Frank Blechschmidt

Sitzungen

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Ich frage die Landesregierung:
Wie stellt sich die Entwicklung des von Hessen eröffneten elektronischen Rechtsverkehrs dar?
Ich frage die Landesregierung:
Wie wirkt sich die Verabschiedung des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes und des Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts in Hessen aus?
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ich habe die letzten beiden Redebeiträge gehört und für mich zwischendrin so den Arbeitsbegriff entwickelt, dass die Opposition KATWARN vielleicht einfach eine Chance geben muss und dass wir vieles, was wir im Landtag diskutiert haben – im Übrigen auch mit denjenigen, die bisher damit Erfahrungen gesammelt haben; das ist unter anderem auch die Stadt Bad Homburg in meinem Wahlkreis; auch im Wahlkreis vom Kollegen Bellino hat man gute Erfahrungen damit gemacht –, hier einfach etwas positiver würdigen müssen.
Die Zeiten, als allein die Sirenen geheult haben und dann die Katastrophe ausgerufen wurde, sind vorbei. Wir brauchen freiwillige Unterstützung; wir brauchen keine Pflicht. Das stelle ich für die FDP auch ausdrücklich fest. Das, was in der Anhörung gesagt wurde, es verpflichtend zu machen, halten wir – das hat der Kollege von der SPD eben auch gesagt – aus Gründen des Datenschutzes nicht für gegeben, sondern es ist eine Freiwilligkeit.
Wir sehen allerdings, dass KATWARN eine Riesenchance hat und in der Tat ausbaufähig ist, dass die Chance genutzt werden muss und dass die Erfahrungen, die gesammelt wurden – positiver Art in Bad Homburg, offenbar negativer Art im Schwalm-Eder-Kreis –, einfach ausgebaut werden müssen und dass wir uns diesem modernen Medium hier entsprechend stellen müssen. Es ist auch ganz deutlich geworden, dass hiermit eine Bevölkerungsgruppe erreicht wird, die Senioren, die nicht unbedingt – Herr Mack – eine moderne Bevölkerungsgruppe ist, sondern eine, die auf diese Systeme angewiesen ist, diejenigen, die das nicht unbedingt hören, sondern dann auch zur Kenntnis nehmen wollen.
Es ist der Freiwilligkeitsvorbehalt, der ganz wichtig ist. Es ist eine Chance, das auszubauen, was wir alle wollen, nämlich die Bevölkerung zu warnen und entsprechenden Schutz zu geben vor Brand und Katastrophen. Deshalb ist eine Ergänzung des Systems dringend erforderlich. Die Anhörung hat bewiesen, dass hier eine Riesenchance gegeben ist. Ich appelliere an die Opposition, an die Noch-Opposition zum Teil, dem System auch hier eine Chance für die Zukunft zu geben. Wir meinen, dass es eine Riesenbereicherung ist und in die Breite gehen kann. KATWARN hat sich in Bad Homburg und anderswo bewährt und wird sich auch in ganz Hessen bewähren. – Danke schön.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Herr Kollege Rudolph, eine staatstragende Rede. Vor-Koalitionsgespräche werfen ihren Schatten voraus. Ich wurde dabei doppelt sentimental und finde es schade, dass es zu keiner Großen Koalition kommen wird; denn mit der Einstellung in den letzten Jahren wären Sie regierungsfähig gewesen. Dass es erst jetzt kurz vor dem Ende kommt, finde ich ein bisschen bedauerlich.
Doppelt bedauerlich ist es, weil mit Schwarz-Grün in den nächsten Jahren mit Blick auf die Verantwortung – zumindest bei dieser Rede – die SPD leider keine Verantwortung trägt.
Im Hinblick auf das Ende der Legislaturperiode ist dies wohl für mich selbst und auch für Sie das wichtigste Gesetz, das wir in diesem Plenum im November und Dezember beraten. Es ist das wichtigste Gesetz für die Koalition
und für die FDP, weil damit der Schwebezustand – Herr Kollege Bauer sagte es bereits – endgültig abgebaut wird.
Es gab schon Bedenken in der Beamtenschaft: sowohl im als auch vor und nach dem Wahlkampf, was das mit der „dritten Lesung“ sollte, die die SPD-Fraktion beantragt hatte, damit, es auf nach die Landtagswahl zu schieben, mit der Angst, dass der seit dem 1. Juli 2013 bestehende Schwebezustand – den wir heute entsprechend abarbeiten und für die Beamten sicher machen müssen – nach der Landtagswahl noch so bestandskräftig ist oder nicht. Deswegen sage ich auch aus Sicht der Liberalen: Für uns ist es heute das wichtigste Gesetz, das ansteht. Es ist das wichtigste Gesetz, das im November und zum Ende der Legislaturperiode ansteht bei dem, was wir zu erbringen haben, weil damit der Schwebezustand beendet wird.
Es ist in der Tat keine 1:1-Übernahme des Tarifergebnisses; das haben wir ja groß und breit diskutiert. Am heutigen Tag muss man auch nicht entgegenhalten, was und wie andere Bundesländer praktiziert haben, die nämlich gar nichts übernommen, sondern – mit Blick auf RheinlandPfalz – eben ganz ausgesetzt haben. Aber das ist nach einer Landtagswahl auch die Diskussion der Vergangenheit. Wichtig ist eines, nämlich dass es sich die Koalition und die FDP nicht einfach gemacht haben, zu überlegen, wie mit Beamten umgegangen wird, indem die Einmalzahlung nicht, aber die linearen Erhöhungen übernommen werden, wir spitz gerechnet haben und uns der Verantwortung gegenüber den Beamtinnen und Beamten bewusst sind, das hier auch Geld investiert wird – auch in harten Zeiten, auch unter dem Gesichtspunkt einer Schuldenbremse. Hier muss schon ein Signal an die Beamtenschaft gesendet werden, dass man auch in schwierigen Zeiten gibt.
Deshalb ist es auch unter dem Gesichtspunkt, auch wenn es keine 1:1-Übernahme des Tarifergebnisses darstellt, ein wichtiger Ansatzpunkt von CDU und FDP gewesen, das umzusetzen, was in der Vergangenheit andere Bundesländer nicht umgesetzt haben, nämlich die Beamten teilhaben zu lassen und hier zumindest mit der linearen Anpassung den Weg zu gehen, den die Tarifparteien vorgegeben haben.
Insofern war es vielleicht auch gut, Herr Rudolph, dass Sie die „dritte Lesung“ beantragt hatten, weil der Änderungsantrag von CDU und FDP – ich vermute, dass der Kollege Frömmrich auf den Punkt noch genauer eingehen wird – in der Tat en détail wichtig war, um das Gesetz zum Abschluss zu bringen. Die Zeit haben wir gebraucht.
Ich glaube, dass mit den heutigen Beratungen ein Abschluss gefunden wird, mit dem die Beamtenschaft insgesamt und auch die Tarifvertragsparteien mehr als zufrieden sein können, und dass wir in Hessen zeigen, dass wir eine Beamtenschaft haben, die wir schätzen und entsprechend bei den Anpassungen nicht stehen lassen wie andere Bundesländer, sondern sie mitnehmen. Dass dieses Gesetz zum Ende der Legislaturperiode umgesetzt wird, ist ein ganz wichtiges Ausrufezeichen, auch im Hinblick auf das – da gebe ich dem Kollegen Rudolph recht –, was wahrscheinlich in den nächsten Jahren unter anderer Landesregierung noch zu entscheiden sein wird. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ich habe mich zwei-, dreimal gemeldet und Blickkontakt gehabt. – Jetzt vielleicht noch kurz zur Sache. Ich glaube, heute Morgen waren die Kläger umso überraschter, dass sie Erfolg hatten. Die Richterin hat es vielleicht auf den Punkt gebracht. Ob eine große Veränderung zum Tragen kommen wird, weiß ich nicht. Die Flieger müssen fliegen und landen; hierüber werden wir im Landtag debattieren.
Wir haben vor geraumer Zeit, vor einem halben Jahr, den Entschluss gefasst, hier vor der Landtagswahl drei Tage lang zu debattieren, weil wir alle Themen aufrufen wollten, die wichtig sind. Wir haben in der Vorbereitung zur Landtagssitzung den Termin so gesetzt, dass die beiden gemeinsamen Anträge, die von vielen Fraktionen getragen werden, heute am Nachmittag debattiert werden. Das haben wir für heute als wichtig erachtet.
Wir haben auch entschieden, dass wir morgen Nachmittag, um 16 Uhr, zum Schluss aufrufen, was wichtig erscheint. Wir haben eine dreitägige Debatte; ich plädiere dafür, den Tagesordnungspunkt am Ende der Debatte aufzurufen. Der Landtag muss hierüber debattieren; wir haben aber drei Tage anberaumt. Meine Damen und Herren Kollegen, diese drei Tage sollten wir nutzen. Der Donnerstag steht zur Verfügung, und dorthin gehört dieser Tagesordnungspunkt. Daher wird er am Ende der Debatte aufgerufen. – Danke schön.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Ich stoße wie der Herr Kollege Klee ins gleiche Horn. Ich möchte noch einmal das, was der Herr Minister an Ausführungen gemacht hat, an die Mitglieder der Fraktion der GRÜNEN zum Nachdenken heranreichen. Er sagte, dass das Signal heute ausgesandt werden soll.
In den Reden wurde gesagt, dass das ein guter Tag für den Sport und ein Zeichen der Vernunft und der Wertschätzung gegenüber dem Sport ist, das damit aufgenommen wird.
Mein Zuruf, dass es fraglich ist, ob wir im November oder Dezember 2013 im Plenum darüber reden würden, beinhaltete eine Nebensächlichkeit. Dass wir uns im November oder im Dezember 2013 im Plenum darüber unterhalten würden, ist ein zweiter Gesichtspunkt, den ich aufgrund unseres Zeitplans als vorgegeben erachte.
Wichtig ist, dass im Haus Einigkeit bestand, das aus dem Wahlkampf herauszuhalten. Der heutige Tag hat eigentlich dazu geführt, alles daranzusetzen, dass das zugunsten des Sports einvernehmlich aus dem Wahlkampf herausgehalten wird, der noch zweieinhalb Wochen dauern wird.
Ich hätte mir eine klarstellende Äußerung durch Herrn Kollegen Rudolph gewünscht. Denn eine Verabschiedung nach dem 22. September 2013 würde bedeuten, dass in den Koalitionsverhandlungen der SPD und der GRÜNEN entschieden werden muss, ob das zum Tragen kommt, was die Koalition aus CDU und FDP will und was im Übrigen auch von vier Fraktionen getragen wird.
Wir kämen mit dem Thema dann voll in den Wahlkampf hinein. Das ist nicht im Interesse des Sports. Das ist nicht im Interesse eines gemeinsamen Vorgehens.
Ich appelliere wirklich noch einmal an Sie, auch mit dem, was Herr Kollege Klee gesagt hat. Es gilt, eine Einigung zugunsten des Sports zu finden. Der Weg muss dahin führen, dass der Sport Wertschätzung erfährt und dass das außerhalb des Wahlkampfs bleibt. Liebe Kollegen der GRÜNEN, sonst wäre folgende Frage zu stellen: Was soll, wenn es einen Regierungswechsel gäbe – ich sage das im Konjunktiv –, zwischen Ihnen und der SPD nach dem 22. September 2013 neu verhandelt werden? Dann wären wir außerhalb des Zeitfensters November oder Dezember 2013. Das kann das Zeichen heute nicht sein. Das wäre auch nicht in Ihrem Interesse.
Kurz zur Tagesordnung, Herr Präsident: Ich hatte zugerufen, dass die beiden gemeinsamen Anträge am Mittwoch aufgerufen werden. Es kann sein, dass ich es überhört habe. Ich sage das nur für das Protokoll, weil Einvernehmen in diesem Hause besteht, dass das am Mittwoch vor den Petitionen aufgerufen wird.
Wie sich die Tagesordnung bis dahin gestaltet, muss man sehen.
Ich frage die Landesregierung:
Wie haben sich die Zahlen bezüglich der von der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder in Bad Vilbel überwachten Straftäter entwickelt?
Es ist in der Tat so, dass man einmal darüber reden müsste. Ich stelle jetzt fest, dass wir 15:08 Uhr haben. Vielleicht sind es drei Minuten.
Meine Uhr geht vielleicht auch etwas nach, dann mögen es vier Minuten sein. Ich nehme das auf meine Kappe. Das ist der Nachteil für einen parlamentarischen Geschäftsführer, dass man sein System hat, vielleicht einen Tippfehler gemacht und sich Frau Beer auf 15:15 Uhr eingestimmt hat.
Ich bitte einfach um Verständnis. Meine Kollegen parlamentarischen Geschäftsführer bitte ich darum, wirklich daran zu arbeiten, dass wir heute bitte pünktlich um sieben Uhr, halb acht oder dreiviertel acht, aber jedenfalls vor acht Uhr den Sitzungssaal verlassen. Deshalb will ich auch
gar nichts mehr sagen. Ein paar Minuten müssten bei allem Verständnis drin sein, dass das Parlament auch Rechte hat und die auch einfordern muss. – Danke.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Es handelt sich hier um einen breiten Konsens. Ich habe mich auch damals bei der ersten Lesung kurz und bündig gehalten, weil ich meine, dass man eher Gefahr läuft, durch lange Reden den Konsens aufzuweichen, der hier gefunden wurde.
Der eine mag mehr, der andere mag weniger geregelt haben. Ich bedauere, dass wir die LINKEN nicht mitnehmen können. Der Konsens ist so breit, dass ich für die FDP feststellen kann, dem Berliner Beispiel folgend, sieht die FDP
hier viel Transparenz und viel Öffentlichkeit, das ist auch geboten. Insofern hat der Kanzlerkandidat eine Diskussion angestoßen, die positiv zu Ende geführt wird. Der Hessische Landtag hat eine Lösung gefunden, der vier von fünf Fraktionen zustimmen können. Auch das muss heute einmal festgestellt werden. Wir stimmen weitestgehend zu. Das ist ein gutes Zeichen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Es haben alle parlamentarischen Geschäftsführer geredet. Auch ich werde das zum Schluss tun.
Ja, der Herr Rudolph kommt vielleicht noch, mit allem Drum und Dran.
Die parlamentarischen Geschäftsführer haben sich doch Gedanken gemacht, wie sie die Tagesordnung aufbauen. Ich bin dem Kollegen Wagner sehr dankbar, dass er auf seinen eigenen Antrag hinweist. Vor acht Tagen in der Sitzung des Ältestenrats in Kassel und heute Morgen in der Runde der parlamentarischen Geschäftsführer haben wir beschlossen, den Antrag der GRÜNEN unter Punkt 50 am Ende der Tagesordnung aufzurufen. Nicht anders anzusiedeln ist Ihr Antrag. Dort gehört er hin. Das sind die Vorgaben, die die parlamentarischen Geschäftsführer gemacht haben.
Wir alle wissen: Der Donnerstagabend wird sehr lang. Das soll uns aber nicht daran hindern, diesen Tagesordnungspunkt dann dort aufzurufen, wohin er gehört und vorberaten ist, nämlich zusammen mit dem Tagesordnungspunkt 50 der GRÜNEN, am Ende der Tagesordnung und nicht am Anfang der Tagesordnung.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Ich sage in aller Gelassenheit: Ich bin ein großer Anhänger Aktueller Stunden, die einen Arbeitstitel haben. Ich kann es aber nicht mehr hören, dass uralte Reden gehalten werden, dass das, was Herr Wagner uns zu erzählen versucht, zum Inhalt einer Aktuellen Stunde gemacht wird und dass dabei der Arbeitstitel aus den Augen verloren wird.
Ich werde zu der Aktuellen Stunde, wie sie die GRÜNEN vorgegeben haben, kurz Stellung nehmen. Herr Wagner, ich will den Arbeitstitel in Erinnerung rufen. Er lautet: „Bundesweit erster Abgeordneter der AfD in Hessen ist kein Zufall“.
Es ist hochinteressant, was der eine oder andere heute Morgen im Internet gepostet hat, als er gelesen hat, was die GRÜNEN mit dieser Aktuellen Stunde bezwecken. Auf die Frage: „Warum ist die AfD für die GRÜNEN ein Thema?“, hat einer gepostet: „Das ist typisch für die GRÜNEN, sich an so etwas zu erfreuen, und dann sind sie die Ersten, die maulen, wenn mehr als ein Abgeordneter der AfD neben ihnen sitzen würde.“
Das zeigt doch, dass bei Ihnen Verlogenheit gegeben ist, dass es Ihnen gar nicht um die politische Auseinandersetzung geht.
Sie haben sich vor acht Tagen persönlich darüber aufgeregt, dass ein AfD-Abgeordneter neben Ihnen sitzt, und in Ihrem Antrag für eine Aktuelle Stunde schreiben Sie, dass das nicht der einzige AfD-Abgeordnete bleiben wird.
Das spricht für sich. Das zeigt Ihre Aufgeregtheit. Das sollten Sie auch einmal im Herzen tragen, wenn Sie hier reden, denn das gehört zum Thema.
Ich habe mir das Programm der AfD mehrfach angeschaut, um etwas darauf erwidern zu können. Das Programm besteht aus mehreren zusammengeschriebenen Seiten. Wer in seinem Programm zum Thema Europa schreibt, Deutschland brauche den Euro nicht, die Wiedereinführung der DMark müsse ein Thema sein, aber wenige Wochen danach, am 18. Mai, sagt – obwohl er eine geordnete Auflösung des europäischen Währungsraums gefordert hat –, nicht Deutschland solle den Euroraum verlassen, sondern die
südeuropäischen Staaten sollten ihn verlassen, das sei doch viel besser als ein Austritt Deutschlands – so Bernd Lucke –, wer so argumentiert, der zeigt auf, wie wichtig ihm Politik ist und wie ernsthaft er Politik betreibt.
Ich bedauere außerordentlich, dass das zum Thema der Aktuellen Stunde gewählt wurde; denn wir werten damit etwas auf, was selbst vom Programm und von den aktuellen Äußerungen nicht gehalten wird.
Ich arbeite daran – wir alle sollten daran arbeiten, denn wir stehen in einem Wettbewerb –, dass der einzige Abgeordnete der AfD in einem Parlament nicht nur der erste, sondern auch der letzte Abgeordnete der AfD ist. Europa hat den Umgang mit dem Thema Währung, wie ihn der AfD betreibt, wirklich nicht verdient.
Ich danke für die Bravorufe und hätte mir einen besseren Arbeitstitel gewünscht, denn Ihr Arbeitstitel zeigt auf, dass Sie anscheinend das Gegenteil erreichen wollen.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Mit Blick auf die Uhr hätte man es auch ohne Aussprache machen können, weil es eine Selbstverständlichkeit ist, dieses Gesetz einzubringen.
Herr Kollege Rudolph, dass Sie lachen, ist schön. Als wir beim letzten Mal einen Gesetzentwurf zu dem Thema eingebracht hatten, im Jahr 2011, für die Einmalzahlung an die Polizeianwärter und die Besoldungsgruppe A 11, haben Sie die Verabschiedung mit einer dritten Lesung verzögert. Sie hatten keinerlei Änderungsantrag eingebracht, sondern haben das verzögert, was zum Wohle der Beamten hätte
sein sollen. Insofern verstehe ich das Lachen, aber wir wollen wirklich etwas für die Beamten tun.
Die Besoldungssteigerung bedeutet Anerkennung und Wertschätzung für die hessischen Beamten. Meine Damen und Herren, das muss mit einem Ausrufezeichen versehen werden.
Wir machen keine beamtenfeindliche Politik wie in rotgrün regierten Ländern. Ich rate jedem an, einen Blick durch die Zeitungslandschaft und insbesondere in den „Behördenspiegel“ zu werfen. Dort können Sie nachlesen, wie die Beamten das sehen, was in anderen Ländern diskutiert und negativ gegen sie entschieden wird, an erster Stelle in rot-grün regierten Ländern. Es ist katastrophal, was dort passiert.
Der hessische Weg, den wir gehen, nämlich nahezu 1 : 1 das zu übernehmen, was für die Tarifangestellten zum Tragen gekommen ist, ist der richtige Weg. Zum 1. Juli 2013 erhöhen wir die Besoldung um 2,8 %, und eine weitere Stufe gibt es am 1. April 2014. Wir übernehmen nicht die Einmalzahlung, weil wir die schwierige Haushaltslage im Auge haben. Damit dokumentieren wir, dass wir die Schuldenbremse weiter umsetzen wollen. Deswegen können wir die Einmalzahlung nicht an die Beamten weitergeben. Wir setzen ein Zeichen hinsichtlich der Schuldenbremse.
Die Belastungen für den Haushalt sind gleichwohl nicht gering. 40 % der Gesamtausgaben des Landes entfallen auf den Personaletat. Mit 8,5 Milliarden € ist dies der größte Teil des Landeshaushaltes. Wir stellen jetzt zusätzliche Leistungen in Höhe von 421 Millionen € ein. Das halten wir für eine gerade noch vertretbare Größenordnung. Unter Berücksichtigung der 157 Millionen € ergibt das Mehrausgaben von über 550 Millionen €. Das lässt sich sehen, und das muss auch anerkannt werden. Das ist der hessische Weg, den wir für die Beamten gehen.
Meine Damen und Herren von der Opposition, Herr Rudolph, während sich Rheinland-Pfalz auf eine jährliche Besoldungsanpassung von 1 % bis zum Jahr 2016 beschränkt, lässt Nordrhein-Westfalen sogar den höheren Dienst komplett leer ausgehen. Dieses Verhalten zeugt von einer Missachtung der Leistungsträger der öffentlichen Verwaltung. Einen solchen rot-grünen Kahlschlag wird es bei den Beamten in Hessen nicht geben. Deswegen ist dieser Gesetzentwurf goldrichtig.
Herr Schaus, wir sehen auch, dass gerade in diesen beiden Ländern Stellenabbau betrieben wird: in Baden-Württemberg 11.600 Lehrerstellen, in Rheinland-Pfalz 2.000 Lehrerstellen. Auch in der Schulpolitik, Herr Irmer und Herr Döweling haben es ausgeführt, sind wir vorbildlich. Insofern folgt der Gesetzentwurf dem, was wir in dieser Legislaturperiode positiv vorangetrieben haben.
Da Herr Rudolph in seiner Rede wahrscheinlich noch einmal auf die 42-Stunden-Woche eingehen wird – diese Diskussion ist für heute angekündigt worden, weil auch der Wahlkampf bevorsteht –, möchte ich darauf zum Schluss ganz kurz eingehen.
Für mich persönlich ist es gleichwohl nachvollziehbar, dass die Bediensteten des Landes Hessen die 2004 eingeführte 42-Stunden-Woche als besondere Belastung wahrnehmen. Schon damals haben wir Liberale zum Ausdruck gebracht, dass eine Haushaltskonsolidierung eher einem Marathonlauf gleichkommt als einem 100-m-Sprint.
Da wir bis zum Erreichen ausgeglichener Haushalte noch einige Jahre vor uns haben, befinden wir uns mitten in einem Marathon, nicht an dessen Ende. Ich sage im Hinblick auf die weiteren Reden und die Beschlussfassung am Nachmittag, dass wir aus diesem Grunde von der 42-Stunden-Woche leider keinen Abstand nehmen können. Das sage ich vor allem im Hinblick auf die Äußerungen, die Herr Rudolph wahrscheinlich machen wird.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Wir beschließen heute in großem Einvernehmen transparente Regelungen bei Nebentätigkeiten nach Bundesvorbild. In den letzten Monaten haben Gespräche stattgefunden, und es war zwischen allen Fraktionen stets Konsens, dass die bisherigen Regelungen nicht mehr ausreichend sind. Man hat sich auf das Bundesvorbild geeinigt. Dass der nunmehr beschrittene Weg von einer breiten Mehrheit im Hessischen Landtag mitgetragen wird, ist für mich ein positives Zeichen dafür, dass bei aller Schärfe und unterschiedlicher Interessenlage im Wahlkampf im Einzelfall dennoch eine sachgerechte Entscheidung über Fraktionsgrenzen hinaus möglich ist.
Wenn ein Konsens besteht, sollte man sich kurz halten. Ich danke für den großen Konsens und dafür, dass das möglich geworden ist. – Danke schön.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Konsens ist Konsens, das ist zu begrüßen. Wahrheit ist Wahrheit, und zur Wahrheit gehört auch, dass zwischen dem 23. Juli und dem 7. November subjektiv etwas liegt, wodurch die Fraktion der GRÜNEN auch den Vorschlag, den die Koalitionsfraktionen gemacht haben, für gut befunden hat. Das ist vergessen worden, sollte an diesem Tag aber noch erwähnt werden: Ab dem 7. November waren SPD und GRÜNE der Auffassung, dass im November gewählt werden soll, wir wählen aber am 22. September. Ich freue mich darauf, wir haben eine gute Lösung für die „Doppelalimentierung“ gefunden. – Danke schön.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten nunmehr in dritter Lesung zu relativ später Stunde den Gesetzentwurf zur Dienstrechtsmodernisierung. Ich bedauere das, weil dieser Gesetzentwurf mehr verdient hätte. Ich glaube, das habe ich auch schon bei der ersten und der zweiten Lesung gesagt. Es hätte am Dienstag oder am Mittwoch und nicht Donnerstag am späten Abend zur Diskussion kommen sollen.
Herr Frömmrich hat das auch noch einmal getan, indem er zurückgeblickt hat. Ich erinnere daran, dass wir mit dem Mediatorenbericht mit dem Dienstrecht zu tun hatten. Ich habe seit Beginn der Legislaturperiode mit dem Dienstrecht zu tun.
Ich sage es einmal so. Das ist wirklich ein Werk, das Aufmerksamkeit verdient. Da wird für die Beamten in dieser Legislaturperiode einiges modern außerhalb des Wahlkampfs geregelt. Das ist relativ gelungen. Heute habe ich ein wenig Bedenken, ob es uns richtig gelungen ist. Es kommt jetzt aber zur Verabschiedung.
Wir werden ein modernes, zukunftsorientiertes und familienfreundliches Dienstrecht bekommen. Drei Stichpunkte will ich nennen. Es wird eine laufbahnbezogene Besoldungsstruktur geben. Dann geht es um den Wechsel aus anderen Ländern, aber auch aus der Privatwirtschaft und in Umkehr von der Verwaltung in die Privatwirtschaft. Diese Dinge aus dem Mediatorenbericht wurden umgesetzt.
Wir haben den einen oder anderen Aspekt inhaltlich aufgegriffen und konkretisiert. Das war Gegenstand der zweiten Beratung. Wenn wir das heute verabschieden werden, werden wir danach in Hessen über ein modernes Dienstrecht verfügen.
Ich möchte doch noch einmal auf die Sitzungen des Innenausschusses zu sprechen kommen. Mein Kollege hat dies bereits getan. Herr Rudolph, ich finde es schon ein bisschen unredlich, in Abwesenheit des Ministers über den Umgang – –
Hier wurden in Abwesenheit des Ministers Geschichten aus den Ausschusssitzungen erzählt, die einfach nicht zutreffen.
Es ist richtig, dass sich der Minister geäußert hat. Es ist richtig, dass das Herr Staatsminister Rhein in einem gewissen Umfang getan hat. Er ist explizit auf Ihren Änderungsantrag eingegangen, bei dem es um die Teilzeitstellen bei den Beigeordneten geht, die vielleicht mit Teilzeitstimmen einhergehen. Wir haben groß und breit all das diskutiert, was uns vom Minister präsentiert wurde. Der Kollege hat es schon aufgenommen. Es muss auch mit der Legendenbildung aufhören, dass das ein neues Thema war. Das ist mit dem Namen Bökel verbunden. Damit wurde aufgezeigt, dass das schon lange diskutiert wurde.
Was Sie zu erwähnen vergessen – und das finde ich unredlich –: Wir haben Einvernehmen erzielt, eine HGO-Novelle anzugehen und diese Punkte in Ruhe einer Lösung zuzuführen,
zusammen mit weiteren Punkten, die auch einer Lösung bedürfen.
Heute zu sagen, der Minister hätte das einfach weggedrückt und dieses Angebot nicht gemacht – –
Nein, hat er nicht. Er hat Ihnen explizit dargestellt, dass er sich mit dieser Thematik beschäftigt hat. Er hat dazu Angebote unterbreitet.
Ich empfinde das als hochgradig unredlich. Ich finde es bedauerlich, dass heute die Dienstrechtsreform verabschiedet wird und dabei mit diesem Aufschlag aus dem Innenausschuss eine Legendenbildung erfährt, die ihresgleichen sucht. – Im Übrigen verweise ich auf das, was die Vorredner gesagt haben.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über die Transparenz in öffentlichen Unternehmen. Das ist gut so. Ich sage klipp und klar: Transparenz ist dort dringend geboten.
Gleichwohl – das machte eigentlich der erste Redebeitrag deutlich – wurde auch schon auf die Bedenken hingewiesen, die im Jahr 2009 bei der Anhörung in NordrheinWestfalen geäußert wurden. Deshalb freue ich mich auf die Anhörung und will schauen, was dazu im Jahr 2009 in Nordrhein-Westfalen diskutiert wurde. Das haben wir nachlesen können. Ich will aber auch wissen, wie das in Hessen gesehen wird. Ich werde auch mit großem Interesse zur Kenntnis nehmen, was in den Jahren 2009 bis 2013 in Nordrhein-Westfalen geschehen ist.
Gleichwohl möchte ich einmal ein Lob an Herrn Frömmrich aussprechen. Es ist das bittere Los der Opposition, abzuschreiben. Die SPD schreibt immer ihre eigenen Ideen ab. Ich finde es gut, dass von einer schwarz-gelben Initiative aus Nordrhein-Westfalen abgeschrieben wurde. Gleichwohl sage ich als Liberaler: Wir müssen schauen, ob das, was da vorgetragen wird – Ihr Gesetzentwurf beinhaltet leichte Modifikationen –, für Hessen sinnvoll oder nicht sinnvoll ist.
Der Kollege der CDU ist schon auf die Anhörung eingegangen. Er hat die Bedenken erwähnt, die von den Vertretern der kommunalen Ebene, aber auch von denen der Sparkassen geäußert wurden. Sie haben darauf hingewiesen, dass das Sparkassengesetz in der letzten Legislaturperiode entsprechend modifiziert wurde. Auf diese Bedenken hinzuweisen, das wird Gegenstand der Anhörung des Ausschusses sein.
Ich persönlich vertrete und meine Fraktion vertritt die Auffassung, dass man sehr genau hinschauen muss, ob man mit einem solchen Gesetz zur Transparenz das erreichen würde, was man erreichen will, oder ob in der Tat das, was viele meiner Vorredner schon erwähnt haben und was auch in der Vorberichterstattung wieder eingebracht wurde und schon Gegenstand der Vorberichterstattung war, richtig ist, nämlich einen freiwilligen Kodex einzuführen. Ich glaube, dass wir damit in Hessen besser fahren würden.
Wir könnten das besser gestalten. Bei aller Notwendigkeit zur Transparenz und angesichts all der Wenn und Aber, die wir noch einmal in der Anhörung vertiefen werden, wird deutlich werden, dass ein Gesetz der falsche Weg ist. Das
wird nicht nur von der FDP und mir persönlich so gesehen. Vielmehr hat auch schon der eine oder andere solche Statements gemacht. In Darmstadt wollen die Wirtschaftsunternehmen der Stadt, die für 2,5 Milliarden € Umsatz verantwortlich zeichnen, den Weg mit einem Public Corporate Governance Kodex gehen. Das geschieht mit voller Unterstützung des dortigen Oberbürgermeisters, der gefragt hat: Wozu brauchen wir da ein Gesetz? Das können wir mit einem Kodex viel besser machen.
Ich schließe mich dieser Auffassung an. Da hat der grüne Oberbürgermeister recht. Wir schauen einmal, was die Anhörung bringt. Ich glaube, dass wir mit einem Kodex besser fahren werden. Ich freue mich auf eine interessante Anhörung. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, verehrte Damen und Herren Kollegen! Auch ich will kurz und prägnant Herrn Schaus Respekt zollen. Es geht nicht an, dass sich die parlamentarischen Geschäftsführer in der Mittagspause über die Tagesordnung Gedanken machen und dafür sorgen, dass die Ge
setzeslesungen gemacht werden können, und wir dann nach der Mittagspause eine Diskussion darüber führen, die mich an das erinnert, was wir im letzten Plenum erlebt haben. Sie von der Opposition haben damals den Antrag gestellt, den Frühling zu begrüßen. Wir haben darüber abgestimmt. Dieser Antrag hat damals keine Mehrheit bekommen, sonst hätten wir jetzt besseres Wetter.
Für einen solchen Antrag eine Gesetzesdebatte zu unterbrechen, an einem Donnerstag, an dem zweite und dritte Lesungen anstehen, macht keinen Sinn. Das gehört ans Ende der Gesetzeslesungen. Das machen wir analog zum Vorgehen mit dem Antrag zum Frühling. Damit ist alles gesagt, und ich glaube auch, dass das die Wertigkeit ist, die dieser Antrag erfahren muss.
Herr Al-Wazir, es ist Ihre politische Entscheidung, am Mittwoch solche Anträge zu stellen. Dass für so etwas noch Zeit ist, zeigt auch, dass die parlamentarischen Geschäftsführer vielleicht zu gut arbeiten. Es ist Ihre politische Entscheidung, ob Sie das Parlament mit solchen Klamaukanträgen beschäftigen. Das ist die Entscheidung Ihrer Fraktion. Wir müssen aber unsere Aufgabe als Parlament wahrnehmen. Deshalb schließe ich mich den Ausführungen von Herrn Schaus und insbesondere von Herrn Bellino an.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ich persönlich habe am Wochenende länger überlegt, ob das ein Tagesordnungspunkt für die Aktuelle Stunde ist,
und habe auch mehrfach nachgedacht, ob das geeignet ist. Ich fühle mich und meine Fraktion fühlt sich auch durch die Diskussion der letzten Tage bestätigt, dass das dramatische Ereignis Boston-Marathon unbedingt eine Diskussion ist, die es wert ist, auch im Landtag geführt zu werden, weil es deutlich macht, wohin die Innenpolitik in Deutschland geht oder auch nicht gehen soll, wo die Grenzen sind, wo gleichwohl ein Handlungsbedarf besteht. Ich sage das eingangs, weil einen der Arbeitstitel in der Tat erst einmal zum Stocken bringt und man sich dann darauf konzentrieren muss, was innenpolitisch auch in diesem Landtag zu diskutieren ist.
Am Montag, dem 15.04.2013, explodierten in Boston, Massachusetts, zwei Sprengsätze in der Nähe der Zielgeraden des Marathonlaufs. Die Explosionen forderten drei Menschenleben. 183 Menschen wurden verletzt. Bei mindestens 14 Verletzten wurden aufgrund der Splitterwirkung Amputationen von Gliedmaßen notwendig.
Als ich das gehört habe, als ich die Bilder gesehen habe, ging es mir genauso wie wahrscheinlich Ihnen: Ich war sprachlos über diese verachtenswerte Tat, die ausgerechnet im Kontext zum Sport geführt worden ist. Ich möchte das ausdrücklich am Eingang meiner Rede betonen.
Die Bundesbehörden der Vereinigten Staaten stuften den Anschlag als terroristischen Angriff ein. Aufgrund von Videoaufzeichnungen wurden binnen kurzer Zeit zahlreiche Verdächtige ausgemacht und zum Teil auch befragt. Es wurden dann zwei Brüder festgestellt. Der eine wurde getötet, der andere am nächsten Tag festgenommen.
Meine Damen und Herren, nach dem Bombenanschlag von Boston werden wieder einmal mehr Forderungen nach schärferen Sicherheitsmaßnahmen in Deutschland und die Ausweitung der Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen laut, da – so die Behauptung – durch die Videoüberwachung die Bekämpfung von Terrorismus oder politisch religiös motivierter Gewalttaten einfacher, schneller oder qualitativ besser erfolgen könne.
Diese aus meiner Sicht vordergründig plausibel klingende Argumentation ist aber grundlegend falsch. Fakt ist, die Videoüberwachung konnte den Anschlag von Boston selbst nicht verhindern und konnte auch bei der Jagd auf die Attentäter keine Todesopfer verhindern. Meine Damen und Herren, die in den Vereinigten Staaten und auch in anderen Ländern teils flächendeckend implementierte Videoüberwachung hatte offenkundig keine abschreckende Wirkung auf die Täter.
Speziell Attentäter mit politischem und/oder religiösem Motiv sind derart radikalisiert und hoch motiviert, dass auch abschreckende Gesichtspunkte wie die rasche Festnahme, der eigene Tod oder Verletzungen nicht geeignet sind, sie von der Tat abzuhalten. Das gilt es festzustellen. Ebenso festzustellen gilt es – zumindest am Rande –, dass eine mangelnde Abschreckungswirkung auch im Bereich der Alltags- und Gewaltkriminalität durch Studien belegt ist, wie z. B. die Reeperbahnstudie des Hamburger Senats, der in einer Wirksamkeitsanalyse die Effektivität der Videoüberwachung bei der Prävention von Gewaltdelikten untersucht hat.
Werte Kollegen, der durch Videoüberwachung des öffentlichen Raums und die zur sinnvollen Auswertung zwangsläufig notwendige Vorratsspeicherung gegebene Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen ist im Hinblick auf die Zahl der Betroffenen nahezu uferlos. Jeder, der sich auf einem öffentlichen Platz aufhält, wird überwacht und gespeichert.
Meines Erachtens ist ein unmittelbarer präventiver Nutzen durch die Überwachung nicht gegeben. Der absolut große Teil der aufgezeichneten Aktivitäten ist weder strafbar, noch rechtfertigt er meines Erachtens wegen der bloßen Möglichkeit, für den Fall der Fälle auswertbare Daten zu bekommen, die massiven Eingriffe in die Grundrechtssphäre der Allgemeinheit und den Aufwand der Überwachung, Speicherung und technischen Auswertung.
Hinzu kommt natürlich auch das besondere und erhebliche Missbrauchspotenzial der Daten. Vorratsspeicherung als Videoüberwachung kann technisch ohne Weiteres auch über den stets als Rechtfertigung genannten Zweck der Terrorismusbekämpfung hinaus genutzt werden, von der Verfolgung anderer Straftaten und Ordnungswidrigkeiten bis hin zur Erstellung von Bewegungsprofilen einzelner Personen ohne deren Kenntnis. Speziell unter dem Gesichtspunkt des immer weiteren Ausweitens des Einsatzes der neuen Medien ist die Verbreitung von Information und Daten aus grundrechtsrelevanten Maßnahmen und Eingriffen für die Fahndung nach Straftätern und Terroristen besonders kritisch zu würdigen.
Ich versuche, ein Fazit zu ziehen. Angesichts der tatsächlichen Entwicklung in der Folge der Anschläge auf den Boston-Marathon kann von einem positiven Effekt für die Befürwortung der Videoüberwachung nicht ausgegangen werden. Im Gegenteil werfen einige der Gegebenheiten drängende Fragen auf. Die Skepsis überwiegt. Zusammenfassend darf ich für die Liberalen feststellen, dass wir uns entschieden gegen schärfere Sicherheitsvorkehrungen aussprechen.
Erstens. Eine Videoaufzeichnung hilft leider nicht, Anschläge zu verhindern.
Höchstens danach bei der Aufklärung.
Zweitens. Schon jetzt gibt es viele Befugnisse zur Gefahrenabwehr, die von den Ermittlungsbehörden konsequent genutzt werden müssen.
Drittens. Erst muss das Optimierungspotenzial der bestehenden Strukturen gehoben werden, bevor neue Gesetze geschaffen werden.
Viertens. Die Verantwortung vor Ort – da sehe ich in erster Linie die Kommunen – besteht dort, um am besten Brennpunkte zu identifizieren und konkrete Maßnahmen zu ergreifen.
Das abschließende Fazit ist, dass der fürchterliche Anschlag von Boston nicht für eine innenpolitische Debatte instrumentalisiert werden sollte. Deutschland verfügt über ausreichende Sicherheitsgesetze. Das breite und differenzierte Instrumentarium zur Gewährung von Sicherheit darf man nicht kleinreden.
Abschließend: Extremistische Täter dürfen die Freiheit der Hessinnen und Hessen nicht beschneiden. Das gilt direkt, aber erst recht auch indirekt. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Mit dem Ende der Legislaturperiode – insofern besteht ein
Einvernehmen unter allen Fraktionen – werden wir das Dienstrecht modernisiert haben. Das freut mich persönlich, denn ich kann mich gut an die ehrgeizigen Ziele erinnern, die geäußert wurden, als in den ersten Monaten der Legislaturperiode der Mediatorenbericht vorgestellt wurde. Wenn das Gesetz vor der Sommerpause verabschiedet ist, können alle Parlamentarier, die sich daran beteiligt haben, mit Befriedigung feststellen, dass wir ein modernes Dienstrecht haben.
Wir reden hier im Plenum nicht zum ersten Mal über das Dienstrecht, sondern haben das schon sehr oft getan. Ich möchte nicht alte Reden erneut halten oder neu reden, wo doch Änderungsanträge angekündigt sind und ich derzeit nicht weiß, wie diese konkret aussehen.
Die dritte Lesung ist beantragt. Deshalb möchte ich mich auf das Wesentliche beschränken. Ich freue mich auf eine nochmalige Diskussion im Ausschuss und nehme einfach das auf, was wir im Ausschuss einvernehmlich festgestellt haben: dass wir darangehen, im Mai in dritter Lesung mit weiteren Änderungsanträgen der Opposition die Debatte zu Ende zu führen und das Gesetz rechtzeitig zu verabschieden.
Das freut mich insbesondere deshalb, weil wir im Mai – darauf hat der Kollege Heinz hingewiesen – auch den Gesetzentwurf auf dem Tisch haben werden, mit dem die wesentlichen Teile des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst auf die hessischen Beamten übertragen werden. Das gibt der Diskussion noch einen gewissen Pfeffer. Insofern kapriziere ich mich heute auf das Wesentliche und freue mich auf die dritte Lesung.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! So ist es. Wir haben mündige Bürger, wir haben gut informierte Bürger. Aber dazu bedarf es des Gesetzes nicht, um die Sache noch zu verbessern. Dieses Gesetz ist schlichtweg unnötig.
Wenn ein Beitrag den Kollegen Heinz bestätigt hat, dann ist es doch der Beitrag des Kollegen Frömmrich,
der mit seiner rückwärtsgewandten Diskussion – das ist alter Wein, ich würde sagen: schaler Wein im neuen Schlauch –, einer Diskussion, die wir mehrfach in diesem Landtag geführt haben, den Kollegen Heinz vollends bestätigt hat. Er hat die Diskussionen 2007 und 2009 en détail aufgezeigt. Er hat aufgezeigt, dass zurückgezogen wurde. Er hat aufgezeigt, was alles gemacht wurde. Wir diskutieren heute alten Wein in neuen Schläuchen. Das muss man auch einmal mit Ausrufungszeichen versehen.
Ja, andere Bundesländer haben das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes zum Anlass genommen, ein eigenes Gesetz zu erlassen – nicht alle Bundesländer. Ich verweise auf die Diskussion in Baden-Württemberg, zurzeit auch interessant. Dieser Entwurf der Hessen-SPD heißt zwar nicht so, sondern nennt sich Hessisches Transparenzgesetz.
Es geht aber um das gleiche uralte Thema, Herr Kollege Rudolph. Daher galt auch das, was der Kollege Heinz ausgeführt hat. Das ist der alte, der schale Wein im neuen Schlauch, der Ihnen hier auch nicht weiterhilft. Herr Rudolph, der SPD fehlen die wirklich frischen Ideen. Das zeigt sich am Ende der Legislaturperiode umso mehr.
Sie werfen Ihre alten Gesetzentwürfe doppelt, dreifach, vierfach auf, keine neuen Initiativen, immer die alten. Und jetzt muss noch ein Etikettenschwindel oder ein neues Etikett herhalten, damit man die alten Diskussionen angeblich frisch führt, die schon mehrfach hier im Landtag geführt wurden.
Frau Faeser, auch heute haben wir wieder erlebt, dass uns die Sozialdemokraten mit wortreicher Rhetorik glauben machen wollen, nur mit diesem einen Gesetz wäre die Welt wieder ein Stückchen besser,
nur durch Zustimmung zu dieser tollen Idee werde dieser Landtag seiner Rolle endlich gerecht. Dem ist doch wahrlich nicht so. Das kann man doch wirklich nicht sagen.
Herr Rudolph, Sie müssen doch selbst zur Kenntnis nehmen, dass das öffentliche Interesse an Informationen in den Ländern, in denen ein Informationsfreiheitsgesetz besteht, sehr übersichtlich ist.
Deshalb schaue ich mit Zuversicht auf den 22.09. Wenn wir wirklich eine Abstimmung zu diesem Gesetz machen wollen, dann ist die Mehrheit für bürgerlich garantiert, weil die Bürger selbst erkannt haben, dass sie dieses Gesetz nicht brauchen.
Ich möchte nur einmal zwei Zahlen anführen. In Berlin wurden vom 30. Oktober 1999 bis zum Folgejahr lediglich 164 Anträge gestellt. Auf Bundesebene waren es im Jahr 2011 gerade einmal 3.280 Anträge.
Wenn Sie daraus am 22. September 2013 eine Volksabstimmung machen wollen, kann ich Ihnen sagen, das nehmen wir gerne auf. Da werden wir entsprechend argumentieren, und der Bürger wird abstimmen. Wir haben mündige Bürger. Er wird sehen, dass er ein solches Gesetz nicht braucht. Dieser Diskussion sehe ich mit Gelassenheit entgegen.
Das wird auch von der einen oder anderen Fraktion eingeräumt. Das wird auch von Herrn Rudolph eingeräumt. Mit der Einführung eines umfassenden Einsichtsrechts würden erhebliche Kapazitäten gebunden, und es würde ein hoher bürokratischer Aufwand geschaffen. Herr Kollege Heinz ist auch schon darauf eingegangen.
Ein weiterer, oft vorgetragener Kritikpunkt hinsichtlich der Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes ist die Gebühr, die es interessierten Bürgerinnen und Bürgern angeblich erschwere, an die Informationen zu gelangen. Der Hinweis auf die Gebühren kann in zweierlei Hinsicht nicht überzeugen. Die Gebühren müssen nämlich grundsätzlich die Kosten decken, die bei der beantragten Verwaltungshandlung entstehen. Wenn, wie vereinzelt von Kritikern der bestehenden Informationsfreiheitsgesetze vorgetragen, die Gebühren so hoch sind, dass für Menschen bestimmter Einkommensschichten eine Antragstellung von vornherein faktisch ausscheidet, spricht das doch auch für sich selbst.
Das haben Sie im Blick gehabt und wollen deshalb bewusst vom Kostendeckungsprinzip abweichen. Das bedeutet aber nichts anderes, als dass Sie unter dem Strich den Staatshaushalt mit diesen Kosten belasten wollen. Auch das wird von uns nicht hingenommen.
Angesichts des Aufwandes, den die Kommunen mit einem solchen Gesetz hätten, würden diese dem hessischen Finanzminister mit freudigem Hinweis auf die Konnexität die Rechnung präsentieren. Auch das wollen wir nicht. Auch das muss verhindert werden.
Der Grundsatz, dass jede Bürgerin und jeder Bürger unseres Landes Zugang zu den sie betreffenden Informationen bekommen muss, wird von den Mitgliedern der FDP selbstverständlich geteilt. Deswegen sind Beteiligungs-, Akteneinsichts- und Informationsrechte bis hin zu datenschutzrechtlichen Auskünften und dem Löschungsanspruch bereits seit Jahren in den relevanten Gesetzen vorgesehen. Das ist wichtig.
Daran wollen die Mitglieder der FDP nicht rütteln. Das Gegenteil ist sogar der Fall. Wenn neue Wege beschritten werden können, wenn durch neue Technologien Bürokratie abgebaut werden kann und es zu einer besseren Teilhabe und Einsichtsmöglichkeiten in der Verwaltung kommt, werden wir uns dem nicht versperren. Ein Informationsfreiheitsgesetz ist aber der falsche Weg, unabhängig davon, ob es so bezeichnet oder mit einem anderen Etikett, nämlich Transparenz, in die parlamentarische Beratung gegeben wird.
Herr Kollege Heinz hat es angeführt. Mein Kollege Greilich hat in der Vergangenheit immer gesagt:
Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.
Ich möchte diesen Wahlspruch abwandeln und sagen: Sicherlich ist es nicht notwendig, dieses Gesetz zu machen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist das ureigene Recht der Fraktionen, auch der Regierungsfraktionen, Anträge zu stellen und Gesetzentwürfe vorzulegen. Das gilt für Oppositionsfraktionen, aber auch für Regierungsfraktionen. Dies ist eine Initiative der Regierungsfraktionen.
Ja, Herr Rudolph, irgendwann trifft es den Richtigen, aber im Moment nicht. – Wir wollen zu dem wirklich überschaubaren Gesetzentwurf zurückkommen, dessen wichtige Punkte von allen Rednern schon skizziert wurden. Auch ich möchte das kurz machen. Es geht nicht nur um KATWARN, sondern es werden auch die Brandmeldezentralen auf der Kreisebene neu geregelt. Der Krisenstab der Landesregierung – der Katastrophenschutz hat sich bewährt – wird in seinen Strukturen neu festgeschrieben. Es gibt kleine redaktionelle Änderungen.
KATWARN – da haben alle Vorredner recht – ist der größte Bereich. Wir diskutieren hier nicht zum ersten Mal darüber. Über die ganze Legislaturperiode verteilt sind verschiedene Anfragen dazu beantwortet worden. Ich kann auch mit Stolz feststellen, dass sich KATWARN in meinem eigenen Wahlkreis, in Bad Homburg, bewährt hat.
Auch in Frankfurt, in Darmstadt, in Dieburg und im Schwalm-Eder-Kreis wurden praktische Erfahrungen gesammelt.
Das Bürgerinformationssystem KATWARN wird heute gesetzlich verankert. Das ist ein guter Schritt. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Gleichwohl gehe ich davon aus, dass sie, im Gegensatz zu anderen Diskussionen, einigermaßen überschaubar ausfallen wird. – Danke schön.
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Rudolph, ich vermag die Dringlichkeit für das Plenum nicht zu erkennen. Wir haben eine Tagesordnung abzuarbeiten. Wir sind aber gern bereit, von den parlamentarischen Geschäftsführern her heute Nachmittag zu überlegen, das sofort in den Ausschuss zu geben, damit es dort beraten und abgearbeitet werden kann. Ich sehe keine Veranlassung, die Tagesordnung zu ändern, wie sie hier vorgegeben ist.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Werter Kollege Siebel, ein bisschen Realitätssinn hätte ich Ihnen gewünscht. Der ist Ihnen völlig abhandengekommen. Ich hätte mir auch gewünscht, dass Sie diese Diskussion mit ein wenig mehr Demut führen.
Denn dieses Thema geht mit Ihnen nach Hause. Ich hätte mir eine Rede gewünscht, die nicht so sehr technokratisch und formaljuristisch ist, sondern in der Sie vielleicht, wie der Kollege Beuth zu Recht angeführt hat, das eine oder andere auch einmal eigenkritisch dartun, wie Sie es in anderen Bereichen auch einfordern.
Ich glaube, dass sich die SPD – das betrifft auch die Landtagsfraktion – diesen Schuh einfach anziehen muss, weil es ihr Schuh ist, der ihr auch passt. Da gibt es bei der „Frankfurter Rundschau“ ein gänzliches Versagen.
Frau Fuhrmann, Sie machen zu allem Zwischenrufe. Die große Kunst ist aber, bei diesem Thema die Zwischenrufe zu unterlassen, weil sie auf denjenigen zurückfallen, der sie macht.
Als Liberaler sage ich – und die „Frankfurter Rundschau“ ist eine linksliberale Zeitung –:
Karl-Hermann Flach würde sich grün und blau ärgern, wenn er diese Diskussion hören würde, die Sie heute führen.
Das sage ich durchaus mit absolut kritischer Distanz zu der Berichterstattung der „Frankfurter Rundschau“. Dies betrifft jedoch die Meinungsvielfalt.
Ich hätte mir gewünscht, dass auch die Thematik des Zeitungsmarkts mit aufgerufen wird – Sie haben dazu eine Große Anfrage eingebracht, die wieder geschoben wird –, denn auch diese Thematik gehört dazu und nicht nur solche Aspekte, die vom Ministerium wunderbar abgearbeitet und beantwortet sind. Dazu gehört auch, wie die Presselandschaft in Hessen aussieht und wie die Presselandschaft in Hessen kaputt gemacht wird. Auch das sollte zu Recht im Rahmen einer Aktuellen Stunde im Landtag diskutiert werden.
Deshalb bin ich der CDU dankbar, dass dies heute passiert und nicht abermals verschoben wird.
Herr Schäfer-Gümbel, wir haben mindestens ebenso viele Gespräche mit dem Betriebsrat geführt wie Sie.
Ja.
Der Kollege Greilich und ich haben Gespräche mit verschiedenen Akzenten geführt. – Bitte?
Da können wir uns gern austauschen und unsere Terminkalender abgleichen. Kollege Greilich und ich waren verwundert, vom Betriebsrat das eine oder andere zu hören, auch, wie diese Thematik von der SPD ganz leicht abgefedert wird.
Wir haben uns die Sorgen angehört und hätten uns gewünscht, dass Sie beizeiten auch dazu etwas gesagt hätten und dass es hierzu nicht unbedingt einer Aktuellen Stunde bedarf.
Die „Frankfurter Rundschau“ wird nach der genehmigten Übernahme durch die „FAZ“ als unabhängige und linksliberale Zeitung weiterhin bestehen bleiben, und das ist gut so. Mein erstes Abonnement war das der „Frankfurter Rundschau“.
Ich gebe dem Kollegen Wilken recht: Die „Frankfurter Rundschau“ hat sich seitdem verändert, erheblich verändert. Gleichwohl lese ich sie bis heute, weil sie die Vielfalt der Zeitungslandschaft deutlich macht. Auch deshalb ist es gut, dass die „Frankfurter Rundschau“ bestehen bleibt.
Es bleibt allerdings – das geht mit Ihnen nach Hause, und das geht auch mit Ihnen persönlich nach Hause, Herr Schäfer-Gümbel – beim Kahlschlag einer Belegschaft. Trotz der gesicherten Zukunft der „Frankfurter Rundschau“ – die meisten der 400 Mitarbeiter müssen gehen, lediglich 28
werden übernommen – wird hier ein Kahlschlag angesetzt, der seinesgleichen sucht. Die Beispiele und die Zeitungsartikel könnte ich Ihnen genauso vorhalten; der Kollege Beuth hat das schon gemacht.
Das betrifft Mitarbeiter – das ist das Bestürzende –, die sich bislang überwiegend der SPD nahe gefühlt haben und die sich von der SPD verlassen fühlen. Das muss man hier und heute klipp und klar aussprechen.
Was sagt die SPD dazu? – Ich möchte nur kurz die Berichterstattung skizzieren. Das ist leider genau die Diktion, wie es der von mir geschätzte Kollege der SPD auch gesagt hat. Die Nachrichtenagentur dapd meldete zunächst pauschal: SPD- und GRÜNEN-Politiker reagierten auf die Hiobsbotschaft bestürzt. – Später im Text zitiert sie Thomas Oppermann, den Fraktionsgeschäftsführer der SPD, der sagte, man müsse sehen, wie ein hochwertiger Printjournalismus erhalten werden könne. Die Frage müsse er sofort in der eigenen Partei stellen. – Das war es von der Diktion, die in einem ganz sensiblen Punkt verblieben ist, wo die SPD in der Versenkung verschwunden ist und ich dazu das eine und andere gerne gehört hätte.
Werte Kollegen von der SPD, im Falle der „Frankfurter Rundschau“ geht es nicht um Folgen aus Grundsatzreden, die immer wieder gehalten werden, sondern um reales wirtschaftspolitisches Handeln und um viele Arbeitsplätze. Ich stelle kurz und prägnant fest: Werte Kollegen, den Praxistest haben Sie nicht bestanden, und das in vielfacher Hinsicht. Sie sind der Verantwortung nicht gerecht geworden.
Ich begrüße die Aktuelle Stunde. Wir werden die Diskussion zur Großen Anfrage noch einmal führen – vielleicht mit einem anderen Zungenschlag, der insgesamt interessant ist. Ich möchte allerdings zum Antrag der LINKEN auch sagen: Ich habe lange überlegt, ob wir dem zustimmen. In vielen Akzenten kann man es. Es steht auch vieles drin. Wir werden dem nicht zustimmen. Warum, sage ich Ihnen auch klipp und klar: weil – Herr Schäfer-Gümbel, hätten Sie ihn gestellt,
und wenn statt der SPD die FDP darauf bestanden hätte – man Gleich mit Gleich wahrlich nicht entsprechend machen muss. Wir werden den Antrag deshalb ablehnen, weil wir erwarten, dass zumindest eine Besinnung bei der SPD einsetzt
und dass sie vielleicht das eine oder andere in Zukunft anders kommentiert, als sie es bislang getan hat. – Danke schön.
Herr Präsident, der Kollege von den GRÜNEN hat Herrn Rentsch gerade als den „Flegel von der Regierungsbank“ bezeichnet.
Anstand ist keine Einbahnstraße; ich zeige das dem Präsidium an.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen!
Wir beraten heute in erster Lesung über einen Dringlichen Gesetzentwurf aller Fraktionen dieses Hauses. Am heutigen Abend wird der Ältestenrat tagen und eine Anhörung beschließen. Wir werden den Gesetzentwurf vor der Sommerpause in großem Einvernehmen im Landtag verabschieden.
Dieser Gesetzentwurf ist nach der Entscheidung der Landesregierung entstanden, am 22. September zusammen mit der Bundestagswahl auch die Landtagswahl durchzuführen. Darüber wurde zwischen den Fraktionen ebenfalls in großem Einvernehmen diskutiert.
Ja, aber ich lege einfach einmal die Presseerklärung Ihrer Kollegin vom Sommer zugrunde
und stelle fest, es steht in diesem Haus nicht zur Debatte, dass auch die GRÜNEN interessiert daran waren, die Landtagswahl am 22. September zeitgleich mit der Bundestagswahl durchzuführen. Wenn ich mich irre, muss das klargestellt werden.
Ich habe es bisher so verstanden, dass der gemeinsame Gesetzentwurf dem Rechnung trägt, worüber im Landtag ein Konsens besteht und was dazu dienen soll – das ist der zweite Punkt meiner Ausführungen –, Kosten zu sparen und die Wahl effizient durchzuführen. Zu diesem Zweck wird der für die Bundestagswahl feststehende Termin am 22. September auch für die Landtagswahl genutzt. Das wird jeder im Landtag verstehen.
Ich kann das nur für mich persönlich feststellen; aber ich glaube, auch viele Kollegen sehen das so: Ich freue mich außerordentlich darüber; denn ich habe schon viele Wahlkämpfe zur Winterzeit durchgeführt. Dass wir vom Januar und vom Februar wegkommen, bedeutet für mich, dass ich keine kalten Füße habe und keine langen Unterhosen tragen muss.
Aber das ist ein persönlicher Aspekt, den ich in die Debatte einspeisen wollte. Er soll dazu beitragen, dass der Termin am 22. September die Zustimmung von vielen findet und dass vielleicht doch ein Einvernehmen erzielt wird. Ich erinnere an so manchen Landtagswahlkampf – die Kollegen wissen, was ich meine –, bei dem wir von Infostand zu Infostand gefahren sind, ohne zwischendurch aufzutauen. Die Wahl am 22. September wird anders ablaufen. Darauf freue ich mich.
Wir bringen heute einen Dringlichen Gesetzentwurf ein, der der Situation der gewählten Bewerberinnen und Bewerber Rechnung trägt. Es geht nicht um eine Doppelalimentierung, wie auch ich es am Anfang fälschlicherweise
ausgedrückt habe, sondern um die parallele Entschädigung der neu gewählten Abgeordneten und der alten Abgeordneten. Es wird so geregelt, dass frühestens sechs Wochen vor dem Ende der Legislaturperiode ein Zeitraum und die entsprechenden finanziellen Vorgaben festgelegt werden, was dem Umstand Rechnung trägt, dass der 22. September unter Kostengesichtspunkten als ein guter Termin angesehen werden soll.
Wir regeln die Rechte der neu gewählten Bewerber in den §§ 5, 6, 7 und 16. Wir müssen aber auch Regelungen für die Besonderheit finden – das war ebenfalls etwas, worüber in den Fraktionen einvernehmlich diskutiert wurde und wozu es letztlich einen breiten Konsens gab –, dass Beamte als Kandidaten zur Verfügung stehen. Der § 30 sieht eine Regelung vor, die auch dem Recht der Beamten Rechnung trägt. Sie müssen als gewählte Bewerber in dieser Zeit entsprechend aufgefangen werden, damit die beamtenrechtlichen Gesichtspunkte nicht zum Nachteil der Beamten verwandt werden.
Gleichwohl – daran haben alle Fraktionen mitgearbeitet – trägt der Gesetzentwurf dem Umstand Rechnung, dass auch ein Nichtbeamter, der gewählt worden ist, in einem Mandatsvorbereitungsurlaub alle Möglichkeiten haben muss, um sich darauf einzustellen. Er muss dem Beamten gleichgestellt werden. Gleichwohl wird dem Rechnung getragen, was wir alle wollen: dass wir, wenn wir schon am 22. September wählen, die Kosten durch parallele Belastungen so gering wie möglich halten.
Ich freue mich – das ist ein guter Tag für den Landtag –, dass alle Fraktionen dem zustimmen werden. Ich freue mich auch auf die Aussprache, in der vielleicht noch Akzente aufgezeigt werden. – Danke.
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren Kollegen! Herr Rudolph hat hier eben drei Geschichten erzählt. Das sind aber nicht drei Geschichten, die er sich ausgedacht hat, die er aus einem Archiv hat, sondern er hat die Geschichten aus der „Bild“-Zeitung erzählt.
Worum geht es heute? Wir reden heute darüber, dass die Landespersonalkommission getagt hat und am nächsten Tag alles in der „Bild“-Zeitung stand.
Deshalb ist es dem Herrn Rudolph auch ganz leicht, Geschichten zu erzählen, die in die „Bild“-Zeitung gekommen sind, die aber nicht dorthin gehören.
Herr Wagner hat es sehr deutlich gemacht. Ich habe kein Original dabei, aber ich habe es als Scan mitgenommen.
Worum geht es? Es geht um die „Bild“-Zeitung, um die Berichterstattung dort, einen Tag nach einer nicht öffentlichen Sitzung der Landespersonalkommission. Das ist der eigentliche Skandal, über den wir hier auch einmal reden müssen.
Herr Wagner, das ist der eigentliche Skandal. Sie haben es hochgehalten, und ich halte es auch hoch, denn ich problematisiere es, auch Ihr Verhalten: dass wir heute öffentlich
darüber reden, was in der Landespersonalkommission verhandelt wurde.
Ein Blick in das Gesetz reicht aus. Herr Bellino hat Ihnen das in vielen Einzelheiten dargelegt. Ich möchte nur eines deutlich machen: Die Landespersonalkommission bindet durch ihre vom Gesetz bestimmte Zusammensetzung nicht nur das Parlament in die Personalentscheidungen der Regierung ein, sondern auch führende Gewerkschaften, die Kommunalen Spitzenverbände, teilweise mit beratender Stimme, sowie nach Bedarf weitere Vertreter von Beamtenorganisationen.
Gut. Cut, aus – das interessiert nicht. Was aber uns als Landtag und den Datenschutz interessiert: Besonders hervorzuheben ist das hohe Maß an Vertraulichkeit, welches die Arbeit der LPK traditionell kennzeichnet. Herr Wagner, egal, wer es der Zeitung zugetragen hat, wer es durchgestochen hat: Dieses Maß der Vertraulichkeit haben Sie aufgekündigt,
mit der „Bild“-Zeitung. Das hätte vielleicht auch in der „Frankfurter Neuen Presse“ stehen können, vielleicht auch in der „FAZ“ in der Nachberichterstattung. Aber es wurde bewusst diese „Bild“-Zeitung gewählt, um die Vertraulichkeit der LPK – das ist im Landtag eine Kontinuität – ad absurdum zu führen.
Das ist heute der Skandal.
Herr Wagner, es ist mir persönlich zutiefst zuwider, hier über etwas reden zu müssen oder zu sollen
nein –, was selbstverständlich höchste Vertraulichkeit voraussetzt: Das ist die Sitzung der LPK.
Man muss sich doch überlegen, welches politische Mittel man ergreift. Wir reden heute über die „Bild“-Berichterstattung. Herr Wagner, da frage ich mich:
Mit wie viel Dreistigkeit muss man heute ausgestattet sein, um so stark die Backen aufzublasen und dieses Thema sogar noch zur Aktuellen Stunde zu machen?
Mit welcher Dreistigkeit muss man heute ausgestattet sein?
Ich sage hier und heute: „Abendsonne, Abendsonne, Abendsonne“ krähen – diese Politik verstehe ich. Aber so werden der Datenschutz und die Vertraulichkeit mit Füßen getreten. Das geht mit Ihnen nach Hause, mit Ihrer Fraktion wie mit Ihnen persönlich.