Danke, Herr Kollege Schaus. – Als nächster Redner spricht nun Kollege Greilich von der FDP-Fraktion. Bitte, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Übertragung des Tarifabschlusses auf die Landesbeamten beendet die Landesregierung und beendet diese Koalition ein in Teilen schlicht unwürdiges Schauspiel, bei dem mit aller Gewalt versucht wurde, sich mit verfassungsrechtlich höchst fragwürdigen Mitteln auf dem Rücken der Landesbeamten politisch zu profilieren.
Unser Vorwurf lautete, wie Sie wissen, dabei nie, dass die Landesregierung Ausgabendisziplin zeigen will. Allein, die Mittel, die Sie gewählt haben, nämlich die Nullrunde 2015 und die Deckelung auf eine 1-prozentige Erhöhung in den Folgejahren, waren genauso wie die Kürzungen bei der Beihilfe – im Paket gesehen, und darum geht es – nicht nur ein überzogenes Sonderopfer, sondern haben die Landesbeamten dauerhaft und vollständig von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt.
Angesichts dieser Tatsachen war es nicht verwunderlich, dass die Gewerkschaften Klagen initiiert und unterstützt haben. Aus unserer Sicht ist das nicht nur rechtlich absolut nachvollziehbar, sondern überdies auch notwendig, wenn man die Attraktivität des öffentlichen Dienstes und die Gewinnung neuer Fachkräfte für die Zukunft sichern will.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, kaum hatten Sie die Übertragung des Tarifergebnisses für dieses Mal angekündigt, kam schon die Retourkutsche vom hessischen Beamtenbund, der Ihnen sehr klar sagte, dass die anhängigen Klagen damit alles andere als erledigt seien. Diese Klagen sind von Ihrer Entscheidung unberührt.
Eines will ich in diesem Zusammenhang deutlich sagen: Mit diesem Kurswechsel, den Sie richtigerweise vollzogen haben – wahrscheinlich nach entsprechender Prüfung der Rechtslage und der Verfassungsgerichtsentscheidung –, haben Sie nur eines sichergestellt: die ansonsten sehr sichere Niederlage, wenn Sie Ihren Kurs wie vereinbart fortgesetzt hätten. Denn spätestens mit der nächsten 1-%-Runde wären Sie in die Verfassungswidrigkeit geraten, wenn dies nicht schon der Fall ist.
Sie befinden sich mit dem, was Sie bisher getan haben, auf einer Gratwanderung. Der Beamtenbund und die Gewerkschaft der Polizei haben mit ihren Klagen den Weg klargemacht. Jedenfalls werden wir in diesem Punkt noch eine sehr spannende Konkretisierung der Rechtslage bekommen: Waren Sie schon über der Grenze oder noch nicht? Politisch befanden Sie sich auf jeden Fall jenseits der Grenze, das ist der entscheidende Punkt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich wiederhole gern, dass wir uns über diese späte Einsicht der Koalition freuen; denn die hessischen Beamten haben es verdient, dass nach der tendenziell verfassungswidrigen Praxis der vergangenen beiden Jahre jetzt wenigstens das aktuelle Tarifergebnis übertragen wird. Auch ich persönlich freue mich, dass Sie sich – nachdem von Ihnen zuvor immer wieder in Abrede gestellt wurde, dass damit eine Veränderung verbunden ist – doch entschieden haben, die 41. Stunde bzw. die Gutschrift auf dem Lebensarbeitszeitkonto beizubehalten und damit auf unsere Linie einzuschwenken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass die Landesregierung nach langjährigem Streit nunmehr zu der Erkenntnis gelangt ist, ihren Weg so nicht weiterverfolgen zu können – und damit die Festlegung Ihres Koalitionsvertrags über den Haufen wirft –, ist erst einmal gut. Es hat allerdings den faden Beigeschmack – darauf wurde schon hingewiesen –, dass die für die Jahre 2015 und 2016 rechnerische Besoldungserhöhung von nur 0,5 % bestehen bleibt – und das ja auch mit einem Effekt für die Zukunft.
Das hat für Unruhe in den Amtsstuben gesorgt und tut es immer noch. Es sorgt für Unfrieden zwischen Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst, die nebeneinander sitzen und feststellen, wie unterschiedlich sie behandelt werden. Das hat viel Vertrauen zerstört und war, das will ich deutlich sagen, alles andere als ein Akt der Wertschätzung gegenüber denjenigen, die zu einem großen Teil, gerade in der Flüchtlingskrise, große Mehrbelastungen abfedern mussten und das gerne und engagiert getan haben.
Auch das will ich noch einmal sehr deutlich sagen. Umso schofeliger – wenn mir der Begriff erlaubt ist – oder umso weniger angemessen war es, wie Sie sich gegenüber den hessischen Beamtinnen und Beamten verhalten haben.
Ich will das in aller Kürze hier zusammenfassen. Die Motive Ihrer Entscheidung sind offensichtlich rein wahltaktischer Natur. Ich habe schon einmal davon geredet: Wie die Angst des Tormanns vor dem Elfmeter ist die Angst von Schwarz-Grün vor dem Wähler. Dem ist das geschuldet. Daneben gibt es den faden Beigeschmack, den ich schon genannt habe, und den bitteren Abgang, den das für die Landesbeamten sicherlich behalten wird.
Ich kann davon ausgehen: Die Beamten werden das nicht vergessen. Sie werden es Ihnen wahrscheinlich auch bei der nächsten Wahl entsprechend dokumentieren.
Herr Kollege Klee, Sie treten genauso wie ich nicht mehr an. – Es wird Ihnen nicht gelingen, den Beamten klarzumachen, dass sie von Ihnen gut behandelt wurden. Nein, Sie haben sie schofelig behandelt. Ich bleibe bei diesem Begriff.
Herr Kollege Greilich, danke. – Als nächster Redner spricht nun Kollege Frömmrich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Kollege, bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es werden immer wieder die gleichen Argumente vorgebracht. Man lässt sich gar nicht darauf ein, das vielleicht einmal mit dem einen oder anderen Argument zu vergleichen, das in solchen Diskussionen vorgetragen wird. Ich sage das gerade auch in Richtung der LINKEN. Dadurch werden die vorgetragenen Vorwürfe auch nicht richtiger.
In diesem Fall kann man das wirklich sagen. Das, was Sie da machen, ist der zehnte Aufguss mit den gleichen Argu
menten. Sie sind kein einziges Mal auf die Argumente eingegangen, die hier vorgetragen wurden. Sie gehen nicht auf unsere, die der Regierung und die in der Anhörung genannten Argumente ein. Sie sind also nicht bereit, dazuzulernen. Das muss man eben so sehen.
Zweitens. Herr Kollege, die Gerichte werden das irgendwann entscheiden. Ob das wirklich bis zum Bundesverfassungsgericht kommt, weiß ich nicht. Wenn aber, dann wird es das entscheiden.
Sie sollten einmal sinnerfassend lesen, was in dem Gesetzentwurf auf den Seiten hinsichtlich der Frage steht, wie die Parameter und die einzelnen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts abgeprüft wurden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner letzten Entscheidung sehr deutlich gemacht, welche Parameter erfüllt werden müssen. Wenn Sie sich einmal die Mühe machen würden, würden Sie sehen, dass sogar der erste Parameter, der vom Bundesverfassungsgericht festgelegt wurde, vom Land Hessen nicht gerissen wird. Deswegen muss hinsichtlich des zweiten und des dritten Parameters überhaupt nicht mehr geprüft werden.
Sie wollen sich also mit dem Thema nicht beschäftigen. Ich wollte es nur einmal gesagt haben, damit es wenigstens im Protokoll steht. Dann kann man es nachlesen.
Ich freue mich, dass wir die Übernahme des Tarifabschlusses für die Beamtinnen und Beamten im Gesetzentwurf verankert haben. Das geschah nach zwei Jahren, in denen die Beamtinnen und Beamten in Hessen einen erheblichen Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts beigetragen haben. In den Jahren 2017 und 2018 soll die Anpassung der Besoldung für die Beamtinnen und Beamten und für die Versorgungsempfänger auf der Grundlage des Tarifabschlusses erfolgen. Wir haben in den Debatten immer gesagt, dass wir bei der Haushaltskonsolidierung des Landes Hessen die Personalkosten nicht außen vor lassen können. Wenn man über 40 % Personalkostenanteil hat, kann man einen Haushalt nicht konsolidieren, wenn man das außen vor lässt. Das haben wir immer gesagt.
Wir haben auch immer gesagt, dass wir in Anbetracht der Schuldenbremse sehen müssen, dass wir die Haushalte so aufstellen, dass wir im Jahr 2020 die Vorgaben der Schuldenbremse erfüllen. Das haben immerhin 70 % der Bevölkerung in die Hessische Verfassung hineingebracht.
Wir haben mittlerweile die Situation, dass wir durch die Konsolidierungsbemühungen, die hier durch die Landesregierung, aber auch durch die zuständigen Abgeordneten des Hessischen Landtags gemacht wurden, zum ersten Mal seit 47 Jahren in der Lage waren, 200 Millionen € Schulden im Jahr 2016 zurückzuzahlen. Auf der Grundlage der Tatsache, dass wir eine gute Einnahmesituation haben, dass die Steuern sprudeln und dass wir bei der Konsolidierung so weit sind, dass wir sogar schon Schulden zurückzahlen können, ist es vollkommen richtig, die Beamtinnen und Beamten angesichts dieser Haushaltssituation zu beteiligen. Das werden wir hiermit machen.
Ab dem 1. Juli 2017 soll es eine lineare Erhöhung von 2 % geben. Es soll aber zumindest 75 € mehr geben. Das hat Herr Kollege Bauer vorhin nicht erwähnt. Ich will das aber sagen, weil es wichtig ist. Das ist z. B. gerade für die unteren Lohngruppen wichtig. In den Diskussionen hier wird oft vergessen, dass wir nicht nur Beamte mit der Besoldung A 13 und A 14 haben. Vielmehr haben wir auch noch Beamte der Besoldungsstufen A 5, A 6, A 7 und A 8. Für jemanden, der in der Endstufe 8 der Besoldungsgruppe A 5 ist, sind die 75 € nicht 2 %, sondern fast 3,5 %. Das zeigt, dass man diese besonderen Besoldungsgruppen auch im Blick hat. Deswegen ist, wie ich meine, der Vorschlag gut.
Die Anwärterbezüge sollen zum 1. Juli 2017 und dann zum 1. Februar 2018 um 35 € steigen. Wenn Sie sich das anschauen, werden Sie sehen, dass auch das deutlich mehr sein wird, nämlich um die 3 %. Es werden dann deutlich mehr als die 2 % sein, die bei den Tarifbeschäftigten vereinbart wurden.
Nach der Anpassung um 50 € im Jahr 2016 werden die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter um 35 € im Jahr 2017 und um 35 € im Jahr 2018 steigen. Das sind insgesamt 120 € zusätzlich. Ich finde, das kann man hier einmal erwähnen. Das ist für die Zukunft und für das Werben um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst wichtig.
Ich will die Frage des Jobtickets ansprechen. Das wird hier von der Opposition immer so ein bisschen weggenuschelt. Ich habe vorhin folgende Zwischenrufe gehört: „Hessen ist wieder weltweit führend“. Das ist Polemik.
Ich will Ihnen sagen, dass die Einführung des Jobtickets, also die Freifahrtberechtigung, wirklich ein toller Beitrag für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist. Eines ist uns sehr wichtig: Das ist aber auch ein Beitrag für den Umweltschutz und den Klimaschutz in Hessen. Das ist ein Zeichen. Das gibt es in keinem anderen Bundesland. Das gibt es nirgendwo außerhalb Hessens. Meine sehr verehrten Damen und Herren, vielleicht nehmen Sie das einfach einmal zur Kenntnis.
Wenn jemand vom Fritzlarer Bahnhof zum Kasseler Hauptbahnhof pendelt, zahlt er heute 1.580 € für die Jahresfahrkarte. Das wird er demnächst umsonst haben. Das ist aber nicht nur ein Jobticket. Das gilt nicht nur für den Weg zur Arbeit, sondern das wird in ganz Hessen gelten. Ab 19 Uhr wird er seine Familie mitnehmen können. Am Wochenende wird die Familie frei mitfahren. Das ist die richtige Entscheidung. Das ist sehr gut. Das ist ökologisch gut. Das ist für die Mitarbeiter gut. Meine Damen und Herren, ich würde mich freuen, wenn Sie wenigstens das begrüßen könnten.