Günter Schork

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir gratulieren allen Schulen in Hessen und danken für die gute Arbeit, die jeden Tag an den Schulen geleistet wird.
Wir danken den Lehrerinnen und Lehrern, die jeden Tag guten Unterricht halten und dafür sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler eine gute Ausbildung und Bildung erhalten. Das ist ein Grund, zu gratulieren – und nicht die Verleihung eines linkssozialistischen Propagandainstruments wie des Aachener Friedenspreises.
Dass das so ist, lässt sich aus der Geschichte und dem, was sich um den Aachener Friedenspreis insgesamt abspielt, nachweisen. Frau Kollegin Cárdenas hat es gesagt: Die Initiative zu dem Beschluss, der an der Käthe-KollwitzSchule gefasst wurde, die Vereinbarung zwischen dem Kultusministerium und der Bundeswehr abzulehnen, ging von der GEW aus. Wir alle wissen, dass der Vorsitzende der GEW in Hessen – wahrscheinlich rein zufällig – auf dem vierten Platz der Landesliste der LINKEN für den Deutschen Bundestag steht. Frau Cárdenas hat verschwiegen, dass die Beschlussfassung an der Käthe-KollwitzSchule nicht einstimmig erfolgt ist. Zehn Lehrerinnen und Lehrer haben diesem Beschluss nicht zugestimmt.
Die Schulleiterin lehnt den Beschluss ab. Wenn jemand an dieser Schule gemobbt wird – auch das können Sie in dem Artikel in der GEW-Zeitung nachlesen –, dann ist es die Schulleiterin.
Der Aachener Friedenspreis e. V. ist eine Resttruppe, die aus der Friedensbewegung der Achtzigerjahre hervorgegangen ist. In den Achtzigerjahren von einem breiten Bündnis getragen, zu dem SPD und GRÜNE gehörten, ist das inzwischen eine Resttruppe der LINKEN. Tatsache ist – auch das wird verschwiegen –, dass sich dieser Verein nur noch am Leben halten kann, weil er von Spenden der Abgeordneten der LINKEN finanziert wird. Das wissen wir seit November 2012. Daher ist es natürlich „rein zufällig“, dass die Käthe-Kollwitz-Schule diesen Preis erhält – von der GEW initiiert, von den Linkssozialisten dieses Vereins verliehen. Damit schließt sich der Kreis.
Welcher Geist dahintersteht – das will ich in aller Kürze noch sagen –, können Sie in einer Veröffentlichung anlässlich der Verleihung nachlesen:
Soldatinnen und Soldaten verzichten mit ihrem Eintritt in die Armee auf wesentliche Grundrechte, wie auf das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit und Leben. Die freie Meinungs- und Willensbildung wird beschränkt, Gehorsamsverweigerung wird bestraft.
Tatsache ist, dass es auf dieser Erde wahrscheinlich keine offenere und demokratischere Armee gibt als die Bundeswehr.
Haben Sie jemals – jetzt rede ich, Herr van Ooyen – etwas von dem Leitbild des „Staatsbürgers in Uniform“ gehört? Haben Sie jemals vom Prinzip der „inneren Führung“ gehört?
Wolf Graf Baudissin, wahrlich kein Christdemokrat, sondern eher ein Sozialdemokrat, hat dieses Prinzip in der Bundeswehr eingeführt. Haben Sie davon jemals etwas gehört? Haben Sie jemals etwas von dem Beschwerderecht gehört, das die Soldatinnen und Soldaten haben?
Eigentlich müssten Sie auch die Institution des Wehrbeauftragten kennen, der jedes Jahr dem Bundestag einen Bericht vorlegt. All dies zeigt, dass die Soldatinnen und Soldaten über Rechte verfügen, die nicht in dem Sinne eingeschränkt werden, wie Sie es behaupten und in die Welt zu setzen versuchen.
Ich sage auch, dass es aus unserer Sicht geradezu das Recht und die Pflicht der Bundeswehr als Verfassungsarmee ist, die Bürgerinnen und Bürger und auch die Schülerinnen und Schüler über ihre Aufgaben sachgerecht zu informieren.
Zum Schluss sage ich an dieser Stelle: Die Soldatinnen und Soldaten verdienen unseren Respekt und unsere Anerken
nung für ihren Dienst und ihre Leistungen für die Bundesrepublik Deutschland und für uns alle, statt von Ihnen dauernd diffamiert zu werden.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir sei die Bemerkung erlaubt, dass ich sehr froh darüber bin, dass die Meinungen zur Bundeswehr bei den demokratischen Fraktionen einheitlich sind. Ich will für die CDUFraktion festhalten, dass die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert sind. Sie sind wie andere ein Verfassungsorgan. Das ist schlicht und einfach die rechtliche Realität. Die Streitkräfte und die Bundeswehr unterliegen dem Primat der Politik.
Sie ist eine Parlamentsarmee. Alles, was die Bundeswehr tut, jeden Auftrag, den die Bundeswehr ausführt, erhält sie
vom Parlament. Das ist eine gute und vernünftige Regelung, die in den Fünfzigerjahren mit dem Prinzip der Inneren Führung von Graf Baudissin eingeführt wurde. Wenn man dies alles weiß und verinnerlicht hat, dann ist es den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr gegenüber unverschämt, wenn der Kollege van Ooyen hier von „kriegslüsternen Militaristen“ spricht.
Das ist schlicht und einfach eine Unverschämtheit und eine Beleidigung der Soldatinnen und Soldaten, die für dieses Land ihren Dienst leisten.
Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr setzen sich nicht für Militär und Krieg ein. Nein, sie erfüllen die Aufträge, die ihnen die Politik, das Parlament, gibt. Das sollten auch Sie gefälligst zur Kenntnis nehmen, Herr van Ooyen.
Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die in Hessen stationiert sind und in unserem Land ihren Dienst versehen, gehören zu Hessen und sind bei uns in Hessen willkommen.
Dazu gehört schlicht und einfach – ich verstehe das auch als Auftrag an ein Verfassungsorgan und damit an die Bundeswehr –, dass sie sich auf dem Hessentag präsentieren, dort über ihre Aufgaben und Pflichten informieren und dies gegenüber der Bevölkerung, den Bürgerinnen und Bürgern, aufzeigen.
Ich füge für die CDU-Fraktion und mich persönlich hinzu: Ich glaube, dass es das Recht und die Pflicht der Bundeswehr ist, in vorgegebenen Rahmenbedingungen an Schulen über ihren Auftrag und ihre Aufgaben, die sie von der Politik erhalten haben, zu informieren. Auch das gehört dazu.
Weil die Soldatinnen und Soldaten ihre Aufträge auch bei schwierigen Einsätzen, in Kriegssituationen, auf Auslandseinsätzen pflichtgemäß wahrnehmen, verdienen diese Frauen und Männer, die solche Aufträge unter Risiko für Leib und Leben wahrnehmen, Respekt und Anerkennung für ihren Dienst, den sie für die Bundesrepublik Deutschland, für das Land Hessen und für die Bürgerinnen und Bürger ausüben.
Dies will ich – das nehmen Sie bitte mit, Herr General Klink – von hier aus im Namen der CDU-Fraktion den Soldatinnen und Soldaten, insbesondere in Hessen, ausdrücklich zurufen: Respekt und Anerkennung für ihren Dienst und ihre Leistungen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die GRÜNEN und der Kollege Wagner bieten einen Schulfrieden an und sagen, die Zeiten des Schulkampfes müssten vorbei sein.
Sie wollen alle Fraktionen und Akteure einbinden. Dazu hätten Sie in den letzten 15 Jahren bereits Gelegenheit gehabt. Sie haben diese nicht genutzt.
Ich stelle diese Aussage bewusst an den Anfang, um eines deutlich zu machen. Was ist denn die Grundlage Ihres Angebots? Welches schulpolitische Programm legen Sie denn zugrunde? – Ich will Ihnen an einigen Beispielen deutlich machen, dass das, was Sie hier mit wohlfeilen Worten ankündigen, der Realität nicht standhält. Es scheitert schon daran, dass Sie in wesentlichen Punkten völlig anderer Auffassung sind als Ihr Möchtegern- oder Wunschkoalitionspartner SPD.
Ich fange bewusst bei G 8 und G 9 an. Sie haben in Ihren Ausführungen gesagt, das Prinzip der Freiwilligkeit steht
für Sie ganz oben. Gleichzeitig sagen Sie, das konnte man auch Ihren Presseerklärungen der letzten Zeit entnehmen, dass Sie nicht damit einverstanden sind, dass es Regionen in Hessen gibt, in denen nur ein G-8-Angebot an Gymnasien vorhanden ist.
Jetzt stelle ich Ihnen die Frage: Wollen Sie ein Gymnasium in Wiesbaden – die Gymnasien in Wiesbaden haben sich alle für G 8 entschieden – dazu zwingen, zu G 9 zurückzukehren? Oder wie wollen Sie Ihre Forderung, dass sowohl G 8 als auch G 9 in den entsprechenden Regionen vorhanden sein sollen, beispielsweise in Wiesbaden, umsetzen?
Dann reden wir über das mehrgliedrige Schulsystem. Ist das die Basis für Ihren Schulfrieden und die Vereinbarung, die Sie schließen wollen? Wollen Sie alle jetzt vorhandenen Schulformen und alles, was an mehrgliedrigem Schulsystem in Hessen vorhanden ist, aufrechterhalten?
Wenn Sie sich die Programme ansehen, dann werden Sie sehr schnell feststellen, dass dies nicht geht, weil es in dieser Frage sehr unterschiedliche Positionen gibt.
Sie propagieren gleichzeitig längeres gemeinsames Lernen. Bei der SPD ist das noch viel schärfer formuliert. Der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, Tarek Al-Wazir, hat sich bei Ihrer Pressekonferenz, als Sie das Thema Schulfrieden vorgestellt haben, ausdrücklich auf die Koalitionsvereinbarung aus dem Jahr 2008 zwischen der SPD und den GRÜNEN bezogen. Darin war von einem mehrgliedrigen Schulsystem sehr wenig die Rede, um es einmal vorsichtig auszudrücken.
Sie müssen sich entscheiden, ob Sie den Weg zu einer Einheitsschule gehen wollen oder ob Sie die Mehrgliedrigkeit und Vielfalt des hessischen Schulsystems aufrechterhalten wollen.
Dies sollten Sie auch vor dem Hintergrund der aktuellen Allensbach-Umfrage tun, die Sie sicher kennen. Danach spricht sich der überwiegende Teil der Eltern und Lehrer dafür aus, dass ein mehrgliedriges Schulsystem erhalten bleiben soll.
Nach dieser Studie spricht sich auch eine klare Mehrheit gegen das Abschaffen des Sitzenbleibens aus. Was wollen Sie mit wem in diesen Fragen vereinbaren?
Ein weiterer Punkt. Sie haben heute nichts zur Lehrerausbildung gesagt, das mache ich nicht zum Vorwurf. Aber Sie haben am Montag beim VhU-Bildungsforum etwas dazu gesagt.
Beim Bildungsforum der VhU haben Sie sich sehr klar und eindeutig für die Beibehaltung des ersten und zweiten Staatsexamens ausgesprochen. Sie haben sich auch für den Erhalt der Lehrerausbildung, so wie sie jetzt schulformbezogen stattfindet, ausgesprochen. Wie kriegen Sie das mit
der Position der SPD in Einklang, in deren Programm steht, es gibt kein erstes und zweites Staatsexamen mehr?
Sie schreiben in Ihrem Wahlprogramm, dass Sie Bachelor und Master einführen wollen.
Das bedeutet, dass in der Lehrerausbildung das erste und zweite Staatsexamen nicht mehr stattfinden.
Sie sprechen sich für die schulformbezogene Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer aus. Die SPD formuliert es etwas nebulös und spricht von Stufenausbildung. Man kann auch sagen, das ist eine Einheitslehrerausbildung,
die stufenbezogen ohne Differenzierung auf die einzelnen Schulformen stattfinden soll. Auch da stellt sich die Frage, wie Sie das am Ende in einem gemeinsamen Papier mit allen unter einen Hut bringen wollen.
Auch das müssen wir sagen: Sie haben auch das Thema Inklusion angesprochen. Nun gibt es bei diesem Thema sicherlich unterschiedliche Auffassungen darüber, in welcher Geschwindigkeit und wie Inklusion umzusetzen ist und was getan werden muss, um Schulen, um Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern an den allgemeinbildenden Schulen nicht zu überfordern. Sie haben aber auch sehr deutlich gesagt, Sie wollen in dieser Frage eine gemeinsame Position mit allen Akteuren finden.
Dazu empfehle ich Ihnen, nochmals die Ausführungen in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf der SPD nachzulesen, insbesondere die Ausführungen des Philologenverbandes. Die stehen dem, was Sie hierzu diskutieren und wollen, diametral entgegen.
Schließlich und endlich haben Sie das Thema Betreuungsangebot angesprochen. Auch da müssen Sie zugeben, dass Sie die Gemeinden mit ins Boot holen und dort ein gewisses Maß an Zwang aufbauen wollen. Ihr Programm sieht vor, dass Sie ein Betreuungsangebot von 7:30 Uhr bis 17 Uhr zur Verfügung stellen wollen. Gleichzeitig aber sagen Sie: Ab 15 Uhr ist dies Aufgabe der Kommunen.
Ich streite mich nicht um eine halbe Stunde. Wenn ich die Zahl falsch genannt habe, danke ich für die Korrektur: Ab 14:30 Uhr sollen das die Kommunen machen.
Sie sagen auch: Wenn die Kommunen, aus welchen Gründen auch immer, dieses Angebot ab 14:30 Uhr nicht zur Verfügung stellen, findet Betreuung an den Schulen auch nicht statt, auch nicht bis 14:30 Uhr. – Inwieweit es sich dabei also um Freiwilligkeit handelt, wage ich zumindest zu hinterfragen und in Zweifel zu ziehen.
Eine letzte Bemerkung. Sie haben gesagt, es gebe zu wenige integrierte Gesamtschulen, und es sei die Politik der schwarz-gelben Landesregierung, dass es davon zu wenige gibt.
Unterhalten Sie sich einmal mit Ihrer Kollegin, der sehr verehrten Frau Vizepräsidentin Hammann,
und stellen Sie ihr die Frage, ob in ihrem Wahlkreis – den habe ich direkt gewonnen –
zu Beginn des neuen Schuljahrs 2013/2014 eine neue integrierte Gesamtschule gebildet wurde. Stellen Sie ihr einfach diese Frage. – Ich kann sie Ihnen beantworten: Ja, in Gernsheim gibt es zum 01.08. eine neue integrierte Gesamtschule.
Das ist nur ein Beispiel, um deutlich zu machen, dass das, was Sie hier sehr allgemein behaupten, schlicht und einfach nicht wahr ist.
Zu guter Letzt – das wurde durch die Zwischenrufe deutlich gemacht – lautet doch die Frage: Wie sieht Bildungspolitik in den Ländern aus, in denen Rot und Grün die Verantwortung tragen?
Sie werden es uns nachsehen, dass wir vermuten, glauben und annehmen, dass das, was Sie in wohlfeilen Worten ankündigen, nur dazu dient, die wahren Absichten, die man in den anderen Bundesländern unter rot-grüner Schulpolitik erkennen kann, zu verschleiern. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Wagner, bei meinem Wortbeitrag ging es nicht um die Frage, wer am 22. September die Wahl gewinnt. Sie können davon ausgehen, dass wir von der CDU – und ich bin sicher, dass das auch für die Kollegen von der FDP gilt – zuversichtlich sind, dass wir diese Wahlauseinandersetzung gewinnen.
Worum es geht, ist, dass die Bürgerinnen und Bürger vor der Wahl aus unserer Sicht verdeutlicht bekommen, was sich hinter Ihrer wohlfeilen Ankündigung eines Schulfriedens in Wahrheit verbirgt und dass diese Forderung nach einem Schulfrieden, wie Sie sie erheben, entscheidend davon abhängig ist, was Sie zur Grundlage eines Papieres machen, auf dem ein Schulfriede aufgebaut wird. Dabei wird sehr deutlich, dass Sie in dieser Frage – bei der Form, in der Sie das bei der VhU und auch heute hier gemacht haben –, in diesen Punkten, von Ihrem Wunschkoalitionspartner SPD meilenweit, wirklich meilenweit entfernt sind.
Darum geht es: dass wir die Bürgerinnen und Bürger aufklären und darüber informieren, was sich hinter Ihren wohlfeilen Äußerungen verbirgt.
Dazu gehört auch, dass wir das, was Sie in anderen Ländern vor den Wahlen angekündigt haben, und das, was Sie nach den Wahlen dort dann umgesetzt haben, deutlich machen.
Deswegen war es sinnvoll, diese Diskussion zu führen.
Ich sage Ihnen nochmals: Wir sind voller Zuversicht, was den 22. September anbelangt. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach den sehr sachlichen Diskussionen im Haushaltsausschuss in Berlin hat mich der polemische Beitrag des Kollegen Decker doch sehr überrascht.
Sehen wir uns also – weil er das hauptsächlich angesprochen hat – das Urteil des Staatsgerichtshofs an. Der Staatsgerichtshof hat den Kommunalen Finanzausgleich aus einem einzigen Grund für verfassungswidrig erklärt. Er hat festgestellt, es fehlt eine Bedarfsanalyse.
Ihm fehlt eine Bedarfsanalyse, bezogen auf die vertikale Verteilung zwischen Land und Kommunen. Das ist der erste Punkt.
Zweiter Punkt. Der Staatsgerichtshof hat ausdrücklich festgestellt, dass das zurzeit gültige Gesetz zum Kommunalen Finanzausgleich bis einschließlich 31.12.2015 weiterhin angewendet werden darf.
Er hat sogar erklärt, dass dies zur Sicherstellung einer geordneten Haushaltsführung zwingend notwendig ist.
Er hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31.12.2015 einen neuen Kommunalen Finanzausgleich unter dem Gesichtspunkt der Bedarfsanalyse und weiterer Punkte, die in dem Urteil aufgeführt sind, zu erarbeiten. Das wird zu Beginn der neuen Legislaturperiode – natürlich fängt es bereits jetzt an – für das neu gewählte Parlament die dringlichste Aufgabe im Finanzbereich sein: gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden und nach Möglichkeit auch gemeinsam mit allen Fraktionen in diesem Haus einen Kommunalen Finanzausgleich zu erarbeiten, der den Anforderungen des Staatsgerichtshofs gerecht wird.
Davon losgelöst haben wir uns entschieden – darüber haben wir im Haushaltsausschuss sehr sachlich diskutiert –, dass wir das, was wir in einer Kommission in mehr als einem Jahr gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbän
den und den Fraktionen in diesem Haus erarbeitet haben, nun auch umsetzen, vor allem weil es nicht um die vertikale Verteilung, sondern in erster Linie um eine horizontale Verteilung der Mittel im Kommunalen Finanzausgleich geht.
Ich erinnere daran, dass dies von allen – mit „allen“ meine ich die Kommunalen Spitzenverbände – als Minimalkonsens bei einer Strukturreform, so wie wir sie in der Vergangenheit diskutiert haben, angesehen worden ist. Deswegen glaube ich, dass es richtig ist, dass wir heute in dritter Lesung dieses Gesetz verabschieden und damit im Wesentlichen zwei Dinge regeln.
Zum einen führen wir einen demografischen Faktor dahin gehend ein – bisher gab es den demografischen Faktor, aber in die andere Richtung –, dass wir eine Abmilderung bei Einwohnerrückgängen in den Kommunen einarbeiten. Bisher gab es den in anderer Richtung nur bei einem Zuwachs. Das war auch die Situation in den letzten Jahren.
Als zweiten wesentlichen Punkt haben wir die Stärkung der ländlich geprägten Mittelzentren durch Infrastrukturund Investitionsmittel neu in das Gesetz aufgenommen.
Zu guter Letzt – auch das gehört zur Vollständigkeit hinzu – haben wir mit unserem Änderungsantrag gemeinsam mit der FDP in den Gesetzentwurf ausdrücklich eingefügt, dass das Gesetz bis zum 31.12.2015 befristet ist, um deutlich zu machen und als klares Signal nach außen zu geben, dass das Urteil des Staatsgerichtshofs uns eine Aufgabe gestellt hat, die bis zum 31.12.2015 zu erfüllen ist.
Unter dem Strich glaube ich, dass das, was wir hier machen, sinnvoll ist und dass es auch verfassungskonform ist, weil es die horizontale Verteilung innerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs beinhaltet. Unter dem Strich werden ca. 260 Kommunen bessergestellt, und – auch das wissen Sie; das haben wir Ihnen lange genug vorgerechnet und dargestellt – keine Kommune wird schlechtergestellt als zurzeit. Insofern ist es ein gutes Gesetz. Ich bitte ausdrücklich um die Zustimmung aller Fraktionen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Weil es in der politischen Debatte immer wieder hoch
kommt und angesprochen wird, will ich zu Beginn meiner Rede eines klarstellen: Die Einführung des bekenntnisorientierten Religionsunterrichts war ein gemeinsames Projekt der CDU und der FDP.
Ohne die Zustimmung und die Mitwirkung des Hessischen Ministerpräsidenten und ohne die Zustimmung und Mitarbeit der CDU-Landtagsfraktion wäre dieses Projekt nicht zustande gekommen.
Das steht im Koalitionsvertrag. Ich verrate auch kein Geheimnis, wenn ich Ihnen sage, dass dieser Koalitionsvertrag auf einem Parteitag der CDU nahezu einstimmig gebilligt wurde. So viel will ich zu dem Thema sagen, die CDU hätte etwas gegen die Einführung des bekenntnisorientierten Islamunterrichts.
Wir haben allerdings gemeinsam mit der FDP Wert darauf gelegt, dass die Voraussetzung des Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz eingehalten werden.
Er besagt: Es muss einen einheitlichen Ansprechpartner geben. Außerdem muss der Unterricht als Regelunterricht in staatlicher Verantwortung erfolgen. – So haben wir es eingeführt. Das heißt, es muss dafür ein Kerncurriculum geben, er muss in deutscher Sprache und durch staatliche Lehrkräfte erfolgen.
Genau das haben wir erreicht, und genau das setzen wir um. Ich bin Herrn Kollegen Merz ausdrücklich dafür dankbar, dass er das anerkannt und begrüßt hat.
Wir können jetzt darüber diskutieren, warum das so lange gedauert hat. Frau Kollegin Öztürk, wenn man so ein Projekt durchführen will, weiß man, dass immer zwei dazugehören. Sie wissen, dass in der Vergangenheit, also in den letzten 10 bis 15 Jahren, die Frage der Ansprechpartner, die Frage des Kerncurriculums und die Frage, wie das bei den islamischen Religionsgemeinschaften organisiert wird, zumindest sehr stark in der Diskussion waren. Es musste erst einmal die Voraussetzung dafür geschaffen werden, nämlich der einheitliche Ansprechpartner, um dann tatsächlich den bekenntnisorientierten Islamunterricht, so wie er in der Verfassung vorgesehen ist, einzuführen.
Das hat seine Zeit gebraucht. Aber wir haben es so, wie es in unserem Koalitionsvertrag steht, in dieser Legislaturperiode umgesetzt. Das haben Sie nicht geglaubt.
Das ist der eigentliche Grund, warum Sie jetzt anfangen, in den Krümeln zu suchen. Denn Sie haben es uns schlicht und einfach nicht zugetraut. Wir haben Ihnen das Gegenteil bewiesen.
Das wurde mehrfach berichtet. Auch Sie wissen, dass zurzeit an der Universität in Gießen Lehrerinnen und Lehrer für das Lehramt für das Fach Islam ausgebildet werden. Wenn Sie die Zahl richtig in Erinnerung haben, wissen Sie, dass es um die 50 sind, die dort in der Ausbildung sind. Zum Wintersemester 2014 werden die ersten ausgebildeten
Lehramtsstudenten aus diesen Studiengängen in den Vorbereitungsdienst des Landes Hessen gehen. Dort werden sie ihre Vorbereitung machen, sodass absehbar ist, wann ausgebildete Lehrkräfte für das Fach Islam den Schulen zur Verfügung stehen werden.
Auch Sie wissen, dass wir eine Zwischenlösung gefunden haben. Das geschah im Übrigen in Übereinstimmung mit den beiden Religionsgemeinschaften. Auch das gehört zur Wahrheit dazu. Wir können jetzt also mit dem Projekt starten.
Eines ist doch völlig klar, auch das will ich hier sehr deutlich sagen: Das ist der erste Schritt. Etwas anderes haben wir nie gesagt. Natürlich muss, aufbauend auf den Erfahrungen, die wir ab dem kommenden Schuljahr sammeln werden, die Frage geprüft werden, ob es weitere Schritte geben muss.
Ich glaube, es ist vernünftig, dass man sagt: Jawohl, wir schauen uns einmal an, ob die Dinge, die wir uns gemeinsam für den bekenntnisorientierten Islamunterricht wünschen, auch tatsächlich so in Erfüllung gehen. Dann wird geprüft, ob es weitere Schritte geben muss. Ich gehe davon aus, dass weitere Schritte folgen werden. Das sage ich hier klar und eindeutig.
Zum Schluss sage ich noch einmal: Das ist ein gemeinsames Projekt der Koalition aus CDU und FDP. Wir sind froh und glücklich, dass wir dieses Ergebnis in dieser Legislaturperiode erreicht haben und dass wir mit dem kommenden Schuljahr mit dem bekenntnisorientierten Islamunterricht starten können. – Vielen Dank.
Herr Vorsitzender, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Wagner, es ist in der Tat so, dass wir die Gesetzeslage geschaffen haben.
Wir haben diese Gesetzeslage geschaffen, weil der Verwaltungsgerichtshof in Kassel im Jahr 2009 ein Urteil gefällt und zu gewissen Dingen Stellung genommen hat.
Das, was wir zur Grundlage unseres Gesetzes gemacht haben, wurde am 14. Mai durch das Verwaltungsgericht Darmstadt ausdrücklich bestätigt. Es ist bezeichnend, dass Sie darauf nicht eingehen, weil es Ihnen nicht passt.
Nein, das Verwaltungsgericht Darmstadt sagt, dass die Gesetzeslage absolut korrekt ist.
Das VG Darmstadt bestätigt die Gründe, die wir für die Schaffung dieser Gesetzeslage herangezogen haben.
Ich zitiere aus der Pressemitteilung:
In der Begründung führt das Verwaltungsgericht Darmstadt aus, nach der in einem Eilverfahren allein möglichen „summarischen Prüfung“ der Sach- und Rechtslage ergebe sich ein entsprechender Anspruch des Antragstellers weder aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes noch aus dem Gebot der Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz oder dem Mitbestimmungsrecht seiner Eltern. …
Die vom Land Hessen vorgetragene Begründung, die Regelung solle Schülerinnen und Schülern der laufenden Jahrgänge 5 einen Vertrauensschutz dergestalt einräumen, dass ihre Entscheidung für die 5-jährige Organisation der Mittelstufe nicht wieder rückgängig gemacht werden soll, unterliege jedenfalls keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Wenn im Einzelfall, wie offenbar in der Klasse des Antragsstellers, ein solcher Vertrauensschutz nicht nötig sei, weil vorgetragen wurde, die Eltern aller Schülerinnen und Schüler hätten ihr Einverständnis mit einer Rückkehr zu „G 9“ erteilt, könne dies nichts an der Verbindlichkeit der gesetzlichen Regelung ändern.
Hören Sie zu, Herr Schmitt. – Ein letztes Zitat:
Der Argumentation des Antragsstellers, für das Überwald-Gymnasium hätten die Kriterien für die
Genehmigung eines Schulversuchs „variiert“ werden müssen, weil dieses lediglich dreizügig eingerichtet sei und insoweit nicht die Kriterien für den Schulversuch erfüllt habe, erteilte die Kammer eine klare Absage. Aus Gleichbehandlungsgründen ergebe sich kein Erfordernis, für das Überwald-Gymnasium eine besondere Regelung nur deshalb zu schaffen, weil bestimmte Kriterien für die Zulassung zu einem Schulversuch nicht erfüllt seien.
Das Überwald-Gymnasium in Wald-Michelbach hat sich klar gegen den Schulversuch mit dem Splittingmodell ausgesprochen. Damit sind die Gründe, die unserer Gesetzesinitiative zugrunde liegen, klar und eindeutig.
Damit Sie wissen, wie es an der Schule aussieht: Ich habe hier das Protokoll des „Treffens bezüglich Bündnisarbeit zur Volksinitiative G 9“ vom 22. April 2013. Teilgenommen haben unter anderem die Kollegin Barbara Cárdenas und Martin Rabanus, wissenschaftlicher Mitarbeiter der SPD-Fraktion. In dem Protokoll steht:
Stand der Entwicklungen am Überwald-Gymnasium in Wald-Michelbach
Es folgt ein Name, dann heißt es weiter:
… erläutert, dass an der Schule enormer Druck seit Einreichen der Klage gegen das Land Hessen entstanden ist. Auf der Schulkonferenz wurde die vertretende Rechtsanwältin ausgeladen. Dort wurde auch einstimmig gegen einen Antrag … auf Schulversuch gestimmt. Es findet Mobbing an der Schule … statt.
Das ist nicht mein Protokoll, sondern das Protokoll einer Sitzung, an der die Kollegin Cárdenas und Herr Rabanus teilgenommen haben. Das ist die Situation an diesem Gymnasium. Das ist die Situation, die Sie mit Ihrer Politik herbeigeführt haben.
Wie Sie agieren, will ich Ihnen anhand des Protokolls nochmals deutlich machen. Das ist dann meine letzte Bemerkung. Sie bereiten ein Volksbegehren vor, das in dem Protokoll „Volksinitiative“ genannt wird. Hier steht:
Aufgabenverteilung und weitere Absprachen: SPD wird Gesetzentwurf zeitnah, möglichst bis Ende dieser Woche, ausformulieren und ohne Parteibezug zur Verfügung stellen.
Das ist die Politik, die Sie in diesem Land betreiben. Die machen wir nicht mit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war ja zu erwarten, dass die Änderung des Kommunalen Finanzausgleichs, die von uns in der Form eines Gesetzentwurfs vorgelegt wurde, nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs von gestern in den Hintergrund und das Urteil des Staatsgerichtshofs in das Zentrum der politischen Diskussion rücken würden.
Es hat ohne Zweifel damit etwas zu tun. Ich rate aber, nachdem wir jetzt die oppositionelle Schelte und starke Worte wie „Verfassungsbruch“ und „Willkür“ gehört haben, dass wir uns dem zuwenden, was in dem Gerichtsurteil tatsächlich steht.
Wir sollten uns dem zuwenden, was das Gericht gesagt hat und welche Folgen das hat.
Das Erste, was das Gericht festgestellt hat, so steht es in der Presseerklärung – –
Nein, ich will es nicht schönreden. Das Urteil ist klar und eindeutig. Daher sollten wir uns sehr intensiv und ohne Polemik – darum bitte ich sehr herzlich –, mit dem auseinandersetzen, was im Urteil steht. Lassen Sie mich das bitte tun, Herr Kollege Frömmrich.
Es heißt in der Presseerklärung des Staatsgerichtshofs:
Der Staatsgerichtshof hat mit seinem heutigen Urteil der Antragstellerin teilweise recht gegeben.
Frau Präsidentin, ich werde – mit Ihrer Genehmigung – jetzt mehrfach aus dem Urteil des Staatsgerichtshofs zitieren. Auf Seite 34 heißt es:
Denn der Staatsgerichtshof beanstandet nicht die Höhe der Mittelzuweisungen, sondern ausschließlich die fehlende Bedarfsanalyse.
Wir stellen also fest, dass der Staatsgerichtshof erstmals in einer Entscheidung eine Bedarfsanalyse gefordert hat. Alle bisherigen Änderungen am Finanzausgleichsgesetz hatten keine Bedarfsanalyse als Grundlage. Das wollen wir festhalten.
Erstmals wird eine Bedarfsanalyse gefordert. Herr SchäferGümbel, daher empfehle ich Ihnen, dass auch Sie Ihre Position überdenken. Sie haben nämlich bisher in Bezug auf den Kommunalen Finanzausgleich die Position vertreten, die 340 Millionen € kommen wieder in den Topf hinein, dann ist alles gut, und weitere Änderungen werden nicht benötigt. Der Staatsgerichtshof sieht das anders. Also ist das auch für Sie ein Grund zum Nachdenken.
Da Sie uns vorgeworfen haben, dass wir keine umfassende Reform zustande gebracht haben, sage ich Ihnen: Ich hatte eben ein kleines Wortgeplänkel mit dem Kollegen van Ooyen. Die Kommission hat nie gemeinsam mit Ausschüssen des Hessischen Landtags getagt. Es waren die SPD, die GRÜNEN und die LINKEN, die sich am Ende des Prozesses dafür ausgesprochen haben, keine große Reform zu machen. Ich habe das jetzt positiv formuliert. Übrig blieb die kleine Reform, die in dem Gesetzentwurf beschrieben ist.
Damit wir dem Ganzen gerecht werden, müssen wir uns einen weiteren Punkt anschauen. Es wird nämlich behauptet, wir müssten einen Nachtragshaushalt aufstellen. Auch
da ist die Aussage des Gerichts eindeutig. Es erklärt nämlich:
Die mit der Verfassung des Landes Hessen für unvereinbar erklärten Vorschriften des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2011 sind bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung, längstens bis zum 31. Dezember 2015, weiter anwendbar.
Das heißt – das hätte der Staatsgerichtshof auch entscheiden können –, wir brauchen die 340 Millionen € zukünftig und auch rückwirkend nicht wieder dem Kommunalen Finanzausgleich zuzuführen. Vielmehr wurde ausdrücklich gesagt, dass diese Regelung bis 2015 Bestand hat und dass das beginnend ab dem Haushaltsjahr 2016 neu zu regeln ist.
Dann hat uns das Gericht in dieser Frage noch in einigen wesentlichen Punkten Hausaufgaben aufgegeben. Ich bringe im Zusammenhang mit dem ersten Punkt, den ich ansprechen will, ein wörtliches Zitat:
Für die Bestimmung des konkreten Finanzbedarfs darf der Gesetzgeber die ermittelten (Durchschnitts-) Ausgaben auf ihre Angemessenheit prüfen, indem er sich an wirtschaftlich arbeitenden Kommunen orientiert.
Dem Land Hessen wird also ausdrücklich das Recht zugestanden, die Ausgaben der Kommunen auf ihre Angemessenheit zu überprüfen.
Ein weiterer Punkt wird uns beschäftigen – wörtliches Zitat –:
Der übergemeindliche Finanzausgleich wird durch den Gedanken der interkommunalen Solidarität geprägt, der seinem Wesen nach nicht nur Rechte, sondern auch eine Verantwortung der Gemeinden untereinander begründet. Hierdurch wird ein Ausgleich zwischen Eigenverantwortlichkeit und Individualität der Gemeinden auf der einen und solidargemeinschaftlicher Mitverantwortung für die Existenz der übrigen Gemeinden auf der anderen Seite begründet.
Das wurde im Zusammenhang mit der Kompensationsumlage festgestellt. Weiter wird ausgeführt:
Der Zulässigkeit der Umlage steht auch nicht entgegen, dass sie nicht kreisangehörigen Gemeinden, sondern kreisfreien Städten und Landkreisen zugutekommt. Der Gedanke interkommunaler Solidarität, der die Erhebung einer Umlage bei einer kommunalen Gruppe zum Vorteil einer anderen kommunalen Gruppe rechtfertigt, gilt auch innerhalb der kommunalen Ebene insgesamt.
Ich glaube, diese Zitate und das intensive Beschäftigen mit dem Urteil des Staatsgerichtshofs zeigen eines ganz deutlich: Mit gegenseitigen Schuldzuweisungen und gegenseitigen Vorwürfen kommen wir nicht weiter. Es ist die Aufgabe dieses Landtags, de facto heute beginnend, in den Jahren 2014 und 2015 gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden – Sie sind ausdrücklich eingeladen, darüber mit uns als Vertretern der zukünftigen Regierung zu diskutieren – eine Regelung für den Kommunalen Finanzausgleich zu finden, die dem Urteil des Staatsgerichtshofs gerecht wird.
Das wollen wir machen. Sie sind herzlich zu konstruktiver Mitarbeit eingeladen. Polemik hilft uns nicht weiter.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn einem nichts Neues mehr einfällt, dann wärmt man jetzt innerhalb von einer Woche zum zweiten Mal das Thema Landesschulamt auf, um deutlich zu machen, dass angeblich alles schiefläuft.
Herr Kollege Wagner von den GRÜNEN, Sie haben gestern hier in der Plenardebatte über moralische Maßstäbe gesprochen. Jetzt frage ich Sie: Welche moralischen Maßstäbe legen Sie denn an?
Sie sind sich nicht zu schade, bereits zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage eine Mitarbeiterin aus der Schulverwaltung, aus dem Landesschulamt an den Pranger zu stellen. Das sind Ihre moralischen Maßstäbe.
Es ist in der Tat so, dass es dort zu einem Fehler gekommen ist. Sie wissen aus der Ausschusssitzung, dass dieser
Fehler von der Führung des Ministeriums mit der betroffenen Mitarbeiterin besprochen wurde, dass der Fehler in dem Sinne ausgeräumt wurde, dass sichergestellt ist, dass das in Zukunft nicht mehr vorkommt. Dabei sollte man es dann auch belassen und nicht zum wiederholten Male diesen Vorgang in der Öffentlichkeit diskutieren und damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien diskreditieren.
Nehmen Sie zur Kenntnis, dass der zentrale Punkt bei der Neuorganisation der staatlichen Schulverwaltung darin besteht, dass wir die Aufgaben, die Rolle und Position der Staatlichen Schulämter in der Region weiter stärken wollen,
damit diese ihren Aufgaben noch besser gerecht werden können und damit sie in den Bildungsregionen als gleichberechtigte Ansprechpartner für alle anderen Akteure in der Bildungsregion zur Verfügung stehen. Da ist es der zentrale Punkt, dass wir gesagt haben: Mit dem Landesschulamt wollen wir die Staatlichen Schulämter von Verwaltungsaufgaben und Bürokratie entlasten, damit sie ihren eigentlichen primären Aufgaben besser nachgehen und ihre Aufgaben noch besser erledigen können als in der Vergangenheit.
Tatsache ist doch auch, dass Sie mit Ihrer Polemik gegen das Landesschulamt von Ihren eigenen Plänen und Konzepten ablenken wollen. Sagen Sie doch etwas dazu, was Sie wollen. Sie wollen die Rekommunalisierung der staatlichen Schulaufsicht, und damit stoßen Sie noch nicht einmal bei Ihrem Möchtegernkoalitionspartner SPD auf Zustimmung.
Jetzt unterhalten wir uns einmal wenige Minuten lang darüber, was Ihr Konzept bedeutet, nämlich die Rekommunalisierung der Schulverwaltung auf die Schulträger. Wir haben zurzeit 15 Staatliche Schulämter. Sie wollen diese Aufgabe auf 32 Schulträger übertragen. So viele haben wir nämlich. Sie wollen, dass die Stadt Kelsterbach im Kreis Groß-Gerau, eine Stadt mit 10.000 Einwohnern und eigenständiger Schulträger, jetzt auch noch die Aufgaben der staatlichen Schulaufsicht übernehmen soll. Sie sagen mit keinem Wort, dass dieses Konzept bei der Anhörung, die Sie zitiert haben, auf noch entschiedeneren Widerstand gestoßen ist als das Konzept des Landesschulamts. Das ist die Wahrheit.
Sie sagen mit keinem Wort, dass Ihr Konzept der Rekommunalisierung aus der Mottenkiste der Sechziger- und Siebzigerjahre des vergangenen Jahrhunderts stammt und damals aus guten Gründen abgeschafft wurde. Offensichtlich hängen Sie der Nostalgie der Achtundsechzigerjahre des vergangenen Jahrhunderts nach.
Und deshalb haben Sie dieses Konzept wieder auf die Tagesordnung gesetzt.
Sie sagen nichts dazu, wie die Finanzierung Ihres Konzepts aussehen soll, wie die Aufsicht durch das Land gewährleistet werden soll, welche Auswirkungen das auf die Kommunen und die Schulaufsicht insgesamt hat. Bei allem Fehlanzeige. Stattdessen: Polemik gegen ein vom Landtag beschlossenes Konzept.
Ich stelle fest: Wenn Rot-Grün an die Regierung kommt und das Konzept der GRÜNEN, das von dem Koalitionspartner nicht mitgetragen wird, umgesetzt wird, dann herrscht in diesem Land Chaos. Solange Schwarz-Gelb regiert, geht es diesem Land gut, und wir hoffen und sind sicher, dass dies auch in Zukunft so bleiben wird. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Am Wochenende erreichte mich folgende Mail. Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich:
„Verteiler: Kreis- und Stadtelternbeiräte, Eltern. Liebe Eltern, der Kanzlerkandidat Peer Steinbrück lädt am 29.04.2013 zu einer Diskussion mit Eltern, Schülern und Lehrervertretern und Mitgliedern des Museumsfördervereins zum Thema moderner Unterricht ein. Zuvor ist eine lockere Führung durch das Museum geplant.“ – Dann kommt der Veranstaltungsort. – „Wir bitten um Rückmeldung, ob Sie an dieser Diskussion teilnehmen möchten. Mit freundlichen Grüßen der Landeselternbeirat von Hessen.“
Wie weit muss es mit der SPD und ihrem Kanzlerkandidaten gekommen sein, wenn sie noch nicht einmal mehr selbst zu ihrer eigenen Veranstaltung einladen kann?
Das ist der eine Aspekt. Der andere Aspekt ist, dass der Landeselternbeirat offensichtlich zu einer Veranstaltung einlädt, zu der der Kanzlerkandidat einlädt. Wir alle wissen, dass der Landeselternbeirat ein parteipolitisch unabhängiges Gremium ist
und sich im politischen Geschäft neutral zu verhalten hat. Diese Einladung, die der Landeselternbeirat verschickt hat, ist genau das Gegenteil.
Wenn man weiß, dass die Vorsitzende des Landeselternbeirats im Landesvorstand der SPD ist,
als Stadtverordnete für die SPD in Wiesbaden tätig ist, obwohl sie ihren Lebensmittelpunkt in Bischofsheim im Kreis Groß-Gerau hat,
und wenn man dann noch weiß, dass sich die Vorsitzende des Landeselternbeirats, protegiert von dem Landesvorsitzenden der SPD,
dem Bundestagsabgeordneten der SPD im Wahlkreis Groß-Gerau und dem Unterbezirksvorsitzenden der SPD im Kreis Groß-Gerau, um das Direktmandat im Wahlkreis 37 beworben hat und krachend gescheitert ist,
dann kann man in etwa über die Beweggründe der Vorsitzenden des Landeselternbeirates Bescheid wissen.
Wenn der Unterbezirksvorsitzende der SPD auf dem Parteitag am Samstag verkündet, dass er davon ausgeht, dass die SPD im Kreis Groß-Gerau
mit zwei Direktkandidaten der SPD und der Vorsitzenden des Landeselternbeirates im nächsten Landtag sicher vertreten sein müsse, dann ist doch die Motivation klar. Die Vorsitzende des Landeselternbeirats verschickt diese Einladung, unterstützt den Kanzlerkandidaten der SPD,
weil sie einen sicheren Platz auf der Liste der SPD für den Hessischen Landtag haben will.
Das ist ein Vorgang, der ist nicht in Ordnung. Damit wird der Landeselternbeirat diskreditiert. Als Ergebnis bleibt nur, dass die Vorsitzende des Landeselternbeirats dem Landeselternbeirat einen Gefallen tun kann: Sie sollte unverzüglich von ihrem Amt zurücktreten.
Eine weitere Bemerkung. Es ist eingeladen zu dem Thema moderner Unterricht. Was der Kanzlerkandidat der SPD unter einem modernen Unterricht versteht, hat er uns in der letzten Zeit mitgeteilt. Er hat den getrennten Sportunterricht von Jungen und Mädchen vorgeschlagen. Nun können wir uns einmal überlegen – die Kürze der Zeit gebietet es, darauf nicht weiter einzugehen –, wer denn noch einen getrennten Sportunterricht von Jungen und Mädchen in der Bundesrepublik Deutschland und im Land Hessen fordert. Das fordern im Wesentlichen und ausschließlich radikale Islamisten.
Deswegen ist zu dem Thema alles gesagt. Sie sollten sich überlegen, was Sie hier alles anprangern. Insgesamt ist das ein Vorgang, der für die CDU nicht akzeptabel ist. Deswegen wiederhole ich meine Aufforderung, dass die Vorsitzende des Landeselternbeirates unverzüglich zurückzutreten hat. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Einbringung des Gesetzentwurfs wird ein Prozess, der in den letzten Jahren partnerschaftlich und gemeinsam mit den Ersatzschulen vorangetrieben wurde, auf die Zielgerade geführt und noch in dieser Legislaturperiode zu Ende gebracht. Dass Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, damit ein Problem haben, ist völlig klar. Wir haben zu Beginn dieser Legislaturperiode versprochen, dass wir die Ersatzschulfinanzierung neu regeln werden. So steht es in unserem Regierungsprogramm. Mit der Einbringung des Gesetzentwurfs am heutigen Tage machen wir deutlich, dass wir dieses Versprechen noch in dieser Legislaturperiode einlösen.
Es war ein relativ langer Prozess. Sie wissen genauso gut wie ich, dass 2009 ein runder Tisch eingerichtet wurde. Zunächst waren Fragen der tatsächlichen Kosten zu klären. Ein wesentliches Element dabei war, dass die Kosten auf der Basis der durch SAP erhobenen Daten ermittelt werden. Auch hier wage ich daran zu erinnern, dass es die vereinigte Opposition war, die gegen die Einführung von SAP im Lande Hessen erbitterten Widerstand geleistet und uns ständig vorgeworfen hat, dass wir damit nicht zurechtkommen würden.
Sie wissen, dass die Datenermittlung in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Ersatzschulverbänden bis zum Beginn des Jahres 2011 gedauert hat. Zu diesem Zeitpunkt war man sich an diesem runden Tisch einig, dass das die Basis ist, auf der weitergearbeitet wird. Ich erinnere auch daran, dass der ganze Diskussionsprozess und die Ermittlungen der Kosten der Schulträger auch heute noch mit Schwierigkeiten behaftet sind. Das ist ein wesentliches Element, das mit dazu beigetragen hat, dass ein längerer Zeitraum notwendig war.
Das Kultusministerium, das Finanzministerium und die Ersatzschulverbände sind dann gemeinsam darangegangen, zu planen und zu schauen, wie und über welchen Zeitraum wir es hinbekommen, dass die Ersatzschulfinanzierung so gestaltet wird, dass am Ende eine 85-%-Erstattung für die allgemeinbildenden Schulen und eine 90-%-Erstattung für die Förderschulen steht.
Es wurden unterschiedliche Zeitmodelle diskutiert. Es waren die Ersatzschulen, die einen Zehnjahreszeitraum angeboten haben. Sie haben gesagt: Lassen Sie uns, auch vor dem Hintergrund dessen, was in der Finanzpolitik diskutiert wird, über einen Zehnjahreszeitraum planen; uns ist wichtiger, wir haben einen verlässlichen Planungszeitraum, wir haben gesicherte Finanzierungszeiträume. – Das ist der Grund, warum wir einen Zeitraum von zehn Jahren in das Gesetz geschrieben haben. Auch das geschah einvernehmlich. Im Übrigen kann ich Sie trösten: Sie werden es nicht bezahlen müssen, denn bis zum Jahre 2022 wird Rot-Grün auch in diesem Land nicht die Regierung stellen.
Weil das Thema angesprochen wurde, wie man mit den vorhandenen prozentualen Ungleichgewichten umgeht, erinnere ich daran, dass einer der wesentlichen Punkte, die partnerschaftlich und einvernehmlich mit den Ersatzschulen besprochen wurden, die Frage der Besitzstandswahrung war. Wir wollen sicherstellen, dass mit der Neuregelung der Finanzierung keine Schule schlechter gestellt wird, als sie es zurzeit ist. Das ist ein wesentlicher Punkt.
Darauf aufbauend, haben wir gemeinsam die Korridorregelung zur prozentualen Erhöhung der Förderung erarbeitet. Der Herr Staatssekretär hat die Anpassungsregelung, die sich an der Gehaltsentwicklung orientiert, erläutert. Ich füge hinzu: In das Finanzierungsmodell ist ein jährlicher Zuwachs an Schülerinnen und Schülern in der Größenordnung von 2 % einkalkuliert. Dies führt, insgesamt gesehen, dazu, dass wir bereits im Jahre 2013 13,9 Millionen € mehr für die Ersatzschulfinanzierung ausgeben, als im Haushalt für 2013 veranschlagt ist, nämlich 248,8 Millionen €. In diesem Jahr kommen 13,9 Millionen € obendrauf. Im Jahre 2022 wird ein prognostizierter Bedarf von 296,8 Millionen € zur Finanzierung der Ersatzschulen bereitgestellt werden. Ich denke, diese Zahlen belegen eindeutig, dass wir die Finanzierung der Ersatzschulen sehr ernst nehmen.
Ich will in dem Zusammenhang anfügen, dass die Ersatzschulen – wie wir es in der Vergangenheit gesagt haben und wie es der Herr Staatssekretär dankenswerterweise betont hat – ein wichtiger und integraler Bestandteil der Schullandschaft in Hessen sind. Sie sind ein Teil der Vielfalt, die wir in der hessischen Schullandschaft haben. Nach unserer Auffassung soll das auch in Zukunft so sein. Die Programme anderer Parteien, die in der Öffentlichkeit diskutiert werden, lassen andere Schlüsse zu. Aber wir halten auch in Zukunft die Ersatzschulen für einen wichtigen Bestandteil der Schullandschaft.
Wir denken, dass dieser Gesetzentwurf, den wir in partnerschaftlicher Zusammenarbeit in einem langen, intensiven und sehr kooperativen Prozess mit den Ersatzschulen gemeinsam erarbeitet haben, ein gutes Gesetz werden wird und auf die Zustimmung der Ersatzschulen trifft. Das beweisen die Äußerungen der Arbeitsgemeinschaft der freien Schulen in Hessen, die öffentlich und unisono verlautbart und erklärt haben, dass das ein guter Gesetzentwurf sei, dass damit die Ersatzschulfinanzierung auf gute Beine gestellt werde. Wenn man weiß, dass die Arbeitsgemeinschaft der freien Schulen in Hessen das Prinzip der Einstimmigkeit praktiziert, dann dürfte klar sein, dass sich alle Ersatzschulverbände in Hessen an dem Prozess beteiligt haben.
Ich glaube, dass alle, die an dem Gesetzentwurf mitgearbeitet haben, insbesondere die Ersatzschulen, die Arbeitsgemeinschaft der freien Schulen, aber auch die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen, stolz auf diesen Gesetzentwurf sein können. Die Ersatzschulfinanzierung wird auf eine vernünftige Basis gestellt. Ich freue mich auf die weitere Diskussion in den Ausschüssen und fordere Sie alle, auch Sie von der Opposition, auf, diesem guten Gesetzentwurf am Ende zuzustimmen.
Herr Innenminister, welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, auch die Kommunen, die nicht unter dem Schutzschirm sind, im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Haushaltskonsolidierung zu unterstützen, damit diese in absehbarer Zeit die Bestimmungen der HGO einhalten können?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! DIE LINKE hat einen Entschließungsantrag zu dem Thema Rüstungspolitik eingebracht und Ausführungen zur Sicherheitspolitik gemacht. Was heißt das?
Es ist die letzte Sitzung vor der Osterpause. Die Ostermärsche stehen vor der Tür. DIE LINKE nutzt einen kostenlosen Werbeblock im Hessischen Landtag.
Und das Ergebnis ist: Die Teilnehmer bei den Ostermärschen werden immer weniger.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, fangen wir mit dem Thema der Rüstungsexporte und dem Grundsätzlichen an, das angesprochen worden ist. 58 % der wehrtechnischen Exporte der Bundesrepublik Deutschland gehen an EU-Staaten, an NATO-Länder und ihnen gleichgestellte Länder. Zu den gleichgestellten Ländern gehören Australien, Neuseeland, Japan und die Schweiz.
Das sind alles Verbündete der Bundesrepublik Deutschland. Ich denke, es ist normal und nachvollziehbar, dass sich auch in Fragen der Wehrtechnik Verbündete gegenseitig unterstützen und einen entsprechenden Austausch pflegen. Das Stockholmer Institut für internationale Friedensforschung sagt, dass der Anteil Deutschlands an weltweiten Rüstungsexporten 7 % beträgt.
Für Russland sind es 26 %. Es sei mir verziehen, dass ich das so deutlich sage: In Ihrem Antrag – das zieht sich durch alle Diskussionen, die wir zu diesem Thema haben – sagen Sie zu dem Thema Rüstungsexporte von Russland und Ihnen nahestehenden Staaten leider nichts.
Die wichtigsten Abnehmer der Rüstungslieferungen der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2011 waren Griechenland, Südkorea und die Türkei. Zwei dieser Länder sind NATO-Mitglieder.
Man muss bei den wehrtechnischen Exporten, weil Sie das ansprechen, immer noch einmal darauf sehen, wie die klassifiziert werden und ob das als Dual-Use – also das, was sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden kann – eingeordnet wird.
In der Bundesrepublik Deutschland ist es so, dass es im Jahr 2011 Einzelausfuhrgenehmigungen – ich betone: Einzelausfuhrgenehmigungen – im Gesamtvolumen von 5,4 Milliarden € gab. Jeder Rüstungsexport der Bundesrepu
blik Deutschland ist durch den Bundessicherheitsrat in einer Einzelgenehmigung zu genehmigen.
Dazu – auch das wurde angesprochen – gibt es die Rüstungsexportrichtlinien, in denen unter anderem ausgeführt wird, dass Exporte in Länder, in denen innere Unterdrückung herrscht, die in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt sind, nicht durchgeführt werden sollen. Eine entscheidende Rolle spielt natürlich auch das Verhalten der Empfängerländer in bestimmten Situationen und in Konflikten.
Wenn Sie etwas mehr Geduld hätten, junge Frau.
Vor dem Hintergrund, was ich zu der Frage ausgeführt habe, in welche Länder Exporte durchgeführt werden, ist die Frage von Waffenlieferungen nach Saudi-Arabien sicher eine schwierige Entscheidung, und es ist sicher eine schwierige Abwägung.
Der Bundessicherheitsrat hat die Entscheidung getroffen, dass Waffenlieferungen statthaft sind. Wir alle kennen die exakten Beweggründe nicht. Jetzt können wir über die sicherheitspolitische Bedeutung von Saudi-Arabien – und das macht es so schwer – hier diskutieren.
Natürlich ist das kein Idealland der Demokratie. Natürlich gab es die Frage Bahrain. Aber Sie dürfen auch nicht verkennen, dass Saudi-Arabien in diesem schwierigen Teil der Erde, im Dreieck zwischen Irak und Iran, eine gewisse sicherheitspolitische Bedeutung auch für westliche Interessen hat.
Deswegen ist es so schwer, dort eine Entscheidung zu treffen, und es ist sicher eine schwierige Abwägung. Wir glauben, dass der Bundessicherheitsrat in Abwägung des Für und Wider eine Entscheidung getroffen hat, die wir von hier aus nicht zu kritisieren haben.
Sie sagen: grundsätzlich keine weltweiten Exporte. Sie sagen: Konflikte werden verschärft. – Herr van Ooyen, wollen Sie wirklich tatenlos zusehen?
Mali ist ein Musterbeispiel dafür. Sie können Syrien und Libyen dazunehmen.
Wie wäre das denn in Libyen ohne das Eingreifen der westlichen Länder ausgegangen? – Dort würde heute noch der Diktator herrschen, der Land und Leute terrorisiert hat. Schauen Sie sich Mali an, in dem die Islamisten, die Terroristen, die Macht übernommen haben. Die ersten Maßnahmen waren, das Weltkulturerbe in Timbuktu zu zerstören und dem Erdboden gleichzumachen, Menschen zu drangsalieren, Frauen zu vergewaltigen, und all das, was dort vorgekommen ist.
Wollen Sie all dem tatenlos zusehen? – Dann sagen Sie, dass das zu Ihrer Politik dazugehört. Denn das gehört zur Wahrheit auch dazu.
Wie sieht denn die Lage in Syrien aus? Wer hat denn dort den bewaffneten Konflikt und die Auseinandersetzung mit der eigenen Bevölkerung gesucht? Das ist doch eine hochinteressante Frage. Lassen Sie uns doch nicht darüber streiten, dass man da zu anderen Entscheidungen kommen kann.
Warum wird denn die Frage so ernsthaft diskutiert, ob es notwendig ist, dass wir diejenigen, die die Diktatur stürzen wollen, unterstützen sollen, oder nicht? Das ist im Übrigen eine ähnliche Frage wie die, die in Deutschland während der Nazizeit eine wesentliche war und die insbesondere die Militärs bewegt hat. Ist es trotz eines Eides zulässig, Gewalt gegen einen Diktator anzuwenden? Das ist eine hoch spannende und eine sehr ethische Frage, mit der sich insbesondere die Offiziere in der Bundeswehr auseinandersetzen müssen.
Sie können mir glauben, dass ich weiß, wovon ich rede. Jetzt sagen Sie, wie Sie die Entscheidung – –
Herr Kollege Schmitt, das können Sie ins Lächerliche ziehen. Aber das sollten Sie besser nicht tun.
Schauen Sie sich doch die Situation in Syrien an. Sollen wir weiterhin tatenlos zusehen, wie der Diktator Assad mit Kampfflugzeugen Wohnquartiere bombardiert und wie Friedliche, die mit der Auseinandersetzung nichts zu tun haben, in der Türkei von Syrien aus beschossen werden? – Das alles ist doch passiert. Wollen Sie da tatenlos zusehen? Sie nehmen mir das bitte ab: Ich komme bei diesen Fragen zu einer anderen Entscheidung.