Torsten Warnecke

Sitzungen

18/6 18/16 18/19 18/22 18/25 18/28 18/32 18/34 18/35 18/41 18/44 18/48 18/52 18/55 18/57 18/58 18/61 18/64 18/67 18/70 18/72 18/76 18/85 18/89 18/92 18/95 18/99 18/102 18/104 18/105 18/107 18/108 18/109 18/112 18/117 18/120 18/127 18/133 18/136 18/139 18/141 18/142 18/145 18/148

Letzte Beiträge

Ich darf die Landesregierung fragen:
In welchem Abstand wurden und werden landesseitig Schilder mit der Aufschrift „Radarkontrolle“, zusätzlich zu bereits vorhandenen Beschilderungen mit der Aufschrift „Radarkontrolle“ oder „Radaranlage“, vor Radarkontrollanlagen aufgestellt?
Herr Staatsminister Rentsch, wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, dann kann ich davon ausgehen, dass Sie mit mir übereinstimmen, dass das zusätzliche Aufstellen eines entsprechenden Schildermastes in der Ortslage Sieglos der Gemeinde Hauneck in ungefähr 10 m Abstand von dem bereits vorhandenen Hinweisschild „Radarkontrolle“ sowie dessen jetzt erfolgte nachträgliche Abbaumaßnahme eigentlich nicht hätten erfolgen müssen?
Herr Staatsminister, eines können Sie uns sicherlich noch sagen: Was kostet denn im Durchschnitt das Aufstellen eines Mastes mit einem solchen Schild „Radarkontrolle“?
Ich frage die Landesregierung:
Welche Leistung hat der CDU-Spitzenkandidat Ministerpräsident Volker Bouffier auf der Wiese vor der Autobahnabfahrt Mücke im Zuge der A 5 erbracht, die durch eine Wahlwerbung im Vorfeld der Landtagswahl an dem dortigen Werbepylon ausgewiesen wurde?
Herr Staatsminister Wintermeyer, ist Ihnen bekannt, dass die Leistung, die auf solchen Werbepylonen beworben wird, am Aufstellungsort der Werbung erbracht werden muss?
Herr Staatsminister Wintermeyer, habe ich Sie richtig verstanden, dass dem Hessischen Ministerpräsidenten Bouffier jeder Quadratmeter des Landes Hessen persönlich bekannt ist?
Ich frage die Landesregierung:
Hält sie das Zahlen von Steuern für eine Neigungsfrage?
Dann danke ich erst einmal für den Beifall. – Aus dem Fünf-Punkte-Programm der Hessischen Landesregierung zur verstärkten Bekämpfung der Steuer- und Wirtschaftskriminalität darf ich folgenden Satz zitieren: „Dem Steuerhinterzieher, der geneigt ist, seinen steuerlichen Pflichten künftig wieder vollumfänglich nachzukommen, wird darüber hinaus eine verfassungsrechtlich anerkannte Brücke in die Steuerehrlichkeit geboten.“
Herr Staatsminister, sehen Sie in dieser Formulierung der Neigung eine richtige Formulierung, oder ist es nicht eine Pflicht, in Deutschland Steuern zu zahlen?
Herr Staatsminister, habe ich Sie richtig verstanden, dass eine Formulierung, die beispielsweise lautet, dass dem Steuerhinterzieher, der verpflichtet ist, seinen steuerlichen Verpflichtungen vollumfänglich nachzukommen, eine nach der Verfassung rechtlich anerkannte Brücke hin zur Steuerehrlichkeit geboten werden sollte, keine wäre, mit der Sie sich anfreunden könnten?
Herr Staatsminister Hahn, ist es – –
Herr Staatsminister, ist es richtig, dass die leer stehenden Gebäude, die nicht vermarktet wurden, nicht Ihrem Etat angelastet werden, sondern dass die Einsparungen in Ihrem Etat jetzt durch das Hessische Immobilienmanagement und damit im Finanzministerium etatisiert werden – die fiktiven Einsparungen? Das heißt, die weiterlaufenden Kosten werden damit dem Finanzministerium angelastet?
Ich frage die Landesregierung:
Beabsichtigt sie, Kommunen, die innerhalb des E.ON-Mitte-Netzes liegen und bisher keine Anteilseigner sind, kommunalrechtlich und -aufsichtlich die Möglichkeit zu eröffnen, sich an dem Kauf des Netzes zu beteiligen?
Herr Staatsminister, Sie werden zugeben müssen, dass Sie selbst Kommunen – und damit meine ich Landkreise –, die derzeit unter dem Schutzschirm stehen, die Möglichkeit der Beteiligung eröffnen. Vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeitsprüfung werden Sie wahrscheinlich pauschal gegenüber allen bisherigen Anteilseignern geprüft haben, ob Sie es ihnen untersagen sollten oder nicht.
Insofern steht die Frage im Raum, wieso Sie – wenn die Wirtschaftlichkeit für die bisherigen zwölf Anteilseigner nicht infrage steht – einzelnen Kommunen, die sich wirtschaftlich betätigen müssen, eine zusätzliche Wirtschaftlichkeitsprüfung auferlegen wollen.
Herr Staatsminister Rhein, da die Verträge noch nicht geschlossen wurden, darf ich Sie allerdings fragen, ob die von Ihnen angesprochene Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die in Rede stehenden bisherigen Anteilseigner von Ihrer Seite schon vorgenommen wurde oder ob Sie sie noch vorzunehmen beabsichtigen.
Ich frage die Landesregierung:
Hält sie die Vorgabe nach definitiver Begleichung eines Drittels der Betriebskosten für einen Kindertagesstättenplatz, angesichts einer finanziellen Grundabsicherung für ein Kind einer Familie mit Durchschnittseinkommen in Höhe von 184 € Kindergeld monatlich, für angemessen?
Herr Staatsminister, ist Ihnen bekannt, dass der Landrat des Landkreises Hersfeld-Rotenburg und wahrscheinlich auch andere Kommunalaufsichten ihren kreisangehörigen Kommunen mitgeteilt haben, dass sich die Kindertagesstättenbeiträge an einem Drittel der Betriebskosten orientieren sollten, es sei denn, diese Kommune ist eine, die einen im wahrsten Sinne des Wortes ausgeglichenen Haushalt hat? Ansonsten wäre anzustreben, dass bis zu einem Drittel der Betriebskosten vonseiten der Kindertagesstättenträger zu verlangen sei.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Antrag durchzulesen, heißt, sich zu fragen, was alles fehlt: Rohstoffe werden genannt, nachwachsende Rohstoffe nicht. Energie spielt keine Rolle. Erze spielen keine Rolle, und damit spielen die Eisen-, Stahl- und Aluminiumindustrie sowie Kupfer überhaupt keine Rolle.
Das stimmt, oder?
Auch wird die Frage nicht beantwortet, wie wir es schaffen, die Rohstoffe, die in den Jahren 2007 und 2008 vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie in der Broschüre „Rohstoffsicherung in Hessen“ beschrieben wurden und die wir benötigen, perspektivisch überhaupt auf Dauer zu erhalten. Insofern stellt sich schon die Frage, die Frau Dorn gestellt hat: Ist das das Bewerbungspapier für das Zukunftsministerium? – Dann würde ich sagen, dass das Zukunftsministerium gescheitert ist. Denn wir werden mit diesem bisschen, was Sie dort aufgeführt haben, die gut 70 t – jedenfalls ist das die Angabe, die wir gehört haben, was jeder Mensch inklusive Nahrung und Wasser benötigt; das Thema Wasser ist ebenfalls vergessen worden – nicht zusammenbekommen.
Die zweite, damit verbundene und relativ einfache Frage lautet: Warum beschäftigen wir uns jetzt damit? – Die Broschüre „Rohstoffsicherung in Hessen“, die der verdienstvolle Minister Dietzel im Jahr 2007 auch vor einer Landtagswahl publiziert und in der er ein paar Erkenntnisse zusammengeführt hat, mit denen zukünftig Rohstoffsicherungskonzepte betrieben werden sollen, nennt zu dem Thema Rohstoffe in Hessen drei wichtige Punkte: mengenmäßig begrenzt, nicht vermehrbar und standortgebunden, d. h. nicht verlagerbar.
Daher stellt sich auch die Frage, ob Sie sich in diesen Jahren, die dazwischen liegen, darüber Gedanken gemacht haben, wie viele Rohstoffe wir in Hessen überhaupt haben und wie begrenzt diese sind. Gibt es diese Perspektive, von der Sie sprechen, dass wir nur ausweisen und dann abbauen müssten, denn überhaupt? Gibt es diese Perspektive ernsthaft, oder ist nicht das Recycling das Thema und damit: Vermeidung vor Verwertung und Verwertung vor anschließender im wahrsten Sinne des Wortes sinnloser Verbrennung oder dergleichen? – Wir meinen schon, dass das der Fall ist.
Her Lenders, Sie schauen etwas verstört. Daher will ich Ihnen einen Punkt nennen, der bei uns in der Region eine große Rolle spielt. Kali + Salz hat eine entsprechende Zwischenlagerstätte in Herfa-Neurode, um sie einmal zu benennen, in der beispielsweise Akkumulatoren, die zwischengelagert wurden, auch wieder herausgeholt werden könnten. Dieses Thema, nämlich Urban Mining, wie das so schön heißt, ist eigentlich ein Zukunftsthema: Wie werden in Hessen Produkte zukünftig so erstellt, dass sie relativ trennscharf wieder auseinandergenommen werden können? Was tut die Landesregierung dafür, dass wir eben nicht das Problem haben, sagen zu müssen: „Es ist zu energieintensiv, diese Rohstoffe, die darin vorhanden sind, wieder herauszubekommen“, sondern uns fragen: „Wie bekommen wir es hin, dass diese Rohstoffe, die wir dort haben, anschließend nutzbar sind?“? Wie bekommen wir es auch hin, dass das, was wir im Lande Hessen als Rohstoff haben, nicht weiter verschmutzt wird?
Es gibt in Hessen eine treffliche Diskussion über die Frage, was Kali + Salz in die Werra einleitet. Wir alle leiten durch das Waschen und die Einnahme von Medikamenten über unsere Abwasserleitungen Stoffe in unsere Umwelt, die auf Dauer viel fatalere Wirkungen haben werden. Das wissen wir. Die Frage, die man sich also stellen muss, ist: Wie wird die Industriepolitik in Hessen so aufgestellt, dass wir nicht schon wieder Kosten in die Zukunft verlagern? – Dass wir sanieren müssen, dass wir uns mit neuen Technologien befassen müssen, die die Fehler, die wir gemacht haben, zurückholen, bedeutet nämlich Kosten.
Ein drittes Beispiel ist – wer eifrig fernsieht, weiß das –, wie wir mit dem Thema Kunststoffe umgehen: Müll, sowohl im Meer als auch in den Flüssen, offenkundig in Mikropartikeln vom Zooplankton aufgenommen, sprich: von den kleinen Mikroorganismen, sich beispielsweise in den Fischen anreichernd, und anschließend wieder vom Menschen aufgenommen und dort entsprechende Ergebnisse zeitigend.
Auf all diese Fragen gibt dieser Antrag überhaupt keine Antwort. Er ist insofern – man muss es so deutlich sagen – auch nicht State of the Art, wie das so schön heißt, weil Sie nicht einmal in der Lage sind, zu beschreiben, um was es denn in Hessen geht, da Sie nur eingeschränkt vom „steinreichen“ Hessen und darüber schreiben, um wie viele Men
schen es geht, die dort im wahrsten Sinne des Wortes Lohn und Brot finden. Das Wort „Brot“ kommt dort auch nicht vor, obwohl das, was die Landwirtschaft produziert, selbstverständlich nicht nur für die Nahrungsmittelindustrie, sondern auch für das Handwerk Rohstoffe sind. Das Mehl ist ein Rohstoff, nicht mehr und nicht weniger, um beispielsweise im wahrsten Sinne des Wortes gutes Brot zu backen.
Die Frage lautet also: Was macht es denn in Hessen aus? – Herr Lenders, so wie Sie das angelegt haben, kann ich sagen, dass fast alle Arbeitsplätze von der Rohstoffindustrie abhängig sind. Es wäre natürlich für viele Menschen, die heute in einer virtuellen Welt leben und meinen, Kühe seien lila, eine grundlegende Erkenntnis, dass auch all das, was sich virtuell abspielt, und seien es die Computer, die hier stehen, im wahrsten Sinne des Wortes auf Rohstoffen basiert. Diese Frage: „Was machen wir damit eines Tages, schicken wir diese Geräte nach Afrika, vermeintlich im wahrsten Sinne des Wortes noch funktionsfähig, oder überlegen wir uns in den entsprechenden Industrien, wie wir die Produkte, die wir dort hineingebracht haben, auch relativ trennscharf wieder rausbekommen?“, ist im Grunde genommen das Zukunftsthema.
Der Sozialdemokratie und mir scheint, dass Sie mit diesem Thema relativ wenig angefangen haben und relativ wenig anfangen können. Zudem geht es natürlich auch um die Frage, die an uns alle gerichtet ist, wie wir in Hessen mit unseren Rohstoffen umgehen. In Hessen gibt es beispielsweise Örtlichkeiten, an denen die Höffigkeit von Kupfer höher ist als in den Kupferminen, von denen wir das Kupfer bekommen. Warum funktioniert das in Hessen nicht?
Ich gebe Ihnen recht, dass die Umweltauflagen in der Tat hoch sind. Die sind in Chile nicht so hoch. Die Arbeitskosten sind relativ hoch, und natürlich ist es auch so, dass wir Bürgerinnen und Bürger das gar nicht so gerne wollen. Wir wollen nicht, dass sich die Landschaft verändert. Das soll alles so schön bleiben, wie es ist, und im Zweifelsfalle sagt man: Das kommt irgendwo anders her. – Das ist ein Punkt. Umso mehr muss man aber darauf achten, dass die Kupferleitungen, die wir beispielsweise in Hessen aus dem Boden holen, recycelt werden und dass wir dieses Kupfer hier weiterhin einsetzen und exportieren können.
Herr Reif, die Stoffkreisläufe sind aber noch nicht so abschließend, dass man sagen kann: Wir sind da am Ziel. – Im Gegenteil, da müssen wir endlich ran. Wir müssen beispielsweise auch mit einer anderen Idee ran, uns nämlich zu überlegen, wie es sein kann, dass es auf der einen Seite Mülltourismus gibt, den wir immer beklagen, und dass wir ihn auf der anderen Seite aufgrund von Ausschreibungen fördern.
Warum kann man nicht beispielsweise eine Kontrollstelle, eine Ausgleichsstelle – wir haben auf dem Strommarkt auch eine entsprechende Agentur, die sich darum kümmert – schaffen, die sozusagen wertstoffgleichen Müll, was den Energiegehalt anbelangt, bemisst und sagt: „Der Müll muss deshalb doch nicht weit weg transportiert werden“? Dies kann intern geregelt werden, beispielsweise mit Zertifikaten, sodass Sie dann im wahrsten Sinne des Wortes ein Müllzertifikat kaufen. Woher der Müll für dieses Sekundärbrennstoffkraftwerk konkret geliefert wird, ist doch zweitrangig.
Sich an solche Fragen heranzuwagen, wäre etwas, was mit diesem Papier hätte passieren müssen. Das, was Herr
Staatsminister Dietzel 2007/2008 verantwortungs- und verdienstvoll vorgelegt hat, ist offenkundig nicht weiterverfolgt worden. Jetzt haben wir die Landtagswahl; jetzt wird dieses Thema aufgegriffen.
Abschließend, um Zeit zu sparen, vielleicht noch einen Hinweis in literarischer Form zum Thema Sand, mit dem Titel „Kindersand“:
Das Schönste für Kinder ist Sand. Ihn gibt’s immer reichlich. Er rinnt unvergleichlich zärtlich durch die Hand. Weil man seine Nase behält, wenn man auf ihn fällt, ist er so weich. Kinderfinger fühlen, wenn sie in ihm wühlen, nichts und das Himmelreich. Denn kein Kind lacht über gemahlene Macht.
Vielleicht ist das mit der „gemahlenen Macht“ ein Hinweis auf die bevorstehende Landtagswahl. Wir jedenfalls sind für den Regierungswechsel bereit und dafür, uns dieses Themas anzunehmen. – Danke schön.
Ich frage die Landesregierung:
Welche Förder- bzw. Bezuschussungsmodelle hat sie entwickelt, um nach dem Vorschlag des Ministerpräsidenten eine Gesamtmitgliedschaft für alle Vereine einer Stadt oder Region, unschädlich für die einzelnen Vereinsfinanzen, auszugleichen?
Herr Innenminister, habe ich Sie insofern richtig verstanden, dass sich das Land ernsthaft Gedanken macht, solche Mehrfachmitgliedschaften für Vereine finanziell zu unterstützen?
Frau Ministerin Puttrich, ist das, was Sie sagen, so zu verstehen, dass es sich bei dem im Forstamt Wolfhagen und im Nationalpark Kellerwald gegebenen Einsatz von bleifreier Munition um einen Modellversuch handelt, den Sie auswerten wollen?
Ich frage die Landesregierung:
Wie hat sich der Anrechnungsmodus zur 105-prozentigen Planerfüllung des Unterrichts von Referendarinnen und Referendaren im Verhältnis zwischen geleistetem und angerechnetem Unterricht verändert?
Herr Staatssekretär, Sie können aber bestätigen, dass die Vorgabe mit 105 % nicht von Rot-Grün, sondern von Ihnen gewählt wurde.
Sie haben in Ihrer Antwort gerade deutlich werden lassen, dass die schwarz-gelbe Koalition Änderungen vorgenommen hat. Das habe ich richtig verstanden. In dem Zusammenhang wurde nach der Abdeckung mit 105 % gefragt. Es ging nicht darum, dass Sie das neuerdings geändert haben. Vielmehr hatten Sie das schon geändert. Der Anrechnungsmodus, der gerade von Herrn Wagner und Herrn AlWazir beschrieben wurde, macht genau das Problem aus. Rechnerisch haben Sie damit Lehrerinnen und Lehrer gewonnen, obwohl real nicht mehr Unterricht erteilt wurde.
Insofern war die Frage ganz einfach folgende: In diesem Fall hat doch Rot-Grün keine Schuld daran, dass diese rein rechnerisch 200 zusätzlichen Lehrerstellen an Lehrerinnen und Lehrern, die tatsächlich nicht existieren, bei Ihnen zu der Planerfüllung mit 105 % aufgelaufen sind. Das ist doch korrekt?
Herr Staatsminister Grüttner, können Sie noch etwas zu der Art der Beschäftigungsverhältnisse im Hinblick auf Teilzeit oder Vollzeit sagen?
Vorweg sage ich, dass die ausgedruckte Fassung der Frage einen Tippfehler enthält, allerdings nicht seitens der Landtagsverwaltung, um das deutlich zu sagen. Ich hoffe, dass dieser Fehler keine großen Auswirkungen auf die Beantwortung der Frage hat: Es muss „100 € pro Einwohner“ statt „110 € pro Einwohner“ heißen.
Ich frage die Landesregierung:
Teilt sie die Auffassung, wonach im Rahmen des Kommunalen Schutzschirms einiges dafür spricht, zumindest die vom Gesetz- und Verordnungsgeber zum Schutzschirm entwickelten Vorgaben – etwa Konsolidierungsmindestbetrag von 100 € pro Einwohner – zu übernehmen?
Herr Staatsminister Rhein, können Sie den in vielen Kommunen entstandenen Eindruck nachvollziehen, dass die Gemeindehaushaltsverordnung, die schon immer gegolten hat, jetzt sowohl vonseiten der Landkreise als Kommunalaufsicht als auch vonseiten der Regierungspräsidien restriktiver gehandhabt wird und dass daher die Kommunen nicht mehr so behandelt werden wie bisher?
Frau Ministerin Puttrich, ist es richtig, dass die Firma K-UTEC bisher nicht in der Lage ist, ein serienreifes Produktionsverfahren zu präsentieren, sondern dass das jedenfalls im Moment bestenfalls auf Laborebene funktioniert?
Eine Vorbemerkung: Herr Staatsminister Rentsch, ich höre ein bisschen Skeptizismus.
Mit wie viel zusätzlichem Geld rechnen Sie für den Bundesverkehrswegeplan?
Ich frage die Landesregierung:
Teilt sie die Einschätzung, dass die von Schweizer Banken ausgehende Initiative, die Kundenberatung bundesdeutscher Steuerstraftäter auf Selbstanzeigen auszurichten, auf Druck des bilateralen Steuerabkommens USA-Schweiz und des nicht zustande gekommenen Amnestieabkommens Schweiz-Deutschland zurückzuführen ist?
Ich darf noch eine Frage stellen, die nicht von der Landesregierung kommt. Ich frage die Landesregierung:
Werden alle Kommunen Hessens mit unausgeglichenem Haushalt kommunalaufsichtlich auf den „100-€-Konsolidierungspfad“ (Kolidiepfa) geschickt werden?
Herr Staatsminister, habe ich Sie insofern richtig verstanden, dass – bei aller individuellen Unterschiedlichkeit – im Prinzip alle Kommunen auf dem Abbaupfad gleich behandelt werden sollen, ob sie unter den Schutzschirm gegangen sind oder nicht, sodass diese 100-€-Konsolidierungspfad-Konstruktion für alle Kommunen gilt, obwohl es – wie wir in der vorangegangenen Landtagssitzung erfahren haben – sehr unterschiedliche Bewertungen durch das Finanzministerium oder das Innenministerium zur Liquidität bzw. Leistungsfähigkeit, beispielsweise der Kommune Wildeck, gibt? Der eine sagt, die haben eine zu hohe Verschuldung, der andere sagt, ihre Verschuldung sei noch zu gering, um beispielsweise unter den Schutzschirm kommen zu können.
Herr Innenminister Rhein, haben Sie eine Erklärung dafür, warum das von Ihnen ansonsten viel gepriesene Schutzschirmkonzept ausgerechnet für die Kommune im Landkreis Hersfeld-Rotenburg nicht gegriffen hat, die die höchste Pro-Kopf-Verschuldung und einen unausgeglichenen Haushalt hat, und stattdessen sechs andere Kommunen unter den Schutzschirm gekommen sind?
Ich frage die Landesregierung:
Wie hoch sind die jährlich geschätzten Steuermehreinnahmen im Lande Hessen, die aus der Nichtinanspruchnahme des Steuerfreibetrages – daraus resultierendem Verzicht des Rückzahlungsanspruchs – bei gezahlter Abgeltungsteuer entstehen?
Ich frage die Landesregierung:
Wird allen Kommunen im Rahmen des „Kommunalen Schutzschirms“ ein jeweils genereller Investitionsrahmen zur Aufrechterhaltung der notwendigen Infrastruktur zugestanden?
Herr Staatsminister, wenn ich Sie richtig verstanden habe, sehen Sie die Verhandlungsposition von großen und kleinen Kommunen gleich und haben mit Ihrer Antwort klargemacht, dass Sie nicht umgekehrt sehen, dass sich größere Kommunen mit entsprechendem Investitionsrahmen von dem wegbewegen, was Sie kleinen Kommunen vorschreiben, die keinen entsprechenden Investitionsrahmen bekommen.
Vielleicht darf ich noch eine Zusatzfrage stellen, die sich indirekt mit der Antwort von Herrn Staatsminister Rhein beschäftigt, der, wie ich glaube, meine Frage nicht ganz richtig verstanden hat. Können Sie eine Erklärung liefern, warum ausgerechnet die Kommune im Landkreis Hersfeld
Rotenburg, nämlich Wildeck-Obersuhl, die die höchste Pro-Kopf-Verschuldung der Kommunen mit nicht ausgeglichenem Haushalt hat, angesichts der dramatischen Zahlen, die Ihr Kollege Innenminister genannt hat, nicht unter den Schutzschirm fallen kann?
Ich darf die Landesregierung fragen:
Weisen auch die in der Region Hersfeld-Rotenburg unfallbedingt abgerissenen Lkw-Fahrerhäuser auf eine konstruktionsbedingte mangelnde Fahrzeugsicherheit hin?
Herr Staatsminister Grüttner, ich darf Sie fragen, mit welchem namhaften Betrag seitens des Landes Hessen die vom ursprünglichen Fragesteller, Herrn Kollegen Gerling, angesprochenen 28 hessischen Mehrgenerationenhäuser unterstützt werden.
Ich frage die Landesregierung:
Ist ihr die offenbar in EU-Partnerländern erhobene Strafzahlung auf die „Bindestrich-Differenz“ zwischen den Autokennzeichen (kein Bindestrich mehr) und dem Eintrag in den Fahrzeugschein (Bindestrich zwischen Ortskürzel und folgender Buchstabenangabe) bekannt?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Lannert hatte vorhin davon gesprochen, dass Hessen vorn sei. Wir sind nicht vorn bei der Umsetzung dessen, was aus dem Raumordnungsgesetz des Bundes erwächst: ein Landesplanungsgesetz zu beschließen.
Jetzt könnte man erst einmal die Frage stellen, die Frau Wissler vorhin angesprochen hat: Wieso beschließt eine CDU-geführte – so wurde es formuliert – Landesregierung ein Landesplanungsgesetz?
Normalerweise müssten Sie sich einen besseren Begriff einfallen lassen, beispielsweise Landeszukunftswettbewerbsregionalgesetz oder so etwas, möglichst lang.
Dann kann man noch eine Abkürzung bringen, um damit zum Ausdruck zu bringen, dass Sie mit Planung nicht viel am Hut haben.
Wenn man sich dieses Landesplanungsgesetz anschaut, dann tritt zumindest in einem Punkt Verwunderung auf. Es ist eine gute halbe Seite eine inhaltliche Definition dessen, was wir machen wollen, und der Rest regelt Formalia, die, überhaupt nicht in Abrede zu stellen, wichtig sind, aber die die Inhalte, über die wir im Landtag ständig streiten, unterbelichtet lassen.
Ich will ein Beispiel nennen, bevor ich zu unserem Lieblingsthema Windkraft kommen werde, zu dem wir noch eine Diskussion im Zusammenhang mit dem Landesentwicklungsplan haben werden. Ich will ein Beispiel nennen, was den Unterschied zu den in Bayern beschlossenen Vorlagen ausmacht. In Bayern heißt es so schön:
Die räumlichen Voraussetzungen für die vorsorgende Sicherung sowie für die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen sollen geschaffen werden.
In Hessen heißt es ganz kurz:
Der Landesentwicklungsplan soll insbesondere enthalten... die Anforderungen an... die standortgebundene Rohstoffwirtschaft...
Nein, das andere beschreibt schon ein paar andere Dinge wie beispielsweise die Aufsuchung. Die Aufsuchung ist nicht ganz ohne. Es ist die Frage, ob wir im Vorfeld antizipieren, was in dieser Gesellschaft geschieht, die sich nicht nur virtuell darstellt, sondern immer noch dadurch, dass jeder, der hier sitzt, ungefähr 10 t Rohstoffe pro Jahr verbraucht, um den Lebensstandard, den wir in Deutschland haben, zu halten. Diese Rohstoffe werden maßgeblich immer noch in der Bundesrepublik Deutschland gewonnen. Wenn wir den Energiesektor außen vor lassen, sind wir diejenigen, die das immer noch gewinnen.
Es gibt vor Ort eine Menge Auseinandersetzungen. Die Frage ist also schon, ob wir auch im Bundesland Hessen sagen: „Wer in diesem Reichtum leben will, muss gewisse Dinge auf sich nehmen“, oder ob wir sagen: „Schauen wir einmal, vielleicht können wir etwas importieren“. Weil das so ist und weil Bürgerinnen und Bürger zu Recht beklagen, dass beispielsweise Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzungsflächen weniger werden, hätte man sich mit
ein bisschen Mut vielleicht dazu entschließen können, so etwas gleich ins Landesplanungsgesetz hineinzuschreiben, ehe wir über den Landesentwicklungsplan reden.
Meine Damen und Herren, ein Punkt fällt ebenfalls auf: Die Landesregierung lobt sich allenthalben und immer wieder gerne dafür, dass die Gesetze befristet sind. Dieses Gesetz ist nicht befristet. Nun könnten Sie sagen: Lesen Sie das Gesetz, hinten steht drin, dass der Landesentwicklungsplan in der Regel zehn Jahre gelten soll. – Dann hätten Sie das Landesplanungsgesetz ebenfalls auf zehn Jahre befristen können und sagen können: Der Landtag schaut alle zehn Jahre einmal drauf und sagt, ob das eine oder andere geändert werden muss. – Das haben Sie auch nicht gemacht. Aber das sind nur Vorwürfe in Ihre Richtung aus Ihrer Richtung.
Kommen wir zu einem inhaltlichen Punkt, der uns alle sicherlich noch umtreiben wird, im Zusammenhang mit der Landesentwicklungsplanung. Es geht um die Windkraft. Wie realistisch ist das, was das Kabinett jetzt im Zusammenhang mit der Windkraft beschlossen hat, Ausfluss des Landesplanungsgesetzes, das noch beschlossen werden soll, und des Landesentwicklungsplans, dem wir Zustimmung erteilen sollen? Wie sieht es aus mit den 2 % Landesfläche, die da im Raume stehen?
Das Kabinett hat, wenn ich es richtig nachgelesen habe, beschlossen, dass „bis zu 2 %“ bzw. „in der Größenordnung von 2 %“ Flächen für Windkraft ausgewiesen werden sollen. Gleichzeitig hört man, dass es Diskussionen über einen Vogel gibt, den ich erst einmal Gabelweihe nennen möchte, damit Sie nicht auf den Vorwurf kommen, das sei ein roter Vogel. Er heißt auch Roter Milan.
Nein, es geht um den Roten Milan. Der Schwarzstorch hat rote Beine und einen roten Schnabel. Das ist auch schon wieder das Thema, aber er ist überwiegend schwarz. – Der Rote Milan ist das grundlegende Argument, mit dem Sie es möglicherweise vermögen, über die Ausweitung der Schutzzone von 1.000 m auf 1.500 m in Nordhessen die 2 % – in Nordhessen wären 2 % sicherlich zu erreichen – so zu minimieren, dass wir das, was wir als Ziel anstreben, nicht erreichen können. Es sagen Ihnen alle Fachleute, dass eine Ausweitung des Abstands zum Brutgebiet auf 1.500 m einen Teil der ausgewiesenen Windkraftstandorte im wahrsten Sinne des Wortes abgängig macht. Die wird es dann nicht mehr geben.
Mit Definitionen, die in der Feinheit der Öffentlichkeit möglicherweise gar nicht so klar sind, können Sie Ziele, die Sie nicht in die Landesplanung hineinschreiben, sondern die Sie anschließend im Landesentwicklungsplan festlegen wollen, konterkarieren. Das ist eine Befürchtung, die man als Opposition haben kann und zu Recht haben muss.
Meine Damen und Herren, der zweite Punkt: Sie wollen perspektivisch nur Vorrangflächen für die regenerative Energie, insbesondere für die Windkraft, ausweisen. Sie wissen, dass wir eine lange Diskussion darüber hatten, ob es Gebiete gibt, in denen es keine Windkraft geben darf. Selbstverständlich, das ist völlig unbestritten. Warum man sich aber so viel Mühe macht, ausschließlich Vorrang- und Ausschlussgebiete zu definieren und nicht die sogenannten Vorbehaltsgebiete, über die wir mehrfach diskutiert haben – –
Festgeschrieben ist da gar nichts. Man hat sich auf ein paar Parameter geeinigt, die allerdings – das ist der Punkt – verbunden mit der Frage, wie die Praxis aussieht, möglicherweise konterkariert werden.
Ich könnte noch einmal zitieren. Zunächst hieß es „bis zu 2 %“. Dann korrigiert sich offenkundig dieselbe Pressemitteilung vom Ministerpräsidenten: „in der Größenordnung von 2 %“. Das kann mehr oder weniger sein. Größenordnung heißt mehr oder weniger. Sie müssen sich schon entscheiden, ob es mehr oder weniger ist, wenn Sie hier schon Einwürfe machen, Herr Müller.
Beim Landesplanungsgesetz kann ich nur Bayern nennen, die ihr Landesplanungsgesetz – das heißt so – 2012 verabschiedet haben. Soll ich Ihnen vorlesen, wie die Frage „wettbewerbsfähige Wirtschaftsstrukturen“ hier aussieht? Das schreiben die Bayern dazu. Jetzt können Sie kritisieren, dass CSU und FDP das gemeinsam beschlossen haben. Aber dort sind klare Definitionen, wie die es sich im Landesplanungsgesetz vorstellen. Den Landesentwicklungsplan gibt es noch zusätzlich.
Jetzt können Sie sagen, die in Bayern sind Bürokraten, und sie haben keine Ahnung. Bayern ist jetzt vor uns, aber nicht mit unserem Geld. Das könnten Sie auch formulieren. Aber Sie müssten einfach akzeptieren, dass das, was Sie in das Landesplanungsgesetz als Vorgabe hineingeschrieben haben, ziemlich dürftig ist. Jetzt können Sie sagen, der Landesentwicklungsplan – –
Ich habe Ihnen doch gerade erzählt: In Bayern steht es im Landesplanungsgesetz. Damit müssen Sie sich auseinandersetzen, warum Sie sich weigern, etwas mehr hineinzuschreiben als ein paar dürftige Sätze.
Da müssen Sie sich nicht mit Sozialdemokraten herumstreiten, sondern mit Ihrer FDP, Herr Müller. Die ist in Bayern noch in der Landesregierung. Mit denen können Sie diskutieren, weshalb die das machen, weshalb die das so bürokratisch machen. Sie können anschließend erklären, dass man das auch anders hätte regeln können.
Unser Argument ist nur, dass wir als Landtag mit einem Gesetz etwas anderes beschließen als einen Landesentwicklungsplan, von dem Sie schon gesagt haben, dass Sie ihn jederzeit ändern wollen, nämlich alle zehn Jahre. Beim Landesplanungsgesetz scheint es eine gewisse Ewigkeitsgarantie zu geben.
Meine Damen und Herren, zum Thema Windkraft vielleicht noch ein Zitat, das ein FDP-Politiker einmal gebracht hat. Die „inhaltliche Windstille“ dabei zu vertuschen reicht eben nicht bei dieser Fragestellung. Sie müssen in der Tat ein paar Punkte mehr in das Landespla
nungsgesetz aufnehmen. Das wird auch nicht schwierig sein. Dafür werden Sie sicherlich unsere Unterstützung bekommen, damit auch der Öffentlichkeit signalisiert werden kann, in welche Richtung ein Landesplanungsgesetz und nicht ein Landeszukunftswettbewerbsregionalgesetz gehen soll. – Danke schön fürs Zuhören.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Man fragt sich schon, warum die FDP ausgerechnet diesen Punkt, nachdem er schon in der letzten Sitzungswoche versemmelt wurde, noch einmal auf die Tagesordnung setzt.
Das frage ich vor folgendem Hintergrund, den Sie aufgemacht haben, Herr Noll: Wenn man von 160 Milliarden € Anlagevermögen in der Schweiz ausgeht, das Deutsche dort haben, dann geht man offenkundig bei allen Rechnungen davon aus – egal, ob es ein Bundesfinanzminister, ein Landesfinanzminister, die Steuergewerkschaft, der Bund der Steuerzahler oder wer auch immer macht –, dass dort nur die Hälfte davon, so hieß es in der „Wirtschaftswoche“, durch Steuerkriminelle angelegt wird.
Um Ihre Frage zu beantworten, wie man es schafft, dass man nicht steuerkriminell wird: Indem man es einfach so macht, wie es die vernünftige Hälfte macht, und nicht so wie die Hälfte, die sich offenkundig lieber steuerkriminell verhält.
Ihr Maßstab, warum die Bundesrepublik Deutschland ein Steuerabkommen mit der Schweiz abschließen muss, ist offenkundig der, dass Steuerkriminelle nicht wissen, wie sie irgendwie Steuern zahlen und möglicherweise – ich hatte es schon beim letzten Mal gesagt – um eine Haftstrafe herumkommen. Das scheint das eigentliche Motiv zu sein; denn in einem Punkt, den Sie auch in Ihrem Antrag haben, irren Sie schlicht: Wissen Sie, warum nur so wenig Geld zusammengekommen ist?
Ursprünglich ist erwartet worden, 80 Milliarden € würden nachträglich versteuert. Von 20 Milliarden € ist man dann sogar nur ausgegangen, und das würde – ungefähr ein Viertel – 5 Milliarden € bringen. Wissen Sie, warum das nicht geklappt hat? – Weil der wesentliche Punkt, den Rot-Grün durchgesetzt hatte, die Deanonymisierung war. Ab da weiß der Staat, wer dieses Geld in der Schweiz angelegt hat. Und ab dem Zeitpunkt ist auch völlig egal, wo derjenige, der sein Geld dort angelegt hat, es vielleicht im Weiteren anderswo anlegen will, weil das Finanzamt nachfragt: Moment, du hast kein Geld mehr in der Schweiz? Wo ist es denn jetzt geblieben? Hast du es verjubelt? Ist das Geld möglicherweise auf den Cayman-Inseln oder wo auch immer?
Deshalb ist die Frage der Deanonymisierung der entscheidende Punkt überhaupt. Frau Erfurth, dabei hilft nicht einmal das, was Sie gerade formuliert haben, dass man nachträglich tätig wird oder Ähnliches. Auch der Punkt, den der Herr Finanzminister das letzte Mal genannt hat, dass 2013 zu spät sei und wir das verhindert hätten, ist völlig egal. In dem Moment, in dem es anonym ist, machen die Leute mit ihrem Geld, was sie wollen. Wenn die sehen, dass ihnen dieses neue Doppelbesteuerungsabkommen zu viel Steuern abverlangt, gehen sie eben woanders hin; es weiß ja niemand. Das ist der entscheidende Punkt.
Sie müssen einmal erklären, warum die deutschen Bürgerinnen und Bürger, die ihr Geld in der Schweiz anlegen und dies vernünftig besteuern, schlechter als diejenigen gestellt werden sollen, die jetzt offenkundig anonym besteuert werden sollen.
Wir haben vorhin eine sehr eindrucksvolle und aufgeregte Rede von Herrn Minister Rhein gehört, der im Brustton der Überzeugung sagte, es könne nicht sein, dass sich jeder sein eigenes Recht bastele. Meine Damen und Herren, wir reagieren auf Steuerkriminelle, indem wir sagen: Wir müssen eure Anonymität weiterhin schützen. – Was ist denn das für ein Rechtsstaat?
Der Punkt ist doch ein umgekehrter. Im Rahmen des Gesellschaftsvertrages ist jeder, der hier sitzt, ein Steuerpflichtiger. Das ist der Vertrag, den die Gesellschaft, der Staat, mit uns geschlossen hat und den wir mit ihm geschlossen haben. Ein Teil ist der Auffassung, dass für sie dieser Vertrag nicht gilt. Und dann ist die Reaktion, zu gucken, wie man es denen erleichtern kann, sich entweder dafür zu entscheiden, anonym in der Schweiz Steuern zu zahlen oder das Geld woanders hin zu transferieren?
Das ist der qualitative Unterschied zu dem Steuerabkommen, das Hans Eichel und andere damals durchgesetzt haben. Das ist der qualitative Unterschied – neben dem kleinen quantitativen, dass die Kommunen nicht 8 % oder 12 %, sondern 15 % bekommen haben. Auch das ist, nebenbei gesagt, noch bescheiden verhandelt worden, wenn der entsprechende Punkt so bleibt und Sie sich angeblich so um die Kommunen sorgen.
Was uns schon ein bisschen umtreibt, ist ein zweiter Punkt, der rechtlich eine große Rolle bei Ihnen spielt. Wenn sich die Opposition erdreisten sollte, in irgendeinen Antrag hineinzuschreiben: „Wir fordern die Landesregierung auf, im Bundesrat...“, dann stellt sich immer der entsprechende Fachminister oder die Fachministerin hierhin und sagt, das habe der Landtag überhaupt nicht zu beschließen und wie man sich dazu erdreisten könne.
Jetzt schreiben Sie in Ihrem Punkt 8 so süß und nett:
Die Landtagsopposition soll im Bundesrat – wenn ich das mal übersetze – eifrig verhandeln. – Ich vermute einmal, Herr Staatsminister Schäfer würde uns das verweigern. Aber selbstverständlich wären wir bereit, das zu übernehmen, wenn sich die Landesregierung dazu nicht in der Lage zeigt.
Meine Damen und Herren, einen Punkt, den Frau Erfurth genannt hat, kann man nur unterstreichen: Warum ist jetzt offenkundig das Steuerabkommen, das mit der Schweiz geschlossen werden soll, eines, das so nicht zustande kommt? – Weil natürlich die Bundesrepublik Deutschland als das Land ausgeguckt wurde, das es zu knacken gilt. Wenn man sich in den griechischen Medien umschaut, ist dort nicht von 80 oder 160 Milliarden € die Rede, sondern bei diesem relativ kleinen und im Verhältnis zur Bundesrepublik nicht so reichen Land wird von 200 bis 250 Milliarden € – und das überwiegend anonym, nicht wie bei uns pari-pari – ausgegangen. Und jetzt stellen wir uns einmal traumhaft vor, das würde nur zur Hälfte besteuert. Würden wir hier bei der ganzen Diskussion über Finanzmärkte usw. noch über die Staatsverschuldung Griechenlands diskutieren? Das wäre ein Drittel der Staatsverschuldung, das die Griechen auf einen Schlag bekämen, und zwar von denjenigen, die sich über Jahre geweigert haben, dort ihre entsprechenden Steuern zu bezahlen.
Vielleicht ist das ja, wie wir immer diskutieren, kein abstraktes Griechenlandproblem. Vielleicht ist das ein konkretes Problem von Reichen und Schönen, die meinen, sie müssten keine Steuern zahlen. Das wollen wir einfach mal aussprechen. Dann ist es auch kein Griechenlandproblem, sondern offenkundig eines, das viele Gesellschaften erreicht.
Wir in der aufgeklärten Bundesrepublik Deutschland sollten darauf drängen, dass das mächtige Europa – jedenfalls wäre das so, wenn die EU-Kommission verhandeln könnte – vielleicht einmal gemeinsam bei der Schweiz anklopft und nachfragt. Wenn aber die Bundesrepublik Deutschland sagt: „Wir steigen aus und wollen da nicht gerne mitmachen“, glauben Sie denn, dass das auf Länder wie Griechenland keinen Einfluss hat? Glauben Sie das wirklich? Das kann es doch nicht sein, meine Damen und Herren.
Ich will einen weiteren Punkt benennen. Weil Sie immer gern darüber reden: Wir hatten eben auch eine aufgeregte Diskussion – die sich am Ende als Luftnummer erwiesen hat – darüber, wie wir mit einfachen Beamtinnen und Beamten, die ihren Dienst tun, umgehen. Da ging es um die Polizistinnen und Polizisten. Es hat mich schon gewundert, dass Sie keinen einzigen Satz zu den Steuerbeamten verloren haben, die von der Schweiz mit einem Strafverfahren überzogen werden. Das ist doch unglaublich. Es ist insbesondere deshalb unglaublich, weil die Schweiz sagt: Das würden wir sofort beenden, wenn wir das Steuerabkommen haben.
Ist damit die Grundlage der eigentlichen Kritik, dass nämlich eine CD gekauft wurde, aus der Welt? Ist damit die Verwertung der CD aus der Welt? – Nein, der Anlass ist nicht aus der Welt. Und Frau Widmer-Schlumpf, die zuständige – wie es in der Schweiz so schön heißt – Bundesrätin, hat gesagt: Wir würden das dann sofort aus der Welt schaffen. – Nennt man das nicht normalerweise Erpressung? Oder zumindest Drohung mit einem empfindlichen Übel?
Und dann diskutieren Sie darüber, ob Herr Steinbrück einmal irgendetwas von der Kavallerie erzählt hat. Es mag sein, die Schweizer sind auch nicht die Indianer. Um es deutlich zu formulieren: Es war ja mehr ein Bild. Das andere aber ist etwas Konkretes, was drei Personen konkret in ihrer Lebenswirklichkeit trifft. Dazu hätten Sie als FDP doch etwas sagen können. In Ihrem Antrag liest sich dazu übrigens überhaupt nichts. Deshalb denke ich auch, dass Sie unserem Antrag zustimmen werden, um zumindest diese Scharte auszuwetzen.
Meine Damen und Herren, vielleicht noch ein letzter Punkt. Wir sollen hier nicht so viel zeigen, aber eines war schon nett. Ich habe hier die „HNA“ vom 25. Mai.
Oben sehen Sie einen Artikel zum Streit um die Osterhasen, also ob die Lindt-Osterhasen ihr Recht bekommen, ihren Musterschutz. Unten drunter steht etwas viel Interessanteres: „Steuerzahler so gläsern wie nie – Kontrollnetz der Finanzämter 2012 noch enger – Jetzt sind auch Kurzarbeiter- und Elterngeld sichtbar“.
Meine Damen und Herren, wir hätten gerne, dass diejenigen, die Vermögen in der Schweiz haben, ihr Vermögen sichtbar machen, damit dieselbe Gläsernheit, die für den Durchschnittsbürger gilt, auch für diejenigen gilt, die offenkundig meinen, in der Schweiz Geld hinterziehen zu müssen. – Danke schön.
Ich darf die Landesregierung fragen:
Gibt es einen plausiblen Grund, warum im 4. Bauherrenkostenbericht unter den „Kosten der hessischen Straßenbauprojekte 2010“, im Gegensatz zum Regionalplan 2009 – Nordhessen, der Neu- und Ausbau der A 4 zwischen dem Kirchheimer Dreieck und der Landesgrenze Hessen/Thüringen nicht genannt wird?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Satz von Herrn Beuth lautete: „parteipolitisches Verhetzungs
potenzial gegen Vermögende“. – Herr Beuth, was für ein Bild haben Sie von den Vermögenden? Sind das alles Steuerkriminelle? Sind das alles Betrüger?
Es ist offenkundig Ihr Bild. Dieses Bild hat offenbar nicht einmal Ihr Finanzminister Herr Dr. Schäfer, der nicht davon spricht – –
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich nenne diesen Punkt noch einmal in aller Deutlichkeit: Selbst Finanzminister Dr. Schäfer geht nicht davon aus, dass sämtliche in der Schweiz von bundesdeutschen Bürgern angelegten Gelder in Höhe von rund 160 Milliarden € Schwarzgelder sind – Herr Beuth schon und die CDU offenkundig auch. Klären Sie das untereinander.
Ich will auf einen Punkt verweisen, der mittlerweile wohl keine Rolle mehr in dem Verhältnis zwischen Bürger und dem Staat spielt: Es gibt ein Steuergeheimnis.
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgericht ist der Zweck des Steuergeheimnisses, durch besonderen Schutz des Vertrauens in die Amtsverschwiegenheit die Bereitschaft zur Offenlegung steuerlicher Sachverhalte zu fördern, um so das Steuerverfahren zu erleichtern, die Steuerquelle vollständig zu erfassen und eine gesetzmäßige, d. h. insbesondere auch gleichmäßige Besteuerung sicherzustellen.
Das ist mit diesem Steuerverfahren nicht der Fall. Dieses viel gelobte Steuerabkommen, über das hier schon gesprochen wurde, war im vergangenen Jahr auf einem ganz anderen Stand als in diesem Jahr.
Im vergangenen Jahr haben Sie uns dringend aufgefordert, es anzunehmen. Sie haben keinen Nachbesserungsbedarf oder Sonstiges gesehen. In diesem Jahr erklären Sie, es gebe ein neues Steuerabkommen, und man müsse es jetzt annehmen.
Meine Damen und Herren, es gibt aber zwei bedenkenswerte Hinweise, die auch Ihr Finanzminister schon gegeben hat: Der erste ist der Hinweis darauf, dass die Sozialdemokratie gemeinsam mit den GRÜNEN ebenfalls mal darüber nachgedacht hat, wie eine Steueramnestie wirken kann. Man hat mit 20 Milliarden € gerechnet – das war Ihre erste Zahl –, später waren es 5 Milliarden €, herausgekommen sein sollen 920 Millionen €; das war im Jahr 2004.
Denkwürdig ist das Jahr 2008. Da hat der Bundesgerichtshof – Sie schätzen immer sehr die Unabhängigkeit der
Gerichte – geurteilt, dass ab jetzt bei Steuerhinterziehung ab 1 Million € Knast droht, und zwar definitiv. Weil es nicht alle verstanden haben, hat derselbe Bundesgerichtshof 2012 noch einmal gesagt: Da hat uns anscheinend jemand nicht ganz verstanden, ab jetzt droht Knast. – Und Sie versuchen, mit dem Verfahren, das Sie gerade geschildert haben, genau etwas, was in der Bundesrepublik Deutschland für jeden Vermögenden, der hier Steuerhinterziehung begeht, gilt, mit der Schweiz auszuhebeln.
Meine Damen und Herren von der CDU und der FDP, können Sie mir einmal sagen, wieso ein bundesdeutscher Steuerbürger, der in der Bundesrepublik Deutschland Steuerhinterziehung begeht, anders als ein bundesdeutscher Steuerbürger behandelt werden soll, der in der Schweiz Steuerhinterziehung mit bundesdeutschen, möglicherweise schwarz, möglicherweise auch in den Erträgen schwarz zusammengesammelten Mitteln begangen hat? Können Sie das irgendwie einem Bürger erklären? – Die Gleichheit und die gleichmäßige Besteuerung – das hat doch alles damit nichts zu tun.
Wenn Sie das dieser Partei vorwerfen, die angeblich immer für „Gibts Regen und Schnee, wars die SPD“, und „Wenn die Sonne lacht, hats die CDU gemacht“ zuständig ist
genau, haben Sie gesagt, dazu werde ich Ihnen nachher noch ein kleines schönes Schmankerl erzählen –, der SPD, dann müssen Sie sich am Ende einmal fragen, ob Sie nicht durch diese Ungleichmäßigkeit, für die Sie hier werben, eigentlich wollen, dass die Vermögenden ihr Kapital in die Schweiz abziehen,
weil sie auf jeden Fall einer bundesdeutschen Steuergesetzgebung unterliegen, die variabel ist. Herr Milde, man hört selbst aus den Reihen der CDU, dass Sie für eine Reichensteuer eintreten.
Damit bin ich bei dem zweiten Punkt. Die Auswirkung der Steuerminderung, die Sie wollen, wird im Bundesrat deshalb von der SPD blockiert, weil es beispielsweise in Art. 141 der Hessischen Verfassung eine Einnahmeverantwortung gibt.
Wenn Sie also weniger Steuereinnahmen erzielen wollen – das ist offenkundig Ihr Ziel –, dann müssen Sie sich einmal zu den Auswirkungen auf Hessen fragen lassen. In diesem Fall muss man den Finanzminister schon fragen, wie er dann mit der Einnahmeverantwortung umgeht.
Meine Damen und Herren, es ist nicht so, dass per se gesagt wird, dass es das nicht geben kann. Wenn man dem Bundesrat glauben darf, ist es so, dass die Landesfinanzminister angekündigt haben, dass eine Anpassung der steuerfreien existenzsichernden Grundfreibeträge gar nicht das Problem ist. Sie wollen nur wissen, ob das verfassungsrechtlich geboten ist, weil der Existenzminimumbericht der Bundesregierung aussteht. Da gibt es eine Bringschuld von Ihnen.
Sie wollen politisch die Steuern senken. Das können Sie gern fordern. Auswirkungen auf Hessen gibt es. Der Finanzminister wird sicherlich ausgerechnet haben, wie viel es Hessen kostet, und dann muss er die Frage schlicht und einfach beantworten, wie sich das auf Hessen auswirkt.
Meine Damen und Herren, jetzt muss ich den Text ein biss chen ummodeln, damit wir klarsehen: Wenn die Gerechtigkeit lacht, hats die SPD gemacht; gibt es einen Schwarzgeldsteuercoup, wars die CDU. – Ich wünsche noch einen schönen Tag.
Ich frage die Landesregierung:
Wird die Thematik der selbstverwalteten, eigenverantwortlichen Schule den Referendarinnen und Referendaren für den Schuldienst in den Studienseminaren nahegebracht?
Frau Ministerin, dies ist, wenn ich es richtig verstanden habe, aber nicht prüfungsrelevant?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ostern steht vor der Tür. Gutes Wetter ward verheißen. Es ist Zeit für Osterspaziergänge oder, wie es auch für Sie, Herr van Ooyen, etwas drakonischer heißt: „Ostermärsche“, und es ist Zeit für einen Antrag zum Thema Konversion. Sie führen zunächst einmal schweres Geschütz auf, indem Sie auf die Verfassung verweisen. Sie sagen nicht nur, dass die Rüstungsexportpraxis offenkundig die Verfassung ad absurdum führe, sondern auch, dass das, was im Moment geschieht, verfassungswidrig sei.
Herr van Ooyen, ob das in allen Fällen so ist, gilt es zu prüfen. Wir stehen in dieser Welt offenkundig nicht mehr in der klassischen Konfrontation von Armeen, sondern wir stehen in dieser Welt offenkundig vor der Situation, dass es sogenannte asymmetrische Kriege gibt. Der Sozialdemokrat Erhard Eppler hat darauf hingewiesen.
Ja, die hat es aber nicht in dem Maße gegeben. – Weil Sie in diesem Antrag die Steigerung der Waffenexporte ganz dramatisch beklagen, gilt es einige Punkte zu berücksichtigen, die auch Kollegen schon genannt haben. Der maßgebliche Punkt, warum die Waffenexporte der Bundesrepublik Deutschland gesteigert wurden, und zwar in solchem Umfang, wie bereits genannt, ist offenkundig die Marinetechnik – die teuren U-Boote, die nicht nur nach Israel, Griechenland oder in die Türkei, sondern auch nach Südkorea und Südafrika geliefert wurden.
Herr van Ooyen, wenn so ein U-Boot 500 bis 700 Millionen € kostet, und wir 3 Milliarden € pro Jahr angeben, dann nimmt es wenig wunder, dass mit einem U-Boot gigantische Steigerungen von 30 % zu erzielen sind. Diese U-Boote werden aber klassischerweise nicht in den asymmetrischen Kriegen eingesetzt. Man kann die Frage, die Sie aufwerfen, inwieweit die Zivilbevölkerung betroffen ist und dort im Grunde genommen Angriffskriege vorbereitet werden, sehr wohl thematisieren. Man kann auch thematisieren, ob in ein Land wie Griechenland Waffen exportiert werden sollten. In diesem Zusammenhang darf ich übrigens auf die SIPRI-Studie, „Trends in International Arms Transfers“, verweisen. Da steht, die Bundesrepublik Deutschland liefert 9 % des weltweiten Waffenexportes, und Griechenland erhält von der Bundesrepublik Deutschland 13 % dessen, was die Bundesrepublik Deutschland exportiert. Sie schreiben, es seien 5 %; die Zahl scheint so nicht zu stimmen. Wenn sie von SIPRI ist, ist es mehr.
Wenn wir auf Griechenland verweisen, muss natürlich die Frage gestellt werden, die schon aufgeworfen wurde: Darf Griechenland als NATO-Land deutsche Waffen erhalten? – Steht dahinter Ihre These, dass jedes Land seine Waffen selbst produzieren soll?
Dass es gar keine Waffen produzieren soll. Wenn Sie dieser Auffassung sind, dann frage ich auch: Woher kriegt die Bundeswehr ihre Waffen?
Auch keine mehr. Das ist eine grundlegend pazifistische Position – ich darf hier Willy Brandt zitieren –, die allerdings von der Sozialdemokratie nicht geteilt wird. Ich wundere mich übrigens auch, dass DIE LINKE für sich in Anspruch nimmt, mittlerweile eine pazifistische Partei zu sein, und zwar in allen Teilen. Wenn dem nicht so sein sollte, dann ist das Ihre Position, die mag Ihnen – –
„Militaristen pur“, na ja. – Ich will keinem Pazifisten aberkennen, dass er sich als Pazifist in der Tat gegen jede Form von Krieg und Aufrüstung verwahrt. Das ist eine ehrenhafte Position. Willy Brandt hat für uns einmal die Position beschrieben:
Die SPD ist keine pazifistische Partei, obwohl Pazifisten in unseren Reihen sind, die... geachtet werden.
Das ist, glaube ich, die richtige Position, die die Sozialdemokratie ausgewogen wahrnimmt. Man kann auch über Libyen, weil dies hier schon angesprochen wurde, sehr viel diskutieren. Ich glaube aber nicht, dass dieser Krieg mithilfe des großen Papierfliegers beendet worden wäre. Ganz im Gegenteil: Gaddafi hätte sicherlich denjenigen, die man sonst gemeinhin aus Ihren Reihen vielleicht als Revolutionäre bezeichnet, mit seiner Armee und der damit verbundenen Luftüberlegenheit den Garaus gemacht, um es ganz deutlich zu sagen; und diese Auseinandersetzung wäre anders ausgegangen. Jetzt kann man sich darü
ber unterhalten, ob das Ziel, das wir vielleicht haben, erreicht wurde. Es wird aber sicherlich nicht zu bestreiten sein, dass diese militärische Auseinandersetzung anders ausgegangen wäre.
Meine Damen und Herren, wir haben allerdings ein Thema in diesem Antrag überhaupt nicht angesprochen, das sicherlich auch viele derjenigen umtreibt, die sich mit Rüstungsexporten beschäftigen – Herr Müller –, die sogenannten Dual-Use-Güter, man könnte auch sagen: „zwei Verwendungsmöglichkeiten“. Wie auch immer, es ist ein ständiges Thema.
Vor zwei Wochen hat die „Auto Bild“ groß kritisiert, dass beispielsweise deutsche Zugmaschinen offenkundig auch in Länder geliefert werden, die als Gruppe die arabischen Staaten, wie ich sie einmal insgesamt nenne, geheißen werden. Es gab große Kritik an Volvo, Mercedes und Iveco. Man wollte offenkundig den GRÜNEN Herrn Fischer und Frau Hohmann-Dennhardt treffen, nach dem Motto: „So reden Sie, und so handeln Sie“. Man kann diese Maschinen dazu benutzen, um Bagger und Raupen zu transportieren. Selbstverständlich kann man darauf auch einen Panzer setzen.
Jetzt zur Konversion. Wie sieht denn die Konversion dieser Fahrzeuge aus? Was heißt denn das für das Achsenwerk von Mercedes in Kassel?
Machen wir das jetzt dicht, weil Zugmaschinen offenkundig dafür genutzt werden, um auch Panzer zu transportieren? Was ist mit dem Unimog, dem Universalen Motorgerät, das die Straßenmeistereien in Hessen gern fahren, das aber leider auch gern von Armeen genutzt wird? Dürfen die grundsätzlich nicht mehr exportiert werden? Was passiert mit dem Mercedes-Geländewagen, den Herr Frömmrich schon genannt hat, der gepanzert durchaus dazu dient, entsprechende Personen der UNO zu transportieren? Dürfen die nicht mehr exportiert werden?
Herr van Ooyen, es gibt also eine Vielzahl von Gütern, wo die Entscheidung nicht so einfach ist, zu sagen: Das ist jetzt ein Militärgut. – Es definiert sich am Ende über die Frage, wie es genutzt wird, meine Damen und Herren.
Damit sind wir bei etwas, was sicherlich, nachdem die OstWest-Konfrontation in Deutschland Gott sei Dank durch die Einheit beendet wurde, auch die Frage der Konversion als solche betrifft. Die DDR hat nachweislich originäre Rüstungsgüter nur zu einem geringen Teil produziert, weil die DDR im Rahmen der Aufteilung des Warschauer Paktes für die Produktion der Güter nicht vorgesehen wurde. Vielleicht war das auch ein Misstrauen gegenüber den Deutschen. Ich weiß es nicht, ob das vielleicht eine Rolle gespielt hat.
Aber ein großer Teil der dort produzierten Güter – auch für die Nationale Volksarmee und die verbündeten Truppen – hat, obwohl sie unter dem Aspekt hergestellt wurden, den ich gerade genannt habe – dual use –, schlicht und einfach dazu geführt, dass die Betriebe danach dichtgemacht wurden. Denn die Güter brauchte niemand mehr – weder die entsprechende Funktechnik noch die Fallschirme noch die anderen für eine Armee notwendigen Güter. Wir unterhalten uns aber nicht über Dual-Use-Güter. Wir unterhalten uns über die umgekehrte Frage, näm
lich über diese Güter, die von der Waffenindustrie oder der Wehrtechnikindustrie, wie sie Herr Schork genannt hat, in der Regel in geringer Zahl produziert werden.
Herr Schork, wenn man sich mit Konversion beschäftigt, sollte man schon ein wenig davor warnen, dass man eben einmal aus der Rakete eine Teflonpfanne entwickelt und damit das Problem dieses Betriebes geregelt ist.
Aber alle, die sich mit Konversion beschäftigen, sagen, dass das eben nicht so einfach ist. In der Regel ist damit Arbeitsplatzverlust verbunden. Als Pazifist kann man grundsätzlich sagen, dass das dann eben so ist.
In der Regel ist es auch nicht so, dass die gesättigten Märkte, die wir in der Bundesrepublik Deutschland haben, sagen: Wir brauchen zusätzliche Produkte aus diesem Bereich. – In der Regel ist auch die Fahrzeugindustrie, um diese einmal zu benennen, nicht darauf angewiesen, zusätzlich von Krauss-Maffei Wegmann noch ein paar Hinweise zu bekommen, wie man beispielsweise bessere Unimogs baut. In der Regel ist damit eine Einstellung der Produkte verbunden. Das kann man so fordern. Das ist auch nicht das Problem eines Pazifisten, aber es ist das Problem von uns, wie wir damit umgehen.
Jetzt kommen wir zum Bundesland Hessen. Wir als Bundesland Hessen sind sicherlich der falsche Ansprechpartner. Wir verfügen weder über eine Landwehr, die die Produkte abnimmt, noch sind wir diejenigen, die diese entsprechenden Firmen besitzen – es sei denn, man würde ein bisschen interpretatorisch in der Verfassung nachlesen und den Bereich der Eisen- und Stahlproduktion erweitern und sagen, wir müssten jetzt Krauss-Maffei Wegmann in Gemeineigentum überführen. Ich wundere mich, dass diese Forderung nicht kommt. Dann könnte das Land Hessen direkt eingreifen. Das ist ja sonst eine Forderung, die Sie gern stellen. Man muss sich also schon überlegen, was wir dort machen.
Herr van Ooyen, den Prozess als solchen, Abrüstung weltweit zu betreiben, wollen wir vorantreiben. Aber den anderen dahinterstehenden Prozess der europäischen Einigung, der auch bedeutet, dass ein Punkt der Friedensdividende eintritt, der von Ihnen immer wieder formuliert wird, nämlich Rüstung im wahrsten Sinne des Wortes, was die Produkte angeht, vergleichbarer zu machen und nicht zu teuer zu machen, um dann auch die Kosten für die Armeen in Europa zu reduzieren – angesichts der Vielfalt von verschiedenen Betrieben, die wir in Europa haben –, voranzutreiben, würden Sie doch wahrscheinlich als ersten Schritt teilen. Wenn Sie dies als ersten Schritt teilen, dann ist Ihre Position, die Sie da formuliert haben, wonach wir im Rahmen der NATO sicherlich dabei sind, die verschiedenen Betriebe oder die verschiedenen Länder mit verschiedenen Funktionen zu versehen – das ist sogar schon bei der Armee geplant, dass gewisse Kontingente von Armeen nur noch für gewisse Bereiche gestellt werden, sodass der eine die Marine stellt, der andere einen Teil der Luftwaffe und der nächste einen Teil des Heeres stellt –, dass dies sich dann natürlich auch bei den Rüstungsbetrieben auswirken wird und am Ende das Militär günstiger machen wird.
Jetzt können wir darüber streiten, ob es klug war – ich merke, dass wir auf das Ende zugehen – die Bundeswehrreform so, wie sie gemacht wurde, durchzuführen. Wir können uns auch lange darüber streiten, ob die Verheißungen eines gewissen Herrn K. T., der behauptet hat, dass man 8 Milliarden € bei der Bundeswehr im Bereich der jetzt anstehenden Umstrukturierung einsparen kann, tatsächlich so wahr waren. Ich höre von denjenigen, die im Bundestag sind, nur, das wird alles teurer werden. Das alles kann man diskutieren.
Aber wir sollten vielleicht noch einen abschließenden Punkt benennen, der in der Tat ein bisschen problematisch zu sein scheint. Sie führen hier Syrien an. Ich will einen anderen Punkt von Herrn Schork benennen. Das, was hier im Antrag zu Syrien genannt wird, ist ein bisschen merkwürdig. Denn die Position mehrerer Mitglieder Ihrer Bundestagsfraktion ist, wenn wir das richtig nachgelesen haben, die Forderung nach einer Aufhebung der Embargomaßnahmen gegen Syrien.
Meine Damen und Herren, wenn das der Punkt ist, dann kann ich Ihnen nur sagen: Es geht doch wohl maßgeblich um Rüstungsgüter.
Herr van Ooyen, das abschließend zum Thema Pazifismus: Das müssten Sie dann schon näher erklären, wieso eine Zivilmaßnahme – es ist offensichtlich keine militärische – –
Sie müssen erklären, wieso eine zivile Maßnahme wie die Einschränkung der Belieferung eines Staates, der offenkundig gegen seine zivile Bevölkerung Krieg führt, jetzt keine aus Ihrer Sicht zu treffende Maßnahme ist, sondern offenkundig – jedenfalls indirekt – Rüstungslieferungen aus Russland und anderen Staaten notwendig sind, um dort die, wie ich finde, diktatorische Ordnung aufrechtzuerhalten. Ich denke, das müssten Sie noch einmal erklären. – Ich danke fürs Zuhören.
Herr van Ooyen, ich möchte zwei Punkte sagen.
Punkt eins: Ein Embargo trifft alle – auch die von Ihnen genannten Aufständischen.
Es trifft alle. Das ist Sinn und Zweck eines Embargos.
Zu der Frage, die Sie thematisiert haben, nämlich ob man Konversion betreiben kann, sage ich: Ja, es wird Konversion betrieben. Das ist auch in der Bundesrepublik Deutschland betrieben worden.
Beispielsweise in der ehemaligen DDR, in den neuen Bundesländern.
Herr van Ooyen, das habe ich Ihnen doch gerade erklärt. In der ehemaligen DDR hat es, wie Sie selber nachlesen können, kaum Waffenproduktion gegeben. Wenn Sie beispielsweise einen Militär-Lkw aus der Produktion der DDR, weil er so angestrichen wurde, vergleichen mit einem Lkw, der damals in der DDR, von mir aus von IFA gebaut, herumfuhr, dann ist außer der Farbe kein großer Unterschied zu sehen. Das ist der Nachteil von Dual-UseGütern.
Ich wollte nur sagen: Wenn Sie diese Argumentation bis zum Ende treiben, dann haben Sie einen großen Teil der in der Bundesrepublik Deutschland vorhandenen Güter ebenfalls auf dieser Liste. Das ist die Problematik. Das ist auch die Problematik, die im Hinblick auf Schiffsmotoren usw. angesprochen wurde. Natürlich kann ein solcher Schiffsmotor in eine Fregatte eingebaut werden. Dieser kann in leicht veränderter Form auch in ein Frachtschiff eingebaut werden. Wenn Sie sagen, Sie wollen diese Exporte grundsätzlich nicht mehr, dann gibt es auch keine Konversion, Herr van Ooyen, weil niemand die einen wie die anderen Produkte kaufen kann. Das ist doch das Problem dabei.
Wir als exportabhängiges Land sind doch darauf angewiesen. Das war der Hinweis.
Und vielleicht noch ein kleines Schmankerl, da Sie von der Sowjetunion gesprochen haben: Russland. – Danke.
Ich frage die Landesregierung:
Welche Konsequenzen sind aus der Untersuchung und Auswertung der Konjunkturpakete 2009 und 2010 durch den Bundesrechnungshof, wonach die Anhebung des Betrags bei freihändiger Vergabe auf 100.000 € kosten- sowie korruptionsanfälligkeitssteigernd wirken kann, seitens des Bundeslandes Hessen zu ziehen?
Ist dem Innenminister des Landes Hessen bekannt, wonach der ehemalige große Bürger der Stadt Frankfurt Goethe gesagt hat: „Redundanz erhöht das Geschäft“?
Ich darf die Landesregierung fragen:
Wie hat sich in Hessen nach Ausbruch der Weltfinanzkrise Ende des Jahres 2008 das Gesamtvolumen der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstunden im Verhältnis zum Vorkrisenniveau entwickelt?
Herr Staatsminister, ich dachte mir schon, dass es dieses Defizit gibt. Deshalb meine Frage: Gibt es Berechnungen in Äquivalenten von Vollzeitbeschäftigungsverhältnissen, was die Entwicklung am Arbeitsmarkt anbelangt?
Ich darf die Landesregierung fragen:
Mit welchem Faktor werden „Stellen“ im Landesdienst in „Arbeitskraftanteile“ umgerechnet?
Herr Staatsminister Hahn, habe ich Sie richtig verstanden, dass sechseinhalb Stellen, die im Landeshaushaltsplan vorausgesetzt werden, von denen dann sechs besetzt sind,
auf denen acht Bedienstete sind, so heruntergerechnet werden aufgrund von Urlaub, Krankheit oder, wie Sie formuliert haben, Elternzeit, dass daraus dann fünf Arbeitskraftanteile werden können?