Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie ganz herzlich zu unserer Landtagssitzung begrüßen. Es ist die erste im Jahr 2010. Erlauben Sie mir, dass ich Ihnen allen auch von dieser Stelle aus für das Jahr 2010 persönlich alles Gute wünsche.
Ich wünsche uns ein ertragreiches Jahr und eine gute Zusammenarbeit und schließe dabei die Regierung mit einem besonderen Gruß ein.
Meine Damen und Herren, wir haben drei Tage vor uns. Die Tagesordnung vom 19. Januar 2010 sowie ein Nachtrag vom heutigen Tag mit insgesamt 38 Punkten liegen Ihnen vor.
Sie sehen, dass wir fünf Anträge auf Aktuelle Stunde haben, die mit fünf Minuten Redezeit versehen sind, mit Ausnahme der zusammengefügten Punkte 27 und 30; die werden zusammen aufgerufen und mit siebeneinhalb Minuten Redezeit abgehalten. Wir haben uns darauf verständigt, dass die Aktuelle Stunde unter Tagesordnungspunkt 28 nach Tagesordnungspunkt 31 aufgerufen wird.
Noch eingegangen ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Hessen ans Breitband: Moderner Wirtschaftsstandort benötigt leistungsfähige Datenautobahnen, Drucks. 18/1819. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser zu Tagesordnungspunkt 39, und wir können ihn mit Tagesordnungspunkt 23 aufrufen. – Dem widerspricht auch keiner.
Weiterhin eingegangen ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Landtagsabgeordneter Irmer konterkariert erneut hessische Integrationspolitik, Drucks. 18/1820. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird er Tagesordnungspunkt 40, und wir können ihn nach Tagesordnungspunkt 28, der Aktuellen Stunde, aufrufen. Er wird dann ohne Aussprache abgestimmt; das ist die Regelvereinbarung bei diesen Punkten.
Dann ist eingegangen ein Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend das Erneuerbare-Energien-Gesetz in der Substanz erhalten – Technologievorsprung und Arbeitsplätze für die Zukunft sichern, Drucks. 18/1824. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag als Punkt 41 auf die Tagesordnung gesetzt. Fünf Minuten Redezeit je Fraktion.
Interfraktionell wurde vereinbart, dass Tagesordnungspunkt 8, der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Disziplinargesetzes,ohne Aussprache,nach der Berichterstattung durch den Berichterstatter logischerweise, abgestimmt werden kann.
Meine Damen und Herren, das waren die Mitteilungen zur Tagesordnung. Wer ist nicht damit einverstanden? – Dann können wir so verfahren.
Wir tagen heute bis 19 Uhr; das ist auf der Tagesordnung so vermerkt.Wir beginnen mit der Fragestunde und hören
Entschuldigt fehlen heute Frau Kollegin Heike Hofmann – sie ist erkrankt – und Herr Kollege Helmut von Zech, der ebenfalls erkrankt ist.
Er hat einen Beinbruch. Wir wünschen ihm alles Gute, dem Bein besonders. Es muss ja wieder zusammenwachsen.
Meine Damen und Herren, in der Zeit zwischen dem letzten Jahr und dem neuen Jahr hatten wir einige runde Geburtstage. Die will ich hier aufrufen und dazu gratulieren. Herr Kollege Frömmrich ist 50 geworden. – Wo ist er denn, feiert er noch? Schwere Nachwirkungen. Sagen Sie ihm einen schönen Gruß, und dass wir ihm für die nächsten 50 Jahre alles Gute wünschen.
Herr Kollege Wintermeyer hat ebenfalls 50. Geburtstag gehabt. Lieber Axel, alles Gute Dir, auch vom ganzen Hause.
Die Kollegin Margaretha Hölldobler-Heumüller hat auch einen guten runden Geburtstag gefeiert, in der Nähe der beiden genannten Herren. Ich habe sie angerufen, habe sie im Namen des ganzen Hauses beglückwünscht und habe ihr gesagt, sie soll gesund werden und bald wiederkommen. Ich hoffe, das war in Ihrem Sinne.
Frau Staatssekretärin Nicola Beer gehört zu den Jüngeren in diesem Hause.Sie hat auch gerundet,am 23.01.,das war ja gerade. Glückwunsch von dieser Stelle aus. Sie ist anscheinend in Brüssel arbeiten – in Ordnung.
Heute haben wir jemanden, der wird 29. Ach, was waren das Zeiten. Herr May, herzlichen Glückwunsch zu Ihrem ersten Geburtstag im Hessischen Landtag.
So, wie ich die Terminplanung im Kopf habe, werden Sie nächstes Jahr um die gleiche Zeit auch im Landtag 30.Das wird nicht zu vermeiden sein.Alles Gute.
Wann kann mit einer Förderung der Stiftung Altersheim Wolfhagen für die Modernisierung und Erweiterung des Alten- und Pflegeheims Wolfhagen gerechnet werden?
Frau Abgeordnete, meine Damen und Herren! Das Alten- und Pflegeheim der Stiftung Altersheim Wolfhagen ist mit Übergabe des Bescheids am 16.12. – Ihre Anfrage stammt vom 02.12. – gefördert worden. Damit kann nunmehr die erforderliche Modernisierung und Erweiterung vorgenommen werden. Die Förderung beträgt 2,266 Millionen c.
Hält sie es mit der „Stallhasenwürde“ für vereinbar und aus Sicht des Verbraucherschutzes für hinnehmbar, wenn ein nämliches Importtier aus der Volksrepublik China, in einem waldhessischen Verbrauchermarkt tiefgefroren angeboten, nicht mit durchgehend eigenen Läufen, vielmehr mit mindestens einer Fremdvorderpfote unter den insgesamt vier beigefügten – drei Vorderpfoten, eine Hinterpfote –, veräußert wird?
Sind ihr in der hessischen Finanzverwaltung Probleme bei der Anwendung des neu geregelten § 34a Einkommensteuergesetz wie beispielsweise in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bekannt?
Herr Abgeordneter, als erste Bemerkung muss man dazu sagen, dass diese aufgetretenen Probleme für die Steuerverwaltung insgesamt natürlich nicht erfreulich waren.
Seit dem 28. September 2009 haben die hessischen Finanzämter die Möglichkeit, die Steuervergünstigung des
§ 34a Einkommensteuergesetz bei der Einkommensteuerveranlagung 2008 maschinell zu berücksichtigen. Dabei können nahezu alle Fälle automationsgestützt abgearbeitet werden. Lediglich in wenigen besonders gelagerten Fallkonstellationen ist eine persönliche Veranlagung angezeigt. Insofern ist hier anzumerken, dass bisher keine von dem automatisierten Festsetzungsverfahren ausgeschlossenen Fälle in Hessen bekannt geworden sind.
Im Vergleich zu den Finanzämtern in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen besteht somit in Hessen keine EDV-technische Schwierigkeit mit der in Rede stehenden Vorschrift. Insbesondere wurden in Hessen keine Steuerpflichtigen aufgefordert, gegen ihren Steuerbescheid Einspruch einzulegen und die Steuerschuld selbst auszurechnen. Ebenso ist eine Festsetzung der Einkommensteuer ohne die Begünstigung nach § 34a Einkommensteuergesetz nicht erfolgt. Auch werden grundsätzlich keine Veranlagungen zurückgestellt, sodass den Unternehmen zustehende Steuererstattungen – abgesehen von der üblichen Bearbeitungsdauer – ohne zeitliche Verzögerung ausgezahlt werden.
Ergänzend ist anzumerken, dass Hessen als eines der ersten Bundesländer überhaupt die EDV-technische Umsetzung des § 34a Einkommensteuergesetz realisieren konnte. Zwischenzeitlich haben das weitere Bundesländer getan.Andere Länder arbeiten aber noch bis mindestens Februar 2010 an dieser Umsetzung.
Das hat seine Gründe. Die hessische Steuerverwaltung hat eine Spitzenstellung bei der Automationsunterstützung der Arbeit der Finanzämter. So wurde in der Finanzverwaltung in den letzten Jahren konsequent an einer Verbesserung des Arbeitsumfeldes für die Bediensteten gearbeitet. Alle Finanzämter sind mit modernen Arbeitsplatz-PCs, Flachbildschirmen und Druckern ausgestattet, die in Erneuerungszyklen regelmäßig ausgetauscht und damit auf dem neuesten Stand gehalten werden, um Ausfällen vorzubeugen.