Einmal unabhängig davon, wer zuständig ist, ein solches Gesetz einzubringen: Sie inklusive Herrn Innenminister Beuth verursachen ungefähr ein Jahr vor der Landtagswahl das größtmögliche Chaos mit einer unausgegorenen Wahlrechtsreform.
Ein kurzer Blick zurück. Trotz aller Hinweise verneinen Sie noch in diesem Jahr die Notwendigkeit, das Wahlgesetz ändern zu müssen, und das, obwohl – es wurde schon ausgeführt – Wahlkreise ungleich groß sind. Nicht einmal mehr als ein Jahr vor der Landtagswahl müsste uns eigentlich allen klar sein, jetzt nichts mehr am Wahlgesetz zu ändern – die Aufstellungsversammlungen laufen doch bereits.
Aber Sie lesen auch in der Zeitung, dass sie woanders schon laufen. – Schon gar nicht sollten die Regierungsfrak
tionen einseitig die Wahlgrundlagen ändern, und dreimal nicht sollten sie gegen den erklärten Willen der Gemeinden mit veralteten Daten und erkennbarem Willen zur Veränderung von Mehrheitsverhältnissen das Wahlgesetz ändern.
(Beifall bei der LINKEN – Zuruf des Abg. Holger Bellino (CDU) – Gegenruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))
Genau das aber machen Sie nun. Und mit welchem Ergebnis? – Nahezu alle Sachverständigen, Gemeinden und Gebietskörperschaften haben in aller Deutlichkeit gesagt, dass Ihre Reformabsichten ein einziger Murks sind.
Fest steht nun, dass wir weder mit dem alten Gesetz noch mit dem neuen eine rechtssichere Grundlage für die Landtagswahl haben. Herzlichen Glückwunsch, Herr Beuth – das haben Sie zu verantworten.
Weil Sie – nicht nur Sie, Herr Bellino, sondern auch weitere – uns LINKEN ja nie glauben und die Sprecher von CDU und GRÜNEN hier wieder so tun, als gäbe es gar kein Problem, will ich hier im Plenum einmal die Sachverständigen, betroffenen Gemeinden und Beobachter der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf zu Wort kommen lassen. Teile davon wurden bereits zitiert.
Wenn das vor den Staatsgerichtshof kommt, wird dieser im Lichte der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie der Rechtsprechung anderer Staatsgerichtshöfe und der Verfassungsgerichte der Länder zu dem Ergebnis kommen, dass das Ganze verfassungswidrig ist.
In der schriftlichen Stellungnahme habe ich sogar gesagt, dass ich es für verfassungswidrig halte, dass nicht die aktuellsten Zahlen zugrunde gelegt worden sind.
Herr Dr. Hofmann spricht auch das schon erwähnte Gerrymandering an, benannt nach einem US-Politiker, der es angeblich erfunden hat, Wahlkreise so zuzuschneiden, dass eine Partei davon profitiert. Wir werden im Duden beobachten, ob Beutezug demnächst mit „th“ geschrieben wird.
Gerrymandering ist ebenfalls ein Punkt, der unbedingt eingehalten werden muss. Wenn es tatsächlich so ist, dass durch den Neuzuschnitt eines Wahlkreises ein Wahlkreis, der bis dahin zwischen A- und BPartei umstritten war, plötzlich mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem Wahlkreis wird, der von der A-Partei gewonnen wird, dann stinkt die Sache, um es direkt zu sagen.
(Beifall bei der LINKEN – Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD) – Gegenruf des Abg. Holger Bellino (CDU))
Aus den Stellungnahmen der Gemeinden ist schon zitiert worden, deswegen will ich an dieser Stelle nur kurz Herrn Dr. Walter Arnold aus der „Fuldaer Zeitung“ von gestern zitieren, wo er in einem Gastbeitrag schreibt:
Das ist sehr bedauerlich. … Unter anderen aus diesen Gründen befürworte ich die Aufteilung meines Wahlkreises nicht.
So nicht – Die CDU/GRÜNEN-Koalition hat sich bei der Reform der Wahlkreisgrenzen in eine Sackgasse manövriert. … Wenn Schwarz-Grün eine Neuregelung partout für erforderlich hält, ist zumindest eine Revision des vorliegenden Hopplahopp-Gesetzentwurfs unumgänglich. Der Eindruck, die Wahlkreisveränderungen hätten politische Gründe, muss um jeden Preis vermieden werden.
Das aber machen Sie mit Ihrem heutigen Änderungsantrag ausdrücklich nicht, weil Sie uns die Begründung für die jeweiligen Änderungen auch in diesem Änderungsantrag schuldig bleiben.
Herr Bauer, Herr Frömmrich, Herr Beuth, man fragt sich, auf welchem Planeten Sie eigentlich leben, wenn Sie eine solch vernichtende und berechtigte Kritik schlicht nicht zur Kenntnis nehmen. Sie sind dafür verantwortlich, dass das Wahlgesetz und damit die Landtagswahl absehbar beklagt sein wird – schon vor der Wahl.
Sie müssen sich Vorwürfe der politischen Manipulation gefallen lassen und haben zu verantworten, hier mit einem – ich sage es einmal so – schäbigen Verfahren ein bis hin zur Verfassungswidrigkeit gehendes Wahlgesetz parteipolitisch durchzudrücken. Es ist uns aber aufgefallen, meine Damen und Herren.
Die Regierungsfraktionen haben es eingebracht, aber Sie, Herr Innenminister, chaotisieren die Landtagswahl, noch bevor der Termin überhaupt feststeht.
Sie sind zur Vorlage eines rechtssicheren Gesetzes entweder nicht in der Lage, oder Sie betreiben bewusst Wahlmanipulation durch CDU-günstige Wahlreisveränderungen.
Man muss es leider immer wieder sagen: herzlichen Glückwunsch an die GRÜNEN. Früher haben Sie hier immer vorgetragen – auch Sie, Herr Frömmrich –, Mehrheit sei nicht Wahrheit. Ich vermute einmal, dass Sie das heute nicht sagen werden, obwohl es immer noch richtig wäre: Mehrheit ist nicht Wahrheit.
Ich kann nur sagen, dass auch mit Ihrem Änderungsantrag für uns LINKE dieses Gesetz nicht zustimmungsfähig ist, weder heute noch in einer dritten Lesung. – Ich bedanke mich.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden heute über nichts anderes als über die Frage, ob die Wahl zum Hessischen Landtag im nächsten Herbst verfassungsmäßig durchgeführt werden kann.
Das ist eine Frage, bei der ich mir in der Tat wünschte, dass mit etwas mehr Ernst und der Suche nach echten Lösungen an das Thema herangegangen würde. Deswegen will ich noch einmal versuchen, den Hintergrund zu erläutern.
Es geht hier um den Grundsatz der Gleichheit der Wahl nach Art. 73 Abs. 2 der Hessischen Verfassung, und das erfordert, dass in jedem Wahlkreis eine nicht allzu unterschiedliche Zahl an Stimmberechtigten besteht. Da eine annähernd identische Anzahl tatsächlich nicht zu erreichen ist, erkennt das Bundesverfassungsgericht, wie schon mehrfach erwähnt, eine Toleranzschwelle von plus/minus 25 % an. Das ist die maximal zulässige Abweichung nach Bundesverfassungsgericht.
Nach den Zahlen, die Sie Ihrem Gesetzentwurf zugrunde gelegt haben oder die der Innenminister dort eingearbeitet hat, kommen Sie auch dorthin. Das Dumme ist aber, dass diese Zahlen lediglich dem Entwurf entsprechen, aber die Zahlengrundlage selbst untauglich ist. Das ist der wesentliche Kritikpunkt an diesem Gesetzentwurf.
Ich erkläre es Ihnen gleich, Herr Kollege Bauer. – Es ist zu bezweifeln, und das geht so nicht. Deswegen muss man nach dem Rechtsstaatsprinzip das verfassungsrechtliche Gebot beachten, den Zuschnitt nach den besten verfügbaren Daten herzustellen. Das eben tun Sie nicht.
Ich würde zuhören. – Der Kollege Rudolph hat schon darauf hingewiesen: Sie stützen sich auf Zahlen vom 31.12.2015 mit der Begründung, es gebe keine entsprechenden Zahlen mit einem aktuelleren Stand, weil sie beim Statistischen Landesamt nicht verfügbar seien. Ich sage Ihnen ganz einfach: Es gibt sehr viel konkretere und sehr viel besser geeignete Zahlen, die verfügbar sind,