Protokoll der Sitzung vom 23.11.2017

Ihr Vorschlag, den Sie mit Ihrer Kollegin Hartmann gemacht haben, ist in den Änderungsantrag aufgenommen worden. Genauso hätte das mit anderen Vorschlägen passieren können.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Zurufe des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Das Ziel war eine minimalinvasive Lösung, die am Ende dazu führt, dass wir die 25 % einhalten und im nächsten Jahr eine Wahlkreisreform durchführen.

(Michael Boddenberg (CDU): Sie sollen auch einmal etwas vorstellen! – Unruhe)

Wenn Sie hier so die Backen aufblasen – Entschuldigung –, sollten Sie einmal selbst etwas vorlegen. Sie haben in diesem Gesetzgebungsprozess keinen einzigen Satz vorgelegt, den man hätte übernehmen können.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Zweite Anmerkung – deswegen habe ich mich eigentlich gemeldet.

(Zuruf des Abg. Torsten Warnecke (SPD) – Unruhe)

Entschuldigung, Sie als Fraktion. Herr Warnecke, ich schätze Sie sehr, ich habe nicht von einzelnen Abgeordneten gesprochen. Ich habe gesagt, dass Fraktionen etwas vorlegen sollen, was man im Geschäftsgang des Hessischen Landtags verwenden kann.

Der Vorschlag des Kollegen Schmitt und der Kollegin Hartmann ist aufgenommen worden. Es gab in den Orten und in den Kreistagen gemeinsame Entschließungen. Die beiden Vorschläge sind ausgewertet worden. Herr Kollege Bauer hat gesagt, dieser Vorschlag sei einhellig angenommen worden. Warum soll man ihn nicht übernehmen? Die Mehrheit hat gesagt: Natürlich übernehmen wir ihn. Das ist ein sinnvoller Vorschlag. Er erfüllt genau die Vorgaben, die das Gesetz vorsieht. – Deswegen machen wir das. Das ist überhaupt keine Frage.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Das hätten Sie mit den anderen Wahlkreisen auch machen können – im Übrigen auch mit der Gemeinde Nieste. Wenn man meint, dass das mit der Gemeinde Nieste nicht geht, hätte man andere Vorschläge einbringen können. Ich habe gehört, es gab Leute, die gesagt haben, man hätte Helsa nehmen können, weil die Bezüge zu Großalmerode da sind. Hätten Sie es einmal aufs Papier geschrieben, hätten wir darüber reden können. Sie haben nichts aufs Papier geschrieben. Das muss man deutlich feststellen.

(Manfred Pentz (CDU): So ist es!)

In Richtung des Kollegen Greilich muss ich sagen: Hier vorne den Schlaumeier zu geben,

(Zuruf von der SPD – Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

ohne einen einzigen Satz aufs Papier zu bringen, finde ich schon ziemlich abenteuerlich.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Herr Kollege Greilich, wie herabschätzend Sie über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Verwaltungen und Fraktionen arbeiten und daran mitgearbeitet haben, reden, das müssen Sie mit sich selbst ausmachen. Ich finde es unterirdisch, was Sie hier abgeliefert haben – Ihre rechtlichen Belehrungen ebenso.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Zuruf des Abg. Manfred Pentz (CDU) – Gegenruf von der FDP)

Es gibt bei Juristen immer unterschiedliche Meinungen. Manchmal hat man zwei Juristen und fünf Meinungen – das weiß ich. Ich kann mich an eine Situation erinnern, da haben wir schon einmal die Säbel gekreuzt.

(Nancy Faeser (SPD): Nicht in dieser Anhörung!)

Bildlich gesprochen. – Sie haben uns einmal im Innenausschuss über Stunden damit genervt, als Sie Ihre Rechtsauffassung zu einer wichtigen Verfassungsfrage vorgetragen haben. Ich war da gemeinsam mit Kollegin Faeser unterwegs;

(Nancy Faeser (SPD): Das waren noch Zeiten! – Zurufe von der FDP)

deswegen ist es auch überparteilich. Sie haben uns damals erklärt, warum das alles verfassungsrechtlich nicht geht. Das haben Sie uns bis zum Erbrechen erläutert. Am Ende hat der Staatsgerichthof alles, was Sie vorgetragen haben, verworfen – so viel zu Ihrer Expertise. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank. – Als Nächster spricht Kollege Dr. Wilken, Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Frömmrich, es ist äußert selten, dass von diesem Rednerpult irgendwelche Belehrungen vorgetragen werden. Ich kann für mich und meine Fraktion sagen: FDP-Fraktion, Chapeau, gut gemacht. Es hat uns allen Spaß gemacht, wie Sie das vorgetragen haben. So wünsche ich mir eine Plenardebatte.

(Beifall bei der LINKEN)

Bei der Frage, wer etwas vorgelegt hat und wer etwas übernommen hat, hat sich Herr Frömmrich gerade selbst widersprochen; das ist ihm zum Glück noch aufgefallen. Ein anderer Widerspruch, der zumindest mir aufgefallen ist, ist noch nicht aufgelöst. Sehr geehrter Herr Dr. Arnold, Sie haben gerade gesagt, dass Sie diesem Vorschlag zustimmen werden. Dann verstehe ich nicht, warum Sie in der Zeitung schreiben, dass Sie es nicht befürworten. Da ist für mich ein Widerspruch. Ich will jetzt nicht wieder mit der Bibel ankommen, aber für mich bleibt das ein Widerspruch.

Ich habe mich noch aus einem anderen Grund zu Wort gemeldet. Herr Beuth, Sie haben – für mich nicht nachvollziehbar – so getan, als wäre das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl irgendwie vom Himmel gefallen. Dafür gibt es doch auch eine Grundlage. Sie haben nicht erläutern können, warum diese Grundlage rechtlich irrelevanter ist als die Angaben, die wir aus der Meldestatistik haben. Daher ist für mich immer noch nicht klar, warum wir mit einem Zahlenmaterial arbeiten müssen, das deutlich älter ist als das, was wir auch vorliegen haben.

Eine letzte Bemerkung von meiner Seite in der heutigen Debatte: Sie dürfen sich darauf freuen, dass Herr Schaus in

der dritten Lesung hoffentlich wieder gesund ist, dann wird es einen anderen Zungenschlag von unserer Fraktion geben.

(Holger Bellino (CDU): War das jetzt eine Kritik am Kollegen Schaus?)

Von meiner Seite noch ein Beispiel: Viele haben betont, insbesondere die Regierungsfraktionen, dass es unsere Aufgabe als Parlament ist – Herr Beuth, ich glaube, Sie haben das auch betont –, ein Wahlgesetz zu schaffen, mit dem die Wahl rechtssicher durchführbar ist.

Vielleicht habe ich da etwas verpasst. Haben alle Fraktionen in dem Moment, in dem Sie sich aufgemacht haben, das Wahlrecht zu ändern, jenseits des Briefs, die Daten bekommen? Haben alle die Grundlage bekommen, nach der Sie entschieden haben, die Veränderungen vorzunehmen? – Zumindest in meiner Fraktion ist darüber nicht gesprochen worden.

Sie betonen: „Wir alle machen das“, und dann legen uns die Regierungsfraktionen einen offensichtlich im Innenministerium geschriebenen Gesetzentwurf vor und sagen: Wenn ihr etwas ändern wollt, dann recherchiert einmal selbst, und dann macht es hoffentlich besser als wir. – Das ist wirklich schäbig. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank. – Kolleginnen und Kollegen, ich habe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Debatte zu dem Gesetzentwurf unter Tagesordnungspunkt 15 beendet.

Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der dritten Lesung an den Innenausschuss, zusammen mit dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 19/5450.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz über den Vollzug ausländerrechtlicher Freiheitsentziehungsmaßnahmen (VaFG) – Drucks. 19/5440 zu Drucks. 19/5275 –

zusammen mit Tagesordnungspunkt 50:

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend keine Abschiebeknäste in Hessen – in Aufnahmestrukturen investieren, nicht in die Abschiebelogistik – Drucks. 19/5094 zu Drucks. 19/5083 –

Zu Tagesordnungspunkt 16, dem Gesetzentwurf, ist Kollegin Wallmann Berichterstatterin. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Die Beschlussempfehlung lautet: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und FDP, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

Kollegin Wallmann, Sie haben bereits eine Wortmeldung abgegeben. Sie können gleich weitermachen.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte im Rahmen der heutigen Aussprache zur zweiten Lesung des Gesetzentwurfs zum einen Anmerkungen zu der Anhörung machen, aber auch Hinweise auf die bereits in der Sondersitzung des Innenausschusses angekündigten Änderungsanträge der Koalition geben. Ich möchte außerdem – das ist mir besonders wichtig – noch einmal auf die Notwendigkeit dieses Gesetzentwurfs und der Einrichtung einer eigenen hessischen Abschiebehaftanstalt hinweisen; denn genau diese Notwendigkeit hat die Anhörung bewiesen.

Der Leiter der Anstalt in Ingelheim war zugegen und hat Folgendes ausgeführt. Es gibt in Ingelheim seit 2011 eine festgelegte Maximalbelegung im Umfang von 40 Plätzen. Die Belegung ist deswegen begrenzt, weil es nur eine bestimmte personelle Ausstattung gibt. Der Leiter der Anstalt hat auf Nachfrage ausgeführt, dass es nicht mehr möglich ist, Haftanträgen aus anderen Bundesländern nachzukommen. Wir haben, wie bekannt, nicht nur die Anstalt in Ingelheim genutzt, sondern auch Anstalten in Brandenburg, in Bayern und in Nordrhein-Westfalen. Derzeit herrscht deutschlandweit das Phänomen, dass keine Plätze mehr zur Verfügung stehen. Deshalb ist es richtig – das möchte ich hier noch einmal ausdrücklich betonen –, dass wir in Hessen eine eigene Einrichtung schaffen und hierzu einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

Da wir heute eine verbundene Debatte führen, zum einen zum Antrag der LINKEN und zum anderen in zweiter Lesung zu unserem Gesetzentwurf, möchte ich der Vollständigkeit halber darauf hinweisen – das wird die Linksfraktion nicht überraschen –, dass wir den Antrag der Fraktion DIE LINKE ablehnen werden. Ich habe es eben schon erläutert: Wir halten die Einrichtung einer Abschiebehaftanstalt für notwendig.

Die Anhörung hat außerdem gezeigt, dass es Bundesländer gibt, die weit weniger detailreiche Regelungen ausformuliert haben, als wir es getan haben. Das will ich aus zwei Gründen erwähnen: zum einen, weil es eine generelle Kritik an unserem Gesetzentwurf gab, zum anderen, weil die Opposition zuletzt immer wieder Vergleiche mit Gesetzen anderer Bundesländer herangezogen hat. Ich möchte Ihnen einmal zeigen, wie das in Rheinland-Pfalz geregelt ist.

(Die Rednerin hält ein Blatt Papier in die Höhe.)