Jürgen Banzer

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Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Aufgabe dieses Landtags ist es, politische Positionen in Normen und Rechtssätze zu gießen, die in der Lage sind,gesellschaftliches Leben zu gestalten.Wenn das unsere Aufgabe ist, dann müssen wir festhalten, dass wir im politischen Ziel in diesem Landtag einig sind,dass aber der Versuch, der hier unternommen wurde, dieses politische Ziel in Rechtsnormen zu gießen, um unser gesellschaftliches Leben zu ordnen und zu organisieren, gescheitert ist.
Das ist in der Anhörung sehr deutlich geworden.Wir sind es denen schuldig, die sich die Mühe machen, zu uns zu kommen, unsere Vorschläge zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen, dass wir sie auch ernst nehmen.
Wenn die Rechtsanwältin Boller sagt: „Aufgrund der Vielzahl der unbestimmten Rechtsbegriffe würde ich aufgrund dieses Gesetzentwurfs mehr gerichtliche Auseinandersetzungen erwarten, als wir sie ohnehin haben“, oder sagt: „So, wie der Gesetzentwurf im Moment aussieht, würde er tatsächlich mehr Breitseiten eröffnen“, wenn Frau Prof.Dr.Monika Böhm sagt:„Ich sehe ein bisschen das Problem, dass durch diese Bezugnahme auf den Stand der Technik vor allen Dingen neue Streitfälle entstehen können:Was ist Stand der Technik? Wo soll er gelten?“, wenn Herr Dr. Ridinger sagt: „Bitte Vorsicht bei allen Überlegungen zu gesetzlichen Maßnahmen,dass diese nicht letztendlich kontraproduktiv wirken“, wenn Herr Rechtsanwalt Leonard Bär sagt: „Dann ist meine Einschätzung, dass dieser Entwurf, wie er jetzt hier vorliegt, es sehr schwer haben wird, diesen Konflikt zu entschärfen“, und – das ist das Schlimmste, Herr Bocklet; denn damit sind Sie noch überhaupt nicht fertig geworden –: „Das scheint mir verfassungsrechtlich bedenklich zu sein, weil es hier um Grundrechte geht“,dann muss ich Ihnen sagen: Ihr Entwurf ist in der Anhörung desaströs gescheitert.
Aber Ihnen ging es gar nicht darum. Ihnen ging es um Effekte, die Sie bei der Presse lancieren wollten. Das ist Effekthascherei, und da muss ich Ihnen sagen, das ist Ihnen leider gelungen.
Frau Abgeordnete, meine Damen und Herren! Es besteht großes Interesse am Projekt Welcome mit seinem unkomplizierten Hilfeangebot für junge Familien in Hessen. Das ist übrigens kein hessisches Projekt. Insoweit haben wir mit der Namensgebung nichts zu tun.
Im Monat Juni werden wir den neunten Standort in Stockstadt, Groß-Gerau eröffnen.Weitere sechs Standorte werden voraussichtlich noch in diesem Jahr hinzukommen.
Ich habe den Eindruck, dass es uns auch in den Jahren 2011 und 2012 gelingen wird, den weiteren Aufbau eines Netzes von Welcome-Standorten zu erreichen.Hinter diesem Konzept steht eine auf einen nur kurzen Zeitraum beschränkte sehr praxisnahe Hilfe von erfahrenen Müttern, die jungen Müttern in den ersten Wochen bei den klassischen Schwierigkeiten helfen, die man in dieser Situation haben kann.
Herr Abgeordneter, an der Namensgebung war die Hessische Landesregierung nicht beteiligt. Ich glaube, es ist eine Initiative aus Hamburg. Dort ist es entwickelt worden. Dieses Konzept wird in Hessen besonders gut angenommen. Ich glaube, es gibt gegenwärtig bundesweit 110 Standorte. Da bewegen wir uns in Hessen im vorderen Feld der Aktivitäten.
Ich bitte im Interesse derer, die das mit hohem ehrenamtlichem Engagement machen, das nicht nur unter der Frage von Englisch und Deutsch zu diskutieren.
Die Konzeption dieser Initiative ist, dass für einen ganz niedrigen Anerkennungsbeitrag erfahrene oder, man kann sagen, gestandene Mütter unmittelbar nach der Entbindung in die Familien gehen, den in der Situation oft überlasteten Müttern Unterstützung geben, und wenn es nur so ist, dass sie sich einmal hinsetzen kann und zwei, drei Stunden Ruhe hat und jemand anderes sich um das Kind kümmert.
Das wird von den betroffenen Müttern als große Hilfe verstanden, und nach einer gewissen Zeit, in der Regel nach acht bis zwölf Wochen, verlässt diese Unterstützung wieder die Familie. Die Mütter kommen damit sehr gut zurecht. Es ist eine ganz moderne, neue und sehr niederschwellige Form von Unterstützung.
Frau Abgeordnete, wir haben folgende Regelung entwickelt: Ein neuer Standort bekommt im ersten Jahr 5.000, im zweiten 3.000 und im dritten Jahr 1.000 c. Im vierten Jahr ist keine Förderung mehr vorgesehen.
Frau Abgeordnete,zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Abrechnung sind Kosten in Höhe von rund 17,5 Millionen c entstanden. Wir sind aber noch nicht sicher, ob dies das letzte Wort ist, weil z. B. nach Angaben des ehemaligen Präsidenten des Robert Koch-Instituts für die kommende Grippesaison eine weitere Welle der Neuen Grippe mit höherem Gefährdungspotenzial nicht ausgeschlossen werden kann. Es ist auch nicht ausgeschlossen und wird im Gegenteil wahrscheinlich so stattfinden, dass der Pandemieimpfstoff, der eingelagert ist, soweit er nicht verimpft wurde, und der sich als wirksam und gut verträglich erwiesen hat, der nächsten normalen Grippeschutzimpfung beigemischt wird. Erst danach kann man eigentlich eine abschließende Bewertung vornehmen.
Ich finde, das ist eine scharfsinnige Überlegung, juristisch aber sehr schwer durchführbar.
Herr Abgeordneter, es ist originäre Selbstverwaltungsangelegenheit der KV Hessen, wie sie sich und insbesondere ihre Bezirksstellenstruktur organisiert. Daher werden die Organisation der KV Hessen wie auch das Anliegen von „Pro KV Kassel“ von der Landesregierung weder beurteilt noch kommentiert. Standortentscheidungen der KV Hessen sind nicht Gegenstand aufsichtsrechtlicher Entscheidungen des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Familie und Gesundheit als Rechtsaufsichtsbehörde.
Ich finde,ich muss dennoch fairerweise auf Folgendes hinweisen. Das Ziel der Umstrukturierungsmaßnahmen ist insbesondere, den mit 2,9 % bisher höchsten Verwaltungskostenbeitrag aller Kassenärztlichen Vereinigungen Deutschlands zum Nutzen der Vertragsärzte und Psychotherapeuten signifikant zu senken.Auf die Notwendigkeit der Senkung der Verwaltungskosten haben wir aufsichtsrechtlich des Öfteren hingewiesen. Erste Erfolge lassen sich bereits ablesen, da der Verwaltungskostenbeitrag für das zweite und dritte Quartal 2010 auf immerhin 2,7 %
gesenkt werden konnte.Auch in Anerkennung, dass diese Forderung des Ministeriums aufgenommen und mit der Umsetzung bereits begonnen wurde, verbietet sich eine Beurteilung oder Kommentierung des Anliegens des Aktionsbündnisses „Pro KV Kassel“.
Frau Abgeordnete, wenn man die Selbstverwaltung der Ärzte will, wenn man den Aufsichtsrahmen so definiert, wie ihn der Gesetzgeber definiert hat, und wenn drittens seitens unseres Hauses im Interesse einer angemessenen Verteilung des Honoraraufkommens auf die relativ hohen Verwaltungsgebühren hingewiesen wird, ist es einfach unfair, zu sagen: Ihr müsst sparen, aber wenn ihr anfangt, zu sparen, dann ist das in jedem Fall falsch. – Deswegen haben wir sehr bewusst auf eine Kommentierung verzichtet.
Ich wiederhole gerne, dass sich das Land Hessen dieser Verantwortung für den ländlichen Raum stellt. Ich be
zweifle aber,dass dies eine Frage des Standorts ist,an dem die jeweiligen dezentralen Entscheidungen fallen.
Frau Abgeordnete, eine zusätzliche finanzielle Anerkennung entspricht eigentlich nicht dem ideellen Hintergrund der Hessischen Pflegemedaille. Diese hohe Auszeichnung richtet sich an Personen, die ihre Angehörigen oder Bekannten selbstlos und ohne finanziellen Hintergedanken pflegen. Diese herausragenden Pflegeleistungen und ihre Beispielhaftigkeit mit den weitreichenden Auswirkungen auf das politische und soziale Leben werden durch die Hessische Pflegemedaille gewürdigt. Die Auszeichnung ist wie andere Ehrungen des Landes Hessen oder der Bundesrepublik Deutschland, z. B. der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, der in verschiedenen Stufen verliehen wird, nicht mit einer finanziellen Anerkennung verbunden.
Allerdings habe ich aufgrund vermehrter Hinweise, dass die Anreise zur Überreichung der Hessischen Pflegemedaille oft mit Kosten und Belastungen verbunden ist – häufig sind es sehr betagte Damen und Herren, die diese Pflegemedaille bekommen –, eine Prüfung in Auftrag gegeben, ob wir, z. B. durch eine Reisepauschale, dafür sorgen können, dass die Ehrung nicht zu finanziellen Belastungen führt.Aber ein Anerkennungsbetrag ist ausdrücklich nicht geplant.
Frau Abgeordnete, wir müssen zwischen einer Auszeichnung und einer Preisverleihung unterscheiden. Bei der Preisverleihung – da können Sie mit dem Nobelpreis anfangen und dem Hessischen Kulturpreis enden – ist die Auswahl unter einer Anzahl Personen auch mit einer entsprechenden materiellen Anerkennung oder mit der Übergabe von irgendetwas verbunden, das eine Symbolik hat.
Hier geht es ausschließlich um das ehrenamtliche Engagement. Da wird unter einer Anzahl Personen ausgewählt.Wir können und wollen gar nicht all diejenigen, die uns vorgeschlagen werden, jeweils mit einer Pflegemedaille versehen, um die Besonderheit dieser Auszeichnung weiterhin aufrechtzuerhalten.
Ich glaube, wir würden eher viel Verärgerung und das Gefühl der Zurücksetzung auslösen, wenn wir bei der Verleihung der Pflegemedaille über die Pauschale hinaus, zu der ich gesagt habe, dass wir bereit sind, deren Gewährung zu prüfen, einen Anerkennungsbetrag zahlen würden. Ich bitte, allein einmal zu überlegen, in welcher Höhe ein solcher Preis angemessen wäre. Vor dem wahnsinnigen zeitlichen Engagement kann man wirklich nur großen Respekt haben. Solche Menschen pflegen oft nicht nur fünf Jahre. Da sind Personen dabei, die 25 oder 30 Jahre lang einen Angehörigen aufopferungsvoll gepflegt haben. Das dann mit einem Betrag, in welcher Höhe auch immer, abzugelten, würde das Engagement eigentlich eher desavouieren als ehren.
Frau Abgeordnete, ich habe eigentlich deutlich gemacht, dass wir über eine entsprechende Pauschale nicht nur die reinen Reisekosten abfangen wollen.Vielmehr geht es dabei auch um die Frage, dass dann vielleicht für einen Tag eine entsprechende Ersatzkraft zur Verfügung gestellt werden kann.Die Prüfung dieser Frage hat in der Tat dazu geführt, dass keine Antwort auf eine entsprechende Anfrage erfolgte.
Herr Abgeordneter, der Hessische Landtag hat im Dezember 2009 die weitere Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beschlossen. Insbesondere sollen die Auswirkungen und der Handlungsbedarf des Gesetzgebers hinsichtlich dieser UN-Konvention geprüft werden. Auf dieser Grundlage soll dann ein Aktionsplan erarbeitet werden, der eng mit den Aktionsplänen des Bundes und der anderen Länder abzustimmen ist.
Bei der Prüfung der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen sollen Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen beteiligt werden. Ihre Wünsche und ihr Wahlrecht sollen im Vordergrund stehen.
Das Hessische Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit hat am 17. März 2010 gemeinsam mit dem Beauftragten der Hessischen Landesregierung für behinderte Menschen und in Kooperation mit dem Hessischen Kultusministerium eine Tagung auf Landesebene zur Umsetzung der Konvention durchgeführt. Die Auswertung der Tagung auch hinsichtlich der Aufstellung eines Themenkataloges für einen Aktionsplan ist zwischenzeitlich abgeschlossen worden. Die Hessische Landesregierung
wird eine landweit tätige Arbeitsgruppe unter der Beteiligung der Verbände und der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen demnach im zweiten Halbjahr 2010 oder noch in den Tagen vor der Sommerpause einsetzen. Das ist mehr eine technische Frage.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben schon ein paarmal die Diskussionen geführt, bei denen es nicht zu bestreiten war, dass die SPD-Fraktion mit ihrem Gesetzentwurf vor dem der Landesregierung war. Ich sage es Ihnen wie bei den letzten Malen auch:Diesen Wettbewerb führe ich mit Ihnen nicht.– Man kann immer schneller abschreiben und einige Highlights in den Gesetzentwurf aufnehmen. Dieser Lorbeer soll Ihnen auch bleiben. Jawohl, Sie sind die Ersten, die einen Gesetzentwurf dazu eingebracht haben. Mir kommt es aber darauf an, wer den besten Gesetzentwurf macht, und nicht darauf, wer das am schnellsten macht.
Wir wollen einmal schauen, wie das im Einzelnen aussieht.
Ich glaube, es gibt sehr viele gute Gründe dafür, dass die Regierung länger als die Opposition braucht, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Sie kennen das Verfahren der Gesetzgebung und die Regelungen,die besagen,wann wir in den Landtag mit einem Vorschlag kommen können. Ich kritisiere das nicht. Das ist notwendig, damit gründliche Arbeit gemacht wird und damit alle Beteiligten die Möglichkeit haben, sich einzubringen.
Deswegen ertrage ich mit großer Gelassenheit diese Freude von Ihnen. Ich freue mich mit Ihnen.
Schauen wir uns einmal den Gesetzentwurf an,den Sie gemacht haben. Da gibt es natürlich schon den einen oder anderen Punkt, über den wir zu diskutieren haben. Ich glaube nämlich, dass wir mit einem solchen Gesetz, wenn es denn Realität werden würde, wenig Freude haben würden. Das ist zu unpräzise. Das hat eine Unzahl unbestimmter Rechtsbegriffe. Dann, wenn es darauf ankommt, wird nicht klar definiert. Es kommt nämlich sehr auf die Frage an, um welchen Typ Einrichtung es sich handelt. Das entscheidet nämlich über die Form der Kontrolle. Diese Kontrolle ist wiederum ordnungsrechtlich bewehrt. Wenn Sie an den Stellen unsaubere Begriffe haben, werden Sie bei jedem Gericht der Welt hinten herunterfallen.
Das würde reihenweise geschehen. Wenn Sie sich die Definitionen anschauen, werden Sie sehen, dass die alle nicht passen. Sie sind von interessierter Seite alle dazu geeignet.Wir müssen zugeben, dass es bei den Heimen auch Interessierte gibt, für die das Geldverdienen wichtiger als die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner ist.
Es gibt eine ganze Anzahl an Fragestellungen,die man mit einem solchen Gesetz wunderschön umgehen könnte. Deswegen glaube ich nicht richtig daran, dass wir mit diesen Formulierungen und diesen Definitionen wirklich etwas Vernünftiges erreichen können.
Es gibt Fragestellungen, zu denen sich das gut lesen lässt. Aber wenn man ein Stück weit darüber nachdenkt, muss man sagen: Das kann eigentlich nicht passen.
Der Heimvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag. Gegen wen soll sich der Rechtsanspruch auf ein Einzelzimmer richten? – Das kann ich gar nicht verstehen. Bei einem zivilrechtlichen Anspruch kann jeder sein Recht verlangen. Ich kann demnach ein Einzelzimmer verlangen. Wenn ich kein Einzelzimmer bekomme, schließe ich diesen Vertrag nicht ab. Da brauche ich keine öffentlichrechtliche Standardisierung. Das ist diesem gesetzlichen System wesensfremd.
Sie sagen, Sie wollten weniger Bürokratie. Im Ergebnis würde das zu mehr Bürokratie führen. Es würde mehr Dokumentation verlangt werden. Nach meiner Überzeugung wäre das Dokumentation an der falschen Stelle.
Sie lösen die Probleme hinsichtlich des Themas Wohngemeinschaften nicht. Das ist eines der schwierigsten Themen.
Sie lösen auch nicht die Fragen, die sich künftig bei der Heimunterbringung in der Realität ergeben werden. Es wird immer mehr so sein, dass es auf der einen Seite das Wohnen und auf der anderen Seite das Zuliefern der Leistungen geben wird.
Im Übrigen setzen Sie bei der Wohngemeinschaft die Obergrenze willkürlich bei zehn Plätzen. Man wird darüber diskutieren müssen, ob das richtig ist.
Sie definieren die Wohngemeinschaften. Dabei machen Sie aber nicht klar, wann es sich um eine Wohngemeinschaft handelt, wann also irgendwelche anderen Qualitätsvorschriften gelten sollen.Sie haben das also nicht klar definiert.
Was machen Sie mit den ganzen anderen zugekauften Leistungen, die für die Menschen in der entsprechenden Situation oft sehr viel wichtiger sind als die Frage, wie sie wohnen? Denn dabei geht es oft nur um Fragen des Brandschutzes und ähnliche Dinge.
Die Lektüre und die Überprüfung des Gesetzentwurfs haben meiner Meinung nach ergeben, dass all diese Fragestellungen nicht befriedigend gelöst sind.Das ist auch sehr schwierig. Ich kritisiere das gar nicht. Ich bin dankbar, dass wir in die Diskussion eingestiegen sind.
Sie wissen, dass wir intensiv an einem Gesetzentwurf arbeiten. Wir glauben, dass wir mit diesem Gesetzesvorhaben in unserem Bundesland Neuland betreten. Natürlich sind wir nicht so arrogant, uns die Gesetze anderer Länder nicht anzuschauen. Wir wollen von den Gesetzen anderer Länder lernen. Wenn man der Erste ist, kann man bei niemandem abschauen.
Wir können uns aber in einer Synopse anschauen, wie das Land und jenes Land die Fragestellungen gelöst haben. Wir können uns anschauen, welche Schwierigkeiten jedes einzelne Land z. B. mit den Transparenzregeln hat. Rheinland-Pfalz ist jetzt schon bei den Sozialgerichten auf den Bauch gefallen. Sie haben diese Formulierung übernommen.
Es gibt da also erhebliche Fragestellungen. Deswegen sollten wir uns an etwas gewöhnen.Zumindest müssen Sie zur Kenntnis nehmen, dass das meine Überzeugung bleibt. Wir legen Ihnen Gesetzentwürfe erst nach gründlicher Überprüfung vor, wenn wir also wirklich der Meinung sind, dass nach all dem, was wir wissen, was wir uns überlegen konnten und was wir von fachkundigen Menschen dazu erfahren konnten, das wirklich die optimalen Formulierungen sind.
Wir werden weiterhin der Versuchung widerstehen, mit Schnellschüssen so wichtige und zentrale Fragen unserer sozialen Infrastruktur zu regeln. Deswegen werden wir uns lange mit dem Gesetzentwurf beschäftigen. Wir müssen die Anhörungsfristen für Kabinettsentwürfe wahren. Wir müssen die Ressortabstimmung berücksichtigen. Bis das alles vorbei ist, wird es Ende des Jahres werden. Das wird nicht anders gehen. Wir werden dann sicherlich beide Gesetzentwürfe diskutieren.
Ich will ganz bewusst keine unnötige Schärfe hineinbringen. Vielmehr geht es mir darum, dass man im Interesse der Betroffenen wirklich versucht, ein qualitätsvolles Gesetz zu machen.
Hinsichtlich der Intention des Gesetzentwurfs der SPDFraktion sehe ich nichts, von dem ich sagen würde, das sei des Teufels. Ich bin aber der Meinung, man kann das besser machen. Das werden wir beweisen.
Herr Abgeordneter, meine Damen und Herren! Hessen verfügt durch den Abschluss der Verträge zur speziellen ambulanten Palliativversorgung über eine flächendeckende Versorgung und nimmt damit im Bundesländervergleich eine Spitzenposition ein. Ich glaube, das ist eine Sache, über die wir uns alle freuen können.
Es ist uns gelungen, mit den drei Spitzenverbänden Verträge abzuschließen. In Verfolg daraus ist jetzt der Aufbau der entsprechenden Care-Teams in Arbeit. 17 solche Verträge und Care-Teams gibt es bereits.Weitere fünf sind als Vertragspartner in Aussicht genommen, um eine abschließend flächendeckende Versorgung in Hessen zu erreichen. Wir sind in den entsprechenden Vertragsverhandlungen.
Wir haben uns als Ministerium massiv eingebracht und dafür geworben, dass es zu diesen Vertragsabschlüssen kommt, und wir waren deswegen auch im Ländervergleich das erste Bundesland, das diese flächenhafte Vertragsabdeckung vorweisen konnte, sowohl was die Vertragspartner, die gesetzlichen Krankenkassen, als auch was die flächenmäßige Abdeckung betrifft, wobei wir auch darauf hingewirkt haben, dass es nicht unbedingt so
sein muss, dass ganz schnell alle Teams aufgebaut sind. Vielmehr sollte man insbesondere wegen der Sensibilität dieses Themenbereichs darauf achten, dass Qualität vorgehalten wird, dass multiprofessionelle Teams vorgehalten werden.
Ich glaube, es ist etwas, worüber sich der ganze Landtag freuen sollte: dass wir an dieser Stelle in einem der ganz schwierigen Themen für uns Menschen eine sehr gute Bilanz vorweisen können. Ich glaube, dass es für viele Menschen ein echter humanitärer Beitrag ist, dass sie die letzten Tage ihres Lebens zu Hause verbringen können. Damit will ich nicht die wertvolle Arbeit der stationären Hospize relativieren. Beides sind Wege und Möglichkeiten, um die letzten Tag in Würde und menschlich zu erleben.
Wir sind zunächst froh, dass im Rahmen der Approbation auf diesen Bereich immer mehr Wert gelegt wird.Wir sind in Hessen gegenwärtig bemüht, einen Lehrstuhl für diesen Bereich zu schaffen. Das ist ausgesprochen schwierig, weil damit auch eine entsprechende Ausstattung verbunden sein muss. Aber ich glaube, dass dies ein Bereich ist, dem in der ärztlichen Ausbildung künftig mehr Raum gegeben werden muss.
Ich muss allerdings einräumen, dass es mir hier ähnlich wie der Frau Kultusministerin geht, dass jede Woche ein anderes Fach zusätzlich in der Schule noch berücksichtigt werden soll. So ist es auch in der medizinischen Ausbildung. Von Arbeitsmedizin über Palliativmedizin, Schmerztherapien, in all den Bereichen, z. B. beim Thema Hausarzt – darüber haben wir gestern wieder gesprochen –, wird immer wieder verlangt, dass das Studium um weitere Aspekte ausgedehnt werden soll. Deswegen habe ich Verständnis dafür, dass dieser Prozess etwas langsam vorwärtsgeht. Aber wenn man überlegt, wie wir vor einigen Jahren das Symposium zu diesem Thema in diesem Landtag hatten und wo wir heute insgesamt stehen,dann ist das ein großer Fortschritt in kurzer Zeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube nicht, dass ich in dieser Wahlperiode noch einmal so dankbar sein werde, dass die SPD-Fraktion eine solche Aktuelle Stunde beantragt hat, wie zu diesem Thema. Ich bedanke mich ausdrücklich dafür
Sie müssen sich nicht entschuldigen, Sie haben es doch gemacht, es war eine gute Leistung –, weil es mir die Gelegenheit gibt, die Relationen wieder zurechtzurücken.
Für mich als zuständigen Minister für die Kindergärten und die Kinderbetreuungseinrichtungen in Hessen ist das wesentliche Ergebnis dieser Diskussion, dass ab 01.09.2012 in jeder hessischen Kinderbetreuungseinrichtung eine bessere Qualität im Fachschlüssel als vorher herrschen wird – in jeder.
Es ist ein großer Erfolg, in solch schwierigen Zeiten eine derartige Qualitätssteigerung zu erreichen.
Zweitens. Jeder, der das getan hat, weil er sich wegen der Mindestverordnung des Landes dazu verpflichtet fühlen musste, wird dies nicht auf seine Kosten getan haben, sondern erhält dies vom Land 1 : 1 erstattet.
Es gab noch eine dritte Zusage, eine Zusage, die ich mehrfach gegeben habe.
Das wird überhaupt nicht wegdiskutiert.
Bleiben Sie doch einmal ganz ruhig. Sie kennen mich doch und wissen, dass ich sehr ungern Fragen ausweiche. Es macht doch Spaß, mit Ihnen darüber zu diskutieren und zu streiten.
Aber die Relationen müssen stimmen. Wenn Herr Merz von einem Totalschaden spricht, dann weiß ich nicht, ab wann Sie mit Ihrem Auto nicht mehr fahren – wenn das ein Totalschaden ist.
Das Fahrzeug Kindergarten, Kinderbetreuung wird danach besser fahren als vorher. Es bekommt sogar noch einen Zuschuss zum Sprit – nur bekommen das nicht alle Autos. Das können Sie doch nicht als einen Totalschaden bezeichnen.
Jetzt lassen Sie mich doch endlich einmal zu dem Thema sprechen, über das Sie sich am meisten freuen. Sie lassen das ja gar nicht zu.
Jetzt der dritte Punkt, die Zusage, dass es auch die Kommunen – –
Ich wundere mich schon, wirklich. Aber es macht auch so Spaß.
Herr Schäfer-Gümbel, die Wiederholung ist die Mutter der Studenten. Deswegen müssen wir das vielleicht noch einmal wiederholen.
Die Zusage, dass sämtliche Kommunen, die den Standard – wann auch immer – erfüllt haben, dies vom Land bekommen, ist eine Zusage, die ich nicht einhalten kann.
Das ist ein Punkt, mit dem ich nicht zufrieden bin. Aber wenn ich mir anschaue, mit welchem Ziel wir angetreten sind – Qualitätssteigerung –, dann muss ich feststellen, ich habe auf diesem Weg an einer Stelle nicht das volle Ergebnis erreichen können.
Dazu muss ich stehen. Ich muss mich fragen:Wenn ich auf dieser Position beharrt hätte – –
Das Problem liegt darin, dass sich Geld immer in kommunizierenden Röhren bewegt. Geld wächst nicht absolut, sondern wenn es da ist, fehlt es an einer anderen Stelle.
Wenn ich das Geld für etwas ausgebe, das sowieso schon da ist, und ich dadurch kein Mehr an Qualität erreiche, dann muss ich es trotzdem an anderer Stelle wegnehmen – beim Hochschulpakt, bei den Schulen, bei den Straßen.
Meine Damen und Herren, diese Regierung ist ein Team. Wir haben gemeinsam das Ziel, die Haushaltslage unseres Landes zu verbessern.
Dabei gibt es keinen Kampf zwischen Karlheinz Weimar und dem Ressortminister. Das Ziel – die Qualität – ist erreicht. Ich muss einräumen, dass ich die Gelder, die ich an dieser Stelle gebraucht und gern den Kommunen zur Verfügung gestellt hätte, an anderer Stelle hätte wegnehmen müssen, und dort hätte ich einen größeren Schaden angerichtet. Dann muss ich die Zivilcourage haben und sagen: Jawohl, dann muss ich mich für diesen Punkt von Ihnen bekämpfen und beschimpfen lassen. Aber im Ergebnis, für das Land Hessen ist es besser,
wenn wir es so machen, wie wir es heute getan haben.
Noch zwei Minuten.
Ich glaube, ein Politiker handelt richtig, wenn er sich in Verantwortung an dem Ergebnis seiner Handlungen messen lässt. Und mit dem Ergebnis dieser Handlung kann ich leben – insbesondere, wenn ich mir überlege, dass es eine ganze Anzahl von Stimmen gab, nicht nur aus den Reihen von CDU und FDP, sondern insbesondere auch von den Kommunen – Städtetag und andere –, die mich aufgefordert haben, die Mindestverordnung ganz aufzuheben. Dann hätte es kein Geld für die gegeben, die inzwischen investiert haben, und es hätte keine Qualitätssteigerung für alle gegeben, schon gar nicht bei jenen Kommunen, die es sich nicht leisten können.
Deswegen bleibe ich dabei: ein schwerer Prozess, ein schwieriger Prozess, aber heute bin ich richtig stolz auf dieses Ergebnis.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich halte es für eine erfreuliche Entwicklung unseres Rechtsstaates, dass die Opferperspektive mehr und mehr als Teil einer rechtsstaatlichen Behandlung von Straftaten – von Unrechtstaten – in den Mittelpunkt rückt. Das gilt sowohl für individuelle Opfersituationen und Verletzungen als auch für systemimmanente bzw. systematische.
Wenn wir uns allerdings fragen, wie wir uns in solchen Situationen fühlen, müssen wir einräumen, dass in unseren Reaktionen immer ein Stück weit Hilflosigkeit gegenüber den Opfern mitschwingt: Es kommt bei jeder Einzelnen bzw. jedem Einzelnen zu einem Trauma, wenn gewaltsam – totalitär – in ihre bzw. seine Individualität eingegriffen wird. Der Mensch wird durch die Gewalt des Unrechts, dem er ausgesetzt ist, zumindest erschüttert und leider oft auch gebrochen.Wir stehen vor der Herausforderung, wie wir danach diese Traumatisierung lindern oder sogar heilen können.
Wir haben dazu zum einen die materielle Entschädigung. Ich glaube, dass viele Opfer diese oft nur mit Bitternis zur Kenntnis nehmen und sich dabei denken, dass das, was ihnen widerfahren ist, durch einen finanziellen Ausgleich nicht geheilt werden kann. Ich glaube aber, dass die Genugtuung sowie das Verständnis dafür und die Anerkennung, dass Unrecht geschehen ist, ebenso wichtig sind. Das ist bei solchen Fragestellungen ganz zentral.
In diesem Sinne bedanke ich mich ausdrücklich für die Arbeit der Mitglieder des Unterausschusses und für diesen Antrag, der viele Anregungen gibt und den wir in unserem Ministerium auch nicht als Kritik an dem verstehen, was bisher stattgefunden hat.Vielmehr sehen wir das als Ermutigung an. Er gibt die Anregung, an der einen oder anderen Stelle noch einmal genau hinzuschauen und sich mit der Frage zu beschäftigen, ob man noch etwas verbessern oder optimieren kann.
Wir wissen, dass diese Aufgabenstellung in Hessen natürlich rein quantitativ nicht den Umfang haben kann, wie es in den neuen Bundesländern der Fall ist. Wir wollen uns aber doch um jeden Einzelfall kümmern. Denn man muss wirklich aufpassen, dass im Rahmen der Opferentschädigungsanträge keine zusätzliche erneute Traumatisierung durch das stattfindet, was ein Rechtsstaat tun muss, wenn er die Anerkennung prüft. Er muss nämlich abwägen und schauen, ob das behauptete Geschehen wirklich nachvollziehbar ist.
Dabei müssen wir nun einmal die Regeln des Rechtsstaats auch hinsichtlich der Beweiserhebung und der Dokumentation anwenden. Das empfinden die Opfer natürlich oft als eine weitere Verletzung und als Zumutung. Deswegen kommt es dabei darauf an, dass wir ausgesprochen sensibel vorgehen und dass wir Personen ganz gezielt für diese Aufgabenstellung schulen,
damit es für die Opfer wenigstens nicht notwendig ist, dem Gegenüber erst einmal die Gesamtsituation darzustellen. Denn die Kenntnis der Gesamtsituation ist natürlich zum Verständnis des einzelnen Antrags notwendig. Deswegen ist auch der Hinweis auf den Besuch der Gedenkstätten und all dieses hilfreich und notwendig.
Ich glaube, dass es auch richtig war, dass wir für diese die Anträge bearbeitenden Stellen zwei besondere Spezialisten abgestellt haben. Das können wir uns leisten. Denn die Zahl der Fälle ist übersichtlich. Das sind keine Tausende. Im letzten halben Jahr sind 62 Anträge eingegangen. Die können wir ordentlich und ordnungsgemäß abarbeiten. Hinsichtlich des Versorgungsgesetzes sind es im vergangenen Jahr sogar nur sechs Fälle gewesen.
Ich glaube, dass wir darauf vernünftig eingehen können. Ich glaube auch, dass wir die Stelle der Medizinerin, die wir dafür neu besetzt haben, mit der richtigen Person besetzt haben. Sie wird sehr sensibel auf diese Fragestellungen eingehen.
Ich hoffe, dass das von den Betroffenen und von den Opfern auch als ernsthafter Versuch unserer Gesellschaft verstanden wird, Verständnis für die Situation aufzubringen und einen gewissen Beitrag zur Entschädigung zu leisten,obwohl wir wissen,dass solche totalitären Systeme im Ergebnis eigentlich alle Bürgerinnen und Bürger ihres Landes, vielleicht mit Ausnahme der Exekutoren des Systems, zu Opfern gemacht haben. Das macht dann auch noch einmal die Unterscheidung so schwierig.
Ich glaube, dass dieser eine Teil der Aufgabe, nämlich der, dass wir uns um die Person im Einzelnen kümmern müssen,mit etwas anderem einhergehen muss,damit die Menschen nicht an anderer Stelle leiden, nämlich mit einem verantwortlichen Umgang mit diesem Teil der deutschen Geschichte. Ich halte das für richtig, was im Kultusministerium hinsichtlich der Erarbeitung von Materialien geschieht.
Wir müssen einfach zur Kenntnis nehmen, dass das in unserer schnelllebigen Zeit für die Schülerinnen und Schüler kein unmittelbares Erleben mehr ist.Vielmehr handelt es sich um Geschichte, die gelernt werden muss. Denn es konnte nicht durch tägliches Erfahren in den Nachrichten erlebt werden.
Wir müssen versuchen, die Betroffenheit, die zugleich die beste Therapie gegen eine Wiederholung darstellt, mehr noch in den Herzen als in den Hirnen der jungen Men
schen wachzuhalten. Ich glaube, dass dies insbesondere durch die Vermittlung verantwortlicher Inhalte in der Schule geschieht.
Wir Menschen leben nun einmal von Eindrücken und nicht nur davon, was man in den Zeilen der Bücher nachliest. Deswegen glaube ich, dass die Gedenkkultur an den Gedenkstätten von zentraler Bedeutung ist.
Ich glaube, dass es kaum einem aus diesem Haus anders geht, wenn er an einer unserer hessischen Gedenkstätten steht. Dann kommt die Erinnerung ganz unmittelbar wieder zurück. Er wird dadurch auch ein Stück mehr dazu motiviert, seinen Beitrag dazu zu leisten, dass sich so etwas in unserem Land nicht wiederholt.
Ein sehr sensibler und kompetenter Umgang mit den Opfern, verantwortliche Beiträge in der Schule und bei der Bildung und schließlich eine würdige und engagierte Gedächtniskultur sind das, was wir den Opfern schulden. Dafür wollen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Ministeriums gerne weiterhin engagiert einsetzen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt Anträge, die man als typische Oppositionsanträge bezeichnen kann. Das sind Anträge, die etwas Positives und Wünschenswertes enthalten, was eigentlich unterstützungswürdig ist und wogegen eigentlich kein Mensch sein kann.
Dieser Antrag würde aber zu Kosten von 4 Millionen c führen. Ich wäre ja bereit, mit Ihnen in eine ernsthafte Diskussion darüber einzutreten,wenn nicht Ihr haushaltspolitischer Sprecher regelmäßig bei jeder Haushaltsdebatte damit anfangen würde, das Defizit des Landes, die völlig zukunftsunorientierte Finanzpolitik und all das zu beklagen.
Es geht nur eines von beiden. Dieses Geld kann sich das Land nicht leisten.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Über eines ist sich eigentlich ganz Europa einig: dass
Deutschland in schwierigen Zeiten mit seinem Arbeitsmarkt beachtlich gut über die Runden gekommen ist. Das ist eines der Dinge, auf die nach meiner Überzeugung die Politik insgesamt Grund hat stolz zu sein. Dieses Überdie-Krise-Kommen ist uns bis zum heutigen Zeitpunkt vor allem deswegen gelungen, weil der Arbeitsmarkt flexibel war und weil die Instrumente, die eingesetzt waren, passgenau gestimmt haben.
Ich glaube nicht, dass man eine Diskussion darüber führen sollte, was alles falsch läuft und was dringend reformiert werden muss. Vielmehr muss man sicherlich darüber reden, ob an jeder Stelle im Rahmen der Erhöhung der Flexibilität alle Kriterien richtig angesetzt werden, wo die Instrumente Missbrauchsmöglichkeiten zulassen und wie man sie so behutsam korrigieren kann, dass die Flexibilität erhalten bleibt, aber der Missbrauch reduziert oder vermieden wird.
Ich glaube, dass es in diesem Zusammenhang auch wichtig ist, den Blick für die Dimensionen zu behalten. Es ist schon darauf hingewiesen worden: Lediglich 1,6 % der Arbeitsverhältnisse in Deutschland sind Zeitarbeitsverhältnisse. Das ist also kein Riesenproblem. 62 % aller neu begonnenen Zeitarbeitsverhältnisse werden von Menschen eingegangen, die vorher nicht in Arbeit waren. Das halte ich für ein ganz dramatisches Argument, weil daran ganz offensichtlich und deutlich wird, dass das eine geeignete Tür ist,um wieder in Arbeit zu kommen.Wenn es uns dann noch gelingt, eine nennenswerte Zahl dieser Zeitarbeitsverhältnisse in dauerhafte Anstellungen zu überführen, dann ist das ein ganz wesentlicher positiver Aspekt. Die Arbeitsmarktforschung ist noch nicht so weit,uns verlässliche Zahlen geben zu können; die Schätzungen variieren zwischen 10 und 30 %.
Ich glaube auch nicht, dass es richtig ist, Zeitarbeit immer nur als eine Niedriglohnstruktur darzustellen. Beispielsweise könnten viele Altenpflegeheime die Fachquote überhaupt nicht mehr erfüllen, wenn sie nicht die Möglichkeit hätten, sehr kurzfristig auf Zeitarbeitsfirmen zurückzugreifen, die ihnen helfen, die Quote zu erreichen. Ansonsten hätten wir das Problem, die Belegungen der Heime sehr kurzfristig zurückfahren zu müssen. Das wäre sicherlich nicht im Interesse der Betroffenen.
Ich glaube also, dass es wichtig ist, dass man darüber diskutiert. Frau von der Leyen hat für die Bundesregierung Initiativen angekündigt und in Gang gesetzt, z. B. zum Fall Schlecker. Darüber müssen wir reden. Wir wollen keine reine Marktwirtschaft, sondern weiterhin eine soziale Marktwirtschaft haben. Ich glaube, dass Zeitarbeit ein wichtiges positives Mittel für einen gedeihlichen und erfolgreichen Arbeitsmarkt und für eine gute und erfolgreiche soziale Marktwirtschaft ist.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bewundere die Unkompliziertheit der SPD-Fraktion bei einem so komplexen Thema. Herr Rentsch hat schon darauf hingewiesen. Politiker verschiedener Generationen und verschiedener politischer Färbungen haben verzweifelt versucht, das Gesundheitssystem in den Griff zu bekommen.
Ohne dass irgendetwas auf dem Tisch liegt, soll die Diskussion gleich eingegrenzt werden, indem gesagt wird: Das geht schon einmal gar nicht.– Ich finde,das ist der falsche Ansatz. Mich stört an der gesamten Diskussion um die Gesundheitsreform immer wieder, dass wir da mit der Ausgabenseite anfangen. Ich finde, wir müssten die Diskussion damit anfangen, zu fragen, was nötig ist.
Wir müssten einmal über die Qualität des Gesundheitssystems reden. Wir müssen zunächst einmal einfach zur Kenntnis nehmen, dass mit den Konzepten, wie sie bisher diskutiert wurden, die Sache sehr schwer zu erschlagen sein wird. Wir haben einen wachsenden demografischen Wandel. Die Menschen werden älter. Das bedeutet, dass sie überproportional mehr Kosten auslösen werden, auch wenn sie länger gesund bleiben, bevor sie dann krank und alt sind. Das Positive daran ist ja, dass Menschen heute alt und gesund sind. Trotzdem wird das aber über die lange Dauer des Lebens mehr Geld kosten.
Zweitens.Wir haben deutliche und großartige Fortschritte in der Medizin, in der Medizintechnik und in der Pharma
kologie. Aber da gibt es auch wieder überproportionale Kostensteigerungen.
Drittens. Wir haben eine Neubewertung des Themas Gesundheit. Gesundheit ist inzwischen zu einer Frage des Lifestyles geworden. Auch da gibt es zusätzliche Kostentreiber.
Es ist in Deutschland viel zu lange versucht worden, diese objektiv vorhandenen Kostenerhöhungen zu dämpfen, über die wir eigentlich froh sein sollten, weil sie unsere Chancen in der Zukunft als Menschen insgesamt positiver erscheinen lassen. Diese Chancen für die Zukunft werden verringert, indem permanent versucht wird, eine Politik der Kostendämpfung und des Zusammenklaubens von Beträgen zu machen.
Das hat dazu geführt, dass wir bei vielen Fragestellungen des Gesundheitswesens inzwischen erhebliche Diskussionen und Frustrationen haben. Zum Beispiel ist der Beruf Landarzt nicht mehr so attraktiv. In den Krankenhäusern haben wir das Problem, dass das Personal entsprechend zur Verfügung gestellt werden muss. Wenn die Patienten in Arztpraxen sind, fragen sie sich, ob sie wirklich das beste Medikament bekommen oder das Medikament, das noch finanziert wird.
Ich glaube, wir müssen da ein bisschen anders vorgehen. Wir müssen den Mut haben, zu sagen: Liebe Bürgerinnen und Bürger, Gesundheit wird in Deutschland künftig mehr Geld kosten, als es in der Vergangenheit der Fall war.
Das bedeutet, dass hinsichtlich der 10,5 % am Bruttosozialprodukt, die in Deutschland für Gesundheit ausgegeben werden, nicht das letzte Wort gesprochen sein wird.
Die Vereinigten Staaten von Amerika brechen nicht zusammen, obwohl der Anteil am Bruttosozialprodukt 15,3 % beträgt.Trotzdem haben 45 Millionen Amerikanerinnen und Amerikaner keine Krankenversicherung.
Wir müssen da mehr Geld ausgeben.Wir müssen die Gesellschaft bei diesem Prozess insgesamt mitnehmen. Ich glaube, dass es da keine einfachen Antworten gibt. Vielmehr müssen wir dabei das gesamte Spektrum der Finanzierung im Auge haben.
Ich sage das jetzt gleich, damit ich nachher nicht den Vorwurf erhalte, ich hätte die unpopulären Themen nicht angesprochen. Dazu gehört auch die Kostenbeteiligung der Patientinnen und Patienten. Auch die muss stattfinden. Denn wenn jemand anders als der Patient steuert,wie viel Gesundheit er bekommt, wird das unfreiheitlich. Deswegen muss ich den Patienten an seine Gesundheit erinnern. Auch das wird das Gesundheitssystem übrigens nicht zum Zusammenbruch bringen.
Inzwischen werden über 12 % des gesamten Gesundheitswesens durch die Patienten direkt bezahlt. Das sind 33 Milliarden c, ohne dass das zum großen Volksaufstand geführt hat.Auch das muss man sich klarmachen.
Natürlich geht das nicht ohne staatlichen Zuschuss. Herr Rentsch hat das schon zu Recht gesagt. Denn über Mittel aus dem Aufkommen aus den Steuern werden die Solidarität und die Gerechtigkeit herbeigeführt.
Vielleicht müssen wir auch darüber nachdenken, ob wir im sozialen Sicherungssystem die Schwerpunkte richtig gesetzt haben.Wir wenden 54 Milliarden c für die Altersversorgung auf, aber nur 16 Milliarden c für die Versorgung der Kranken. Es ist zu fragen, wo der solidarische Aspekt vielleicht stärker sein müsste und wo der Staat vielleicht mehr ausgleichen müsste. Das ist eine spannende Frage.
Ich glaube, dass wir nicht ohne die Gesundheitsprämie auskommen werden. Das muss aber in der richtigen Größenordnung geschehen.Die kann das aber nicht alleine finanzieren. Eine deutsche Bürgerin oder ein deutscher Bürger gibt ungefähr 3.700 c bis 3.800 c im Jahr für Gesundheit aus. Das kann man natürlich nicht über eine Gesundheitsprämie finanzieren. Das liegt ja auf der Hand. Aber ein Teilbetrag davon, vielleicht die demografische Komponente –
darüber könnte man doch diskutieren.
Wenn wir über Kostensteigerungen reden – die Kosten werden schneller ansteigen als das Bruttosozialprodukt und schneller als Löhne und Gehälter. Wenn deswegen die Finanzierung von Gesundheit nur an Arbeitgeberund Arbeitnehmerbeiträge gebunden wird, dann kommt eine Belastung in diesem Bereich, die die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gefährden wird.
Wir bekommen außerdem auch eine Gerechtigkeitsfrage, weil es – auch das hat mit Demografie zu tun – immer weniger Menschen geben wird, die arbeiten, und immer mehr Menschen, die in einem wohlverdienten Ruhestand sind. Dann sollen die einen für die anderen die steigenden Kosten mitfinanzieren. Das geht einfach nicht gut. Deswegen ist mir das „Augen zu und weiter so!“ auf jeden Fall die falsche Antwort. Die steht mir zu deutlich in Ihrem Antrag.
Deswegen empfehle ich dringend, sich nicht zu voreilig festzulegen und lieber davon auszugehen, dass sämtliche Finanzierungsstrukturen – übrigens gehören auch Effizienzsteigerungen dazu – für die Finanzierung der Gesundheit gebraucht werden und auf keines dieser Elemente verzichtet werden kann. Das ist dann sozial und solidarisch ausgewogen hinzubekommen, wenn von jedem so viel an akzeptiertem Finanzierungsanteil genommen wird, wie diese Gesellschaft in der Diskussion, die vor uns liegt, bereit ist zu zahlen.
Es ist aber enorm wichtig, dass diese Gesellschaft aufhört, Angst vor der Zukunft in der Weise zu haben, dass sie Angst hat, Gesundheit von morgen zu finanzieren, sondern dass sie endlich begreift, dass das eine gewaltige
Chance ist, für die man sich allerdings auch anstrengen muss.
Frau Abgeordnete, dem Hessischen Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit liegen keine Zahlen von Frauen vor, die 2009 nicht in einem Frauenhaus untergebracht werden konnten bzw. abgewiesen werden mussten. Die Landesarbeitsgemeinschaft der hessischen Frauenhäuser bestätigte auf Rückfrage, dass solche Daten aus grundsätzlichen Erwägungen auch nicht erhoben werden. Zum einen bestehe die Gefahr einer Doppelzählung, sofern eine Frau in einem zu dieser Zeit belegten Frauenhaus anfragt und aufgrund dessen an ein anderes Frauenhaus verwiesen wird. Zum anderen müssten die Daten aller anfragenden Frauen erfasst werden, was die Anonymität dieser Frauen gefährden würde.
Die hessischen Frauenhäuser verfügen über eine interne Onlinevernetzung. Sollte ein Frauenhaus voll belegt sein, ermöglicht diese Vernetzung einen sofortigen Zugriff auf die aktuelle Belegung in nahe gelegenen Frauenhäusern, sodass betroffene Frauen direkt an ein Frauenhaus in unmittelbarer Nähe weitervermittelt werden könnten.
Frau Abgeordnete, natürlich haben wir aus Anlass Ihrer Frage auch dieses Thema erörtert. Wir haben auch auf diese Rückfragen keine entsprechenden Hinweise auf nordrhein-westfälische Verhältnisse in Hessen bekommen, bleiben aber natürlich an diesem Thema dran.
Herr Bocklet, wer so fragt, will mich entweder reinlegen oder eine falsche Antwort. Wie soll ich so etwas mit Bestimmtheit sagen, wenn ich Ihnen eben vorgetragen habe, dass es nicht erhoben wird?
Herr Abgeordneter, ich habe zunächst vorauszuschicken, dass die Investitionsbereitschaft und die Bereitschaft, neue Plätze zu schaffen, bei den Kommunen nach wie vor ungebrochen ist.Wir haben, um diesem Druck zu entsprechen, im letzten Jahr einen weiteren Antragstermin vorgesehen, der nachhaltig genutzt wurde. Wie ich aus den Daten vom 21. April für den ersten Antragstermin dieses Jahres weiß, ist die Nachfrage in diesem Jahr sogar noch stärker, als die Nachfrage im letzten Jahr war, sodass es sicherlich nicht die erste Priorität hat, die Nachfrage der Kommunen zu stärken und zu beschleunigen.
Dessen ungeachtet überprüfen wir,ob wir im Rahmen des Modellversuchs für Kinderbetreuungsgutscheine,mit dessen Durchführung uns der Landtag beauftragt hat, dieses System einbauen können, weil wir uns davon eine entsprechende Steigerung des Angebots versprechen.
Die Koalitionsvereinbarung ist für uns selbstverständlich Orientierung.Aber wenn das Antragsverhalten der Kommunen so bleibt, wie das gegenwärtig der Fall ist, dann müssen wir überlegen, ob wir an dieser Stelle die Nachfrage weiter anheizen müssen. In jedem Fall glauben wir, dass es der richtige Ansatz ist, im Rahmen des sowieso sehr komplexen Verfahrens zum Aufbau eines entsprechenden Gutscheinsystems ein solches Konzept mit vorzusehen.
Herr Abgeordneter, zunächst bedanke ich mich für diese Respektbezeugung gegenüber der Landesregierung.
Auch das höre ich gerne. Wir werden im Laufe dieses Plenums noch darauf zurückkommen.
Aber Sie bemerken,dass wir glauben,dass dieser Punkt in der Prioritätensetzung momentan wirklich nicht so notwendig ist. Wir werden das kritisch beobachten. Ich könnte mir z. B. vorstellen, dass bei der Tagespflege eher über Maßnahmen nachzudenken ist,bei denen man durch Bonussysteme etwas steigern könnte, weil wir an der Stelle beobachten, dass die Bereitschaft, als Tagesmütter oder -väter zur Verfügung zu stehen, nicht in dem Maße wächst,wie wir uns das wünschen würden.Ich glaube,dass ein solches Bonussystem dann richtig angesetzt ist, wenn wir sehr aufmerksam beobachten, wann es nötig ist und wann es eingesetzt werden sollte.
Nein, es konnte bisher nichts bringen, weil wir es noch gar nicht eingeführt haben. Gegenwärtig ist der Run der Kommunen, Plätze zu schaffen, so groß, dass wir dazu keinen zusätzlichen Rückenwind geben müssen. Aber das muss man von Monat zu Monat oder auch von Antragstermin zu Antragstermin beobachten. Das ist schon ein Instrument, Anreize herauszukitzeln, das ich nicht von vornherein ausschließen möchte. Aber heute halte ich es als ein generelles Mittel für das Land Hessen nicht für notwendig.
Wir haben bei jedem Abfragetermin ein sich steigerndes Antragsvolumen. Diese statistischen Feststellungen, über die wir in der letzten oder vorletzten Plenarsitzung schon einmal gesprochen haben, sind nicht aussagefähig zu dem Antragsverhalten der Kommunen. Wir liegen bei den zu schaffenden Plätzen nach wie vor im vorderen Drittel der westdeutschen Flächenländer. Darauf ist schon mehrfach hingewiesen worden.
Wir liegen inzwischen eindeutig über 20 %. Die Pläne, die wir sehen, lassen uns gegenwärtig noch nicht daran zweifeln, dass die 35 % erreicht werden. Das Thema, über das wir eher mit den Kommunen reden und nachdenken, ist, ob diese 35 %, wenn die Plätze geschaffen sind, ausreichen, um die Nachfrage der Mütter und Väter ausreichend abzudecken. Denn möglicherweise ist die Bedarfslage inzwischen höher als 35 %.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Da bestätigt sich wieder das gute deutsche Sprichwort: Der Erfolg hat viele Väter – und ich füge hinzu: und Mütter.Wenigstens ist man sich ganz offensichtlich darüber einig,dass das ein Erfolg ist.Das ist schon einmal positiv.Ich würde auch empfehlen, wenn man sich zu einem Vaterschaftstest entscheiden würde, das zuständige Labor in Wiesbaden aufzubauen, weil hier zumindest viele dabei
wären,bei denen dann die Proben nicht zu lange Wege zurückzulegen hätten.
Ich bin im Ergebnis froh, und ich glaube, dass es nicht die Aufgabe eines Parlaments ist, politische Entscheidungsstrukturen in ihren Abläufen nachzuzeichnen und dabei zu überlegen, wer welchen Anteil hat, weil das die Lösung für die nächste Fragestellung nur wieder erschwert. Es kam nämlich sehr darauf an, dass man bei diesem Thema dafür gesorgt hat,dass die alten Schützengräben verlassen wurden. Sonst wären wir gar nicht weitergekommen. Hätte bei der Suche nach einem Kompromiss jeder überlegt, ob das eine Veränderung seiner früheren Position ist und ob nachher die Geschichtsschreibung feststellen wird, dass er sich mehr oder weniger bewegt hat, dann wären wir nicht zu einem Ergebnis gekommen. Deswegen will ich mich an dieser Form der Aufarbeitung nicht beteiligen.
Aber ich bin schon dankbar, dass es gelungen ist, auch einen Erfolg des Föderalismus bei dieser Entscheidung und Diskussion herzustellen. Das sollten wir nicht ganz aus dem Auge verlieren. Es waren eigentlich die Fachminister aller 16 Bundesländer, die wir zusammenhalten konnten und die zu dieser Position gekommen sind.
Ich will ganz ausdrücklich auch die Kollegin Dreyer aus Rheinland-Pfalz nennen. Ich habe bei ihr angefragt, ob es nicht ein letzter guter Versuch wäre, mit einem gemeinsamen Artikel in der „FAZ“ noch einmal Bewegung in die Sache zu bringen und auch ein Signal zu setzen, dass es ganz offensichtlich möglich ist, an so einer Stelle über die Parteien hinweg auch eine Grundgesetzänderung anzugehen. Denn eine Grundgesetzänderung erreicht nie einer allein, sondern das geht nur, wenn man Mehrheiten versammelt. Da habe ich gemerkt, dass das schon schwierig war. Aber wir haben das hinbekommen – auch wenn in diesen Artikel noch nicht hineingeschrieben werden konnte – insoweit hat auch Herr Kollege Rentsch recht, wenn er sagt, dass sich alle bewegt haben –, dass wir eine maßvolle Ausdehnung der Optionszahlen erreichen können. Ich glaube, wir sollten alle mit dem zufrieden sein, was wir erreicht haben. Aber wir sollten auch erkennen, dass wir noch nicht am Ziel sind.Wir sind jetzt in der Zielgeraden.
Jetzt kommt es darauf an, dass wir ein paar Wochen lang richtig intensiv Arbeit in das ganze Konzept stecken, denn es gibt natürlich noch Detailfragen, über die zu diskutieren sein wird, z. B. über die Frage, die uns sicherlich noch viel Freude bereiten wird: Wie bekommen wir eigentlich die anderen 41 Optionskommunen zusammen? Wenn so viele Bewerbungen vorliegen, wie sich abzeichnet – ich vermute, es werden ein paar weniger werden, weil auch die Arge-Lösung so schlecht nicht ist –, wie gestalten wir dann das Zuteilungsverfahren?
Ich bin heilfroh, dass es gelungen ist, die 69 Optionskommunen,die es bereits gibt,vor die Klammer zu ziehen.Damit sind die 13 Optionskommunen in Hessen erst einmal gesichert.Wir wollen aber nicht, dass bei den zusätzlichen 41 neuen Optionskommunen das hessische Kontingent angerechnet wird, sondern wir wollen, dass die neuen Optionskommunen auf alle Bundesländer verteilt werden. Das ist für uns in Hessen ein ganz relevanter Aspekt.
Der Erfolg hängt natürlich ganz wesentlich davon ab, dass die Bundesagentur für Arbeit ihren Frieden mit den Optionskommunen macht. Das muss jetzt wirklich geschehen. Es kann nicht sein,dass diese organisierten Konzepte
immer unter dem Problem leiden, dass sie von der Bundesagentur für Arbeit eigentlich nicht gewollt sind und daher nur halbherzig unterstützt werden.
Deswegen können wir nicht mehr über Bierdeckelkompromisse und anderes reden, sondern ich erwarte, dass die Aufgaben und die Schicksale der Betroffenen im Vordergrund stehen, nicht die Frage, welches Organisationsmodell das bessere ist.
Ein Wettbewerb der Systeme hat noch nie geschadet. Ich wäre sehr dafür, dass wir dies engagiert in die Hand nehmen.
Ich glaube, dass wir auch noch einmal darüber nachdenken müssen, wie wir die Absicherung des Engagements von Optionskommunen im Bereich der Eingliederungshilfe definieren, denn wenn es wirklich so sein sollte, dass der Bund – so, wie in den Bundeshaushalt hineingebucht werden kann – die Mittel praktisch herausbuchen kann, sich das Geld zurückholen kann, ohne dass das in einem förmlichen juristischen Verfahren geschieht, dann wird dies dazu führen – Kollege Bocklet hat es in diesem Landtag öfter angesprochen –, dass die Kreise einiges an Eingliederungshilfe nicht riskieren werden. Manches müsste aber gerade deshalb probiert werden, weil es ein neuer Weg ist.
Deshalb müssen wir überlegen, wie wir die Optionskommunen – die Argen haben das Problem nicht – so unterstützen, dass sie wirklich alle Möglichkeiten, die die Option bietet, die eigentlich vorgesehen sind, tatsächlich nutzen können.
Wir müssen auch über Statistikmonopole reden. Der gute alte Churchill hatte nicht Unrecht, als er gesagt hat, er traue nur der Statistik, die er selbst gefälscht habe. Wenn der Herr der Zahlen zugleich auch der Richter darüber sein soll, was das richtige System ist, dann traue ich dem Frieden nicht. Deshalb werbe ich dafür, dass wir auch an dieser Stelle zu etwas objektiveren Kriterien kommen.
Ich fasse zusammen.Wir haben viele Punkte, wo wir streiten und in der Politik auch Enttäuschungen erleben. Das hier ist aber ein Punkt, über den wir uns freuen können. Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass es ein wirklicher Erfolg wird und dass es ein Modell wird, mit dem wir in Zukunft im Interesse der 6,5 Millionen Menschen, die unmittelbar betroffen sind, arbeiten und leben können.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Opposition ist mir zu konservativ.
Ich hätte nicht gedacht, dass ich das einmal feststellen muss. Kaum wird von den regierungstragenden Fraktionen ein Vorschlag gemacht, dass man ein Thema neu angehen und Fragestellungen neu diskutieren sollte, kommt wie in einem Chor von der versammelten Opposition:Das geht nicht, das wird nichts, das ist nicht realisierbar.
Das Spannende und Interessante daran ist aber, dass die GRÜNEN, die LINKE und die SPD, also alle drei, an Regierungen beteiligt sind, die genau dieses Modell durchführen.
Sagen Sie Ihren Kollegen in den anderen Ländern also, dass das nichts ist.Aber lassen Sie es uns doch einmal probieren.
In der Sozialpolitik haben wir inzwischen ein großes Einvernehmen darüber, dass insofern ein Paradigmenwechsel vorzunehmen ist, als wir versuchen, von der Förderung der Institutionen wegzukommen. Es geht von der Objektförderung hin zur Subjektförderung. Die betroffene Person soll der Steuerer sein. Er soll entscheiden, welche Hilfen ihm zur Verfügung gestellt werden und welche Potenziale ihm der Staat zur Verfügung stellen soll.Genau diese Idee liegt dem Inhalt dieses Antrags zugrunde.
Ich glaube, dass das die richtige Idee ist. Wir sollten alle unsere staatlichen Bemühungen und Transferleistungen nicht zur Stärkung der Institutionen, sondern zur Stärkung der Personen verwenden. Das ist die Idee, die dem Inhalt dieses Antrags zugrunde liegt. Insofern glaube ich, dass das der richtige Ansatz ist.
Mir ist an dem Antrag sympathisch,dass er bescheiden ist. Da steht nicht drin: Wir begrüßen das, wir werden das realisieren, und übermorgen werden wir das haben. – Vielmehr steht da, dass wir das versuchen und ausprobieren sollen.
Lassen Sie es uns doch ausprobieren. Sie brauchen doch nicht zu glauben, dass wir nicht wüssten, dass das nicht ganz einfach wird.
Es gibt natürlich Gründe dafür, warum die Stadtstaaten das gemacht haben. Denn bei den Stadtstaaten sind die kommunale Ebene und das Land eins. Bei uns sind das halt zwei Institutionen. Die müssen wir zusammenbringen. Das wird sicherlich eine zusätzliche Aufgabenstellung sein. Es ist schon sinnvoll, darüber nachzudenken, was für ein Modell man dabei wählt.
Aber eines ist doch in jedem Fall richtig, nämlich dass die Personen, für deren Kinder diese Einrichtungen vorgesehen sind, selbst entscheiden, was sie an Bedürfnissen haben, und nicht mehr der Kindergarten, die Betreuungseinrichtung oder die Einrichtung für Kinder unter drei Jahren entscheiden, welche Potenziale zur Verfügung stehen. Diese Transparenz – –
Regen Sie sich doch nicht auf. Wenn es klappt, freuen wir uns alle.Wenn es nicht klappt, können Sie sich hinterher immer noch freuen. Wenn es nicht klappt, dürfen Sie allein sich freuen, falls Sie daran Spaß haben, dass so etwas nicht klappt. Ich weiß gar nicht, vor was Sie Angst haben.
Lassen Sie uns das doch probieren. Es gibt überhaupt keinen Grund, warum man eine Idee, die wir in der gesamten Sozialpolitik für richtig halten, nicht auch in diesem Bereich umzusetzen versuchen sollte.
Der Auftrag soll zunächst einmal für den städtischen Raum gelten. Ich werbe grundsätzlich für etwas. Dieses schöne Bundesland, das Sie im Landtag und ich in der Landesregierung vertreten dürfen, ist sehr unterschiedlich und sehr differenziert. Ich habe nicht den Anspruch, immer dieselbe Antwort für jede hessische Kommune und jeden hessischen Ort zu finden. Vielleicht ist das ein Modell, das nur in Städten geht. Vielleicht geht das im dörf
lichen Raum nicht. Das würde aber bei der Prüfung herauskommen. Das wäre doch auch nicht schlimm.
Aber vielleicht schaffen wir auch ein Modell, bei dem wir eine Fragestellung berücksichtigen können, die inzwischen immer wichtiger wird. Es darf nicht das Gefühl entstehen, es gebe im ländlichen Raum eine geringere Infrastruktur. Das müssen wir bewältigen. Da müssen wir aufpassen. Denn die Landflucht, die wir inzwischen haben, hat auch etwas mit der Infrastruktur zu tun.
Die Menschen glauben, dass es in den Städten viel mehr Möglichkeiten gibt. Deswegen müssen wir auf den ländlichen Raum schauen und da kämpfen.
Ich habe überhaupt keine Sorge, einen solchen Antrag mitzubeschließen. Ich habe auch keine Sorge, dass wir vernünftige Konzeptionen finden. Ich glaube, dass Evaluierung nur dann sinnvoll ist,wenn man nicht vorher festgelegt hat, was herauskommen soll.
Wir schauen uns das mit Ruhe und Gelassenheit an. Ich glaube, dass die Idee richtig ist. Ich glaube, dass das moderne Sozialpolitik ist. Ich hoffe, dass ich recht behalte.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, die Belastungen in den Kindergärten wachsen an. Die Erwartungen an die vorschulische Bildung steigen. Ich muss immer wieder davor warnen, dass nicht versucht wird, alles, was an Erwartungen in dieser Gesellschaft an die Zukunft besteht, allein in die Kindergärten hineinzu
pressen. Denn die Kindergärten können das sicherlich nicht leisten.
Deswegen war es richtig,dass meine Vorgängerin die Mindestverordnung gemacht hat. Die Verstärkung der entsprechenden personellen Kapazitäten ist notwendig. Das bleibt auch notwendig. Deswegen wird die Mindestverordnung mit den 1,75 Mitarbeiterstellen pro Gruppe aufrechterhalten werden.
Ich weiß auch nicht, dass es einen Hinweis des Ministeriums gegeben hätte, dass Zweifel daran berechtigt sind.
Ich verstehe ja, dass es für die Opposition immer wieder eine reizvolle Versuchung ist, die Welt eindimensional darzustellen.
Hören Sie sich doch erst einmal an, wie ich Ihnen erklären will, warum das eindimensional gesehen wird.Wir haben hier jetzt eine Fachdebatte. Bei der Fachdebatte wird die Position erhoben: aber richtig investieren in die Fachlichkeit. – Wenn wir wieder eine Haushaltsdebatte haben, dann steht die gleiche Opposition wieder auf und sagt: völlig unverständlich, woher diese großen Kreditaufnahmen und Schulden der Landesregierung kommen.
Wenn irgendwo Erzieher fehlen, heißt es: Wie konnte denn ein solcher Schlüssel verlangt werden;es fehlen doch die Erzieher? – Das kann man so machen,und das ist auch zulässig.
Aber ich muss Ihnen sagen, regieren ist ein bisschen komplizierter. Deswegen habe ich schon Verständnis dafür, dass kommunale Kollegen und auch Landtagsabgeordnete der CDU überlegen, wie sie in dieser ausgesprochen schwierigen und auch nicht vorhersehbaren wirtschaftlichen und finanziellen Situation unseres Landes Lösungen finden können.
Der Vorschlag, der aus dem osthessischen Bereich gemacht wurde, war nicht der, dass diese Qualitätsverbesserung in den Kindergärten nicht geleistet werden sollte, sondern die Initiative und der Vorschlag bestanden darin, dass diese Notwendigkeit anerkannt wird, aber nicht Verordnungscharakter – also keine Verbindlichkeit – erhalten sollte. Das war der Unterschied. Dadurch, dass es keine Verbindlichkeit hätte, könnte daraus auch kein finanzieller Anspruch angemeldet werden.
Ich kann das verstehen. Ich war lange genug Kommunaler.Jede Festlegung seitens des Landes ärgert und stört einen Kommunalen. Deswegen habe ich Verständnis für die Überlegung, die dahintersteht. Aber ich glaube, dass das in der Diskussion, so weit wie sie inzwischen gegangen ist, in den Kindergärten, auch in der interessierten Öffentlichkeit falsch verstanden werden würde.
Es würde als ein Minus an Qualitätsbewusstsein und Qualitätsinvestitionsbereitschaft verstanden werden. Des
wegen sage ich noch einmal: An der Stelle können wir nicht rütteln; die 1,7 müssen kommen.
Sie wollten es doch noch einmal hören.Es wird nicht das letzte Mal sein.
Die Position vertrete ich nicht zum ersten Mal. Deswegen wird sie Sie auch nicht überraschen.
Ich vertrete sie auch gern weiter.
Sie hören wenigstens zu; das ist immerhin ein Vorteil. – Es geht darum, wie es bezahlt wird. Jetzt bitte ich Sie um Verständnis. Jeder Minister hat in einem Kabinett eine Aufgabe. Ich habe alles Verständnis der Welt, weil ich 15 Jahre auch für kommunale Finanzen verantwortlich war, dass ein Finanzminister ständig überlegt: An welcher Stelle kann ich Mittel reduzieren? – Da muss der Finanzminister genauso Verständnis dafür haben, dass er es mit einem Familienminister zu tun hat, der darauf hinweist, dass gute Familienpolitik nicht ohne Geld geht.
Das tragen wir aus. Das ist nicht einmal ein Konflikt. Das ist einfach ein Austragen von Aufgabenstellungen und von Bewertungen. Sie können ganz sicher sein, so gelassen,wie ich Ihnen das hier sage,dass es keinen Grund gibt, an der Zusage des Landes zu deuteln, dass all die Kommunen, die im Vertrauen auf die Mindestverordnung – eigentlich nicht nur im Vertrauen, es war gar nicht so, dass alle Kommunen gejubelt haben, als wir diese Mindestverordnung erlassen haben;aber es gab fast keine Kommune, die nicht gejubelt hatte, als wir die Frist verlängert hatten, nicht alle haben Ja dazu gesagt – in die Einhaltung dieser Mindestverordnung investiert haben, sich darauf verlassen können, dass das Land dafür auch finanziell eintreten wird. Das ist völlig eindeutig und ist schon mehrfach von mir gesagt worden.
Wenn jetzt über diese Frage und viele Fragen, die das finanzielle Verhältnis zwischen Kommunen und Land betreffen, zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Finanzminister verhandelt wird,z.B.wie man die Förderung vorsieht, wie sie künftig erfolgen soll, nicht nur in diesem Bereich, sondern in zahlreichen anderen Bereichen – meinetwegen von Ihnen auch kritisiert, wenn es um die 400 Millionen c geht, das wird zu irgendeinem Zeitpunkt auszutragen sein –, dann muss ich dies jetzt auch in Respekt vor seiner Aufgabenstellung akzeptieren.
Ich habe den Kollegen gebeten, das zeitlich so zu beschränken, dass wir relativ schnell Klarheit haben. Da gilt die Absprache, dass wir das zu Ostern geregelt haben.
Schon fertig?
Ich sage noch einmal: Ostern 2010 ist das geregelt. Wenn es nicht eine Vereinbarung zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Finanzminister gibt, der die Kommunen auf der einen Seite und die Landesregierung auf der anderen Seite – es ist keine Einzelveranstaltung – zustimmen werden, wird es anschließend diese Erstattung gegenüber den Kommunen geben.