Einige berufliche Schulen vertreten die Auffassung, ihre Lehrerzuweisungen seien nicht transparent und nicht ausreichend. Dazu muss man zunächst feststellen: Diese Zuweisung erfolgt seit über einem Jahrzehnt unverändert auf der Grundlage derselben Verordnung. Allerdings war es in früheren Zuweisungsverfahren über die Staatlichen Schulämter immer wieder zu Verschiebungen vom beruflichen Bereich hin zum allgemeinbildenden Bereich gekommen.Dies ist seit der zentralen Zuweisung nicht mehr möglich: Jede berufliche Schule erhält die Lehrerstellen, die ihr nach der gültigen Rechtslage zustehen.
Dennoch haben wir diese Forderung zum Anlass genommen, die Lehrerzuweisung an den beruflichen Schulen intensiv zu überprüfen. Experten des Ministeriums und vonseiten der beruflichen Schulen haben dafür gemeinsam an Lösungswegen gearbeitet, die der vielfältigen Struktur im Berufsschulwesen gerecht werden und auch in diesem Bereich ein transparentes Zuweisungsverfahren ermöglichen sollen.
Seit gestern gibt es ein Ergebnis. Ich habe veranlasst, dieses Ergebnis in Verordnungen umzusetzen. Mein Dank gilt allen, die daran mitgearbeitet haben.
In der politischen Diskussion um gute Bildungspolitik habe ich immer die Position vertreten:Es kommt nicht auf die Schulform an, sondern auf guten Unterricht in der Schule.
Voraussetzungen für guten Unterricht sind gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer. Dazu werden wir mit dem neuen Lehrerbildungsgesetz einen Beitrag leisten. Nach dem ersten Kabinettsdurchgang befindet es sich zurzeit in der öffentlichen Anhörung.
Das übergeordnete Ziel guten Unterrichts verlangt dabei eine verbesserte individuelle Förderung jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers. Die Einführung von Bildungsstandards und kompetenzorientiertem Unterricht wird die individuelle Förderung jedes einzelnen Schulkindes verbessern – und das ist ein wesentlicher Baustein erfolgreicher Bildungspolitik.
Ich erinnere mich noch sehr gut, dass meine Entscheidung, das Verfahren zu entschleunigen, zunächst kritisiert wurde. Die verbindliche Einführung von Bildungsstandards sollte auf das Schuljahr 2011/2012 verschoben werden.
Heute fühle ich mich darin bestätigt, dass diese Entscheidung richtig war. Die Bildungsstandards, Kerncurricula sowie das Schulcurriculum bedeuten eine grundlegende Veränderung des Unterrichts. Deswegen bedürfen sie einer gründlichen Vorbereitung.
Der Erwerb von Kompetenzen beinhaltet den Wissenserwerb, die Anwendung des Gelernten sowie die Umsetzung auf andere Bereiche. Das setzt eine neue Art des Unterrichts voraus und verändert die Rolle des Lehrenden: vom Belehrenden hin zum Lernbegleiter.
Viele Schulen arbeiten bereits nach dieser Methode.Viele benötigen jedoch Zeit, sich an diese Veränderung zu gewöhnen. Ich bin davon überzeugt, dass wir ihnen diese Zeit geben müssen.
Deswegen haben wir für die Einführung der Bildungsstandards in einem ersten Schritt bewusst ein transparen
tes Verfahren bei der Erstellung gewählt und die Entwürfe vor dem offiziellen Beteiligungsverfahren im Internet diskutieren lassen.
Unser Ziel ist es, eine möglichst breite Akzeptanz der Inhalte zu erreichen. Wir haben daher im Beteiligungsverfahren konkrete Vorschläge aufgegriffen und eingearbeitet. Ich appelliere ausdrücklich an die Kritiker, die Chancen in den Blick zu nehmen, die die Standards für eine freiere Gestaltung der Unterrichtsinhalte und für eine individuellere und gezielte Wissensvermittlung bieten.
Das Kerncurriculum mit seinen beiden Säulen Standards und Inhaltsfelder bietet die Grundlage für das Unterrichtshandeln. Anders als bisher die Lehrpläne, die vorwiegend zu behandelnde Unterrichtsinhalte vorgeschrieben haben, nehmen die Bildungsstandards das Ende der Primarstufe, den Abschluss nach Klasse 9 und 10 und den Übergang in die Sekundarstufe II in den Blick, und sie beschreiben, was die Schüler bis dahin in allen Fächern können müssen. Die Bildungsstandards werden an Inhaltsfelder geknüpft, die grundlegende unverzichtbare Inhaltsbereiche vorschreiben.
Erstmals hat die Schule selbst einen curricularen Gestaltungsraum, den sie unter Berücksichtigung ihrer eigenen Bedingungen und ihres eigenen Schulprofils füllen und in einem Schulcurriculum verbindlich für die Schule festschreiben kann. Somit kann die Schule ihrem pädagogischen Profil noch mehr Raum geben und curriculare, methodische, pädagogische und organisatorische Schwerpunkte aufeinander abstimmen und integrieren.
Bei der Umsetzung werden wir die Schulen aktiv unterstützen.Bereits zum Schulhalbjahr sollen Kerncurriculum und begleitende Handreichungen den Schulen vorliegen. Wir wollen allen Schulen genügend Vorlauf vor der verbindlichen Einführung zum 01.08.2011 geben, um sich mit der Thematik vertraut zu machen.
Um die Schulleitungen in ihrer Gesamtverantwortung für die Erarbeitung des Schulcurriculums zu unterstützen, werden in Kürze 53 Beraterinnen und Berater ihre Arbeit beginnen.
Die Erarbeitung der Fachcurricula wird unterstützt durch intensive Fortbildungsmaßnahmen. Im ersten Halbjahr des laufenden Schuljahres nehmen 431 Fachschaften an den Maßnahmen teil.
In einer zweijährigen Übergangsphase gelten dann die Lehrpläne fort, parallel zu den Standards. Das macht den Schulen einen gleitenden Übergang möglich und nimmt ihnen den Zeitdruck bei der Erarbeitung des Schulcurriculums.
In diesem Schuljahr gehen wir die ersten Schritte in Richtung Selbstständigkeit. Die Schulpraktiker der Stabsstelle selbstständige Schule haben für die Konzeptentwicklung wichtige Vorarbeit geleistet. Das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen, und dafür möchte ich ihnen danken.
Die Stabsstelle hat den Weg gewählt, zunächst landesweit über das Vorhaben selbstständige Schule zu informieren,
indem sie in direkten Kontakt mit Schulen, Verbänden und Elternvertretungen getreten ist. Sie hat die Vorteile der selbstständigen Schule diskutiert und gleichzeitig Bedarf und Bedürfnisse eruiert.Sie hat dadurch wichtige Impulse für die Konzeptarbeit im Ministerium eingebracht.
Die Fachleute im Ministerium haben dann an dem Konzept zur selbstständigen Schule gearbeitet, welches nun vorliegt. Den ersten Schritt machen wir mit den Veränderungen im Schulgesetz, um den rechtlichen Rahmen für mehr Selbstständigkeit zu schaffen. Der Gesetzentwurf hat nun den ersten Kabinettdurchgang passiert.
Nach der jetzigen Rechtslage verfügen Schulen bereits über viele Freiheiten in den Bereichen Unterrichtsgestaltung und Organisation des Schulbetriebs. Ein weitgehend selbstständiges inhaltliches Arbeiten ist für die Schulen somit schon möglich. Schulen können ihren Unterricht selbstständig planen und gestalten, verlässliche Schulzeiten sicherstellen, Betreuungs- und Ganztagsangebote einrichten, Unterrichtsstunden zeitlich verändern, sie flexibel auf die Woche verteilen oder auch an sechs Wochentagen stattfinden lassen.
Durch die Kontingentstundentafel haben Schulen darüber hinaus die Möglichkeit, Stunden einzelner Fächer über die Jahrgangsstufen zu verteilen. Benachbarte Fächer wie z. B. Naturwissenschaften können zu Lernbereichen zusammengelegt werden. Fachübergreifender und projektbezogener Unterricht sind bereits Realität.
Eine Schule kann sich auch für getrennten Unterricht für Jungen und Mädchen entscheiden, wenn sie dies für einzelne Fächer oder Jahrgangsstufen als pädagogisch sinnvoll erachtet.
Zukünftig wollen wir Schulen noch mehr Freiheiten bei der Unterrichtsgestaltung, der Organisation des Schulbetriebs sowie in den Bereichen Haushaltsführung und Personal geben. So sollen Schulen mehr Flexibilität bei der Bildung von Klassen erhalten. Dafür sollen sie zukünftig nicht mehr an die Verordnung über die Klassengrößen gebunden sein. Als Grundlage für die Stellenzuweisungen hat diese Verordnung natürlich weiterhin Bestand,aber es bleibt dann den Schulen überlassen, wie sie Anzahl und Größe der Klassen, Gruppen und Kurse je nach pädagogischen Erfordernissen selbst festlegen.
Im Bereich Haushaltsführung beginnen wir damit, den Schulen ab dem kommenden Haushaltsjahr, also dem 1. Januar 2011, die Möglichkeit zu eröffnen, ein sogenanntes kleines Budget aus Landesmitteln zu führen. Darin werden Lernmittel, die Mittel für verlässliche Schule, die ITMittel und das Fortbildungsbudget zusammengefasst. So stehen den Schulen insgesamt 61,5 Millionen c zur Verfügung. Diese Mittel werden gegenseitig deckungsfähig und für drei Jahre übertragbar sein.Schulen haben so den Vorteil, eine Rücklage bilden und Gelder für einen bestimmten Zweck ansparen zu können.
Hier bedanke ich mich ganz herzlich bei dem ehemaligen Finanzminister Weimar. Er hat uns bei diesem Vorhaben ganz intensiv unterstützt und begleitet.
Grundlage für die Berechnung der Höhe des Budgets bildet die Lehrerzuweisung dieses Schuljahres. Für kleine Schulen prüfen wir derzeit noch einen zusätzlichen Sockelbetrag. Eine Schule, die sich für das Führen des Bud
gets entscheidet, wird mit dem zuständigen Schulamt einen Kontrakt schließen. Es ist unser Ziel, dass die Handhabung des Budgets für die einzelne Schule so einfach wie möglich gestaltet wird. Im Laufe der nächsten Monate erhalten alle Schulen dazu detaillierte Informationen.
In einem weiteren Schritt streben wir die Aufnahme der Personalmittel und der Mittel der Schulträger als Bestandteile eines dann großen Schulbudgets an. Hier befindet sich das Ministerium derzeit in konstruktiven Gesprächen mit den Schulträgern.
Ab dem nächsten Schuljahr wollen wir den Schulen ein gemeinsames Wirtschaften ermöglichen. Sie sollen sich zu Schulverbünden zusammenschließen und für Projekte ihre Mittel zusammenführen können. Dies ist insbesondere für kleine Schulen interessant, da sie so ihre finanziellen Möglichkeiten erweitern können. Mit dem neuen Schulgesetz werden wir dafür den rechtlichen Rahmen schaffen.
Zentrales Ziel der selbstständigen Schule ist es, Schulen mehr Gestaltungsfreiheit im Personalbereich zu geben. Schulen sollen Rahmenbedingungen erhalten, die ihnen eine auf das Schulprofil abgestimmte Personalzusammensetzung ermöglichen. Dies stellt zukünftig besondere Anforderungen an die Schulleitungen. Im Schulgesetzentwurf haben wir deswegen vorgesehen, dass Schulleiterinnen und Schulleiter in ihrer Vorgesetztenfunktion gestärkt werden. Sie erhalten über die reine Personalverantwortung hinaus eine Führungsfunktion.
Im vergangenen Jahr hat das Kultusministerium gemeinsam mit den Schulleiterverbänden ein neues Berufsbild für Schulleitungsmitglieder entwickelt und die Aufgabenbereiche neu definiert.Die Aufgaben entwickeln sich vom Verwalten hin zum Führen und Gestalten.
Schulleiter sind Führungskräfte. Sie tragen die Gesamtverantwortung für die Qualität des Schulbetriebs von der Personalführung/Personalentwicklung, dem Management des Schulbudgets bis hin zur Förderung der Unterrichtsqualität und zum Gestalten der Schulgemeinde.Auf diese vielfältigen Aufgaben werden wir Schulleiter und Anwärter für Leitungsfunktionen durch unsere neue Führungsakademie vorbereiten. Diese ist mit Veranstaltungen für die Gewinnung von Führungskräften und zur Qualifizierung von Führungskräften im Amt gestartet. Die ersten Veranstaltungen wurden bereits von über 300 Personen besucht. Ich freue mich über ein so reges Interesse an solchen Schulungen. Die hohen Teilnehmerzahlen beweisen auch den großen Bedarf an solchen Veranstaltungen.
Nach der jetzigen Rechtslage verfügen Schulleiter bei der Einstellung des lehrenden Personals bereits über weitgehende Befugnisse. Sie können wählen, ob sie eine Stelle über das Ranglistenverfahren oder über eine schulbezogene Ausschreibung besetzen. Bei der schulbezogenen Ausschreibung obliegt ihnen die Auswahlentscheidung. Diese bewährten Verfahren werden wir nicht verändern.