Protokoll der Sitzung vom 17.09.2009

Meine Damen und Herren, ich eröffne die Sitzung, heiße Sie alle willkommen. – Ein Schriftführer fehlt.

(Staatssekretär Dirk Metz:Alfons! – Heiterkeit)

Wer ist zuständig? Wer muss das sein?

(Zuruf: Ein CDU-Mann! – Heiterkeit)

Ein CDU-Mann?

(Abg. Alexander Bauer (CDU) nimmt den Schriftführerplatz ein.)

Die Bergstraße rettet wieder alles hier.

(Alexander Bauer (CDU): Herr Präsident, ich bitte um Entschuldigung!)

Ich stelle die Beschlussfähigkeit fest, nachdem auch der Alterspräsident eingetroffen ist, und sage zur Tagesordnung: Offen sind noch die Punkte 8 und 9, 11 bis 25, 28, 32, 34 bis 38, wie donnerstags üblich, 40 bis 42, 44 bis 48, 62 bis 66 und 74.

Eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist noch ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend Neustart der sozialen Marktwirtschaft – Wirtschafts- und Sozialordnung braucht klare Regeln und handlungsfähige Akteure, Drucks. 18/1109. Die Dringlichkeit wird im Hause bejaht? – Das ist der Fall. Dann ist dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 78. Wir können ihn mit Tagesordnungspunkt 38 aufrufen.

(Günter Rudolph (SPD):Wir bitten darum!)

„Wir bitten darum“,die Umgangsformen verändern sich in diesem Hause. – Wir rufen ihn also mit Tagesordnungspunkt 38 auf, vielen Dank.

Zum Ablauf der Sitzung. Wir tagen heute bis zur Erledigung der Gesetzeslesungen ohne Mittagspause. Wir beginnen mit Tagesordnungspunkt 8, erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Hochschulgesetz und Gesetz zur Änderung des TUD-Gesetzes sowie weiterer Rechtsvorschriften, Drucks. 18/ 1044.Wie vereinbart werden wir um ca. 12 Uhr

(Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

die Anträge für eine Aktuelle Stunde, die Tagesordnungspunkte 62 bis 66, aufrufen. Nach § 32 Abs. 6 beträgt die Aussprache für jeden zulässigen Antrag auf Abhaltung einer Aktuellen Stunde fünf Minuten, bei gemeinsamem Aufruf verlängert sich diese Redezeit um die Hälfte usw. Das wissen wir ja.Die Tagesordnungspunkte 62 und 63 sowie 64 und 66 werden jeweils gemeinsam aufgerufen.

Entschuldigt fehlen heute Herr Ministerpräsident Koch am Vormittag, Herr Staatsminister Posch ebenfalls am Vormittag, dann Herr Staatsminister Boddenberg, Frau Staatsministerin Lautenschläger und der Abg. Klose von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Wen haben wir noch?

(Günter Rudolph (SPD): Der Kollege Kahl ist heute Morgen krank!)

Der Kollege Kahl ist ebenfalls entschuldigt.Ich bitte,das für das Protokoll festzuhalten.

An Ihren Plätzen wurde das neue Schülerarbeitsheft „Politik für uns“ ausgelegt.

Meine Damen und Herren, zum Sportbericht. Nachdem in dieser Woche die Elite begonnen hatte zu gewinnen – die Bayern hatten in Israel gewonnen, die Offenbacher Kickers haben in Bremen gewonnen –, hat unsere Landtagself gestern Abend 2 :2 gegen das Team der Stadt Wiesbaden gewonnen.

(Allgemeiner Beifall)

Das erste Tor für die Landtagself erzielte Reinhard Derix in der 20. Minute zum 1 : 1 Halbzeitstand, und den Siegtreffer zum verdienten Ausgleich erzielte Christian Losch. Damit ist unsere Mannschaft nach wie vor ungeschlagen und auf ihrem Siegeszug nicht aufzuhalten.

(Allgemeine Heiterkeit)

Im Anschluss an das Spiel wurde ein Spendenscheck des Landtagspräsidenten an „Mobilis – Unbehindert durch Sport e. V.“ überreicht, die sich ehrenamtlich für den Behinderten- und Rehabilitationssport in Hessen einsetzen.

Bereits am kommenden Dienstag um 17 Uhr ist die nächste Begegnung unserer Landtagself gegen die American Eagles aus Anlass der Gründung des Staates Hessen durch General Eisenhower auf dem U.S.Army Airfield in Wiesbaden-Erbenheim. Es werden auch einige Gründungsmitglieder noch dabei sein.

(Allgemeine Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, ich muss jetzt etwas bekannt geben. Ich bin hier sehr neutral, das wissen Sie, seit eh und je. Es hat sich heute Morgen – das soll ich parteiübergreifend bekannt geben – ein Fanclub im Hessischen Landtag gegründet, ein Fanclub Eintracht Frankfurt.

(Zurufe und allgemeiner Beifall)

Er hat 22 Gründungsmitglieder, und die Viererspitze bilden Nancy Faeser, Jörg-Uwe Hahn, Norbert Kartmann und Sarah Sorge.

(Zurufe:Ah!)

Das ist schon sehr viel, was einem heute Morgen – –

(Heiterkeit und allgemeiner Beifall)

Meine Damen und Herren, es bestreitet keiner die Neutralität des Präsidiums. Deshalb gehe ich schnell weiter zum nächsten Punkt. Heute Abend, im Anschluss an das Plenum, trifft sich der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst im Sitzungsraum 510 W.

Es gibt auch eine erfreuliche Meldung heute. Ihren Geburtstag begeht heute unsere Kollegin Gudrun Osterburg.

(Allgemeiner Beifall)

Herzlichen Glückwunsch, Gudrun, Glück auf, Gottes Segen.

(Allgemeiner Beifall)

Herr Kollege Bauer, ein junger Mann,

(Heiterkeit)

überreicht den Blumenstrauß.

(Schriftführer Abg. Alexander Bauer überreicht mit Wangenkuss den Blumenstrauß. – Zurufe von der CDU: Oh! – Allgemeiner Beifall)

Meine Damen und Herren, so weit die Vorbemerkungen.

Ich rufe dann Punkt 8 unserer Tagesordnung auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Hochschulgesetz und Gesetz zur Änderung des TUD-Gesetzes sowie weiterer Rechtsvorschriften – Drucks. 18/1044 –

Vereinbarte Redezeit: sieben Minuten 30. Das Gesetz wird eingebracht von Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen zu den trockeneren Themen. Ich bringe heute Morgen den Gesetzentwurf der Landesregierung für das Hessische Hochschulgesetz und das Gesetz zur Änderung des TUD-Gesetzes sowie weiterer Vorschriften ein. Mit dieser Novelle wird der erfolgreiche Weg der Hochschulpolitik fortgesetzt.

Der Gesetzentwurf befasst sich in der Hauptsache mit der Autonomie von Universitäten, Fach- und Kunsthochschulen. Die werden damit in ihrer Freiheit weiter gestärkt. Es geht um den Prozess der Modernisierung und Qualitätssteigerung der Hochschulen, der in den Neunzigerjahren konsequent begonnen wurde und jetzt fortgeführt wird.

Richtschnur ist dabei, nur das zu regeln, was einer Entscheidung durch den Gesetzgeber bedarf. Insofern wird künftig die Grundordnung der jeweiligen Hochschule das maßgebliche Regelwerk darstellen.

(Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Die Grundordnung unterliegt, wenn sie nicht von den prinzipiellen Vorgaben des Gesetzes abweicht, nicht mehr der Genehmigungspflicht des Ministeriums.

Der weitgehende Abbau der ministeriellen Genehmigungs- und Entscheidungsvorbehalte wird dort umgesetzt und z. B. das Berufungsrecht auf die Hochschulen übertragen sowie die Beteiligung der Hochschulen an Gesellschaften nach dem Vorbild der TUD.