Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen. Ich begrüße die Zuschauerinnen und Zuschauer ganz herzlich an dieser Stelle und darf das Fernsehen, die Kameraleute, bitten, ihre Plätze einzunehmen. – Noch einmal die Bitte, dass alle die Plätze einnehmen, und noch einmal allen einen schönen guten Morgen.
Früher hätte ich in der Schule wohl gesagt: herzlich willkommen zum Nachsitzen. Aber das tun wir alle freiwillig und gern. Ich freue mich, Sie am Freitag, dem 14. Dezember, begrüßen zu dürfen.
Ich darf zur Tagesordnung erläutern: Noch offen sind die Punkte 4, 6, 7, 11, 13, 14, 20 bis 24, 28 bis 40, 42, 43, 45 bis 54, 58, 60, 62, 67, 81 und 82. Die Zusatzzahl ist an dieser Stelle übersehen worden. Aber das Programm reicht sicher, um diesen Tag ganz gut auszufüllen.
Noch eingegangen ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, Drucks. 18/6803. Nach § 59 unserer Geschäftsordnung ist ein solcher Antrag stets dringlich. Er wird als Punkt 88 auf die Tagesordnung gesetzt. Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion.
Zum Ablauf der Sitzung. Wir tagen heute ohne Mittagspause bis zum Ende der Tagesordnung, die für heute vorgesehen ist. Wir beginnen mit Tagesordnungspunkt 4, erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Zweites Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen. Danach folgt Punkt 5.
Ich darf mitteilen, wer heute entschuldigt fehlt. Das ist Herr Ministerpräsident Bouffier ganztägig, Herr Staatsminister Boddenberg ganztägig, Herr Staatsminister Dr. Schäfer ganztägig
Herr Irmer, daran erinnern wir uns bei Gelegenheit einmal gemeinsam. – Jetzt habe ich aber geschaut: Herr JörgUwe Hahn ganztägig. Ihn sehe ich auch nicht.
Herr Klose, Frau Lentz und Herr Mick fehlen wegen Krankheit. Wir wünschen allen drei gute Besserung.
Im Anschluss an die Plenarsitzung, heute Nachmittag, tagt der Sozialpolitische Ausschuss in Sitzungsraum 501 A.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Zweites Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen (Zweites Dienst
Dazu erteile ich das Wort Herrn Kollegen Heinz für die CDU-Fraktion. Redezeit siebeneinhalb Minuten, Herr Heinz.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! CDU und FDP bringen heute das Zweite Dienstrechtsmodernisierungsgesetz in den Landtag ein. Die Reform des Beamtenrechts in Hessen beschäftigt uns schon einige Jahre. Auftakt zur Reform war die Föderalismusreform, das ist bekannt. Die Länder haben nach vielen Jahrzehnten die Gesetzgebungskompetenz im Beamtenrecht zurückerhalten, und der Bund ist nur noch für die Frage des Statusrechts zuständig. Von dieser Kompetenz hat der Bund auch 2007 mit dem Beamtenstatusgesetz Gebrauch gemacht.
2008 hat die von Roland Koch geführte Landesregierung eine überparteiliche Mediatorengruppe eingesetzt, die einen Bericht vorgelegt hat, der dem Landtag auch zur Verfügung gestellt wurde. Mitglieder dieser überparteilich besetzten Gruppe waren seinerzeit die Herren Friedrich Bohl, Lothar Klemm, Wolfram Dette und Rupert von Plottnitz. Wir sind allen vier für ihre wertvollen Vorarbeiten sehr dankbar.
Wir haben in einer ersten Stufe im Jahre 2010 mit dem ersten Dienstrechtsmodernisierungsgesetz auf die demografische Entwicklung reagiert und eine Gleichstellung mit der Rentenversicherung herbeigeführt. Wir haben schrittweise die Ruhestandsgrenze von 65 auf 67 Jahre angehoben. Heute bringen wir einen zweiten Schritt in den Landtag ein, das Zweite Dienstrechtsmodernisierungsgesetz. Es ist – Sie sehen es an dem dicken Packen Papier – wesentlich umfangreicher als das erste Gesetz.
Wir schlagen Ihnen vor, das Hessische Beamtengesetz, das Hessische Besoldungsgesetz, das Hessische Beamtenversorgungsgesetz und viele weitere Rechtsvorschriften zu verändern. Durch diese zweite Stufe soll Hessens öffentlicher Dienst noch moderner, attraktiver und effektiver werden.
Das bisherige Laufbahnsystem – das ist ein Kern dieses Vorhabens – mit bisher über 100 Laufbahngruppen soll umgestaltet werden. Künftig soll es nach unserem Willen nur noch elf Laufbahnfachrichtungen geben. Das sind die allgemeine Verwaltung, die Polizei, die Feuerwehr, die Justiz, die Steuerverwaltung, der Schuldienst, der Forstdienst, der technische Dienst, der wissenschaftliche Dienst, der medizinische Dienst und der soziale Dienst.
Ganz wichtig war uns – das war auch ein Vorschlag der Mediatoren –, die Laufbahngruppen des mittleren, des gehobenen und des höheren Dienstes sollen erhalten bleiben. Der einfache Dienst wird abgeschafft. Das ist zum Vorteil all derjenigen, die bisher eine relativ niedrige Besoldung erhalten haben. Es gibt auch eine Überleitung. Dort kommen wir zu Einkommensverbesserungen.
Durch die Änderungen, die wir Ihnen vorschlagen, soll das Laufbahnrecht transparenter und übersichtlicher werden.
Die Anwendung wird einfacher. Insbesondere wird die Zuordnung von Bewerberinnen und Bewerbern mit unterschiedlichen Qualifikationen zu den Laufbahnen erleichtert, und der Verwaltungsaufwand wird verringert.
Wir haben weitere wichtige Elemente in diesem Gesetz. Für uns ist ein weiterer wichtiger Kern, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die bisher im öffentlichen Dienst schon sehr gut ist, noch besser werden soll.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – das ist sicher unstrittig hier im Haus – ist nirgends so gut wie im öffentlichen Dienst. Wir wollen es noch attraktiver für junge Männer und Frauen machen, die dem öffentlichen Dienst angehören, sich für eine Familie zu entscheiden.
Es wird die Möglichkeit zur Beurlaubung aus familiären Gründen weiter ausgeweitet. Es wird noch mehr Möglichkeiten zur Teilzeitarbeit geben. Selbst für die Beamten im Vorbereitungsdienst wird es eine Möglichkeit zur Teilzeitarbeit geben, sofern die Ausbildungsziele dies erlauben.
Auf eines möchte ich auch hinweisen. Wir schreiben in Hessen die besonderen kindesbezogenen Elemente, die wir in unserem Land haben, selbstverständlich weiter fort. Wir haben sie auch in diesem Gesetz. Es gibt kein Land in Deutschland, wo kinderreiche Familien so gut wie in Hessen behandelt werden.
Durch den weiteren Block, durch das neue Besoldungsgesetz, werden bundes- und landesrechtliche Regelungen überarbeitet und in ein Gesetz zusammengefasst. Das Einkommensniveau wird selbstverständlich beibehalten werden. Es wird Überleitungsvorschriften geben. Kein aktiver Beamter wird durch die Änderung der Besoldungstabellen Einbußen erleiden.
Auch das ist bekannt: Das Grundgehalt knüpft bisher sehr stark an das Lebensalter an. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union werden wir uns an den Vorschriften des Bundes orientieren. Wir werden künftig auf Erfahrungsstufen und nicht mehr auf Lebensaltersstufen abstellen. Bei den Eingangsstufen, also bei den jungen Beamtinnen und Beamten, die in den Dienst eintreten, werden wir sogar noch eine kleine Einkommensverbesserung vorsehen, um den Berufseinstieg in den öffentlichen Dienst noch attraktiver zu machen.
Der vierte wichtige Block in dem Gesetzgebungspaket ist die Frage der Versorgung bei einem Wechsel zwischen öffentlichem Dienst und privater Wirtschaft. Erstmals in Hessen wird es die Möglichkeit eines Austausches zwischen Beamtinnen und Beamten und Mitarbeitern der freien Wirtschaft geben. Beamte, die sich zu einem späteren Zeitpunkt entschließen, aus dem öffentlichen Dienst auszuscheiden und in ein privates Unternehmen einzutreten, werden künftig einen Anspruch auf Mitnahme ihrer erworbenen Versorgung haben.
Bisher war es so, dass Beamtinnen und Beamte nachversichert wurden, wenn sie ausschieden. Das war höchst unattraktiv. Künftig wird es bei Vorliegen der Voraussetzungen die Möglichkeit geben, ein sogenanntes Altersgeld zu beziehen, wenn man ausscheidet und sich damit in den lan
gen Erwerbsbiografien, die junge Leute perspektivisch haben, nochmals für einen Wechsel entscheidet.
Die Mediatoren haben uns das vorgeschlagen. Wir halten es für richtig, jemanden, der mit 19 Jahren vielleicht als Anwärter im gehobenen Dienst in den öffentlichen Dienst eintritt und dann 48 Jahre lang bis zum 67. Lebensjahr arbeiten muss, soll oder will, die Möglichkeit zu geben, sich noch einmal umzuentscheiden, ohne dass er seine gesamte Versorgung verliert.
Weiterhin weise ich darauf hin, dass mit dieser Novelle noch einige Änderungen im Haushaltsplan umgesetzt werden. Es wird Verbesserungen bei der Besoldung der Rektoren der Grundschulen geben. Herr Rudolph, es wird deutliche Stellenhebungen bei der Polizei geben. Das sind deutliche Verbesserungen. Das ist das größte Einzelpaket mit zusätzlichen Aufstiegschancen, das die Beamtinnen und Beamten der Polizei seit Jahren hatten.
Gestatten Sie mir als Jurist diesen Hinweis: Die Unterhaltsbeihilfen für die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare werden auch deutlich verbessert werden. Hier werden wir zu einer Anhebung auf deutlich über 1.000 € kommen. Auch das halten wir für angemessen.
Sie sehen also: Das Zweite Dienstrechtsmodernisierungsgesetz wird kein Spargesetz werden. Das Gegenteil ist sogar der Fall. Mit ihm wird an vielen Stellen die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Hessen erhöht werden.
Abschließend halte ich fest: Wir wollen, dass unser öffentlicher Dienst leistungsfähig bleibt. Wir haben motivierte Beamtinnen und Beamte. Für die wollen wir neue gesetzliche Regelungen schaffen.
Der öffentliche Dienst in Hessen wird innovativ, modern und leistungsfähig bleiben. Die Angehörigen des öffentlichen Dienstes in Hessen, die Beamtinnen und Beamten, brauchen sich vor Beschäftigten in der freien Wirtschaft nicht zu verstecken. Der Gesetzentwurf, den wir heute einbringen, wird als Gesetz die Voraussetzungen dafür schaffen, dass das auch so bleibt. – Herzlichen Dank.