Protokoll der Sitzung vom 01.02.2012

Für die Sicherheitsbehörden und den Staat gilt das, was auch in den vergangenen Jahren gegolten hat: Freiheit und Sicherheit bleiben zwei Seiten der gleichen Medaille. Die aktuelle Debatte der vergangenen Wochen ist nur eine von vielen. Das Spannungsfeld zwischen dem gebotenen Schutz der Grundrechte, insbesondere des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung und der Notwendigkeit der Sicherheitsbehörden, die nötigen Mittel zur Bekämpfung schwerer und schwerster Straftaten an die Hand zu bekommen, bleibt immer gleich und muss immer wieder neu beantwortet werden. Die jüngste Debatte auf Bundesebene zur Vorratsdatenspeicherung ist nur ein Aspekt. Wir haben auch in der Vergangenheit die gleichen Fragen lösen müssen.

Herr Kollege Heinz, darf ich Sie bitten, zum Schluss zu kommen?

Sehr gerne. – Diese Auseinandersetzungen, die wir immer wieder dazu führen, sind richtig und wichtig. Sie wird von jedem mit einer etwas anderen Nuance beantwortet. Der Blick zurück zeigt aber, dass wir als Parlamentarier es im Großen und Ganzen eigentlich immer geschafft haben, diesen scheinbaren Widerspruch aufzulösen – ich nenne nur drei Stichworte: Videoüberwachung, Online-Durchsuchung, automatische Kennzeichenlesegeräte. In all diesen Fällen ist es gelungen, am Ende verfassungskonforme Lösungen zu finden,

(Günter Rudolph (SPD): Nachdem Karlsruhe Sie gestoppt hat, ja!)

die den Grundrechtsschutz ausreichend gewährleisten.

Zusammenfassend kann ich sagen, dass es beim Datenschutz schon lange um mehr als um die Bedrohung der Freiheitsrechte durch den Staat geht; denn mindestens genauso große Herausforderungen gibt es auf der privaten Ebene. Sofern das Internet betroffen ist, spielen Staatsgrenzen schon lange keine Rolle mehr.

Bürger tragen Verantwortung für ihre Daten. Aus dieser Verantwortung kann man sie nicht entlassen. Sie müssen aber geschützt werden, wenn sie die Folgen ihres Han

delns nicht absehen können. Ganz besonders gilt diese Schutzpflicht für Jugendliche.

Bei allen staatlichen Eingriffen, über die wir in der Vergangenheit gestritten haben, über die wir heute streiten und über die wir künftig streiten werden, gilt, dass wir als Parlamentarier weiter daran arbeiten werden, einen schonenden Ausgleich zu finden zwischen der informationellen Selbstbestimmung und der notwendigen und wichtigen Arbeit der Sicherheitsbehörden. Es gibt nie nur eine Seite, sondern es gibt zwei Seiten der gleichen Medaille.

Herr Kollege Heinz, Sie sind ein lieber Mensch, aber Sie müssen jetzt zum Schluss kommen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank. – Das Wort hat der Herr Abg. Wilken, DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, Herr Prof. Ronellenfitsch! Die technischen Entwicklungen in der Informations- und Kommunikationstechnik machen Datenschutz und den Datenschutzbeauftragten immer wichtiger. Der Schutz der Grundrechte, namentlich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, wird durch die Entwicklungen in der Informations- und Kommunikationstechnik und deren Gefahren immer wichtiger.

Insbesondere am Datenschutz, am Umgang mit den Daten und Datenspuren der Menschen wird deutlich, wie demokratisch und wie rechtsstaatlich ein System und unsere Gesellschaft sind. Bürgerinnen und Bürger müssen wissen können, wer Daten von ihnen hat, was damit gemacht wird und welchem Zweck sie dienen. Nur dann können sie selbstbestimmt handeln.

Das ist Grundvoraussetzung einer demokratischen Gesellschaft. Doch nie zuvor in der Geschichte konnte unser aller Verhalten, unser ganzes Leben technisch so perfekt und vollständig abgebildet werden wie in der heutigen Informationsgesellschaft. Wir sind keineswegs am Ende dieser Entwicklung angelangt.

Machen wir uns doch klar: Nicht nur unser Computer und unser Mobiltelefon sind digital. Auch viele weitere Gegenstände unseres Alltags und die vielfältigen Verwendungen dieser Geräte hinterlassen eine Datenspur, die dem jeweiligen Nutzer in den meisten Fällen unmittelbar zugeordnet werden kann.

Ich will auf ein Beispiel Bezug nehmen, das Sie in Ihrem Bericht erwähnt haben. Inzwischen können digitale Zähler den Strom- und Gasverbrauch in unseren Büros und Wohnungen sekundengenau erfassen. Diese Daten werden zu einem vollkommen legitimen Zweck gewonnen, nämlich dazu, den Energieverbrauch zu steuern und zu senken.

Doch in der Nutzung dieser Ressourcen spiegeln sich unsere Tagesabläufe wider. Damit haben sie ein hohes Ausforschungspotenzial. Langfristige Aufzeichnungen, Speicherungen und Verknüpfungen verstärken dies und die damit drohenden Grundrechtsverletzungen.

Die umfassende Ausforschung unseres Alltags und die zunehmenden Möglichkeiten der Überwachung beschränken sich schon lange nicht mehr auf staatliche Stellen. Darauf haben wir gemeinsam reagiert und gesagt, dass auch private Stellen – Arbeitgeber, Banken, Versandhandel – datenschutzrechtlich überprüfbar sein müssen. Diese müssen auch von Ihnen überprüft und beobachtet werden.

Wir bewegen uns – die meisten von uns, ohne es zu wissen – in einer Überwachungsgesellschaft. Diese ist im Unterschied zum an die Wand gemalten Überwachungsstaat dadurch gekennzeichnet, dass es eine sehr weitgehende Registrierung und Kontrolle geben kann, ohne dass alle Daten und Informationen bei einer zentralen Stelle zusammengeführt werden. Überwachung – auch darauf haben Sie hingewiesen, Herr Ronellenfitsch – wird von einer Vielzahl unterschiedlicher Akteure mit durchaus unterschiedlichen Intentionen vorgenommen. Merkmal der Überwachungsgesellschaft ist die dauernde Beobachtung als allgemeine, vielfach unbewusste Normalität.

Jemand, der sich dieser Beobachtung und Bewertung bewusst entzieht, verhält sich auffällig, macht sich gerade dadurch verdächtig und setzt sich Rechtfertigungszwängen aus. Wer damit rechnen muss, immer und überall beobachtet zu werden, sei es durch öffentliche bzw. staatliche oder durch private Stellen, durch auf den Gehweg gerichtete Videokameras, durch Vorratsdatenspeicherung seiner Kommunikationsdaten oder durch die sekundengenaue Erfassung des Energieverbrauchs, die ein hohes Ausforschungspotenzial bezüglich der Lebensgewohnheiten der Betroffenen in sich birgt, wird sein Verhalten ändern und anpassen.

Darin sehen wir drohende Gefahren für unsere Demokratie. Demokratie braucht den Widerspruch, der aus der Sorge um die lebendige Demokratie, um die Grund- und Menschenrechte entsteht. Überwachung und Ausforschung sollen genau das verhindern.

Meine Damen und Herren, der Hessische Datenschutzbeauftragte hat uns auch in diesem Jahr einen umfangreichen Bericht vorgelegt. Dafür gebührt ihm sowie seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch von unserer Seite Dank und Anerkennung.

(Beifall bei der LINKEN)

Der Umgang des Staates mit den Daten seiner Bürgerinnen und Bürger sowie der Privatwirtschaft mit den Daten ihrer Kunden und Mitarbeiter zeigt allerdings, wie es um unsere Rechtsstaatlichkeit und Demokratie bestellt ist. Deshalb wünschen wir LINKE uns künftig einen weniger umfangreichen Bericht, aber nicht etwa, weil Sie weniger kritisch sein oder über vieles hinwegsehen sollten, oder auch nicht, weil die Bürgerinnen und Bürger weniger sensibel sein sollten.

Dies wünschen wir uns vielmehr, weil die schwarz-gelbe Regierungskoalition endlich dazulernen möge und infolgedessen bei der Gesetzgebung den Datenschutz und seine verfassungsrechtlichen Anforderungen endlich mehr beachten sollte. Sie sollte sich wenigstens die in den Anhörungen geäußerten Bedenken des Datenschutzbe

auftragten zu Herzen nehmen und ihre Gesetzentwürfe entsprechend verändern.

Ich will an dieser Stelle nur auf das hessische Strafvollzugsgesetz und das Dolmetscher- und Übersetzergesetz hinweisen. Diesbezüglich wurden erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken geäußert, im Gesetzgebungsverfahren aber nicht berücksichtigt. Ähnliches gilt für die Neuregelung der Rundfunkgebühren, die aus datenschutzrechtlicher Sicht katastrophal ist.

Auch bei den von Schwarz-Gelb insbesondere zum Zweck der Kostenersparnis gepriesenen Public-PrivatePartnership-Projekten ist es nicht gut um den Datenschutz bestellt. Dies ist nachzulesen bei den Erkenntnissen der Prüfung des Justizzentrums Wiesbaden. Eine unklare Verteilung von Verantwortlichkeiten geht ausgerechnet in einem sensiblen Bereich wie der Justiz zulasten des Datenschutzes. Die Landesregierung vermeldet dazu übrigens lapidar, sie stimme den Ausführungen des Datenschutzbeauftragten zu.

Was tun Sie jetzt? Ich kehre einmal zum deutschen Sprachgebrauch zurück, Herr Hahn. Was tun Sie jetzt? Sagen Sie doch einmal, was Sie jetzt ändern wollen.

Die Landesregierung und der Hessische Landtag sollten den Datenschutzbericht ernst nehmen und die Grundrechte der Hessinnen und Hessen achten, damit Sie auch zukünftig sagen können, dass Sie mit der finanziellen und personellen Ausstattung zufrieden sind, Herr Ronellenfitsch. Ich hoffe, dass das auch in den nächsten Jahren so sein wird, trotz der vereinbarten Schuldenbremse. Ihre Arbeit muss trotz Schuldenbremse sichergestellt sein, damit es nicht – jetzt nähere ich mich ihrem Vortragsstil an – nach dem häufigen Motto der Landesregierung abläuft: „Dirty Deeds Done Dirt Cheap“.

Vielen Dank, meine Damen und Herren. Dem oder der Ersten, der oder die mir den Zitatnachweis der letzten Worte liefert, spendiere ich gerne ein Bierchen.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Abg. Wilken. – Das Wort hat Herr Kollege Günther Rudolph, SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Hahn – ich sage einmal: Herr Abg. Hahn, weil Sie in den Abgeordnetenreihen sitzen –, Sie können das ganz entspannt angehen.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das tue ich immer!)

„Immer“ glaube ich Ihnen nicht, aber das ist eher Ihr Problem. – Wir beschäftigen uns durchaus mit dem Thema Datenschutz. Deswegen will ich zunächst sagen: Wir sind froh, dass seit dem 01.07. des vergangenen Jahres die Zusammenlegung der Aufgaben der Behörden des Datenschutzbeauftragten und des RP für die Kontrolle des Datenschutzes in einer Hand zustande gekommen ist. In aller Bescheidenheit, Herr Hahn: Daran haben wir, insbesondere die Kollegin Faeser, einen nicht ganz unbeteiligten Eindruck, nein, Anteil.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das stimmt auch!)

Eindruck, jawohl, aber Anteil auch. – Wir sind trotzdem dankbar, dass es am Schluss gelungen ist, dass alle Fraktionen in diesem Landtag dafür gestimmt haben. Denn es wird im Ergebnis, wenn die Anlaufschwierigkeiten überwunden sind, zu einer deutlichen Stärkung der inhaltlichen Arbeit des Datenschutzbeauftragten kommen.

Deswegen, Herr Prof. Ronellenfitsch, Ihnen und Ihren Mitarbeitern zunächst ein Dankeschön, auch für die Arbeit mit der Zusammenlegung. Damit sind Sie am Beginn, aber es wird dem Datenschutz in Hessen und damit den Bürgerinnen und Bürgern wesentlich helfen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Ich will aber auch kritisch hinzufügen: Wir hätten uns gewünscht, dass mehr Mitarbeiter mit der entsprechenden Sachkompetenz von Darmstadt nach Wiesbaden wechseln. Jetzt müssen die Stellen ausgeschrieben werden, und das dauert etwas, und Sie wollen tätig werden. Deswegen begrüße ich ausdrücklich, dass ein Schwerpunkt Ihrer zukünftigen Arbeit die Überwachung des nicht öffentlichen Bereichs werden soll. Ich glaube, das ist dringend notwendig.

Sie haben es angesprochen, Herr Kollege Heinz. Herr Kollege Wilken hat es auch angesprochen. Wir alle stellen fest, und wir alle sind Teil des Problems, dass wir mittlerweile gläsern sind. Wir alle tragen dazu bei, dass Daten über uns erfasst werden. Vielleicht – das gebe ich leicht kritisch zu – sind wir auch zu sorglos, wie Daten erfasst werden können. Die Frage, ob die totale Erfassung des Menschen mit Daten mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch in Einklang steht, ist spannend.

Herr Prof. Ronellenfitsch, das ist nicht nur eine Frage von Juristen, sondern es ist auch eine Frage, wie wir dem Einhalt gebieten. Ich sehe, dass Facebook nun eine Chronik für alle Nutzer einführen will. Das birgt neue Risiken. Denn wenn Daten erst einmal im weltweiten Netz erfasst sind, dann sind sie da. Das muss uns gemeinsam nachdenklich stimmen.

Wir haben die Beispiele durchaus vor Augen, wo Profile von Menschen erstellt werden. Ich nehme das Beispiel, dass die Schufa Auskünfte erteilt, auch differenziert nach bestimmten Stadtteilen, nach Sozialstrukturen. Das sind Entwicklungen, denen wir gemeinsam entgegenwirken müssen. Deswegen begrüßen wir diesen Schwerpunkt ausdrücklich, Herr Prof. Ronellenfitsch. Sie müssen dann natürlich über die entsprechenden personellen und inhaltlichen Ressourcen verfügen, damit Sie das machen können.

Sie haben kritisch angeführt, Herr Kollege Heinz auch, aus Europa droht – ich will es etwas locker formulieren – Ungemach. Das ist nicht der erste Bereich. Die Europäische Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2010 hat mit dafür gesorgt, dass wir in Hessen endlich tätig werden können, die Unabhängigkeit der Kontrollinstanzen zu gewährleisten.

Ja, zunächst einmal wurde es auch in Hessen kritisch gesehen, dass man die administrative Ebene nicht von einer legislativen trennen könne. Ich glaube, es ist uns gelungen, und die Aktualisierung des Datenschutzrechtes muss dem konsequent Rechnung tragen. Wir tragen in Hessen auch dazu bei, dass wir es parlamentarisch aufwerten. Ich glaube, das ist in den wenigsten Länderparlamenten der Fall. Wir sollten das auch konstruktiv begleiten.

Die sozialen Netzwerke stärker auch in den Fokus unserer politischen Arbeit zu rücken, will ich von unserer Seite

ausdrücklich einfordern; denn ich glaube, dass das ein Instrumentarium ist, mit dem viel Missbrauch getrieben werden kann. Wir sehen es, und deswegen müssen wir den gesellschaftspolitischen Fokus darauf lenken.

(Beifall bei der SPD)