis durchaus vorbildhaft für das sein, was wir gestern diskutiert haben.

Vor dem Hintergrund unserer Bedenken gegen den § 21 und der Einlassungen des Datenschutzbeauftragten wird sich die SPD-Fraktion bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf der Stimme enthalten. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank. – Herr Kollege Müller, Sie haben das Wort. Bitte sehr.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn bei der Behandlung eines solchen Fachgesetzentwurfs gute Laune im Plenum herrscht, dann zeigt das, dass die Stimmung gut sein muss.

Ziel des Gesetzes wird es sein, die Hindernisse für den Austausch und die gemeinsame Nutzung der Geoinformationen zu beseitigen. Es wird ein Fachgesetz und relativ kompliziert sein. Aber ich denke – das haben Herr Kaufmann und Herr Siebel auch gesagt –, dass damit die Richtlinie 2007/2/EG in nationales Recht umgesetzt werden wird. Dazu sind wir verpflichtet.

Das Wertschöpfungspotenzial, das in diesen Geodaten liegt, wird dann gehoben werden können. Das ermöglicht

insbesondere die Unterstützung der Planungen und der Entscheidungsprozesse der umweltbezogenen Politik und der umweltbezogenen Verwaltung.

Die Kritikpunkte, die sich in der Anhörung ergaben, wurden auch schon genannt. Das betraf das Konnexitätsprinzip und den Datenschutz. Zu beiden Themen will ich kurz Stellung nehmen.

Zunächst ist festzustellen, dass den Kommunen keine neue Aufgabe übertragen werden wird, sondern eine vorhandene Aufgabe in ihrer Qualität verändert wird. Die Höhe der möglichen Kosten für die Kommunen kann noch gar nicht abgeschätzt werden, weil die Kommission im Rahmen der weiteren Umsetzung der Richtlinie noch die Konkretisierung der abstrakten Regelungen inhaltlich vornehmen muss. Folglich liegt momentan noch nicht vor, welche konkreten Belastungen sich ergeben werden.

Entscheidend ist jedoch, dass das Konnexitätsprinzip die verursacherabhängige Zuordnung der Kosten vorsieht. Im vorliegenden Fall wird jedoch ausschließlich eine Richtlinie der Europäischen Union in materielles Recht auf Landesebene umgesetzt werden. Das heißt, es gibt keine Form des Einflusses des Landes Hessen auf dieses Gesetz. Folglich kann auch das Konnexitätsprinzip nicht greifen.

In Bezug auf den Datenschutz möchte ich Folgendes anmerken. Herr Kaufmann, die erweiterten Zugriffsmöglichkeiten für die Behörden sind auf die Bereiche beschränkt,in denen sie zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können, benötigt werden. Damit entspricht die rechtliche Regelung zum Datenschutz 1 : 1 der Regelung innerhalb der Richtlinie. Wir sind nun einmal verpflichtet, sie umzusetzen.

Der Datenschutz wurde darüber hinaus auch noch einmal intensiv auf Vereinbarkeit mit dem deutschen Recht geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass den Regelungen keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen.

(Beifall bei der FDP – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da sind Sie anderer Meinung als der Datenschutz!)

Die Geodaten werden im Übrigen in Abhängigkeit von dem Gefährdungspotenzial, das von ihrer Bekanntgabe ausgeht, in Kategorien mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen unterteilt. Damit setzt das Land Hessen als erstes Bundesland das Ergebnis der Studie des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz SchleswigHolstein um. Diese Vorschrift hat im Übrigen auch die Zustimmung des Hessischen Datenschutzbeauftragten gefunden.

Für uns ist es aber insbesondere auch wichtig, dass wir mit dem Gesetz Fortschritte hinsichtlich der Bürgernähe verbinden. Denn auch die Bürger werden vom besseren Zugang zu den Geoinformationen profitieren.

Um einen Kritikpunkt der vergangenen Jahre zu beseitigen, haben wir während der Ausschussberatungen noch einen Änderungsantrag eingebracht. Nunmehr wird ein Vermessungsingenieur, bevor er ein Privatgrundstück vermisst und die Kosten dem Eigentümer in Rechnung stellt, diese Absicht dem Eigentümer vorher anzeigen müssen. Wir sind davon überzeugt, dass damit den Interessen der Eigentümer besser Rechnung getragen werden wird. Denn wenn ihm das angezeigt wird, kann er sich einen eventuell günstigeren Vermessungsingenieur suchen

und wird nicht irgendwann von einer Rechnung des Vermessungsingenieurs überrascht.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Axel Winter- meyer (CDU))

Diese Regelung trifft im Übrigen auch auf die volle Zustimmung des zuständigen Berufsverbandes.

Bei aller scheinbar notwendigen Kritik der Opposition handelt es sich doch um ein sehr gutes Gesetz, das eine sehr komplexe Materie regeln wird. Damit werden wir künftig die Verfügbarkeit und die Nutzung der Geoinformationen nachhaltig verbessern und das Wertschöpfungspotenzial, das in diesen Geodaten liegt, aktivieren. Ich kann Sie nur um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf bitten.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Axel Winter- meyer (CDU))

Herr Kollege Müller, vielen Dank. – Was ist mit der Fraktion DIE LINKE? – Nichts.

Dann hat Herr Staatsminister Posch das Wort. Bitte sehr.

(Beifall bei der FDP)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, in der Diskussion ist deutlich geworden, dass eines ziemlich unstreitig ist, nämlich dass das Wissen über raumbezogene Sachverhalte eigentlich die Grundlage für eine Vielzahl an Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Wirtschaft und insbesondere bei der Planung ist. Heute gibt es kaum noch einen Bereich des gesellschaftlichen Zusammenlebens, in dem die Planungs- und Entscheidungsprozesse mithilfe der Geoinformationen nicht noch schneller,einfacher und transparenter gestaltet werden könnten.

Herr Kollege Kaufmann, Sie haben eingangs darauf hingewiesen, es werde sich um ein Fachgesetz handeln, das Fachbeamte geschrieben haben. Ich will Ihnen dazu Folgendes sagen: Ich hatte eine erste Fassung des Gesetzentwurfs auf dem Tisch, bei der ich nicht damit einverstanden war, dass so eine Fachsprache gewählt wurde. Ich habe mich also darum bemüht, das noch etwas transparenter zu machen, weil es in der Tat eine sehr fachspezifische Materie ist.Wenn das noch nicht ganz gelungen ist, müssen wir damit dem Umstand Rechnung tragen, dass wir in der Tat eine Richtlinie der Europäischen Union umsetzen müssen. Gleichwohl nehme ich das als Aufforderung an, sicherlich auch bei solchen Fachgesetzen dem Wunsch Rechnung zu tragen, die Gesetze so verständlich zu formulieren, dass sie leichter zu verstehen sind.

Lassen Sie mich noch zu zwei Punkten etwas sagen. Sie haben das Thema Datenschutz angesprochen. Ich will noch einmal eines betonen. Mein Vorredner hat das gerade eben auch getan. Geodaten werden in Abhängigkeit von dem Gefährdungspotenzial, das von ihrer Bekanntgabe ausgeht, in Kategorien unterschiedlicher Zugangsvoraussetzungen unterteilt. Das heißt, es wird bezüglich des Datenschutzes eine sehr differenzierte Regelung getroffen werden. Wir werden damit als erstes Bundesland das Ergebnis einer Studie des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein umsetzen.