Peter Stephan

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Frau Präsidentin, Kolleginnen, Kollegen! Die Energiewende muss gelingen. Sie wird gelingen, solange sie von CDU und FDP durchgeführt wird.
Dies als erste Feststellung. – Eine zweite Feststellung von meiner Seite. Ich stelle für unsere Fraktion fest: Die Energiewende in Hessen ist nicht gefährdet, solange dieses Mammutprojekt von uns vorangetrieben wird, und zwar mit dem Leitsatz,
dass nicht die schnellste Lösung, sondern die intelligenteste Lösung die beste Lösung ist. Das ist der Leitsatz, unter dem wir Energiewende betreiben.
Kolleginnen und Kollegen, aber auch wir sehen Gefahren für die Energiewende in Hessen. Wir sehen sie dann, wenn eine rot-grüne Regierung die Federführung dieser Energiewende übernehmen würde. Davor wird unser Land durch eine sicherlich sehr vernünftige Wahlentscheidung der Bürgerinnen und Bürger bewahrt werden, und CDU und FDP werden die Energiewende weiter zügig voranführen.
Herr Al-Wazir, Sie haben ein nettes Zitat von mir gebracht. Sie haben Gott sei Dank anderes nicht gefunden.
Ich gehe im Moment auch etwas pointierter in die Diskussion, weil nur das Pointieren in dieser Diskussion uns auch voranbringt. Was Sie wollen, ist ein Einheitsbrei ohne Nachdenken, ohne Überlegen, ohne Überprüfen der Positionen des Fortschritts. Sie sagen: Wir haben irgendwann einmal gesagt, nur Windräder. – Und dann sagen Sie, darüber denken Sie nach. Sie denken nicht über das nach, was im Moment brennt – Netzausbau, Speichern. Das ist der Fehler, den Sie machen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der einzigartige Hessische Energiegipfel hat vier Themenbereiche behandelt. Dabei war ein wichtiger Themenbereich die Akzeptanz.
Die Akzeptanz der Menschen ist die Schlüsselfunktion für die Energiewende. Genau dort patzen Sie von der Opposition. Wir haben unseren Plan, der mit rund 100 Maßnahmen nach dem Energiegipfel beschrieben worden ist, sukzessive und kontinuierlich abgearbeitet. Ich glaube, das schmerzt Sie sehr stark. Ihre Anti-Akzeptanzaktionen will ich an einigen Beispielen darstellen.
Da ist das Thema der Ölheizungen. Eigentlich haben wir heute schon zwei- oder dreimal darüber gesprochen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Zwang von Ihrer Seite. Ich sage Ihnen, heute hat das BAFA berichtet, 1,6 Millionen alte Heizungen sind mit Förderung umgestellt worden – freiwillig. Genau das ist der Weg. Was Sie wollen, führt dazu, dass die Menschen die Energiewende nicht mehr akzeptieren.
Zweitens. Energieeinsparung – bester Weg in die Energiewende. Was machen Sie? – Sie blockieren in Berlin die steuerlichen Begünstigungen der energetischen Sanierung genau bei den Menschen, die das Geld auch haben. Diese Millionen, vielleicht auch Milliarden Euro, die dort warten, um für die Energiewende eingesetzt zu werden, für mehr Effizienz, für Energieeinsparung, genau die werden von Ihnen blockiert.
Drittens. Ich erinnere an die Diskussion in der Regionalversammlung Südhessen über den Mindestabstand zu Windenergieanlagen. Sie wollen und haben die ganze Zeit 750 m Mindestabstand gepredigt. Jetzt scheinen Sie eingeschwenkt zu sein; denn wir haben jetzt einen Landesentwicklungsplan. – Ich hoffe, Sie bleiben dabei und fangen nicht wieder an, die 750 m ins Gespräch zu bringen, um an der Stelle weiterzuarbeiten. Die Menschen nehmen Ihnen diese Diskussion nicht ab. Sie wissen ganz genau: Sie sind eingeknickt, weil der Widerstand der Menschen gegen Ihre Vorstellungen draußen viel zu groß war.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir haben den Landesentwicklungsplan. Der wird in acht Jahren überarbeitet. Bis dahin müssen wir die Erfahrungen und die Ideen aufsammeln. Die werden wir dann gegebenenfalls einbringen.
Einen vierten Punkt. Für Sie gilt als Maßstab der Energiewende nur die Zahl der Windräder. Das tragen Sie schon seit Jahren vor sich her. Ich erinnere mich an die Diskussion, die wir über die Programme der SPD vor fünf Jahren hatten.
Es ist der falsche Weg, die Energiewende an der Zahl der Energieanlagen zu messen. Wir müssen die Energiewende daran messen, wie viel Energie wir sparen und wie wir den Gleichklang zwischen der Produktion regenerativer Energien und dem Speichern und dem Transport hinbekommen.
Es gibt noch viele andere Punkte, die man ansprechen könnte. Ich greife nur noch einmal die HGO heraus. Ich warte immer noch darauf, dass man mir eine Kommune nennt, irgendeinen Bereich, wo Projekte nicht umgesetzt werden können, weil die HGO nicht passt. Das ist falsch. Das behaupten Sie immer wieder. Ich frage Sie immer wieder, und Sie werden mir das nicht beweisen können.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Akzeptanz ist für die einschneidenden Maßnahmen der Energiewende zu schaffen. Wir wissen, die Maßnahmen sind für alle einschneidend.
Das erfordert eine verantwortungsvolle Energiepolitik. Genau in diesem Politikfeld, in der Verantwortung für eine ordentlich geführte Energiewende, genau dort versagen Sie. Sie stellen das Risiko für die Energiewende in Hessen und in Deutschland dar.
Um auf Ihren Antrag einzugehen, müssen wir den letzten Satz Ihres Antrags eigentlich nur ganz geringfügig umformulieren. Ich formuliere das einmal so: Anstelle von Chaos und Unvermögen einer rot-grünen Energiepolitik muss weiterhin die Energiewende mit Plan und Sachverstand durchgeführt werden, und das kann nur Schwarz-Gelb.
Von daher wiederhole ich: Am 22. September werden wir in der Energiepolitik eine Richtungswahl haben: Energiepolitik mit Augenmaß oder rot-grünes Chaos. Ich bin sicher, die Bürger werden mit uns gehen und uns auch das Mandat erteilen, diese Energiewende so sinnvoll und zügig, wie wir sie bisher durchgeführt haben, mit so viel Abwägung weiterhin durchzuführen. Die Akzeptanz ist für uns an dieser Stelle äußerst wichtig.
Sie haben noch ein paar Themen angerissen, die natürlich einer Beantwortung bedürfen. Staudinger – da ist gestern von der Bundesnetzagentur, die dafür zuständig ist, dass die Versorgungssicherheit gewährleistet ist, eine Aussage gekommen. Staudinger Block 1 wird nicht mehr ans Netz gehen. Man wird darauf verzichten. Gleichzeitig hat die Bundesnetzagentur auch festgestellt, wir brauchen aber dafür Ersatz. Man wird wohl stark in die Gaskraftwerke gehen.
Gleichzeitig hat die Bundesnetzagentur dargestellt, dass die Bedenken, die vor allem Herr Rentsch geäußert hat, nämlich die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden, weiterhin intensiv beachtet werden.
Das ist genau das, was wir Ihnen, was die Regierung Ihnen in der letzten Sitzung des Umweltausschusses dargestellt hat. Wir brauchen beides. Insoweit ist die Lösung, die wir jetzt haben, eine gute Lösung,
die dem entspricht, was aus der Koalition heraus Ihnen schon einmal dargestellt worden ist: Die Versorgungssicherheit ist wichtig für die Unternehmen in Hessen, vor allem auch für die im IT-Bereich befindlichen Unternehmen. Glauben Sie doch bitte nicht, irgendjemand wollte die Stromversorgung in Hessen gefährden. Da sind Sie komplett auf dem falschen Dampfer.
Wenn Sie über die Strompreise und darüber reden, dass momentan bestimmte Kraftwerkstypen nicht mehr ordentlich betrieben werden können, dann ist das sicherlich ein Feld, in dem Handlungsbedarf besteht; denn dort sind nicht nur Investitionen getätigt worden, sondern es bestehen auch Kraftwerke, die ökologischer sind. Es ist sicherlich richtig, dass man sich darüber einmal Gedanken macht.
Dem Erneuerbare-Energien-Gesetz steht eine Änderung bevor, aber es steht nicht vor der Abschaffung. Ich glaube, das ist die wichtige Botschaft, die wir heute geben können. Wir müssen da herangehen. Ich bin davon überzeugt, dass alle da herangehen werden. Denn durch das Erneuerbare
Energien-Gesetz werden die Stromverbraucher jedes Jahr mit 20 Milliarden € belastet. Das müssen wir irgendwie beenden. Ich glaube, wir könnten dieses Geld sicherlich besser einsetzen. Wir könnten entweder die Strompreise abfangen, dass sie nicht weiter steigen, oder wir könnten das Geld bei der Umsetzung der Energiewende für andere Maßnahmen verwenden.
Ich möchte noch ein paar Sätze zu dem sagen, was die Landesregierung im Haushalt getan hat. Sie hat die Mittel im Doppelhaushalt auf 170 Millionen € erhöht. Das ist ein massiver Sprung, mit dem wir vor allem Förderung im Dreiklang betreiben. Wir informieren, beraten und fördern dann. Nach diesem Dreiklang werden wir das auch weiterhin betreiben.
Ich halte auch das für wichtig: Wir gehen mit großen Schritten in Richtung CO2-neutrale Landesverwaltung voran. Das sind alles Themen, bei denen Sie immer kritisiert haben und von denen ich sage, das sind wichtige Themen, wir treiben das voran. Wir treiben die Energiewende richtig voran.
Eine von CDU und FDP geführte Landesregierung wird für unsere Bürgerinnen und Bürger fünf Jahre ohne staatliche Bevormundung und Gängelung bedeuten. Es wird fünf Jahre keine Planwirtschaft geben. Es werden fünf Jahre sein, in denen der Staat ihnen nicht im Detail vorschreibt, was sie zu tun haben. Es werden fünf Jahre sein, in denen die Ölheizungen nicht verboten werden. Es werden fünf Jahre sein, in denen die Bürger nicht gezwungen werden, eine Solaranlage auf das Dach zu schrauben, wenn ein Ziegel kaputt ist.
Wenn die Menschen denn mit uns gehen, würde das bedeuten, dass es fünf Jahre lang eine geordnete Energiewende geben wird. Es wird fünf Jahre lang Information und Beratung und da, wo es nötig ist, Förderung geben. Es wird fünf Jahre lang den Ausbau der Nutzung der regenerativen Energien im Dreiklang mit der Speicherung und dem Transport geben.
Das sind die wichtigen Punkte, mit denen wir in Zukunft unsere Energiepolitik weiterhin betreiben werden. Es wird fünf Jahre lang eine verlässliche, eine umweltschonende, eine bezahlbare und von den Menschen akzeptierte Energieversorgung geben. Das ist unsere Zielsetzung. Das werden wir nach dem 22. September 2013 auch fortführen können. Da bin ich mir sicher. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich will dem Kollegen Gremmels ganz kurz etwas vorlesen, was er in der Hektik seiner Arbeit wahrscheinlich übersehen hat. Frau Wallmann hat es schon angedeutet; ich lese es Ihnen jetzt vor. Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich aus der Stellungnahme des Hessischen Landesrechnungshofs zur schriftlichen Anhörung:
Dem Rechnungshof liegen keine Prüfungserkenntnisse vor, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren wegen mangelnder Akzeptanz der Kommunen verzögert oder verhindert wurden. Dementsprechend kann auch nicht beurteilt werden, ob eine Beteiligung der Kommunen an den Pachteinnahmen Auswirkungen auf deren Akzeptanz sowie gegebenenfalls die der betroffenen Bürger und damit auf Planungs- und Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit Windenergieanlagen hätte.
Sie haben hier unterstellt, es sei so. Der Rechnungshof erklärt, es ist nicht so. Weiter schreibt der Landesrechnungshof:
Nach der im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelung beteiligt nur das Land die Kommunen an den Pachteinnahmen von Hessen-Forst, während kommunale und private Waldbesitzer sowie Eigentümer landwirtschaftlich genutzter Grundstücke von dieser Regelung nicht betroffen sind.
Er schreibt, dies sei ein Fall von Ungleichbehandlung. Wenn Sie sich die Stellungnahme des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten anschauen, stellen Sie fest, es wird noch schöner. Erster Absatz:
Die Landeshaushaltsordnung Rheinland-Pfalz weist keine Ausführungen auf, die Abführungen von Einnahmen aus Verpachtung von Grundstücken zwecks Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen – wie im vorliegenden Antrag – vorsehen.
Das ist doch eine ganz klare Ansage. Das, was Sie fordern und mit den Gegebenheiten in Rheinland-Pfalz begründen, gibt es dort nicht.
Ein zweites Zitat daraus:
Landesforsten Rheinland-Pfalz beteiligt sich daher unter der Voraussetzung, dass die kommunalen Solidarpakte
ich wiederhole: die kommunalen Solidarpakte –
in angemessener Weise die Zielsetzung der geregelten Entwicklung der Windenergie verfolgen, an kommunalen Solidarpakten grundsätzlich zu den Konditionen, die die Gemeinden untereinander vereinbart haben, und möchte hierbei hinsichtlich der Beteiligungsbeträge wie eine Kommune gestellt werden.
Auch dort wird wieder klar: kommunal und gemeinschaftlich, aber nicht in der Art und Weise, dass einer zahlt und die anderen das Geld bekommen. Das ist der Unterschied zwischen Ihrer Argumentation und der in den Stellungnahmen, die hier vorliegen und die jeder bekommen hat. Das, was in diesen Unterlagen steht, habe ich Ihnen einfach einmal zur Ergänzung vorgetragen. Herr Gremmels und Frau Dorn, auch das sollte man beachten, wenn man auf die Anhörungsunterlagen eingeht.
Ich sage noch einmal: Bürgermeister und kommunale Organisationen, die sehen, dass sie vom Land Geld bekommen können, können dem eigentlich nicht widersprechen; sie müssen dem zustimmen. Nur, die Frage, ob man das aus Eigennutz macht oder deswegen, weil man ein Projekt damit voranbringen kann, ist damit nicht beantwortet. – Danke.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wie schon so lange und immer wieder gebetsmühlenartig behaupten die GRÜNEN und auch die SPD, die Hessische Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen würden die Ergebnisse des Energiegipfels nicht umsetzen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, der heute zu beschließende Landesentwicklungsplan beweist das Gegenteil: 2 % an Vorrangfläche im Land Hessen sind vereinbart, 2 % werden festgeschrieben, genau so, wie wir es schon im Energiezukunftsgesetz gemacht haben. Diese Flächen, das ist Konsens des Energiegipfels, reichen aus, um 28 TWh Strom im Jahr 2050 zu produzieren.
Wir haben uns im Plenum und auch in den Ausschüssen ausreichend über den Landesentwicklungsplan ausgetauscht. Deswegen lassen Sie mich heute gezielt auf unseren Antrag eingehen, den wir jetzt noch eingereicht haben. Liebe Frau Dorn, dort wird auch deutlich, dass für uns schon immer klar war, dass das Herz der Energiewende nicht die Zahl der Windräder, sondern vielmehr die Tatsa
che ist, Energieeffizienz und Energieeinsparung zu forcieren.
(Zuruf der Abg. Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
An dieser Stellschraube müssen wir intensiver arbeiten. Wenn Sie nun sagen, wir würden einen Landesentwicklungsplan in fünf Minuten durchpeitschen, dann ist das eine Missachtung all dessen, was wir bisher schon in den Ausschüssen und im Parlament dazu geleistet haben.
Wir wollen mit unserem Antrag noch einmal deutlich machen, dass der neue Landesentwicklungsplan einen fairen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen darstellt, nämlich den Interessen der Windenergie: 2 % bei 98 % Ausschluss. Das sind beides wichtige Pfeiler, die Sie in Ihrem Antrag wieder infrage stellen, da Sie über die 2 % hinaus weitere Flächen bereitstellen wollen. Nein, das ist nicht Energiegipfelkonsens. Konsens ist das, was dieser Landesentwicklungsplan enthält. Wir werden uns auch darum kümmern, dass die 1.000 m Abstand zur Siedlungsbebauung eingehalten werden. Wir wollen eine geordnete Entwicklung, statt wie Sie Windenergieanlagen an die Bevölkerung heranzuführen.
Auch bezeichnend ist, was in der „FAZ“ von heute Morgen steht, dass nämlich die Mehrheitsfraktionen Grün und Rot in der Verbandskammer Frankfurt offenbar fürchten würden, die von ihnen geforderte Ausweitung von Vorranggebieten könnte den Leuten unnütz Angst machen. – Das zumindest hat Abg. Frank Kaufmann von den GRÜNEN kürzlich gesagt.
Wir werden den Menschen deutlich machen, was Sie wollen. Wir werden ihnen deutlich machen, dass die Menschen vor Ihrer grünen Politik Angst haben müssen. Wir werden ihnen deutlich machen, dass wir eine ausgewogene Energiepolitik auch bei der Windenergie und auch im Rahmen des Landesentwicklungsplans haben wollen.
Das werden wir tun, dann können Sie einmal mit den Menschen über die Ängste und Befürchtungen reden, die Sie selbst in den Raum stellen.
Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, Sie verhindern auch in der Regionalversammlung Südhessen, dass endlich die Offenlage erfolgt und Planungssicherheit hergestellt wird.
Herr Kaufmann sagt doch, man gebe die Informationen nicht preis, da sei man eine Partei, die wichtige Daten unter der Decke halte.
Lassen Sie mich noch ganz kurz auf zwei Punkte unseres Antrags eingehen. Es ist wichtig, dass wir uns über die derzeit in Planung befindlichen Flächen hinaus einmal Gedanken machen und im Rahmen eines Prüfauftrags feststellen, ob Deponie- bzw. die sogenannten Konversionsflächen nicht auch genutzt werden könnten, wie sie beispielsweise bei Repowering-Maßnahmen genutzt werden. Also: die Einschränkung durch die Mindestgeschwindigkeit dort möglicherweise reduzieren. Das würde dazu beitragen, dass diese ansonsten wenig nutzbaren Flächen der Energieversorgung zugeführt werden könnten. Wir machen es ja auch bei der Fotovoltaik so; dort gibt es keine Zusagen
mehr für EEG-Förderung in Flächen; aber es sind Konversionsflächen ausgenommen.
Wir von CDU und FDP wollen, wir können und wir machen auch die Energiewende. Mit diesem Landesentwicklungsplan stellen wir sicher, dass auch die notwendigen Flächen für die Windenergie bereitstehen. Alles, was Sie an den Himmel malen, dass wir diese 2 % Vorrangflächen nicht erreichen würden, ist Teil einer Geschichte, die Sie den Menschen vortragen. Es ist aber keine wahre Geschichte, sondern eine Geschichte ohne vernünftige, sachliche Basis.
Ich wiederhole es: Für uns ist nicht die Zahl der Windräder, die wir in Hessen bauen, Erfolgskriterium. Sie tragen immer wieder vor, nur die Zahl der Windräder sei Maßstab für die Energiewende. Nein, wir wollen eine ausgewogene Planung und eine ausgewogene Energiewende.
Sie wird so aussehen, wie wir sie auch jetzt im Landesentwicklungsplan dargestellt haben: Ein Kompromiss zwischen den Anforderungen der Veränderung durch die Windenergie und den Möglichkeiten, die wir brauchen, um die Menschen weitestgehend von Belastungen zu verschonen.
Insofern wird dieser LEP natürlich unsere Zustimmung erhalten, ebenso wie unser Antrag. Was Sie von den GRÜNEN heute als Antrag eingebracht haben, werden wir selbstverständlich ablehnen, weil es nicht auf der Basis des Energiegipfels begründet ist. – Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir heute in dritter Lesung das Hessische Waldgesetz – ich nenne mal die Kurzfassung – beschließen können. Aufgrund der von CDU und FDP eingebrachten Regelungen für den Gemeinschaftswald haben wir im Ausschuss noch einmal eine Runde gedreht und haben heute die dritte Lesung.
Die CDU/FDP-Landesregierung hat in diesem Waldgesetz das Betretungsrecht in einer sehr fairen und ausgewogenen Regelung neu gestaltet, in Gemeinschaft mit allen Beteiligten am runden Tisch. Das war eine sehr gute Sache. Auch das Thema Gemeinschaftswald haben wir jetzt neu geregelt.
Lassen Sie mich nicht auf die vergangenen Debatten eingehen, sondern kurz zwei Aspekte ansprechen, die für die künftige Nutzung unserer Wälder kürzer- wie längerfristig wichtig sind.
Das ist zum einen das Thema Windenergieanlagen im Wald. Heute haben wir schon einmal darüber gesprochen. Wir brauchen die Windenergieanlagen im Wald, und unser Hessen-Forst ist aufgefordert, in diesem Sinne tätig zu werden und den Bau dieser Windenergieanlagen im Wald zu unterstützen. In Hessen sind 42 % der Fläche bewaldet. Wenn wir diese Waldflächen ausschließen würden, könnten wir die Ziele des Energiegipfels nicht erreichen.
Hessen-Forst arbeitet vorbildlich. 32 Verträge für Windenergieanlagen im Wald konnten zwischenzeitlich abgeschlossen werden. 130 Anlagen sind erfasst. Zwölf dieser Verträge sind mit örtlichen Versorgern als Partner geschlossen, sieben Partner sind Regionalversorger, elf sind kommerzielle Unternehmen, und zwei Verträge wurden
mit Kommunen abgeschlossen. Das ist eine sehr gute Bilanz, eine sehr gute Leistung.
Diese Verträge werden sämtlich unter dem Aspekt der Windhöffigkeit als Basis für die Pachtverträge abgeschlossen sowie unter Beachtung der Regelungen des Beihilferechts – wie das übrigens auch in Rheinland-Pfalz der Fall ist. Dort erfolgt – entgegen allen Behauptungen der GRÜNEN – eine Verpachtung nur zum vollen Wert, unter Beachtung des Wettbewerbs und des Beihilferechts. Ich zitiere:
Wir haben bisher gute Erfahrungen mit einer Verpachtung im Wettbewerb zum vollen Wert gemacht.
So hat der Referent für Windenergieanlagen im Wald aus dem Umweltministerium in Mainz anlässlich einer Vortragsveranstaltung am 29. Mai dieses Jahres ausgeführt.
Auch wir in Hessen stehen für eine abgewogene, naturverträgliche Nutzung des Waldes mit Windenergieanlagen und damit für die Förderung der Energiewende.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein zweiter Aspekt, den ich heute ansprechen möchte, ist die Nutzung des Waldes zur Rohstoffgewinnung.
Die Nutzung des Waldes erfolgt immer und ausschließlich nach dem Nachhaltigkeitsprinzip: Es darf nicht mehr Holz im Wald entnommen werden, als nachgewachsen ist. Das ist ein wichtiges, über Jahrhunderte in Deutschland durchgehaltenes Prinzip. Holz zum Bauen, zur Energiegewinnung – das sind üblicherweise die Nutzungsarten. Aber Holz kann noch mehr. Holz ist ein wichtiger Baustein auch für chemische Produkte, für die Medizin, für die Kosmetik und für viele andere Anwendungen. Holz kann Öl ersetzen – nicht nur bei den Brennstoffen, sondern auch bei sonstigen Anwendungstechnologien. Hier gilt es weiterhin zu forschen und zu investieren. Wir müssen aus diesem Naturschatz, unserem Holz, noch eine größere Wertschöpfung ziehen. Das alles dient auch der Nachhaltigkeit. Das heißt, auch die Gewinnung solcher Stoffe mit tieferer Wertschöpfung dient der Nachhaltigkeit unseres Waldes.
Kolleginnen und Kollegen, heute beschließen wir ein Waldgesetz, das einen fairen Interessenausgleich zwischen unterschiedlichen Nutzern des Waldes dauerhaft sicherstellt. Wir sind ein waldreiches Bundesland. Wir brauchen die Erholungsfunktion des Waldes. Wir brauchen die Wirtschaftsfunktion des Waldes für die Eigentümer. Für uns alle hat der Wald eine wichtige Funktion für den Umwelt-, Natur- und Klimaschutz.
Dieses neue Gesetz, das wir heute beschließen, leistet dazu einen wesentlichen und wichtigen Beitrag. Deswegen hat sich die Zeit gelohnt, die wir uns genommen haben, um dieses Gesetz ausgiebig zu beraten.
Am Schluss haben wir in weitesten Feldern eine einhellige Meinung. Auch das ist gut. Natürlich haben wir an der einen oder anderen Stelle auch Differenzen mit der Opposition. Damit müssen wir leben. Aber wir gehen davon aus, dass das, was dieses Land künftig als Waldgesetz hat, diesem Land dient, denjenigen Menschen dient, die den Wald brauchen, und auch denjenigen, die aus dem Wald heraus ihren Lebensunterhalt bestreiten.
Vielen Dank für die guten Beratungen. Wir werden diesem neuen Waldgesetz natürlich mit Freude zustimmen.
Ich frage die Landesregierung:
Nach welchen Kriterien vergibt sie den Smart Energy Award?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Ich freue mich, dass wir heute in zweiter Lesung das Hessische Waldgesetz behandeln können. Eine dritte Lesung ist angekündigt, deswegen kann es heute auch etwas kürzer werden. Sie können sich sicherlich noch an die besondere Genese dieses Gesetzentwurfs erinnern.
Im vergangenen Sommer gab es eine intensive, zum Teil hitzige, zum Teil auch unsachlich geführte Diskussion zu diesem Gesetzentwurf. Das betraf vor allem das Betretungsrecht im Wald.
Mein lieber Herr Rudolph, der Chef der Mountainbiker hat doch selbst im Interview in der „Hessenschau“ gesagt, man selbst hätte manches anders machen sollen.
Darauf beziehe ich mich und auf nichts anderes, nämlich auf das Selbstbekenntnis der Mountainbikeverbände. Das ist so, daran können Sie auch nicht rütteln. Da müssen Sie sich nur das Interview in der „Hessenschau“ noch einmal anschauen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eigentlich wäre das Ganze relativ sachlich abzuhandeln, aber wir wissen ja, wie der Herr Rudolph so ist. Ich halte es für ein großes Verdienst der Landesregierung, insbesondere von Frau Puttrich, dass sie damals alle Beteiligten an den runden Tisch geholt hat.
Das Betretungsrecht wurde so geregelt, dass alle zufrieden sind und dass wir diesen Gesetzentwurf im Ausschuss auch relativ ruhig abwickeln konnten.
Das war so entspannt, wie das bei uns im Umweltausschuss so üblich ist. Wir haben noch ein paar Kleinigkeiten während der Anhörung und auch danach diskutiert, dane
ben unter anderem auch das Thema Gemeinschaftswald. Unser Änderungsantrag zum Thema Gemeinschaftswald ist, das gestehen wir zu, recht spät eingereicht worden. Wir meinen aber, es ist wichtig, das Thema jetzt noch mit einzubinden
und daraus kein separates Gesetz zu machen. So hat es Frau Puttrich auch bereits auf eine Kleine Anfrage hin erklärt. Wir binden jetzt das Thema Gemeinschaftswald in das Waldgesetz ein, das erspart uns ein eigenes Gesetz.
Ein paar Anmerkungen zu dem Gesetzentwurf: Wir bleiben dabei, so wie es früher schon einmal war, dass die Entschädigungsregelung für den Fall der Ausweitung von Schutz- und Bannwäldern weiterhin bestehen bleibt. In der Vergangenheit ist die Regelung praktisch nicht zur Anwendung gekommen. Nichtsdestotrotz halten wir es für richtig, dass private Eigentümer dann, wenn eine Nutzungseinschränkung in ihrem Eigentum erfolgt, eine entsprechende Entschädigung enthalten können. Wie gesagt, es gab bisher nicht einen Fall.
Wir wollen auch eine faire und gerechte Abwägung zwischen Forstwirtschaft und Landwirtschaft. Wir wollen, wenn die Waldflächen erweitert werden, auch die Interessen der Landwirtschaft gewahrt sehen. Wir wollen die Abstandsregelung zwischen Landwirtschaft und Wald wieder auf 5 m zurückführen, was vorher der Fall war.
Schließlich konnten die monatelang andauernden Diskussionen zu den Gemeinschaftswäldern doch noch zu einer Lösung geführt werden. Aus diesem Grund ist auch diese Regelung zu den Gemeinschaftswäldern in diesen Gesetzentwurf aufgenommen worden.
Gemeinschaftswälder sind eine ganz besondere Form des Waldbesitzes. Diese besondere Form bedarf einer besonderen rechtlichen Behandlung. Sie bedarf besonderer Regelungen hinsichtlich der Flexibilität, um diese besondere Waldform auch für die Eigentümer organisatorisch handhabbar zu machen.
Wir sind der Auffassung, dass das neue Waldgesetz einen fairen Interessenausgleich zwischen den unterschiedlichen Nutzern herstellt. Hessen ist mit 42 % Waldanteil ein sehr waldreiches Bundesland. Deswegen ist das Waldgesetz auch für Hessen von sehr hoher Bedeutung. Der Wald in Hessen wird allen Funktion gerecht: Erholung, Wirtschaft, Umwelt, Natur- und Klimaschutz.
Dieses Gesetz leistet dafür einen wichtigen Beitrag. Ich bin froh darüber, dass wir uns die notwendige Zeit dafür genommen haben, um darüber ausgiebig zu beraten, im Ausschuss, in der Anhörung und auch in der Fraktion. Ich bin sehr froh darüber, dass wir einvernehmliche Lösungen mit den Beteiligten und Betroffenen gefunden haben.
Es gibt sicherlich noch einige Konflikte im Detail. Die GRÜNEN haben einen Änderungsantrag zum Thema Bannwaldschutz eingebracht. Ich glaube, dass wir in Hessen dem Bannwaldschutz die notwendige und richtige Bedeutung und dem Wald den notwendigen Schutz zumessen.
Der Erhalt des Waldes in Hessen ist wichtig für uns, er ist wichtig für unsere Bürger, für unsere Wirtschaft und die
Eigentümer des Waldes. Ich meine, dass mit diesem neuen Waldgesetz eine richtige, in die Zukunft schauende Regelung gefunden worden ist.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Wir werden uns sicherlich in der dritten Lesung noch einmal über dieses Gesetz zu unterhalten haben. – Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Panik der GRÜNEN, was die Energiepolitik betrifft, ist mit den Händen greifbar. Wir haben es eben erlebt.
Sie glauben immer noch, die Energiewende sei Ihr Thema. Dabei ist es Ihnen aus der Hand genommen: Schwarz-Gelb treibt die Energiewende voran.
Die Energiewende in Deutschland ist christlich-liberal geprägt, nicht grün-rot. Ich habe Verständnis dafür, dass Sie hier aufbrausen, weil Ihnen das Thema weggenommen worden ist. Aber merken Sie nicht allmählich, dass Sie zum fünften Rad am Wagen der Energiewende werden?
Liebe Frau Dorn, wie man Ihrem Vortrag und auch Ihrem Antrag entnehmen kann, ist für die GRÜNEN die Zahl der Windräder in Hessen das Herzstück der Energiewende. So steht es in Ihrem Antrag in Bezug auf den Landesentwicklungsplan. Das ist ein Herz, das 2.000 bis 2.500 Volllaststunden im Jahr schlägt. Doch ein Herz muss 24 Stunden am Tag schlagen, sieben Tage die Woche und bis zu 366 Tage im Jahr, jahraus, jahrein.
Bei 130 TWh – das wissen wir vom Energiegipfel – liegt heute der jährliche Energieverbrauch in Hessen. Im Jahr 2050 soll die Windenergie 28 TWh dazu beitragen; weitere 20 TWh sollen mittels anderer regenerativer Energien erzeugt werden. Wenn wir von dem heutigen Status dahin kommen wollen, dass der Verbrauch, den wir in Hessen haben, möglichst zu 100 % aus erneuerbaren Energien gedeckt wird, stellen wir fest: Der Beitrag der Windenergie zur Energiewende macht gerade einmal 22 % aus, und für weitere 15 % sind die anderen regenerativen Energien verantwortlich.
Aber 63 % der Energiewende beruhen auf Einsparung und Energieeffizienz, die wir zu erreichen haben. Energieeffizienz und Energieeinsparung sind das Herzstück der Energiewende; denn wir brauchen sie 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche und bis zu 366 Tage im Jahr, und das jahraus, jahrein.
Genau dort versagen Sie: bei der Energieeinsparung, beim Bemühen um Akzeptanz und bei der Förderung der Eigeninitiative der Menschen. Ich nenne nur zwei Stichworte: Erstens. Bei der steuerlichen Förderung der Gebäudesa
nierung – Sie haben es angesprochen – sind Sie nicht diejenigen, die uns in Berlin unterstützen. Der zweite Punkt ist der Bau von Windrädern in den Gärten.
Frau Dorn, Sie tragen den Satz: „Die Landesregierung verlässt den Konsens des Energiegipfels“ immer wie ein Mantra vor sich her.
Frau Dorn, wer wie Sie neben den 2 % Vorrangflächen und den 98 % Ausschlussflächen für Windenergie zusätzlich Vorbehalts- oder Eignungsflächen einführen will, der verlässt den Konsens des Energiegipfels; denn dort war explizit von Vorrangflächen und Ausschlussflächen die Rede, aber nicht von irgendwelchen sonstigen Flächen für Windenergie.
Einige Fakten zur Energiewende: Wir, Schwarz-Gelb, kommen auf der Bundesebene gut voran: 25 % des Strombedarfs werden heute aus regenerativen Energien gedeckt; der Netzausbauplan steht; die Stilllegung der Kraftwerke läuft wie geplant; das Gebäudesanierungsprogramm ist, soweit Schwarz-Gelb das machen konnte, um 300 Millionen € aufgestockt; das Mietrecht ist angepasst, die Energieeinsparverordnung ist, um Neubauten effizienter zu machen, novelliert; die Energieeffizienzrichtlinie wird umgesetzt, und – das ist das Allerwichtigste in dieser Zeit – nach Jahrzehnten der Debatte und nach Jahrzehnten rot-grüner Moratorien haben wir einen Endlagerkonsens, zumindest in Form eines Gesetzentwurfs von Herrn Altmaier.
Jahrelang hat Herr Trittin diese Endlagersuche blockiert. Erst Minister Altmaier hat ein Konsenspapier eingebracht, das andere einmal geschrieben und dann in die Schublade gelegt haben, weil sie nicht in der Lage waren, es umzusetzen.
Dann merken Sie irgendwann, dieses Konsenspapier ist ein großer Erfolg für die Bundesregierung, und plötzlich kommt wieder eine Blockade von der grünen Seite.
Jawohl, von der grünen Seite. – Ich sage an dieser Stelle ganz deutlich: Die Lösung der Endlagerproblematik ist viel zu wichtig, um sie parteipolitischen Zielen unterzuordnen.
Machen Sie Ihren Einfluss als hessische GRÜNE geltend, damit auf der Bundesebene die Blockade in dieser Frage aufgehoben wird.
Ich sage Ihnen: Erstens. Ein Endlager für die Abfälle aus Kernkraftanlagen sucht man nach sachlichen und nicht nach politischen Gesichtspunkten oder nach Wahlterminen, so, wie Sie es machen.
Zweitens. Sie von den GRÜNEN wollen Ihre Ikone und Demonstrationszentrale Gorleben weiterhin keiner sachlichen Bewertung unterziehen lassen.
Sie wollen es herausnehmen. Denn es könnte sein, dass Gorleben doch geeignet wäre. Dann bricht Ihre Welt zusammen.
Drittens. Auch ein Zwischenlager sucht man nach sachlichen Gesichtspunkten. Verfügbare Lagerflächen, kurze und sichere Transportwege sind die Kriterien und nicht die Frage, ob die 26 zurückzuholenden Castoren nach den Farben von Landesregierungen eingelagert werden.
Liebe Frau Dorn, reden Sie die Energiewende nicht schlecht, wie Sie es eben in Ihrer Rede getan haben. Der Energiegipfel war ein großartiger Erfolg der Landesregierung, aller Beteiligten an diesem Energiegipfel. Ministerpräsident Bouffier hat hier gezeigt, wie er die Menschen zusammenführen kann.
Wir haben das Energiezukunftsgesetz verabschiedet und damit die rechtlichen Grundlagen gesetzt, im Übrigen einschließlich der 2 % Fläche für Windenergieanlagen, wozu Sie immer sagen: „Das wollen CDU und FDP nicht“. Nein, die 2 % stehen in unserem Gesetz.
Wir führen eine Akzeptanzkampagne durch, weil wir die Menschen stärker mitnehmen müssen.
Wir haben die verfügbaren Mittel im Landeshaushalt Hessen verdoppelt, was die Energiewende betrifft. Wir investieren 160 Millionen € in unsere Liegenschaften. Damit wird das Land Hessen seiner Vorbildfunktion in der CO2neutralen Landesverwaltung gerecht. Wir haben im Internet einen Förderkompass, wir haben Potenzialkarten online. Wir sprechen mit dem Mittelstand über die Energieberatung. Wir haben die Haushalte beim Tausch von Umwälzpumpen unterstützt. Das Land Hessen hat eine Vielzahl von Maßnahmen angestoßen und führt sie durch. Wir fördern auch die regionalen Energieberatungen. Frau Dorn, Sie sagen, da wird nichts getan. Wir haben beispielsweise im Kreis Bergstraße eine Energieagentur, die sehr offensiv Energieberatung betreibt. Das gibt es auch an vielen anderen Stellen. Das wird vom Land Hessen entsprechend unterstützt.
Wir haben ein Landesprogramm zur Förderung der Speichertechnologie, ein ganz, ganz wichtiger Punkt in der Energiewende, damit wir die volatilen regenerativen Energien einfangen können und sie dann benutzen können, wenn wir den Strom tatsächlich brauchen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich will noch einmal auf die Windenergie zurückkommen. In Hessen wurden in den letzten beiden Jahren 20 % zusätzliche Windenergie installiert. Wir haben jetzt fast 800 MW. Ich möchte Sie an die rot-grüne Energiewende-Musterregierung in BadenWürttemberg erinnern. Da sind gerade mal acht Windenergieanlagen – acht – gebaut worden,
in Hessen 53. Wer behauptet, Hessen würde diesen Weg der Energiewende nicht konsequent weitergehen, der hat irgendetwas verpasst.
Gehen Sie nach Baden-Württemberg. Wir sind keine Windenergieverhinderer. Wir fördern die Windenergie im Rahmen der Möglichkeiten. Dazu dienen vor allem der Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne. Damit bekommen wir vernünftige und verbindliche Regelungen, Regelungen, die die besten Standorte sichern, die eine Verspargelung verhindern, die die Menschen schützen und gleichzeitig die effizientesten und naturverträglichsten Räume für die Windenergie, für den Windenergieausbau bereitstellen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das waren ein paar Beispiele, wie Hessen die Energiewende erfolgreich umsetzt. Wahrscheinlich bekommen Sie von den GRÜNEN das gar nicht mit. Sie warten immer noch auf den Zug der Energiewende, auf den Sie aufsteigen wollten, der aber längst vorbeigefahren ist. Sie sind immer noch dabei, gegen abgeschaltete Kraftwerke zu kämpfen. Hören Sie auf, zu behaupten, es würde in Hessen nichts passieren. Die Menschen spüren in jeder Hinsicht, dass etwas passiert. Die Menschen sehen, dass die Energiewende vorangetrieben wird, und zwar angeführt von einer schwarz-gelben Landesregierung.
Sie haben zum wiederholten Male behauptet, dass die Kommunen bei der Energiewende von der Hessischen Gemeindeordnung blockiert würden. Ich warte aber immer noch darauf, dass man mir den ersten Fall vorträgt. Überall, wo ich hinkomme, sagt man: Wir leben mit der HGO gut und können auch kommunal und genossenschaftlich arbeiten.
Das Problem ist doch nicht, dass nichts passiert. Das Problem ist, dass vieles zu schnell geht. Die Menschen sind wegen steigender Strompreise und steigender Preise für die Heizungen verunsichert. Sie sind verunsichert, weil sie nicht wissen, wie die Auswirkungen auf die Landschaft sein werden. Sie sind verunsichert, weil wir nicht alle gemeinsam um Akzeptanz werben und die Energiewende erklären.
Was Sie mit diesen Maximalforderungen wollen, geht in die Irre. Das geht genauso in die Irre wie Ihr Wunsch, dass wir Windenergieanlagen bis 750 m an die Bebauung heranführen. Nein, wir wollen 1.000 m Abstand. Wir wollen den Menschen einen entsprechenden Schutz geben.
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fürchten um die wirtschaftliche Entwicklung und ihre Arbeitsplätze aufgrund steigender Strompreise. Das müssen wir im Auge
behalten. Diese Schwarz-Weiß-Politik, die Sie betreiben, verunsichert die Menschen. Sie schürt Ängste.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wenn Sie von Energieeffizienz sprechen, dann ist das richtig und gut. Aber ich komme noch einmal auf unseren Antrag und auf den Bundesrat zurück. Schwarz-Gelb würde gern die 1,5 Milliarden € für die Energieeffizienz ausgeben. Aber Rot-Grün verhindert das.
Das ist die Wahrheit. Da können Sie sich vielleicht im Land entschuldigen, aber dann müssten Sie Ihren Einfluss im Bund geltend machen.
Mit dieser zentralen Maßnahme könnten wir die Energiewende voranbringen.
Die Energieeffizienz und die Energieeinsparung, das sind die Schlüssel. Die Steigerung der Energieeffizienz lassen Sie von den GRÜNEN an machtpolitischen Spielchen scheitern.
Zum Abschluss. Sie werben für das Dagegensein. Sie werben eher für die Ablehnung der Energiewende, und Sie schüren Ängste.
Sie gehen an der Lebenswirklichkeit und an der Entwicklung in der Energiepolitik vorbei. Sie haben die Wirtschaftlichkeit und die Preisentwicklung noch nie im Fokus gehabt. Das haben Sie immer vergessen. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, deshalb ist es gut, dass im Bund und im Land christlich-liberale Koalitionen am Ruder sind und am Ruder bleiben und dass die Energiewende richtig gestaltet wird. Zwei Regierungen, zwei Koalitionen, die es wollen, die es können und die es machen. Wir sorgen für eine Energiewende, die verlässlich ist, die umweltschonend ist, die bezahlbar ist, statt ideologisch verbohrt und hessenfeindlich. Wir wollen, dass Hessen
der dornige Weg einer rot-grünen Regierung erspart bleibt, dass Hessen diesen Weg nicht gehen muss. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf der GRÜNEN-Fraktion will die Landeshaushaltsordnung ändern. Wenn Herr Gremmels sich beklagt, dass heute keine Haushälter anwesend sind, dann frage ich, warum denn die Energiepolitiker den Gesetzentwurf begründet haben. Es handelt sich eben um das Thema Energie.
Was der Gesetzentwurf will, ist Akzeptanz der Anlagen vor Ort mit Geld zu erkaufen.
Wer soll eigentlich festlegen, wie die Kommunen beteiligt werden? – Das fehlt in Ihrem Gesetzentwurf. Dann bringen Sie eine echte Ungleichbehandlung über Hessen. Das, was Sie heute wollen, trifft allenfalls auf 10 % der Landesfläche zu: 42 % Waldfläche, davon 40 % Hessen-Forst und davon wiederum die Hälfte Naturschutzgebiet, also FFHund Vogelschutzgebiet. Das ist eine kleine Insellösung, die Sie wollen. 10 % der Kommunen können Geld bekommen, und 90 % bekommen keine „Draufschauabgabe“ geliefert. Das ist eine Ungleichbehandlung, die Sie vorhaben.
Sie sagen auch, mit einer solchen Gesetzesänderung werde der Bau von Windenergieanlagen beschleunigt. Das betrifft, wie gesagt, 10 % der Kommunen, bei den anderen 90 % ist dann eine Bremse enthalten. Auch das möchte ich zu bedenken geben. Sie sprechen auch davon, dass nicht nur die Standortkommune, sondern auch andere Kommunen Geld erhalten sollen. In dem Entwurf fehlt jeder Ansatz, wie das geregelt werden könnte.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, es ist weniger die fehlende Akzeptanz der Kommunen als vielmehr die fehlende Akzeptanz der Bürger, die den Windanlagenbau behindert. Manche Bürger fühlen sich betroffen, wenn in 10 km Abstand eine Windenergieanlage steht. Andere fühlen sich betroffen, wenn sie von ihrem Wochenendgebiet eine Windenergieanlage auf einer fremden Gemarkung sehen. Was ist denn also die Betroffenheit?
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Betroffenheit der Bürger ist vor allem dort feststellbar, wo Windenergieanlagen auf 750 m an die Siedlungsbebauung herangeführt werden sollen. Sie von Rot-Grün wollen das in Südhessen einführen.
Sie wollen dort die Windenergieanlagen an die Siedlungen heranführen. Liebe Frau Dorn, Bürgernähe ist Windraddistanz. Das sollten Sie sich merken. Die Bürger wollen die Windanlagen weiter weg haben, als Sie das heute tun wollen.
Deswegen wäre es wichtig, dass Sie in der Regionalversammlung Südhessen damit aufhören, die Windenergieanlagen an die Bebauung heranzuführen.
Wenn wir schon bei der Frage sind, wie im September gewählt wird, dann sage ich: Wer Rot-Grün wählt, der wählt Windenergieanlagen im Garten – und nicht mit 1.000 m Abstand.
Liebe Frau Dorn, Akzeptanzkampagnen machen wir nicht mit, wenn sie darin bestehen, dass wir Geld bezahlen, dass wir Ablasshandel betreiben. Es gibt schon genug Ablasshandel, wenn es um Verbände geht, die sich ihre Zustimmung für Geld abkaufen lassen.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist aber auch aus rein rechtlichen Gründen nicht umsetzbar, da dem Haushaltsrecht und EU-Recht entgegenstehen. Es müssten Begriffe wie Schenkung oder Zuwendung des Landes und beihilfeund steuerrechtliche Fragen geklärt werden. All das führt dazu, dass man Ihren Vorschlag nicht weiter vorantreiben sollte.
Ich komme zum Thema Hessen-Forst. Hessen-Forst ist interessiert, Hessen-Forst arbeitet mit den Gemeinden zusammen, wenn es darum geht, die Windenergienutzung voranzubringen. Für die Zukunft ist es notwendig, zu fragen, wie man die notwendigen Kompensationsabgaben, die zu leisten sind, ortsnah so einsetzen kann, dass sie dort verwendet werden, wo eine Windenergieanlage steht. Schon heute praktiziert Hessen-Forst Kooperationen mit Kommunen bei der Planung von Anlagen, bei der Bereitstellung von Flächen, und bindet die Kommunen frühzeitig ein. In all diesen Dingen ist Hessen-Forst fortschrittlich. Außerdem wird über Pool-Modelle diskutiert, und zwar dort, wo, wie in Rheinland-Pfalz, die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken sehr zersplittert sind. Dort können Grundstücke gepoolt werden, damit alle Betroffenen davon profitieren. Bei diesem Thema ist Hessen-Forst auf einem guten Weg, und Hessen-Forst ist hier vorbildlich.
Frau Dorn, Sie haben in Ihrer Pressekonferenz einen grünen Staatssekretär aus Rheinland-Pfalz als Kronzeugen für Ihren Gesetzentwurf nach Hessen gelockt.
Nun mag es sein, dass mein Mitarbeiter und ich nicht ausreichend recherchiert haben, aber wir haben in keinem Gesetz des Landes Rheinland-Pfalz eine Regelung wie die gefunden, die Sie in Hessen einführen wollen. Sie sollten also, bevor Sie einen Kronzeugen herbeiholen, erst einmal prüfen, ob dieser Kronzeuge glaubhaft ist.
Lassen Sie mich unsere Position prägnant zusammenfassen. Der Windenergieausbau in Hessen kommt gut voran. Windenergie: Ja, Vorteile für die Standortkommunen: Ja – aber nicht so, wie Sie es uns mit Ihrem Gesetzentwurf vorlegen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wer in der vergangenen Woche die SPD-Kollegin Faeser in der „Hessenschau“ erlebt hat, der weiß nun, wie SPD-Oppositionsarbeit und SPD-Wahlkampf funktionieren.
Sie ist aufgetreten wie ein trotziges kleines Kind. Es hat gerade noch gefehlt, dass sie mit den Füßen aufgestampft hätte. Sie maulte herum, weil sie es nicht ertragen kann, dass die Hessische Landesregierung erfolgreiche Arbeit leistet.
Es passt nicht in das Weltbild der Opposition, dass die CDU-geführte Landesregierung hält, was sie verspricht – mehr noch: dass sie mehr erreicht, als sie versprochen hat.
Und die GRÜNEN stehen der SPD in nichts nach. Frau Dorn, Sie argumentieren immer gebetsmühlenartig, die Landesregierung würde die Energiewende nicht wollen, sie würde die Energiewende nicht unterstützen. Das ist falsch. Sie machen das an den 2 % Windvorrangflächen fest. Ich werde Ihnen dazu noch einiges sagen. Ich sage jetzt nur: Windvorrangflächen bedeuten Windenergieentwicklung von heute bis in das Jahr 2050.
Liebe Kollegin Dorn und auch Herr Gremmels, zunächst empfehle ich Ihnen, einmal das Hessische Energiezukunftsgesetz zu lesen.
Im Gesetz sind auf Seite 1 ganz oben die 2 % Landesfläche für Windenergie verankert. Frau Dorn, auch durch immerwährendes Wiederholen werden Ihre Botschaften nicht richtig. Sie sind falsch. Sie bleiben falsch.
Ihre Rede heute – so leid es mir tut, das sagen zu müssen – war deutlich ein unsachliches Geschwätz.
Lieber Herr Gremmels, ich möchte Ihnen – –
Lieber Herr Kollege Gremmels, Sie haben dreimal hier gestanden und das Ende des Fotovoltaikzubaues prognostiziert. Jedes Mal hatten wir anschließend neue Rekordzubauten. Heute stellen Sie sich hin und sagen: Mit den vorgesehenen Änderungen im EEG wird der Windkraftausbau bedroht.
Herr Gremmels, Ihre wirtschaftspolitische Vorstellung und das, was Sie dort leisten, sind einfach schlecht.
Ein Zweites. Herr Gremmels, wenn Sie sich einfach einmal informieren: Bei zwei Drittel aller Flächen für Windener
gieanlagen, für die Hessen-Forst Kontrakte abgeschlossen hat, sind die Kontrakte mit Kommunen, Genossenschaften oder mit Organisationen, wo Kommunen und Genossenschaften beteiligt sind, abgeschlossen. – Die Behauptung, Hessen-Forst würde auf die Wünsche der Kommunen und der Genossenschaften nicht Rücksicht nehmen, ist schlicht und einfach falsch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch zu ein paar weiteren Fakten kommen. Die Offenlage des Regionalplanes in Nordhessen weist 2 % Vorranggebiete aus – zusätzlich zu den bestehenden, also zusammen mehr als 2 %.
Der Regionalplan Mittelhessen, offengelegt, weist deutlich über 2 % Vorrangflächen aus.
Der in Erstellung befindliche Plan in Südhessen hat nach jetzigem Status bei einem Abstand von 1.000 m 5,5 % Windvorrangflächen. Nimmt man nun die 750 m, sind es 7,5 % der Flächen, also deutlich mehr als 2 %.
Selbst wenn die Verbandskammer Frankfurt keine Windvorrangflächen ausweisen würde, wären es in Südhessen noch über 2 %. Wir wissen aber, dass in Frankfurt selbst Windvorrangflächen ausgewiesen werden.
Ein Weiteres. Wir haben die Windkarte des TÜV Süd als Grundlage. Wir wissen auch aus der Offenlage in Nordhessen – Herr Gremmels, das müssten Sie wissen –, dass auf Nachweis bei mehr als 5,75 m/s Windgeschwindigkeit Flächen zusätzlich aufgenommen worden sind.
Das wird auch an anderer Stelle so sein. Das heißt, auch dort nützt Ihr ganzes grünes Jammern nichts, wir würden nicht die Ergebnisse des Energiegipfels umsetzen. Ja, wir setzen sie um. Wir machen die Energiewende. Wir können sie, und wir wollen sie. Aber wir wollen in dem Regionalplan ein abgewogenes Verhältnis zwischen regenerativer Energie, dem Schutz von Natur und Landschaft und den Menschen haben.
Wir bringen die Energiewende voran. Herr Minister Rentsch hat schon das Beispiel von Baden-Württemberg erwähnt. Das könnte ich jetzt gerade wiederholen. Nur fehlt eine Zahl dazu. In Hessen sind im gleichen Zeitraum, dem Jahr 2012, 53 Windenergieanlagen gebaut worden – acht in Baden-Württemberg, 53 in Hessen.
Wie kommen Sie dazu, dass die GRÜNEN Energiewende könnten und die Schwarz-Gelben nicht? Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist genau umgekehrt.
Der zweite Kritikpunkt der GRÜNEN ist die Frage der Abstände. Wir haben darüber gesprochen. Für uns sind auch Belange der Menschen wichtig,
nicht nur die Belange der regenerativen Energien und nicht nur die Belange der Investoren. Ich sage an der Stelle auch eines dazu: Windenergieanlagen werden vor allem im ländlichen Raum gebaut, nicht in den städtischen Quartieren, wo die grünen saturierten Wohlstandsbürger leben. Geringere Abstände als 1.000 m belasten gerade die Men
schen im ländlichen Raum, die von dem Strom nichts haben, weil er für diejenigen in der Stadt produziert wird.
Herr Gremmels, das ist der Punkt. Wir werden auf dem Land weitaus mehr Windenergie produzieren, als wir dort verbrauchen. Das wissen wir doch.
Belastet werden die Menschen im ländlichen Raum. Deswegen ist es auch richtig und wichtig, dass wir an diesen 1.000 m Abstand festhalten. Es ist für mich schon schmerzlich, dass das nur für Siedlungsflächen und nicht für Einzelgehöfte gilt. Mir wäre es am liebsten, das würde für jedes Haus gelten. Das lässt sich leider nicht darstellen.
Windhöffigkeit – dritter Kritikpunkt. Sie haben es auch angesprochen. Ich will Ihnen jetzt einfach nur eines sagen.
Herr Rentsch hat es ausgeführt. Wir wollen die optimalen Standorte haben. Heute haben wir in Hessen Windenergieanlagen, die im Schnitt 1,15 MW leisten. Gestern ist in Nordhessen eine Windanlage genehmigt worden, die 7,5 MW leistet. Das ist das Sechsfache. Diese 7,5 MW sind schon das Doppelte von dem, was heute üblicherweise installiert wird. Das heißt doch, dass es mit dem, was wir ausweisen, möglich ist, die gesetzten Ziele der Energiewende zu erreichen, auch mit diesen größeren neuen Anlagen.
Was Sie von den GRÜNEN wollen, sind wachsweiche Formulierungen im Landesentwicklungsplan. Darauf basieren Regionalpläne, die so wachsweich sind, dass sie beklagbar sind, dass sie vor Gericht nicht standhalten, dass sie vor Gericht gekippt werden. Dann haben wir keine planerischen Vorgaben mehr. Dann haben wir wieder Wildwuchs. Dann haben wir wieder die Privilegierung des Bundesbaugesetzes.
Genau das wollen wir nicht – mit einer wohlabgewogenen, aber klaren Planungsvorgabe. Privilegierung heißt auch, dass die Schutzkriterien geringer sind als diejenigen, die wir im Landesentwicklungsplan vorgeben – Schutzkriterien, die geringer sind, was Landschaft betrifft, was Menschen betrifft, aber auch was die Natur betrifft. Sie wollen und zählen die Energiewende an Windrädern. Das tun wir nicht. Für uns gehört mehr dazu.
Ich will noch einen Satz anfügen, weil Sie Herrn Dr. Arnold vorhin auch angesprochen haben. Es gibt quer durch alle Parteien Menschen, die gegen Windenergie sind. Ich möchte aus dem „Lauterbacher Anzeiger“ vom 27.02.2013 zitieren. Windenergieplanung in Mücke: „Windräder stören nicht den Uhu, aber die Mücker GRÜNEN“. Kritik gegen solche industrielle Anlagen kam nur von den GRÜNEN.
Liebe Freunde von den GRÜNEN, also schauen Sie sich bitte um. – Ich könnte das wiederholen, aber meine Redezeit ist gleich zu Ende.
Für unsere Fraktion steht über allem, dass wir eine abgewogene Planung für die Windenergie machen. Dazu dient der nun vorgelegte Entwurf des Landesentwicklungsplanes: Planungssicherheit, Beendigung des Wildwuchses und gesicherte und weitestgehend akzeptierte Windenergieplanung. Wir wissen, dass sie nicht überall auf Zustimmung stößt. Wir werden die Anhörung jetzt sorgfältig und positiv begleiten. – Danke schön.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen bei der Frage der Strompreisbremse zwei Dinge unterscheiden.
Erstens. Das hat Frau Puttrich hier ausgeführt. Wir wollen keine rückwirkenden Eingriffe in bestehende Rechte und Verträge. Herr Gremmels, das ist etwas völlig anderes als das, was Sie gesagt haben. Sie haben nämlich gesagt: Von heute an wird keine Windenergieanlage mehr gebaut werden. – Darin besteht der Unterschied zwischen dem, über das Frau Puttrich gesprochen hat, und dem, über das ich gesprochen habe.
Ich biete Ihnen weiterhin die Wette an, die ich Ihnen schon dreimal angeboten habe. Damals ging es um die Fotovoltaik. Trotz der Reduzierung, die möglicherweise kommen wird – ich weiß nicht, was beschlossen werden wird –, werden mehr Windenergieanlagen als in der Vergangenheit gebaut werden. Nehmen Sie die Wette endlich an. Dann könnten wir irgendwann einmal darüber reden, wer die wirtschaftspolitische Kompetenz hat, etwas zur Energiewende und zum Fortschreiten der Nutzung der regenerativen Energien zu sagen.
Herr Gremmels, ich habe das Zitat mit dem ländlichen Raum im Zusammenhang mit den Belastungen angeführt. Auch mir ist klar, dass die Wertschöpfung immer da entsteht, wo die Energie produziert wird. Das ist bei dem Kraftwerk Staudinger so. Das war in Biblis so. Das wird auch im ländlichen Raum so sein.
Wir haben aber über Folgendes gesprochen. Es geht in diesem Zusammenhang um die Abstandsregelung und um die Belastungen, die die Menschen empfinden. Das können wir bedauerlicherweise nicht objektivieren. Das müssen wir mit den Menschen besprechen.
Da sind die 1.000 m Abstand eine ordentliche Basis, um den Menschen zu sagen: Auch ihr habt einen ordentlichen Anspruch auf Schutz. – Die 1.000 m Abstand würden nur
nicht mehr für den Uhu, sondern auch für die Menschen gelten. Darum geht es bei der Frage der Belastungen.
Ich streite das nicht ab. Ich befürworte sogar die Aussage: Der ländliche Raum profitiert deutlich davon, beispielsweise auch von der Nutzung der Bioenergie. Dazu hat Frau Puttrich in ihrer Regierungserklärung und habe auch ich in meiner Rede sehr deutlich gesagt, dass wir nichts davon halten, bei dem Güllebonus einzugreifen.
Das war es, was ich ergänzen wollte. Wie gesagt: Ich biete Ihnen die Wette wiederum an. – Danke.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Aus dem Protokoll der Ausschusssitzung am 18. März 2011 hat Frau Wissler eben zitiert. Aber, Frau Wissler, ich glaube, dass Sie die falsche Stelle zitiert haben. Das, was Sie zitiert haben, war keine Aussage der Ministerin, sondern das steht in der Verfügung an RWE. Die beiden Verfügungen hat die Frau Ministerin ganz am Anfang der Sitzung vorgelesen.
Nachdem Sie sich jetzt zu dieser Verfügung ausgelassen haben, muss ich Sie fragen, warum Sie das nicht auch damals gemacht haben.
Nein. Schauen Sie sich bitte die Protokolle an.
Wir haben in der damaligen Sitzung angesichts der Situation mit sehr viel mehr Ruhe und Gelassenheit und vor allem mit sehr viel mehr Ernst über das Thema diskutiert. Eine Woche nach Fukushima war in der Ausschusssitzung der Ernst der Situation zu spüren. Es handelte sich um eine Sondersitzung des Ausschusses, die wir, CDU und FDP, beantragt hatten, weil wir von vornherein gemeinsam über all das beraten wollten, was es zu diesem Zeitpunkt zu entscheiden gab. Dass die Entscheidungen dann von der Regierung zu treffen sind, ist klar.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich empfehle Ihnen wirklich, in dem Protokoll dieser Sitzung nachzulesen. Frau Wissler, ich rechne es Ihnen hoch an, dass Sie heute daraus zitiert haben.