Protokoll der Sitzung vom 15.12.2017

Wie geht es jetzt weiter? – Es gibt einen Gesetzentwurf von der SPD-Fraktion alleine. Es gibt zwei Gesetzentwürfe allein von der FDP-Fraktion. Einer stammt allein von unserer Fraktion. Dann gibt es noch die 15, die aus der Enquetekommission kommen. Wir werden all diese Gesetzentwürfe im Hauptausschuss beraten.

Es gibt – ich sage es einmal so – eine vorsichtige Absprache, dass wir während des Zeitraums, in dem der Hauptausschuss eine parlamentarische Anhörung organisiert, draußen im Land noch einmal breit erläutern werden, was wir da machen wollen. Selbstverständlich werden wir dabei breit und geschlossen dafür werben, dass die guten Änderungen der Verfassung in einer Volksabstimmung angenommen werden. Ich hoffe, dass wir es dabei schaffen werden, noch einmal zu einer Verzahnung der öffentlichen Diskussion im Land und der Diskussion im Parlament zu kommen.

Ich möchte enden, wie es alle meine Vorredner auch getan haben. Ich glaube, wir haben in der Enquetekommission „Verfassungskonvent“ beispielhaft gut zusammengearbeitet. Wir haben nicht nur schnell, sondern auch gut zusammengearbeitet. Umso bedauerlicher ist es, dass das Arbeitsergebnis nicht von allen Fraktionen vorgestellt werden darf. Daran kann ich nichts ändern. – Ich bedanke mich.

(Beifall bei der LINKEN)

Die nächste Wortmeldung stammt von Herrn Dr. Hahn. Er spricht für die Fraktion der FDP.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den letzten Tagen aus den Mündern der Vertreter der Regierungsfraktionen bzw. der Mitglieder der Landesregierung gehört, da sei etwas historisch. Das geschah z. B. im Zusammenhang mit dem Entwurf des Doppelhaushalts für die Jahre 2018/2019. Ich habe das Gefühl, da hat man sich überhoben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht liegt das auch an meinem 30. „Geburtstag“ in diesem Landtag. Was wir heute diskutieren, ist wirklich historisch.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wir schaffen es das erste Mal, dass wir nunmehr versuchen, die 71 Jahre alte, gesunde, aber in die Jahre gekommene Verfassung an die Wirklichkeit des 21. Jahrhunderts des modernen Industrielands Hessen anzupassen. Das haben wir bisher nicht geschafft.

Es ist historisch, dass wir uns daran gewagt haben – wohl wissend, dass fünf verschiedene Auffassungen über die Hessische Verfassung in diesem Hause bestehen –, zu versuchen, auf der einen Seite den Ursprungskern der 1946erVerfassung erkennbar zu halten und sie auf der anderen Seite den Anforderungen der Jahre 2025, 2030 an ein modernes Industrie- und Dienstleistungsland mit viel Kultur anzupassen.

Wir sollten uns darüber bewusst werden, ohne dass wir jetzt in Selbstgefälligkeit verfallen – das machen Politiker ja sowieso niemals –,

(Heiterkeit)

und uns deutlich machen: Daran sind schon einige vor uns gescheitert. Ich meine jetzt insbesondere die Enquetekommission, die vor 12, 13 Jahren gearbeitet hat. Ich kann mich auch daran erinnern – ich bin ja lange genug in diesem Hause Mitglied –, dass schon in den Neunzigerjahren versucht worden ist, einmal da heranzugehen und eine Aktualisierung der Verfassung im Sinne einer weiter in die Wirklichkeit vordringenden Verfassung vorzunehmen. Wir haben es niemals geschafft, das in einem gesamten Wurf zu tun. Wir haben immer nur Teilhappen herausgeholt, wie z. B. auch den gescheiterten mit der Senkung des Wahlalters von 21 auf 18 Jahre – der Herr Vorsitzende hat darauf hingewiesen.

Wenn ich einmal ganz ehrlich bin, hatte ich bei jeder Änderung, die der Landtag beschlossen hat, immer das Gefühl, dass man diese auch im Hinblick auf die nächste Landtagswahl gemacht hat.

(Norbert Schmitt (SPD): Genau!)

Ich denke an die Staatszielbestimmungen. Da kann mir einer erzählen, was er will, dass das wichtig sei – ja. Ich glaube, dass ich auch immer meine Hand oben hatte. Aber war das nicht immer auch im Zusammenhang mit einer möglichen Profilierung im Hinblick auf die kommende Landtagswahl zu sehen?

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Die einzige Ausnahme, die ich sehr bewusst hervorhebe und deshalb auch an das Ende dieses Teils stelle, ist die Frage der Schuldenbremse. Das hatte mit einer Landtagswahl nichts zu tun, sondern das hatte etwas damit zu tun, wie wir uns selbst im Ringen um die Aufnahme enormer zusätzlicher Schulden in den Haushaltsjahren 2008, 2009, 2010 mit der Frage auseinandersetzten, wie wir nachhaltige Finanzpolitik gestalten können. Deshalb sind wir den Weg gegangen, uns zunächst hier zu einigen und dann dem Volk eine Änderung der Verfassung vorzulegen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin heute noch dem hessischen Volke dankbar, dass es trotz der Polemik aus Gewerkschaftskreisen und – ich sage das jetzt sehr bewusst – aus Kreisen des Beamtenbundes so vernünftig gewesen ist, uns diese zusätzliche Schranke einzubauen. Lassen Sie mir diesen Satz als Parteipolemik bitte durchgehen. Ansonsten hätten wir nämlich vorgestern nicht in zweiter Lesung einen Haushalt beschlossen, der immerhin an das Thema Reduzierung der Schulden herangeht. – Vielen Dank, liebes Volk, dass ihr da mitgemacht habt.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie werden von mir jetzt nicht wieder den vierten Aufguss davon hören, was alles Gutes gemeinsam gemacht worden ist. Sie werden auch nicht den dritten Aufguss davon hören, wie stolz ich darauf bin, dass wir uns als Liberale an dem und dem Punkt eingesetzt haben. Dankenswerterweise haben das die Kollegen – Herr Heinz, wie aber auch Kollege Schmitt – bei dem einen oder anderen Punkt schon vorgetragen.

(Norbert Schmitt (SPD): Also!)

Ich möchte Ihnen als Zweites sagen, dass ich sehr dankbar bin, dass ich bei diesem Prozess von Anbeginn an dabei sein durfte. Ja, der Hessische Landtag ist keine Veranstaltung der Erwachsenenbildung. Dafür werden Abgeordnete nicht gewählt. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben durch die Arbeit in dieser Enquetekommission unheimlich viel gelernt. Wir haben von uns wechselseitig sehr viel gelernt,

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

aber wir haben noch viel mehr gelernt von denjenigen, die uns betreut und begleitet haben. Es sind ja schon viele aufgezählt worden, z. B. die Bürgergesellschaft, die hier war. Ich sage auch sehr bewusst: Frau Kollegin Sylvia Schenk, die uns immer wieder auf den Boden geführt hat, wenn wir einmal versucht haben, abzuheben,

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

oder wenn wir uns einmal ein bisschen zu intransparent bewegen wollten – um eine ihrer beruflichen Tätigkeiten aufzunehmen.

Aber ich sage auch ausdrücklich: Ich habe viel gelernt von den Damen und Herren Professores und Sachverständigen, auch in Situationen, in denen wir auf einmal nicht mehr wirklich wussten, wo es langgehen sollte. Ich nenne nur das Thema: Wie viel Verfassungsänderung kann man durchführen?

In ihrem Sommervotum – es war sogar im Sommer des Jahres 2016 – sind diese fünf Persönlichkeiten des deutschen Rechts – man müsste sich die Namen auf der Zunge zergehen lassen; ich nenne sie jetzt bewusst nicht, weil das schon wieder ein Ansatz von Polemik wäre – einstimmig

zu einer Auffassung gekommen, die dann dazu geführt hat, dass die ursprünglich politisch gesetzte Forderung, insbesondere des Ministerpräsidenten – es gibt da fünf, sechs Änderungen, aus die Maus –, aufgegeben werden konnte. Ich bin sehr dankbar dafür, weil das immer auf einem hohen wissenschaftlichen Niveau ablief. Ich habe da viel gelernt, und ich bedanke mich dafür. Das gibt einem auf alle Fälle auch wieder das Gefühl, dass man sich als Jurist, lieber Norbert, der im Jahre des Herrn 1980 sein Examen gemacht hat, noch mit den Themen auseinandersetzen kann.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

In diesem Zusammenhang erwähne ich auch unsere Mitarbeiter. Das ist schon von dem einen oder anderen Vorredner gemacht worden.

(Zurufe: Ja!)

Ich bin ihnen nicht nur dankbar, dass sie jeweils den Obmann – es waren alles nur Männer – intensiv gebrieft haben – vielen Dank Herr Dr. Recker, dass Sie das mit mir getan haben –, sondern dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in Situationen, in denen wir Obleute gerade einmal an der Wand standen – wir wussten jedenfalls bei drei, vier Punkten nicht weiter; wir hatten immer das Ziel vor Augen, so viel wie möglich gemeinsam abzuhaken –, bei Kaffee, Kuchen, Tee – keine Ahnung: Wein, Glühwein; nee, das war vor der Glühweinzeit – so fundierte Lösungen vorlegen konnten, dass wir sie dann überarbeiten konnten. Vielen herzlichen Dank an die Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP sowie der Abg. Norbert Schmitt (SPD) und Christian Heinz (CDU))

Wir haben uns auch einen Stil gegeben – ich entfleuche ja immer mehr in die Rolle des Elder Statesman –, den wir uns noch ein bisschen mehr angewöhnen sollten. Ich schildere es einmal sehr plastisch: Hätte sich vor zwei Jahren denn jemand vorstellen können, dass Kaufmann und Hahn in vielen Punkten an einem Strang ziehen – und auch noch in die gleiche Richtung?

(Norbert Schmitt (SPD): Nein!)

Das hat die Arbeit gebracht, und auch das finde ich, nicht nur persönlich, stilprägend für das Haus. Man merkt ja auch, wie wir uns jetzt in anderen Dingen benehmen – nicht mehr mit dieser Reflexartigkeit, die uns nunmehr seit über 15, 20 Jahren engster Freundschaft in diesem Hause ausgemacht hat. Dass wir jetzt darüber gesprungen sind, ist ein Abfallprodukt der Arbeit. Aber ich glaube, das ist für das Haus insgesamt stilprägend; denn es geht nicht nur um Kaufmann und Hahn.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Lieber Thomas Schäfer, da kann man sich schon wundern. So ist das Leben.

(René Rock (FDP): Alter macht viele Sünden!)

Ich will etwas Neues sagen, weil das bisher noch nicht gesagt worden ist. Wir – die Oppositionsfraktionen etwas eindringlicher, aber die GRÜNEN waren eigentlich auch dabei – haben gesagt: Wir müssen uns auch mit dem Untersuchungsausschussrecht in diesem Lande auseinandersetzen – eine never ending Story. Sie ist bestimmt schon 20

Jahre alt, wenn das überhaupt reicht. Wir sind nie zu Potte gekommen – immer mit irgendwelchen anderen Begründungen. Da ich schon in jeder Rolle in diesem Hause gewesen bin, war ich auch manchmal dabei, eine Argumentation zu pflegen, die man sicherlich auch als vordergründig erahnen könnte.

(Heiterkeit)

Wir haben es jetzt geschafft, uns zu vereinbaren. Natürlich ist das jetzt nicht die Aufgabe der Obleute in der Enquetekommission, aber es ist ein Signal in die Fraktionen hinein: Wenn der einzig noch verbliebene Untersuchungsausschuss in dieser Legislaturperiode seine Beweisaufnahme schließt, dann sollten wir noch das ehrgeizige Ziel haben, Ihnen bis zum Ende dieser Legislaturperiode ein Untersuchungsausschussgesetz nicht nur vorzulegen, sondern es auch mit Ihnen gemeinsam zu beschließen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Für den Fall, dass es jemand noch nicht weiß, darf ich den Beteiligten sagen: Der besagte Untersuchungsausschuss, lieber Vorsitzender Hartmut Honka, hat am Mittwochmittag die Beweisaufnahme geschlossen, sodass die Arbeit jetzt auch hier beginnen kann.

Ich spreche das deshalb an, weil ein wichtiger Punkt für uns Liberale darin bestand, dass die Minderheiten- und Parlamentsrechte gestärkt werden.

(Beifall der Abg. René Rock (FDP) und Nancy Faeser (SPD))

Das Ganze ist relativ gut in der Geschäftsordnung geregelt; aber in der Verfassung findet sich dazu keine Grundlage. Wir wollten, dass das auch in der Hessischen Verfassung normiert wird. Beim Thema Untersuchungsausschuss kann man aber auch sagen: Machen wir hierfür ein eigenes Gesetz. – Auf diesen Kompromiss haben wir uns nun geeinigt.

Ich würde jedoch einen relativ hohen Wetteinsatz wagen, dass zu den 15 gemeinsamen Gesetzentwürfen, die wir den Menschen zur Abstimmung vorlegen, noch ein 16. hinzukommt, nämlich der von uns eingebrachte Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte der Opposition. Dagegen kann man ja nicht sein.

Dieser Gesetzentwurf ist im Übrigen abgeschrieben aus 13 Landesverfassungen. Jede der hier vertretenen Fraktionen ist in dem einen oder anderen Land sogar an der Regierung beteiligt. Man kann doch nichts dagegen haben, wenn festgeschrieben wird, dass die Opposition als grundlegender Bestandteil der parlamentarischen Demokratie anerkannt wird.