Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einen schönen guten Morgen. Ich eröffne die 121. Plenarsitzung und begrüße Sie. Das ist ein ungewöhnlicher Sitzungstag für uns, jedenfalls wollen wir das einmal üben. Ich stelle die Beschlussfähigkeit fest. – Keiner widerspricht, das finde ich schön.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, will ich Ihnen einige Mitteilungen machen. Noch offen sind die Tagesordnungspunkte 21 bis 30, 32 bis 35, 37 bis 42, 44 bis 49, 51 bis 54, 58, 72 und 73. Vereinbarungsgemäß tagen wir heute bis 14 Uhr und beginnen mit den Tagesordnungspunkten 72 und 73.
Herr Ministerpräsident Bouffier, Frau Staatsministerin Puttrich, Herr Staatsminister Al-Wazir und Frau Staatsministerin Hinz fehlen heute ganztägig, Frau Kollegin Hammann und Herr Kollege Yüksel ebenfalls. Herr Abg. Weiß ist erkrankt, wir wünschen ihm gute Besserung. Die Herren Kollegen Decker und Frankenberger befinden sich auf einer Trauerfeier, auch das ist wichtig, zweifelsohne. Herr Abg. Schaus ist noch immer krank, wir rufen ihm die besten Genesungswünsche zu.
Deswegen haben wir auch einen Blumenstrauß für Sie vorbereitet, Frau Dr. Sommer, und wünschen Ihnen alles Gute für das kommende Lebensjahr. Herzlichen Glückwünsch.
In unserem Parlament begrüße ich den Hessischen Datenschutzbeauftragten, Herrn Prof. Dr. Ronellenfitsch. Herzlich willkommen. Heute ist Ihr Tag, zumindest heute Morgen. Wir freuen uns auf Ihren Bericht, anschließend folgt die Aussprache.
Beschlussempfehlung und Bericht des Unterausschusses Datenschutz zu dem 44. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten (Drucks. 19/3510) ; hierzu: Stellungnahme der Landesregierung betreffend den 44. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten (Drucks. 19/5246) – Drucks. 19/5423 zu Drucks. 19/3510 und zu Drucks. 19/5246 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Unterausschusses Datenschutz zu dem 45. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten (Drucks. 19/4762) ; hierzu: Stellungnahme der Landesregierung betreffend den 45. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten (Drucks. 19/5372) – Drucks. 19/5424 zu Drucks. 19/4762 und zu Drucks. 19/5372 –
Auf Ihren Bericht, Herr Berichterstatter Kaufmann, müssen wir leider verzichten. – Sie stimmen dem zu, vielen Dank.
Es gibt da aber offenbar auch Sehnsüchte. – Das Wort zu seinem Bericht erhält der Hessische Datenschutzbeauftragte. Bitte schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst muss ich um Entschuldigung dafür bitten, dass ich so unkommunikativ bin und nicht richtig in die Runde schaue. Ich habe einen leichten Bandscheibenvorfall und kann den Kopf nicht heben. Das ist keine Missfallenskundgabe. Ich spreche vor mich hin und hoffe, dass ich trotzdem akustisch verständlich bin.
Ich freue mich, Ihnen sowohl den 44. Tätigkeitsbericht für das Jahr 2015 als auch den 45. Tätigkeitsbericht für das Jahr 2016 vorstellen zu können. Damit haben wir zeitlich mit der Berichterstattung einer anderen obersten Landesbehörde, dem Hessischen Rechnungshof, gleichgezogen.
Wesentlichen Anteil an diesem Beschleunigungseffekt hat die zügige Stellungnahme der Landesregierung,
die allerdings dadurch erleichtert wurde, dass ich über die jeweils anstehenden datenschutzrelevanten Vorhaben informiert worden bin und daher – auch in Absprache mit der Opposition – etwaige Datenschutzprobleme schon vorab ausräumen konnte.
Die Berichte zeigen keine spektakulären Datenschutzverstöße auf. Das spricht für das hohe Datenschutzniveau in Hessen.
Am Niveau des hessischen Datenschutzes haben alle bisher im Landtag vertretenen Parteien ihre speziellen Verdienste, sodass die Datenschutzpolitik für Wahlkämpfe ungeeignet ist.
Sie gerät leicht aus dem Blickfeld. Die informationelle Selbstbestimmung ist im Digitalisierungszeitalter jedoch so fundamental bedroht, dass der Datenschutz die Aufmerksamkeit aller verdient und Regelungen erfordert, die von allen politischen Gruppierungen getragen werden. Ich verweise auf Ziffer 1.1.2 des 45. Tätigkeitsberichts und werde hierauf noch zu sprechen kommen.
Die Schilderung datenschutzrechtlicher Regelungen ist langweilig. Das hat mich schon früher veranlasst, die spröde Datenschutzthematik durch Querverbindungen zu spannenderen Themen, etwa aus dem Gebiet von Funk und Fernsehen, aufzulockern. Das erwarten Sie ja von mir.
In diesem Sinne muss ich bedauernd feststellen, dass die Aufholjagd bei dem Tätigkeitsbericht im Interesse einer zeitnahen Berichterstattung durch die Landesregierung diese noch nicht zur Kandidatin für eine Folge in der Filmserie „The Fast and the Furious“ macht.
Für mich gilt das schon eher. Mir wurde vor wenigen Tagen überraschend eröffnet, dass ich den mündlichen Bericht schon heute halten soll. Ich konnte mich also nicht vorbereiten. Was ich jetzt tue, ist „Fast Food“ – alles improvisiert. Aber ich hoffe, dass ich trotzdem über die Runden komme.
Bei der Suche nach einem passenden Aufhänger kam mir das Lied „Lass dich überraschen“ von Rudi Carrell in den Sinn,
und ich erinnerte mich daran, dass Rudi Carrell 1960 mit dem Lied „Wat een geluk“ – das soll Niederländisch sein – für die Niederlande Platz 12 beim Eurovision Song Contest erreicht hatte. Wir haben das französisch-vornehm als „Grand Prix“ ausgedrückt, aber es ist der Eurovision Song Contest.
Er hat den 12. Platz erreicht. „Furious“, zornig, beziehe ich darauf, dass „veel geluk“ als Begrüßung von internationalen Konzernen in der holländischen Steuervermeidungsoase gedacht ist. Das ärgert mich, und dazu werde ich im nächsten Tätigkeitsbericht Stellung nehmen.
(Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Ab- geordneten der CDU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Mein heutiger Bericht bezieht den Eurovision Song Contest in die Betrachtung ein. Dieser hat sich parallel zum Datenschutz entwickelt und lässt Rückschlüsse auf den Datenschutz zu. Das ist zwar befremdlich, doch ist erstaunlich, wie Parallelen naheliegen. Ich wollte die entsprechenden Phasen schildern – die analoge Phase, die digitale Phase und die rektale Phase –,
aber das ist unparlamentarisch. Ich erspare mir, das näher auszuführen. Das ist noch parlamentarische Gepflogenheit. Das Adjektiv ist akzeptabel. Was man damit verbindet, ist nicht meine Angelegenheit.
Diese beiden Entwicklungen sind parallel gelaufen. Schwerpunkt des Tätigkeitsberichts ist die europäische Reform des Datenschutzrechts. Diese ist zu beschreiben und zu bewerten. Die in dem Tätigkeitsbericht aufgeführten Eckpunkte der europäischen Datenschutzreform können zu diesem Zweck mit den Siegertiteln des Eurovision Song Contest verknüpft werden. Vorab schließe ich aus, dass unsere Beschleunigungsleistung durch Johnny Logans Titel aus dem Jahr 1980 „What’s another year“ relativiert werden sollte.
Jetzt gehe ich auf die einzelnen Kernthemen ein. Dass die Neuerungen bei den Sanktionen nicht nur „Een beetje“ – das ist von Teddy Scholten aus dem Jahr 1957; außer mir erinnert sich daran niemand – sein werden, ist klar. Die datenverarbeitende Branche soll ruhig „Running Scared“ sein. Sie sollen Angst haben. Sie sollen wissen, was auf sie zukommt, wenn sie Datenschutzverstöße begehen. Das
Marktordnungsprinzip darf sich nicht als „Fairy Tail“ erweisen. Das Recht auf Datenportabilität klingt an in „Ne partez pas sans moi“. Das stammt von Céline Dione. Daran werden sich einige von Ihnen noch erinnern.
Der One-Stop-Shop wird in „My Number One“ angesprochen. Hoffentlich wird da an den Hessischen Datenschutzbeauftragten als Number One gedacht. Das Recht auf Vergessen-Werden ist eine Errungenschaft der DatenschutzGrundverordnung. Das Recht auf Vergessen-Werden beansprucht freilich niemand ausdrücklich. Vielleicht tun das die deutschen Teilnehmer des Eurovision Song Contest, weil sie immer die Letzten wurden.
Nach diesem Muster ließen sich noch zahlreiche Beispiele finden. Mit Rücksicht auf die begrenzte Zeit setze ich das nicht fort.
Wichtiger erscheint mir der Befund, dass der Eurovision Song Contest eine Entwicklung durchlaufen hat, die zeigt, wie wenig wir in Deutschland darauf eingestellt sind, die europäische Stimmungslage richtig einzuschätzen. Es gilt zu verhindern, dass beim Datenschutz vergleichbare Fehler wie beim Eurovision Song Contest gemacht werden. Deswegen werde ich die Fehler kurz andeuten.
Der Eurovision Song Contest ist ein Musikwettbewerb, der jährlich von der Europäischen Rundfunkunion veranstaltet und weltweit ausgestrahlt wird. Er erreicht 200 Millionen Zuschauer und ist also für die Musikwirtschaft und die Selbstdarstellung der Teilnehmerstaaten gut. Die Erstausstrahlung erfolgte am 24. Mai 1956. Das 62. Jubiläum findet nächstes Jahr statt, einen Tag bevor die DatenschutzGrundverordnung in Kraft tritt. Sie können also datenschutzrechtlich noch einmal in die Vollen gehen. Die Datenschutz-Grundverordnung tritt erst einen Tag später in Kraft.