Protokoll der Sitzung vom 20.10.2011

Die Kommunalaufsicht schaut immer nur so lange zu, wie dies vertretbar ist.

(Heiterkeit)

Ich glaube, das sollte als Antwort genügen.

Noch eine Zusatzfrage? – Das ist nicht der Fall.

Ich rufe Frage 559 auf. Der Fragesteller, Herr Dr. Arnold, ist nicht da. Übernimmt einer die Frage? – Herr Caspar.

Ich frage – in Vertretung von Herrn Dr. Arnold – die Landesregierung:

Welche Perspektiven sieht sie in Hessen derzeit für ein ÖPP-Modell zum Bau von Bundes- oder Landesstraßen, wie es nun beispielsweise für die A 9 in Thüringen gestartet wurde?

Herr Staatssekretär Saebisch.

Herr Abgeordneter, in einer ersten Staffel haben der Bund und die Länder zwischen 2007 und 2009 vier Modellpilotprojekte an private Konzessionsnehmer vergeben. Nun beabsichtigt der Bund in einer zweiten Staffel die Umsetzung von acht weiteren ÖPP-Pojekten.

Das Bundesverkehrsministerium prüft derzeit die Eignung verschiedener Projekte im gesamten Bundesgebiet. Dabei werden vorrangig Vorhaben an Autobahnen mit einem Schwerpunkt im Erhaltungsbereich in die Bewertung einbezogen. Maßgebliches Kriterium für die Eignung eines Vorhabens als ÖPP-Projekt – das wird Sie nicht überraschen – ist die Wirtschaftlichkeit des entsprechenden Vorhabens. Mit anderen Worten: Die Perspektiven für Hessen sind gegeben.

Vielen Dank. – Eine Zusatzfrage, Herr Warnecke.

Herr Staatssekretär Saebisch, habe ich Sie richtig verstanden, dass sich der Bund auch Gedanken darüber macht, wie die Landesstraßen mit Blick auf ÖPP-Modelle bewirtschaftet werden?

Herr Staatssekretär.

Herr Abgeordneter, Sie wissen, dass sich der Bund keine Gedanken über die Landesstraßen macht, weil sich der Bund nach der Kompetenzordnung, die wir in der Bundesrepublik Deutschland haben, nur über die Bundesstraßen Gedanken macht. Über die Landesstraßen macht sich die Landesregierung Gedanken. Aus diesem Grunde kann ich Ihre Frage nicht ganz nachvollziehen.

Eine erneute Zusatzfrage.

Herr Staatssekretär Saebisch, dann darf ich Sie fragen, ob sich die Landesregierung in ähnlicher Weise über die Landesstraßen Gedanken macht wie der Bund über die Bundesstraßen.

Herr Staatssekretär.

Herr Abgeordneter, die mit Ihrer Frage verbundene Einschätzung kann ich bestätigen.

Gibt es weitere Fragen? – Das ist nicht der Fall.

Ich rufe Frage 560 des Herrn Abg. Caspar auf.

Ich frage die Landesregierung:

Wie beurteilt sie das kürzlich durch den Deutschen Bundestag verabschiedete Steuervereinfachungsgesetz?

Frau Staatssekretärin.

Herr Abgeordneter, die Hessische Landesregierung beurteilt das Steuervereinfachungsgesetz 2011 positiv. Mit diesem Gesetz gelingt der Einstieg in die Vereinfachung des Steuerrechts, die schon seit vielen Jahren gefordert wird. Es setzt fünf von zehn hessischen Vereinfachungsvorschlägen um, die Herr Finanzminister a. D. Karlheinz Weimar im Frühjahr 2010 öffentlich vorgestellt hatte. Die Grundstrategie, statt revolutionäre Einfachsteuerkonzepte vorzulegen, das bestehende und im Grundsatz bewährte System in kleinen Schritten zu verbessern, hat sich auch in der Sachverständigenanhörung vor dem Bundestags-Finanzausschuss zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 als richtig erwiesen.

Die Hessische Landesregierung sieht die Steuervereinfachung als eine Daueraufgabe an. Hessen hat deshalb gemeinsam mit Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Bremen im Oktober dieses Jahres zehn weitere Vorschläge zur Vereinfachung des Steuerrechts und zur Entlastung der Steuerverwaltung vorgelegt. Diese führen den durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 begonnenen Vereinfachungsprozess fort.

Zusatzfrage, Herr Kollege Schmitt.

Ich frage die Landesregierung, ob sie an ihrem Vorschlag festhält, wonach es ermöglicht werden soll, eine Steuererklärung gleich für zwei Jahre abzugeben. Von Praktikern wird dieser Vorschlag als unpraktikabel und auch als mit erheblichem Mehraufwand verbunden eingeschätzt.

Frau Staatssekretärin.

(Karlheinz Weimar (CDU): Damit habe ich nichts zu tun! – Gegenruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE): Nicht mehr!)

Wie die Berichterstattung aus dem Bundestag und auch die Darstellung in den Medien eindeutig zeigen, ist dieser Vorschlag schon lange vom Tisch. Es ist sehr unterschiedlich darüber diskutiert worden. Insofern sage ich: Wenn es zu einem Vorschlag so viele Gegenstimmen und so viele entgegengesetzte Meinungen gibt, ist es vielleicht ganz gut, dass er vom Tisch ist.

Vielen Dank. – Weitere Fragen gibt es nicht.

Ich rufe Frage 561 des Abg. Caspar, CDU, auf.

Ich frage die Landesregierung:

Wie beurteilt sie die Umstellung auf die neue bundeseinheitliche Software „Konsens I“ im Bereich der Steuerverwaltung?

Frau Staatssekretärin.

Herr Abgeordneter, die hessische Steuerverwaltung hat Ende Juli ihre EDV-Programme auf die neue bundeseinheitliche Software Konsens I umgestellt. „Konsens“ steht für „Koordinierte neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung“. Mit dem Umstieg auf Konsens I wurde das bisher größte Automationsprojekt der hessischen Steuerverwaltung erfolgreich und termingerecht abgeschlossen.

Alle von der Softwareumstellung betroffenen Arbeitsbereiche waren innerhalb der vorgesehenen Zeit wieder arbeitsfähig. Das über das normale Maß hinausgehende Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Steuerverwaltung hat dazu beigetragen, dass der Bearbeitungsstand und die Durchlaufzeit der Steuererklärungen für Hessen trotz der Belastungen durch die Umstellungsarbeiten und der notwendigen Eingewöhnung in die Nutzung der neuen Softwarekomponenten im Vergleich zum Vorjahr keine signifikanten Abweichungen aufweisen.

Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass die Systemumstellung nicht das primäre Ziel verfolgt hat, die Bearbeitungszeiten für die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger zu verkürzen. Mit der Umstellung hat Hessen einen wesentlichen Beitrag zur bundesweiten Vereinheitlichung der steuerlichen EDV-Systeme geleistet. Bis Ende des Jahres wird diese Software in 15 Bundesländern im Einsatz sein.

Aufgrund der immer größer werdenden Komplexität des Steuerrechts und damit auch der steigenden Anforderungen an die Software ist es künftig nicht mehr möglich, dass einzelne Länder auf dem Gebiet der steuerlichen Anwendungsentwicklung allein tätig sind. Die mit dem Vorhaben Konsens festgelegte arbeitsteilige Weiterentwicklung und Modernisierung der Software durch die Länder BadenWürttemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen kann auf der Basis der einheitlichen Software effektiver und schneller erfolgen.

Im Einzelnen sind damit folgende Handlungsziele verbunden, die auch dem Bürger und der Wirtschaft Serviceverbesserungen bringen: Schaffung der Grundlagen für einen wirtschaftlichen Verwaltungsvollzug, Erzielung von Effizienzgewinnen im Besteuerungsverfahren, Sicherstellen einer gleichmäßigen Besteuerung, Informationsaustausch und Risikomanagement über Ländergrenzen hinweg, Verbesserung der Steuerbetrugsbekämpfung, Ausbau der E-Government-Angebote sowie Verbesserung der Mitarbeiterorientierung bei Entwicklung und Einsatz der IT-Verfahren.

Zusatzfrage, Frau Abg. Erfurth.

Frau Staatssekretärin, wie beurteilen Sie die Klagen einiger Bediensteter, dass die Software von Konsens zum Teil hinter das zurückfällt, was in Hessen schon Standard war, und dass damit eigentlich ein Schritt zurückgegangen wird?

Frau Staatssekretärin.

Die Besuche in Finanzämtern, die ich in den letzten Monaten unternommen habe, haben mir gezeigt, dass es sowohl Bereiche gibt, in denen die Software Konsens I bessere Ergebnisse erzielt – insbesondere die Finanzkasse –, als auch Bereiche, in denen Konsens I zunächst einmal schlechter oder langsamer arbeitet, beispielsweise bei der Arbeitnehmerveranlagung.

Das sind Bereiche, an denen wir arbeiten. Wir haben auf die erste Fassung der Software umgestellt, und wir sind dabei, Rückmeldungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sammeln, um zu erfahren, welche Bereiche mehr Klicks brauchen oder umständlicher gestaltet sind. Hieran wollen wir in der Zukunft arbeiten.

Gestatten Sie mir einen Nebensatz: Deshalb heißt die Software eben „Konsens I“.

Es gibt keine weiteren Zusatzfragen.

Ich rufe Frage 562 des Herrn Abg. Schmitt, SPD, auf.

Ich frage die Landesregierung:

Wie beurteilt sie die Situation, dass das Zwischenlager beim Kraftwerk in Biblis zwar eine Betriebsgenehmigung besitzt, die Baugenehmigung jedoch an die Laufzeit des Betriebs des Kraftwerks gekoppelt wurde?

Frau Umweltministerin.