Ich teile Ihnen zur Tagesordnung mit, dass die Punkte 9 bis 12, 14 bis 29, 32 bis 36, 41, 43 und 44, 47 bis 51, 53 bis 57 und 59 bis 64 noch offen sind.
Gestern Abend um 21 Uhr hat der Präsident des Hessischen Landtags eine Mitteilung der Ministerin für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erhalten, dass sie zu Beginn der heutigen Sitzung eine Regierungserklärung zum Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zur Stilllegung des Kernkraftwerks Biblis abgeben wird. Das werden wir vor den Aktuellen Stunden machen. Redezeit?
Heute ist ein Dringlicher Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zur Stilllegung von Biblis – Ministerin Puttrich muss Verantwortung übernehmen und zurücktreten, Drucks. 18/7072, eingegangen. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall.
Meine Damen und Herren, machen Sie es mir nicht so schwer. – Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 68. Dieser Punkt kann mit der Regierungserklärung verbunden werden. Die Ministerin erhält nach Beendigung der amtlichen Mitteilungen das Wort zur Regierungserklärung.
Noch eingegangen ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Verunglimpfung des Bundesverfassungsgerichts seitens der hessischen CDU-Bundestagsabgeordneten Erika Steinbach, Drucks. 18/7069. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Auch das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 65 und könnte, wenn dem nicht widersprochen wird, mit Punkt 64 zu diesem Thema aufgerufen werden. – Zustimmung.
Außerdem eingegangen ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Insolvenz der „Frankfurter Rundschau“, Drucks. 18/7070. Die Dringlichkeit wird bejaht? – Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 66. Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion.
Gleichzeitig teilt die Fraktion DIE LINKE mit, dass sie den Dringlichen Entschließungsantrag Drucks. 18/7042 zu demselben Thema zurückzieht. Dieser steht unter Punkt 55 auf dem Nachtrag der Tagesordnung. – Herr Schaus, zur Geschäftsordnung.
Herr Präsident, wir bitten, unsere Resolution zur „Frankfurter Rundschau“ mit Punkt 10 zu verbinden.
Die Kollegen der SPD sagen Nein. Dann seien Sie bitte so einsichtig. Dann machen wir es so, wie es ist. – Es bleibt, wie es ist.
Weiterhin eingegangen ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend echter Lärmschutz statt Placebo – aktiver Schutz der Bürgerinnen und Bürger in der Region sieht anders aus – Landesregierung muss Antrag zurückziehen und Antrag aus Rheinland-Pfalz unterstützen, Drucks. 18/7071.
Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 67 mit einer Redezeit von fünf Minuten.
Zum Ablauf der Sitzung. Vereinbarungsgemäß tagen wir heute bis 18 Uhr bei einer Mittagspause von einer Stunde. Wir beginnen mit der Regierungserklärung. Danach fahren wir fort mit den Anträgen für die Aktuellen Stunden mit je fünf Minuten Redezeit pro Fraktion.
Nach Punkt 48 werden die Tagesordnungspunkte 57 und 61, zwei Dringliche Entschließungsanträge zum Thema, ohne Aussprache aufgerufen und sofort abgestimmt.
Nach Tagesordnungspunkt 49 wird Tagesordnungspunkt 62, ein Dringlicher Entschließungsantrag zum Thema, ohne Aussprache aufgerufen und sofort abgestimmt, und nach Tagesordnungspunkt 50 wird Tagesordnungspunkt 41, ein Dringlicher Antrag zum Thema, ohne Aussprache aufgerufen und sofort abgestimmt. Nach der Aktuellen Stunde geht es mit Punkt 56 weiter.
Es fehlen heute entschuldigt der Herr Ministerpräsident ab 17 Uhr, Herr Staatsminister Michael Boddenberg ganztägig, Frau Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann ab 15:45 Uhr, Herr Staatsminister Jörg-Uwe Hahn ab 15:30 Uhr,
Frau Staatsministerin Lucia Puttrich am Nachmittag wegen des Bund-Länder-Gesprächs zum Thema EEG mit Herrn Bundesminister Altmaier, und Frau Staatsministerin Nicola Beer ist krankheitsbedingt entschuldigt. Es fehlen außerdem Frau Abg. Nancy Faeser und Frau Abg. Andrea Ypsilanti, die krank sind.
Dann weise ich Sie noch einmal darauf hin, dass Sie heute noch einmal die Möglichkeit haben, sich für Wikipedia fo
tografieren zu lassen. Die Fotografen stehen Ihnen in den Räumen 120 M, 121 M und 122 M zur Verfügung.
Regierungserklärung der Hessischen Ministerin für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz betreffend „Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zur Stilllegung des Kernkraftwerks Biblis“
Dringlicher Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zur Stilllegung von Biblis – Ministerin Puttrich muss Verantwortung übernehmen und zurücktreten – Drucks. 18/7072 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Atomaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder sind zu jedem Zeitpunkt zur größtmöglichen Schadensvorsorge angehalten. Die Ereignisse in Fukushima haben am 11. März 2011 gezeigt, dass etwas, das nach allen wissenschaftlichen Maßstäben für unmöglich gehalten wurde, doch möglich werden kann. Sie haben uns gezeigt, dass Risiken, die für extrem unwahrscheinlich gehalten wurden, doch nicht ausgeschlossen werden können.
Die Bundesregierung hat deshalb unverzüglich gehandelt. Sie entschied, eine Sicherheitsüberprüfung unverzüglich im Rahmen eines Moratoriums durchzuführen und den Betrieb der Kernkraftwerke der ersten Baureihen, darunter Biblis A und B, für drei Monate, nämlich die voraussichtliche Zeit der Sicherheitsüberprüfung, einzustellen.
Das Bundesumweltministerium hat die Entscheidung der Bundesregierung gegenüber den Ländern verbindlich gemacht. Nach diesen verbindlichen Vorgaben des Bundesumweltministeriums haben die betroffenen Länder Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen, in denen Kernkraftwerke dieser Baureihen betrieben wurden, zwischen dem 16. und dem 18. März 2011 angeordnet, den Betrieb der betroffenen Anlagen für die Dauer von drei Monaten einzustellen. Zu diesem Zeitpunkt befand sich Block B in Biblis in einer planmäßigen Revision. Er hätte frühestens Ende Mai wieder ans Netz gehen können. Auch ohne Laufzeitverlängerung wäre Biblis Block A bis Mitte Juni am Netz gewesen.
Ein Systemversagen wie bei der Katastrophe in Japan kann durch unterschiedliche Ursachen ausgelöst werden. Die Kraftwerke in Japan und in Deutschland sind technisch vergleichbar. Damit lag auch ein gleichwertiges Risiko vor.
Für die Bundesregierung, insbesondere für den Bundesumweltminister als Bundesaufsichtsbehörde, stellte sich im März 2011 die Frage, ob die erforderliche Vorsorge der deutschen Kernkraftwerke noch gewährleistet ist. Ergebnis waren die am 15. März 2011 durch den Bundesumweltminister angekündigten einstweiligen Betriebseinstellungen.
Gegen diese einstweilige Betriebseinstellung hat RWE Power AG als einziger betroffener Kernkraftwerksbetreiber am 1. April 2011 Klage eingereicht, um die Anordnung der hessischen Atomaufsicht gerichtlich überprüfen zu las
sen. Die vom Bund vorgegebene und von allen Ländern übernommene Begründung für die einstweilige Betriebseinstellung ist nach dem Urteil des VGH Kassel rechtswidrig.
Die Entscheidung des VGH von gestern ist unserer Ansicht nach keine Vorentscheidung für das Ergebnis eines eventuellen Schadenersatzverfahrens. RWE hat trotz der technischen und rechtlichen Möglichkeiten während des Moratoriums keinen Versuch unternommen, die Anlage Biblis A wieder in Betrieb zu nehmen. Durch die aufschiebende Wirkung der Klage vom 1. April 2011 gegen die Anordnung vom 16. März bestand die Möglichkeit, Block A wieder anzufahren. Davon hat RWE keinen Gebrauch gemacht.
Da der Hessische Verwaltungsgerichtshof gegen die gestrige Entscheidung keine Revision zugelassen hat, wird die Landesregierung nach Zustellung der schriftlichen Gründe prüfen, ob Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt wird.
Die hessische Atomaufsichtsbehörde hat die verbindliche Vorgabe des Bundesumweltministeriums am 18. März 2011 vollzogen und ist nach wie vor der Überzeugung, rechtmäßig gehandelt zu haben. Das Moratorium und die damit einhergehende Sicherheitsüberprüfung wurden aus Vorsorge für die Sicherheit der Bevölkerung umgesetzt. – Besten Dank.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Günter Rudolph (SPD): Das ist abenteuerlich! Nur noch peinlich! – Weitere Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Allgemeine Unruhe – Glockenzeichen des Präsi- denten – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Kein Wunder, dass wir verloren haben!)