Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 67. Plenarsitzung des Hessischen Landtags und stelle zunächst die Beschlussfähigkeit des Hauses fest.
Die Tagesordnung mit Datum vom 22. Februar 2011 sowie ein Nachtrag vom heutigen Tag mit insgesamt 74 Punkten liegen Ihnen vor.
Der ursprünglich auf dem Vorschlag für eine Tagesordnung vom 17. Februar 2011 stehende Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Schuldenbremse durch sparsames und effizientes Handeln für eine generationsgerechte und zukunftsfeste Politik, Drucks. 18/3641, wurde von den Antragstellern im Ältestenrat am 22. Februar 2011 zurückgezogen.
Wie Sie dem Nachtrag zur Tagesordnung in den Punkten 64 bis 68 entnehmen können, sind fünf Anträge betreffend eine Aktuelle Stunde eingegangen. Wir behandeln sie mit jeweils fünf Minuten, beginnend am Donnerstag um 9 Uhr, wie gehabt.
Die Fraktionen haben sich über die Vorgehensweise zu Tagesordnungspunkt 7 geeinigt, dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Behebung von Winterschäden an Straßen, Drucks. 18/3761. Das Verfahren ist wie folgt: Wir lesen heute diesen Gesetzentwurf in erster Lesung. Morgen in der Mittagspause wird hierzu eine Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr gemeinsam mit dem Haushaltsausschuss stattfinden. Am Donnerstag erfolgt die zweite Lesung dieses Gesetzentwurfs. Wie die Fraktion DIE LINKE heute mitgeteilt hat, wird auch ihrerseits auf eine dritte Lesung verzichtet.
Zu dem von mir eben aufgerufenen Punkt 7 sind noch eingegangen und an Sie verteilt worden ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/3783 neu, sowie ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 18/3802.
Ebenfalls noch eingegangen ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Kompromiss bringt Fortschritt beim Bildungspaket, beim Mindestlohn und in der Grundsicherung, Drucks. 18/3801. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 75, und wir rufen ihn mit Punkt 38 auf. – Dem widerspricht niemand.
Ich höre gerade, er muss noch verteilt werden. Ich rufe ihn nachher noch einmal auf. Er ist noch nicht verteilt. Danke schön für den Hinweis.
Dann können wir die Tagesordnung ohne den von mir jetzt fälschlicherweise aufgerufenen, nachher noch einmal aufzurufenden Punkt so genehmigen. – Das ist der Fall.
Wir tagen heute bis 19 Uhr, wie im Ältestenrat vereinbart. Wir beginnen mit der Fragestunde, danach folgt die Regierungserklärung des hessischen Innenministers.
Frau Ministerin Henzler fehlt heute von 14 bis 16:30 Uhr. Die Fragen an das Kultusministerium in der Fragestunde werden von Herrn Staatssekretär Brockmann beantwortet.
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen noch Folgendes mitzuteilen, im Nachgang zu der 65. Plenarsitzung am 2. Februar. In der Debatte zu Drucks. 18/3640 hat sich Herr Ministerpräsident Bouffier nach Unterbrechung der Sitzung und Mitteilung des Ergebnisses der Sitzung zur Sache des zu behandelnden Tagesordnungspunktes geäußert und dabei Äußerungen im Zusammenhang mit den Beratungen im Ältestenrat gemacht.
Wir haben eine Regelung in der Geschäftsordnung, die da lautet: „Der Ordnungsruf und der Anlass hierzu dürfen von den nachfolgenden Rednerinnen und Rednern nicht behandelt werden.“ Ich habe den Herrn Ministerpräsidenten in einem Gespräch darauf hingewiesen. Er hat dies bedauert. Ich beanstande hiermit offiziell diesen Vorgang, weil er nicht der Geschäftsordnung entspricht. Herr Ministerpräsident, das gilt auch für alle anderen, das sollten wir uns in Zukunft zu Gemüte führen. – Vielen Dank.
Welche Möglichkeiten eröffnet aus ihrer Sicht die Etablierung des Mobilfunkstandards „Long Term Evolution“ (LTE) kurz-, mittel- und langfristig im Rahmen einer flächendeckenden Versorgung mit Breitbandanschlüssen?
Frau Kollegin Ravensburg, der neue Mobilfunkstandard LTE bietet als UMTS-Nachfolger sowohl weitaus höhere Übertragungsraten für die Breitbandversorgung als auch größere Reichweiten. Für Regionen, die wirtschaftlich nicht rentabel mit kabelgebundener Breitbandinfrastruktur versorgt werden können, bietet diese Funktechnologie die Möglichkeit der Breitbandversorgung. LTE ist gut geeignet, den Übergang vom Grundversorgungsstatus zur zukünftigen Versorgung mit 50 bis 100 MBit/s in der Fläche zu überbrücken und das Festnetz zu ergänzen. Sie unterstützt wie UMTS außerdem mobile Anwendungen.
Die LTE-Infrastruktur ist allerdings ein neueres Medium, bei welchem die Übertragungskapazität für den Einzelnen von der Anzahl der Nutzer abhängt. Wir haben im Pilotprojekt Hofbieber, das im Oktober 2010 abgeschlossen worden ist, Durchschnittswerte von 5 MBit/s in Spitzenbelastungszeiten erreicht. Die LTE-Technologie wird ab
sehbar Bandbreiten im mittleren zweistelligen MegabitBereich erlauben, im weiteren Verlauf und unter Einsatz spezieller neuer Antennentechniken auch Bandbreiten von über 100 MBit/s.
Im Rahmen des Frequenzversteigerungsverfahrens für die digitale Dividende, das im Jahre 2010 durch die Bundesnetzagentur erfolgte, wurden Mindestversorgungsauflagen vorrangig für den ländlichen Raum an die Lizenznehmer definiert, bevor diese Technologie in den Ballungsräumen zum Einsatz kommt. Den Zuschlag für diese Frequenzen haben drei Telekommunikationsunternehmen – Telekom, Vodafone und O2 – erhalten. Diese haben Ende 2010 mit der Einrichtung und dem Betrieb von Funkanlagen begonnen, sodass mit einer Schließung von nennenswerten Versorgungslücken gerade im ländlichen Raum gerechnet werden kann.
Um es zusammenfassend zu sagen: Es ist eine ergänzende Möglichkeit, deren technische Entwicklung Perspektiven eröffnet, die sogar über den Lückenschluss hinausgehen. Ich habe deutlich zu machen versucht, dass wir diese aber zunächst im ländlichen Raum – dem hat auch dieser Versuch in Hofbieber gegolten – realisieren wollen.
Herr Minister, welche Sicherheitsstandards sind für LTE notwendig, um auch sensible Daten senden zu können?
Meine technischen Kenntnisse reichen nicht aus. Ich bin gern bereit, Ihnen die Frage im Nachgang zu beantworten.
Herr Abgeordneter, in dem Hessischen Sozialministerium gibt es keine Abteilung „Controlling Optionskommunen“. Sollte das irgendwo kommuniziert sein, wäre ich für einen Hinweis dankbar. Dann können wir das berichtigen.
Herr Minister, gibt es eine Abteilung in Ihrem Haus, die mit der Überprüfung der Zielvereinbarungen zwischen dem Land und den Optionskommunen beschäftigt ist?
Herr Abgeordneter, mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 3. August 2010, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, wurden den obersten Landesbehörden in Hessen und damit dem Hessischen Sozialministerium ab dem 1. Januar 2011 neue Aufgaben im Bereich der Zielsteuerung im SGB II übertragen. Zum Beispiel ist in § 18b der sogenannte Kooperationsausschuss festgelegt, in § 18c der Bund-Länder-Ausschuss, in § 48 die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger, in § 48a der Vergleich der Leistungsfähigkeit und in § 48b Zielvereinbarungen. Diese Aufgaben werden innerhalb der Abteilung IV – Arbeit und Soziales – im Hessischen Sozialministerium wahrgenommen.
Herr Abgeordneter, aus den zur Verfügung stehenden Stellenkontingenten wurde die Organisation so umgesetzt, dass die neuen Aufgaben fachgerecht bearbeitet werden können. Es kam auch zu einer externen Einstellung, aber nicht auf der Grundlage einer neuen Stelle. Da Sie den Bearbeiter aus unmittelbarer Kenntnis kennen, werden Sie sicherlich mit mir einer Meinung sein, dass das eine qualifizierte Mitarbeit ist. Es ist keine neue Stelle geschaffen worden.
Herr Abg. Wiegel, der Vogelsberg hat eine große Bedeutung für die biologische Vielfalt in Deutschland. Als das größte zusammenhängende Basaltmassiv Mitteleuropas repräsentiert er eine Reihe von charakteristischen Biotoptypen. Dies gilt insbesondere für die großflächig vorhandenen Buchenmischwälder und Bergmähwiesen der Hochlagen in Kombination mit Feuchtwiesen und Borstgrasrasen, die von bundesweiter Bedeutung sind.
Die Vielfalt und der Wert dieser Mittelgebirgslandschaft zeigen sich insbesondere auch an der Fülle bedrohter Arten und Pflanzengesellschaften. So wurden in den ausgewiesenen sieben Kerngebieten allein 225 Arten gemäß der Roten Liste des Bundes und 36 bundesweit bedrohte Pflanzengesellschaften nachgewiesen.