Auch wenn Sie es nicht wahrhaben wollen, so können Sie es nachlesen. Es gab eine Anhörung, und die Stadt hat dazu ihre Stellungnahme abgegeben. In ihrer Stellungnahme schreibt die Stadt Frankfurt wörtlich:
Zur Umsetzung dieser Maßnahmen ist die Stadt Frankfurt auf das kommunale Satzungsrecht nach § 81 Abs. 2 HBO angewiesen. Eine Streichung dieses Paragrafen würde wesentliche Teile des Frankfurter Klimaschutzkonzeptes nicht durchführbar machen.
Es kann nicht Sinn einer Regelung der Landesregierung sein, die Stadt Frankfurt und andere hessische Kommunen in der Umsetzung von Umweltmaßnahmen zur Erreichung gesetzter Umwelt- und Klimaschutzziele zu behindern. Vielmehr ist Gestaltungsfreiheit für die energetischen Maßnahmen auf kommunaler Ebene erforderlich.
Dass dies ein Racheakt an der Marburger Solarsatzung ist, zeigt – das sage ich von diesem Pult aus ganz deutlich – die haarsträubende Begründung, die Sie Ihrer Gesetzesänderung beigefügt haben. Denn § 81 Abs. 2 dient nicht nur der Abwehr von Gefahren durch gesundheitliche Schadstoffe, sondern auch der gestalterischen Schaffung von umwelt- und klimafreundlichen Versorgungsweisen oder Heizungsarten.
Für diese Landesregierung scheint es wichtiger zu sein, den Kommunen die Möglichkeit der Farbbestimmung eines Gartenzaunes im Baugebiet zu erlauben als das Festlegen klimafreundlicher Regelungen, wie z. B. die Abnahme von Nah- und Fernwärme oder auch den Verzicht auf Nah- und Fernwärme, wenn es sich denn um ein neues Baugebiet mit Passivhausbauweise handelt.
Meine Damen und Herren, wir lassen Sie nicht so einfach aus der Verantwortung. Mit unserem Änderungsantrag, der nicht nur die Hessische Bauordnung,sondern auch die Hessische Gemeindeordnung anspricht, fordern wir Sie auf, jetzt endlich die Diskussion mit den Kommunen zu führen – mit dem Ziel, diese kontraproduktive Regelung zurückzunehmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke sehr, Frau Hammann. – Als Nächster hat sich Herr Lenders für die FDP-Fraktion zu Wort gemeldet.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Novellierung der Hessischen Bauordnung steht ganz im Zeichen von Deregulierung und gleichzeitig im Zeichen des Verbraucherschutzes – auch wenn hier gerade ein etwas anderer Eindruck erweckt worden ist.
Meine Damen und Herren, übersetzt heißt das: Es ist immer das Ziel, möglichst Baukosten zu senken und gleichzeitig die Sicherheit zu garantieren und zu verbessern.
Mehr Freiheit und mehr Verantwortung für die Bauherren,eine deutliche Verringerung von staatlichen Prüf- und Überwachungstätigkeiten – an diesen Kernzielen der neuen Hessischen Bauordnung halten wir fest.
Gleichzeitig haben wir im Anschluss an die Anhörung im Ausschuss eine Vielzahl von Gesprächen geführt und daraufhin als CDU- und FDP-Fraktion einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht. So ist auf Anraten des Feuerwehrlandesverbandes der Zugang zu den Kellern verbessert worden. Das war in der Anhörung sehr eindrucksvoll, als die Feuerwehrleute geschildert haben, dass sie bei der Rauchentwicklung ernsthafte Probleme beim Zugang zu den Kellerräumen haben.
Zugleich haben wir in diesen Änderungsantrag hineingeschrieben,dass zukünftig die Rauchmelder Einzug halten. Meine Damen und Herren, Rauchmelder schützen Leben. Das Problem war immer:Wer ist eigentlich dafür zuständig?
Zuständig dafür ist erst einmal der Eigentümer. Dann geht es aber auch darum, wer den Betrieb sicherstellt.
Hier haben wir eine klare Zuständigkeit vorgesehen: Für die Anschaffung ist der Eigentümer zuständig, die Besitzer – d. h. die Mieter – für die Überwachung und die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft.
Meine Damen und Herren, wir als Fraktion haben noch einen gravierenden Punkt von der Architektenkammer aufgenommen – und zwar, dass zukünftig auch die zur kleinen Bauvorlage Berechtigten eine Haftpflichtversicherung haben müssen. Damit stellen wir nicht nur Wettbewerbsgleichheit mit denjenigen her, die ohnehin die Bauvorlageberechtigung haben, sondern man muss auch klar sagen: Diejenigen, die diese kleine Bauvorlageberechtigung haben, werden so durch ihre Haftpflichtversicherung auch vor ungerechtfertigten Schadenersatzansprüchen geschützt. Das heißt also, wir stellen an dieser Stelle auch die Sicherheit für die Bauherren besser dar.
Meine Damen und Herren, auch jetzt in ihrer Stellungnahme wieder hat die Opposition – ich weiß nicht, ob aus Unkenntnis oder aus Polemik heraus – schon manchen Sachverhalt falsch dargestellt. Wir wollen auf gar keine Weise die Stellplatzsatzungen abschaffen. Vielmehr werden wir die Möglichkeit abschaffen, dass eine Gemeinde zunächst die Errichtungsmöglichkeiten von Stellplätzen einschränken kann, sodass man überhaupt keinen Stellplatz errichten kann, gleichzeitig aber dafür eine Stellplatzablöse fordern kann.
In der Anhörung ist ganz klar gesagt worden,dass das eine Lex Frankfurt war. Frau Kollegin, wenn es irgendjemanden gibt, der dafür Verantwortung trägt,
dann war es derjenige, der damals in Frankfurt die Verantwortung für die Ausformulierung dieser Regelung getragen hat. Das war niemand anderes als der ehemalige Baudezernent der SPD.
Der hat ganz klar gesagt, dass das ursprünglich komplett anders gedacht war, sich aber vollständig in die falsche Richtung entwickelt hat, und dass das – das wurde auch von anderen gesagt – zumindest in Teilen verfassungsrechtlich bedenklich ist. Meine Damen und Herren, das räumen wir ab.
Einen ähnlichen Missbrauch wie bei der Stellplatzsatzung haben wir auch – Sie haben das eben dankenswerterweise genannt – bei der Marburger Solarsatzung. Hier führt das Satzungsrecht einfach dazu, dass Kommunen diesen Spielraum, diesen Freiraum, den man ihnen gegeben hat, zu falschen Entscheidungen nutzen.
Meine Damen und Herren, ich sage es ganz deutlich: Die Marburger Solarsatzung ist mit der FDP nicht zu machen.
Ich kann schon verstehen, dass die hessischen Kommunen gern diesen Spielraum haben. Aber da muss man doch klar sagen: Wer ist denn der Gesetzgeber? Meine Damen und Herren, Gesetzgeber in diesem Land ist immer noch der Hessische Landtag, das sind nicht die hessischen Städte und Gemeinden. – Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP und der CDU – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So viel zur kommunalen Selbstverwaltung! – Janine Wissler (DIE LINKE): Dann müssen Sie das Wahlrecht abschaffen! – Weitere Zurufe)
Danke, Herr Lenders. – Herr Caspar, Sie haben sich für die CDU-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte sehr.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beraten heute die Novellierung der Hessischen Bauordnung. Die Hessische Bauordnung von 2002 hat sich – das hat die Evaluierung gezeigt; das haben die Anhörungen gezeigt – im Großen und Ganzen bewährt. Insofern ist es richtig, dass die Regierung einen Gesetzentwurf eingebracht hat, der die Geltungsdauer dieser Bauordnung um weitere fünf Jahre verlängert.Wir werden dem auch zustimmen.
Im Rahmen der Evaluierung haben sich natürlich Dinge ergeben, die verbessert werden sollen und die mit diesem Gesetzentwurf und mit dem von den Fraktionen von
Insbesondere geht es darum, dass bei den Baugenehmigungen noch mehr vereinfacht wird. Ich verweise hier auf die Begründung im Gesetzentwurf. Bisher war es so, dass die Genehmigungsfreistellung nur auf Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 sowie Wohnbauvorhaben bis zur Sonderbaugrenze begrenzt war. Die Freistellung der Wohnbauvorhaben bis zur Sonderbaugrenze hat sich aber bewährt, sodass auch für die Nichtwohngebäude die Freistellung bis zur Sonderbaugrenze in das Gesetz aufgenommen wird.
Das heißt, dass kleinere, bauaufsichtlich unbedenkliche Vorhaben von Verfahren freigestellt werden, dass es im Gestaltungsbereich von qualifizierten Bebauungsplänen, wenn dort keine Sonderbauten entstehen, nach § 56 der Hessischen Bauordnung keiner Baugenehmigung mehr bedarf. Alle anderen Vorhaben mit Ausnahme der Sonderbauten unterfallen dann dem vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 57. Das ist, glaube ich, der wesentliche Kern dieser Novellierung: die weitere Vereinfachung.
Darüber hinaus ist es so, dass wir die Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher erhöht haben, indem wir z. B. eingeführt haben, dass jetzt alle Bauvorlageberechtigten Haftpflichtversicherungen haben müssen; denn es gab die Situation,dass Gebäude errichtet wurden, dass Mängel aufgetaucht sind und dann derjenige, der dafür die Verantwortung hatte, entweder nicht mehr da war oder finanziell nicht in der Lage war, diese Schäden auszugleichen. Deswegen haben wir jetzt eingeführt,dass alle eine Haftpflichtversicherung haben müssen, um die Verbraucher besonders zu schützen.
Weitere Punkte sind im Rahmen der Deregulierung zu sehen. Um ein paar kleine Punkte zu nennen, die aber für die Bürgerinnen und Bürger oft Bedeutung haben: Jetzt ist es so, dass Einfriedungen von Grundstücken bis zu 2 m Höhe nicht mehr genehmigt werden müssen. Insoweit gibt es auch hier eine weitere Vereinfachung.
Was uns auch wichtig war: dass wir wegen der Vollgeschossgrenze, die es bei Gebäuden gibt, nicht in die Situation kommen, dass Dämmungen auf der Dachhaut nicht mehr möglich sind. Deswegen haben wir in unserem Änderungsantrag von CDU und FDP eine Korrektur an der Bauordnung vorgenommen, um das zu ermöglichen.
Außerdem ist es so, dass wir die Bauordnung von Dingen befreit haben, die sich überholt haben. Da ist einmal das Stichwort zu nennen: Welche Energie braucht man für Gebäude, welche Energieform? Welche Verschmutzung wird gegebenenfalls durch das Beheizen ausgelöst?
Da ist es so, dass die Hessische Bauordnung, die einmal den von Ihnen genannten § 81 Abs. 2 aufgenommen hat, sich insoweit überholt hat, dass eine solche Regelung speziell in der Bauordnung nicht mehr notwendig ist. Das ist übrigens auch der Grund, warum, wie auch in der Anhörung erwähnt wurde, es kein anderes Bundesland gibt, das eine solche Regelung wie wir in § 81 Abs. 2 hat.
(Janine Wissler (DIE LINKE): Die anderen haben es in der Gemeindeordnung! – Zuruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Das heißt, alle anderen haben eine solche Regelung, wie sie jetzt aus der Bauordnung herausgenommen wird, auch nicht in ihrer Bauordnung.Wenn Sie hören: „alle anderen Bundesländer“, dann sehen Sie daran doch, dass auch
Bundesländer dabei sind, in denen die GRÜNEN mit an der Regierung sind und wo ich die Frage stelle, warum, wenn Sie der Meinung sind, das müsse bei uns in der Bauordnung sein, Sie es nicht in den Bundesländern machen, wo Sie mit an der Regierung sind.