Norbert Schmitt

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Beuth hat gesagt: Es geht um den Wahlkampf. – Natürlich befinden wir uns im Wahlkampf. Gerade bei dem Thema ist es wichtig, die Alternative herauszuarbeiten. Die Menschen auf der Bundesebene und in Hessen können entscheiden, ob es zukünftig eine rot-grüne Regierung geben wird, die die Steuerflucht durch die Änderung von Gesetzen und durch eine bessere Personalausstattung ernsthaft angehen
will. Eine rot-grüne Landesregierung würde die Steuerhinterziehung endlich massiv bekämpfen und nicht in Teilbereichen wegschauen.
Das ist die zentrale Auseinandersetzung in diesem Wahlkampf. Dann muss man auch darlegen, worum es geht.
Meine Damen und Herren, Herr Beuth hat gesagt, wir wollten davon ablenken, dass wir das Steuerabkommen mit der Schweiz blockiert haben. Das Gegenteil ist der Fall. Wir wollen, dass die Leute wissen, dass die Regierungen in Hessen und auf der Bundesebene durch die Anonymisierung der Schweizer Bankdaten schützend die Hand vor die Steuerhinterzieher gehalten haben.
Das ist ein ganz zentraler Punkt, auch was die finanziellen Erträge angeht. Warum hat denn Herr Hoeneß abgewartet und so darauf gehofft, dass Ihr Abkommen mit der Schweiz unterzeichnet wird? Der Fall Hoeneß ist doch der schlagende Beweis dafür, dass das Steuerabkommen Leute vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt und weniger Erträge gebracht hätte, weil ein großer Teil dessen, was dort hinterzogen wurde, dem Staat nicht mehr zugutegekommen wäre. Auch darum geht es in der Auseinandersetzung.
Herr Noll, Steuerhinterziehung ist asoziales Verhalten.
Wir werden asoziales Verhalten und Kumpanei mit Steuerhinterziehern in unseren eigenen Reihen sicherlich nicht dulden, so wie Sie das in der FDP-Fraktion tun.
Nur auszuteilen, so wie Sie, Herr Noll, aber die Antworten nicht zur Kenntnis zu nehmen, das zeigt in der Tat eine Schwäche.
Herr Minister Dr. Schäfer hat gesagt, wir hätten Teilbereiche unseres Gesetzentwurfs abgeschrieben. Ja, das haben wir getan. Warum haben wir sie abgeschrieben? – Weil die abgeschriebenen Gesetzentwürfe keine Mehrheit von
Schwarz-Gelb gefunden haben, weder im Bundestag noch bei bestimmten Initiativen, die es durch die Landesregierung im Bundesrat gegeben hat. Auf Bundesebene haben Sie allen vier Punkten, die wir vorgetragen und abgeschrieben haben, nicht zugestimmt. Deswegen haben wir sie neu eingebracht.
Kommen wir doch zu der zentralen Auseinandersetzung und dem, was neu in dem Gesetzentwurf steht, nämlich den Festsetzungsfristen und Verjährungsfristen. Meine Damen und Herren, wenn bekannt wird, dass Sie vor 15 Jahren Opfer eines Betruges wurden, dann haben Sie gegenüber dem Betrüger einen Wiedergutmachungs- und Schadenersatzanspruch.
Dann können Sie das Geld, das Ihnen entzogen worden ist, zurückverlangen. Wie ist es aber beim Staat? – Nach der heutigen Gesetzeslage können wir nach zehn Jahren nicht mehr an die Leute herankommen, die Steuern hinterzogen haben. Das wollen wir durch unseren Gesetzentwurf ändern.
Obwohl unser Vorschlag bei Ihnen seit Wochen auf dem Tisch liegt, schweigen Sie dazu. Das zeigt, dass Sie keine Auseinandersetzung damit wollen. Sie wollen auf Kosten des ehrlichen Steuerzahlers anscheinend diejenigen schützen, die Steuern hinterzogen haben, die es nach zehn Jahren geschafft haben, weil dann das Geld im Trockenen ist und sie damit weiter ihre Geschäfte betreiben können. Das ist der zentrale Punkt in der Auseinandersetzung.
Der zweite Punkt, der auch nirgendwo abgeschrieben worden ist, betrifft die Frage: Wie gehen wir mit Verjährungsfristen um? Heute haben Sie bei Steuerhinterziehung mit Auslandsbezug, insbesondere was die Schweiz und die Cayman Inseln angeht, keine Möglichkeit, zu ergründen, ob Deutsche dort Finanzanlagen haben. Die Staaten verweigern die Auskunft, es gibt keinen automatischen Datenabgleich. Deswegen ist es für die Finanzbehörden ganz schwer, dem nachzugehen und daranzukommen. Nach unserem Vorschlag beginnt die Verjährungsfrist, die strafrechtlich bei zehn Jahren bleiben soll, erst dann, wenn eine richtige und vollständige Steuererklärung abgegeben worden ist. Dazu hätte ich gern Ihre Haltung. Ist der Vorschlag gut, ist er schlecht, oder schützen Sie auch an der Stelle Leute, die Geld ins Ausland gebracht und damit systematisch asoziales Verhalten gegenüber dem Staat gezeigt haben, meine Damen und Herren?
Da können Sie nicht irgendwelche wolkigen Worte benutzen und sagen: In Zukunft wollen wir noch ein paar mehr Steuerfahnder einstellen. – Nein, diese zentralen Fragen haben Sie hier zu beantworten, wenn Sie sich mit unserem Gesetzentwurf auseinandersetzen.
Ich fasse zusammen: So schnell wie der Wechsel vom Präsidenten zur Präsidentin ging, werden auch andere Wechsel möglich sein, meine Damen und Herren.
In den ersten 100 Tagen werden wir einen Grundsatzbeschluss zum Ankauf von Steuer-CDs fassen.
Mit dem Gesetzentwurf, für den wir momentan Unterschriften sammeln, werden wir eine Bundesratsinitiative starten. Wir werden Steuerfahnder und den Innendienst verstärken, damit das, was draußen ermittelt worden ist, endlich auch im Innendienst umgesetzt werden kann, damit die Steuerbescheide endlich rausgehen. Das sind die zentralen Fragen, um die es in Hessen und auf Bundesebene geht. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieser Finanzplan, den der Finanzminister heute begründet hat, reiht sich ein in die Reihe gebrochener Wahlversprechen und geschönter Finanzplanung.
Es ist ein Beitrag zum Grimm-Jahr – dieses Jahr ist ja Grimm-Jahr –, aber die Grimmschen Märchen sind immer gut ausgegangen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass dieses Märchenbuch leider nicht gut ausgehen wird, weil es geschönte Zahlen enthält und gebrochene Versprechen.
Der Finanzminister hat mich gestern auf die Idee gebracht, noch einmal nachzulesen, was die CDU 2009 in ihrem Wahlprogramm eigentlich versprochen hat. Ich zitiere das einmal:
Wir stehen für eine nachhaltige Haushalts- und Finanzpolitik und bleiben bei dem politischen Ziel, Anfang des nächsten Jahrzehnts einen ausgeglichenen Landeshaushalt vorzulegen.
Meine Damen und Herren, das Programm ist im Jahr 2008 für die Legislaturperiode 2009 bis 2013 aufgestellt worden. Ich würde einmal behaupten, Anfang des Jahrhunderts ist jetzt vorbei, also müssten wir doch, wenn Ihr Wahlversprechen realisiert worden wäre, bei einer Nullverschuldung stehen. – Ich stelle fest: Es ist ein gebrochenes Versprechen; wir sind weit davon entfernt. Wir sind über 1 Milliarde € davon entfernt. Das ist ein gebrochenes Versprechen.
Wie sieht es eigentlich mit den Finanzplänen aus? – Dazu will ich z. B. einmal den Finanzplan 2007 benennen, der 2007 aufgestellt worden ist. Was hat er – über die Landtagswahl hinwegweisend – für 2011 vorgesehen? – Eine Nullverschuldung, meine Damen und Herren. Sie wissen selbst – hier, das da unten ist die Null –: Das ist wieder ein gebrochenes Versprechen; das ist wieder ein Finanzplan, der völlig inhaltsleer war und am Ende mit der Realität nichts zu tun hatte. Das ist Ihre Politik.
Ich könnte jetzt noch einige Ihrer Koalitionsvereinbarungen zitieren, damit auch die FDP dabei ist. Dass z. B. die Vermögensverkäufe zum Abbau der Schulden genommen werden würden, ist besonders lächerlich.
Ich kann nur feststellen: Ihre Wahlaussagen waren Lug und Trug, Ihre Koalitionsvereinbarungen waren Lug und Trug, und die Finanzpläne hatten nichts mit der Realität zu
tun. Dieser Finanzplan ist genau die Fortsetzung dieser Reihe unsolider Finanzpolitik.
Man kann mit Herrn van Ooyen über vieles streiten, auch über seine falsche Haltung zur Schuldenbremse, aber die Probleme, z. B. für den Haushalt 2014, hat er richtig geschildert, nämlich dass wir es mit ungedeckten Schecks für das Jahr 2014 von rund 500 bis 600 Millionen € zu tun haben. Es ist auch dargestellt worden, dass wir aufgrund von Steuermindereinnahmen Probleme haben. Wir haben bei dem Personal ungedeckte Schecks, und natürlich ist auch noch die Biblis-Klage anhängig. Hinzu kommt noch, dass in den Haushalten 2013 und 2014 die Rücklagen in Höhe von insgesamt 160 Millionen € geplündert worden sind. Das ist die strikte Bilanz.
Meine Damen und Herren, wichtig ist auch – das ist sowohl vom Kollegen Kaufmann als auch vom Kollegen van Ooyen dargestellt worden –, dass Sie ungedeckte Ansätze im Haushaltsplan haben, nämlich jeweils 125 Millionen € globale Minderausgaben bzw. globale Mehreinnahmen. Daher frage ich Sie: Mangelt es Ihnen an Mut und Durchsetzungskraft, klipp und klar zu sagen, wo Sie denn jeweils 125 Millionen € im Jahr 2015, 2016 und 2017 einsparen wollen? Wollen Sie beim Personal einsparen? Wollen Sie bei den Investitionen einsparen? Wollen Sie noch weiter bei den Kommunen – zuzutrauen wäre es Ihnen – einsparen? Wollen Sie beim Straßenbau einsparen oder bei den Hochschulen? – Da müssen Sie endlich einmal Farbe bekennen. 125 Millionen € sind nämlich kein Pappenstiel, und die haben Sie in diesen Haushalt als globale Minderausgaben eingesetzt.
Wir wollen auch wissen, wo dann die 125 Millionen € pro Jahr an Mehreinnahmen herkommen, die Sie global eingesetzt haben. Gibt es eine weitere Erhöhung der Grunderwerbsteuer? Gibt es diese, oder soll weiter an der Gebührenschraube gedreht werden? – Ich finde, wenn man einen soliden Finanzplan auflegt, kann man nicht einfach irgendwelche Zahlen reinschreiben, nach dem Motto: „Das werden wir irgendwie belegen“, sondern dann muss das dargestellt werden. Gerade vor einer Wahl muss man die Ehrlichkeit haben, auch zu sagen, wie Sie diese Mehreinnahmen erbringen wollen.
Ein weiterer Punkt. Es ist in unserem Antrag dargestellt worden, dass die Landesregierung nur eineinhalb Jahre nach der Volksabstimmung zur Schuldenbremse schon glatt gegen die Verfassung verstoßen hat. Art. 161 der Hessischen Verfassung bestimmt, ich zitiere:
Der Abbau des bestehenden Defizits beginnt im Haushaltsjahr 2011.
Herr Kollege Pentz, da reden Sie von einem begonnenen Abbaupfad. Wie war es denn? – Die Nettoneuverschuldung betrug 2011 1.480 Millionen €; 2012 war sie um 56 Millionen € höher.
Die Treppe ist nicht nach unten gegangen, sondern sie geht nach oben. Auch das ist ein Verstoß gegen die Hessische Verfassung. Natürlich werden wir einer solchen unsoliden Finanzplanung nicht zustimmen. Sie ist Ausdruck davon, dass Sie es nicht können und anscheinend nicht wollen, meine Damen und Herren. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Kollege Pentz und auch der Kollege van Ooyen wollten noch einmal eine Grundsatzdiskussion führen. Der Kollege Pentz hat gesagt, CDU und FDP wollen Zeichen setzen und die hessischen Finanzen weiter in Ordnung bringen.
Ich muss sagen: Das ist ein unglaublicher Realitätsverlust. Das läuft vor jeder Wahl ab. Im Jahre 1995 hat die CDU
erklärt: In der kommenden Legislaturperiode werden wir die Verschuldung des Haushalts auf null fahren. – Was ist erfolgt? Das Gegenteil.
Im Jahre 1999 hat die CDU in ihrem Regierungsprogramm geschrieben: Aber in der nächsten Legislaturperiode werden wir es schaffen, die Verschuldung des Haushalts auf null zu fahren. – Was ist passiert? Das Gegenteil ist passiert.
Im Wahlprogramm der CDU des Jahres 2003 stand: Wir werden es schaffen, in dieser Legislaturperiode einen Haushalt ohne Verschuldung vorzulegen. – Was ist passiert? Das Gegenteil ist passiert.
Im Landtagswahlprogramm für das Jahr 2008 stand: Aber in der nächsten Legislaturperiode werden wir es schaffen, einen Haushalt ohne Verschuldung vorzulegen.
Dann gab es das Regierungsprogramm 2009. Darin steht auch: In der nächsten Legislaturperiode werden wir es schaffen, dass es am Ende der Legislaturperiode zu einem Haushalt kommt, der ohne Verschuldung auskommt.
Meine Damen und Herren, ich stelle fest: Sie haben sechsmal die Unwahrheit gesagt, entweder in völliger Verkennung der Situation der Finanzen in Hessen oder – –
Das ist typisch CDU: Vor jeder Wahl wird angekündigt: Wir schaffen es, auf null zu kommen. – Dann wird genau das Gegenteil gemacht. Herr Pentz, das ist völlig unredlich, wie Sie sich hierhin stellen. Aber es ist typisch für Sie von der CDU.
Ich sage Ihnen: Das ist Lug und Trug, nach diesem Ablauf der Dinge, Ihrem Wahlprogramm und dem, was Sie im Hessischen Landtag zu bieten gehabt haben und wie Ihre Realität aussieht.
Meine Damen und Herren, eine Partei, die dafür verantwortlich ist, dass sich die Schulden in Hessen in 14 Regierungsjahren nahezu verdoppelt haben, wofür andere 48 Jahre gebraucht haben, der sollte nicht so große Sprüche machen, wie Sie sie eben gemacht haben.
Auch der Kollege van Ooyen hat grundsätzliche Anmerkungen gemacht. Ich verstehe es: Die Linkspartei ist seit mehreren Wochen auf Wahlkampfmodus umgestellt.
Da sind Differenzierungen nicht mehr möglich. Aber Sie sollten vielleicht einmal ins Nachdenken kommen:
Wir geben 1,5 Milliarden € für Zinsen aus. So kann es nicht mehr weitergehen. An wen zahlen wir die Zinsen? Wir zahlen die Zinsen an Banken und Vermögende in diesem Land. Die verdienen in ganz erheblichem Maße an den Schulden des Landes Hessen. Das kann so nicht weitergehen. Wir brauchen diese Mittel, um damit Investitionen zu finanzieren, um damit gute Bildung zu finanzieren. Dann bleibt sogar noch etwas für ein paar Ihrer Forderungen übrig.
So kann es jedenfalls mit der Verschuldung und der Zahlung von Zinsen nicht mehr weitergehen.
Genau. – Deswegen komme ich dazu, dass in diesem Gesetzentwurf für ein Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse eben nicht steht, anders als es 70 % – Herr Pentz, Sie reden von den 70 % – der Bürger in der Hessischen Verfassung verankert haben, dass der Staat eine Einnahmeverantwortung hat.
Genau dies ist im Ausführungsgesetz nicht geregelt. Allein deswegen ist aus unserer Sicht dieses Gesetz nicht zustimmungsfähig.
An dieser Stelle klammern Sie einen wichtigen Teil der Hessischen Verfassung und einen ganz zentralen Teil des Kompromisses einfach aus. So geht es nicht. Das hat mit fairer Diskussion nichts zu tun. Meine Damen und Herren, das ist nicht die ausgestreckte Hand. Das ist genau das Gegenteil. Hinter dem Rücken machen Sie eine ganz andere Bemerkung, weil Sie wissen, dass Sie etwas ganz anderes vorhaben.
Sie müssen sich nur herumdrehen. Dann sehen Sie, was Sie hinter dem Rücken machen.
Meine Damen und Herren, natürlich geht es auch nicht – das haben Sie auch verankert; wir haben sehr früh gesagt, dass das für uns ebenfalls inakzeptabel ist –, dass wir Steuererleichterungen, die auf Bundesebene beschlossen werden, im laufenden Haushaltsverfahren sofort hinterhersparen müssen. Man kann es auf Berliner Ebene leider nicht ausschließen. Dann müsste das Land im laufenden Haushaltsverfahren, im Aufstellungsverfahren sofort hinterhersparen.
Meine Damen und Herren, das ist für uns völlig inakzeptabel. Es würde genau zu dem führen, was wir gesagt haben, nämlich dass in Berlin munter weiter Entscheidungen zulasten der Länder getroffen werden. Deswegen ist das ein weiterer Punkt, der für uns völlig inakzeptabel ist.
Wir haben über einen weiteren Punkt diskutiert; in der Anhörung ist dazu eher unsere Position bestätigt worden, nämlich dass der Ausgleich des Kontrollkontos viel zu
schnell erfolgen muss und dass er schnell prozyklisch wirken kann.
Herr Scherf hat ausgeführt, dass es eine weitgehende Symmetrie der Konjunkturverläufe, des Auf und Ab der Konjunktur, überhaupt nicht gibt, dass es nicht die Realität darstellt. Wir haben Situationen, wo der Aufschwung sehr lange Zyklen einnimmt. In der Vergangenheit war dies leider nicht der Fall, sondern es ging eher längere Zeit nach unten. Es ist aber nicht symmetrisch. Zu denken, es gibt drei Jahre Aufschwung und drei Jahre Abschwung, dann gleicht sich das aus, entspricht nicht der Realität.
Mit dem eingeführten Kontrollkonto sind Sie sehr schnell in der Situation, dass Sie ausgleichen müssen. Dann wirken Sie prozyklisch. Meine Damen und Herren, denn das große Problem ist, dann würgen Sie möglicherweise die Konjunktur ab, oder das Gegenteil, Sie heizen die Konjunktur weiter an, wo es notwendig wäre, abzubremsen. Deswegen ist es aus unserer Sicht wenig durchdacht. Auf der Ebene in Berlin hat man an dieser Stelle einen ganz anderen Spielraum angesetzt. Auch dies zu der Frage Handwerk. Das ist aus unserer Sicht völlig falsch.
Es ist unstreitig, dass ein Investitionsprogramm, wie es die Landesregierung z. B. zur Bekämpfung der Krise aufgelegt hat, auf der Grundlage dieses Ausführungsgesetzes nicht mehr möglich ist. Ich glaube, darüber sollten wir gemeinsam nachdenken.
Nächster Punkt, den es zu kritisieren gilt, ist, dass insbesondere die FDP die Zweidrittelmehrheit in diesen Gesetzentwurf eingebracht hat. Das war eine bewusste Weichenstellung, um insbesondere die GRÜNEN auszuschließen, weil die GRÜNEN sehr früh gesagt haben: „Das ist für uns inakzeptabel.“ Wir haben gesagt: „Darüber können wir möglicherweise nachdenken.“ Gut fanden wir es auch nicht. Aber wir haben gesagt: „Es muss rechtlich geprüft werden.“ Meine Damen und Herren, bis zum heutigen Tage gibt es keinen schriftlichen Beleg für die Zulässigkeit einer solchen Regelung. In der Gesetzesbegründung fehlt jeglicher Hinweis auf eine Auseinandersetzung mit dieser Rechtsproblematik. So viel zu der Frage Handwerk und Solidität, Herr Kollege Pentz. Es fehlt völlig eine zentrale und wichtige Auseinandersetzung mit der Frage: Ist eine Zweidrittelregelung mit der Hessischen Verfassung vereinbar?
Wir haben an dieser Stelle erhebliche Bedenken. Von der Landesregierung und von den Regierungsparteien sind immer nur Behauptungen aufgestellt worden. Es fehlt bis zum heutigen Tag, bis zur zweiten Lesung ein schriftlicher Beleg, dass dies okay ist. Auch dies macht nach unserer Auffassung deutlich, dass wir einen solchen Schuss in den Nebel nicht mitmachen können und auch nicht mittragen werden.
Ein weiterer problematischer Punkt: Man hat ein Verfahren zur Ermittlung der Konjunkturkomponente gewählt, das intransparent und der Kontrolle des Gesetzgebers weitgehend entzogen ist. Man ist von Daten abhängig, die auf europäischer Ebene oder auf Bundesebene an das Land Hessen übermittelt werden.
Sie müssen bei Anhörungen manchmal auch ein bisschen zuhören. – Dass es sehr intransparent und der Kontrolle
des hessischen Gesetzgebers völlig entzogen ist, war auch unter den Befürwortern dieses Verfahrens unstreitig.
Meine Damen und Herren, damit komme ich zum Schluss meiner Ausführungen.
Aus Sicht der SPD-Fraktion ist ein solches Gesetz nicht akzeptabel; unsere substanziellen Bedenken habe ich vorgetragen. Wir werden diesem Gesetz in zweiter Lesung nicht zustimmen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach der Rede des Herrn Kollegen Beuth kann man nur sagen: Es gibt die normative Kraft des Faktischen. Das haben wir erlebt. Aber es gibt keine Fakten ersetzende Kraft des Phraseologischen.
Spätestens nach der nächsten Landtagswahl werden Sie merken, dass das Herunterreißen der Parteitagssprüche bei der Bevölkerung nicht angekommen ist.
Herr Beuth, deswegen sage ich: herzlichen Dank für diesen Setzpunkt. Er gibt uns noch einmal die Gelegenheit, unsere Steuermodelle darzustellen. Vor allem haben wir z. B. die Gelegenheit, darzustellen, dass die Mehrheit der Menschen in Deutschland die Vermögensteuer haben will und für die Erhöhung der Spitzensteuersätze ist. Nach der Veröffentlichung der Umfrageergebnisse gestern finde ich das wieder einmal eine strategisch sehr gute Leistung, die Herr Beuth gezeigt hat.
Herr Beuth, Sie sind wirklich ein Könner. Das haben wir gemerkt.
Herr Dr. Wagner, was Sie können, zeigt diese Tafel.
Das haben CDU und FDP während ihrer fast 14-jährigen Regierungszeit angerichtet. Sie haben die Schulden des Landes Hessen nahezu verdoppelt. Meine Damen und Herren, das ist Ihr Können.
Wer während seiner Regierungsjahre die Schulden Hessens verdoppelt hat, kann sich schlecht als Hüter der Steuermittel der Bürger aufspielen. Vielmehr ist doch das Gegenteil der Fall.
Die heute bestehende Verschuldung des Landes Hessen bedingt doch die Steuererhöhungen von morgen. Meine Damen und Herren, wie wollen Sie denn die Verschuldung außer über Steuermittel zurückzahlen? Meine Damen und Herren der CDU und der FDP, Sie haben mit Ihren Stimmen faktisch die Steuererhöhungen von morgen verursacht.
Deswegen kann man nüchtern feststellen: In Hessen können CDU und FDP mit Geld nicht umgehen.
Die CDU hat in der Vergangenheit spezielle Nischen gehabt, mit denen sie bewiesen hat, dass sie mit bestimmten Arten Parteigelder umgehen kann. Aber mit öffentlichen Mitteln kann die CDU jedenfalls nicht umgehen.
Meine Damen und Herren, wie kurz ist denn eigentlich Ihr Erinnerungsvermögen, wenn Sie über Steuererhöhungen sprechen? Wer hat denn in Hessen gerade vor wenigen Monaten die Grunderwerbsteuer erhöht? Das geschah mit den Stimmen der Vertreter der CDU und der FDP. Der Vertreter der AfD war übrigens auch dabei. Das wollte ich hier doch einmal festgestellt haben.
Wer hat denn in den letzten Monaten die Kommunen unter dem Schutzschirm gezwungen, die Grundsteuer zu erhöhen? Wer hat denn die Gemeinden unter dem Schutzschirm gezwungen, die Gewerbesteuer zu erhöhen? Wer hat denn die Gemeinden unter dem Schutzschirm gezwungen, die Abgaben zu erhöhen?
Wer hat denn die Gemeinden unter dem Schutzschirm gezwungen, die Gebühren zu erhöhen? Das betrifft z. B. die Kindertagesstättengebühren. Meine Damen und Herren, das waren Sie bzw. der Finanzminister und der Innenminister.
Meine Damen und Herren, dann spielen ausgerechnet Sie sich als Hüter der Finanzen, der Steuermittel, des Normalbürgers und des Mittelstandes auf. Übrigens, wer ist denn von der Gewerbesteuer betroffen? Das will ich nur einmal fragen. Hören Sie mit den Sprüchen auf. Bekennen Sie sich endlich dazu, dass wir von den Schulden herunterkommen müssen und eine angemessene Finanzierung des Staates brauchen.
Wenn das stimmt, was Sie sagen, wenn alles so toll ist und der Staat im Geld schwimmt, dann frage ich Sie: Wie kommt denn dann die Verschuldung des Landes Hessen zustande, auch in diesem Jahr? Wie kommt es dann zustande, dass die hessischen Kommunen im letzten Jahr die höchsten Defizite in ganz Deutschland hatten, mit 1,9 Milliarden €? Meine Damen und Herren, wenn wir alle im Geld schwimmen, wenn der Staat Hessen im Geld schwimmt: Wieso haben Sie uns dann permanent verschuldet?
Sie sollten einmal darüber nachdenken, ob Ihr ewiger Spruch stimmt, der Staat habe zu hohe Einnahmen. Das Gegenteil ist doch der Fall. Schauen Sie sich doch einmal die Infrastruktur an. Eben haben wir über den Verkehr gesprochen: Es gibt eine Studie, die ist im Wesentlichen unbestritten und sagt, dass wir beim Straßenbau derzeit Substanz verzehren. Wir investieren weniger, als wir an Substanz verzehren.
Das gibt es auch in vielen anderen Bereichen. Studien machen deutlich, dass die Investitionen in öffentliche Infrastruktur in Deutschland mit 1 % gerade nur die Hälfte dessen ausmachen, was andere europäische Länder investieren. Das muss man sich doch einmal vergegenwärtigen.
Alleine an diesen Stellen wird deutlich, dass wir eben nicht im Geld schwimmen,
sondern dass wir erheblichen Nachholbedarf haben.
Erheblichen Nachholbedarf haben wir natürlich auch bei der Bildung. Wir sind weit weg davon, hier 10 % des Bruttoinlandsprodukts zu investieren, wie wir das einmal gesagt haben. Meine Damen und Herren, aber auch die Energiewende ist mit mindestens 4 bis 5 Milliarden € unterfinanziert.
Wenn Sie also darüber reden, ob es Anlässe gibt, darüber nachzudenken, ob der Staat genügend Mittel hat, dann muss man dazu ganz nüchtern feststellen: Ja, es ist so, dass wir in Deutschland erhebliche Mittel brauchen, um konkurrenzfähig zu sein und auch um die Zukunft zu gestalten.
Meine Damen und Herren, deswegen ist die Antwort nicht die Schaffung eines Zukunftsministeriums, sondern eine angemessene Finanzausstattung des Staates, damit wir in Hessen und in Deutschland eine angemessene Zukunft haben.
Ich stelle nochmals die Alternative fest: Sie von CDU und FDP – ich habe gerade aufgezählt, wozu Sie die Schutzschirmgemeinden gezwungen haben – wollen es offenbar vom Normalbürger nehmen; wir von der SPD haben da ein anderes Konzept und wollen in der Tat die Reichen und die Superreichen mit der Vermögensteuer heranziehen. Wir meinen in der Tat, die Bezieher hoher Einkommen sollen mit einem erhöhten Spitzensteuersatz angemessen an der Veranstaltung Staat beteiligt werden.
Insbesondere die FDP, aber auch die CDU haben über Jahrzehnte einem ausgezehrten Staat das Wort geredet.
Sie haben Steuergeschenke für Lobbygruppen durchgesetzt. Herr Kollege Rock, allein die Mövenpick-Steuer hat die hessischen Kommunen rund 180 Millionen € gekostet, und das Land Hessen nochmals etwa die gleiche Summe.
Meine Damen und Herren, das ist Ihre Lobbypolitik. Kollege Rock, gerade die FDP hat diese Schwächung des Staates doch ideologisch vorbereitet und die staatliche Verantwortung immer weiter zurückgedrängt. Sie haben auf Privatisierung gesetzt. Das rächt sich doch jetzt. Die Spaltung zwischen Arm und Reich wird doch immer größer.
Kollege Beuth, Sie reden da von Spaltung. Diese Spaltung haben doch Sie mit Ihrer Politik herbeigeführt.
Dann reden wir doch einmal über die Vermögensteuer. Wir haben dargelegt, dass wir bei der Vermögensteuer Freibeträge von 2 Millionen € für Ledige und 4 Millionen € für Verheiratete einführen wollen. Sie haben nie die Fakten zitiert oder einen Beleg für Ihre Behauptungen gebracht. Ich kann zumindest eine DIW-Studie vorweisen, und ich habe auch mit dem Verfasser dieser Studie diskutieren können, mit Herrn Dr. Bach. Er weist nach, dass von unseren Plänen – und die Pläne der GRÜNEN sind ähnlich – gerade einmal 0,2 % der Steuerpflichtigen betroffen sein werden.
Meine Damen und Herren, es ist die Strategie von CDU und FDP, möglichst vielen Angst zu machen und möglichst vielen zu erzählen, sie seien betroffen – um davon abzulenken, dass Sie faktisch der Schutzschirm für die Reichen und Superreichen in Deutschland sind.
Meine Damen und Herren, darum nämlich geht es.
Dann kommen wir einmal zu den Fakten. An dieser Stelle nenne ich einmal das „manager magazin“. Die 100 Reichsten in Deutschland sind im Jahr 2012 um 13 Milliarden € reicher geworden. Die 100 Reichsten in Deutschland haben ein Vermögen von 320 Milliarden €. Dessen Steigerung betrug in einem Jahr 13 Milliarden €. Meine Damen und Herren, davon wollen wir 4 Milliarden € haben. Wenn das sozial ungerecht ist, dass wir von Menschen mit einem Vermögen von 320 Milliarden € ein Viertel des Zuwachses haben wollen, dann weiß ich nicht mehr weiter.
Sie haben auch keine Alternative. Wenn Sie die nicht heranziehen, dann müssen Sie andere in der Gesellschaft heranziehen – und dann sind Sie wieder beim Normalbürger und beim Mittelstand. Diese Superreichen sind aber auf jeden Fall nicht der Mittelstand in Deutschland.
Man muss doch einmal über die Dimensionen nachdenken. Die 500 Reichsten in Deutschland besitzen ein Vermögen von 500 Milliarden €. – Ich weiß, das Wort „Schweiz“ hören Sie ungern. Aber das ist mehr als das Bruttoinlandsprodukt beispielsweise der Schweiz. Mehr als das Bruttoinlandsprodukt der Schweiz besitzen die 500 reichsten Menschen in Deutschland. Ich finde, die kann man heranziehen. Denen kann man jährlich 1 % ihres Vermögens nehmen – zumal ihre Vermögenszuwächse deutlich höher sind.
Meine Damen und Herren, das ist die Grundauseinandersetzung in diesem Staat und bei dieser Bundestagswahl. Deswegen bin ich für diesen Setzpunkt sehr dankbar.
In der Tat werden wir dieses Thema bei der Hessenwahl und bei der Bundestagswahl aufgreifen.
Schade, jetzt wollte ich noch etwas zum Stichwort Schweiz sagen und zur Geisterfahrt des Finanzministers, der vieles aufgehalten hätte, wenn es nach ihm gegangen wäre, was jetzt aber kommen wird. Auch da werden wir herangehen, auch grenzüberschreitend werden wir an diejenigen herangehen, die Gelder ins Ausland verbracht haben. Meine Damen und Herren, auch das wird ein Punkt dieser Auseinan
dersetzung bei der Bundestagswahl und bei der Landtagswahl sein.
Herr Beuth, herzlichen Dank dafür an Ihre Seite.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Hinweise auf den LFA finde ich interessant; denn der heutige Ministerpräsident hat damals im Kabinett dem von dem seinerzeitigen Ministerpräsidenten Koch ausgehandelten Länderfinanzausgleich zugestimmt, den er heute als „bescheuert“ bezeichnet.
Wir nehmen diese politische Selbstanzeige zur Kenntnis.
Meine Damen und Herren, ich glaube, den Menschen in Hessen wird das auffallen. Denen wird auffallen, dass der Hessische Ministerpräsident gegen die Finanztransaktionssteuer, gegen die Vermögensteuer und gegen die Erhöhung des Spitzensteuersatzes von 46 auf 49 % ist, dass er den Ankauf von Steuer-CDs als rechtswidrig bezeichnet hat und dass er dem Abkommen mit der Schweiz, das weiterhin eine Anonymisierung der Steuerdaten ermöglicht hätte, zustimmen wollte. Das finde ich interessant. Ich glaube, das macht in der Auseinandersetzung deutlich, wo der Ministerpräsident steht und welchen Schutzschild er aufbauen will.
Gerade die Auseinandersetzung um die Anonymisierung der Steuerdaten – dass es dabei bleibt – ist eine Schlüsselauseinandersetzung. Es geht darum, ob man die Steuergerechtigkeit, nämlich dass die Menschen, die Steuern zu zahlen haben, durchsetzen kann. Herr Ministerpräsident, wäre es nach Ihrem Willen gegangen, wäre dieses Abkommen durchgegangen.
Alles, was sich auf der europäischen Ebene momentan an Auseinandersetzungen entwickelt, nämlich dass Österreich einknickt, dass Luxemburg schon eingeknickt ist, dass die Schweiz deutliche Signale dahin gehend sendet, man müsse danach sicherlich einmal darüber reden, und dass die USA ein Abkommen durchsetzen konnten, bei dem die Steuerdaten bekannt gegeben werden müssen,
macht deutlich: Wenn es nach Ihrem Willen gegangen wäre, könnten Steuerflüchtlinge weiterhin in der Steueroase, anonym bleiben und sich vor der Strafverfolgung schützen.
Auch das ist eine Auseinandersetzung. Da muss man, wie gesagt, wissen, wo der Ministerpräsident steht. Gleichzeitig – das kann ich nur wiederholen – befindet er sich an der Spitze einer Regierung, die die Erhöhung der Grunderwerbsteuer durchgesetzt hat. Sie hat die Schutzschirmgemeinden dazu gezwungen, die Grundsteuer und die Gewerbesteuer zu erhöhen. Das gehört zur Gesamtbetrachtung dazu.
Herr Ministerpräsident, Sie haben behauptet, ich hätte etwas Falsches gesagt, als ich hier erklärt habe – ich habe über die Vermögensteuer gesprochen –, dass wir damit nur 0,2 % der Bevölkerung belasten. Es gibt – die Kenner wissen das – eine Untersuchung des DIW, des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, durchgeführt von Herrn Bach. Sie ist im „DIW Wochenbericht“ 42/2012 auf den Seiten 12 ff. veröffentlicht worden. Es wurde das Vermögensteuermodell der vier SPD-regierten Länder untersucht. Ich zitiere aus dem, was auf Seite 15 steht:
Bei einem Steuersatz von 1 % könnte damit ein jährliches Steueraufkommen von 8,9 Milliarden € erzielt werden. Steuerpflichtig wären 143.000 Personen, das entspricht den reichsten 0,2 % der erwachsenen Bevölkerung.
Meine Damen und Herren, um diese 0,2 % geht es. Ich stelle fest – ich gebe Ihnen das gern –, ich zumindest habe in dieser Debatte die Wahrheit gesagt und kann das auch belegen.
Ich kann das, was ich sage, wenigstens belegen. Herr Ministerpräsident, vielleicht unterscheidet uns das an der einen oder anderen Stelle.
Sie haben ausgeführt, die Bürgerversicherung wird für viele Menschen eine Belastung sein. Sie wissen ganz genau, dass in unserem Modell der Bürgerversicherung nicht nur – so, wie es heute bei der Krankenversicherung der Fall ist – die Arbeitseinkommen berücksichtigt werden. Ich sage Ihnen – es gibt Modellrechnungen –: Ein nicht unwesentlicher Teil der Menschen in Hessen und in ganz Deutschland wird durch dieses Modell bei den Krankenversicherungsbeiträgen entlastet; denn es kommen weitere Beiträge hinzu.
Auch mancher privat Versicherte, der mittlerweile alt ist, wird durch die Bürgerversicherung eine notwendige Entlastung erfahren; denn das Modell der Privatversicherung rentiert sich für die privat Versicherten gerade im Alter nicht mehr, und sie sind dann dankbar, wenn eine Bürgerversicherung eingeführt wird. Da Sie gerade über den Mittelstand gesprochen haben: Auch viele kleinere Unternehmer und viele Handwerker, die in eine Privatversicherung gelockt worden sind, werden am Ende von einem solchen Modell profitieren.
So viel zu der Frage: Was ist mit dem Mittelstand, und was ist mit dem Handwerk? – Wenn der Handwerkspräsident, der CDU-Mitglied ist, etwas anderes behauptet, kann ich es leider nicht verhindern. Dann muss er sich einmal erkundigen und sich mit den Tatsachen auseinandersetzen.
Der dritte Punkt, den ich ansprechen will, ist unsere Steuerkonzeption. Jeder muss selbst entscheiden: Ist unsere Konzeption, den Spitzensteuersatz zu erhöhen, richtig oder falsch? – Wir wollen den Steuersatz von 46 % um 3 Prozentpunkte auf 49 % erhöhen – jetzt kommt es –, und zwar bei Einkommen von über 100.000 € für Ledige und bei Einkommen von über 200.000 € für Verheiratete. Dann greift dieser um 3 Prozentpunkte erhöhte Satz von 49 %.
Meine Damen und Herren, Sie tragen immer eine Belastung der Einkommensbezieher vor. Dazu müssen Sie wissen: Davon betroffen, selbst wenn man ein Stückchen weiter heruntergeht, werden am Ende nicht einmal 3 % der Einkommensbezieher sein. Klar ist, es geht um die 3 % der Bezieher von über 100.000 bzw. 200.000 €. Die Belastung wird von 77 Cent bis auf andere Höhen beispielsweise bei Herrn Albrecht von Aldi ansteigen. Aber das ist die Auseinandersetzung, die man führen muss. Ich habe Ihnen vorgehalten, dass allein die 100 Reichsten in Deutschland in einem Jahr so reich geworden sind, wie zwei Drittel unserer Ausgaben in Hessen betragen. Dazu haben Sie nichts gesagt. Das ist die Grundauseinandersetzung: Wollen wir diejenigen, die sogar in der Krise reicher geworden sind, heranziehen? Ist es nicht nur legitim, sondern auch gerechtfertigt und gerecht, die Menschen, die erfolgreich sind und die sogar in der Krise reicher geworden sind, mit einer Vermögensteuer heranzuziehen? Oder wollen wir sagen: „Wir gehen da nicht dran“?
Wenn wir da nicht drangehen, wie sieht dann Ihr Modell zur Finanzierung des Staates aus?
Das haben wir bei den Schutzschirmgemeinden gesehen. Unser Konzept sieht anders aus. Meine Damen und Herren, ich bin mir sehr sicher, dass unser Modell eines Steuerkonzepts eher in der Bevölkerung Zustimmung erreicht als Ihre falschen Behauptungen an dieser Stelle. – Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren! Nach dem Beitrag von Herrn Minister Dr. Schäfer kann ich nur sagen, ich weiß schon, wie der nächste Abgeordnetenbrief Nr. 8 heißen wird: Kommunalfreundliche Landesregierung siegt gegen Kom
mune vor Staatsgerichtshof. – Das war der Eindruck, den Sie hier ein bisschen vermittelt haben.
An Herrn Kollegen Noll, der in seiner Rede davon gesprochen hat, im Gesetz habe sich ein Verfahrensfehler eingeschlichen: Als hätte der Fehlerteufel dazu geführt, dass hier ein verfassungswidriger Kommunaler Finanzausgleich vorgelegt worden ist – das ist die Verniedlichung eines Urteils, das natürlich große Folgen für die nächsten Jahre haben wird.
Da hätte ich an dieser Stelle ein paar tiefer greifende Worte und auch Konzepte des Finanzministers erwartet. Diese sind aber leider nicht gekommen.
Wir hätten nach diesem Urteil schon erwartet, dass Sie einige Punkte wie beispielsweise diese Bedarfsanalysen in anderen Ländern – die werden in anderen Ländern praktiziert, leider meist auch nach Urteilen von oberen Verfassungsgerichten der Länder – ansprechen, und ob Sie da schon Vorstellungen entwickelt haben. Ich glaube nicht, dass die Kommunalen Spitzenverbände – wir haben nach gestern natürlich auch mit den einen oder anderen geredet – damit zufrieden sein werden, wenn man einfach mit einem Papier hineingeht, auf dem steht: Was wollt ihr denn nun, und wie soll es weitergehen?
Ich glaube schon, dass die Landesregierung auch in Ihrer Person gefordert sein wird, darzulegen, nach welchen Konzepten, nach welchen Kriterien und vor allem mit welchem Zeitplan sie die Auflage des Gerichts – dass nämlich bis zum Jahr 2016 mit Inkrafttreten des Finanzausgleichsgesetzes auch ein verfassungsgemäßes Gesetz vorgelegt wird – umzusetzen gedenkt. Da können Sie sich nicht herausreden: „Wir werden jetzt Gespräche führen.“ Ich bin mir sehr sicher, dass die Kommunalen – wir auf jeden Fall – darauf dringen werden, dass Sie möglichst schnell darlegen, was die Kriterien für eine verfassungsgemäße Umsetzung des Kommunalen Finanzausgleichs sein werden und müssen.
Herr Finanzminister, Sie sagen, seit 60 Jahren sei der Kommunale Finanzausgleich so praktiziert worden. Damit wollen Sie festhalten, es sei immer so gemacht worden und diese Verfassungswidrigkeit immer gegeben gewesen. Dazu muss man natürlich eines wissen: Die Kürzung der 344 Millionen € hat das Fass zum Überlaufen gebracht. In den Jahren zuvor hat es gegen den Kommunalen Finanzausgleich insgesamt nie Klagen gegeben. Es gab zwar aus Unzufriedenheit auch Klagen gegen Details, aber dass der gesamte Kommunale Finanzausgleich angegangen wird, das hat es niemals gegeben. Mit der Kürzung der 344 Millionen € haben Sie die Grundlagen des Miteinanders zwischen Land und Kommunen auseinandergebrochen. Die Reaktionen und Klagen Ihrer eigenen Parteifreunde – schauen Sie sich z. B. die Bergstraße an – gegen den Kommunalen Finanzausgleich und gegen die Landesregierung haben doch deutlich gemacht, wie unzufrieden man ist.
Auf die Vergangenheit zu verweisen, ist falsch: Da gab es eine solch miese Entwicklung bei den Finanzen der hessischen Kommunen nicht. Das sind Ihre Arbeit und Ihre Bilanz aus 13 Jahren Regierungstätigkeit, dass die hessischen Kommunen noch nie so schlecht dagestanden haben wie heute. Sie hatten bundesweit das höchste Defizit 2011 und mit großem Abstand auch 2012: 1,9 Milliarden €. In anderen Ländern haben die Kommunen Überschüsse gemacht,
nur in Hessen waren die Defizite so hoch. Da können Sie nicht sagen, das sei ein Fehler der Kommunen, die zu viel Geld ausgeben würden – das hat etwas mit strukturellen Problemen zu tun. Dazu müssen Sie auch etwas sagen.
Eines geht nicht, Herr Minister, nämlich dass Sie heute Morgen die Debatte mit einem Abgeordnetenbrief – dazu haben Sie auch noch nichts gesagt – über angebliche rotgrüne Steuerpläne vorbereiten. Ich möchte wissen: Was hat das gekostet, und – das war ja die siebte Ausgabe – was waren die Themen der anderen sechs?
Ich sage Ihnen eines: Das ist die Fortsetzung einer Politik, in der systematisch versucht wird, die Opposition von Informationen fernzuhalten und eine einseitige Informationspolitik der Landesregierung zu fahren. Auch aus unserer Sicht ist dies ein rechtswidriger Vorgang.
Ich glaube, dem wird sicher noch einmal nachgegangen werden. Aber dass Sie dazu in dieser Debatte gar nichts sagen, geht nicht. Dazu müssen Sie jetzt Stellung nehmen, dazu fordern wir Sie auf.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Kollege Pentz hat gesagt, wir sollten den Mantel der Geschichte ergreifen. Aber, Herr Kollege Pentz, dieser Mantel der Geschichte riecht ziemlich nach Mottenkiste und hat vor allem große Löcher, nämlich große Haushaltslöcher. Ich glaube, da können Sie von der Opposition nicht erwarten, dass sie über solche Mängel des Ausführungsgesetzes hinwegsieht.
Meine Damen und Herren, statt auf Konsens und Kooperation zwischen CDU, FDP, SPD und GRÜNEN zu setzen – wir waren uns einig, dass eine Schuldenbremse eingeführt werden soll –, haben beide Regierungsfraktionen mit diesem Gesetzentwurf ganz bewusst auf Spaltung gesetzt und einen – für die GRÜNEN ist es eben dargestellt worden – für Sozialdemokraten völlig inakzeptablen Gesetzentwurf vorgelegt. Das ist die gezielte Spaltung. Sie ist von der FDP ausgegangen. Meine Damen und Herren, diese Verantwortlichkeit muss man hier einmal herausstellen.
Wir haben sechs Kritikpunkte an diesem Gesetzentwurf, und die will ich kurz benennen.
Den ersten Punkt hat der Kollege von den GRÜNEN eben dargestellt. Das ist die Zweidrittelmehrheit. Wir halten das für rechtlich äußerst problematisch. Sie wissen das alle: Solche Zweidrittelmehrheiten führen am Ende immer zu politischem Kuhhandel. Am Ende führen sie immer dazu, dass es um Mehrheiten geht, die nicht die Regierungsmehrheit abbilden, sondern da müssen Weitere hinzugenommen werden, und die wollen dafür einen Preis haben.
Bei Zweidrittelmehrheiten und insbesondere, wenn es um Haushaltsgestaltung geht, ist das die übliche Erfahrung.
Der zweite und sehr zentrale Kritikpunkt richtet sich darauf, dass die Steuerausfälle, die steuerrechtsbedingt und also auf Bundesebene veranlasst sind, sofort ausgeglichen werden müssen. Meine Damen und Herren, in Konsequenz heißt das doch: Auf der Bundesebene wird irgendeine Sause beschlossen, beispielsweise Lobbyentlastungen für Hoteliers, und die müssen wir dann sofort im Haushaltsverfahren einfangen. – In unserem Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung haben wir dazu etwas vorgelegt. Meine Damen und Herren, wir haben immer gesagt, das ist für uns völlig inakzeptabel. Schon das wird von uns auf keinen
Fall mitgetragen werden, und das macht deutlich, dass dieser Gesetzentwurf von uns absolut nicht zu unterzeichnen ist.
Meine Damen und Herren, der dritte Punkt ist: Der Ausgleich bei Überschreitungen von 5 % der Steuereinnahmen ist viel zu gering. Ein solcher Ausgleich müsste schon bei 600 Millionen € erfolgen, Herr Minister, ich glaube, diese Zahl können Sie bestätigen. Meine Damen und Herren, auf Bundesebene ist ein Ausgleich erst bei einer Überschreitung des Bruttoinlandsprodukts um 1,5 % erforderlich, und das sind 4 Milliarden €. Eine solch niedrige Summe, wie sie für Hessen hier angesetzt wird, 600 Millionen €, ist finanzpolitisches und auch konjunkturpolitisches Harakiri; denn am Ende wird das dazu führen, dass wir uns konjunkturzyklisch verhalten, also ein prozyklisches Verhalten. Das ist ein völlig falscher Ansatz. Wirtschaftspolitisch ist das, was hier vorgeschlagen wird, nahezu irrsinnig.
Beim vierten Punkt, der problematisch ist, knüpfen wir an unseren gemeinsamen Antrag an. Daran sehen Sie, dass Ihr Gesetzentwurf nicht auf Konsens angelegt ist. In dem gemeinsamen Antrag und in der Hessischen Verfassung haben wir verankert, dass es eine Einnahmenverantwortung der Landesregierung gibt.
Meine Damen und Herren, wo ist das in diesem Gesetzentwurf dargestellt? Wo ist das weiter konkretisiert und detailliert? – Ohne eine solche Darstellung werden Sie von Sozialdemokraten keine Zustimmung erhalten, denn wir stehen auf dem Boden dieser Verfassung und auch dieser Verfassungsänderung.
Der fünfte Punkt ist – und jetzt wird es hochinteressant –, dass die Versorgungsrückstellungen herausgenommen werden. Herr Minister, zumindest finanzpolitisch ist das doch eigentlich auch irre. Denn dann sollen die Versorgungsrückstellungen über Kredite finanziert werden.
Ich verstehe die dahinterstehende Haushaltsproblematik. Wir alle kennen die Situation des Haushalts, der Kollege Kaufmann hat etwas dazu gesagt: In fast keinem Land ist es schlimmer als in Hessen. Es ist also die blanke Not, dass das herausgenommen wird.
Kollege Noll, was aber steht denn eigentlich dazu in unserem gemeinsamen Antrag? Meine Damen und Herren, dort ist das eben nicht aufgeführt. Dadurch ist dargestellt, dass die nicht zu berücksichtigen sind. Deswegen: Ohne eine solche Regelung – dass das zumindest für eine Übergangszeit akzeptiert wird – ist auch das für uns nicht akzeptabel. Auch hier steigen Sie wieder aus dem Konsens aus.
Sechstens. Das Ausgangsjahr für die Abbautreppe ist das Haushaltsgesetz 2014. In diesem Haushaltsgesetz 2014 sind gewisse Risiken überhaupt nicht eingeplant – z. B. der Tarifabschluss, den Sie gerade vereinbart haben,
aber auch das bestehende Konjunkturrisiko. Die Bundesregierung und auch die Wirtschaftsinstitute haben das Wachstum niedriger angesetzt als noch zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung. Natürlich ist damit ein Risiko verbunden.
Ich komme dann zu meinen letzten Sätzen.
Auch die versprochenen Mehrausgaben, die Sie im Vollzug bereits vorgenommen haben, machen deutlich, dass das Tableau des Abbaus falsch bestimmt ist.
Deswegen werden wir auf einer intensiven und wirklich guten Anhörung zu diesem Ausführungsgesetz bestehen. Wir werden auch weiterhin die völlig unsolide Ausgabenpolitik dieser Landesregierung, auch am Beispiel dieses Ausführungsgesetzes, thematisieren.
Herr Minister, so nicht – jedenfalls nicht mit uns.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal an Herrn Dr. Wagner und Herrn Bellino ganz herzlichen Dank für diesen Setzpunkt.
Es ist ein wunderbarer Setzpunkt, allerdings nicht für Sie. Das hat man der Rede von Herrn Pentz entnehmen können.
Das Beste, was Herrn Pentz hätte passieren können, ist, wenn er anonym geblieben wäre.
Das ist der einzige Satz, mit dem ich auf die Rede von Herrn Pentz eingehe, weil ich schon finde, dass die CDU nachdenken sollte, ob sie mit einer solchen Person in eine solche Debatte einsteigen sollte. Mehr sage ich dazu zu Ihrer Schonung nicht.
Meine Damen und Herren, die Vorgänge um Uli Hoeneß machen deutlich – –
Die Vorgänge um Uli Hoeneß machen deutlich, um was es geht. CDU und FDP wollten einem Abkommen zustimmen, das Steuerbetrüger faktisch vor strafrechtlicher Verfolgung schützt. Das war ein Punkt, den der Kollege Warnecke sehr früh herausgestellt hat, als wir über das Steuerabkommen mit der Schweiz diskutiert haben und er die Unterschiede zwischen Ihrer und unserer Haltung deutlich gemacht hat. SPD und GRÜNE sagen: „Wir wollen das Steuerrechtsabkommen mit der Schweiz nicht, weil es weiterhin die Anonymität sichert. Wir wollen, dass Steuerbetrüger, also Menschen, die den Staat hintergehen und den Steuerzahlern, also uns allen, erheblich schaden, zur Rechenschaft gezogen werden können.“
Wir wollen eine echte Verfolgung und eine echte Durchsetzung des Steuerrechtes. Das kann nur dann erfolgen, wenn die Namen und die Daten bekannt sind.
Darauf haben die USA in ihrem Abkommen mit der Schweiz bestanden. Als Deutschland mit der Schweiz verhandelt hat, haben die USA parallel dazu ein Abkommen geschlossen, mit dem die Anonymität aufgebrochen wird, weil es zu einem Informations- und Datenaustausch kommt. Meine Damen und Herren, mehr wollen wir nicht. Die Transparenz, die die USA mit der Schweiz hergestellt haben, wollen auch wir, weil es darum geht, nachzuverfolgen, welche Mittel geflossen sind und ob und wie sie versteuert wurden. Ich glaube, diesen Anspruch kann ein Staat haben, der von jedermann Steuerehrlichkeit verlangt.
Meine Damen und Herren, nicht Rot-Grün steht allein, sondern Schwarz-Gelb steht international allein.
Die Diskussion in Österreich, in Liechtenstein und in Luxemburg macht mittlerweile deutlich, dass erkannt worden ist, dass es so nicht weitergehen kann, dass diese Länder mithilfe der Anonymisierung verhindern, dass andere Staaten einen Zugriff haben und bekannt wird, welche Geschäfte dahinter liegen. Deshalb ist es richtig, dass das Steuergeheimnis auch in diesen Ländern gelockert wird. Nicht wir stehen allein, sondern Sie stehen international allein. Diesen Zug der Zeit werden Sie – auch wenn Sie andere Interessen verfolgen – nicht aufhalten können.
Zurzeit wird auch über ein Abkommen zwischen Frankreich und der Schweiz verhandelt. Sarkozy, der Konservative, wollte ein ähnliches Verfahren wie Deutschland haben. Die neue französische Regierung hat sofort gesagt – auch in Frankreich kam es zu Protesten –: „Das machen wir nicht, wir wollen ein Abkommen ähnlich dem mit der USA.“ – Meine Damen und Herren, ich garantiere Ihnen, die Schweiz wird ihre Position gegenüber Deutschland nicht durchhalten. Peer Steinbrück hat recht: Ein solches Abkommen ist völlig inakzeptabel. Bei Ihnen stimmt eben die Richtung nicht.
Um was geht es? Das Schweizer Steuerabkommen sieht vor, dass zwar ein Entgelt gezahlt wird, der Steuerbetrüger aber anonym bleibt. Der Fall Hoeneß macht ja eines deutlich: Es geht auch um das Grundgeschäft. Dazu bleibt momentan vieles noch diffus. Es geht um 20 Millionen €, die der verstorbene ehemalige Adidas-Chef Robert LouisDreyfus Herrn Hoeneß angeblich für Spekulationsgeschäfte zur Verfügung gestellt hat. Meine Damen und Herren, entweder sind die beiden – ist „plemplem“ parlamentarisch, Herr Präsident? –
plimplam,
oder es gab einen todsicheren Tipp. Anderenfalls würde zumindest ich 20 Millionen € nicht einsetzen.
Diese Frage wird jetzt offenkundig, und diese Frage muss geklärt werden. Um was geht denn das Grundgeschäft? Das ist genau die Frage. Es geht ja nicht nur darum, dass Steuern entrichtet werden, was das Schweizer Steuerabkommen vorsieht, sondern es geht auch um die Grundgeschäfte. Welches Kapital liegt denen zugrunde? Ist es versteuert, ist es Schwarzgeld, stammt es aus irgendwelchen dubiosen Geschäften?
Robert Louis-Dreyfus ist wegen Steuerbetruges zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Ich sage das, um das Grundgeschäft zu beleuchten.
Ich glaube, die bayerische Justiz wird in den nächsten Monaten einiges zu tun haben. Genau an diesem Fall wird doch Folgendes deutlich. Hoeneß hat darauf gehofft, mit dem Schweizer Abkommen das Grundgeschäft nicht offenbaren zu müssen, sondern lediglich Geld abführen zu müssen, die Kapitalertragsteuer für die Zinsen. Das Grundgeschäft, also das, um was es geht, sollte der Steuerbehörde nicht bekannt werden, die Finanzbehörden sollten dem nicht nachgehen können.
Genau darum geht es. Aber genau das wollen wir verhindern. Die Steuerbehörden müssen wissen, um welches Grundgeschäft es geht, ob versteuertes Geld eingesetzt wird oder nicht. Das bleibt der Grundunterschied zwischen Ihrer und unserer Haltung. Schützen Sie Leute, die Geld ins Ausland gebracht haben, oder wollen Sie – wie wir – im Interesse der gerechten und ehrlichen Steuerzahler, dass dem nachgegangen werden kann? Darum dreht sich die generelle Auseinandersetzung.
Ich wäre, wenn ich der hessischen CDU angehören würde, eigentlich sehr vorsichtig, denn diese Geschichte, das Operieren mit Verdunkelung, mit Stiftungen, das Verbringen von Geld nach Liechtenstein, das war doch die Methode „Zaunkönig“.
Nach dieser Geschichte der Hessen-CDU würde ich, auch das gehört zur Aufarbeitung, an Ihrer Stelle alles daransetzen, dass sich so etwas nicht wiederholt. Der Zweck war zwar ein anderer, aber die Methoden waren gleich.
Die Hessen-CDU muss endlich klären, auch welcher Seite sie steht. Stehen Sie auf der Seite des ehrlichen Steuerbürgers, der ehrlichen Steuerbürgerin, oder stehen Sie auf der Seite der Trickser, der Täuscher, der Betrüger und Steuerhinterzieher?
Wir haben uns entschieden. Wir stehen auf der Seite der kleinen Leute und nicht der Steuerhinterzieher.
Herr Hahn geißelt Herrn Hoeneß als „selbstgefällig“.
Herr Hahn, wo war eigentlich Ihr Aufschrei, als einer Ihrer Kollegen der FDP-Fraktion in einer Kanzlei arbeitete, die ihre Mandanten in Räumen mit den wunderschönen Namen Monaco, Liechtenstein und Bahamas hat warten lassen? Wo war da eigentlich Ihr Aufschrei, wen haben Sie da gegeißelt?
Ich habe Ihren Zwischenruf nicht verstanden.
Meine Damen und Herren von der CDU und der FDP, dass Ihnen in dieser Frage manches peinlich ist, wissen wir. Ich sage aber noch einmal: Sie müssen sich entscheiden, auf welcher Seite Sie stehen. Wir haben uns ganz klar positioniert. Das Steuerabkommen mit der Schweiz wird sehr deutlich machen, auch in den anstehenden Wahlkämpfen, wo Sie stehen und welche Interessen Sie vertreten.
Wir haben uns entschieden. Wir wollen, dass der ehrliche Steuerbürger am Ende nicht der Dumme in diesem Staat ist, sondern dass Steuerbetrug und Steuerhinterziehung auch strafrechtlich verfolgt werden können.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Greilich, wir sind uns einig: Du sollst nicht falsches Zeugnis üben, du sollst keine falschen Steuererklärungen abgeben.
Das sollten Sie einer gewissen Klientel vielleicht sagen.
Herr Dr. Schäfer hat in Erwiderung auf Herrn Al-Wazir die Diskussion wieder aufgemacht zum Thema Daten-CDs und zur Haltung der Landesregierung. Ich will zitieren, was der damalige Innenminister im Jahre 2010, der heutige Ministerpräsident Bouffier, dazu gesagt hat. Ich glaube, das macht deutlich, wie die Haltung zu den CDs ist:
„Der Staat soll hier Millionen ausgeben, um Diebesgut zu kaufen. Der Rechtsstaat wird hier mit Füßen getreten“. Der Staat setze sich damit der Gefahr aus, sich auf eine Stufe mit Dieben und Verbrechern zu stellen.
Ja, genau so ist es. – Meine Damen und Herren, das ist Ihre Grundhaltung dazu. Es gab durchaus unterschiedliche Meinungen, einerseits der Justizminister, der Innenminister. Gott sei Dank gab es in dieser Angelegenheit eine andere Auffassung des Finanzministers, der gesagt hat: Wir kaufen an, bzw. wir unterstützen die Ankäufe und nehmen die Daten daraus. – Das will ich, weil hier von Wahrheit gesprochen wurde, zur historischen Wahrheit festhalten.
Deswegen wird an dieser Stelle die Kritik von Herrn AlWazir an dieser grundlegenden Differenz in dieser Landesregierung deutlich. Ich sage Ihnen: Was hier gemacht worden ist mit den Daten-CDs ist in der Tat ein Selbstschutz des Staates. Das ist zwar vielleicht nicht schön. Da sind wir uns einig. Aber genau weil wir es in Zukunft verhindern wollen und weil wir haben wollen, dass die Daten nicht illegal transportiert werden, wollen wir ein Abkommen mit der Schweiz, aufgrund dessen der Datentransfer stattfindet. Das ist doch der springende Punkt.
Herr Minister, auf das Argument müssen Sie sich doch einlassen. Sie argumentieren monetär an der einen oder anderen Stelle – es kommt immer auf den Fall an – möglicherweise nicht falsch. Aber, Herr Minister, auch wenn Sie monetär argumentieren, bleibt dieses Grundproblem doch. Zur Frage der monetären Argumentation müssen wir uns jeden Einzelfall anschauen. Ich weiß nicht, was am Ende im Hoeneß-Fall herauskommt.
Ich habe das Grundgesetz angesprochen. Ich weiß nicht, ob in anderen Fällen – wenn die strafrechtliche Verfolgung anfällt, wenn man ermitteln kann, wenn man weiß, was erläutert ist – am Ende ganz andere Summen herauskommen, als das Schweizer Abkommen garantiert hätte.
Meine Damen und Herren, Sie wissen es auch nicht, wenn wir ehrlich und sachlich darüber diskutieren. Deswegen kann man nicht nur monetär argumentieren, weil es nur über einen Kamm geschoren ist. Ihr großes Problem bleibt der Datenaustausch, und es bleibt, dass die strafrechtliche Verfolgung in großen Teilen nicht wirklich sein wird, sondern die Leute weiterhin in der Anonymität verschwinden.
Meine Damen und Herren, zu Recht wird beklagt – das war auch ein Argument des Finanzministers –, die Verjährungsfristen bei der Verfolgung von Steuerstraftaten seien zu gering. Herr Minister, dazu hätten Sie heute etwas sagen können. Es gibt einen Antrag – ich schaue die GRÜNEN an – des Landes Baden-Württemberg, der seit wenigen Tagen im Bundesrat vorliegt und eine Verlängerung der Verjährungsfristen auf zehn Jahre vorsieht.
Meine Damen und Herren, auch das ist ein Lackmustest für diese Regierung. Nehmen Sie das – weil Sie eben bekundet haben, es würde alles nicht stimmen, was der Kol
lege Kaufmann sagt – ernst? Wollen Sie, dass angegangen wird, dass wir länger Zeit haben, Leute, die vor langer, langer Zeit das Geld ins Ausland gebracht haben, zu verfolgen, oder nicht? – Auch da ist unsere Position klar. Wir wollen das verlängert haben, damit wir nachgehen können, dass auch strafrechtliche Verfolgung für Fälle möglich ist, die älter als fünf Jahre sind – nach allem, was gelaufen ist.
Das ist der Lackmustest. Ich will, weil Sie beklagt haben, wir sollen zu Ihrem Antrag Stellung nehmen, das gerne tun – zum Jahressteuergesetz, das Sie angesprochen haben. Sie reden von einer Entlastung für Bürger. In Ihrem Antrag reden Sie von 6 Milliarden €. In einem Antrag, der vor drei Tagen von der Landesregierung im Bundesrat eingebracht worden ist, wird nur noch von 3 Milliarden € gesprochen. Schlappe 3 Milliarden € Unterschied – was macht das? Zu dieser Differenz hätte ich gerne eine Aufklärung. Was bringt Ihr Jahressteuergesetz für die Bürger? Anders gefragt: Was bedeutet das an Steuerausfällen?
Da heißt es in Ihrem Antrag – man muss es vorlesen –: Die mittelfristig zunehmenden Überschüsse in öffentlichen Haushalten – für 2017 werden sie auf 18 Milliarden € prognostiziert – bieten ausreichend Spielraum, um einen gerechten Tarifverlauf bei der Einkommensteuer herzustellen.
Meine Damen und Herren, welche Überschüsse? Hessen hat die höchsten Defizite. Die hessischen Kommunen haben die größten Defizite von allen Ländern. Und da reden Sie von Überschüssen? Sie tun so, als könnten Sie wieder eine Feier auf Kosten der Kommunen und auf Kosten des Staates mit Ihren Tarifverläufen machen.
Sie müssen die Gegenfinanzierung festlegen. Solange der Tarifverlauf bei der Einkommensteuer in den Spitzensteuersätzen nicht geändert wird, bleibt Ihr Gesetz Makulatur und wird zu Recht im Bundesrat abgelehnt. – Herzlichen Dank.
Herr Minister, stimmen Sie mir zu, dass es äußerst unsolide ist, aus den Zahlen des ersten Quartals auf die gesamte Zahl zu schließen – gerade nachdem man im letzten Jahr bis in das dritte Quartal hinein davon ausging, 1,9 Milliarden € in den Länderfinanzausgleich zu zahlen, dann am Ende sogar nur 1,3 Milliarden € zahlen musste?
Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Ja, der Zwischenruf von Herrn Wagner ist richtig: Kein Wunder, dass wir in Kassel verloren haben.