Stefan Grüttner

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich für die konstruktive Auseinandersetzung mit dem Thema und für die Empfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen, ausdrücklich bedanken.
In der Aussprache ist heute Morgen noch einmal zum Ausdruck gekommen, dass der Hessische Landtag den Wert der Organspende, die Notwendigkeit, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, und die ernsthaften Bemühungen, dafür Sorge zu tragen, dass das Spenden von Organen zunehmend zu einer Selbstverständlichkeit wird, fraktionsübergreifend sieht.
Das Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz bietet dafür Ansatzpunkte. Ich will, um Wiederholungen zu vermeiden, nur noch auf einen Gesichtspunkt hinweisen, von dem ich glaube, dass er eine ganz wesentliche Rolle spielt – und daher in dem Gesetzentwurf enthalten ist –, nämlich auf die ausführlichen Gespräche, die die Transplantationsbeauftragten mit Angehörigen führen sollen, um diesen schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt die Möglichkeit zu geben, sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen, sich vorzubereiten, sodass sie, wenn der Hirntod bei einem Patienten tatsächlich eingetreten ist, unverzüglich eine Entscheidung treffen können. Dazu ist es aber notwendig, dass die Angehörigen vorbereitet und in diesen Gesprächen mitgenommen werden. Den Transplantationsbeauftragten die Pflicht aufzuerlegen, solche Gespräche zu führen, wird nach meiner festen Überzeugung dazu führen, dass in Zukunft mehr Spenderorgane zur Verfügung stehen.
Weil wir alle die Entwicklung, den Rückgang der Zahl der Organspenden, mit großer Sorge betrachten – Herr Rock hat eben darauf hingewiesen, welche Gründe dafür mitverantwortlich waren –, will ich meine Rede zumindest mit einem positiven Satz beenden. Auch wenn die Zahl der Organspenden zurückgegangen ist, hat die Zahl derer zugenommen, die einen Organspendeausweis haben. Wenn wir zu diesem Thema eine konstruktive Diskussion führen,
dann wird auch in Zukunft die Zahl der Organspenden steigen, genauso wie die Zahl derjenigen gestiegen ist, die einen Organspendeausweis mit sich führen. In dem Sinne ist dieser Gesetzentwurf auch ein Beitrag dazu, einen Weg aufzuzeigen, wie die Zahl der Organspenden erhöht werden kann. Daran muss uns allen gelegen sein.
Herr Abgeordneter, die Hessische Landesregierung setzt alles daran, Diskriminierungen im Alltag weiter abzubauen und entschieden gegen jede Form von Diskriminierung vorzugehen. Ich möchte an dieser Stelle insbesondere unsere Stabsstelle UN-Behindertenrechtskonvention und die Stabsstelle Frauenpolitik nennen. Für den Bereich gleichgeschlechtliche Lebensweisen, Trans-, Intersexualität möchte ich dann noch auf das Konzept „Hessische Politik für Menschen aller sexuellen und geschlechtlichen Identitäten“ verweisen.
Diese Liste könnte ich noch um viele weitere Maßnahmen fortführen und ergänzen, die wir in Hessen gegen Diskriminierung auf den Weg gebracht haben; die erscheinen mir erst einmal wichtiger als der Beitritt zu Koalitionen. Das schließt aber nicht aus, dass das Land Hessen zu einem späteren Zeitpunkt der Koalition gegen Diskriminierung beitritt. Mein Einsatz und mein Ziel ist es, dass es uns in Hessen, aber auch in ganz Deutschland gelingt, jede Form von Diskriminierung zu überwinden und zu wirklicher gesellschaftlicher Toleranz zu kommen, die nicht nur auf dem Papier steht.
Dort, wo wir in entsprechenden Gesprächen sind, tun wir dies bereits. Auch durch die Frage unseres Beitritts zur
Charta der Vielfalt haben wir an dieser Stelle bereits erste Schritte unternommen. Es geht schlicht und einfach darum, dass es nicht nur durch die Frage des Beitritts zu einer solchen Koalition, sondern auch durch das Schaffen eines vernünftigen Konsenses auf den unterschiedlichsten staatlichen Ebenen gelingen kann – und nur dann gelingen kann –, zu einer wirklichen Koalition der Antidiskriminierung zu kommen, die eben, wie gesagt, nicht nur auf dem Papier steht.
Bei dem Ersten ist nur der gleiche Ansatz mit erfolgt, und zwar auf den unterschiedlichsten Ebenen. Das Zweite werden wir intensiv beraten.
Herr Abgeordneter, mit Erlass vom 24. Juli 2013 wurden der Offensive Junger Christen e. V. Auflagen erteilt, die auch die strikte Trennung ihrer Funktion als FSJ-Träger von der Arbeit des Deutschen Instituts für Jugend und Gesellschaft beinhalten.
Die Einhaltung dieser Auflagen wird in halbjährlichen Abständen vom zuständigen Referat des Hessischen Sozialministeriums geprüft. Die Prüfung erfolgt durch persönliche Gespräche mit FSJ-Absolventen ohne Anwesenheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Offensive Junger Christen e. V.
Diese Aussage, die mir bekannt ist, war für mich nicht nachvollziehbar. Deswegen habe ich das zuständige Referat des Sozialministeriums gebeten, der Offensive Junger Christen diese Auflagen noch einmal mitzuteilen.
Aufgrund der bereits vom Bund und der gesetzlichen sowie privaten Krankenversicherungen angebotenen umfassenden Informationen zur Anwendung des am 1. August 2013 in Kraft getretenen Bundesgesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung hat das Land Hessen von der Veröffentlichung eigener Informationen zu diesem Thema Abstand genommen. Letztendlich kann aufgrund der unterschiedlichen im Gesetz genannten Fallkonstellationen nur der direkte Kontakt zwischen Versicherten und Versicherungen die notwendige verbindliche Klärung des Einzelfalls herbeiführen.
Ob eine allgemeine Information auf der Homepage des Landes Hessen tatsächlich geeignet ist, um Menschen in einer sozialen Notlage ohne Versicherungsschutz zu erreichen, bleibt zumindest zweifelhaft. Deswegen planen wir auch an dieser Stelle keine weiteren Veröffentlichungen.
Wenn uns jedoch entsprechende Anfragen erreichen, können wir diese unverzüglich beantworten und den Betroffenen entsprechende Hilfestellung zur Lösung ihres Versicherungsproblems anbieten.
Nein, diese Zahl kann Ihnen aber auch niemand nennen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es sind zwei Gesetzentwürfe, die in erster Lesung eingebracht werden. Ich bringe den Gesetzentwurf der Hessischen Landesregierung ein.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung stellt die Hessische Landesregierung sicher – ich gehe davon aus, dass der Landesgesetzgeber dem so folgen wird –, dass dieses Gesetz auch nach dem 31. Dezember 2013 fortgelten wird. Der Gesetzentwurf entspricht unseren wiederholten Stellungnahmen auf Ihre Anfragen, in denen wir immer wieder darauf verwiesen haben, dass es bezüglich der Gesetzgebung zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Hessen keinen rechtsfreien Raum und keinen Rückschritt geben wird.
Ich kann Ihnen ganz deutlich sagen: Für die Hessische Landesregierung ist das Hessische Gleichberechtigungsgesetz sowohl ein unentbehrliches Instrument der Frauenpolitik als auch die Gewährleistung des Prinzips des GenderMainstreamings, wie es den rechtsverbindlichen Vorgaben der Europäischen Union entspricht. Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz bietet die Grundlagen zur Herstellung und Überwachung der Gleichberechtigung von weiblichen und männlichen Beschäftigten in den Dienststellen der Landesverwaltung. Es enthält qualitativ hochwertige Standards, die nach wie vor für eine effektive, zeitgemäße und zukunftsträchtige Frauenförderung Gültigkeit besitzen.
Es gibt vier Eckpunkte, die dies charakterisieren: erstens das Leitprinzip der Chancengleichheit von Frauen und Männern, zweitens das gleichberechtige Nebeneinander der Instrumente Frauenförderplan und Modellvorhaben, drittens die Schwerpunktsetzung auf Maßnahmen der Personalentwicklung und viertens die Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Dienststellen. Im Übrigen sind wir mit der Unterzeichnung der Charta „Familie, Beruf und Pflege“ ein Vorreiter in Hessen. Gerade gestern haben sich eine Reihe von Institutionen, die Tarifvertragsparteien und einige Unternehmen dazu verpflichtet, hierfür besondere Instrumente einzuführen.
Positiv zu vermerken ist, dass sich in vielen Bereichen der hessischen Landesverwaltung, z. B. in der Justiz und an den Hochschulen, der Frauenanteil an den Beschäftigungsverhältnissen deutlich gesteigert, mitunter sogar verdoppelt hat. Insgesamt ist die Zahl der Frauen im hessischen Lan
desdienst bei zurückgehendem Personal insgesamt gleich geblieben und damit im Verhältnis deutlich gestiegen.
In einem Evaluierungsschritt wurde im Jahr 2011 den Normadressaten des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes sowie den frauenpolitischen Verbänden und Organisationen die Möglichkeit von sachverständigen Stellungnahmen zu einem möglichen Novellierungsbedarf des bestehenden Gesetzes gegeben. Die abgegebenen Vorschläge und Voten besaßen vor allem eine Gemeinsamkeit: eine große Pluralität des Meinungsbildes zu den verschiedensten Problembereichen. Was die einen gut fanden, fanden die anderen schlecht. Was die einen gefordert haben, haben die anderen abgelehnt.
Vor diesem Hintergrund ist es an dieser Stelle ein ganz wesentlicher Gesichtspunkt gewesen, intensiv Gespräche zu führen. Ich mache das beispielsweise an einem Bereich fest. Es ging um das zukünftige Klagerecht von Frauenbeauftragten, die Form der Entfristung einer Frauenbeauftragten von ihrem Amt oder auch den Umfang künftiger Freistellungs- und Obergrenzenregelungen. Wenn Sie die unterschiedlichen Stellungnahmen lesen, wissen Sie nicht, was Sie damit anfangen sollen, weil es an dieser Stelle keine einheitlichen Voten gibt.
Deshalb ist es an dieser Stelle notwendig, Frau Abgeordnete, dass wir intensiv weiter in den Beratungen sind. Im Gegensatz zu dem eben eingebrachten Gesetzentwurf wollen wir die Geltungsdauer des HGlG um zwei Jahre verlängern und auch notwendige redaktionelle Änderungen vornehmen, die aus dem Inkrafttreten des Hessischen Beamtengesetzes am 1. März 2014 resultieren, damit wir anschließend genügend Zeit haben, uns über die Evaluation weiter Gedanken zu machen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 5. Mai 2011 in der Rechtssache Europäische Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland sind alle Bundesländer gehalten, soweit nicht bereits geschehen, ihre Landesblindengeldgesetze dahin gehend zu erweitern, dass neben den Personen, die im jeweiligen Bundesland ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, auch diejenigen Personen anspruchsberechtigt sein können, denen die Verordnung der EG Nr. 883/2004 in der jeweils geltenden Fassung einen solchen Anspruch verleiht.
An dieser Stelle haben wir intensiv mit der Bundesregierung verhandelt, wie die Umsetzung ist. Letztendlich ist es aber so gewesen, dass die EU gesagt hat, wenn es nicht entsprechende Anpassungen in den einzelnen Landesblindengeldgesetzen gibt, dann wird die EU Sanktionen in Form von Strafzahlungen aussprechen.
Um dieses zu vermeiden, muss auch das Land Hessen sein Landesblindengeldgesetz ändern. Dabei ist zu betonen, dass dies keinen Einfluss auf die Situation der bisher anspruchsberechtigten Menschen hat. Ihnen wird diese Leistung auch weiterhin vollumfänglich zur Verfügung stehen.
Ich weise allerdings noch darauf hin, dass diese Gesetzesänderung auch die Bekanntgabe der überarbeiteten augenfachärztlichen Bescheinigung umfasst. Diese Bescheinigung ist schon vor ein paar Monaten geändert und im Erlasswege bekannt gemacht worden. Da die augenärztliche Bescheinigung aber Anlage dieses Gesetzes ist, wird diese Gelegenheit genutzt, die Bescheinigung in ihrer aktualisierten Fassung jetzt auch in Gesetzesform zu veröffentlichen.
Ich bitte um intensive Beratung des eingebrachten Gesetzes.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Inkrafttreten des Änderungsgesetzes zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, SGB XII, haben sich für den Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zum 1. Januar 2013 Änderungsbedarfe ergeben. Erst am 20. September dieses Jahres hat der Bundesrat seine letztendlichen Entscheidungen dahin gehend getroffen, wie die Umsetzung dieses Bundesgesetzes aussieht.
Dies ist von den Ländern abzuwarten gewesen, um das dann in landesgesetzliche Regelungen ummünzen zu können. Durch die ausgefallene Sitzung des Hessischen Landtags im Oktober entsteht nun ein entsprechender Zeitdruck. Wir wissen, in diesem Jahr hat der Bund 75 % der Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII übernommen.
Ab dem 1. Januar übernimmt der Bund 100 % der Geldleistungen der Grundsicherung nach SGB XII. Damit muss ab dem 1. Januar 2014 eine landesgesetzliche Umsetzung im Rahmen des Hessischen Ausführungsgesetzes als Rechtsgrundlage für den Mittelabruf, die Auszahlung sowie die Prüf- und Nachweispflichten hinsichtlich der genannten Mittel erfolgen.
Die Bundeserstattung zu 100 % bewirkt eine Neuregelung der Mittelverteilung in Abweichung von der bisherigen Regelung. Es bedeutet den Wegfall des Vorwegabzugs in Höhe von 5 % für den LWV Hessen. Stattdessen soll künftig bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine volle Kostenerstattung an den LWV Hessen erfolgen. Das bedeutet: Jeder erhält das, was er an Nettoausgaben entsprechend der bundesgesetzlichen Regelung in § 46a SGB XII hat.
Nach der bundesgesetzlichen Regelung müssen auch die Träger der Grundsicherung benannt werden. In Hessen sind die bisherigen Zuständigkeiten erhalten geblieben. Das bedeutet, dass der Grundsicherungsträger geblieben ist und bleibt, der bisher diese Aufgabe schon wahrgenommen hat. Es bedarf jedoch einer Klarstellung, welche Stellen in Hessen die Träger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sein müssen. Hier ergibt sich also entsprechender Handlungsbedarf.
Wie schon erwähnt: Sachlich zuständig werden weiterhin die örtlichen Träger der Sozialhilfe sein. Die örtliche Zuständigkeit soll mit § 3 des Ausführungsgesetzes klarstel
lend geregelt werden. Der Träger der Sozialhilfe soll zuständig sein, in dessen Bereich gewöhnlich der Aufenthaltsort des Leistungsberechtigten liegt.
Gleichzeitig muss man an dieser Stelle auch sagen, dass es aufgrund des zukünftigen Wegfalls des Vorwegabzugs beim Landeswohlfahrtsverband intensive Beratungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden gegeben hat. Ich weiß, dass die Fraktionen vor Kurzem vom Hessischen Städtetag angeschrieben wurden. Ich will an dieser Stelle Folgendes dazu sagen: In unseren Gesprächen hatte der Hessische Städtetag der Regelung zunächst zugestimmt. Anschließend hat er das wieder zurückgenommen.
Das liegt schlicht und einfach daran, dass man dem Landeswohlfahrtsverband nicht gerne das volle Geld geben möchte. Vielmehr möchte man bei dieser Fragestellung versuchen, das über die Umlage entsprechend zu refinanzieren.
Würden wir dem Vorschlag des Hessischen Städtetags folgen, würden wir uns in die Gefahr begeben, dass der Bund die Mittel für die Grundsicherung im Alter zurückfordern würde, weil der Träger der Grundsicherung nicht benannt würde. Da es sich um einen Betrag von ungefähr 470 Millionen € per annum handelt, scheint es gerechtfertigt zu sein, den Landeswohlfahrtsverband auch entgegen den Bedenken des Hessischen Städtetags zum Träger zu benennen. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetz setzen wir fristgerecht die
verpflichtende Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rates um. Hessen hat diese damit als eines der ersten Länder umgesetzt. Neben den Worten, die wir eben von den Vertretern der Fraktionen gehört haben, ist es auch so, dass es keine Ablehnung des Umsetzungsgesetzes bei der schriftlichen Anhörung durch Verbände und Institutionen gegeben hat. Insofern denke ich, dass mit dem Inhalt alle gut leben können, und bedanke mich für die konstruktive Beratung.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Landesregierung hat dafür gesorgt, dass Hessen ein wirtschaftsstarkes Land ist. Diese Landesregierung hat dafür gesorgt, dass die Menschen gerne in Hessen leben und sich hier wohlfühlen. Diese Landesregierung sorgt für sozialen Ausgleich in diesem Land, und diese Landesregierung sorgt dafür, dass Menschen in unserem Land auch bezahlbaren Wohnraum finden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen ist das nicht eine neue Erfindung, sondern eine konsequente Fortsetzung der Politik unserer Landesregierung, dieser Landesregierung.
An der Stelle will ich schon sehr deutlich sagen: Es ist sehr schön, dass Herr Klose gerade eben in seinem Redebeitrag mit genau drei dürren Worten – und dies auch noch unter dem Gesichtspunkt „ein bisschen Aktivität vortäuschen“ – das Sonderprogramm Wohnungsbau der Hessischen Landesregierung in den Mund genommen hat.
Deswegen ist es sehr wichtig und notwendig, an dieser Stelle nochmals zu verdeutlichen: In der Wohnungs- und Städtebaupolitik haben wir ein Sonderprogramm Wohnungsbau für insgesamt 300 Millionen € aufgelegt. Wir investieren dort und flankieren das mit einer Reihe von Maßnahmen, die in der Tat zu einer ausgesprochen positiven Resonanz in Hessen führen.
Erstaunlich ist, dass Herr Siebel überhaupt nichts dazu gesagt hat. Herr Klose hat das nur in ganz dürren Worten angesprochen. Fragen Sie doch einmal die sozialdemokratischen Bürgermeister in Hessen, wie sie dieses Programm annehmen, wie es nachgefragt wird. Dabei werden Sie feststellen, dass sie sich um die Mittel reißen, die wir ihnen zur Verfügung stellen.
Die Sozialdemokratie hat doch hier im Landtag permanent behauptet, dass das ein Programm sei, das ins Leere laufe. Sie haben doch permanent gesagt, das sei ein Programm, das keine Wirkung entfalten werde. Sie haben doch gesagt, es seien keine kommunalpolitisch Verantwortlichen da, die die Mittel abrufen würden. Das waren doch Ihre Aussagen in der Plenardebatte. Das müssen Sie einmal nachlesen.
Das Gegenteil ist der Fall. Ich will an dieser Stelle sagen, dass das – wie viele Programme auch – ein echtes Erfolgsprogramm ist. Es sind bereits 1.200 Belegungsrechte für 1.200 Wohnungen gekauft worden, und zwar innerhalb kürzester Zeit.
Herr Kollege Schaus, das ist ein sehr großer Erfolg, weil wir damit einen Beitrag dazu leisten, die Zahl der Wohnungen mit Sozialbindung in diesem Land zu stabilisieren.
Sie können davon ausgehen, dass ich lauter bin als Sie.
Wir haben in diesem Programm 1.000 neue Sozialwohnungen. Durch die Mobilisierung von zusätzlich 70 Millionen € aus dem Sondervermögen Wohnungswesen und Zukunftsinvestitionen kann die Zahl der neu gebauten Sozialwohnungen in der nächsten Legislaturperiode um 1.000 Wohneinheiten erhöht werden.
Es werden 2.000 zusätzliche Plätze für Studenten gebaut.
Das Land stellt hierfür 15 Millionen € als Zuschuss bereit. Zudem modernisieren wir rund 2.000 Mietwohnungen.
Es wäre ein wesentlicher Beitrag von Roten und GRÜNEN gewesen, die Förderung der energetischen Sanierung von Wohnungen im Bundesrat nicht zu blockieren,
weil das ein wesentlicher Beitrag zur Entlastung von Mieterinnen und Mietern ist, die hierdurch eine Entlastung bei den Mietnebenkosten erfahren.
Sie hätten Ihren Worten Taten folgen lassen können. Sie verhindern das aber an dieser Stelle – um das einmal sehr deutlich zu sagen.
Deshalb will ich an dieser Stelle sehr deutlich sagen, dass auch das Mietpreisänderungsgesetz vom März dieses Jahres bedeutsam und wichtig ist. Das ist doch vollkommen richtig. In diesem Land scheren wir doch nicht alles über einen Kamm. Vielmehr müssen wir in den Gesprächen mit den kommunalen Gebietskörperschaften zum Ausdruck bringen, an welchen Stellen ein solches Programm Wirkung entfalten könnte und an welchen Stellen nicht. Das muss erst einmal geprüft werden, bevor man einen Teppich quer über das Land legt.
Wir nehmen sehr viel öffentliches Geld in die Hand, um den Mietwohnungsbau weiterhin voranzutreiben und zu stabilisieren. Wir können aber nicht alle privaten Investoren, die wir brauchen, durch öffentliche Mittel ersetzen.
Deshalb muss bei der Fragestellung der Mietpreisbremse auch berücksichtigt werden, welche Auswirkungen das auf Investitionen in den Wohnungsbau hat, und zwar auch auf den Wohnungsbau privater Investoren. Diese verteufeln wir nicht, so wie Sie das machen, sondern wir wollen Rahmenbedingungen schaffen, damit sie auch investieren können. Deswegen ist an dieser Stelle eine genaue Prüfung notwendig.
Insofern haben wir mit dem Sonderprogramm Wohnungsbau, mit dem wir die reguläre Wohnraumförderung des Landes verdoppeln werden, sehr viel Geld in die Hand genommen. Selbstverständlich werden wir auch Sorge dafür tragen, dass aus diesem Geld sehr schnell Wohnraum wird.
Noch etwas zum Ende, weil Sie Ihre Rede mit so triefenden Worten in Bezug auf Ihre Hausbesuche begonnen haben, Herr Siebel.
Wenn Sie informiert wären, dann könnten Sie dem Herrn sagen, welche Entlastung er beim Rundfunkbeitrag erfährt, welche Möglichkeiten er hat, Essen auf Rädern zu bekommen. Dann könnten Sie ihm eine tatsächliche Hilfestellung geben und ihn nicht allein zurücklassen, wie das die Sozialdemokratie häufig tut.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind schon Zeuge eines einmaligen Vorgangs geworden. Es stellt sich der Sprecher der GRÜNEN-Fraktion hierher, bezieht sich auf einen Antrag der Koalitionsfraktionen und erklärt, er sei falsch. Dabei gibt dieser Antrag ausschließlich das wieder, was die Spitzenkandidatin der GRÜNEN für die Bundestagswahl öffentlich gesagt hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das kann man nicht häufig genug zitieren.
Da steht eindeutig drin, dass Frau Karin Göring-Eckardt gesagt hat – –
Entschuldigung: Katrin. Herr Al-Wazir, in diesem Antrag steht der Vorname nicht drin. Das möchte ich hier gleich sagen.
Nichtsdestotrotz lautet das Zitat: „Alle Verdienste über 100 € im Monat sollen steuer- und abgabepflichtig werden“.
Das bedeutet nichts anderes als die Abschaffung der 450-€-Jobs.
Natürlich findet sich das auch im Wahlprogramm der GRÜNEN wieder, in zwei Schritten, schön kaschiert, aber mit dem gleichen Ergebnis. Das ist ein Anschlag auf Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer, die sich mit geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen etwas dazuverdienen, was einen positiven Effekt auf den Arbeitsmarkt hat, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Das reiht sich nahtlos in all die Bevormundungsstrategien und Bevormundungsdebatten ein, die momentan überall laufen. Es ist egal, ob das der Fleischkonsum ist, die Autos, das Tempolimit oder Plastiktüten; jetzt haben die GRÜNEN die Minijobs entdeckt, deren sie sich annehmen. Deswegen ist es relativ einfach, zu sagen: Diejenigen, die Minijobs innehaben, sind im Wesentlichen – –
Wollen Sie mir jetzt auch etwas unterstellen wie dem Herrn Kollegen Lenders, Frau Schulz-Asche? Dann sagen
Sie es laut, damit wir besser im Protokoll vermerken können, was Sie immer dazwischenrufen.
Ich sage Ihnen sehr deutlich: Mit der Maßnahme treffen Sie im Wesentlichen Schüler und Studenten sowie Rentnerinnen und Rentner.
Das ist eine Politik, die sich gegen die Mitte unserer Gesellschaft richtet. Es ist ein Angriff auf die Mitte unserer Gesellschaft. Deswegen ist es richtig, das zum Thema zu machen. Denn es ist ein vollkommen falscher Ansatz, wenn Sie meinen, einen Mindestlohn einführen und Minijobs abschaffen zu müssen. Damit öffnen Sie den Arbeitsmarkt für Schwarzarbeit, und zwar nicht nur bei der geringfügigen Beschäftigung.
Um das zu verhindern und für entsprechende Ansätze im Hinblick auf eine Alterssicherung zu sorgen, ist zum 1. Januar – das muss man sehr deutlich sagen – die Rentenversicherungspflicht für Minijobs eingeführt worden. Sie sind rentenfördernd und rentenbegünstigend. Das heißt, sie sind auch eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt.
Das, was hier zitiert worden ist, finde ich besonders witzig. Bestimmt kein CDU-nahes, sondern das neutrale Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit hat die 450-€-Jobs sehr genau untersucht, und zwar sowohl branchenspezifisch als auch im Hinblick auf ihre Arbeitsmarktwirkungen.
Da kommt man zu ganz erstaunlichen Ergebnissen. Es heißt: Ja, wir müssen uns überlegen, ob 450-€-Jobs bei ganz kleinen Betrieben eventuell dafür sorgen, dass keine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse entstehen. – In der gleichen Studie kommt man dann aber zu dem Ergebnis: Nein, das kann man überhaupt nicht sagen, weil das Arbeitsvolumen bei den kleinen und kleinsten Betrieben so gering ist, dass gar keine regulären Arbeitsverhältnisse entstehen könnten. Die Konsequenz wäre, dass diese Betriebe und damit auch die Arbeitsplätze, die sie zur Verfügung stellen, vom Markt verschwinden würden.
Im gleichen Zusammenhang wurde untersucht, wie es bei Unternehmen mit 100 und mehr Beschäftigten aussieht. Das erstaunliche Ergebnis des IAB lautet: Bei den Betrieben, die 100 Mitarbeiter und mehr haben, sind die Minijobs letztendlich mit einer Steigerung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung verbunden. Sie sind eine echte Brücke in den Bereich. – Das heißt, die arbeitsmarktpolitische Konsequenz ist ganz entscheidend und wesentlich, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Deswegen will ich sehr deutlich sagen: Ein Zuwachs von Minijobs oder Minijobs als solche können keinesfalls mit dem Wegfall regulärer Arbeitsplätze gleichgesetzt werden. Ganz im Gegenteil, in vielen Fällen wollen Arbeitnehmer ausdrücklich die Beschäftigung im Minijob. Da ist Schwarzmalerei schlicht und einfach nicht gerechtfertigt.
Übrig bleibt: Der GRÜNEN-Vorschlag trifft Zehntausende Arbeitsplätze, angefangen beim Zeitungsausträger im Verlag über die Aushilfen in Gaststätten, im Hotelgewerbe und im Einzelhandel bis hin zum gemeinnützigen Bereich. Da gilt auch die Formulierung im Wahlprogramm der GRÜNEN bzw. von der Spitzenkandidatin nicht, man wolle in einem ersten Schritt den haushaltsnahen Bereich ausnehmen. Denn der zweite Schritt ist von ihr angekündigt: Alles soll steuerpflichtig werden. – Diejenigen, die auf haushaltsnahe Dienstleistungen angewiesen sind, die noch alleine und selbstständig in ihrem Haushalt leben können, aber Hilfe brauchen, bringen Sie damit in die Situation, entweder Menschen schwarz zu beschäftigen oder auf solche Hilfen zu verzichten und die eigene Häuslichkeit möglicherweise nicht mehr aufrechterhalten zu können. Das ist eine zutiefst unsoziale Politik.
Es sind nicht nur keine Ideen für den Arbeitsmarkt vorhanden, sondern es wird auch noch eine unsoziale Politik propagiert.
Wir werden den Entwurf vorlegen, wenn die Regierungsanhörung ausgewertet und die Auswertung innerhalb der Landesregierung abgestimmt ist.
Im Gegensatz zu Ihnen gehe ich davon aus, dass diese Landesregierung das Gesetz umsetzen wird. Dabei geht Sorgfalt vor Schnelligkeit.
Herr Abgeordneter, im Gegensatz zu Ihnen bin ich der festen Überzeugung und mir sicher, dass diese Landesregierung auch nach der Dezember-Sitzung die Verantwortung im Hessischen Landtag übernehmen wird.
Zweitens. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wird, wenn er kommt, so gut sein, dass er nur eine Lesung benötigen wird. Insofern haben Sie alle Möglichkeiten, noch in diesem Jahr eine entsprechende Entscheidung zu treffen.
Herr Abg. Gerling, ich nehme die Antwort vorweg: gut. Ich will auch begründen, weshalb.
Die Alterssicherung in Deutschland ist gekennzeichnet durch das Dreisäulenprinzip: die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche und auch die private Alterssicherung. Alle drei Säulen zusammen stellen die Altersversorgung dar. Der individuelle Rentenanspruch richtet sich nach den Berufsjahren und der Höhe des Einkommens.
Vergleicht man aber z. B. die hessischen Zahlen mit den durchschnittlichen Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung in Bundesländern wie Bayern, RheinlandPfalz oder Niedersachsen, so ist festzustellen, dass die Rentnerinnen und Rentner in Hessen höhere durchschnittliche Rentenbeträge als die in den vorgenannten Bundesländern zur Verfügung haben. Allerdings stellt die gesetzliche Rentenversicherung nur ein Standbein der Einkünfte im Rentenalter dar. Hinzu kommen in sehr vielen Fällen Betriebsrenten und im optimalen Fall auch Auszahlungen aus privater Vorsorge, unter anderem aus der Riester-Rente und sonstigen Einkünften wie beispielsweise aus Immobilien.
Der Alterssicherungsbericht der Bundesregierung zeigt eindeutig, dass auch bei der aktuellen Diskussion kleinere Renten kein geeignetes Indiz für prekäre Situationen sind.
So macht bei Beziehern einer Rente in Höhe von 250 bis 500 € pro Monat die gesetzliche Rente im Durchschnitt gerade einmal ein Sechstel des gesamten Bruttoeinkommens aus, bei Beziehern einer Rente von bis zu 700 € pro Monat lediglich ein Drittel.
Die durchschnittliche Rente wird auch in der Hinsicht nur isoliert betrachtet, als dabei nicht berücksichtigt wird, dass noch weitere Personen im Haushalt eine Rente beziehen. Dadurch stellt sich die finanzielle Situation im Schnitt wesentlich freundlicher dar, als die durchschnittliche Höhe dies möglicherweise vermuten lässt.
Die meisten Rentner befinden sich finanziell in einer komfortablen Situation. Die Generationenstudie des Instituts für Demoskopie Allensbach belegt, dass das durchschnittliche Nettohaushaltseinkommen der Rentnerinnen und Rentner in Deutschland 2.200 € beträgt. Nach Abzug von laufenden Kosten wie Miete, Kleidung und Nahrung bleibt ihnen mehr Geld zur Verfügung als den unter 65-Jährigen, und zwar quer durch alle sozialen Schichten. Die Rentnerinnen und Rentner sind sich ihres Wohlstands voll bewusst. Nur 1 % bewertet die eigene wirtschaftliche Situation als schlecht, 43 % dagegen als gut oder sehr gut.
Herr Abgeordneter, auch die Renten der hessischen Frauen steigen. Im Zeitraum von 1993 bis 2012 haben sie sich um knapp 50 % erhöht, die der Männer im gleichen Zeitraum um 7,5 %.
Herr Abgeordneter, die Erwerbsminderungsrenten stellen in der Tat eine Aufgabe dar, der wir uns widmen müssen. Deswegen werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Rentnerinnen und Rentner, die Erwerbsmin
derungsrenten beziehen, in den nächsten Jahren mit einer spürbaren Erhöhung rechnen können.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Erst im April hat die Bundesregierung entschieden, dass die Richtlinie 2011/24/EU nicht durch bundesgesetzliche Regelung umzusetzen ist, sondern mit dem hier vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in den Ländern.
Das heißt, wenn ein Patient grenzüberschreitende Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch nimmt, ist es wichtig, dass er im Voraus weiß, welche Regeln für ihn gelten. Hiermit kommt die Landesregierung ihrer Umsetzungspflicht nach.
Ich erwarte konstruktive Beratungen im Sozialpolitischen Ausschuss.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits frühzeitig hat die Hessische Landesregierung erkannt, dass das Transplantationsgesetz – wie Sie wissen, eine bundesgesetzliche Regelung – nur dann sinnvoll gelebt werden kann, wenn in einem Ausführungsgesetz die wesentlichen Ziele definiert und Regelungen getroffen werden, die diese Ziele tatsächlich realisierbar machen. Als eines der wenigen Bundesländer überhaupt hat Hessen deshalb bereits seit 2007 ein Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz, das sich in den vergangenen Jahren grundsätzlich bewährt hat.
Jedoch gibt es Gründe, das Gesetz zu ändern. Ein wesentlicher Grund ist die Novellierung des Transplantationsgesetzes auf Bundesebene. Neben rein formalen Änderungen sind die Länder aufgrund der neuen bundesgesetzlichen Regelungen aufgefordert, durch Landesrecht insbesondere die Qualifikation und die organisationsrechtliche Stellung der Transplantationsbeauftragten zu bestimmen. Dem kommt die Landesregierung mit dem vorgelegten Gesetzentwurf nach.
Für das gemeinsame Ziel, die Bereitschaft zur Organspende in Deutschland zu erhöhen, bedarf es bei der Bestellung
von Transplantationsbeauftragten fachlich und menschlich besonders geeigneter Persönlichkeiten, weil diese innerhalb der Krankenhausstruktur besondere Verantwortung wahrzunehmen haben. Sie sind dafür verantwortlich, dass das Entnahmekrankenhaus seiner Meldepflicht der Deutschen Stiftung Organtransplantation gegenüber nachkommt. Sie sorgen dafür, dass Zuständigkeiten und Handlungsabläufe im Zusammenhang mit einer Organspende festgelegt werden, dass das ärztliche und pflegerische Personal im Entnahmekrankenhaus regelmäßig über die Bedeutung und den Prozess der Organspende informiert wird.
Wir haben eine ganze Reihe von Diskussionen über Transplantation und Organspende geführt. Das hat zu einer Versachlichung beigetragen. Ich will aber die Einbringung des Gesetzentwurfs nutzen, um noch einmal darauf hinzuweisen, dass Organspenden Leben retten können und jeder sich einer solchen Verpflichtung bewusst sein sollte. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Abgeordnete, bislang wurden 47 Arbeitsverträge abgeschlossen. Der weit überwiegende Teil der Angeworbenen hat seine Arbeitsstellen inzwischen angetreten; vereinzelt sind Arbeitsverträge abgeschlossen worden, bei denen die Stelle zu einem späteren Zeitpunkt angetreten wird.
Frau Abgeordnete, über diese Frage wurde im Pflegeausschuss des Landes Hessen intensiv diskutiert. Sowohl die Vertreter der freien als auch die der privaten Träger haben gesagt, das ist eine einmalige Kooperation zwischen der Arbeitsverwaltung, dem Land und den Trägern von Pflegeeinrichtungen, die auch im Sinne einer Hilfestellung gegenüber den angeworbenen jungen Leuten zu sehen ist, die
ansonsten von Arbeitslosigkeit bedroht werden oder schon arbeitslos sind und hier eine Qualifikation erwerben, die sie, wenn sie nicht auf Dauer in Deutschland bleiben wollen, auch in ihrem Heimatland nutzen können. Das Projekt ist sehr positiv aufgenommen worden. Eine weitere Nachfrage ist zu verzeichnen.
Frau Abgeordnete, es ist eine große Leistung der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen, die Zahl der Ausbildungsplätze für Pflegekräfte zu erhöhen und den Deckel, den es seit Jahren gegeben hat, aufzuheben. Damit wird sichergestellt, dass Auszubildende, die über einen praktischen Ausbildungsplatz verfügen, einen Schulplatz erhalten.
Dafür stellt die Landesregierung im Haushalt Mittel in einer bisher nicht gekannten Größenordnung zur Verfügung. Auch dies ist ein großartiges Engagement der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen.
Ein weiterer Punkt ist, dass wir gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern insbesondere bei den Pflegekräften, die männlichen Geschlechts sind und einen Migrationshintergrund haben, eine ganz wichtige Erfahrung machen: Wir werben besonders für diese Menschen und vermitteln sie in eine Ausbildung. – Ich kann daher Ihre Frage uneingeschränkt mit Ja beantworten.
Herr Abgeordneter, es ist wichtig, in regelmäßigen Abständen Auskunft zu dieser Fragestellung zu geben. In der intensivpädagogischen Gruppe Murialdo der Jugendhilfeeinrichtung Don Bosco Sannerz sind mittlerweile sieben von acht Plätzen belegt. Vier der Bewohner kommen aus Hessen und jeweils einer aus Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen. Somit steht noch ein freier Platz zur Verfügung. Der Einrichtung liegen dafür mehrere Anfragen aus Hessen und Nordrhein-Westfalen vor.
Herr Abgeordneter, wir gehen davon aus, dass die Jugendämter aus den einzelnen Bereichen in Hessen von der inhaltlich richtigen Arbeit dieser Einrichtung überzeugt sind. Deshalb gehe ich davon aus, dass nach Abschluss dieser Maßnahmen auch eine Bewährung dargestellt wird.
Die Anfragen zeigen sehr deutlich, dass das Angebot, das in Hessen vorgehalten werden sollte und das die Hessische Landesregierung mit Unterstützung der sie tragenden Fraktionen umsetzt, angenommen wird und es damit auch das richtige Angebot ist.
Herr Abgeordneter, über die Belegung entscheidet das Jugendamt des Kreises. Momentan können wir leider nicht alle hessischen Anfragen bedienen. Gleichzeitig wird natürlich eine wissenschaftliche Begleitung vorgenommen.
Diese wird von der Hessischen Landesregierung mitfinanziert.
Frau Abgeordnete, ich verweise auf die einschlägigen Beschlüsse des Hessischen Landtags und die Informationen; ich reiche sie Ihnen gern nach.
Die wissenschaftliche Evaluation ist gewährleistet. Sie wird durch ein unabhängiges Institut – den Namen habe ich momentan nicht parat, ich reiche ihn nach – vorgenommen. Damit ist all das, was an Voraussetzungen zu erfüllen ist, gewährleistet.
Herr Abgeordneter, das Landesrecht sieht keine Regelung über die Höhe der Elternbeiträge vor.
Gemäß § 31 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz können für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege Teilnahmebeiträge oder Kostenbeiträge festgesetzt werden. Die Regelung sieht weiter vor, dass diese Teilnahmebeiträge oder Kostenbeiträge nach Einkommensgruppen und Zahl der Kinder oder der Familienangehörigen gestaffelt werden können.
Herr Abgeordneter, mir ist bekannt, dass es diese Empfehlungen seitens unterschiedlicher Landräte gibt. Aber – das sei an dieser Stelle deutlich festgehalten – die Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte und Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht über Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Städte und Gemeinden, schon vom 6. Mai 2010, sieht eine Festlegung von Elternbeiträgen nicht vor. Vielmehr wird dort unter Nr. 8 der einschlägigen Bestimmung ausdrücklich geregelt, dass die
Kommunen grundsätzlich selbst entscheiden, in welcher Höhe sie Elternentgelte erheben:
Werden aus sozialen Gründen Elternentgelte gestaffelt, soll der diesbezügliche Verzicht auf Erträge der Kommune bei den sogenannten „freiwilligen Leistungen“ nicht nachteilig angerechnet werden.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Staat soll das regeln, was er regeln muss. Ansonsten soll er sich auf die Festlegung von Rahmenbedingungen und Spielregeln beschränken.
Meine Damen und Herren, Krankenhäuser werden finanziert, indem die Krankenkassen die Betriebskosten bezahlen und die Länder die Investitionskosten. Das ist die Teilung, die wir in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Bis vor etwa 15 Jahren gab es in Deutschland noch eine staatliche Großgeräteplanung. Da musste ein Krankenhaus beim Land beantragen, wenn es eine Röntgenanlage kaufen wollte. Man kann sich heute gar nicht mehr vorstellen, dass es so etwas einmal gab.
Genauso wenig wird man sich in 15 Jahren vorstellen können, dass Krankenhäuser ein langwieriges und kompliziertes bürokratisches Antragsverfahren durchlaufen mussten, wenn sie ihre Gebäudestrukturen verbessern wollten, wenn sie ein neues Bettenhaus, einen neuen OP-Trakt oder eine Tagesklinik errichten wollten.
Man kann sich natürlich die Zeiten zurückerträumen, in denen Krankenhäuser Teile der Kreisverwaltung waren, in denen es eher beschaulich zugegangen ist. Das entspricht aber nicht mehr der heutigen Realität. Heute sind Krankenhäuser große Dienstleistungsunternehmen mit zwei- bis dreistelligen Millionenumsätzen. Solche Unternehmen können nicht warten, bis ihnen der Staat nach vier, fünf oder mehr Jahren – das ist leider die Realität – durch einen Bescheid ermöglicht, mit einer Baumaßnahme zu beginnen. Bis dahin ist die alte Planung vielleicht obsolet, und man kann gerade wieder von vorne beginnen.
Deshalb hat sich die Landesregierung dafür entschieden, die Krankenhausförderung zu pauschalieren, und einen entsprechenden Gesetzentwurf bringt die Hessische Landesregierung heute in den Hessischen Landtag ein. Wir machen das in einer sehr ausdifferenzierten Weise. Die einheitliche Pauschale kommt ab 2016. Damit haben Krankenhäuser einen ausreichenden Zeitraum, sich darauf einzustellen. Sie gilt für Baumaßnahmen genauso wie für die Medizintechnik. Die Verteilung der Mittel erfolgt leistungsbezogen, wie es das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus, das InEK, im Rahmen sogenannter Investitionsbewertungsrelationen ermittelt.
Wir legen mit dem Hessischen Krankenhausgesetz 2011 einen besonderen Schwerpunkt auf die Notfallversorgung. Das ist der Nukleus unserer Krankenhausplanung in Hessen. Deswegen werden die der Notfallversorgung angehörenden Allgemeinkrankenhäuser als Herzstück der Krankenhausversorgung einen Zuschlag von 15 % erhalten.
Die Mittel können innerhalb von Verbünden gesammelt und konzentriert verwandt werden. Dies ist insbesondere ein Anreiz dafür, Verbundstrukturen zu bilden. Die Mittel sollen außerdem jährlich entsprechend der Kostensteigerung angepasst werden. Die in den letzten sechs Jahren erhaltenen Einzelfördermittel werden angerechnet. Damit soll ein Gerechtigkeitsausgleich dergestalt geschaffen werden, dass Krankenhäuser, die vor der Umstellung auf die Pauschalierung noch eine große Einzelinvestitionsförderung erhalten haben, nicht bevorteilt werden gegenüber denjenigen, die schon sechs, sieben oder acht Jahre zurückliegend eine Einzelförderung erhalten hatten.
Natürlich kommen sofort Einwände der Opposition, wir würden unsere Steuerungsmöglichkeiten aufgeben. Man fragt sich, was da gesteuert wird. Es geht anscheinend darum, Kliniken von einer Förderung auszuschließen, die einem politisch querkommen. Es geht in Wahrheit bei einer solchen Förderung um Klientelpolitik, Geld also nur für Krankenhäuser, die sich der Landesregierung gegenüber willfährig verhalten.
Das ist, wie Herr Spies gerade mit seinem Zwischenruf bestätigt, Politik der SPD, aber nicht Politik dieser Landesregierung.
Das ist auch nicht meine Art und meine Vorstellung von Steuerung. Auch hier gilt wieder, ganz im Gegensatz zu der Opposition in diesem Hause, dass der Staat nur das regeln sollte, was tatsächlich notwendig ist. Wir wollen nicht, dass aus politischen Gründen an oder um Krankenhäuser gebaut wird, wo man das nicht braucht. Deshalb haben wir uns noch einen Vorbehalt in einer Größenordnung von Investitionen ab 10 Millionen € vorbehalten. Dort ist eine Genehmigung dem Grunde nach seitens des Landes auszusprechen.
Das ist ein unbürokratisches Verfahren, bei dem nur geschaut wird, ob die geplante Maßnahme sinnvoll ist und auch dem Versorgungsauftrag entspricht. Außerdem – da macht Steuerung auch Sinn – können wir Fördermittel beschränken, wenn die Kliniken ihre grundlegenden Verpflichtungen zur Erfüllung des Versorgungsauftrages, zur Hygiene, zu den Regelungen des Transplantationsgesetzes nicht einhalten. So verbinden wir Freiheit mit sinnvollen Steuerungsmöglichkeiten.
Wir haben die heftigen Pressemeldungen der SPD gegen die Pauschalierung zur Kenntnis genommen. Auch ich habe sie zur Kenntnis genommen. Sie ähneln nach meiner Auffassung eher ein bisschen dem Geisterfahrer, der als Einziger weiß, welche Richtung richtig ist. Ausnahmslos alle beteiligten Organisationen haben sich nämlich in der Regierungsanhörung dem Grunde nach positiv zur Pauschalierung der Krankenhausförderung geäußert.
Scheinbar weiß das nur die SPD besser. Die GRÜNEN haben sogar gefordert, die Mittelvergabe müsse transparenter gestaltet werden. Ich frage mich wirklich, was es Transparenteres als Pauschalierung nach objektiv festgestellten leistungsbezogenen Indikatoren gibt.
Abgerundet wird der Gesetzentwurf durch ein Sonderprogramm von 120 Millionen €, wenn der Haushaltsgesetzgeber dem zustimmt.
Wir erhalten so die Möglichkeit, vor Einstieg in die Pauschale einen Großteil der seit Jahren angemeldeten Maßnahmen zu noch fördern, um annähernd gleiche Verhältnisse herzustellen.
Die Hessische Krankenhausgesellschaft – sozusagen der Zusammenschluss aller kommunalen, frei-gemeinnützigen und privaten Krankenhausträger in Hessen – hat dieses Programm sehr begrüßt. Wörtlich sagte der Präsident der Hessischen Krankenhausgesellschaft in seiner Pressemeldung:
Ich verstehe dies als Anerkennung der Leistungen und der Bedeutung der Krankenhäuser in unserem Bundesland. Die Hessische Landesregierung zeigt damit, dass sie einer guten und modernen Kranken
hausversorgung für die Patienten und Bürger in Hessen hohe Priorität einräumt.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Lassen Sie mich deswegen noch zwei Sätze zu dem Gesetzentwurf der SPD sagen, der heute noch eingebracht wird. Nichts in diesem Entwurf verbessert irgendetwas.
Sie wollen teilweise Regelungen ändern, die bundesgesetzlich vorgegeben sind, wie die Prüfung der Notwendigkeit stationärer Krankenhausbehandlung durch einen Arzt. Sie müssen sich einmal vorstellen, nachts ist ein Unfall. Einer kommt in die Notfallaufnahme, und nach dem Gesetzentwurf der SPD muss erst einmal der Psychotherapeut da sein und sagen, der ist behandlungsbedürftig oder nicht. – So einen „Mist“ schreiben Sie in einen Gesetzentwurf hinein.
Man muss sich einmal vorstellen, was das im Grunde genommen bedeutet. Das heißt, Sie wollen überflüssige Bürokratie mit Personalmindeststandards schaffen, die man nicht finanzieren kann, weil es wieder Sache des Bundesgesetzgebers wäre. Solche Standards zu schaffen, wenn man sie für erforderlich hält, wäre im Übrigen eine typische Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses. Rechtliche Regelungskompetenz auf Landesebene besteht an dieser Stelle grundsätzlich überhaupt keine.
Sie wollen Verpflichtungen zum Risikomanagement, sogenannte Critical Incident Reporting Systems, einführen und haben überhaupt nicht mitbekommen, dass genau dies kürzlich durch Bundesrecht im Patientenrechtsgesetz geschehen ist; denn der gemeinsame Bundesausschuss legt solche Voraussetzungen
es hilft doch nichts, wenn Sie dazwischenrufen, es ist einfach überflüssig, was Sie dort hineingeschrieben haben – in der Zwischenzeit verpflichtend für alle fest. Sie zeigen damit, dass Sie nicht einmal das kleine Einmaleins des Gesundheitsrechts beherrschen. Das wird durch diesen Gesetzentwurf wieder einmal deutlich.
In Ihrem Art. 2, mit dem Sie eine Änderung des Hessischen Gesetzes über Betreuungs- und Pflegeleistungen bezwecken, bringen Sie auch nichts Neues. Mit entsprechenden, wörtlich identischen Änderungswünschen von Ihrer Seite haben wir uns in der Vergangenheit schon auseinandergesetzt. Die Ablehnung, die damals erfolgt ist, wird auch heute fortbestehen bleiben.
Die genannten Gesetzesänderungen sind allein deshalb weiterhin abzulehnen, weil konkretisierende Regelungen
zur Sicherstellung einer fachlich angemessenen Betreuung in die Personalverordnung gehören. Das Gesetz sollte nicht mit Teilregelungen überfachtet werden, und schon gar nicht mit solchen, die selbstverständlich und damit völlig überflüssig sind. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sowohl die Anhörung als auch die Debatte zum heutigen Tagesordnungspunkt haben gezeigt, dass außer der SPD und den LINKEN an dieser Stelle keiner einen Gesetzesentwurf für notwendig hält. Das ist nicht nur eine Auffassung, die innerhalb des Hessischen Landtags vertreten wird, sondern vor allen Dingen diejenigen, an die sich dieser Gesetzentwurf richtet, nämlich die Leistungserbringer des Rettungsdienstes, lehnen eine gesetzliche Regelung ab. Wir dürfen die Problematik nicht verharmlosen, aber eine gesetzliche Regelung ist an dieser Stelle fehl am Platz.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist keine dunkle Stunde, sondern für die Kinder in unserem Land ist dies eine gute Stunde, wenn heute dieses Gesetz mit Mehrheit im Hessischen Landtag verabschiedet wird.
Denn durch das neue Hessische Kinderförderungsgesetz wird erstmals hessenweit eine einheitliche Fördersystema
tik auf den Weg gebracht. Es stärkt darüber hinaus die Betreuungsqualität. Es berücksichtigt besondere Bedürfnisse, und es stellt schlicht und einfach mehr Landesgeld für die hessischen Kindertagesstätten und Kommunen zur Verfügung.
Wenn im Haushaltsjahr 2013 für die frühkindliche Bildung 355 Millionen € im Landeshaushalt zur Verfügung stehen und ab dem nächsten Jahr durchschnittlich 425 Millionen €, dann bedarf es schon einer besonderen Rechenkunst,
zu sagen: Es gibt nicht mehr Geld. – Das kann nur der Opposition einfallen, niemand anderem, um das sehr deutlich zu sagen.
Deshalb will ich an dieser Stelle auf ein paar Punkte eingehen, die in der Diskussion immer eine Rolle gespielt haben. Mit großem Interesse habe ich die Zwischenrufe des Abg. Bocklet zur Kenntnis genommen, als es um die Berücksichtigung der Kultur im japanischen Kindergarten in Frankfurt bezüglich des Mittagessens gegangen ist. Sollen denn die Kinder dort auf ein Mittagessen verzichten? Muss ich rückschließen, dass ich auf kulturelle Bedürfnisse in Kindertagesstätten keine Rücksicht mehr nehmen soll?
Soll ich sie anweisen und ihnen sagen, dass bei der Mittagsversorgung im Hinblick auf unterschiedliche kulturelle Gruppierungen in den Kindertagesstätten keine Rücksichten mehr genommen werden können? Oder ist das nur eine Ausnahmeregelung für die Japaner, die Herr Bocklet anspricht? Die Mittagsversorgung in Kindertagesstätten ist im Gegensatz zu Ihrer Auffassung grundsätzlich in keinem anderen Bundesland geregelt, bei uns, außer in der Förderung, auch nicht, sondern sie gehört schlicht und einfach zum Standard.
Zweiter Punkt. Ich finde, das heuchlerische Verhalten der Opposition kommt insbesondere dann zum Ausdruck, wenn es um die Frage geht, wie Fachkräfte zur Mitarbeit in hessischen Kindertagesstätten eingesetzt werden. Ich finde es ausgesprochen mutig und auch richtig, dass die Koalitionsfraktionen an dieser Stelle die Ängste und die Proteste von Erzieherinnen und Erziehern sowie von Eltern aufgenommen haben und den Passus bezüglich der Fachkräfte zur Mitarbeit aus dem hessischen Gesetzentwurf gestrichen haben. Ich will an dieser Stelle sagen, dass dem Landtag von Baden-Württemberg hierzu ein Gesetzentwurf vorgelegt worden ist.
Ich wollte nur sagen: Das ist eine grün-rote Landesregierung, und der Gesetzentwurf ist nicht schon vor einiger Zeit eingebracht worden, sondern er ist ein aktueller Gesetzentwurf. Ich zitiere aus der Begründung:
… der Fachkräftekatalog [soll] durch weitere pädagogische Studienabschlüsse und Ausbildungen ergänzt werden, da die Nachfrage nach Fachkräften
aufgrund des Ausbaus der Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder sehr hoch ist.
Dies zeigt sich auch darin, dass sich die Zahl der Anträge, mit denen Träger von Tageseinrichtungen beim Landesjugendamt um eine Ausnahmegenehmigung für den Einsatz von Personen, deren Qualifikation nicht im derzeitigen Fachkräftekatalog enthalten ist, nachsuchen, seit dem letzten Jahr mehr als verdreifacht hat, obwohl die Kapazitäten in der Erzieherausbildung in den letzten Jahren deutlich erweitert wurden.
Wir haben in den letzten Jahren die Erzieherkapazitäten in Hessen deutlich erweitert. Aber wir sind nicht so weit gegangen wie das Land Baden-Württemberg, das letztendlich auch den Dorfhelfer als Fachkraft in der Kindertagesstätte anerkennt.
Wenn ich dann die Stellungnahme der GEW – –
Ich könnte an dieser Stelle auch noch ein bisschen mehr als den Dorfhelfer nennen. Ich könnte Ihnen auch noch weitere Berufsgruppen nennen, die hier aufgeführt worden sind. Diese sind alle von Grün und Rot in ein Gesetz geschrieben worden, und dies nicht wie im hessischen Gesetzentwurf schlicht und einfach
unter dem Gesichtspunkt von Teambildung, sondern ausschließlich unter dem Gesichtspunkt: Wir brauchen in den Kindertagesstätten Leute, sonst nichts.
Herr Al-Wazir, das müssen Sie sich schon anhören. – Ich finde es dann auch ausgesprochen spannend, wenn ich mir ansehe, wie der Paritätische Wohlfahrtsverband – –
Herr Al-Wazir, Sie können es gar nicht gut machen. Sie sind schlicht und einfach schlecht; das ist es einfach. Sie sind nicht nur schlecht, Sie sind auch noch heuchlerisch.
Dann will ich Ihnen noch etwas zitieren, was die Fachkräfteerweiterung anbelangt. Der Paritätische Wohlfahrtsverband in Baden-Württemberg schreibt – ich glaube, dass er vielleicht die gleiche Einstellung hat wie der in Hessen –:
Das Ziel der Erweiterung des Fachkräftekatalogs ist es primär, den steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren besser decken zu können. Wir sehen diese Notwendigkeit und akzeptieren … diese Maßnahme…
Dann lese ich, was die GEW in Baden-Württemberg schreibt:
Wir sehen in der Erweiterung der anerkannten Fachkräfte die Chance, die Veränderungen innerhalb des Arbeitsfeldes Kindertagesstätte breiter zu gestalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was damit einhergeht und deutlich wird, ist schlicht und einfach das pharisäerhafte Verhalten der Opposition in dieser Frage.
Sie nutzen schlicht und einfach eine Situation des Verängstigtseins und des Aufgewühltseins für die Mobilisierung Ihrer eigenen Interessen, eine Situation, die wir im Hinblick auf die Gewinnung von Fachkräften in Kindertagesstätten ernst genommen haben. Gehen Sie einmal davon aus, dass wir das, was die GRÜNEN und die Roten in Baden-Württemberg beschlossen haben, den Eltern und Erzieherinnen in Hessen zur Kenntnis geben werden.
Herr Al-Wazir, im Zweifel auch mit einem Brief des Hessischen Sozialministers, weil wir der festen Überzeugung sind, dass dies zur Aufklärung dazugehört, um zu verdeutlichen, was an anderen Stellen gemacht wird.
Die gesamten Veränderungen, die hier vorgenommen worden sind, schreiben letztendlich eines fest: eine massive Verbesserung der Qualität der Kindertagesstätten.
Wenn ich die Gruppengrößen vergleiche – in diesem Zusammenhang ist es auch spannend, über die Landesgrenzen hinauszuschauen; natürlich haben wir auch nach BadenWürttemberg geschaut –, dann stelle ich fest, dass die in Rheinland-Pfalz die Zweijährigen schon gar nicht mehr ernst nehmen. Dort gibt es nur noch altersgemischte Gruppen.
Die Gruppengrößen in anderen Ländern sind deutlich höher, und die Personalausstattung ist deutlich geringer als in Hessen, und dann reden Sie von Qualitätsverschlechterungen. – Sie reden sich Ihre Realität schön, diese gibt es in Wahrheit aber nicht.
Deswegen kann Herr Schäfer-Gümbel aktuell twittern, und Herr Merz kann von diesem Podium sagen: Die vierte Lesung dieses Gesetzes findet am 22. September statt. – Ja, sie wird am 22. September stattfinden.
Das Protokoll vermerkt Applaus des gesamten Hauses. – Sie findet am 22. September statt, aber mit einem eindeutigen Ergebnis: Sie werden abgestraft.
Frau Schulz-Asche, klatschen Sie nur. Sie werden abgestraft, weil Sie den Menschen in Hessen letztendlich die Unwahrheit erzählen, ihnen Sand in die Augen streuen und
nicht anerkennen, dass mit diesem Gesetzentwurf eine Qualitätsverbesserung auf den Weg gebracht worden ist, die es in der Geschichte Hessens in diesem Bereich noch nicht gegeben hat.
Herr Abgeordneter, dem von Ihnen angegebenen Artikel aus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 24. April 2013 liegt zum einen eine ältere Befragung durch das Deutsche Jugendinstitut aus dem Jahr 2012 zugrunde. Zum anderen wird auf die Betreuungsquote für Hessen nach der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik nach dem 1. März 2012 Bezug genommen.
Das wissen Sie: Bei der Betreuungsquote handelt es sich um die Quote der tatsächlich in Hessen betreuten Kinder. Es werden somit zwei vollkommen unterschiedliche Zahlen miteinander verglichen. Zum einen geht es um die damalige tatsächliche Inanspruchnahme der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren. Das ist die Betreuungsquote. Zum anderen geht es um den von den Eltern angegebenen Platzbedarf. Das ist der Elternbedarf.
Die tatsächlich bereits vorhandene Anzahl an Plätzen für Kinder unter drei Jahren wird dabei völlig außer Acht gelassen. Das ist die Versorgungsquote.
Hinsichtlich des Platzbedarfs ist festzustellen, dass die Nachfrage nach Betreuungsplätzen regional stark variiert und insbesondere in Ballungsräumen stärker als in ländlich strukturierten Gebieten ausgeprägt ist. Daher ist der Aussagewert des Vergleichs der genannten Zahlen im Hinblick auf die tatsächlichen Elternwünsche vor Ort ausgesprochen gering.
Letztlich kann eine Einschätzung der Verhältnisse nur auf örtlicher Ebene erfolgen. Da örtliche Besonderheiten und Unterschiede eine große Rolle spielen, ist es folgerichtig und notwendig, dass die Bedarfsermittlung und Ausbauplanung eine originäre Aufgabe der hessischen Kommunen sind.
Das Land unterstützt die Kommunen bei der Erfüllung dieser Aufgabe. Mit dem Investitionsprogramm für Plätze für Kinder unter drei Jahren in Höhe von 100 Millionen € hat das Land den Mitteleinsatz verstärkt. Bei der Ausgestaltung des Programms wurde besonderer Wert darauf gelegt, dass die Fördermittel dorthin fließen, wo der Ausbaubedarf am dringendsten ist.
Herr Abgeordneter, das habe ich nicht bestätigt. Das habe ich auch nicht zum Ausdruck gebracht. Es ist doch so: Wenn ich Eltern frage: „Brauchst du einen Platz?“, rufen sie eher Ja, als sie ihn dann tatsächlich in Anspruch nehmen.
Was eine entscheidende Frage oder Antwort ist, ist immer von der jeweils betrachtenden Seite abhängig. Ich sage es noch einmal: Ich habe Ihnen gerade eben dargelegt, dass die Antwort der Eltern nicht unbedingt mit der tatsächlichen Inanspruchnahme einhergeht.
Herr Abgeordneter, das werden wir nach dem 1. August 2013 wissen.
Herr Abgeordneter, erstens habe ich nicht „sehen“, sondern „wissen“ gesagt. Wenn Sie mich wiedergeben, sollten Sie mich korrekt zitieren.
Zweitens. Ein Rechtsanspruch ist ein Anspruch. Das heißt aber nicht, dass es auf der Grundlage dieses Rechts eine tatsächliche Inanspruchnahme gibt. Insofern werden wir nach dem 1. August 2013 wissen, in welchem Umfang die Eltern Ansprüche erheben. Wir werden den Kommunen, die die Erfüllung dieses Rechtsanspruchs gewährleisten müssen, mit unseren Möglichkeiten unterstützend helfen, und zwar ganz massiv.
Herr Abgeordneter, ich gehe von Ihrem Verständnis dafür aus, dass wir nicht monatlich eine Erhebung dazu durchführen. Deswegen werde ich mich auf die Informationen beziehen, die ich Ihnen im Sozialpolitischen Ausschuss am 07.02.2013 gegeben habe, also drei Wochen vor dem jetzt von Ihnen gewünschten Datum.
Zu diesem Datum wurde ein Versorgungsgrad von 32,2 % mit 49.963 Plätzen, Stand 01.02.2013, erhoben.
Derzeit erfolgt eine Erhebung bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, und zwar vor dem Hintergrund, dass die Länder im Kontext der U-3-Investitionsförderung nach dem Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vom 15. Februar 2013 dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen eines zusammenfassenden vorläufigen Abschlussberichts eine genaue Zahl nennen sollen. Diese Er
hebung dauert noch an. Ich gehe davon aus, dass sie in unmittelbarer Kürze abgeschlossen sein wird und diese Zahlen Ihnen dann auch genannt werden können.
Herr Abgeordneter, wie ich Ihnen eben in meiner Antwort auf Ihre vorhergehende Frage bereits mitgeteilt habe, ist die vom Deutschen Jugendinstitut ermittelte Zahl ein Elternwunsch, der geäußert worden ist, nicht aber ein tatsächlicher Bedarf.