Meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung des Hessischen Landtags und stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest.
Am 20. Oktober 2011 ist unsere ehemalige Landtagsvizepräsidentin Dr. Sibylle Engel im Alter von 91 Jahren verstorben.
Dr. Sibylle Engel wurde am 6. Mai 1920 in Hamburg geboren, studierte Literaturwissenschaften, Kunst, Musik und Soziologie und promovierte 1944 an der Karls-Universität in Prag. Seit 1949 war sie am Literaturwissenschaftlichen Seminar der Universität Hamburg und als freie Mitarbeiterin bei Presse, Rundfunk und Fernsehen tätig, und seit 1960 engagierte sie sich in ehrenamtlichen Funktionen in Elternbeiräten auf Orts-, Kreis- und Landesebene.
Sie war seit 1969 Mitglied der FDP und gehörte dem Hessischen Landtag von 1970 bis 1981 an. In dieser Zeit war sie von 1974 bis zum 28. Juni 1977 und vom 1. Dezember 1978 bis 26. Juni 1981 Vizepräsidentin des Landtags. Von 1981 bis 1983 gehörte sie dem Deutschen Bundestag an. In dieser Zeit war sie Mitglied der 7. Bundesversammlung und Erste Vorsitzende des Büros für staatsbürgerliche Frauenarbeit e. V.
Am 1. November ist der ehemalige hessische CDU-Abgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium Benno Erhard im Alter von 88 Jahren verstorben.
Benno Erhard wurde am 22. Februar 1923 in Bad Schwalbach geboren. Nach dem Krieg studierte er Rechtswissenschaften an der Universität in Mainz und arbeitete nach dem zweiten Staatsexamen 1956 als Rechtsanwalt und Notar. Er war Kreisvorsitzender der CDU Untertaunus, Bezirksvorsitzender der CDU Hessen-West und Mitglied des Landesvorstands der hessischen CDU. In seiner Heimatstadt gehörte er der Stadtverordnetenversammlung an und war Mitglied des Kreistags des Rheingau-TaunusKreises, dessen Vorsitzender er von 1977 bis 1985 war.
Benno Erhard gehörte dem Hessischen Landtag von 1954 bis 1965 an. Von 1965 bis 1987 war er Mitglied des Deutschen Bundestages und dort von 1982 bis 1983 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, bevor er 1983 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz wurde. In der Zeit von 1959 bis 1984 war er Wahlmann zahlreicher Bundesversammlungen. Seit 1970 gehörte Benno Erhard dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken an und war dort Vorsitzender der Kommission Ehe und Familie.
Meine Damen und Herren, unsere aufrichtige Anteilnahme gilt den Hinterbliebenen unserer beiden ehemaligen Kollegen. – Sie haben sich zu Ehren der Verstorbenen von den Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen.
Zur Tagesordnung. Die Tagesordnung vom 8. November sowie ein Nachtrag vom heutigen Tag mit insgesamt 57 Punkten liegen Ihnen vor.
Interfraktionell wurde vereinbart, in dieser Plenarsitzungswoche auf Anträge betreffend eine Aktuelle Stunde zu verzichten. Dafür werden am Donnerstag die Setzpunkte der Fraktionen in folgender Reihenfolge aufgerufen: CDU Tagesordnungspunkt 56, SPD Tagesordnungspunkt 48, FDP Tagesordnungspunkt 57, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Tagesordnungspunkt 24, DIE LINKE Tagesordnungspunkt 37. Da gibt es noch eine Änderung; die werde ich Ihnen mitteilen.
Außerdem wurde zwischen den Fraktionen vereinbart, dass bei Tagesordnungspunkt 3, der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Vertrag zwischen dem Land Hessen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen zur zweiten Änderung des Vertrages zwischen dem Land Hessen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen, Drucks. 18/4662, nach § 14 Abs. 3 Geschäftsordnung ohne Ausschussüberweisung in die zweite Lesung eingetreten werden kann.
Heute Nachmittag haben der Sozialpolitische Ausschuss und der Rechts- und Integrationsausschuss gemeinsam getagt und eine Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Hessisches Ausführungsgesetz zum Therapieunterbringungsgesetz, Drucks. 18/4534, abgegeben. Die Beschlussempfehlung ist Drucks. 18/4707, der Berichterstatter ist Abg. Ismail Tipi. Die zweite Lesung dieses Gesetzentwurfs ist schon auf der Tagesordnung unter Punkt 8 und wird ebenfalls am Donnerstag aufgerufen.
Eingegangen und an Sie verteilt worden ist zu Tagesordnungspunkt 5 d ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/4697, zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung und anderer Gesetze, Drucks. 18/4653 zu Drucks. 18/4031.
Außerdem eingegangen und an Sie verteilt worden ist zu Tagesordnungspunkt 24 ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/4703, zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Hinterlassenschaften von Ministerpräsident Bouffier im Innenressort „beschädigen“ Ansehen der hessischen Polizei, Drucks. 18/4536.
Noch eingegangen ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Verantwortung gegenüber den Beschäftigten des Universitätsklinikums Gießen-Marburg endlich gerecht werden, Drucks. 18/4680. Wird hier die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 58 und könnte, wenn dem nicht widersprochen wird, mit den Tagesordnungspunkten 50 und 51 zu diesem Thema aufgerufen werden. – Das ist der Fall.
Außerdem eingegangen und an Sie verteilt worden ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Teilkonsensergebnisse beim Energiegipfel sind umgehend vom Gesetzgeber umzusetzen – Energiewende nur unter echter Beteiligung der Kommunen möglich, Drucks. 18/4701. Wird hier die Dringlichkeit bejaht? – Das ist auch der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesord
Weiterhin eingegangen und an Sie verteilt worden ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend eine umfassende Überarbeitung des neuen Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Drucks. 18/4704. Wird hier die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 60 und wird, wenn keiner widerspricht, mit Tagesordnungspunkt 31 zu diesem Thema aufgerufen.
Ebenfalls eingegangen und an Sie verteilt worden ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Bodenverkehrsdienste am Frankfurter Flughafen, Drucks. 18/4705. – Auch hier wird die Dringlichkeit bejaht. Dieser Dringliche Antrag wird Tagesordnungspunkt 61 und kann mit Tagesordnungspunkt 34 zu diesem Thema aufgerufen werden.
Tagesordnungspunkt 38, Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE, soll am Donnerstag nach Tagesordnungspunkt 48, dem Setzpunkt der SPD, ohne Aussprache aufgerufen werden. Gibt es hiergegen Bedenken? – Das ist nicht der Fall.
Herr Präsident, wir bitten, Tagesordnungspunkt 34, Antrag der SPD-Fraktion betreffend „Guter Lohn für gute Arbeit“, ebenfalls mit Tagesordnungspunkt 48 aufzurufen.
Damit kämen wir zur Genehmigung der Tagesordnung. Hat jemand Probleme mit der Tagesordnung, den Ergänzungen und all dem, was ich hier vorgetragen habe? – Das ist nicht der Fall. Dann gilt die Tagesordnung als genehmigt.
Zum Ablauf der Sitzung. Wir tagen heute bis 19 Uhr. Wir beginnen mit Tagesordnungspunkt 1, der Fragestunde. Dann fahren wir mit Tagesordnungspunkt 27 fort, der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs betreffend Rechnung über den Haushalt des Hessischen Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2010. Hier gibt es die Vereinbarung, dass nur der Vorsitzende des Haushaltsausschusses sprechen wird. Redezeit: fünf Minuten.
Mir liegen folgende Entschuldigungen vor. Herr Staatsminister Dieter Posch fehlt heute wegen eines Trauerfalls ganztägig. Herr Staatsminister Dr. Schäfer fehlt heute krankheitsbedingt ebenfalls ganztägig. Frau Staatsministerin Lucia Puttrich wird am Mittwoch, dem 16. November 2011, bis 16:30 Uhr fehlen. Herr Staatsminister JörgUwe Hahn wird am Donnerstag, dem 17. November 2011, bis 16 Uhr fehlen. Herr Staatsminister Dieter Posch wird am Donnerstag, dem 17. November, bis 12 Uhr fehlen. Frau Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann wird am Donnerstag, dem 17. November, ab 12:30 Uhr fehlen.
Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 der GerhardHauptmann-Schule Wiesbaden, die vom 13. bis 15. September 2011 am Seminar „Im Zentrum der Landespolitik“ teilgenommen haben, haben folgende Persönlichkeiten für die Künstlerwand ausgewählt: Johann Wolfgang von Goethe, Johann Christian Senckenberg, Jacob Grimm, Wilhelm Grimm, Adam Opel, Wilhelm Leuschner und Anne Frank.
Ich komme zum Thema Ausschusssitzungen. Heute Abend, im Anschluss an die Plenarsitzung, um ca. 19 Uhr, kommt der Innenausschuss im Sitzungsraum 501 A zusammen. Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz tagt zu demselben Zeitpunkt im Sitzungsraum 510 W.
Einen runden Geburtstag konnte unsere Kollegin Brigitte Hofmeyer begehen. Sie hatte einen wirklich schönen runden Geburtstag. Frau Kollegin Hofmeyer, ich wünsche Ihnen im Namen des gesamten Hauses alles Gute. Glück auf und Gottes Segen.
Wir haben heute noch ein Geburtstagskind: Herrn Staatssekretär Michael Bußer. Er ist allerdings noch nicht hier. Wir gratulieren ihm, wenn er eintrifft.
Ist es zulässig, dass durch Auflagen des Regierungspräsidenten bezüglich erforderlicher Personalkosteneinsparungen das Hessische Gleichberechtigungsgesetz und die Hessische Landkreisordnung dadurch konterkariert werden, dass in einem Zeitrum von mehr als acht Monaten die Stelle der Frauenbeauftragten im Kreis Bergstraße unbesetzt bleiben darf?
Herr Präsident! Herr Abg. Schmitt, den Landkreis Bergstraße trifft nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz die gesetzliche Pflicht, eine Frauenbeauftragte zu bestellen und diese Stelle zu 100 % hauptamtlich auszugestalten. Das ergibt sich aus § 14 und § 18 Abs. 2 HGlG. Diese gesetzliche Verpflichtung bleibt von der mit der Haushaltsgenehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 11. Mai 2011 ausgesprochenen Stellenbesetzungssperre unberührt.
Die Auflagen haben die Stellenbesetzung daher in keiner Weise konterkariert. Das Regierungspräsidium hat in seiner Verfügung im Übrigen darauf hingewiesen, dass es bei rechtlicher Verpflichtung Abweichungen von der Beset
Wie lange schaut die Landesregierung bzw. die Kommunalaufsicht denn zu, bis eine Stelle, die nach dem Gesetz zu besetzen ist, von der betreffenden Gebietskörperschaft auch wirklich besetzt wird?