Ich will damit sagen – ich tue das ohne Schaum vor dem Mund, ohne irgendeinen Vorhalt zu machen –, dass es diese Debatten in allen Parteien gibt. Ich bestehe darauf, zu sagen, dass ich diese Debatte in allen Parteien wahrnehme und dass ich wahrnehme, wie man damit umgeht.
Der Kompromiss, der sich derzeit im Rahmen der Koalitionsverhandlungen und in einer vorläufigen Vereinbarung der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD mit Blick auf das bestehende Gesetzgebungsverfahren abzeichnet, ist eben schon erläutert worden. Ich will ihn trotzdem noch einmal darstellen: Der Familienauszug soll bis zum 31. Juli 2018 ausgesetzt bleiben, also vier Monate länger als bisher verabredet – mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass eine Antragstellung ab dem 1. April möglich sein wird. Zweitens ist vereinbart, dass ab dem 31. Juli eine sogenannte Kontingentlösung für 1.000 Personen pro Monat, also 12.000 Personen im Jahr, vorgesehen wird und darüber hinaus eine Härtefallregelung getroffen werden soll.
Der Streit, den es nach wie vor gibt, dreht sich um die Ausgestaltung dieser Härtefallregelung. Mein Landesverband hat auf dem Bundesparteitag als eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Zustimmungsfähigkeit eines Koalitionsvertrags mit der CDU und der CSU formuliert, dass
wir eine weiter gehende Härtefallregelung haben wollen. Wenn ich die Vereinbarungen richtig verstehe, die bisher getroffen wurden, soll es eine solche geben. Sie ist bisher aber noch nicht konkretisiert worden.
Da ich es in dieser Woche vorgezogen habe, den Beratungen des Hessischen Landtags beizuwohnen und nicht an den Verhandlungsrunden in Berlin teilzunehmen, kenne ich den Verhandlungsstand nur aus Telefonschaltkonferenzen. Ich habe allerdings erlebt – das ist der Teil, den ich noch kritisch aufrufen will –, dass es nach den Vereinbarungen zwischen den Bundestagsfraktionen in Bezug auf das derzeitige Gesetzgebungsverfahren und die Notwendigkeiten mit Blick auf das Auslaufen der bestehenden Regelung unmittelbar nach der Verständigung den Versuch gab, die Deutungshoheit über die Verabredung zu erlangen. Dazu hat René Rock schon ein paar Fragen gestellt. Ich will offen sagen, dass mich die Art und Weise, in der versucht wurde, in den letzten Stunden Deutungshoheit zu gewinnen, sprachlos macht. Sie macht mich deswegen sprachlos, weil ich es schon in den Sondierungen erlebt habe, in welcher Art und Weise mit diesem Thema umgegangen wurde.
Damit bin ich bei meiner Eingangsbemerkung zum Thema Stimmungsmache. Ich will ausdrücklich wertschätzend anerkennen, dass es eine weiter gehende, humanere und im Interesse der Familien vernünftige Lösung hätte geben können, wenn sich in den Sondierungen der Konsens zwischen SPD, CDU – unter Verhandlungsführer Volker Bouffier – und dem bayerischen Innenminister, der formaler Verhandlungsführer der bayerischen CSU war, durchgesetzt hätte.
Herr Bouffier ist in der „Bild“-Zeitung unmittelbar nach den Sondierungen – in der Nacht von Donnerstag auf Freitag – hinreichend mit den Worten zitiert worden: „Das Übel hat einen Namen: Alexander Dobrindt“.
Ich glaube, dass es nicht nur Alexander Dobrindt ist, sondern dass vor allem auch Herr Scheuer eine gewisse Rolle spielt und dass vor allem der 14. Oktober 2018 maßgeblich für manche Debatten ist, die wir dort haben.
Ich habe erlebt, wie die Machtlosigkeit – ausdrücklich unsere, aber vor allem die Machtlosigkeit der Führung von CDU und CSU – gegenüber dem Treiben von einigen wenigen Herren der bayerischen CSU am Ende zu einer Regelung geführt hat, die mich persönlich mit Blick auf die Situation einiger Betroffener an die Schmerzgrenzen des Erträglichen führt.
Ich will es deswegen so deutlich sagen, weil ich vieles, was Kollege Bocklet gesagt hat, mit Applaus hätte quittieren können; denn ich teile im Kern alles, was er formuliert hat. Ich kenne aber den Kompromiss zwischen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der FDP.
Der Kompromiss, den Sie am Ende getroffen haben, war, dass der Familiennachzug entsprechend der Regelung um ein weiteres Jahr ausgesetzt werden soll. Das war der Kompromiss, den es in den Verhandlungen gab. Ich weiß, dass das inzwischen alles hinterfragt wird, weil es kein Ergebnis gibt.
(Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Familiennachzug war nicht geregelt! – Zurufe von der SPD und der FDP)
Herr Bocklet, ich sage das alles ohne Schaum vor dem Mund, weil ich weiß, dass die Debatte bei Ihnen ernsthaft geführt wird. Ich weiß, dass die Debatte in der Union ernsthaft geführt wird. Nehmen Sie bitte einmal zur Kenntnis, dass auch bei uns die Debatte bei sehr unterschiedlichen Positionen ernsthaft geführt wird.
(Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich habe nur korrigiert, dass der Familiennachzug nicht geregelt ist!)
Ich will es ausdrücklich sagen: Ich teile Ihre Einschätzung, Ihre Beschreibung, nicht, weil alle wussten, dass der Familiennachzug für subsidiär Geschützte ein Riesenpolitikum in der bayerischen CSU ist.
Damit will ich zu meiner vorletzten Bemerkung kommen. Die Frage, wie diese Härtefallregelung am Ende aussieht, wird aus meiner festen Überzeugung nicht mehr nur im politischen Raum entschieden. Vielmehr wird das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom 7. November 2017, das mit Blick auf die akute Gefährdung des Kindeswohls im Falle eines 16-jährigen Syrers klare Kriterien definiert hat, auf dem weiteren Weg ganz sicherlich erhebliche Wirkung haben, einschließlich der Frage, wer subsidiär eingestuft ist und wer nicht.
Eine allerletzte Bemerkung will ich machen. Nicht zustimmungsfähig ist für mich definitiv der dritte Absatz Ihres Antrags. Ich verstehe die Motivation Ihres schwarz-grünen Antrags. Aber zu erklären, dass es keine landesgesetzliche Regelungskompetenz gibt, sondern ausschließlich eine bundesgesetzliche, ist, wie Sie wissen, grundfalsch, weil der § 23 des Aufenthaltsgesetzes, der den Ländern und der obersten Landesbehörde ausdrücklich weiter gehende Härtefallmöglichkeiten gibt, natürlich auch im Falle dieses Familiennachzugs gilt. Das wissen Sie.
Deswegen wäre mein Vorschlag, alle Anträge an die Ausschüsse zu überweisen, um zu schauen, ob sinnvolle gemeinsame Lösungen hinzukriegen sind. Sollte heute abgestimmt werden, werden wir alle Anträge ablehnen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Schäfer-Gümbel. – Für die Landesregierung spricht nun Staatsminister Beuth. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will und ich muss auf die laufenden Koalitionsverhandlungen in Berlin verweisen, wenn es um das Thema Familiennachzug geht. Ich will und ich kann auch gar nicht so weit gehen, die Verhandlungsstände in einzelnen Arbeitsgruppen mitzuteilen. Vielmehr müssen wir zur Kenntnis nehmen, was die Öffentlichkeit und auch den Deutschen Bundestag in den letzten Stunden erreicht hat. Ich komme gleich darauf zurück.
Ich sehe aktuell, ehrlich gesagt, keinen Gewinn darin, diese Verhandlungen mit dem Antrag der LINKEN zu garnieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, uns allen ist der Zustrom von Schutzsuchenden Anfang des Jahres 2016 noch vor Augen. In diese Zeit fällt die sehr bedachte Entscheidung der Großen Koalition über die zweijährige Aussetzung, die im Interesse der Aufnahme- und Integrationssysteme in Staat und Gesellschaft getroffen wurde.
Ich darf daran erinnern, dass unsere staatlichen und kommunalen Verwaltungsstrukturen und Hilfssysteme vor noch nicht ganz zwei Jahren an die Grenzen ihrer Möglichkeiten geraten waren. Wir können stolz sein: auf die Leistung des Staates, der Kommunen und der vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die diese Herausforderung am Ende gemeinsam gemeistert haben.
Es liegt auf der Hand, dass die Aufnahme von über 1 Million Menschen in einer derart kurzen Zeitspanne noch nicht abgeschlossen ist, dass die Erstversorgung mit Wohnraum und Verpflegung sowie ärztlichen Untersuchungen nur der Anfang war. Die vorhandenen Strukturen, die Aufnahmefähigkeit und die Aufnahmebereitschaft der deutschen Gesellschaft werden noch lange Zeit erheblich herausgefordert sein.
Es ist der politischen Aufrichtigkeit geschuldet, solche Tatsachen auch bei der Formulierung von Landtagsanträgen im Blick zu behalten und Nüchternheit bei der Bewältigung der Probleme zu bewahren. Nein, das ist kein inhumaner Pragmatismus, sondern es ist zu erwägen, ob wir nicht nur so den neu Angekommenen und der Aufnahmegesellschaft gleichermaßen gerecht werden.
Subsidiär Schutzberechtigte haben eben nicht den identischen Schutzstatus wie die GFK-Flüchtlinge. Ihr Schutz ist gewollt vorläufig. Es besteht die Erwartung, dass Menschen mit subsidiärem Schutzstatus z. B. nach dem Ende eines Bürgerkriegs in ihre Heimat zurückkehren.
Eine vorübergehende Trennung von eigenen Familienangehörigen ist danach auch zumutbar, zumal sich diese ganz überwiegend außerhalb der eigentlichen Bürgerkriegsländer aufhalten, vor allem in der Türkei und im Libanon.
Die Familientrennung ist nicht die Folge des deutschen Rechts, sondern hat ihren Grund in der persönlichen Entscheidung von Menschen, in den Jahren 2015 und 2016 ohne ihre eigene Familie nach Deutschland zu kommen. Nicht zuletzt erfüllt Deutschland seine Verpflichtungen im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens und nimmt Menschen von dort weiterhin auf.
Lassen Sie mich noch ein paar Bemerkungen zu dem vorläufigen Verhandlungsergebnis der Großen Koalition in Berlin machen. Ich begrüße das Bekenntnis, dass sich eine Situation wie 2015 nicht wiederholen darf und es national wie europäisch vorrangig um die Sicherung unserer Außengrenzen geht.
Wir werden mit den Mitgliedstaaten keinen Konsens über eine solidarische Flüchtlingspolitik hinbekommen, wenn
wir nicht die europäischen Außengrenzen wirksam und dauerhaft sichern und die Migration nach Europa begrenzen. Hier nennt das Sondierungsergebnis schon mehrere Ansatzpunkte, von der Entwicklungszusammenarbeit bis zum Klimaschutz. Alles steht unter dem Obersatz: Wir wollen Fluchtursachen bekämpfen, nicht die Flüchtlinge.
Auch die vereinbarte weitere Einschränkung des Familiennachzugs ist meines Erachtens richtig. Die Aussetzung soll bis zum 31. Juli 2018 verlängert werden. Anschließend soll eine Nachzugsbegrenzung auf 1.000 Menschen pro Monat gelten, die auch weitere Härtefälle berücksichtigt. Herr Kollege Schäfer-Gümbel hat dazu gerade schon ein paar Bemerkungen gemacht. Dies ist ein Kompromiss. Wie alle Kompromisse ist niemand ganz zufrieden.
Es ist aber eben nicht die Aufgabe der Hessischen Landesregierung, das abschließend zu bewerten. Es ist eine Angelegenheit des Bundes, und die Landesregierung nimmt das Ergebnis zur Kenntnis. Herr Schäfer-Gümbel, wenn Sie sagen, das Land könne am Ende sozusagen eigene Aufnahmeanordnungen oder Ähnliches machen, dann sollten Sie wissen, dass dies immer nur funktioniert, wenn mit Zustimmung des Bundes eine entsprechende Anordnung erfolgt. Insofern sind wir immer von dem abhängig, was am Ende an Überlegungen auf Bundesebene Vorrang hat.
Insofern, meine sehr geehrten Damen und Herren: Es ist am Ende eine Angelegenheit des Deutschen Bundestages. Der Deutsche Bundestag hat gestern im Hauptausschuss die Vorbereitungen für die weiteren Lesungen im Deutschen Bundestag getroffen. Danach wird der Familiennachzug, wie ich gerade erläutert habe, ausgesetzt. Diese Entscheidung ist gefallen. Dies ist von der Hessischen Landesregierung am Ende nicht zu bewerten. – Vielen Dank.