Es ist schön, Herr Kollege Rudolph, dass Sie wach sind. Das freut uns immer, das belebt auch die parlamentarische Debatte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Präsident! Ich gehe davon aus und unterstelle, dass alle hier im Hause, jedenfalls die meisten, daran interessiert sind, dass Vergabeverfahren in Hessen rechtlich korrekt, verwaltungsmäßig einwandfrei und in der Sache so erfolgen, dass gute Ergebnisse für unser Land Hessen erzielt werden.
Deswegen war ich sehr gespannt, ob, nachdem wir vorige Woche schon eine komplette Sitzung des Innenausschusses zeitlich vergeudet haben,
(Lachen bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Günter Rudolph (SPD): Sagt die ehemalige Rechtsstaatspartei!)
irgendetwas Neues von den GRÜNEN oder der SPD oder sonst woher käme. Ich muss sagen: bedauerlicherweise Fehlanzeige. Sie haben nichts Neues gebracht gegenüber all dem, was wir schon Ende des letzten Jahres hier debattiert haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das, was wir Ende letzten Jahres in diesem Haus, im Ausschuss und auch an anderer Stelle mehrfach debattiert haben, war in der Tat ein Alarmzeichen. Es war ein Alarmzeichen für die Zustände, die beim Vergabewesen in der HZD vorhanden waren. Damit haben wir uns beschäftigt. Damit haben wir uns auseinandergesetzt, und damit hat sich insbesondere diese Landesregierung auseinandergesetzt. Sie hat für Abhilfe gesorgt. Das war der entscheidende Punkt. Das war die Konsequenz: Wenn es etwas Beanstandenswertes gibt, dann handelt diese Landesregierung, dann
Ich kann an dieser Stelle Herrn Finanzminister Schäfer, der das Ganze federführend in der Hand hatte und vorangetrieben hat, nur danken. Ich will das an dieser Stelle sehr deutlich sagen. Im letzten Jahr wurden die notwendigen Konsequenzen aus der erkennbar gewordenen rechtlichen Mangelhaftigkeit einer Vielzahl von Verfahren und Auftragsvergaben gezogen. Auf der Grundlage des mehrfach diskutierten und vorgestellten Fünf-Punkte-Plans hat das Finanzministerium sichergestellt, dass in Zukunft bei IT-Beschaffungen die Vorgaben des Vergaberechts in vollem Umfang angewendet werden. Es hat mit sofort wirksamen Ad-hoc-Maßnahmen unmittelbar für die Verbesserung der Qualität der Prozesse und der Verfahrenstransparenz gesorgt.
Meine Damen und Herren, es war nicht etwa so, dass die Opposition das betrieben hat. Es war der Finanzminister, der die gutachterliche Prüfung der Situation und der Verfahren vorangetrieben hat,
der die Konsequenzen daraus gezogen hat und der seitdem im Übrigen – ich weiß nicht, wer dort dauernd etwas von Unsinn redet und wahrscheinlich nicht zugehört hat – –
Der Finanzminister war derjenige, der dafür gesorgt hat, dass die Obleute der Fraktionen, dass die Fraktionen, dass alle, die mit den Themen befasst sind, regelmäßig über die Maßnahmen zur Optimierung der Beschaffungsprozesse unterrichtet wurden und, soweit zulässig, auch Einsicht in die zugrunde liegenden Gutachten nehmen konnten.
Ich fasse zusammen: Die Landesregierung, getragen von dieser Koalition, hat gehandelt und das umgesetzt, was nötig war.
Es ist interessant, dass jetzt gelacht wird. – Das Spannende daran ist aber die Frage: Was haben wir heute Neues gehört, was nicht schon im Jahre 2010 Thema gewesen ist und jetzt hier vorgetragen wurde? Es lohnt sich, den vorliegenden Antrag der GRÜNEN einmal zu lesen – nicht etwa, weil er sachlich toll wäre, sondern weil er zu einem gewissen Amüsement beiträgt, wie hier eine Inszenierung vorgenommen worden ist. Unter Ziffer 2 liest man die Formulierung: „Der Landtag nimmt Medienberichte von Anfang September mit Sorge zur Kenntnis …“ Meine Damen und Herren, es gab Anfang September in der Tat Medienberichte. Darin stand auch etwas von EMails. Mit Verlaub gesagt, ich unterstelle, dass die GRÜNEN diese E-Mails nicht aus den Medien haben, sondern dass wahrscheinlich eher das Gegenteil der Fall ist. Insofern ist das, was wir hier vorfinden, eine Inszenierung in der üblichen Art und Weise. Für das Theaterspielen haben die GRÜNEN ja viel übrig.
Das ist Ihnen an der Stelle wieder einmal gelungen. Ich sage aber sehr deutlich: In den Medienberichten, in denen
Ich will nur eines zu den Vergabeverfahren selbst sagen. Frau Faeser hat den Finanzminister zitiert, der mitgeteilt hat, am Vergabeverfahren habe das Innenministerium nicht teilgenommen. Mit Verlaub gesagt, ich habe bis jetzt den Unterlagen nichts Gegenteiliges entnehmen können, auch wenn geschickt versucht worden ist, aus mit aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten etwas anderes herauszulesen.
In der Tat hat es eine Empfehlung gegeben. Ich habe jetzt mehrfach auch von der Opposition gehört, Empfehlungen seien in diesem Zusammenhang keineswegs unzulässig. Herr Kollege Wagner, da sind wir uns einig. Das war also in Ordnung. Frau Kollegin Sorge ist zwar jetzt draußen, hat sich vorhin aber empört, es sei nicht rechtstaatlich, wenn man eine Nachfrage stelle. Mit Verlaub gesagt, ich weiß nicht, was daran bedenklich sein soll, wenn eine Bedarfsstelle – um eine solche handelt es sich ja wohl im Innenministerium – einmal nachfragt, was aus einer solchen Empfehlung geworden ist, wie der Stand eines Vergabeverfahrens ist.
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Beschleunigung des Vorgangs auf Wunsch des Ministers!)
Ich darf das nächste Thema ansprechen, das in der Ausschusssitzung mehr der Streitpunkt war. Warum ist von der Bedarfsstelle darauf gedrängt worden, dass das Vergabeverfahren zügig abgeschlossen wird – in einer Situation, in der unbestritten die dringende Notwendigkeit bestand, dass im Bereich der Vergabe und der Beratung bei der Einführung von Digitalfunk etwas getan wird? Ich muss sagen, quer durch das Land Hessen, quer durch die Kommunen kenne ich keinen einzelnen Fall, wo eine Bedarfsstelle, die einen dringenden Bedarf hat, nicht ab und zu bei der jeweiligen Vergabestelle nachfragt: „Wie weit seid ihr denn, geht es voran?“ Darin kann ich nichts Unzulässiges erkennen, und dabei bleibe ich.
Es gibt in dem Zusammenhang eine entscheidende Frage. Heute ist versucht worden, hier das Bild zu stellen, es habe eine Einmischung in die Vergabeentscheidung gegeben. Meine Damen und Herren, Sie selbst haben aus verschiedenen Mails zitiert. Danach wurde der fertige Vergabevermerk noch einmal übermittelt. Der Vermerk war fertig. Das heißt, in der Vergabestelle war die Entscheidung gefallen. Frau Kollegin Faeser, ich lasse mich jetzt nicht auf eine juristische Diskussion zu dem Thema ein. Dazu verstehe ich zu wenig davon.
(Heiterkeit und Beifall bei der SPD, dem BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Günter Rudolph (SPD): So viel Selbsterkenntnis hätten wir Ihnen gar nicht zugetraut! – Weitere Zurufe von der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)
Herr Al-Wazir, ich weiß, bei Ihnen ist die All-Kompetenz gegeben. – Ich bin kein Spezialist für das Vergaberecht. Deshalb halte ich mich in der speziellen Frage sehr zurück – auch was die rechtliche Bewertung betrifft –,
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie tragen aber selbstbewusst vor! – Weitere Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
ob es unzulässig ist, wenn die Vergabestelle nach der Vergabeentscheidung bei der Bedarfsstelle nachfragt, ob die vorgesehene Vergabe im Sinne der Bedarfsstelle ist.
(Nancy Faeser (SPD): Es geht nicht um eine Nachfrage, sondern um die mündliche Zustimmung des Ministerpräsidenten!)
Mit Verlaub gesagt, das kann ich mir nicht vorstellen. Frau Kollegin Faeser, wenn das aber rechtlich nicht in Ordnung sein sollte, dann müsste man eher einmal über die Rechtslage nachdenken.
Meine Damen und Herren, ich darf zusammenfassend das sagen, was ich im Innenausschuss in der letzten Woche gesagt habe. Was wir hier vorgefunden haben, sind ein paar aus dem Gesamtzusammenhang gerissene E-Mails, mit denen die GRÜNEN daherkommen und versuchen, die im letzten Jahr abschließend geklärte Vergabe eines Dienstleistungsauftrags an ein Seligenstädter CDU-Mitglied hier erneut zu skandalisieren. Man muss dazu feststellen: Die GRÜNEN haben tatsächlich nichts Neues zu bieten. Deshalb haben sie – auch das habe ich schon damals so formuliert – ein wenig noch nicht ganz verwelktes Grünzeug in ihre abgestandene Suppe gerührt und servieren das schale Gericht erneut.
Herr Klose hat gesagt, es sei etwas faul in Hessen. Ich kann das bestätigen. Wenn hier etwas faul ist, Herr Kollege Klose, dann Ihre abgestandene Suppe.
(Heiterkeit und Beifall bei der FDP und bei Abge- ordneten der CDU – Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Danke, Herr Greilich. – Für die Landesregierung hat sich Herr Finanzminister Dr. Schäfer zu Wort gemeldet.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor knapp einem Jahr hatten wir Gelegenheit, uns mit IT-Vergaben, die von der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung durchgeführt wurden, in den Gremien des Hessischen Landtags ausführlich zu beschäftigen.
Wir haben damals zur Kenntnis nehmen und bedauern müssen, dass ganz wesentliche Teile der Vergabestruktur der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung über einen längeren Zeitraum den rechtlichen Anforderungen nicht genügt haben. Dies habe ich in Person, dies haben die Kolleginnen und Kollegen der Regierung an den unterschiedlichsten Stellen sehr deutlich ausgesprochen, und wir sind für diese Fehler eingestanden. Möglicherweise haben wir die politische Siegerehrung versäumt, den Verursachungsbeitrag der Opposition nicht hoch genug gewürdigt, sodass Sie sich genötigt fühlen, ein Jahr
In der Debatte ist aber eines deutlich geworden. Der äußere Sachverhalt, wie er sich darstellt, ist bereits im Jahre 2010 ausführlich erörtert und in den Gremien von links nach rechts und zurück ventiliert worden. Jetzt sind einige vermeintliche Dokumente eingeführt worden, die bei genauer Betrachtung nicht in jedem Einzelfall den Anforderungen, die formuliert worden sind, gerecht werden.
Herr Abg. Klose, wenn Sie einfordern, dass andere zu ihren Fehlern stehen sollen, dann wäre es nur billig und recht gewesen, wenn Sie sich in Ihrer Rede hierhin gestellt und gesagt hätten: „Die Behauptung in unserer Pressekonferenz, der Vergabevermerk sei im Innenministerium geschrieben worden,“ – Sie haben vom „Herzstück der Vergabe“ gesprochen – „war ein falscher Vortrag, und ich hätte bei aufmerksamer Lektüre der Unterlagen, die mir zur Verfügung gestellt worden sind, auch erkennen können, dass das ein falscher Vortrag war.“ Das hätte zur Ehrlichkeit gehört, Herr Klose.
Ich habe Ihnen das nämlich im Ausschuss ausführlich vorgetragen. Der Vergabevermerk vom 19. November 2008 – ich habe ihn sogar mitgebracht, Herr Präsident, und halte ihn gerade hoch – ist in der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung abschließend formuliert worden. Anders, als Sie behaupten, ist der Vergabevermerk eben nicht zwischen den Häusern hin- und hergeschickt worden. Es waren andere, vorbereitende Unterlagen.