2018 betrug dieser Anteil noch 36,35 Millionen €. Sie haben für die Bewirtschaftung der Kitas 36 Millionen € zugeschossen. Das war der Anteil Betreuungsgeld. Der fällt aber 2019 als Zuschuss des Landes ersatzlos weg. Sie ersetzen ihn jetzt durch 36 Millionen € Landesgeld und sagen, das sei Ihre Qualitätsoffensive. – Nein, das ist einfach linke Tasche, rechte Tasche, und es wird den Kommunen wieder so verkauft.
Darum sollten Sie die Opposition nicht zu sehr auffordern, sich mit Ihren Haushaltszahlen und dem Klein-Klein der Opposition auseinanderzusetzen. Denn wenn wir das tun, wird relativ schnell klar, dass Sie versuchen, uns hinter die Fichte zu führen. Herr Kollege Bocklet, Sie haben es womöglich nicht gemerkt. Der Minister weiß aber sicherlich, wovon ich rede. Vielleicht wird er es noch erklären können.
Jetzt komme ich zu den politischen Auswirkungen, um die es mir eigentlich geht. Wenn Sie sich diesen Haushalt anschauen, dann sehen Sie, dass mit der Kostenfreistellung der Kitas – eine sozialpolitische Maßnahme, die den Familien zugutekommt – keine einzige Erzieherstunde, keine einzige Fortbildung für einen Erzieher, keine zusätzliche bauliche Ergänzung, keine zusätzlichen pädagogischen Lehrmittel, nichts Zusätzliches für die Kinder erreicht wird.
Früher einmal haben die GRÜNEN und die Union immer, wenn SPD und LINKE vorgeschlagen haben, wir müssten die Kitas endlich von den Gebühren freistellen, gebetsmühlenartig erklärt, der Minister vorneweg: Das ist Quatsch, das machen wir nicht. Wenn, dann muss die erste Priorität die Qualität sein. – Das haben Sie hier erklärt. Sie machen es nicht. Sie versprechen den Leuten Geld, das es gar nicht gibt.
(Beifall bei der FDP – Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es gibt doch mehr! – Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wer hat Ihnen das aufgeschrieben? – Gegenruf der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE): Das ist doch die Wahrheit!)
Sie geben ein Vielfaches für die Freistellung von den Kindergartengebühren aus, statt es in die Qualität zu investieren. Das ist in Ihrem Haushalt nachvollziehbar. Sie haben 2017 noch 61 Millionen € für die Freistellung ausgegeben, und Sie geben im Jahr 2018 für die Freistellung – –
Ich muss zum Ende kommen; es tut mir sehr leid. – Ich kann nur sagen: Lieber Herr Minister Grüttner, klären Sie einmal auf, woher das zusätzliche Geld für Ihre Qualitätsoffensive kommt. Wir als Freie Demokraten wollen, dass Geld zur Förderung der Kinder in die Kitas kommt. Das ist unsere zentrale Forderung. Dafür haben wir unsere Haushaltsanträge gestellt. Unser Ziel ist es, dass in diesem Haushalt 300 Millionen €, die ordentlich finanziert sind – das kann uns keiner vorwerfen –, für die Qualitätsverbesserung an die Kitas kommen.
Hören Sie auf, diese Nebelkerzen zu werfen. Wenn Sie etwas für die Qualität tun wollen in Hessen, dann geben Sie dafür Geld in den Haushalt, und fangen Sie nicht an, diese Spielchen zu machen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mehrfach bin ich aufgefordert worden, den Zahlenwirrwarr zu erklären, den Kollege Rock gerade dargestellt hat.
Ich will mich auf ein paar Grundsätze beziehen, die das verdeutlichen. An der Stelle, glaube ich, werden wir auch im Klaren darüber sein, woher Geld kommt. Alles andere kann Ihnen gerne in einer Ausschusssitzung in Einzelheiten dargelegt werden.
Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen stützen ihre Sozialpolitik im Wesentlichen auf einen Grundsatz. Sie wollen, dass die Menschen in Hessen eine verlässliche Basis haben, um ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das gilt für alle Themenbereiche, sei es Familie oder Gesundheit, sei es Kinderbetreuung, seien es Senioren, sei es Beratung in sozialen Lebenslagen unterschiedlicher Art. Letztendlich nehmen wir den Menschen nicht die Verantwortung ab, ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten. Aber wir geben ihnen die Hilfestellungen, die nötig sind, damit sie es tun können. Das ist der entscheidende Punkt.
Deswegen will ich in aller Kürze auf drei, vier Schwerpunkte eingehen. Der erste ist die Frage der gesundheitlichen Versorgung. Das ist ein Thema, das eben auch angesprochen worden ist, zumindest vom Kollegen Merz. Es ist auch ins Verhältnis gebracht worden zu der Problematik der Hebammen. Es ist eigentlich schade, weil ich dort eine
andere Auffassung auch mit Blick auf die Durchdringung von Sachverhalten habe. Es geht nicht um die Übernahme von Haftpflichtbeiträgen, die ein Problem darstellten; denn der überwiegende Teil der Hebammen hat ein Anstellungsverhältnis mit Krankenhäusern, sodass für sie an dieser Stelle die Haftpflichtversicherung besteht. Für diejenigen, die freiberuflich tätig sind, hat der Schiedsspruch in der Zwischenzeit eine entsprechende Lösung herbeigeführt.
An der Stelle ist es vollkommen anders. Das Problem bei der Hebammenversorgung ist die Wochenbettversorgung nach der Entbindung. Das Problem ist der niedrige Kostenersatz von 35,18 €, den die Kostenträger für einen Besuch zahlen. Damit sind noch nicht einmal die Fahrtkosten abgegolten.
Wenn Sie etwas für Haftpflichtversicherung in den Haushalt hineinschreiben, dann machen Sie ein Placebo, das keinerlei Wirkung hat.
Wir gehen andere Wege, indem wir sagen: Wir brauchen eine flächendeckende Versorgung. Wir brauchen sie sektorenübergreifend sowohl im stationären wie im ambulanten Bereich. Wir brauchen Unterstützung im nicht ärztlichen Bereich. Deswegen wurde das Programm der Gemeindeschwestern aufgelegt. Wir investieren sehr stark in den medizinischen Fortschritt und die Hilfestellungen auch im Bereich der Telemedizin und E-Health, weil wir vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung in unserem Land und aus allen Studien heraus wissen, dass in Zukunft Praxisassistentinnen und -assistenten mithilfe von telemedizinischen Anwendungen eine größere Versorgungssicherheit darstellen können.
Wenn wir heute schon die entsprechenden Maßnahmen sehen, seien sie im Rheingau-Taunus-Kreis, sei es das teleneurologische Netzwerk in Nordhessen mit dem koordinierenden Krankenhaus in Kassel und den angeschlossenen anderen Krankenhäusern, die Optimierung der Schlaganfallpatientenversorgung, die an dieser Stelle auf den Weg gebracht worden ist, wenn Sie sehen, was wir mit IVENA gemacht haben, mit Notfallversorgung, wenn Sie wissen, dass wir den Telenotarzt einsetzen werden, dass wir die Notfallversorgung in vielen Bereichen machen, dass wir mit unseren Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsnetze heute schon den ländlichen Raum stärken und dafür keine guten Ratschläge der Kassenärztlichen Vereinigung mehr brauchen, weil wir das alles schon längst gemacht haben, dann stellen Sie fest, wir stärken das in diesem Haushalt im Sinne der Daseinsvorsorge für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger in diesem Land. Das ist ein Schwerpunkt.
Der zweite Punkt – das wird uns noch zwei- bis dreimal in diesem Plenum beschäftigen – ist die Frage der Kinderbetreuung. Ich will gar nicht im Einzelnen auf den Gesetzentwurf der SPD eingehen, was die Details anbelangt, oder auf die Position der FDP, sondern nur auf die haushaltsmäßigen Punkte. Eines ist klar: Im Gesetzentwurf wird von Mehrkosten von rund 700 Millionen € gesprochen.
Ich habe schon verstanden, dass Sie die rund 1 Milliarde €, die im Haushalt für 2018 und 2019 veranschlagt sind, sozusagen vereinnahmt haben und die 700 Millionen € on top sind. Das ist in Ordnung. Dann sind wir bei 1,7 Milliarden €. Die reichen immer noch nicht für das, was Sie insgesamt vorhaben. Das werde ich Ihnen noch entsprechend darlegen.
Unrealistisch ist aber, dass Sie sagen: Diese 700 Millionen € mehr finanzieren wir mit angeblichen Mehreinnahmen aus einem Länderfinanzausgleich, der überhaupt noch nicht gesichert ist, möglichem Bundesgeld, von dem es überhaupt noch nicht den Hauch einer Chance gibt, dass es im Bundeshaushalt sein wird. – Das ist der Unterschied zu dem Entwurf, der Ihnen vorliegt. Der ist solide finanziert. Ihrer ist nicht solide finanziert.
Dritter Punkt: Sozialbudget, Sozialberichterstattung und anderes. Die Landesregierung bezieht sich auf die Beschlüsse des Landtags. Der Landtag hat zu Drucks. 18/635 beschlossen, dass die Landesregierung alle fünf Jahre einen Landessozialbericht vorzulegen hat. Der erste Landessozialbericht ist 2012 vorgelegt worden. Plus fünf Jahre ist 2017. Welches Jahr haben wir? – 2017. Was ist vorgelegt worden? – Der Landessozialbericht.
Was wollen Sie denn? Wir halten uns an die Beschlüsse, die der Landtag gefasst hat, und an nichts anderes.
Jetzt muss ich noch einmal in den Kindertagesstättenbereich und zu den freiwilligen Leistungen springen. Lieber Kollege Rock, alles, was über das Kinderförderungsgesetz geht, ist keine freiwillige Leistung, sondern ist eine gesetzliche Leistung. Insofern werden Sie Beitragsfreistellung und vieles andere gar nicht im Bereich der freiwilligen Leistungen sehen. Sie werden es im Bereich der gesetzlichen Leistungen sehen.
An dieser Stelle werden Sie auch sehen, was wir an Qualitäten verändert haben. Wir werden die Qualitätspauschale von momentan 100 €, die wir bezahlen, bis zum Ende des Jahres 2020 auf 300 € verdreifachen. Der Evaluationsbericht hat gezeigt: Mit dieser Qualitätspauschale nehmen die Kindertagesstätten ihre Möglichkeiten wahr, pädagogische Fortbildung zu machen, Leitungskräfte zu entlasten, Vertretungsstunden einzukaufen, pädagogisches Material und anderes zu haben. Diese Erhöhung kostet 50 Millionen €, und diese 50 Millionen € sind im Haushaltsplan abgedeckt. Das heißt, es ist eine Qualitätsverbesserung von 50 Millionen € zusätzlich zur Beitragsentlastung und Beitragsfreistellung für bis zu sechs Stunden in diesem Bereich.
Nächster Punkt. Wir haben innerhalb des Sozialbudgets nicht an einer Stelle die Arbeitsmarktprogramme gekürzt.
Nein, wir haben neu aufgelegt. Wir haben 10 Millionen € für den Bereich „Sozialwirtschaft integriert“ im Bereich des Sozialbudgets als eigenen Titel neben den Arbeitsmarktprogrammen. Es ist ein eigenes Programm, nicht mit einer Verschiebung, sondern zusätzlich an dieser Stelle. Mit „Sozialwirtschaft integriert“ ist beispielsweise auch nicht verbunden, was wir gemeinsam mit dem Kultusministerium und der BA momentan auf den Weg bringen, nämlich „Pflege integriert“.
Wir nehmen momentan die InteA-Klassen in Augenschein und versuchen intensiv, junge Migrantinnen und Migranten für den Beruf der Altenpflegerin oder des Altenpflegers zu interessieren, ihnen Ausbildungsstellen anzubieten und den Weg in die Schulen zu ebnen. Das ist wieder so ein Punkt. 3,5 Millionen € sollen für das Schulgeld und die Steigerung der Zahl der Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden, wenn ich das richtig verstehe. Anträge gibt es ja noch nicht.
4 Millionen €. – Auch das ist Quatsch. Damit wird kein einziger zusätzlicher Altenpfleger ausgebildet. Wir haben die Deckelung der Schulplatzzahlen seit Jahren aufgehoben. Wer einen Ausbildungsplatz hat, wird auch beschult.