Vielen Dank, Herr Staatsminister Beuth. – Von der Fraktion DIE LINKE hat sich noch einmal Frau Kollegin Wissler zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Kollegin. Sie haben eine Redezeit von fünf Minuten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Morgen früh will der Deutsche Bundestag beschließen, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für weitere vier Monate auszusetzen. Darauf haben sich Union und SPD geeinigt. Auch der Ministerpräsident war daran federführend beteiligt. Das ist ein Schlag ins Gesicht von Tausenden Menschen, die um ihre Familien, um ihre Kinder in Syrien bangen und die alle hoffnungsvoll auf den März 2018 gewartet haben, in der Erwartung, dann endlich ihre Familien nachholen zu können. Weitere vier Monate der
Aussetzung oder die Begrenzung auf 1.000 Menschen pro Monat ist faktisch eine Obergrenze. Es ist nichts anderes. Wir sagen: Solange es in dieser Welt keine Obergrenze für Leid gibt, darf es auch keine Obergrenze für Menschen geben.
Dann wird gesagt, es gebe Härtefallregelungen. Wir wissen aus der Vergangenheit, wie mit diesen Härtefallregelungen umgegangen wird. Ich sage: Jeder unbegleitete minderjährige Flüchtling, der aus einem Kriegsgebiet stammt und von seinen Eltern getrennt ist, jeder dieser Menschen ist ein Härtefall. Was denn sonst?
Jeder Mensch, der jahrelang von seiner Familie getrennt ist, weil man durch einen Krieg auseinandergerissen wurde, sodass der Ehepartner im Kriegsgebiet ist, ist ein Härtefall. Was denn sonst? Es ist so zynisch, was die Große Koalition in das Sondierungspapier geschrieben hat. Ich will einmal zitieren, was dort wörtlich drinsteht: Man wolle durch gesetzliche Regelungen Anreize ausschließen, die dadurch entstünden, dass Minderjährige von ihren Eltern unter Gefährdung des Kindeswohls auf die gefährliche Reise geschickt werden. Meine Damen und Herren, wer schreibt so etwas? Es sind doch nicht die Eltern, die das Kindeswohl gefährden; es ist der Krieg, der das Kindeswohl gefährdet.
Diese Kriege werden unter anderem mit deutschen Waffen und deutschen Panzern geführt, die in alle Welt exportiert werden. Herr Minister, ich brauche überhaupt keine Kommission zur Bekämpfung von Fluchtursachen; das kann ich Ihnen schon jetzt sagen: Wir brauchen einen Stopp der Rüstungsexporte, und zwar zuallererst an Saudi-Arabien, Erdogan und diese ganzen Despoten.
Die Menschen fliehen doch auch vor deutschen Waffen. Daher ist es doch zynisch und absurd, zu sagen, die Eltern würden das Kindeswohl gefährden, weil sie sich entscheiden, ihre Kinder vor einem Krieg in Sicherheit zu bringen. Sie verfahren nach dem Motto: „Frauen und Kinder zuletzt“. Deswegen: Wir begrüßen den Familiennachzug. Diese Abstimmung darf morgen so nicht durchkommen. Wir dürfen doch nicht zulassen, dass Menschen weitere vier Monate lang von ihren Familien getrennt sind.
Ich frage Sie: Wie sollen denn die Menschen hier ankommen? Wie soll denn das gehen? Wie sollen denn die Menschen hier eine Sprache lernen, eine Arbeit finden, eine Existenz aufbauen, wenn sie dauernd in Sorge sind, was mit ihrer Familie ist? Stellen Sie sich das doch für sich vor; stellen Sie sich das einmal für sich und Ihre Familie vor. Wie wollen Sie denn dann ein normales Leben führen? Wie wollen Sie sich eine Existenz aufbauen, wenn Sie nicht wissen, was mit Ihrer Familie ist?
Deshalb: Wir teilen die Kritik der Kirchen, der Sozialverbände und des Kinderhilfswerks. Dieses hat den Kompromiss von Union und SPD als eine „menschenrechtliche Katastrophe“ bezeichnet. Wir teilen auch die Kritik von Menschen wie Norbert Blüm, der gesagt hat:
tei, dass ihm fortan das Wort im Hals stecken bleibt, wenn er die hehren Werte der Familie beschwört.
Recht hat Norbert Blüm, und ich würde mir wünschen, es gäbe noch viel mehr Stimmen in der Union, die das so deutlich sagen.
Ein Letztes, Herr Minister. Sie stellen sich hierhin und bezeichnen allen Ernstes das Eintreten für elementare Menschenrechte als „Klientelpflege“. Das haben Sie hier gesagt.
Als sei es Klientelpflege, wenn die Kirchen – Herr Minister, Sie können sich gern korrigieren –, die Wohlfahrtsverbände, das Kinderhilfswerk und wir kritisieren, dass das Leben von Menschen aufs Spiel gesetzt wird. Das bezeichnen Sie als „Klientelpflege“. Wenn Sie das zurücknehmen wollen, dann können Sie das gern tun. Bei dieser Gelegenheit könnten Sie sich vielleicht gleich noch für die grottenschlechte Büttenrede entschuldigen, die Sie gehalten haben.
Ich finde, ein Innenminister, der sich in einer Büttenrede über junge Flüchtlinge lustig macht – ob die jetzt 17 oder 19 sind, ist mir völlig egal –, die traumatisiert sind, die Angehörige verloren haben, die eine lebensgefährliche Flucht hinter sich haben, die einem Kriegsgebiet entflohen sind, muss sich schon einmal fragen: Wie arm ist das denn, derartig nach unten zu treten? „Was ist daran denn lustig?“, frage ich Sie.
Ich komme zum Schluss. – Was ist denn daran lustig, derart nach unten zu treten? Der Karneval hat einmal dazu gedient, dass sich das Volk über die Obrigkeit lustig gemacht hat, aber doch nicht umgekehrt. Dieser Innenminister macht sich über die Schwächsten in unserer Gesellschaft lustig. Das ist doch einfach untragbar.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung. Mir wurde gesagt, dass über Tagesordnungspunkt 35, Antrag der Fraktion DIE LINKE, abgestimmt werden soll. – Das ist der Fall. Weiterhin soll über den Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und GRÜNEN abgestimmt werden. Wie sieht es mit dem Dringlichen Antrag der FDP aus? Soll der ebenfalls abgestimmt werden?
Ich lasse zuerst über den Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drucks. 19/5735, abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion DIE LINKE und Frau Kollegin Öztürk. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, FDP, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SPD. Somit ist er abgelehnt.
Dann lasse ich über den Dringlichen Antrag der Fraktion der FDP abstimmen, Drucks. 19/5988. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? – Der Rest des gesamten Hauses. Damit ist dieser Dringliche Antrag ebenfalls abgelehnt.
Dann rufe ich den Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 19/5991, auf. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – SPD, DIE LINKE und Frau Kollegin Öztürk. Wer enthält sich? – Die Fraktion der FDP. Somit ist dieser Dringliche Entschließungsantrag angenommen worden. – Vielen Dank.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes – Drucks. 19/5955 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt siebeneinhalb Minuten. Das Gesetz wird vom Kollegen Greilich von der FDP eingebracht. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir legen Ihnen heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes vor, weil wir möchten, dass jedes Kind und jeder Jugendliche in Hessen, unabhängig von sozialer, kultureller oder ethnischer Herkunft und religiösem Hintergrund, bestmögliche Bildungschancen erhält.
Dazu ist es notwendig, dass der Unterricht und das Schulleben optimal gestaltet werden. Dafür sind nun einmal direkte Kommunikation und Interaktion zentrale Elemente, die nicht gestört werden dürfen. Aus diesem Grund möchten wir rechtlich Klarheit schaffen und die Vollverschleierung untersagen, weil das Erfassen der Körpersprache und gerade auch der Gesichtsmimik unerlässlich für einen erfolgreichen Unterricht ist – deshalb unsere Gesetzesinitiative.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen eine sachliche Debatte zu diesem Thema. Deswegen gleich zu Anfang eine Klarstellung, insbesondere gegenüber Herrn Minister Lorz: Wir durften in einer Zeitung die Überschrift lesen: „FDP bezichtigt Lorz im Burkastreit der Lüge“. – Das ist schlicht falsch. Das haben wir nie getan, und ich käme auch nicht auf die Idee, dies zu tun. Ich will das gleich richtig- und klarstellen; denn in dieser Zeitung wurde eine Auseinandersetzung hochstilisiert, die schlicht etwas mit der Tatsache zu tun hatte, dass durch die Formulierung der Pressemitteilung des Ministeriums der Eindruck entstehen musste, es gebe einen förmlichen Erlass und nicht nur eine E-Mail des zuständigen Referatsleiters an die Schulamtsjuristen, in der er seine Rechtsauffassung darlegt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zur Vermeidung von Missverständnissen und unnötigen Diskussionen stelle
ich deshalb schon vorab unstreitig: Ein Erlass ist eine dienstliche Anweisung innerhalb einer Behördenhierarchie. So gesehen hat diese E-Mail durchaus Erlasscharakter im weiten Sinne des Begriffs. Herr Minister, das stellen wir unstreitig. Ich glaube, über so etwas müssen wir nicht streiten.
Aber ein förmlicher Erlass, der etwas für den Schulbetrieb regeln soll, sieht in der Praxis, gerade des Hessischen Kultusministeriums, grundlegend anders aus. Da gibt es ein geregeltes Beteiligungsverfahren, dann wird ein solcher Erlass im „Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums“ veröffentlicht, im Regelfall abgezeichnet und unterzeichnet vom Minister, der Ministerin oder dem Staatssekretär.
Zweitens besteht eine Bindungswirkung lediglich im Innenverhältnis der Behörde, aber garantiert nicht nach außen. Der sogenannte Erlass, über den wir hier reden, ist allenfalls das, was man gemeinhin als norminterpretierende Verwaltungsvorschrift bezeichnet.
Es handelt sich also um eine Auslegungsrichtlinie als Interpretationshilfe für nachgeordnete Behörden zur Sicherung einer einheitlichen Auslegung. Das hat eindeutig keine Außenwirkung. Darüber werden wir schnell Einigkeit erzielen, Herr Minister.
Die Frage, die aufgeworfen wurde, ist, ob sich die Landesregierung im Jahr 2012 deshalb falsch verhalten habe, weil es diese E-Mail gegeben hat und nichts anderes. Meine Damen und Herren, das sage ich auch sehr deutlich, das Ministerium hat in der damaligen Situation völlig richtig und angemessen gehandelt. Aus heutiger Sicht müssen wir aber zur Kenntnis nehmen, eine verwaltungsinterne Regelung ist nicht ausreichend.
Erstens. Burka in der Schule, wollen wir das dulden oder nicht? – Ich glaube, darüber gibt es eine sehr breite Einigkeit in diesem Haus: Nein, das wollen wir nicht.
Dann kommt die daran anknüpfende Frage: Gibt es dafür eine Regelungsnotwendigkeit? – Die Erfahrungen aus Gesprächen mit Lehrerinnen und Lehrern, vor allem aber auch deren Reaktionen auf unsere Initiative, zeigen deutlich, dass ein solcher Regelungsbedarf besteht.
Mir wurde, im Übrigen nachdem wir mit unserer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gegangen sind, von mindestens einem Fall berichtet, in dem eine couragierte Schulleiterin, übrigens ohne Kenntnis der Rechtsauffassung des Hessischen Kultusministeriums, einer jungen Frau, die vollverschleiert und mit schwarzen Handschuhen in der Schule erschien, offensichtlich nachdrücklich genug klarmachte, dass sie so nicht am Unterricht teilnehmen könne. Das ist gut gegangen. Das ist deshalb gut gegangen, weil die Schulleiterin couragiert war und die Schülerin letztlich klein beigab und sich auch nicht rechtlich gegen das Vorgehen der Schulleiterin wehrte.