Protokoll der Sitzung vom 31.01.2018

Vielen Dank. – Als Nächste spricht Kollegin Wallmann für die Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte bei einem Thema wie diesem zunächst einmal ein paar Fakten zur Kenntnis geben:

Erstens. Es handelt sich bei dem Thema Familiennachzug um eine Frage, für die der Bundestag zuständig ist. Die Regelung ist also keine Thematik der Landespolitik. Es ist insofern auch keine Zuständigkeit der Hessischen Landesregierung gegeben. Es gibt also keine Entscheidungsbefugnis.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Für die Eintracht sind wir auch nicht zuständig, und darüber diskutieren wir morgen!)

Wie Sie wissen, war das Thema Gegenstand sowohl der Sondierungsgespräche zwischen CDU, GRÜNEN und FDP als auch – nach dem Scheitern von Jamaika – Gegenstand der Sondierungsgespräche zwischen CDU und SPD. Im Rahmen dieser Sondierungsgespräche wurde zunächst diskutiert, wie mit der im März 2016 beschlossenen und im März 2018 auslaufenden Aussetzung umgegangen werden soll.

Es wurde vereinbart, dass an die Stelle des bisherigen Gesetzes eine Neuregelung treten soll und zudem die Aussetzung verlängert wird. Bis zum 31. Juli 2018 soll diese Neuregelung im Bundestag verabschiedet werden. Die Neuregelung sieht vor, dass bis zu 1.000 Menschen pro Monat ihre Familien nachziehen lassen können. Im Gegenzug sollen die EU-bedingten freiwilligen Aufnahmen aus Griechenland und aus Italien auslaufen. Es sind bestimmte Bedingungen daran geknüpft:

Es darf sich nur um Ehen handeln, die vor der Flucht geschlossen worden sind, es dürfen keine schwerwiegenden Straftaten begangen worden sein, es darf sich nicht um Gefährder handeln, und die Ausreise soll nicht kurz bevorstehen.

Zweitens. Die bestehende Regelung betrifft ausschließlich Menschen, denen für ein Jahr subsidiärer Schutz zugewiesen wurde, die also keinen Anspruch auf Asyl nach dem Grundgesetz oder nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben. Es ist wichtig, in dem Zusammenhang darauf hinzuweisen.

Für alle anderen Flüchtlinge sowohl nach dem Grundgesetz als auch nach der Genfer Flüchtlingskonvention gilt der Familiennachzug. Er galt vorher, und er gilt auch weiterhin, und zwar uneingeschränkt. Das gilt für die Kernfamilie. Das betrifft also die Ehepartner und auch die minderjährigen Kinder.

Wenn man eben Frau Faulhaber von der Linksfraktion zugehört hat, muss man sich schon fragen, ob wir in unterschiedlichen Ländern leben. Ich habe mir mitgeschrieben, Sie haben eben gesagt, das tolerante Miteinander sei nur ein Lippenbekenntnis. Das kann ich nicht feststellen. Unser Land Hessen hat über 100.000 Menschen aufgenommen. Wir haben 2,9 Milliarden € für Maßnahmen der humanitären Verpflichtung in den Haushalt eingestellt. Ich kann Ihre Kritik überhaupt nicht nachvollziehen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Ich glaube, man kann eines mit Stolz sagen: Unser Bundesland Hessen hat diese Herausforderung wie fast kein

anderes gemeistert. Man kann den Menschen dafür danken, dass wir das alles so problemlos hinbekommen haben. Das sollte man bei einer solchen Debatte dann vielleicht auch einmal erwähnen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Drittens. Man muss zur Kenntnis nehmen, die deutsche Regelung zum Familiennachzug ist international relativ einmalig. Es muss doch am Ende auch möglich sein, dass man eine solch weitgehende Regelung unter dem Aspekt der Herausforderungen, die wir im Rahmen der Flüchtlingskrise zu bewältigen hatten, im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens begrenzt.

Viertens. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat mehrfach an den Deutschen Bundestag appelliert, dass die Aussetzung des Familiennachzugs verlängert wird.

Fünftens. Ja, der Familiennachzug ist ausgesetzt, und zwar nur für subsidiär Schutzberechtigte. Es galt und gilt aber nach wie vor eine Härtefallregelung nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes, wonach aus dringenden humanitären Gründen und unter Berücksichtigung der Kinderrechtskonvention Familien nachziehen können.

Diese beabsichtigte Umwandlung einer Anspruchsregelung in eine Kontingentlösung halte ich wirklich für richtig und auch für zumutbar. An der Stelle kann man vielleicht den klugen Satz unseres ehemaligen Bundespräsidenten zitieren: „Unser Herz ist weit, aber unsere Möglichkeiten sind endlich“, weil er sehr gut die Problematik und auch den Zwiespalt trifft, in dem wir uns in dieser Frage der humanitären Verpflichtung befinden, die wir durchaus sehen.

(Beifall bei der LINKEN – Janine Wissler (DIE LINKE): Die Erstaufnahmeeinrichtungen sind im Moment nicht mehr überlaufen!)

Ich möchte gern noch einen Satz zu dem Aufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge sagen. Das ist das einzige Thema im Antrag der LINKEN, bei dem es überhaupt um eine Landeszuständigkeit geht. Ja, es gab dieses Aufnahmeprogramm. 15 Bundesländer hatten es seinerzeit. Es gibt ein paar wenige, bei denen es nach wie vor in Kraft ist. Viele haben es auslaufen lassen; so ist es auch in Hessen. Aktuell sehen wir keine Notwendigkeit, das Programm neu aufleben zu lassen.

Ich möchte noch einen Satz zum FDP-Antrag sagen. Ich muss gestehen, ich finde es fast ein bisschen putzig, wenn ich hier lese: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene … einzusetzen“. Das ist allein schon deswegen interessant, weil die FDP hier natürlich ausdrücklich die Möglichkeit hatte, in der Sondierung zu einer Regelung zu kommen und Regierungsverantwortung zu übernehmen. Das wollten Sie ausdrücklich nicht. Jetzt soll sich also wieder die Landesregierung dafür einsetzen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Insofern gilt natürlich auch hier der Hinweis: Es bleibt bei der Zuständigkeit des Bundes, so gern wir auch für verschiedene Bundesfragen zuständig sind. Wir sind es in diesem Fall aber nicht. – Das nur in die Richtung der FDP.

Noch eine letzte Anmerkung. Ich glaube, man muss generell bei dem Thema der Zuwanderung und der Integration immer auch die faktischen Grenzen der Integrationskraft unseres Landes, aber auch die des gesellschaftlichen Zu

sammenhaltes im Auge behalten. Nach meiner persönlichen Meinung – ich sage das auch nur für mich persönlich, weil das Land hier keine Entscheidungskompetenz hat – dient dazu das Sondierungsergebnis von CDU und SPD. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. – Als Nächster spricht Kollege Rock, FDPFraktion.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich ist uns bekannt, dass wir bei der Frage, wie der Familiennachzug organisiert wird, keine eigene Zuständigkeit haben. Jetzt ist das Thema hier auf die Tagesordnung gesetzt worden. Dann kann man sich natürlich als politische Kraft in unserem Lande, als Fraktion im Hessischen Landtag, nicht vor einer Antwort drücken. Da muss man klar sagen: Wie sieht man die Situation? Wie verhält man sich? – Dem dient unser Antrag, und der ist nicht putzig, sondern darin steht, wie wir das sehen. Daher kann sich jeder Bürger in unserem Land einen Eindruck davon machen, was unsere Haltung ist.

(Beifall bei der FDP)

Für uns ist klar, dass wir den Familiennachzug in der Form weiter ausgesetzt sehen möchten. Wir möchten ihn grundsätzlich für weitere zwei Jahre ausgesetzt sehen. Die bisherigen Härtefallregelungen – das ist auch klar geworden, darum haben wir das hier noch einmal so deutlich gemacht –, die zur Anwendung gekommen sind, sind aus unserer Sicht nicht ausreichend. Darum haben wir sie hier noch einmal konkreter dargestellt. Im Rahmen persönlicher Härten soll es möglich sein, trotzdem Familienzusammenführungen durchzuführen. Wir möchten weiterhin auch den Aspekt berücksichtigt sehen, wie die Integrationsbemühungen der einzelnen Menschen hier vor Ort sind.

(Beifall bei der FDP)

Es ist für uns ein wichtiges Zusatzkriterium, dass wir das berücksichtigen wollen. Wir möchten auch – das wird auch in unserem Antrag deutlich –, dass für die Zeit, in der der Familiennachzug ausgesetzt werden soll, eine entsprechende gesetzliche Regelung auf Bundesebene geschaffen wird, z. B. in Form eines Zuwanderungs-, Einwanderungs- oder wie auch immer benannten Gesetzes, das diese Gesetzeslücke in unserem Rechtssystem schließt. Auch das ist notwendig, um den Familienzuzug hier weiter organisieren zu können.

Lassen Sie mich noch einmal zu der Thematik zurückkommen, zu der Frau Wallmann hier Ausführungen gemacht hat. Wir haben die Flüchtlingsdebatte in den letzten Jahren im Hessischen Landtag sehr intensiv geführt, auch vor dem Hintergrund der Herausforderungen, denen sich die staatlichen Ebenen von der Kommune über das Land bis hin zum Bund stellen mussten. Wir haben hier in Hessen versucht, eine vernünftige Lösung über Fraktionsgrenzen hinweg hinzubekommen. Ein Stück weit mit dem Rücken zur Wand haben wir gesagt: Jetzt müssen wir zusammenhalten, und wir müssen alles aktivieren, um hier vernünftige Regelungen hinzubekommen.

Was ich aber noch einmal in Erinnerung rufen möchte, ist: Die Flüchtlingskrise ist damals nicht über uns gekommen, sondern sie hat sich schon im Jahr 2013 abgezeichnet. Sie wurde hier auch von uns zum Thema gemacht. Unsere erste Fraktionssitzung, die wir nach der Konstituierung des Hessischen Landtags hatten, war in der Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen. Wir haben hier einen Vorschlag über eine Quotenregelung gemacht, die man umsetzen sollte. Damals hat die Union hier noch ganz andere Reden gehalten, und vor allem Sie haben hier andere Reden gehalten. Das hat sich jetzt verändert oder zwischendurch einmal sehr stark verändert. Jetzt hat man den Eindruck, dass sich das wieder zurückdreht auf die alte Unionslinie.

Ich will es aber noch einmal deutlich machen, weil wir inhaltlich gar nicht so weit auseinander sind. Menschlichkeit, Humanität hat für uns einen großen Wert. Die Frage, der wir uns auch offen stellen müssen, ist: Was sind wir in der Lage zu leisten? Man kann immer viel oder alles fordern, aber man muss diesen Forderungen auch irgendwie gerecht werden können. Ich bin schon der Meinung, dass wir bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise in vielen Bereichen an Grenzen gekommen sind, und zwar an die Grenzen dessen, was unsere Gesellschaft bewältigen kann – nicht nur finanziell.

Auch die finanziellen Aufwendungen, die wir hier im Land Hessen getroffen haben, waren außergewöhnlich. Das, was wir zu bewältigen haben, liegt ja noch zum großen Teil vor uns. Es betrifft jetzt unsere Schulen, an denen wir Herausforderungen haben, es betrifft die Kindertagesstätten, es betrifft viele Bereiche der Integrationsbemühungen. Wir sind auch hier noch lange nicht an einem Zustand angekommen, wo wir sagen können: Wir können uns zufrieden zurücklehnen, wir haben alles bewältigt, es läuft in unserem Land. – Es sind überall noch große Probleme zu lösen.

(Beifall bei der FDP)

Dann bleibt die Frage: Was können wir jetzt noch obendrauf satteln? Was ist klug jetzt noch obendrauf zu satteln? – Wir haben es uns nicht einfach gemacht. Wir wollen eine Abwägung. Wir wollen nicht sagen, es soll gar keinen Nachzug geben, sondern wir wollen Familienzusammenführung in Ausnahmefällen nach bestimmten Kriterien noch weiterhin möglich machen. Aber es wird uns nicht helfen, wenn wir die Realitäten in unserem Land ausblenden.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Wie sollen denn die Leute hier ankommen, wenn die Familien nicht kommen können?)

Wenn Sie in unsere Kindertagesstätten gehen und dort mit den Menschen sprechen, die die Integrationsbemühungen bewältigen sollen, dann sagen sie Ihnen,

(Janine Wissler (DIE LINKE): Die brauchen den Familiennachzug!)

dass sie jetzt schon an ihren Grenzen arbeiten. Es ist für uns schon wichtig, das auch wahrzunehmen. Integration wird nicht dadurch gelingen, dass wir das System, das das leisten muss, überfordern. Natürlich kann ich hier nicht dagegen sprechen, wenn Sie Einzelbeispiele aufführen. Das ist schwer. Ich bin selbst viele Jahre im Petitionsausschuss gewesen und habe diese Arbeit sehr geschätzt. Wir sind aber nicht mehr in dieser Drucksituation, dass jeden Tag 1.000 Menschen in Hessen ankommen. Also müssen wir in Einzelfällen Prüfungen vornehmen. Dort, wo es aus huma

nitären Gründen notwendig und geboten ist, sollten wir das in diesen Einzelfällen auch möglich machen.

Das ist unsere Linie, die ich hier deutlich machen wollte. Wir haben sie auch schon in unserem Antrag deutlich gemacht, weil es uns wichtig ist, diese Unterschiede hier darzulegen.

(Beifall bei der FDP)

Jetzt würde mich im Rahmen der Debatte einmal interessieren: Was ist eigentlich die Haltung der Hessischen Landesregierung zu diesem Thema? Ich habe hier wieder diese süffisante Anmerkung gehört, man hätte in Jamaika ja alles geregelt. Warum wird denn hier der schwarz-grüne Vorschlag aus Jamaika nicht einmal vorgestellt? Sagen Sie als Fraktionen der GRÜNEN und der Union doch einmal, was Ihr gemeinsamer Vorschlag zur Bewältigung des Familiennachzugs ist. Sie haben ja einen Antrag eingebracht; daraus lässt sich das aber nicht erkennen.

(Beifall bei der FDP)

Statt zu grinsen und mit dem Finger auf andere zu zeigen, sollten Sie einmal einen konstruktiven Vorschlag machen, der umsetzbar ist und dem Sie beide, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zustimmen können. Mit einem solchen Vorschlag würde ich mich gern intensiv beschäftigen. Solange Sie das aber nicht können, sollten Sie etwas mehr Demut an den Tag legen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. – Als Nächster spricht Kollege Bocklet, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Viele Tausend Geflüchtete genießen hier einen eingeschränkten Schutz, den sogenannten subsidiären Schutz. Ihnen ist es seit zwei Jahren unmöglich, ihre engsten Familienangehörigen, ihre Ehepartner und Kinder, nachzuholen.