Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Frankenberger hat eben davon gesprochen, dass wir, die Mitglieder der CDU-Fraktion, uns zu unserem Koalitionspartner äußern sollen. Das machen wir natürlich gerne. Denn wir sind auf diesen Koalitionspartner außerordentlich stolz.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und bei der FDP – Lachen bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Die FDP arbeitet nicht nur in diesem Parlament hervorragend. Sie hat bei der letzten Wahl aufgrund des Votums der Wählerinnen und Wähler nicht die von Ihnen genannten Prozentzahl, sondern über 16 % erzielt. Bekanntlich wird die Zusammensetzung der Parlamente durch Wahlentscheidungen und nicht durch Ihre Aussagen oder durch Umfragen bestimmt. Das ist auch gut so.
Sie haben vor allem gesagt, wir sollten etwas zur FDP sagen. Ich kann Ihnen auch etwas zur Landesregierung sagen. Die Landesregierung hat zu dieser Fragestellung – in diesem Fall vertreten durch Herrn Minister Posch – ebenfalls hervorragende Arbeit geleistet. Das kann man schon daran erkennen, dass Sie erwähnt haben, dass es gelungen ist, die Straßenbau- und die Straßenverkehrsverwaltung in Hessen so gut aufzustellen, dass sie sogar gegenüber Privaten außerordentlich wettbewerbsfähig geworden ist. Wenn eine öffentliche Verwaltung das schafft, dann muss sie verdammt gut geführt sein.
Es ist also gelungen, die Straßen- und Verkehrsverwaltung in Hessen sehr gut aufzustellen. Aber nichts ist so gut, als dass es nicht noch verbessert werden könnte. Deswegen gibt es diesen Gesetzentwurf, der hier eingebracht wurde und der dazu führen wird, dass wir die Mittel so einsetzen, dass das bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt. Dabei geht es um konkrete Maßnahmen des Straßenbaus und des Radwegebaus, die Erhaltung der Straßen und die Verbesserung der Infrastruktur. Denn das sind die Aufgaben, die wir von den Bürgerinnen und Bürgern gestellt bekommen haben. Wir wollen die Mittel der Bürgerinnen und Bürger effizient einsetzen.
Das tun wir, indem wir versuchen, sie in die Maßnahmen zu investieren, die wichtig und notwendig sind, die den Bürgern dienen. Auf der anderen Seite – das ist Gegenstand dieses Gesetzentwurfs – versuchen wir, den Anteil, der an Ausgaben für die innere Verwaltung benötigt wird, zu reduzieren. Das ist mit diesem Gesetzentwurf hervorragend gelungen.
Im Rahmen der Anhörung gab es eine Kritik der Bediensteten, die uns sehr am Herzen liegen, weil sie hervorragende Arbeit machen. Herr Minister Posch, bitte geben Sie diesen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Straßen- und Verkehrsverwaltung in Hessen weiter, die wirklich eine gute Arbeit machen, die wesentlich dafür verantwortlich sind, dass die Sicherheit auf unseren Straßen immer besser wird und dass, Gott sei Dank, die Anzahl der Verkehrstoten und -verletzten sinkt. Insoweit ist das eine außerordentlich wichtige Aufgabe, die hier gut gemacht wird.
Wir wollen diese Struktur nun weiter optimieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben durch ihre Vertreter in der Anhörung zu Recht kritisiert, dass es wichtig ist, dass geschaffene Strukturen auch eine gewisse Zeit dienen sollen und durch eine Befristung nicht schon wieder in absehbarer Zeit infrage stehen sollten. Es war die Anregung der Bediensteten, die Befristung aus diesem Gesetzentwurf herauszunehmen. Es war eine Befristung von sechs Jahren vorgesehen. Deswegen haben die Fraktionen von CDU und FDP einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem diese Befristung herausgenommen wird, sodass dem Wunsch der Bediensteten, der in der Anhörung zum Ausdruck kam, ebenfalls Rechnung getragen wurde. Insoweit haben wir diesen Änderungsantrag hier eingebracht, der heute auch in dieser Form mit abgestimmt werden soll und in das Gesetz einfließen kann.
Alles in allem ist festzustellen: Es ist ein gutes Gesetz. Es dient den Interessen der Menschen in unserem Land. Es berücksichtigt die berechtigten Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hessen ist auch mit diesem Gesetz für die Zukunft gut aufgestellt. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Caspar, herzlichen Dank für den Dank, den Sie an die Straßen- und Verkehrsverwaltung ausgesprochen haben. Ich will das gerne unmittelbar weitergeben, denn der Präsident ist heute hier anwesend. Ich bedanke mich recht herzlich für das Engagement aller Mitarbeiter in der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung. Vielen herzlichen Dank. Ich glaube, das Gesetzgebungsverfahren ist Anlass genug, das zu sagen.
Ich will es aber in zweierlei Hinsicht sagen: Das gilt nicht nur für das alltägliche Engagement für die Verkehrssicherheit auf unseren Straßen sowie dafür, Straßen zu planen und zu bauen, sondern das gilt auch für die Reformbereitschaft der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung, sich neuen Herausforderungen zu stellen. Deswegen sage ich einen herzlichen Dank an die Straßen- und Verkehrsverwaltung für die Kooperation bei der Formulierung dieses Gesetzentwurfs. Vielen herzlichen Dank auch insoweit.
Ich habe das mit Interesse verfolgt. Wenn man sieht, was die Opposition sagt, zieht man ein Resümee. Ich habe den Eindruck, Sie haben von einem anderen Gesetzentwurf gesprochen. Herr Frankenberger, ich will Ihnen etwas sagen: Wenn Sie meinen, aus welchen Gründen auch immer, hier den Popanz der Privatisierung in den Raum stellen zu müssen, dann will ich Ihnen sagen, wie das aussähe. Dann könnten wir eine GmbH machen, dann könnten wir Private beteiligen, und die würden künftig die Straßen bauen und für die Erhaltung sorgen. Können Sie mir sagen, dass das in irgendeinem Punkt in diesem Gesetzentwurf steht?
Hier halten wir an den vorhandenen, herkömmlichen und bewährten Strukturen fest. Deswegen tun Sie nicht so, als würden wir etwas anderes machen. Das hat mit der Realität überhaupt nichts zu tun.
Meine Damen und Herren, Herr Caspar hat eben zu Recht darauf hingewiesen: Die Tatsache, dass wir in zwei Bereichen Straßenmeistereien überprüft haben, ob das privat oder öffentlich besser geht, und dass wir zu dem Ergebnis gekommen sind, dass die bisherigen Strukturen ausreichend sind, das effizient zu machen, ist ein Dankeschön an die bisherigen Strukturen und hat mit Privatisierung nichts zu tun. Bauen Sie doch bitte keinen Popanz auf, wo er beim besten Willen nicht aufzubauen ist. Sie erwecken wirklich den Eindruck, Sie haben keine anderen Argumente gefunden, um gegen den Gesetzentwurf zu sein. Deswegen bauen Sie etwas auf, um anschließend darauf herumzuschlagen. Das ist nicht unbedingt seriös, verehrter Herr Frankenberger.
Wenn der Landkreistag sagt, die bisherige Organisation habe sich bewährt, dann ändert das nichts an der Tatsache, dass man sie noch optimieren kann. Deswegen will ich zu den drei Punkten, die hier eine Rolle spielen, etwas sagen. Ja, wir gehen über von der Ämterstruktur hin zu einer Spartenorganisation. Warum? Weil sich die Anforderungen an die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung in den letzten Jahren erheblich verändert haben. Wir alle wissen doch, dass im Vordergrund zukünftig nicht in erster Linie die Planung von Neuem steht, sondern im Vordergrund steht die Erhaltung dessen, was wir haben. Das ist eine prioritäre Aufgabe. Deswegen macht es Sinn, vor diesem Hintergrund eine Spartenorganisation einzuführen. Das ist im Einzelnen dargestellt worden: die Sparten Planung, Bau, Verkehr und Betrieb.
Ich glaube, das ist ein richtiger Weg. Das führt auch dazu, dass wir eine Verwaltungsebene einsparen. Es macht doch Sinn, darüber nachzudenken, ob ich Verwaltung effizient gestalten kann. Wenn ich eine Verwaltungsebene einspare, dann ist das ein Beitrag zu mehr Effizienz und gleichzeitig auch ein Beitrag dazu, weniger Kosten für Administration auszugeben. Dem fühlen wir uns verpflichtet.
Ich habe es schon gesagt: Die Voraussetzungen und die Bedürfnisse haben sich geändert. Die Alternative wäre in der Tat gewesen, zu sagen: Wir führen eine Ämterdiskussion, lösen zwei auf und schaffen dafür ein neues. – Meine Damen und Herren, nein, wir haben uns entschieden, einen anderen Weg zu gehen, auch um die Arbeitsplätze in der Region zu belassen. Die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung ist per se eine Verwaltung, die so angelegt werden muss, die Aufgaben vor Ort abzuarbeiten. Deswegen kann sie nicht ausschließlich zentral organisiert werden.
Ja, ich bekenne mich dazu: Es geht auch um Einsparung. Wir können nicht auf der einen Seite von der Bevölkerung eine Schuldenbremse verlangen und sie darüber abstimmen lassen, und anschließend dieser Aussage keine Tatsachen folgen lassen.
Verehrter Herr Frankenberger, wenn ich Sie daran erinnern darf: Einsparungsnotwendigkeiten hätte es auch dann gegeben, wenn wir die Organisationsreform nicht vorgenommen hätten. Sie wissen, dass wir das Thema Einsparung schon diskutiert haben, bevor dieser Gesetzentwurf überhaupt das Licht der Welt erblickt hat, weil diese Koalition dazu steht, dort zu sparen, wo das vertretbar ist, ohne die Leistung der Verwaltung zu minimieren. Das gelingt in diesem Fall.
Ich will noch einen Punkt ansprechen: „Die Kommunen haben in Zukunft keinen Ansprechpartner.“ Meine Damen und Herren, der Unterschied besteht darin: Heute habe ich ein Amt. Künftig habe ich die regionalen Bevollmächtigten. Das heißt, für die Kommunen gibt es in gleicher Weise einen Ansprechpartner, wie das bisher der Fall war.
Ich will auch zu dem letzten Punkt noch etwas sagen. Sie haben hier schon wieder gemutmaßt: „Die Ermächtigungsgrundlage ist das Einfallstor, in Zukunft alles auf den Kopf zu stellen.“ Dazu darf ich Ihnen sagen – Herr Frankenberger, das wissen Sie –: Diese Ermächtigungsgrundlage hat es schon in der Vergangenheit gegeben. Sie wissen, dass wir mit dieser Ermächtigungsgrundlage sorgfältig umgegangen sind. Das wird auch in Zukunft der Fall sein. Wenn Sie sich von einem Gesetz verabschieden, das in Ihrem Verantwortungsbereich genau diese Ermächtigungsgrundlage schon enthalten hat, dann weiß ich nicht, warum Sie auch insoweit einen Popanz aufbauen, um eine Begründung dafür zu haben, das Gesetz abzulehnen. Meine Damen und Herren, das ist in höchstem Maße unredlich.
Meine Damen und Herren, ich bin sicher: Mit diesem Gesetzentwurf wird viel erreicht. Wir leisten einen Beitrag zum Einsparen. Wir leisten einen Beitrag zu mehr Effizienz. Herr Caspar und Herr Müller, ich will das ausdrücklich bestätigen: Das dient alles dem Zweck, Verkehrssicherheit und damit Mobilität in unserem Land sicherzustellen.
Wir alle gemeinsam wissen, in welchem Umfang Mobilitätssicherung für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes wichtig ist. Insoweit bitte ich um Ihre Zustimmung. – Vielen herzlichen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Minister Posch. – Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Wir haben zuerst über die beiden Änderungsanträge abzustimmen.
Ich rufe den Änderungsantrag Drucks. 18/5038 der Fraktion DIE LINKE auf. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, GRÜNE und LINKE. Dagegen? – CDU und FDP. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Dann rufe ich den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucks. 18/5056, auf. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Dagegen? – Keiner. Enthaltungen? – DIE LINKE. Damit ist dieser Änderungsantrag einstimmig verabschiedet.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften in der Form des Änderungsantrags. Wer hier seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. Dagegen? – SPD, GRÜNE und LINKE. Dann stelle ich fest, dass mit der Mehrheit von CDU und FDP der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften in zweiter Lesung beschlossen und damit zum Gesetz erhoben wurde.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte am Universitätsklinikum Gießen und Marburg – Drucks. 18/5047 zu Drucks. 18/4678 zu Drucks. 18/4314 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zu dem Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Verantwortung gegenüber den Beschäftigten des Universitätsklinikums Gießen-Marburg endlich gerecht werden – Drucks. 18/5048 zu Drucks. 18/4680 –