Meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrte Freunde! Ich eröffne die Sitzung des Landtags. Ich begrüße Sie und stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest.
Wir haben noch folgende offene Tagesordnungspunkte: 3, 9 bis 12, 14 bis 33, 39, 55 bis 60, 65, 67 und 69.
Eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Vertrauenserklärung gemäß Art. 101 Abs. 4 der Verfassung unseres Landes, Drucks. 18/5771. Dieser Antrag ist nach § 59 Abs. 1 Nr. 1 GOHLT dringlich und auf die bereits festgelegte und genehmigte Tagesordnung unter Tagesordnungspunkt 3 b zu setzen.
Außerdem eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Neubenennung des hessischen Mitglieds im „Ausschuss der Regionen“ (AdR), Drucks. 18/5772. – Die Dringlichkeit wird bejaht. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 70 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, nach Tagesordnungspunkt 67 – das ist die Nachwahl für den Rundfunkrat – aufgerufen werden. Der Wahlvorschlag soll nach der Vertrauensabstimmung verteilt werden.
Diese beiden Tagesordnungspunkte können wir noch vor der Mittagspause aufrufen, wenn Sie einverstanden sind. – Dazu Kollege Wagner.
Herr Präsident, wir beantragen zu dem Dringlichen Antrag der Fraktionen von CDU und FDP zur Benennung eines Mitglieds im Ausschuss der Regionen fünf Minuten Redezeit, um der neuen Staatssekretärin Gelegenheit zu geben, zu ihren Äußerungen zur ungarischen Regierung hier Stellung zu nehmen. Das ist für unsere Entscheidung, ob wir sie benennen, von Bedeutung.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sehen keine Notwendigkeit, fünf Minuten zu diskutieren. Es handelt sich hier um eine Kabinettsumbildung. Es handelt sich hier um einen – in Anführungszeichen –
Sie können nachher dabei mithelfen. Das liegt maßgeblich an Ihnen. – Ich gehe davon aus, dass sich das neue Kabinett genauso bewähren wird wie das bisher existierende Kabinett. Insofern werden wir auch zum Thema Europapolitik ausreichend Gelegenheit haben, uns mit dieser Sache sachlich auseinanderzusetzen. Was Sie hier vorhaben, hat nichts mit sachlicher Auseinandersetzung zu tun, sondern mit Klamauk.
Das war die materielle Begründung. Die formale Begründung lautet: Die Staatssekretärin ist ab morgen im Amt. Das, was hier beantragt wird, geht formal nicht.
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, donnerstagvormittags um diese Zeit bei diesem Wetter etwas locker zu sein. Der Kollege Rudolph hat das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es gibt einen berechtigten Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN, eine Aussprache über eine durchzuführende Wahl vorzunehmen. Ich glaube, es ist selbstverständlich, dass man diese Debatte zulässt, weil der Hessische Landtag schließlich jemanden entsendet. Das gehört zu den Gepflogenheiten, die seit vielen Jahrzehnten üblich sind. Deswegen sollten CDU und FDP noch einmal ihr demokratisches Selbstverständnis an dieser Stelle überdenken.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In dem Antrag von CDU und FDP werden wir gebeten, der Ernennung der vermutlich neuen Staatssekretärin durch die Landesregierung zuzustimmen. Ich kenne keine Entscheidung in diesem Landtag, die ohne Diskussion getroffen wird – insbesondere dann, wenn sie von einer Fraktion beantragt wird. Deswegen appelliere ich noch einmal an die Mehrheitsfraktionen, diese parlamentarischen Gepflo
Herr Präsident, wenn das von den Kollegen von CDU und FDP vorgetragene Argument zutreffend wäre, dann könnten wir die Frau Staatssekretärin nachher auch nicht wählen. Wenn die Staatssekretärin nicht im Amt ist, ist der Antrag unzulässig und der Text des Antrages offenkundiger Unsinn.
Es muss gleiches Recht für alle gelten, und wir machen hier eine Aussprache. Aber man darf die Argumentation nicht so führen, wie es gerade passt.
Ein Blick in den Antrag erleichtert die Diskussion. Dort steht es kurz und prägnant. Herr Wagner möge in den Antrag schauen. Der Antrag spricht für sich.
Ich erlaube mir einmal, darauf hinzuweisen, dass der Antrag nicht von dem gedeckt ist, was Sie eben gesagt haben. Ich weise auch darauf hin, dass Sie den ursprünglichen Antrag damit begründet haben, dass die Staatssekretärin hier Auskunft geben und sich äußern soll. Das geht formal nicht. Darauf weise ich hin. Das heißt: Die Tendenz Ihres Antrages wird nicht mitgetragen. Deshalb müssen wir Nein sagen.
Ich darf noch einmal darauf hinweisen: Wenn man sich den Antrag genau ansieht, sieht man, dass es nicht darum geht, dass hier jemand gewählt wird. Es geht darum, dass der Hessische Landtag – ich gehe davon aus, dass es eine entsprechende Mehrheit gibt – die Landesregierung bittet, die betreffende Person zu entsenden. Das hat nichts mit einer Wahl zu tun, sondern das hat mit einer Bitte zu tun. Die kann man sehr wohl aussprechen. Ich gehe davon aus, dass wir das nachher tun werden.
Herr Präsident! Herr Kollege Bellino, lesen hilft. Sie wollen, dass die Frau Staatssekretärin Dr. Breier als Mitglied entsandt wird. Das ist sie augenscheinlich noch nicht. Insofern ist Ihr Antrag falsch. Warum wollen Sie eine Debatte, was nichts Ungewöhnliches ist – man kann unterschiedliche Positionen haben –, verweigern? Am Schluss entscheiden die Mehrheiten. Dass Sie eine Debatte verweigern, zeigt augenscheinlich, dass Sie Angst vor einer Debatte haben. Wir wollen Klarheit im Hessischen Landtag.
Herr Kollege Rudolph, Sie haben Recht: Am Schluss entscheiden die Mehrheiten. – Deshalb lasse ich jetzt über den Antrag abstimmen.
(Anhaltende Zurufe von der SPD und dem BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN – Günter Rudolph (SPD): Der Antrag ist falsch!)
Meine Damen und Herren, ich lasse jetzt über den Antrag auf fünf Minuten Redezeit zu diesem Punkt abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen.
(Anhaltende Zurufe von der SPD und dem BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Noch sind wir nicht in Ungarn!)
Meine Damen und Herren, ich darf erst einmal herzlich darum bitten, diese Formulierung, wir seien hier noch nicht in Ungarn, zu unterlassen. Das verbitte ich mir sehr, Herr Kollege Schmitt. Ich rüge Sie dafür ganz ausdrücklich. Ich weiß nicht, was Sie damit meinen, wenn Sie das in Richtung des Präsidiums sagen.
Es ist hier vorgetragen worden, auch vom Kollegen Rudolph, dass am Schluss die Mehrheit geschäftsordnungsmäßig entscheidet. Deshalb lasse ich jetzt darüber abstimmen. Wer für den Geschäftsordnungsantrag ist,
wer dem Geschäftsordnungsantrag zustimmt, dass eine Aussprache stattfinden soll – darum geht es –, den bitte ich um das Handzeichen.