Ich danke Ihnen, dass Sie zum Ende gekommen sind. – Die Frau Ministerin hat das Wort. Bitte schön, Frau Lautenschläger.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Gremmels, es kommt danach noch ein Thema von uns dran, falls Sie sich an das MAP erinnern. Aber ich muss zugeben, ich hätte nicht erwartet, dass ich, nachdem ich Ihre Rede gehört habe, bei meiner letzten Rede zur Kernenergie sogar den Kollegen Schmitt noch einmal vermissen würde. Richten Sie es ihm aus.
Wir haben hier ganz unterschiedliche Sachverhalte, über die wir schon sehr häufig in diesem Haus diskutiert haben. Ich glaube auch nicht, dass wir dazu kommen, dass wir eine gemeinsame Meinung vertreten werden. Aber ich will das zumindest noch einmal ganz kurz aufsplitten. Zum einen ging es um das Thema Notstandswarte, das auch Sie, Frau Hammann, wieder angesprochen haben. Richtig ist, dass das Kernkraftwerk Biblis ein Notstandssystem durch gegenseitige Blockstützung realisiert hat.
Hiermit wird gewährleistet, dass bei einem unterstellten Ausfall der Schaltwarte ein Abfahren des Blocks durch die Einrichtung des Nachbarblocks sichergestellt wird.
Durch den großräumigen Abstand zwischen der Warte des einen Blocks und der Notstandswarte im Nachbarblock ist eine Verbunkerung der Notstandswarte so nicht erforderlich gewesen.
Aber auf eines will ich noch einmal hinweisen: Dieses Notstandskonzept, das im Übrigen genau der heutigen Leitlinie der Reaktorsicherheitskommission entspricht, wurde nach Ablösung der rot-grünen Landesregierung in Hessen im Jahr 1999 in Angriff genommen.Vorher wurde dort überhaupt keines in Angriff genommen. Da sieht man, wie Sie mit diesem Thema umgegangen sind.
Zum Zweiten wollen Sie über die Frage der Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke sprechen und darüber, ob das einer Zustimmung des Bundesrates bedarf oder nicht. Richtig ist, dass danach sicher politisch entschieden wird, welcher Auffassung eine Bundesregierung ist, ob das mit Zustimmung verabschiedet wird oder ohne. Wir haben dort auch mit Gutachten untermauert vertreten, dass es ohne Zustimmung des Bundesrates gehen wird. Das erkennt man, wenn man sich die Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen einmal genauer anschaut.
Aber richtig ist auch, Herr Gremmels, dass das zum Schluss nicht politisch entschieden werden wird, sondern aller Voraussicht nach vom Bundesverfassungsgericht. Das wiederum wird nach Recht und Gesetz entscheiden. Das müssen wir dann gemeinsam abwarten. Da sind wir guter Dinge.Aber grundsätzlich muss es dort entschieden werden. Ich gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht seiner Rechtsprechung treu bleibt, aber vor allem keine politische Rechtsprechung macht, sondern eine nach Recht und Gesetz.
Ich möchte zum Thema Laufzeitverlängerung noch einen letzten Punkt hinzufügen. Wir haben im Übrigen immer gerechnet, dass bei einer Laufzeitverlängerung von zehn Jahren ungefähr 20 Milliarden c in einen Fonds eingebracht werden. Das Gleiche – Frau Wissler hat das vorhin bestritten – würden Sie auch über eine Brennelementesteuer erreichen, wenn Sie jährlich ungefähr 2,5 Milliarden c haben und auf diese Laufzeitverlängerung kommen. Das widerspricht sich überhaupt nicht.
Aber das Wichtige ist, dass investiert wird in erneuerbare Energien, in Netze, in Speicherkapazität und die Möglichkeiten von Speichertechnologien.Auch das haben wir hier mehrmals ausgetauscht.
Interessant wird das Thema nur dann, wenn Sie vielleicht zwischendurch bedenken, wenn Sie über die Abschaltung sprechen: Sie reden über weniger CO2. Das schaffen Sie natürlich nicht mit der Abschaltung der Kernkraftwerke, weil die alten Kohlekraftwerke wesentlich länger laufen werden und eher noch neue hinzukommen.
Der zweite Punkt. Man kann natürlich erklären: Das interessiert mich in Deutschland alles nicht. – Das scheint eher Ihr Motto zu sein. Aber dann sollten Sie zumindest das ernst nehmen, was als Allererstes der französische staatliche Stromkonzern erklärt hat: Selbstverständlich geht es, dass die deutschen Kernkraftwerke abgeschaltet werden. Erklärt wurde aber auch sofort, dass es dann einen Tarif für Frankreich geben wird und einen Tarif für Resteuropa, Stichwort: Deutschland, mit Erhöhung und einer deutlichen Verteuerung und einer wesentlich größeren Abhängigkeit.
Dies gehört genauso zur Wahrheit Ihrer Politik hinzu,dass dann genau das eintreten würde. Es würde teurer für die Bürgerinnen und Bürger, es gäbe größere Abhängigkeiten und jedenfalls keinen Standortvorteil für die hessischen und die deutschen Unternehmen und die Wirtschaftspolitik in diesem Lande.
Deswegen sind wir weiter der Auffassung: Dort, wo neue Sicherheitsbedingungen im Einklang mit den Richtlinien der Reaktorsicherheitskommission eingerichtet werden müssen, werden wir sie nach wie vor genau so umsetzen. Gleichzeitig werden wir weiterhin dafür eintreten, dass wir eine Laufzeitverlängerung auch für Biblis A und B bekommen; denn nur so können wir eine Brückentechnologie zu den erneuerbaren Energien gewährleisten.
Das ist der Punkt, auf den wir uns im Koalitionsvertrag auf Bundesebene geeinigt haben. Das ist die Leitschnur dieser Hessischen Landesregierung.
Herr Gremmels, so laut wie der Kollege Schmitt schaffen Sie es gar nicht, sich aufzuregen. – Alles Gute.
Wir überweisen beide Anträge, die Tagesordnungspunkte 31 und 45, an den Umweltausschuss. – Kein Widerspruch, damit ist so beschlossen.
Für die Sportbegeisterten: Die Italiener haben den vierten Platz in der Gruppe belegt, noch hinter Neuseeland.
Damit kann ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufen. Aber vorher ist zwischen den Geschäftsführern vereinbart worden, Punkt 33 zur abschließenden Beratung dem Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit zu überweisen.
Ich will nur jetzt schon sagen: Wir diskutieren heute nur noch über Punkt 69, dann werden wir abräumen und in die Sommerpause gehen.
Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Anhörung zur Fluglärmbelastung der Rhein-Main-Region – Drucks. 18/2578 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Das Wort hat Herr Kollege Kaufmann für die Fraktion der GRÜNEN.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestern erklärte hier der Ministerpräsident, es gebe keinen anderen Flughafen in der Welt, der gleichzeitig unter den ersten zehn sowohl bei der Passage als auch bei der Fracht sei. Er hat vergessen hinzuzufügen, dass es auch keinen anderen Flughafen in der Welt gibt, der sich unter den ersten zehn sowohl bei der Höhe der Lärmbelastung der Bevölkerung befindet, die rund um den Flughafen wohnt,als auch bei der Stärke der Aktivität zur Vertuschung und Verniedlichung dieser Lärmbelastung.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg.Willi van Ooyen (DIE LINKE) – Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))
Meine Damen und Herren, weil dies so ist, weil der Flughafen in Frankfurt am Main, in Hessen gelegen, ein wichtiges Thema der Landespolitik ist, haben wir uns dieses Jahr auch schon mehrfach damit befasst, heute zum wiederholten Mal.
Der Anlass, warum wir uns im Januar mit dem Thema auseinandersetzten, waren neu bekannt gewordene epidemiologische Studien zu dem Thema Fluglärm und Gesundheit,insbesondere nächtlicher Fluglärm und Gesundheit. Ich erinnere daran, dass wir uns im Landtag schon in früheren Jahren gerade zum Thema Fluglärmbelastung
immer wieder intensiv auseinandergesetzt haben. Sie wissen auch,dass wir schon beim Landesentwicklungsplan im Jahr 2007 festgestellt hatten,dass aus Rücksichtnahme auf die besonders schutzwürdige Nachtruhe der Bevölkerung ein umfassender Lärmschutz in den Kernstunden der Nacht von herausragender Bedeutung ist.
Deswegen haben wir GRÜNEN im Januar beantragt,aufgrund dieser neu aufgetauchten Erkenntnisse und Untersuchungen eine Anhörung durchzuführen, und zwar mit den Produzenten dieser Untersuchungsergebnisse und weiteren kritischen Stimmen dazu, weil man in der Tat dabei immer die verschiedenen Aspekte betrachten muss. In der Debatte darüber stellte der verehrte Kollege Dr. Arnold fest, und zwar mit Bedauern – ich darf ihn zitieren –: