Es gibt von Ihrer Seite keinen Vorschlag. Wie ich während der Sitzung des Ausschusses festgestellt habe, gibt es zwar einen Erkenntnisgewinn, aber es gibt keinen Vorschlag von Ihnen. Das ist zu wenig und auch nicht zielführend, wenn Sie CO2-Einsparung wirklich erreichen wollen.
Meine Damen und Herren, ich glaube Ihr Beratungsmodell ist gescheitert. Sie sagen: Wir wollen die Leute beraten, und dann wird sich schon irgendetwas bewegen.
Ich will Ihnen vortragen, was die Große Koalition im Bund bei der Verabschiedung des Wärmegesetzes als Begründung hat ausarbeiten lassen. Das fiskalische Modell, das Marktanreizprogramm, reicht nach den Erfahrungen der vorausgegangenen Förderjahre nicht aus. Es ist mit enormen Kosten der öffentlichen Hand verbunden.
Zur Erreichung unserer Klimaziele ist eine Kombination aus Förderung durch Bund und Land sowie ein Pflichtnutzungsmodell beim Bund für Neubauten und beim Land für Bauten im Bestand erforderlich. Die Kombination beider Modelle erreicht die größtmögliche Len
kungswirkung und hat verhältnismäßig geringe Kosten und einen begrenzten Verwaltungsaufwand. Dabei werden erhebliche CO2-Einsparungen erreicht. Wie ich schon gesagt hatte, sind das bis zu 30 % weniger Primärenergieverbrauch. Das ist effektiv und langfristig sicher.
Recht hatte die Große Koalition. Kollege Stephan, Frau Ministerin, die CDU auf Bundesebene ist wohl um diese Erkenntnis reicher als Sie. Im Moment höre ich von Ihnen nur: Wir wollen beraten. – Leider ist das, was Sie tun, nicht ausreichend. Das, was wir in Hessen bewegen, ist zu wenig. Meine Damen und Herren, Sie sollten unserem Gesetzentwurf zustimmen, damit sich endlich etwas bewegt. – Herzlichen Dank.
Herr Kollege Görig, schönen Dank. – Für die CDU-Fraktion hat jetzt Herr Kollege Stephan das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Görig, als der Entwurf des Wärmegesetzes Ihrer Fraktion zum ersten Mal behandelt wurde, habe ich schon gesagt, dass es nicht ausreicht, aus einem Gesetz des Bundes für Neubauten abzuschreiben und zu sagen: In Hessen wenden wir das auf die Bauten im Bestand an. – Die Zahlen zur Nutzung der erneuerbaren Energien, die Sie damals angegeben haben, haben Sie zwischenzeitlich massiv um bis zu 80 % reduziert. Das heißt, Sie haben zumindest in Teilen gelernt.
Es nutzt aber auch nichts, einfach Einsparwerte für Altbauten festzuschreiben, von denen man nicht weiß, wie sie überhaupt erreicht werden sollen. Denn ein Altbau ist kein Neubau, und die Dämmung einer Bodendecke in einem Altbau, wenn er denn keinen Keller hat, macht schon einige Probleme.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben einfach aus dem Gesetz in Berlin abgeschrieben. Die Daten haben Sie aus dem Gesetz in Baden-Württemberg abgeschrieben. An und für sich ist es nichts Schlechtes, bei der CDU und der FDP abzuschreiben.
Wir haben in der Anhörung etwas anderes gespürt. Ihr Gesetzentwurf hat in der Anhörung sehr viel Kritik erfahren. Insoweit möchte ich sagen: Die Fachwelt ist sich über Ihren Gesetzentwurf mit Sicherheit nicht einig. Wir haben mehr Ablehnung gespürt.
Sie haben das Gesetz in Baden-Württemberg angesprochen. Ja, dort ist das Wärmegesetz seit Anfang dieses Jahres in Kraft. Nach dem, was wir uns haben sagen lassen, wissen wir, dass es sehr widersprüchliche Aussagen gibt. Es ist bekannt, dass vor Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar dieses Jahres noch enorm viel beim Heizungsbau gemacht wurde. Da wurde vorgezogen, damit man noch schnell etwas gemacht hat, bevor das Gesetz in Kraft getreten ist.
Wir wissen momentan nicht – das ist schwer herauszufinden –, ob und in welchem Umfang im Jahr 2010 noch energetische Sanierungen an Heizungen stattgefunden haben. Die einen sagen: Da ist der Markt zusammengebrochen. – Die anderen sagen: Wir merken keine Veränderung. – Vielleicht gibt es in Baden-Württemberg deshalb keinen
Wir sollten deshalb abwarten, was sich in Baden-Württemberg innerhalb der nächsten ein oder zwei Jahre zeigt, damit wir nicht etwas tun, was kontraproduktiv wäre, nämlich ein Gesetz zu schaffen, das nur dazu führen würde, dass die Leute versuchen würden, das Gesetz zu umgehen.
Ich teile Ihre Sorge, dass die Bürger nicht von sich aus, also ohne dass wir sie motivieren oder anstoßen, etwas für die energetische Sanierung tun. Dabei darf ich feststellen – das werden auch Sie erfahren haben –, dass sich die Bürger heute in zunehmendem Maße aktiv um die energetische Sanierung kümmern. Sie kümmern sich aktiv um das Thema Klimaschutz. So soll das auch bleiben. So wollen wir es haben.
Wir wollen die Freiwilligkeit in den Vordergrund stellen. Wir wollen erreichen, dass die Bürger von sich heraus, also ohne dass wir Zwangsgesetze brauchen, darangehen, die rund 60 % Energieverbrauch, die wir in den privaten Wohnungen haben, zu vermeiden, zu reduzieren oder zurückzuführen.
Herr Görig, ich sage: Dabei ist das, was die Landesregierung macht, nämlich in die Beratung zu investieren, weitaus erfolgreicher als die ordnungspolitischen Vorgaben, die in Ihrem Gesetzentwurf enthalten sind.
Wir sehen ordnungspolitische Vorgaben als den zweitbesten Weg. Wir sehen Motivierung und Freiwilligkeit als den besten, den Königsweg, um die Energiewende bei uns herbeizuführen.
Wir vertrauen auf die Einsicht der Bürger. Wir vertrauen auf die Vernunft der Bürger. Wir sind sicher, dass das der richtige Weg ist.
Zu Ihrem Gesetzentwurf will ich noch zwei Anmerkungen machen. In § 14 verweisen Sie auf finanzielle Förderungen durch ein hessisches Förderprogramm. Sie haben auch angesprochen, dass die Förderungen sicherlich intensiviert werden müssen. Ja, das müssen sie. Frau Puttrich kümmert sich darum, dass Hessen auch Mittel aus den Geldern bekommt, die aufgrund der Brennelementesteuer zur Verfügung stehen. Damit könnte man in Hessen Maßnahmen zur Energiewende noch besser fördern.
Da gibt es zwei Wege. Zum einen geht es um das Einsparen durch die Sanierung der Gebäude. Zweitens muss die Nutzung der regenerativen Energien gefördert werden.
Wenn wir in Zukunft irgendwann wieder über einen Gesetzentwurf zu reden haben – damit sage ich schon, dass wir den Gesetzentwurf ablehnen werden –, dann sollten wir neben der Wärme auch die Kälte aufnehmen. Denn, bedingt durch die Klimaerwärmung, ist die Kälteerzeugung in zunehmendem Maße ein Faktor, der sehr viel Energieverbrauch mit sich bringt.
Abschließend möchte ich sagen, dass wir auf die Motivation der Menschen setzen. Wir wollen die Menschen mit
Herr Stephan, schönen Dank. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Hammann. Frau Hammann, bitte schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Stephan, es reicht einfach nicht aus, dass Sie sich hierhin stellen und sagen: Die SPD hat etwas vorgelegt, aber wir müssen erst einmal abwarten, wie das in Baden-Württemberg läuft. – Ich glaube, wir müssen alle schneller für den Klimaschutz arbeiten, als bisher uns allen bewusst ist.
Sie wissen doch ganz genau, dass in Cancún nicht der große Durchbruch erfolgt ist. Wir können nicht auf ein Kyoto II warten. Wir sind alle aufgefordert, für den Klimaschutz etwas zu tun. Da zählt eine Aktivität im Land ebenso dazu. Ich sage Ihnen, die SPD hat sich wenigstens auf den Weg gemacht. Sie hat etwas vorgelegt, hat ein Gesetz für die Energieeinsparung im Wärmebereich vorgelegt. Und Sie, werte Kollegen von CDU und FDP, haben leere Hände.
Wenn Sie hier stehen, kritisieren Sie nur. Aber Sie haben keine Inhalte zu bieten, die den Weg weisen könnten, wie etwas umzusetzen wäre. Und das kritisieren wir massiv.
Herr Kollege Stephan, Sie sprechen von Motivation. Sie sprechen von Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger. Ich sage dazu ausdrücklich Ja. Dann müssten Sie auf Bundesebene etwas dazu beitragen. Wenn man sieht, dass die Mittel für die gebäudetechnische Sanierung für Privatpersonen nicht ausreichend sind, dann können Sie noch so viel von Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern reden.Wenn die Mittel nicht vorhanden sind, sind die Bürgerinnen und Bürger einfach nicht in der Lage, dies so sukzessive umzusetzen. Ich pfeife dann auf die Freiwilligkeit. Sie müssen in diesem Bereich auch die Hilfestellung geben, die Sie hier am Pult immer wieder ankündigen. Die Menschen dürfen in der Umsetzung dieser Ziele eben nicht alleingelassen werden.
Meine Damen und Herren, kommen wir zum Gesetzentwurf der SPD zurück. Wir hatten bereits in der ersten Lesung darauf hingewiesen, dass wir uns mit der Zielsetzung vollkommen identifizieren können. Wir glauben auch, dass es notwendig ist, ein Wärmegesetz in Hessen auf den Weg zu bringen. Herr Görig hat schon gesagt, 40 % des Energieverbrauchs in Deutschland werden für Raumheizung und Warmwasserbereitung verwendet. Diese 40 % könnten mit den entsprechenden Maßnahmen wahrlich massiv reduziert werden.
Wir begrüßen es auch, dass sich gerade in diesem Gesetzentwurf unsere grünen Ideen wiederfinden; denn wir haben immer gefordert, dass nicht nur die Privatwohnungen, sondern auch die Nichtwohngebäude in diesen Bereich einbezogen werden. Das entspricht absolut unseren Vorstellungen.
Meine Damen und Herren, wir hatten die Anhörung. Es ist folgerichtig, wenn in der Anhörung Erkenntnisse darauf hinweisen, dass in dem Gesetz noch etwas zu ändern ist, dass man dies mit einem Änderungsantrag aufgreift. Das hat die SPD getan. Das ist vollkommen in Ordnung.
Es gab viele Experten in der Anhörung, die die Zielrichtung des Gesetzentwurfs absolut unterstützt haben. Einige möchte ich an dieser Stelle einmal herausgreifen. Der Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks in Hessen hat ausdrücklich die Einbeziehung des Gebäudebestandes in die CO2-Minderungspflichten begrüßt. Auch die Uni Kassel hat diesen Gesetzentwurf grundsätzlich unterstützt.
Es gab natürlich zahlreiche Anregungen im Hinblick auf die Erstellung des Gesetzentwurfs. Der Kältebedarf wurde eben angesprochen. Es ist auch klar, dass die SPD darauf reagiert hat. Wir haben es auch begrüßt, dass die SPD auf unsere Bitte hin noch weitere Änderungen in den Änderungsantrag aufgenommen hat.
Nur, was konnten wir feststellen? – In der entsprechenden Ausschusssitzung fand dieser Änderungsantrag leider keine Mehrheit. CDU und FDP haben diesen Änderungsantrag nicht unterstützt. Deshalb werden diese Änderungen jetzt nicht in den Gesetzentwurf der SPD einfließen können. Das bringt uns wieder dazu, dass wir sagen, dann können wir nicht zustimmen, wenn sich diese Änderungen im Gesetzentwurf nicht wiederfinden.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, es ist absolut ärgerlich und umweltpolitisch fatal, wenn Sie sich immer wieder hierhin stellen und Kritik hinsichtlich des Gesetzentwurfs üben, aber noch nicht einmal – ich betone das – in der Lage sind, eigene Vorstellungen zu Papier zu bringen.
Wir brauchen eine gesetzliche Regelung für den Altbestand. Baden-Württemberg hat es vorgemacht. Meine Damen und Herren, Sie entziehen sich dieser Verantwortung. Die Landesregierung entzieht sich dieser Verantwortung. Es nützt nichts, wenn man Experten hat, die genau diese Richtung unterstützen und sagen: „Wir müssen im Wärmebereich endlich handeln, wir müssen im Wärmebereich die gesetzlichen Regularien auf den Weg bringen“, und Sie sich einfach zurückziehen und sagen: Wir warten einmal ab und schauen, was dabei herauskommt.
Herr Kollege Stephan, das ist etwas, wozu wir sagen, das ist eine Nichtübernahme der Verantwortung, die das Land Hessen, gerade was den Klimaschutz angeht, zu tragen hat. Sie haben nichts unternommen, in diesem Bereich für Verbesserungen zu sorgen. Wir haben Gesetzentwürfe eingebracht. Sie haben diese Gesetzentwürfe ebenso abgelehnt, wie Sie es wahrscheinlich mit dem SPD-Gesetzentwurf tun.
Meine Damen und Herren, Ihnen fehlt eindeutig der politische Wille, etwas selbst zu setzen, und auch der eindeutige Wille, mehr zu tun als das Bundesgesetz. Das hätten Sie nämlich tun können. Wir haben Vorschläge vorgelegt. Sie sind am Zug. Sie müssen handeln und müssen uns zei