Liebe Freunde, es gibt eine Beschlussempfehlung, die heißt: Dem Plenum wird empfohlen, den Tätigkeitsbericht zur Kenntnis zu nehmen und darüber eine Aussprache zu führen. – Das haben wir jetzt gemacht. Das brauchen wir nicht mehr zu beschließen, davon gehe ich aus. Wenn wir alle der Meinung sind, dass wir eine Aussprache geführt und den Bericht zur Kenntnis genommen haben, müssen wir das nicht mehr beschließen. – Dann stelle ich
Die Beschlussempfehlung lautet – da bin ich mir sogar mit mir selbst einig –: Das ist zur Kenntnis zu nehmen und eine Aussprache durchzuführen. – Dieser Beschlussempfehlung sind wir hier im Parlament nachgekommen. Damit ist das erledigt. Wir brauchen nicht zu beschließen, dass wir das machen, was wir gerade gemacht haben, meine Damen und Herren. – Dann stelle ich fest, dass der Punkt abgeschlossen ist.
Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses zu den Ersuchen der Staatsanwaltschaft über die Genehmigung von Strafverfahren gegen Abgeordnete des Hessischen Landtags – Drucks. 18/5163 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, dem Ersuchen stattzugeben.
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Meine Damen und Herren, ich weise Sie darauf hin, dass nach § 96 unserer Geschäftsordnung ohne Aussprache über die Empfehlung abzustimmen ist. Ich habe zwei Wortmeldungen zu persönlichen Erklärungen vorliegen, einmal von dem Kollegen van Ooyen und einmal von der Frau Abg. Wissler. Unter § 81, Persönliche Bemerkungen, heißt es:
Das Mitglied des Landtags darf nur Angriffe auf die eigene Person zurückweisen oder eigene Ausführungen berichtigen.
Wenn keine Debatte stattgefunden hat, gibt es keine Angriffe auf die Person und die Sache. Deshalb kann ich persönliche Erklärungen nicht zulassen, meine Damen und Herren.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle sind uns sicherlich einig darüber, dass die Aufhebung der Immunität von Abgeordneten ein ganz besonderer Vorgang ist, der mit entsprechender Sensibilität zu behandeln ist. In § 81 unserer Geschäftsordnung heißt es:
Persönliche Bemerkungen sind erst nach Schluss der Beratung eines Gegenstandes oder im Falle der Vertagung am Schluss der Sitzung, jedoch vor der Abstimmung, zulässig; findet eine Abstimmung nicht statt, wird das Wort vor dem Aufruf des nächs
ten Tagesordnungspunktes erteilt. Die persönlichen Bemerkungen dürfen die Dauer von fünf Minuten nicht überschreiten.
Unsere Fraktion ist der Auffassung, dass der Vorgang der Immunitätsaufhebung an sich natürlich einen Angriff auf die eigene Person im Sinne des § 81 unserer Geschäftsordnung darstellt.
Es gab bisher keine Gelegenheit für die Betroffenen – auch nicht im Hauptausschuss, wo sie in geschlossener Sitzung nicht geladen waren –, Stellung zu nehmen. Aus unserer Sicht muss unseren Fraktionsvorsitzenden, die betroffen sind, die im Zusammenhang mit der Immunitätsaufhebung zwischenzeitlich auch in der Öffentlichkeit angegriffen wurden – ich verweise auf den Artikel von heute im „Wiesbadener Kurier“ und die Position und die Verunglimpfung durch – –
Herr Kollege Schaus, ich darf Sie bitten, zur Geschäftsordnung zu sprechen und nicht inhaltlich Stellung zu nehmen.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Ich weise darauf hin, dass die persönlichen Angriffe von heute durch die Abg. Wolff im Zusammenhang mit der Immunitätsaufhebung auch ein Vorgang sind, der in dieser Besonderheit unseren Abgeordneten die Möglichkeiten geben muss, dazu vor der Abstimmung aller Abgeordneten Stellung zu nehmen, damit sie ihre Entscheidung im Lichte dieser Stellungnahmen treffen können. Es handelt sich hier nicht um Steuerflucht, es handelt sich nicht – –
Herr Kollege Schaus, ich bitte Sie noch einmal sehr freundschaftlich – das ist das letzte Mal, dass ich das freundschaftlich mache –: Sprechen Sie zur Geschäftsordnung, und dann können wir im weiteren Verfahren fortgehen.
Herr Präsident, es geht hier um ein politisches Verfahren. Das ist ganz eindeutig so. Es wäre undemokratisch, wenn unsere Fraktion – –
Herr Kollege Schaus, ich habe Sie zweimal gebeten, zur Geschäftsordnung zu sprechen. Sie haben jetzt erneut zur Sache gesprochen. Deshalb muss ich Ihnen nun das Wort zu diesem Punkt entziehen.
Der Bericht des Hauptausschusses ist auf die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzungswoche zu setzen. Über die Empfehlung wird ohne Aussprache abgestimmt.
Das Mitglied des Landtags darf nur Angriffe auf die eigene Person zurückweisen oder eigene Ausführungen berichtigen.
Das bezieht sich auf die Debatte hier im Hause. Wenn es keine Aussprache gibt, kann es auch keine Zurückweisung geben. Sie haben nach § 88 der Geschäftsordnung lediglich die Möglichkeit, dass Ihre Fraktion nach der Abstimmung eine Erklärung zu ihrem Abstimmungsverhalten abgibt. Das ist nach der Geschäftsordnung die einzige Möglichkeit.
Herr Kollege Schaus, da ich ein friedlicher Mensch bin, gebe ich Ihnen noch einmal das Wort zur Geschäftsordnung. Aber ich bitte Sie, bei diesem Verfahren zu bleiben.
Herr Präsident, wir interpretieren die Geschäftsordnung an dieser Stelle anders, und deshalb beantrage ich eine Unterbrechung und die Einberufung des Ältestenrats, um diese Sache zu klären.
Meine Damen und Herren, die Einberufung des Ältestenrats ist beantragt worden. Dem komme ich natürlich nach. Ich berufe hiermit den Ältestenrat ein. Wir tagen dort, wo wir immer tagen. Die Sitzung ist unterbrochen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren: Ich eröffne wieder die Sitzung. Ich teile Ihnen mit, dass der Ältestenrat die Position des Präsidenten bestätigt hat, und rufe dann die Beschlussempfehlungen ohne Aussprache zur Abstimmung auf, zunächst Tagesordnungspunkt 32: Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses zu den Ersuchen der Staatsanwaltschaft über die Genehmigung von Strafverfahren gegen Abgeordnete des Hessischen Landtags, Drucks. 18/5163.
Wer dieser Beschlussempfehlung und dem Bericht zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Das sind SPD, GRÜNE und LINKE. Damit ist die Beschlussempfehlung so vorgenommen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zu dem Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend sichere und intelligente Stromnetze für die Zukunft – Drucks. 18/5171 zu Drucks. 18/4032 –
Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und