Kommunale Krankenhäuser sind für uns GRÜNE ganz wesentliche Stützen der kommunalen Daseinsvorsorge. Deswegen begrüßen wir die angedachte und im Gesetz auch vorgesehene Kooperation und Vernetzung, die erleichtert werden soll.
Wir fordern die Landesregierung aber auch auf, sich dafür einzusetzen, dass auf Bundesebene das Kartellrecht dahin gehend geändert wird, dass unsere kommunalen Krankenhäuser mit ihren Zusammenschlüssen gegenüber privaten Großkonzernen und Klinikketten nicht benachteiligt werden. Erst vor Kurzem haben wir in Nordhessen gesehen, welche Gefahren sich daraus ergeben können, auch für die regionale Versorgung. Deshalb muss hier dringend gehandelt werden.
Meine Damen und Herren, Krankenhäuser, die über mehr Selbstständigkeit verfügen, müssen auf der anderen Seite aber auch klare Regeln für Verbraucherschutz und Qualität einhalten. Deswegen haben wir ein ganzes Paket von Qualitätsstandards vorgeschlagen. Dazu gehören für uns auch Personalstandards. Im Hinblick auf das, was SPD und Linkspartei vorgeschlagen haben, sage ich ausdrücklich dazu, dass für uns nicht nur die Quantität, sondern vor allem auch die Qualität von Personalstandards eine große Rolle spielen.
Zudem begrüßen wir, dass die Landesregierung unserer Idee der Gesundheitskonferenzen gefolgt ist, die die Aufgabe haben, die Krankenversorgung am Patienten orientiert zu planen und umzusetzen.
Zurzeit haben wir eine nicht nachvollziehbare und wirklich ineffiziente Trennung von kommunalen Angeboten, ambulanter Krankenversorgung und Rehabilitation. Daher ist es wichtig, zu versuchen, das in der Planung zusammenzufassen.
Leider ist aber auch hier die Koordination momentan so flapsig und oberflächlich geregelt, dass wir befürchten, hier entsteht nur ein neues Kaffeekränzchen, statt dass vor Ort tatsächlich vernünftige gemeinsame Planungen erfolgen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend sagen: Ich glaube, wir befinden uns tatsächlich in einer dramatischen Situation, was die Zukunft unserer Krankenhäuser angeht. Das liegt daran, dass heute die Gesundheitswirtschaft nicht mehr – wie noch vor wenigen Jahren – kleinteilig gedacht wird, sondern dass es sich hier um einen großen, globalen Markt handelt, auf dem sich große Versorgerketten der Versicherungen über den stationären Bereich bis hin zum ambulanten Bereich zum Aufkauf von einzelnen Arztpraxen zusammenschließen. Das sind große Konsortien, Konzerne und Ketten, die nur darauf warten, unsere Krankenhäuser aufkaufen zu können, um ihre Gesundheitsversorgung monopolartig anzubieten.
Wenn wir wirklich wollen – und ich will das –, dass wir mit unseren kommunalen Krankenhäusern weiterhin eine sehr gute Patientenversorgung nicht nur in der Stadt oder im Ballungsraum Rhein-Main, sondern auch in den ländlichen Gebieten vorhalten, dann müssen wir handeln. Auf diesem Weg aber ist die Landesregierung nach meiner
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieses Krankenhausgesetz bleibt leider hinter den Möglichkeiten, den Erwartungen und den Erfordernissen, die an das Hessische Krankenhausgesetz zu stellen sind, zurück. Angesichts der Verweigerung der Mehrheit, über einige wichtige Fragen auch nur ernsthaft zu diskutieren, wird die SPD-Fraktion diesen Entwurf leider ablehnen müssen.
Ich will an dieser Stelle vorab die Landesregierung ausdrücklich loben und darin unterstützen, dass sie sich in der Frage offen zeigt, die in diesem Hause vor zwei Jahren beschlossen wurde, nämlich sich des Verhältnisses von Personal und Qualität anzunähern. Das will ich ausdrücklich anerkennen. Hier hat ein Prozess begonnen, bei dem alle Beteiligten bereit sind, darüber nachzudenken.
Allerdings glauben wir, bereits jetzt hat die Situation an den Krankenhäusern einen bedenklichen Grad eine Qualität erreicht. Wenn man mit den Beschäftigten in den Krankenhäusern und mit Personalräten spricht, aber auch mit Patienten, dann ist das nicht von der Hand zu weisen, und inzwischen steht es auch schon fast in jeder Zeitung: Die Personaldecke in unseren Krankenhäusern ist zu knapp. Mit Verlaub, es wird nicht gelingen, das in absehbarer Zeit in den Griff zu bekommen, wenn man nicht zügig handelt.
Deshalb glauben wir, dass ein – unzureichendes und durchaus überaltertes, aber derzeit vorhandenes – Instrument wie die Pflegepersonalregelung immer noch besser ist, als zuzuwarten, bis sich irgendwann anderweitige Regelungen ergeben haben. In unseren Krankenhäusern kochts unterm Dach.
Beim Thema Qualität bedauern wir, dass die Möglichkeiten des Landes nicht adäquat genutzt werden, den Krankenhäusern verbindlichere Vorgaben zu machen, wie Qualitätssicherung im Sinne eines Schutzes der Patienten durchzusetzen sei – jenseits dessen, was die Krankenkassen tun und was das Sozialgesetzbuch V vorsieht.
Mit Verlaub – darin unterscheide ich mich deutlich von meiner Vorrednerin –: Wir glauben auch, der Rückzug aus der Krankenhausplanung wie auch aus der Gestaltung der inneren Struktur der Krankenhäuser ist nicht hilfreich.
Im Krankenhaus gibt es Konflikte zwischen Versorgung und Ökonomie. Das ist unvermeidlich so. Diese Konflikte müssen auf der Ebene der Krankenhausleitung ausgetragen werden, nicht am Bett. Deshalb müssen, auch wenn es schwierig ist und wenn es zähe Debatten in den Krankenhäusern gibt, die Geschäftsführungen – die kaufmännische, die medizinische und die pflegerische Geschäftsführung – gleichrangig nebeneinanderstehen. Das darf nicht zur Disposition gestellt werden.
Bei der Krankenhausplanung ist der Rückzug aus der Bettenplanung ein höchst fragwürdiges Instrument. Denn das überlässt den Krankenhäusern Spielräume der lokalen Beliebigkeit, die einer flächendeckenden hochwertigen Versorgung entgegenlaufen.
Ich verweise da immer gerne auf das Beispiel eines südhessischen Kreises, in dem wir in einer Entfernung von 8 km zwei Herzkatheterlabore haben. Meine Damen und Herren, das ist einfach nur Unsinn. Die können nicht ausgelastet sein. Die können sich nicht rechnen. Sie können auch keine gute Qualität liefern, weil es dafür gar nicht genügend Eingriffe gibt – es sei denn, man erfindet sich zusätzliche Patienten herbei.
Das ist sicher ein Einzelfall, aber die Aufgabe der Krankenhausplanung des Landes ist es, in solchen Fällen darauf zu achten, dass eine vernünftige flächendeckende Versorgungsstruktur da ist, und es gerade nicht den Interessen einzelner Krankenhäuser zu überlassen.
Daneben gibt es noch eine Reihe anderer Punkte, über die man noch ausführlich diskutieren könnte. Insgesamt glauben wir, dass dieses Krankenhausgesetz nicht den an es zu stellenden Erwartungen genügt, und werden es leider auch heute in dieser Form ablehnen müssen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Spies. – Für die CDU-Fraktion hat jetzt Herr Dr. Bartelt das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beantragung einer dritten Lesung hatte die SPD-Opposition noch einmal zwei Tage Zeit, eine Stellungnahme zu den Grundsätzen des Hessischen Krankenhausgesetzes zu erarbeiten. Natürlich ist es die Aufgabe der Opposition, Schwachstellen aufzudecken oder in den Grundsätzen andere Positionen hier vorzuschlagen. Aber es kam eben nichts.
Es ist zweifelsohne richtig, den Krankenhäusern mehr Verantwortung für Investitionen zu geben. Es ist zweifels ohne richtig, dass sich die Krankenhausplanung inhaltlich am Bedarf orientiert und nicht an der Bettenzahl. Herr Kollege Spies schob eben in der Argumentation nach, das sei Unsinn, aber das überzeugt uns jetzt noch nicht so ganz. Es ist zweifelsohne richtig, dass Krankenhäuser zusammenarbeiten sollen, damit jeder Patient optimal versorgt wird. Das Onkologiekonzept in der Zusammenarbeit zwischen koordinierenden und kooperierenden Krankenhäusern ist hier wegweisend, damit zum Wohle der Patienten Know-how und Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden.
Die Oppositionsfraktionen der GRÜNEN war hier schon deutlich differenzierter und klüger. Sie hat in den Grundsätzen die Säulen des neuen Krankenhausgesetzes zumindest grundsätzlich befürwortet. Die Oppositionsfraktionen der SPD hatte auch zwei Tage Zeit, noch einmal differenziert auf ihre Forderung nach Personalmindestausstattung einzugehen. Wir sind da in einem intensiven Dialog. Das Ministerium arbeitet daran. Aber auch hier kam nichts Differenziertes. Wenn Ihr Vorschlag von der SPD so bleibt und wenn wir dem folgen würden, dann hätte dies die Schließung einiger Krankenhäuser zur Folge, die
solche Personalmindeststandards gar nicht einhalten könnten. Da wären vielleicht in erster Linie sogar die kommunalen Krankenhäuser betroffen, die Ihnen so besonders am Herzen liegen.
Wir wollen einen Trägerschaftsmix erhalten, es gibt sehr gute kommunale Krankenhäuser. Es gibt sehr gute freigemeinnützige Krankenhäuser, und es gibt sehr gute Krankenhäuser in privater Trägerschaft. Wir sehen dies nicht ideologisch.
Ich kann diese Verwirrung und Verunsicherung auch verstehen. Wenn man einen Blick in die „Financial Times Deutschland“ vom 15.12.2010 wirft, kann man die Überschrift lesen: „SPD entrümpelt Bürgerversicherung. Partei setzt künftig auf steigende Steuerzuschüsse und folgt damit Schwarz-Gelb. Private Krankenversicherer sollen bleiben“. Nun ist das ideologische Konzept der staatlichen Einheitsversicherung, von Ihnen Bürgerversicherung genannt, eine Erfindung von Ihnen, sehr verehrter Herr Kollege Spies, zusammen mit Herrn Schäfer-Gümbel und Frau Ypsilanti. Wenn dies nun auf der Berliner Ebene entrümpelt werden muss,
dann habe ich natürlich Verständnis dafür, dass Sie auch nicht den Kopf für eine differenzierte Stellungnahme zum Hessischen Krankenhausgesetz frei haben.
Sie haben uns doch immer erklärt, dass jedes gesundheitspolitische Problem mit der Bürgerversicherung irgendwie zusammenhängt. Das habe ich doch immer sehr aufmerksam Ihren Reden entnommen.
Nun muss das entrümpelt werden. Nun sagen das Ihre Leute. Ich habe doch Verständnis dafür, dass Sie jetzt nicht in der Lage sind, differenziert auf unsere Vorschläge einzugehen. Ich verteidige Sie doch nur, weil Sie ansonsten hier zum Teil bessere Dinge vortragen.
Die SPD bereitet in der Gesundheitspolitik eine überraschende Wende vor. Das alte SPD-Modell einer Krankenversicherung für alle sei in vielen Punkten zu bürokratisch und wenig gerecht gewesen, räumte SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles ein. Die reine Logik des Beitragsystems ist nicht so gerecht wie das Steuersystem mit seinem progressiven Tarif. Nach jahrelangen ideologischen Grabenkämpfen in der Gesundheitspolitik übernimmt die SPD damit in einem wichtigen Detail eine alte Position der Union und der Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Das ist ein Bericht über Äußerungen der Bundes-SPD. Sie können das jetzt korrigieren. Da wäre ich Ihnen natürlich auch dankbar. Dann würde klar werden, dass sich