Dringlicher Entschließungsantrag der Abg. Dr. Spies, Decker, Merz, Müller (Schwalmstadt), Roth (SPD) und Fraktion betreffend Verfassungsänderung für Arbeitsgemeinschaften (Argen) und Optionskommunen jetzt auf den Weg bringen – Drucks. 18/1980 –
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Grundgesetzänderung jetzt – Erhalt des Prinzips der Leistung aus einer Hand im SGB II – Hessens Hilfesystem für Arbeitsuchende verbessern – Drucks. 18/1984 –
Dies wurde alles gemeinschaftlich aufgerufen. – Als Erstes erteile ich zu Tagesordnungspunkt 33, dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Herrn Kollegen Rock das Wort. Herr Rock, bitte schön. Als Redezeit sind zehn Minuten vereinbart.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zwei Vorbemerkungen machen. Ich freue mich, dass wir die hitzige Debatte am Vormittag abschließen konnten und uns jetzt wieder der Sachdebatte zuwenden.
Ich hoffe, dass wir bei diesem Thema ein größeres Einvernehmen herstellen können, als das heute Vormittag der Fall war.
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN):Das ist ein ganz schlechter Anfang,noch einmal von vorne!)
Ich hoffe auch, dass sich der Saal noch ein bisschen füllt. Denn ich glaube, das ist für den gesamten Hessischen Landtag ein wichtiges Thema.
Wir beschäftigen uns von dieser Stelle aus nicht das erste Mal mit einer Verfassungsänderung in Bezug auf das Sozialgesetzbuch II, auf Hartz IV und die Hilfe aus einer Hand. Ich glaube, dazu kann man feststellen: Der Februar 2010 war für diese Fragestellung ein guter Monat.
Das ist auch ein Punkt in unserem Entschließungsantrag. Der macht etwas klar. Ich glaube, so viel kann man der Landesregierung und uns, die sie tragenden Fraktionen, zugestehen.Wir sind stolz auf die Entwicklung,die sich ergeben hat.
Nachdem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts die bisherige Umsetzung der Hartz-IV-Gesetze für unzulässig erklärt hat, weil das eine unzulässige Mischverwaltung sei – dieses Urteil ist im Jahr 2007 gesprochen worden –, ist in diesem Plenum oft darüber diskutiert worden, wie es weitergehen soll und welche Möglichkeiten es gibt. Es konnte schon manchmal etwas deprimierend sein, das die letzten zwei Jahre zu verfolgen. Das waren zwei Jahre der Großen Koalition und zwei Jahre des Stillstands in dieser Frage.
Wir durften einiges miterleben. Ich erinnere mich an die Debatten über die Zentren für Arbeit und Grundsicherung, und was das alles für die Langzeitarbeitslosen, aber auch die anderen Menschen, die vom Arbeitslosengeld II leben, bedeuten würde.Wir haben im Hessischen Landtag bei dieser Frage immer eng zusammengestanden. Es hat mich eigentlich immer gefreut, dass hier Einheitlichkeit vorhanden ist. Ich glaube, dass das ein wichtiges Signal für uns und für die Landesregierung war, zu sagen: Das ist eine Frage, bei der wir uns engagieren müssen.
Zum Glück haben wir jetzt die Große Koalition in Berlin abgelöst. Es ist an der Zeit, sich mit dieser Frage wieder intensiver auseinanderzusetzen und sich den Lösungen zuzuwenden. Da ich von Lösungen gesprochen habe, will ich an dieser Stelle zumindest einmal etwas zu drei Punkten ausführen, die für uns bei einer Verfassungsänderung ganz besonders wichtig sind.
Der erste Punkt ist klar. Der erste Punkt betrifft die Hilfe aus einer Hand. Das ist die zentrale Botschaft. Das muss gewährleistet werden. Obwohl uns Liberalen natürlich eine kommunale Lösung in der gesamten Bundesrepublik die liebste wäre, ist uns klar, dass wir hier Kompromisse machen müssen.
Deshalb sind wir auch bereit, nicht nur für die Optionskommunen geradezustehen, sondern auch für die Arbeitsgemeinschaften. Das ist aus unserer Sicht vertretbar. Denn es gibt auch sehr gut arbeitende Arbeitsgemeinschaften. Von daher ist aus unserer Sicht dieser Kompromiss ein Schritt auf alle anderen zu. Wir hoffen, dass sich auch andere bewegen werden.
Ein weiterer zentraler Punkt für uns ist der,dass man auch weiteren Kommunen die Möglichkeit eröffnet, zu optieren.Auch das ist ein zentraler Punkt für uns.
Damit habe ich die drei zentralen Punkte genannt. Sie sind für die FDP in den künftigen Gesprächen ganz zentral. Ich glaube, dass wir damit die Anforderungen für die anderen an der Diskussion beteiligten Parteien nicht zu hoch geschraubt haben. Das ist wichtig.
Ich möchte im Hessischen Landtag noch einmal ein bisschen zurückschauen. Ich will nicht weit, sondern nur ein bisschen zurückschauen. Wir hatten eine Sitzung – ich hätte jetzt fast „Sozialausschuss“ gesagt – des Ausschusses für Arbeit, Familie und Gesundheit. Gleichzeitig fand ein Treffen der Arbeitsminister statt.
Das war eine denkwürdige Ausschusssitzung. Nach zwei Jahren ununterbrochener Debatten musste ich für mich feststellen, dass ich hinsichtlich der Frage aufgegeben hatte, ob es noch eine Verfassungsänderung geben kann oder nicht. Man muss da Herrn Minister Banzer einmal ganz klar Danke dafür sagen, dass er diese Initiative, die von allen Ländern kam,mit nach vorne getrieben hat,dass er da gestanden und klare Worte gefunden hat und damit eigentlich den Startschuss für eine Initiative gegeben hat, die gerade aus dem Land Hessen heraus vorangetrieben wurde. Herr Banzer, vielen Dank.
Ich bin auch dafür dankbar, wie die Mitglieder des Ausschusses in diesem Moment reagiert haben. Wir hätten uns dann auch in Häme und lustigen Diskussionen ergehen können. Vielmehr haben wir konstruktiv einen gemeinsamen, zwischen allen Fraktionen abgestimmten Vorschlag erarbeitet, der enthielt, wie das aus unserer Sicht aussehen könnte. Bei diesem Vorschlag war klar, die Option und die Arbeitsgemeinschaften sollen erhalten bleiben, die Option soll sogar ausgeweitet werden. Es war wichtig, dass SPD, GRÜNE, wir und die CDU das hier beschlossen haben.
Für mich war das wichtig. Denn damit gab es zu den für die FDP wichtigen Fragen,die ich jetzt hier definiert habe, was bei einer Verfassungsänderung grundsätzliche Bedeutung hat, bereits einen Beschluss des Hessischen Landtags.
Dann kam der nächste Schritt. Leider ist hier drüben niemand da.Vielleicht kommt der Ministerpräsident noch zu dieser Debatte. Dann gab es von Herrn Hahn und Herrn Koch einen Brandbrief, der klarmachte, welche Position das Land Hessen in dieser Frage einnimmt.
Das war ein ganz wichtiger Schritt, zu dem man sich nicht so leicht entscheiden konnte – das ist klar. Aber er hat deutlich gemacht, dass das Land Hessen nur dann mit im Boot ist, wenn die Hilfe aus einer Hand erhalten bleibt.
Nach dieser klaren Botschaft kam es am 7. Februar zu einem Gespräch in Berlin, wo ich – ehrlich gesagt – gerne einmal Mäuschen gewesen wäre. Es hätte mich sehr interessiert, mit welchen klugen Argumenten Roland Koch seine Kollegen überzeugt hat, die Verfassungsänderung voranzutreiben, weil ich einen Tag später auf Frau von der Leyen traf. Sie hat mir erklärt, die Verfassungsänderung sei eine kluge Entscheidung. Ich hätte gerne von Herrn Koch gehört, wie er es geschafft hat, die Kollegen der Union von diesem Schritt zu überzeugen.
An dieser Stelle sollten Sie – das würde in der Opposition ein bisschen Größe zeigen –, wenn Sie nachher zu dem Thema reden, auch einmal ein paar lobende Worte verlieren,
um zu sagen, dass die Durchsetzungsfähigkeit, die Sie oft an Herrn Koch kritisieren, wirklich einmal gut eingesetzt war.
Ich will auch ein bisschen Wasser in den Wein gießen. Ich habe in den Medien gelesen und oft gehört: Na gut, jetzt läuft die Verfassungsänderung; die Optionskommunen und die Argen sind eigentlich gerettet, weil jetzt die Verfassungsänderung kommt. – Ich möchte aber feststellen: Was wir haben, ist die Bereitschaft zu einer Verfassungsänderung. Jetzt fangen die Arbeit und die Probleme eigentlich erst an. Das muss uns allen im Bewusstsein sein.
Das ist der eigentliche Grund, warum wir das heute zur Diskussion stellen: weil die Länder deutlich ihre Interessen vertreten müssen und damit alle die, die zu einer Verfassungsänderung in Berlin und im Bundesrat bereit sind – Fraktionen, Parteien –, verantwortungsvoll mit diesem Thema umgehen. Es geht um viel mehr als Schlagzeilen in irgendeiner Zeitung oder einen Beitrag im Fernsehen. Es geht wirklich um eine elementare Frage, wie wir die Arbeitsverwaltung künftig aufstellen werden.
Wir haben zwei Termine. Die meisten, die sich mit dem Thema auseinandergesetzt haben, kennen sie. Das sind der 10. und der 17. März, an denen Arbeitsgruppen tagen werden, in denen SPD, CDU und FDP sitzen, um zu verhandeln, wie es konkret zu dieser Verfassungsänderung kommen soll. Im ersten Moment, als ich die Medienberichterstattung verfolgt und Einzelne gesehen und gehört habe, die schon im Vorfeld Bedingungen aufstellen wollten – man konnte entsprechende Medienberichterstattung verfolgen –, war ich etwas negativ eingestellt.
Ich habe gedacht: Oje, oje, jetzt geht das los. Es gibt qualifizierte Minderheiten, die sagen, wir machen jetzt nicht eine sinnvolle und kluge Verfassungsänderung, die auch Spielräume in der Zukunft lässt, sondern schauen einmal, wer am Schluss den Schwarzen Peter hat, wenn es nicht klappt. – Das hat sich zum Glück nicht verstetigt. Das ist nach meiner Beobachtung momentan nicht Lage der Diskussion, sondern ich habe den Eindruck, dass in Berlin drei Parteien am Tisch sitzen, die versuchen, eine vernünftige Lösung zu finden. Und das ist auch gut so.
Wenn die Anträge heute abgestimmt werden, werden wir dem Antrag der SPD zustimmen. Der Antrag der GRÜNEN – dazu komme ich noch – betrifft ein wenig das, was ich gesagt habe. Man muss genau darauf achten, die Diskussion nicht mit weiteren Punkten zu überfrachten oder sich zu weit in Details zu verfangen.
Ich appelliere deshalb gerade an die Kollegen der SPD, aber auch an die Kollegen der Union, alles in ihrer Macht