Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne hiermit die 48. Plenarsitzung des Hessischen Landtags und stelle die Beschlussfähigkeit fest.
Wir haben am heutigen Tag einer ehemaligen Kollegin zu gedenken.Am 16. Juni 2010 ist im Alter von 78 Jahren die ehemalige hessische Landtagsabgeordnete Dr. Haidi Streletz verstorben.
Frau Streletz wurde am 24. September 1931 in Marburg geboren. Nach der Schulzeit im Westerwald und in Limburg absolvierte Frau Dr. Streletz ihr Studium der Zahnheilkunde in Frankfurt. Nach dem Staatsexamen im Jahr 1954 promovierte sie 1955 zum Doktor der Zahnmedizin. Zudem absolvierte sie eine Malerei-Ausbildung in Frankfurt und in Schweden. Nachdem Frau Dr. Streletz von 1955 bis 1959 in der Schweiz, unter anderem in der Schulzahnklinik Bern, und von 1959 bis 1963 als Distriktzahnärztin im staatlichen Gesundheitsdienst in Schweden tätig war, eröffnete sie im Jahr 1963 zusammen mit ihrem Ehemann eine eigene Praxis.
Ihre politische Laufbahn begann Frau Dr.Streletz in Heusenstamm als Stadtverordnete für die SPD im Jahr 1968. Sie nahm verschiedene ehrenamtliche Parteifunktionen wahr. Vom 1. Dezember 1974 bis zum 4. April 1995 war Frau Dr. Streletz Abgeordnete des Hessischen Landtags und war unter anderem Vorsitzende des Sonderausschusses Arbeitssituation der Frauen in Hessen und Vorsitzende des Ausschusses für Gleichberechtigung und Frauenfragen. 1979, 1984 und 1994 war sie Mitglied der 7., 8. und 10. Bundesversammlung.
Unsere Anteilnahme gilt den Angehörigen von Frau Streletz. – Sie haben sich zu Ehren der Verstorbenen erhoben. Ich danke Ihnen.
Des Weiteren habe ich Ihnen vor Eintritt in die Tagesordnung den Bericht des Präsidenten über die Angemessenheit der Entschädigungen von Abgeordneten und zur Anpassung von Leistungen nach dem Hessischen Abgeordnetengesetz zum 1. Juli 2010, Drucks. 18/2521, zu erstatten.
Nach § 22 des Hessischen Abgeordnetengesetzes ist der Präsident des Landtags dazu verpflichtet, dem Landtag jährlich einen Bericht über die Angemessenheit der Entschädigungen zu erstatten. Daher gebe ich Ihnen diesen Bericht, der am 16. Juni 2010 verteilt wurde, zur Kenntnis. – Der Angemessenheitsbericht wird lediglich vom Plenum entgegengenommen.
Die Tagesordnung vom 15. Juni 2010 sowie ein Nachtrag vom heutigen Tag mit insgesamt 60 Punkten liegen Ihnen vor.
Wie Sie dem Nachtrag der Tagesordnung, den Punkten 53 bis 57, entnehmen können, sind fünf Anträge betreffend eine Aktuelle Stunde eingegangen. Nach § 32 Abs. 6 beträgt die Aussprache für jeden zulässigen Antrag auf Abhaltung einer Aktuellen Stunde fünf Minuten je Fraktion.
Noch eingegangen und an Sie verteilt worden ist zu Tagesordnungspunkt 12 ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/2559, zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2011, Drucks. 18/2397 zu Drucks. 18/2073. Dafür wurde der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/2496, von den antragstellenden Fraktionen zurückgezogen.
Zu Tagesordnungspunkt 12 ist ein weiterer Änderungsantrag eingegangen, und zwar von der Fraktion der SPD, Drucks. 18/2570.
Ebenfalls eingegangen und an Sie verteilt ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Schließung von Justizstandorten, Drucks. 18/2563.Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 61 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, mit Tagesordnungspunkt 2 zu diesem Thema aufgerufen werden. – Dem ist so.
Weiterhin eingegangen und an Sie verteilt ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend weitere Spaltung der Gesellschaft verhindern – „Sparpaket“ darf nicht umgesetzt werden, Drucks. 18/2571.Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist so. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 62 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird,mit Tagesordnungspunkt 46 zu diesem Thema aufgerufen werden.
Außerdem eingegangen und an Sie verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend interkommunale Zusammenarbeit fördern – Chancen nutzen, Drucks. 18/2572. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist so. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 63 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, mit Tagesordnungspunkt 30 zu diesem Thema aufgerufen werden.
Ebenfalls eingegangen und an Sie verteilt ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend Chancen vertan – Bildungsgipfel gescheitert,Drucks. 18/2573.Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 64 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, mit Tagesordnungspunkt 44 zu diesem Thema aufgerufen werden.
Wie im Ältestenrat vereinbart und in der Tagesordnung vermerkt, tagen wir heute bis 19 Uhr. Wir beginnen mit Tagesordnungspunkt 1, der Fragestunde, Drucks. 18/2446. Danach fahren wir mit Tagesordnungspunkt 2 fort: Regierungserklärung des Hessischen Ministers der Justiz, für Integration und Europa betreffend „Strukturentscheidungen in der hessischen Justiz – effektiven Rechtsschutz gewährleisten – Verantwortung wahrnehmen“. Hiermit wird, wie zuvor erwähnt,Tagesordnungspunkt 61 aufgerufen.
Entschuldigt fehlen oder werden fehlen: Herr Ministerpräsident Roland Koch ab ca. 15:30 Uhr, Herr Staatsminister Dieter Posch bis ca. 15:30 Uhr, Herr Staatsminister Karlheinz Weimar heute ab 15:15 Uhr und am 24.06.ganztägig, Herr Staatsminister Volker Bouffier am 23.06. ab
10:30 Uhr, Herr Staatsminister Boddenberg am 23.06. ganztägig, Herr Staatsminister Jörg-Uwe Hahn am 23. und 24.06. ganztägig und Herr Staatsminister Stefan Grüttner am 23.06. ab 17 Uhr.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich weise darauf hin, dass die parlamentarischen Geschäftsführer sich darauf verständigt haben, dass die Mittagspause am Donnerstag eineinhalb Stunden dauern soll. Das war so vereinbart.
Aus der letzten Fragestunde ist unter anderem die Frage 269 der Abg. Cárdenas, DIE LINKE, übrig geblieben. Frau Cárdenas, bitte schön, Sie haben das Wort.
Inwiefern können die Schulträger – wie dies auch in Pressemitteilung Nr. 16 des Hessischen Kultusministeriums vom 22. April 2010 genannt wird – auch Lehrerstellen für Ganztagsschulen in offener oder gebundener Form beantragen und haben diesbezüglich Aussicht auf Bewilligung?
Frau Abg. Cárdenas, seit Inkrafttreten der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz – Erlass vom 1.August 2004 – erfolgt die Beantragung zur Aufnahme von neuen Ganztagsschulen über die Schulträger. Die einzelne Schule kann dabei entscheiden, in welchen Anteilen sie die beantragten Ressourcen für ihre Schule erhalten möchte, entweder komplett als Stelle oder in einer Mischung aus Stelle und Geld. Im Antrag eines Schulträgers finden sich also sowohl Geldmittel als auch Lehrerstellen.
Für die Schulträger ist es möglich, nicht nur neue Schulen zur Aufnahme ins Ganztagsprogramm des Landes vorzuschlagen, sondern auch bereits im Landesprogramm befindliche Schulen mit Ressourcen aufzustocken. Insgesamt investiert das Land in den nächsten drei Jahren 345 neue Stellen in den Ausbau von Ganztagsschulen. Im Rahmen dieser Ressourcen können Anträge der Schulträger für das Schuljahr 2010/2011 beim Kultusministerium positiv beschieden werden.
Frau Ministerin Henzler, Sie haben meine Frage leider nicht beantwortet. Ich hatte gefragt, inwieweit Ganztags
Frau Abgeordnete, die Schulträger bekommen im Rahmen unseres Jahresprogramms eine Anzahl Stellen zugewiesen, die sie dann auf ihre eigenen Schulen verteilen können. Das heißt, die Schulen beantragen beim Schulträger, sie brauchen soundso viele Stellen für die offene Form, für die gebundene Form oder eben für die pädagogische Mittagsbetreuung. Das leiten uns die Schulträger als Antrag weiter, und im Rahmen des Stellenkontingents genehmigen wir das.
Heißt das, dass Anträge sowohl gebundener Ganztagsschulen als auch offener Ganztagsschulen tatsächlich bewilligt werden? Ich hatte gehört, dass immer nur über die Mittagsbetreuung bewilligt wird.
Wir bewilligen im Rahmen der Anträge der Schulträger das, was die Schulträger bei uns beantragen, solange sich das im Rahmen der zugewiesenen Stellen bewegt.
Was meint sie, wenn sie, wie beispielsweise in der Pressemeldung Nr.16 des Kultusministeriums vom 22.April 2010, in Bezug auf den Ausbau des Ganztagsangebotes von der Möglichkeit spricht, seitens der Schulträger „zu erweiternde Ganztagsangebote“ zu beantragen?
Frau Abgeordnete, die Schulträger haben die Möglichkeit, nicht nur neue Schulen zur Aufnahme ins Ganztagsprogramm des Landes vorzuschlagen, sondern dem Kultusministerium auch Schulen vorzuschlagen,die ihr Angebot im Rahmen der pädagogischen Mittagsbetreuung erweitern möchten und deshalb vom Schulträger für die Aufstockung der Ressourcen vorgeschlagen werden.
Im letzten Mehrjahresprogramm von 2006 bis 2009 haben die Schulträger davon keinen Gebrauch gemacht, sondern die vom Land zur Verfügung gestellten 60 Stellen pro Jahr in die Neuaufnahme von Schulen investiert, um die Anzahl von ganztägig arbeitenden Schulen in der Fläche zu erhöhen.