Marcus Bocklet

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Ja, es hat nachhaltigen Schaden ausgelöst. Sie haben recht.
Es hat zu Reaktionsverzögerung geführt. Ich danke dem Präsidenten für das Verständnis. – Und den stellvertretenden Ministerpräsidenten wird sein Lacher noch teuer zu stehen kommen. Ich sage nur: Kickers Offenbach.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ein ernstes Thema. Anlass für diese Aktuelle Stunde ist, dass es zu viele und bedauerlicherweise viel zu viele aktuelle Anlässe dazu gibt. Es geht um die Rechtspopulisten und deren Auftreten. Wer die Äußerungen der Rechtspopulisten auf allen Kanälen verfolgt, gewinnt den Eindruck, dass sie uns in finstere Zeiten zurückkatapultieren wollen.
Sie hetzen gegen Geflüchtete, gegen Menschen mit Migrationshintergrund, gegen Juden und Moslems. Sie fantasieren davon, dass die Funkhäuser sowie die Presseverlage gestürmt und die Mitarbeiter auf die Straße gezerrt werden sollen. Sie halten Sexualkundeunterricht für Frühsexualisierung, lehnen jede Form von Partnerschaft und Familie ab, die nicht dem Fünfzigerjahreideal der Kleinfamilie entspricht, sie gehen mit Leute auf die Straße, die offen Nazisymbole zeigen.
Lassen Sie es mich deshalb in diesem einen Satz sagen, weil es in solchen Zeiten notwendig ist, klare Haltung zu zeigen: Diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen – ich weiß, dass das auch für alle Fraktionen dieses Hauses gilt – stehen für ein tolerantes und weltoffenes Hessen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir alle stehen für eine Streitkultur, und zwar im Hinblick auf alle Probleme. Niemand von uns duckt sich hier weg, vor keinem Thema. Aber genauso klar ist: Wir stellen uns gegen im Internet organisierte Aufmärsche von rechtsextremen Gruppen, aus denen heraus auf Menschen, die anders aussehen, Jagd gemacht wird und jüdische Restaurants angegriffen werden, wie z. B. in Chemnitz. Wir wenden uns gegen jegliche rechte Gewalt und Stimmungsmache und werden auch hier keinen Zentimeter zurückweichen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die so angegriffenen Menschen genießen unseren Schutz und unsere Solidarität.
Wir überlassen sie nicht alleine dem rechten Mob. Dieses Signal soll heute hier vom Hessischen Landtag ausgehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ziel der Attacken auf den Straßen von Chemnitz waren ausländisch aussehende Menschen. Rund ein Viertel aller Hessinnen und Hessen hat einen Migrationshintergrund, ist also selbst im Ausland geboren oder hat mindestens einen zugewanderten Elternteil. Bei den unter 18-Jährigen sind es sogar 37 %. Migrati
on war und ist ein Teil der Realität unseres Landes, und zwar über Hunderte von Jahren. Ich sage es unmissverständlich: Alle diese Menschen gehören zu uns und unserer Gesellschaft – ohne Wenn und Aber.
Wir wissen, dass Integration ein Prozess ist, der allen etwas abverlangt. Für alle gelten die Werteordnung und die Anerkennung unseres Grundgesetzes. Wir haben in der Integrationspolitik mit dem Integrationsplan von über 76 Seiten ein umfangreiches Handlungsfeld aufgetan und zeigen, dass wir diese Integration auch friedlich schaffen wollen. Wir wollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich jeder Mensch unabhängig von Herkunft und Religion entfalten, an der Gesellschaft teilhaben und selbst zu einem friedlichen, eigenverantwortlichen und freundschaftlichen Zusammenleben beitragen kann. Dafür stehen wir hier im Hessischen Landtag. Wir wollen ein Zeichen setzen für Toleranz und Akzeptanz.
Wenn ich von einem Zeichen für Toleranz und Akzeptanz spreche, dann lassen Sie mich auch noch ein zweites Thema ansprechen, das nicht immer völlig reibungslos diskutiert wird. Es geht um die Akzeptanz von Vielfalt und die bald stattfindende sogenannte Demonstration für alle – „Demo für alle“. Diese Leute wollen, dass die Themen sexuelle Identität, Geschlechterrollen und Identitätssuche gänzlich aus dem Schulunterricht verschwinden. Sie greifen die gleichwertige und vorurteilsfreie Darstellung von Heterosexuellen, Lesben, Schwulen, Bisexuellen, transund intergeschlechtlichen Menschen an und drängen so Kinder aus Regenbogenfamilien, Jugendliche und nicht zuletzt alle Menschen, die nicht der Heteronormalität entsprechen, an den gesellschaftlichen Rand.
Weil alle glauben, das sei nur ein Thema für Minderheiten, will ich Folgendes sagen: Ich glaube, am Anfang richten sich Hetze und Gewalt nur gegen Minderheiten, gegen anders Liebende, dann werden daraus Hetze und Gewalt gegen anders Aussehende und am Ende ist es Gewalt gegen Andersdenkende. Dieser Menschenhass beginnt bei Minderheiten und wird bei uns allen enden.
Wir dürfen uns nichts vormachen: Wer sich zuerst auf kleine Minderheiten fokussiert, dessen Gewalt wird am Ende bei uns allen landen. Allen, die in Gedanken und in Hinterzimmern heimlich damit sympathisieren: Das ist nur der Anfang. Hier gilt: Wehret den Anfängen. Diese Minderheiten brauchen deshalb unseren Schutz und unsere Solidarität, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Hessen hat die geringste Zahl von rechtsextremen Straftaten. Das ist gut so. Aber jede Straftat ist eine zu viel in diesem Bereich. Wir werden dafür sorgen, und wir wollen das auch, dass es so bleibt. Wenn es uns in dieser Aktuellen Stunde gelingt, diese Botschaft geschlossen zu senden, dann ist es eine gelungene Aktuelle Stunde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Hessen akzeptiert keine Gewalt und keinen Hass.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute über den Gesetzentwurf in dritter Lesung. Die Veränderungen am Sachstand haben sich in der Tat in überschaubarem Rahmen gehalten.
Wir gehen mit dieser Änderung des Krankenhausgesetzes zwei Schritte. Das sind gute Nachrichten. Die Krankenhäuser, die Verbünde bilden, werden noch einmal privilegiert und mehr Geld erhalten: bis zu 21 Millionen €. Das ist ein Anreiz, der dazu beiträgt, dass sich die hessischen Krankenhäuser zukunftsfähig aufstellen werden.
Zweitens können zukünftig regionale Gesundheitskonferenzen durchgeführt werden, die die Bedürfnisse der Menschen vor Ort noch transparenter und regionaler analysieren und Lösungsvorschläge machen sollen. Das wird dazu beitragen, dass der Patient im Mittelpunkt steht und die medizinisch-gesundheitliche Versorgung auch zukünftig flächendeckend gewährleistet bleibt.
Ich denke, mit diesen beiden Änderungen haben wir gute Impulse gesetzt.
Zum Thema Pflege. Auch ich glaube, dass uns eine Lösung auf der Bundesebene, auf die wir warten, Hinweise darauf geben wird, was wir in Hessen daran anschließen werden. Ich denke, dass die Große Koalition an diesem Punkt einen guten Beschluss gefasst hat. Sie von der SPD sollten vielleicht ein bisschen mehr feiern, dass die Pflegekosten künftig aus den DiG herausgerechnet werden. Das alte Spiel der Geschäftsführer der Krankenhäuser war nämlich, zu sparen, indem sie den Umfang der Pflege auf den Stationen reduziert haben. Diese Stellschraube, diesen Anreiz gibt es mit dem Beschluss, der auf Bundesebene gefasst wurde, nicht mehr. Das war ein kluger Beschluss.
Jetzt werden wir dafür sorgen, dass die Investitionszuschüsse für die Krankenhäuser so steigen werden, dass sie nicht durch Einsparungen weitere Einnahmen generieren müssen. Die Krankhausgeschäftsführer, mit denen wir gesprochen haben, haben nämlich gesagt: Wenn wir die In
vestitionen dadurch finanzieren müssen, dass wir das Personal reduzieren, dann ist das ein Problem.
Wir erhöhen jetzt die Investitionen ein weiteres Mal, um 21 Millionen €. Ich glaube, dass wir Hessen damit gut aufgestellt sind. Wir wissen, dass es noch weitere Investitionen geben muss, damit der Sanierungsstau auch tatsächlich abgebaut werden kann.
Ich bin mir sicher, diese Fragen werden uns auch in der nächsten Legislaturperiode intensiv beschäftigen. Wir werben dafür, dass es noch mehr Investitionszuschüsse für die hessischen Krankenhäuser gibt; denn sie müssen weiterhin investieren, sie müssen modern bleiben. Das wollen auch wir. Wir wollen die modernsten medizinischen Systeme in unseren Krankenhäusern haben. Dazu werden weitere Mittel benötigt. Das bekommen wir von den Expertinnen und Experten immer wieder ins Stammbuch geschrieben.
Das alles wollen wir angehen. Was wir jetzt angegangen sind, sind die Verbundbildungen. Wir werden regionale Gesundheitskonferenzen einrichten, die gut ausgestattet sind. Das ist eine weitere Umsetzung des Koalitionsvertrags zwischen der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die wir heute beschließen werden.
Ich glaube, das sind zwei gute Impulse und ein gutes Signal für die Krankenhäuser, für die Patienten und für die Hessinnen und Hessen insgesamt. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur noch zwei Redebeiträge, und dann lockt die Mittagspause.
Wir haben diese Diskussion – Kollege Rock ist jetzt verhindert – schon im Rahmen der ersten Lesung geführt. Es gibt keine neuen Argumente mehr. Es bleibt dabei, dass ich es richtig und gut finde, dass die FDP in den Ideenwettstreit eintritt, wie man die Qualität in Kindergärten verbessert und mit welchen Schritten bzw. Gesetzesvorhaben man dies tut. Insofern hat die oppositionelle FDP eine Vorlage gemacht, über die man in seriösester Weise diskutieren kann.
Sie haben darin – das habe ich auch schon im Rahmen der ersten Lesung gesagt – unterschiedliche Instrumente vorgeschlagen, die Sie für geeignet halten, die Qualität zu verbessern. Ich habe damals schon gesagt: Ich halte viele dieser Punkte vom Ziel her nicht für strittig. Ich nenne explizit die Verkleinerung von Gruppen, die bessere Ausstattung von Fachpersonal, die Freistellung von mittelbarer pädagogischer Arbeit. Vieles andere, was Sie gefordert haben, halten wir nicht für falsch, und begrüßen das Ziel, daran weiterzuarbeiten.
Diese besseren Rahmenbedingungen werden dazu führen, dass die Fachkräfte vor Ort besser, länger und intensiver mit Kindern arbeiten können. Deswegen ist es fachlich richtig, sich damit weiterhin zu beschäftigen.
Aber über alldem steht Folgendes. Ich habe auch Herrn Rock gesagt, dass wir die FDP so kennen, dass sie alle ihre Vorschläge finanziell seriös hinterlegt hat.
Sie müssen ehrlicherweise sagen, Herr Kollege Lenders, dass Sie, wenn Sie alles machen wollen, was Sie in Ihrem Gesetzentwurf vorschlagen, einen höheren dreistelligen Millionenbetrag vorsehen müssen. An dem Tag, wenn man die Regierung übernimmt, trennt sich die Spreu vom Weizen; das wissen Sie auch noch aus Ihrer Zeit.
Es gibt viele kluge Vorschläge, aber man muss sie am Tag X auch finanzieren. Ich habe gesagt, niemand von der CDU oder den GRÜNEN widerspricht dem Ziel, die Qualität weiter zu verbessern. Wir haben angefangen, im Doppelhaushalt die Entlastung der Eltern um 440 Millionen € vorzusehen. In der Endausbaustufe werden wir jährlich 50 Millionen € durch die Verdreifachung der Qualitätspauschale in die Verbesserung der Qualität fließen lassen. Insgesamt stehen für die Kinderbetreuung für die Kommunen in Hessen 1,5 Milliarden € zur Verfügung. All das zeigt, dass sich das Land auch bei einer originären kommunalen Aufgabe sehr intensiv finanzpolitisch engagiert. Bei der Bereitschaft, da mehr tun zu wollen, haben wir keine Flanke offengelassen.
Mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem Sozialbereich sind wir uns einig, dass wir auch in der nächsten Legislaturperiode das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht haben werden. Wir wollen die weitere Verbesserung der Qualität.
Die Vorschläge, die Sie vorgelegt haben, werden wir Schritt für Schritt diskutieren. Dann müssen wir aber eine Priorität setzen; denn wir werden nicht alles, was vorgeschlagen wird, auf einen Schlag finanzieren können.
Zur SPD muss ich in dem Fall nichts sagen. Wir haben ihre Vorschläge diskutiert. Wir wissen, dass sie am Ende des Tages über 1 Milliarde € kosten werden. Wer allen alles verspricht, begeht eigentlich kalkulierten Wortbruch.
Ich finde es in Ordnung, dass Sie diesen Gesetzentwurf vorlegen, um zu sagen, wohin Sie wollen, dass Sie die Qualität verbessern wollen und wie man das tut. Die FDP hat dazu eine Vorlage gemacht, über die zu unterhalten es sich mehr als lohnt. Aber noch lohnenswerter ist, die finanzpolitische Priorität zu setzen, was man als nächsten Schritt angehen kann.
Diese Hausaufgabe müssen Sie noch erfüllen. Wir sind offen dafür, das weiter zu diskutieren. Niemand von den die Regierung tragenden Fraktionen hat gesagt, dass mit dem Doppelhaushalt und dem KiföG in der vorliegenden Form alles in Beton gegossen sei und nichts mehr verändert werden könne. Wir müssen weiter in die Qualität der Kindergärten und in die Betreuung investieren. Wir haben die Vorschläge. Sie liegen auf dem Tisch. Auch im KiföG wird Evaluation angesprochen. Wir haben sie nicht negiert. Wir haben da die Probleme nicht abgesprochen, aber wir haben gesagt, man muss es auch Schritt für Schritt finanzieren.
Wir haben mit den Zahlen, die ich genannt habe, einen großen Schritt sowohl zur Entlastung der Eltern als auch zur Stärkung der Qualität mit über 50 Millionen € getan. Übrigens fließen 86 Millionen € in den weiteren Ausbau der Betreuungsplätze, damit alle Eltern zu allen Uhrzeiten einen Betreuungsplatz für ihre Kinder finden.
Diesen Dreiklang wollen wir fortführen. Wir haben eine finanzpolitische Priorität gesetzt. Wir werden sie in der neu
en Legislaturperiode neu diskutieren. – Ich danke Ihnen herzlich.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Dr. Sommer, ich finde es doch ein gutes Zeichen für eine Landesregierung, wenn sie beweist, dass ein Gesetz aus der dritten Lesung anders herausgeht, als es zur ersten Lesung eingebracht worden ist. Das beweist, dass eine Landesregierung zuhört, die Änderungsvorschläge und Änderungswünsche der Anzuhörenden aufgreift und das Gesetz dadurch an Qualität gewinnt. Das ist eigentlich ein gutes Zeichen. Mit Ihrer Rede betreiben Sie genau das, was Sie nicht wollen. Sie schaffen verhärtete Fronten, indem Sie sagen, weil man etwas verändert, hat man es vorher so schlecht gemacht, dass man es nicht mehr zugeben kann. Genau das führt zu den elenden Ritualen. Darüber sollte man einmal nachdenken.
Man sollte doch eher sagen, wenn erkannt wurde, dass es Änderungsbedarf gibt, ist das doch eigentlich ein konstruktiver, positiver Vorgang. Man sollte sich nicht darüber lustig machen. Genau das führt zu den Ritualen, die wir in Gesetzesverfahren immer wieder haben. Dann sagen andere, sie setzten sich nicht der Kritik aus, dass sie vorher etwas nicht gewusst hätten. Genau das macht die Rituale aus. Das muss man jetzt nicht mehr lernen, 47 Tage vor der Wahl ist das auch relativ wurscht. Ich finde es ärgerlich, weil ich immer dafür kämpfe, dass ein Gesetz nicht so aus der dritten Lesung gehen sollte, wie es in die erste Lesung gegangen ist.
Dafür kämpfe ich seit fünf Jahren. Und ich kann sagen, dass wir bei 90 % dieser Gesetzentwürfe noch Änderungen vorgenommen haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und GRÜNEN, das zeugt davon, dass wir immer für Verbesserungsvorschläge offen sind. Das ist auch ein gutes Zeichen.
Das Fachliche wurde vom Kollegen Pfaff-Greiffenhagen vorgetragen. Dafür danke ich ausdrücklich. Wir haben in drei Punkten nachgebessert. Ich sage jetzt nur noch einmal die Stichworte.
Es geht darum, dass die Leistungserbringer im Rettungsdienst, die auch den Katastrophenschutz in Hessen tragen, die gemeinnützig sind, in diese Formulierung einfließen. – Das war Punkt eins.
Punkt zwei war, dass bei einem medizinischen Bedarf eine Disposition erfolgen muss und nicht nur darf.
Drittens soll die Landesärztekammer als Mitglied in den Landesbeirat für den Rettungsdienst aufgenommen werden.
Ich stehe politisch tatsächlich dahinter, auch hinter den unangemeldeten anlasslosen Besuchen. Ich finde das richtig. In anderen Bereichen werden wir geradezu dazu getrieben,
es zu tun. Bei der Heimaufsicht wird beispielsweise gesagt, wenn man es vorher anmeldet, glänzt alles. – Jetzt hier soll es gemacht werden und wird als tiefes Misstrauen empfunden. Ich finde es richtig, dass es als ein Instrument im Raum stehen bleibt.
Schon klar. – Die Träger vor Ort sollten es nicht als Misstrauen interpretieren, sondern als eine Kontrollvariante. Ich finde es korrekt, dass es im Gesetz bleibt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, alles andere Fachliche ist gesagt worden. Das Gesetz musste in seiner Geltungsdauer verlängert werden. Im Kern war es richtig. Wir haben einen sehr guten Rettungsdienst. Und von dieser Stelle aus sei noch einmal gesagt: Alle, die dort arbeiten, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst, machen eine tolle Arbeit. Wir sind stolz darauf, dass sie es tun. Wir danken ihnen, dass sie diese unendlich wichtige Arbeit für dieses Land und für die Menschen, die dort leben, tun. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Um 20:29 Uhr erlaube ich mir, nicht noch einmal eine komplette Anhörung nachzuvollziehen und eine Fachdebatte zu führen, sondern daran zu erinnern, was dieses Gesetz bewegt: zwei Punkte.
Zum einen haben wir noch einmal nachjustiert, dass jetzt die Verbundbildung noch besser gefördert wird. Dafür stellen wir im Übrigen 21 Millionen € zusätzlich zur Verfügung. Wir haben jetzt auch in dem Änderungsantrag dafür gesorgt, dass gerade Krankenhäuser, die schon länger vorbildlich agiert haben, nicht bestraft werden, sondern dass sie noch einmal bevorzugt werden. Die Verbundförderung für Krankenhäuser muss stärker gefördert werden, damit die Krankenhäuser nicht urwüchsig über die Wupper gehen, sondern dass sie in die Lage versetzt werden, wirtschaftlich und gemeinsam starke Konzepte zu entwickeln.
Wir wollen das finanziell unterstützen. – Das ist Punkt eins.
Punkt zwei, der uns sehr wichtig war: Wir wollen die Stärkung der Gesundheitskonferenzen. Dazu steht ganz viel in diesem Gesetz drin. Wir erhoffen uns dadurch, dass transparent, lokal und regional sektorenübergreifend zwischen ambulanter und stationärer Versorgung gearbeitet wird. Wir wollen, dass dort der Patient im Mittelpunkt steht und dass von der Notfallversorgung über die ambulante, stationäre bis zur nachsorgenden Versorgung darüber gesprochen wird: Wie kann die Versorgung kreativ und innovativ sichergestellt werden? – Das sind hohe Erwartungen an die zukünftigen Gesundheitskonferenzen. Wir haben sie auch bezüglich der Zahl der Teilnehmer, die dorthin entsandt werden, so ausgestattet, dass wirklich an jede Profession gedacht wird. Wir erhoffen uns von diesem Krankenhausgesetz tatsächlich einen großen Fortschritt.
Zu den Änderungsanträgen haben die Kollegen Vorredner schon etwas gesagt. Wir haben auch noch etwas übrig und vor uns. Wir werden uns natürlich auch dieses Gesetz, wie wir es immer getan haben, nach einem Jahr daraufhin anschauen, ob der MDK oder andere ihren Job gut machen. Auch das gilt wie immer, wenn wir hier Gesetze verabschieden: Wir haben sie dann evaluiert und nach einem Jahr eine Zwischenbilanz gezogen. Wenn es bessere Vorschläge gibt, werden wir darüber weiter diskutieren. Wir wollen uns noch ein bisschen Arbeit für die nächsten fünf Jahre übrig lassen.
Wir sind bereit und gut aufgestellt. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe schon in der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs gesagt, dass die FDP versucht, ein Bild zu malen, das ich nicht nachvollziehen kann. Sie sagen, die Wahlfreiheit der Eltern sei gefährdet, weil sich die Gemeindeverwaltungen
nicht einigen können, wie sich die Pauschalen gegenseitig verrechnen.
Ich sage Ihnen: Uns sind keine Fälle bekannt – ich habe das schon einmal ausgeführt –, in denen Eltern in einer Gemeinde keinen Betreuungsplatz bekommen haben, weil es verrechnungstechnische Probleme gab. Ich gebe zu, es gibt Eltern, die in Gemeinden keinen Betreuungsplatz finden, weil der Träger keine Kinder mehr annimmt, da die Einrichtung voll ist. Das ist überhaupt keine Frage: Natürlich sind viele Einrichtungen knallvoll und nehmen keine neuen Kinder mehr auf. Dabei ist es völlig unerheblich, ob das Kind aus der Nachbargemeinde kommt oder aus dem Quartier selbst.
Die Tatsache, dass Einrichtungen voll sind, ist kein Argument dafür, die Ausgleichszahlung komplett abzuschaffen und die Kosten Dritten – in dem Fall nämlich dem Land – in Rechnung zu stellen. Was ist das für ein System, wenn zwei Gemeinden sich nicht darauf einigen können, zu sagen: „Jetzt schüttet das Land so lange Geld hinein, bis es keinen Ärger mehr gibt“?
Wo haben wir das denn gemacht?
Bei der Betreuung behinderter Kinder wird dadurch, dass eine Gruppe von 25 auf 20 verkleinert wird, ein Anreiz geschaffen, Kinder mit Behinderungen aufzunehmen. Das sind ein finanzieller Anreiz und eine Erleichterung bei der Betreuung der Kinder. Das ist etwas ganz anderes. Wir wollen, dass Kinder überall betreut werden können. Das ist aber ein Unterschied. Es ist geradezu absurd, wenn sich die Gemeinde A und die Gemeinde B nicht über einen Finanzierungsausgleich einig werden können, zu sagen: Dann bezahlen wir das vom Land. – Wir verschenken dadurch viele Millionen Euro.
Ich habe es noch einmal nachgelesen – Frau Kollegin Ravensburg hat es schon gesagt –: In der Anhörung haben viele gesagt, dass die Regelung im § 28 des Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches, nämlich die damalige Einigung nach vielen Jahren der Verhandlung auf die Pauschalierung, ein guter Abschluss war und dass es in den allermeisten Gemeinden auch reibungslos funktioniert. Dass das ein Aufwand ist, ist unstrittig.
Es würde aber auch nach Ihrem Modell irgendeinen Aufwand geben. Wenn man etwas vom Land einfordert, muss man auch nachweisen, dass man Kinder hat. Irgendeinen Aufwand wird es immer geben. Irgendein Bearbeiter muss eine Statistik erstellen, die er dem Land überreicht. Auch wenn Sie Pauschalen ausschütten wollen, die, wie auch immer, entweder zu knapp oder zu teuer sind – viel Spaß bei der Verrichtung –: Ich finde das System gut, so, wie es ist.
Sicherlich kann man noch einiges vereinfachen. Man muss darüber nachdenken, wie die Gemeinden viel besser miteinander kooperieren können. Ich glaube, dass Ihre Kritik, es gebe keine Wahlfreiheit, weil bestimmte Eltern aus der Gemeinde A keinen Betreuungsplatz für ihre Kinder in der Gemeinde B finden, nicht der Grund dafür ist, dass es so schwierig ist, diese Ausgleichszahlung vorzunehmen. Da widerspreche ich Ihnen ausdrücklich. Ich glaube nicht,
dass ein Betreuungsplatz an ein Kind deshalb nicht vergeben wird, weil die Ausgleichszahlung nicht stattfindet. Ich glaube, das hat andere Gründe, nämlich dass es einfach keine Plätze gibt.
Ich zitiere den Minister: Es ist die originäre Aufgabe der Kommunen, eine bedarfsgerechte Planung für den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren und für Kinder über drei Jahren zu machen. – Wenn diese vorhanden ist, kann das Argument sicherlich nicht gelten. Dass Sie sagen, die Wahlfreiheit sei gefährdet, halte ich für abenteuerlich. Ich weiß, dass es genug Eltern gibt, die ihr Kind in Nachbargemeinden – warum auch immer – betreuen lassen. Sie tun das z. B., weil sie es besser finden, dass ihr Kind in der Nähe ihres Arbeitsplatzes betreut wird. Das ist ihr gutes Recht. Es ist auch nicht strittig.
Rolf Schmidt hat, wie Sie wissen, zu vielem eine schräge Ansicht gehabt. Er hat alles als Skandal bezeichnet. Sie erinnern sich an die Anhörung: Wissen Sie, was ich meine?
Zu Offenbach und Frankfurt: Man muss die Verantwortlichen beider Städte einfach fragen, was da eigentlich los ist und warum Offenbach die Ausgleichszahlung nicht bekommt. Aber insgesamt ist das System von den Kommunalen Spitzenverbänden ausgehandelt. Auch der Vertreter der Stadt Eschborn – die viele Kinder aus Frankfurt aufnimmt und umgekehrt nach Frankfurt schickt – hat nochmals betont, dass es kaum ein Problem gibt. Die Abschaffung des § 28 des Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches würde das Problem nur noch verschärfen.
Wir teilen diese Ansicht. Wir halten an dieser Praxis so lange fest, bis es einen besseren Vorschlag gibt, wie man es noch einfacher machen kann. Aber sie ganz abzuschaffen und dann das Land löhnen zu lassen, ist geradezu absurd. Dafür haben wir wirklich Wichtigeres zu tun. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage mich, warum es bei Diskussionen zu bestimmten empfindlichen Themen eigentlich weder Maß noch Mitte gibt. Wir haben bei der Versorgung eine sehr ernste Situation, da viele Ärzte in Rente gehen. Ich verstehe nicht, wie die Diskussion über das Thema immer wieder in eine totale Polemik abgleiten kann. Es werden Redebeiträge mit Schaum vor dem Mund gehalten. Diese Diskussion – die Argumente, die auf diese Art vorgetragen werden – kann den Menschen draußen nur ein falsches Bild vermitteln. Das finde ich unangemessen und unverantwortlich. Das muss ich ganz ehrlich sagen.
Frau Dr. Sommer, Ihr Redebeitrag endete im Wesentlichen mit einem Vorschlag: die Erhöhung der Zahl der Studienplätze um 10,5 %.
Wir lehnen gar nichts ab. Ich weiß überhaupt nicht, wovon Sie sprechen. Wir haben die Diskussion lange geführt. Frau Dr. Sommer, ich kann Ihnen sagen, wie die Diskussion vor fünf Jahren, als ich den Job des gesundheitspolitischen Sprechers übernommen habe, lief. Die lief damals so, dass man gesagt hat: Es gibt eigentlich genug Ärzte, man muss sie nur besser verteilen. – Autor: Kassenärztliche Vereinigung. Sie erklärte: Man muss sie nur besser verteilen. Wir brauchen die Instrumente, damit wir verteilen dürfen. – Sie hatten die Instrumente.
Ich will kein Bashing der Kassenärztlichen Vereinigung vornehmen; aber die Diskussion war lange Zeit so, dass nicht von einem Ausbildungsmangel gesprochen wurde, sondern von einem Verteilungsproblem. Dieses Verteilungsproblem hätten andere längst in den Griff kriegen können. Jetzt kommt on top die Tatsache, dass wir ein Problem haben, dass wir nämlich zu wenige Ärzte haben.
Ich sage Ihnen für uns GRÜNE – wir haben unser Wahlprogramm im Juni beschlossen, und das können Sie nachlesen –: Wir setzen uns sehr stark dafür ein, dass die Zahl der Ausbildungsplätze in Hessen erhöht wird. Aber ich sage Ihnen auch eines: Sie als Sozialdemokraten sollten zur
Kenntnis nehmen: Wir liegen in Hessen auf Platz 4 bei der Ausbildungsquote für Medizinstudenten. Weiter unter dem Schnitt liegen die Bundesländer, in denen Sie die Verantwortung tragen – Rheinland-Pfalz, Thüringen und Nordrhein-Westfalen. Diese Leute kommen zu uns zum Studieren. Deshalb brauchen wir auch einen fairen Ausgleich, wenn wir über eine Anhebung der Anzahl der Ausbildungsplätze in Hessen reden.
Diese Ausbildungsplätze sind mit die teuersten. Es kann nicht sein, dass Hessen sozusagen die Ausbildungsstätte für all die Bundesländer wird, in denen die SPD die Verantwortung trägt. So werden wir es ganz sicher nicht machen können.
In der Tat, das bestürzt mich zutiefst. Das ist seit einem Jahr so, wenn ich mich recht erinnere. Ich fürchte, dass die Versäumnisse schon bis zu zehn Jahre zurückliegen.
Aber auch in Nordrhein-Westfalen, so gebe ich zu, haben GRÜNE mitregiert.
Ja, das ist ja in Ordnung. Das sage ich doch gerade. Erst einmal tief durchatmen und zuhören hilft insgesamt.
Was die Rahmenbedingungen der Medizinerversorgung in Deutschland angeht, können wir aber auch gern einmal darüber nachdenken, wer eigentlich seit zehn Jahren die Bundesregierung stellt. Sie wissen, dass die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Gesundheitsversorgung in Hessen durch die Bundesregierung gemacht werden. Da regieren Sie eifrig mit. Da hätte ich gern einmal ein paar mehr Signale erwartet, als immer nur im Landtag aufzutreten und zu sagen, wie schlecht es bei uns eigentlich ist.
Ich sage noch einmal: Ich finde es unverantwortlich, dass Frau Schott gesagt hat, dass man nur mit dem Abgeordnetenausweis Hausarzttermine bekommt. Ich finde das unverantwortlich. Das wollte ich Ihnen noch einmal sagen. Das muss man einfach einmal sagen.
Ich finde, die Bürgerinnen und Bürger draußen im Lande haben das Recht, dass sie von der Landesregierung erfahren, ob sie das, was sie tun kann, tut oder nicht. Da wiederhole ich gern, was Kollege Dr. Bartelt begonnen hat: Wir fördern regionale Gesundheitsnetze, wir haben die Famulaturförderung, wir unterstützen das Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin, wir haben einen Fonds für kommunale Aktivitäten eingeführt und die Gemeindeschwester 2.0, die die Ärzte entlasten soll. Das sind mindestens fünf Programme, die diese Landesregierung macht. Diese fünf Programme sind das, was landespolitisch getan werden kann, weil wir den Ernst der Lage erkennen. Aber wir heulen nicht nur herum, sondern wir haben auch konkrete Maßnahmen, die greifen werden.
Wir befähigen die Kommunen, dass tatsächlich dort regionale Gesundheitsnetze gebildet werden. Wir unterstützen kreative Lösungen. Wir unterstützen innovative Lösungen. Wir wollen, dass dort auch sektorenübergreifend gearbeitet wird und dass der real existierende Mangel, wo immer er auch auftritt, kreativ bekämpft wird. Natürlich brauchen wir auch mehr ausgebildete Ärzte, damit auch statistisch mehr zur Verfügung stehen. Wir wissen, dass die Ausbildung sehr weiblich geworden ist. Gerade Frauen entscheiden sich auch dafür, in anderen Modellprojekten zu arbeiten, in Teilzeitmodellen und anderen Berufsbildern zu arbeiten und sich dort niederzulassen. Das muss man fördern und unterstützen.
Genau das tun wir. Wir wollen, dass auf dem Land genug Hausärzte und Fachärzte vorhanden sind. Aber das können wir nicht mit vorgehaltener Pistole erzwingen, sondern nur mit Anreizen und Unterstützungsprogrammen erreichen. Ich habe Ihnen fünf davon genannt. Deswegen ist Ihr Vorwurf, dass wir zu wenig oder gar nichts tun oder das nicht auf dem Schirm hätten, nicht nur völlig falsch, sondern auch noch unverantwortlich.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen von der FDP, schon zur ersten Lesung haben wir unsere Position vorgetragen, dass das Ziel, dass wir zukünftig in Hessen einen Landeselternbeirat haben, der gesetzlich verankert ist, nicht strittig ist.
Wir haben aber mit den Betroffenen selbst gesprochen, und sie haben gesagt: In der Tat wäre es zu diesem Zeitpunkt verfrüht. – Das muss man irgendwann einmal zur Kenntnis nehmen. Wir haben uns die Begründung der Betroffenen angehört. Sie haben gesagt, es fehlt der organisatorische Unterbau.
Wenn wir 426 Gemeinden haben – durch die Zusammenlegung von Oberzent haben wir weniger; 423 Gemeinden, danke schön, Herr Innenminister –, wenn wir 423 Gemeinden haben und davon ausgehen, dass nur ein Bruchteil derer überhaupt Stadtelternbeiräte haben, dann fehlt der organisatorisch-strukturelle Unterbau eines solchen Landeselternbeitrats und damit auch eine demokratische Legitimierung. So einfach ist der Sachverhalt.
Alles andere, jetzt schon zu einer Lösung zu kommen und jetzt etwas zu verabschieden, damit im Jahre 2020 so etwas verankert wird, ist deshalb nicht wirklich zielführend. Die betroffene LAG hat selbst gesagt: Lasst uns schauen, welche gesetzliche Unterstützung wir zu diesem Zeitpunkt überhaupt brauchen. – Sie werden ein Jahr arbeiten und dann sagen, welche Forderungen sie haben, was sie gesetzlich brauchen. Deswegen würden wir heute etwas gesetzlich beschließen, von dem wir noch nicht wissen, was in einem Jahr dabei herauskommen wird, wie die ersten Erfahrungen ihrer Arbeit sein werden.
Wenn sie uns dann sagen, sie würden sich A, B, C und D wünschen, dann können wir im Sommer oder Herbst 2019 gerne darüber reden, wie wir das in gesetzliche Form gießen können. Dazu stehen wir bereit. Das haben CDU und GRÜNE gesagt. Das wird die neue Landesregierung ebenso beschäftigen. Das Ziel bleibt unstreitig: Wir brauchen eine demokratisch legitimierte Landeselternvertretung für Kindergärten. Diesem Ziel widersprechen wir nicht. Wir halten den Zeitpunkt für verfrüht, weil es keinen kommunalen Unterbau gibt.
Wenn dem so ist, kann man nicht mit dem Kopf durch die Wand, weil man eine tolle Idee hatte, die zugegebenermaßen gut ist. Aber man muss nicht immer mit demselben Kopf gegen dieselbe Wand laufen, wenn man merkt, man kommt nicht voran. Man kommt auch nicht voran. Das ist wie beim Gras. Herr Merz, wenn Sie Rasen sähen, wird der nicht dadurch schneller wachsen, dass Sie an den Grashalmen ziehen. Sie müssen es wachsen lassen, und das dauert seine Zeit.
Genau das organisiert die Landesarbeitsgemeinschaft. Der Rasen wird nicht schneller wachsen, auch wenn Sie hier noch dreimal am Pult stehen und sagen: Ich will jetzt einmal daran ziehen, dann wächst er schneller.
Das wird nicht schneller kommen. Man muss etwas organisch wachsen lassen. Wenn es organisch gewachsen ist, sehen wir gesetzliche Notwendigkeiten. Das werden wir dann in ein entsprechendes Gesetz ummünzen.
Wie es Frau Ravensburg beschrieben hat, ist es genau der richtige Weg. Es muss ein Schritt nach dem anderen gemacht werden. Man muss klug vorgehen und das dann absichern.
Sie wollen erst einmal ein Gesetz verabschieden und dann schauen, wie es läuft. Wir finden, das ist rückwärts gedacht. Das ist organisatorisch unstrukturiert und nicht durchdacht.
Selbst die Betroffenen aus der Landesarbeitsgemeinschaft, die den Gründungsauftrag haben, geben uns recht. Sie sagen, sie wollen zu diesem Zeitpunkt noch kein Gesetz haben.
Dann muss man doch irgendwann einmal sagen: Jetzt ist es gut, wir lassen davon ab. – Man muss nicht noch einmal versuchen, mit dem Kopf durch die Wand zu kommen. Das gilt auch für die dritte Lesung.
Vielleicht war es einfach zu früh. Aber die Idee bleibt im Raum. Der FDP-Fraktion bleiben der Ruhm und die Ehre, die Idee aufgebracht und das in den Landtag eingebracht zu haben. Historisch gesehen, gebühren damit der FDPFraktion der Ruhm und die Ehre. Aber es würde nicht besser kommen, wenn wir das mit aller Gewalt hier verabschieden würden. – Ich bedanke mich.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Rock, Sie fragen: Was tun wir dafür? Ich glaube, Kollege Merz hat das ebenso gefragt.
Diese LAG-Initiative mit Titel e. V. wird jetzt von uns mit 50.000 € bezuschusst. Sie wird eine Koordinationsstelle bekommen. Sie hat den Handlungsauftrag, in Hessen flächendeckend dafür zu sorgen, dass sich vor Ort in den Kommunen Stadtelternbeiräte gründen, als ein institutioneller Unterbau für eine zukünftige Landeselternvertretung. – So einfach ist das.
Es wird einen Haufen Arbeit geben. Das wird professionell gemacht werden.
Erst macht man es richtig, wie der Kollege Boddenberg sagt. Man macht einen Schritt nach dem anderen. Man fördert die Leute, die das machen wollen. Wir vergeben das extern, sodass tatsächlich auch nicht der Verdacht aufkommt, irgendjemand wolle das verschleppen.
Die Leute, die das tatsächlich können, wollen und nah dran sind, bekommen eine institutionelle Förderung, und zwar so, dass sie die Strukturen aufbauen können. Das ist die Strategie, so einfach ist die Strategie. – Ich kann Ihre rhetorische Frage sogar beantworten. Es ist nichts, was man unterlässt, sondern es wird getan. Jetzt wird die Struktur auch kommunal Schritt für Schritt aufgebaut – so einfach ist das. Wenn die Struktur da ist, wird dann auch eine Landeselternvertretung gegründet.
Wir haben es mit den Kollegen selbst abgesprochen. Sie haben auch gesagt, es sei nicht bedauerlich, dass das Gesetz nicht heute kommt. Ich finde, Sie von der FDP und auch der Kollege Merz sollten nicht so tun wie ein Kleinkind, dem man die Rassel wegnimmt, und dann sagen: Die Landesregierung weiß nicht, was sie will. – Es ist jetzt erst einmal gut.
Sie sind mit dem dicken Kopf nicht durch die Wand gekommen, weil es auch keiner momentan – –
Doch, es gibt Aussagen von beiden Fraktionen. Das können Sie im Wortprotokoll nachlesen, auch schon in dem von der ersten Lesung. Das habe ich eben noch von Kollegin Ravensburg nachgelesen. In beiden Lesungen haben CDU und GRÜNE gesagt, das Ziel ist und bleibt unstrittig.
Aber es ist ein unkoordiniertes Vorgehen, zuerst ein Gesetz zu verabschieden, ohne zu wissen, wie sich der Unterbau organisiert und wie man es dann unter Umständen gesetzlich besser absichern könnte als mit Ihrem Gesetz, wenn Probleme auftreten. Deswegen werde ich jetzt auch keinen Änderungsvorschlag machen. Wir wollen erst einmal schauen, wie sich das kommunal konstituiert. Dann werden wir in einem halben, einem Jahr oder wann auch immer, wenn wir weiter sind, diese Zwischenbilanz ziehen und daraus einen Gesetzentwurf machen. Genau das ist der richtige Weg – und nicht andersherum. Deswegen gibt es jetzt ein von uns in Auftrag gegebenes, strukturiertes Vorgehen. Sie werden jetzt loslegen und arbeiten. Dafür bekommen sie doch Geld. – Sehen Sie das nicht, wollen Sie das nicht sehen? – Dann ist das eine politische Blindheit, die Sie hier vor sich hertragen,
um noch einmal bei den Eltern lieb Kind zu machen. Es ist so billig und durchschaubar, dass Sie an der Sache und einem seriösen Vorgehen nicht wirklich interessiert zu sein scheinen. Diesen Eindruck erwecken Sie bei uns. Sie haben kein Interesse an einem seriösen Vorgehen. Das ist der Unterschied zu uns.
Das strukturierte Vorgehen ist mehrfach beschrieben, und es ist von den Betroffenen selbst auch abgenickt worden. Sie haben gesagt: Ja, es ist nicht dramatisch, wenn jetzt kein Gesetzentwurf kommt. – Das haben die Betroffenen selbst gesagt.
Hinter wen stellen Sie sich eigentlich? – Sie versuchen sich verzweifelt an die Spitze irgendeiner Bewegung zu stellen,
die für sich selbst sagt: Lasst uns doch erst einmal in Ruhe die Strukturen im Land aufbauen. – Das sagen sie doch selbst. Woraus resultiert eigentlich Ihre panikartige Hektik? Ich fürchte, das liegt daran, dass Sie sich sozusagen bei den Eltern einschleimen, um noch die letzten Stimmen der Eltern zu bekommen und zu sagen: Hier, wir wollten das doch unbedingt haben. – Das ist doch jetzt echt ein bisschen billig von Ihnen, Herr Rock.
Doch, das ist es. Sie können doch nicht belegen, wo die Stadtelternbeiräte – – Wir haben 423 Gemeinden, und in einem übergroßen Teil fehlt der Unterbau. Und da sagen Sie: Das interessiert mich alles nicht.
Ja, das interessiert Sie alles nicht, weil Sie kein Interesse daran haben, eine reale Verantwortung zu übernehmen. Sie wollen hier einfach billige Effekthascherei machen. Das machen wir eben nicht mit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde es ganz angenehm, wenn bestimmte Rituale einmal durchbrochen werden. Das sorgt für eine bestimmte Belebung und für eine gewisse Heiterkeit. Deswegen stehe ich auch jetzt schon am Rednerpult, auch wenn ich mir eine andere Reihenfolge gewünscht hätte. Frau Dr. Sommer, Sie hätten auch gerne zuerst reden können. Es ist eben alles ein bisschen durcheinandergekommen. Das ist aber nicht so schlimm.
Jetzt obliegt mir die Ehre, diesen Gesetzentwurf als erster Redner der Regierungsfraktionen einzubringen. Das mache ich gerne. Er ist in der Tat notwendig, aber auch durchaus überschaubar. Natürlich ist er, wie immer, wenn wir einen Gesetzentwurf einbringen, sehr gut.
Dann lassen Sie mich das jetzt bitte ein bisschen formaler machen, das gehört sich angesichts eines ernsten Themas so.
Das Hessische Rettungsdienstgesetz vom 16. Dezember 2010 ist noch bis zum 31. Dezember 2018 gültig. Es hat sich gezeigt, dass es eine gute Grundlage für die Entwicklung und den Betrieb des Rettungsdienstes in Hessen ist. Das ist von allen Seiten bestätigt worden. Dennoch bedarf es einiger weniger Anpassungen, die dort vollzogen werden.
Natürlich bleibt das Ziel, dass der Rettungsdienst in Hessen weiterhin in gewohnter Weise leistungsfähig bleibt, und die Vergabe der Leistungen rechtlich sicherzustellen.
Wir werden mit zwei wichtigen Punkten konfrontiert, der eine davon ist die sogenannte und nicht leicht auszusprechende Dienstleistungskonzessionsrichtlinie der Europäischen Union, die über das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen jetzt gegriffen hat. Dementsprechend brauchen wir Anpassungen.
Insofern ist der Rettungsdienst in Hessen in der Frage seiner originäre Aufgabe im täglichen Einsatz bei der Behandlung und dem Transport von Notfallpatienten ein „integraler Bestandteil eines umfassenden Bevölkerungsschutzes in allen Situationen, in denen die Gesundheit von Menschen gefährdet ist“. Das bleibt er auch, das soll er auch bleiben. Deswegen soll der Gesetzentwurf dem Rechnung tragen, indem die frei-gemeinnützigen und privilegierten Hilfsorganisationen nun namentlich genannt werden. Das ist kein wahrlich revolutionärer Vorgang, aber er ist notwendig und erfolgt analog der Nennung, wie sie im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz und im Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz vorgesehen ist.
Ein zweiter wichtiger Punkt ist, dass die Zentralen Leitstellen nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt entsprechend dem jeweiligen Gesundheitszustand des Patienten notwendige Maßnahmen veranlassen können. Ziel ist es, Fehleinsätze des Rettungsdienstes zu reduzieren. Es ist ein Problem, dass – für uns alle überraschend – immer mehr Menschen den Rettungsnotdienst anrufen, wo es nicht notwendig wäre. Ähnlich ist, dass jetzt viele Menschen die Krankenhäuser aufsuchen, obwohl sie eigentlich eine Hausarztpraxis aufsuchen sollten. Das ist eine Parallele. Hiermit ermächtigen wir die Zentralen Leitstellen, in Rücksprache mit einem Arzt eventuell eine andere Maßnahme einzuleiten, als den Rettungsdienst dorthin zu schicken.
Ein dritter Punkt ist, dass es bei bestimmten Gefahrenlagen möglich wird, die Vorhaltung beim Rettungsdienst kurzfristig zu erhöhen, wenn es bei besonderen Gefahrenlagen oder hohem Einsatzaufkommen notwendig ist, um diese Probleme zu bewältigen.
Die Erhebung von Patientendaten ist ein vierter Punkt, den ich auch sehr wichtig finde, gerade aus den Erfahrungen der Opfer des Terroranschlags am Breitscheidplatz. Für die
Arbeit aller an der Gefahrenabwehr beteiligten Organisationen ist es von großer Bedeutung, auf eine einheitliche Datenbasis zurückgreifen zu können. Das gilt insbesondere für die Verständigung und Information von Angehörigen der Opfer. Das wird ebenfalls bearbeitet.
Schließlich und letztlich möchte ich als fünften Punkt bemerken: Die Ärztlichen Leiter des Rettungsdienstes übernehmen im hessischen Rettungsdienst vielseitige Aufgaben. Dazu zählen neben der Mitarbeit in der Bedarfsplanung und der Erarbeitung von Konzepten für besondere Einsatzleitungen auch die Schulungen und Fortbildungen von Notfallsanitäterinnen und -sanitätern. Deswegen sind die umfangreichen Arbeiten notwendig. Aber wir sind der Meinung, den Ärztlichen Leitern sollte ein entsprechendes Zeitkontingent zur Verfügung gestellt werden. Zukünftig wird daher im Gesetz geregelt, dass für die Ärztlichen Leiter mindestens eine halbe Stelle zu berücksichtigen ist.
Sie sehen, es sind nicht viele und keine revolutionären Vorschläge, aber sie sind notwendig, sie reformieren, sie passen an.
Ich glaube in diesem Zusammenhang, es ist ein solides Gesetz. Wir gehen mit erhobenem Haupt und sehr optimistisch in die Gesetzesberatung und hoffen auf eine größtmögliche Zustimmung des Hauses. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch zwei grundsätzliche Bemerkungen vorab an die Kollegen der Opposition sagen:
Erstens. Das Gesetzgebungsverfahren mit Einbringung durch eine Fraktion ist ein normales Verfahren. Es ist kein überstürztes Verfahren. Es ist eine Möglichkeit, in diesem Hessischen Landtag Gesetze zu verabschieden, und es folgt eine schriftliche oder mündliche Anhörung. Darauf folgt eine zweite Lesung, wenn es sein muss, auch eine dritte Lesung. Ich kann daran nichts Verwerfliches erkennen. Es ist ein normales Verfahren.
Ob Sie es wünschen, dass es vorher eine Regierungsanhörung gibt, das ist Ihr Thema. Unser Thema ist es nicht.
Zweitens. Liebe Frau Kollegin Schott, ein Spiel dauert 90 Minuten. Als Fan von Eintracht Frankfurt musste ich oft leidvoll erfahren, dass in der 90. Minute noch der Ausgleich fällt oder ein Rückstand eintritt. Genauso ist es mit der Legislaturperiode.
Es geht um abstraktes Denken. Das ist vielleicht eine Überforderung, das gebe ich zu.
Ich sage es jetzt vereinfacht: Es geht darum, dass ein Spiel 90 Minuten dauert. Wenn Sie mich nicht unterbrochen hätten, hätte ich es auch erläutert, Frau Schott: Wir haben eine Legislaturperiode von fünf Jahren, und wir befinden uns im letzten.
Was ist daran Arroganz, wenn ich sage, die Legislaturperiode – –
Hallo Lautsprecher, geht es ein bisschen leiser auf der Seite? – Es ist so, dass diese Legislaturperiode noch bis in den Januar 2019 dauert. Solange sie dauert, werden die beiden Regierungsfraktionen weiterarbeiten. Wenn Sie sich erhofft haben, dass wir im Frühling des Jahres 2018 die Arbeit einstellen, ist das Ihr Problem. Wir hatten das nicht vor. Wir wollen durcharbeiten.
Eine dritte Vorbemerkung an die Kollegin Schott. Sie müssen sich entscheiden: Ist es das Papier nicht wert, auf dem der Gesetzentwurf jetzt steht, oder ist es so dramatisch schlecht, was darin steht? Nur eines von beidem kann stimmen.
Ich will es Ihnen in aller Einfachheit vortragen. Es geht um zwei Stellschrauben, die wir in diesem Land verändern wollen. Damit wird das Gesundheitswesen nicht grundlegend reformiert. Eine Revolution wird auch nicht ausgerufen. Das mag Sie enttäuschen. Aber wir sind an der Sache interessiert.
Es sind zwei Punkte. Der erste Punkt ist, dass wir die Verbundbildung fördern wollen, weil wir der Meinung sind, dass Krankenhäuser noch zu wenig für ihre Zukunftssicherung tun. Die Zahl der Krankenhäuser, die eine unwahrscheinlich geringe Auslastung haben, nimmt dramatisch zu. Wir können uns die alten Pläne anschauen, wir können uns die neuen Resultate anschauen: Es ist besorgniserregend, welche Auslastungsquoten einige Krankenhäuser haben.
Gerade wenn wir verhindern wollen, dass es urwüchsig abläuft, wie Krankenhäuser schließen, können wir nur dann dagegen arbeiten, wenn wir die Krankenhäuser in Hessen auffordern, Verbünde umzusetzen. Was wir vom Land tun, ist, dass wir diese Verbünde auch noch finanziell fördern, und zwar mit bis zu 21 Millionen €. Das ist eine gute Nachricht für alle Krankenhäuser im Lande Hessen.
Verbundförderung, das ist das eine Thema. Ich finde es relativ überschaubar und verständlich. Daran ist auch nichts Unanständiges, vor allem wenn man weiß, dass man die 21 Millionen € nicht von der alten Investitionspauschale abzieht, sondern dass sie zusätzlich eingestellt wurden. Das ist ein ordentlicher Zuschlag für die hessischen Krankenhäuser für Investitionen. Wenn es darin mündet, dass es klugerweise da stattfindet, wo Verbünde und Kooperationen geschlossen werden, dann ist es sogar noch eine richtige Investitionsentscheidung.
Jetzt kommen wir zum letzten Punkt, der uns GRÜNEN sehr wichtig war. Deswegen sage ich Ihnen auch, warum wir wollen, dass es noch in diesem Jahr passiert. Wir wollen die Stärkung der Gesundheitskonferenzen. Wir GRÜNE und auch die Kollegen von der CDU wollen, dass die Gesundheitskonferenzen gestärkt werden, dass Versorgungskonferenzen gestärkt werden. Genau deshalb haben wir es in dieses Gesetz so eingestellt, dass es stattfindet, und zwar unter Ausweitung der Beteiligten, nämlich der Menschen, die in der Pflege arbeiten.
Wir sagen: Sie sollen sich zusammenfinden, sie sollen in einem Netzwerk zusammenarbeiten. Es wird so sein, dass sie über die sechs Versorgungsgebiete, die es jetzt schon gibt, arbeiten werden, und sie werden in einem Dialog arbeiten. Die Probleme, die es da gibt, werden sie gemeinsam angehen. Sie werden sich der Frage stellen, wie es mit einer drohenden Unterversorgung aussieht, sie werden Qualitätsdefizite aufdecken. Sie werden Vorschläge zur Optimierung der Versorgung machen. Sie werden die Bildung von weiteren Kooperationen oder Netzwerken unterstützen oder moderieren.
Diese Gesundheitsnetzwerke, diese Gesundheitskonferenzen haben wichtige Aufgaben. Bisher – Frau Schott, mit dieser Bemerkung haben Sie recht – sind sie dieser Aufgabe nur sehr intransparent nachgekommen. Ich weiß auch nicht immer, was da diskutiert wird. Mir wird gesagt, dass
es sehr krankenhauslastig war. Das wollen wir verändern. Deswegen nehmen wir diesen Punkt neu in das Gesetz auf.
Alle Expertinnen und Experten, alle Krankenkassen, mit denen ich gesprochen habe, auch die Kassenärztliche Vereinigung, bitten uns darum, die Gesundheitskonferenzen zu fördern, neu aufzustellen, sie mit frischem Wind zu beleben, damit es tatsächlich so ist, dass pro Versorgungsgebiet der Bürgermeister, der Landrat, die zuständigen Akteure, die Menschen aus der Pflege sektorenübergreifend zusammensitzen. Ich würde es einmal als eine Art runden Tisch der regionalen Gesundheitsversorgung bezeichnen. Sie sollen sich, wie es beispielsweise im Modellprojekt Oberzent gemacht wird, darum kümmern, dass die Patientenversorgung vor Ort zu jeder Zeit gut gewährleistet wird. Dazu werden die Gesundheitskonferenzen dienen, und deswegen haben wir dieses Gesetz so eingebracht.
Eine bessere Finanzierung von Verbünden und eine gute Gesundheitskonferenz, das sind die beiden Punkte, um die es heute geht, nicht mehr und nicht weniger. Es ist ein richtiger Schritt, ein wichtiger und ein guter Schritt für die Krankenhäuser, für die Krankenversorgung und natürlich auch für die Versorgung der Patientinnen und Patienten in Hessen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir GRÜNE unternehmen in der Koalition mit dem Partner eine Fülle an Maßnahmen zur Sicherstellung der medizinischen und gesundheitlichen Versorgung im ländlichen Raum. Das wird bei dem Thema Landarztmangel, ich glaube, der Aktuellen Stunde der FDP, noch einmal explizit das Thema sein. Deswegen spare ich mir das für morgen auf.
Ich komme zu der anderen Frage. Ja, es ist in der Tat so, dass der Gemeinsame Bundesausschuss, G-BA, die Regeln dafür festlegt, wann es einen Sicherstellungszuschlag gibt und wann nicht. Frau Schott, da haben Sie recht. Das sind zwei Parameter. Der eine ist die Erreichbarkeit. Es müssen mindestens 5.000 Menschen innerhalb von 30 Minuten dieses Krankenhaus oder ein anderes Krankenhaus erreichen können. Oder aber es gibt einen zu geringen Bedarf. Das heißt, es sind unter 100 Einwohner pro Quadratkilometer.
Das sind zwei Parameter, die wir nicht festgelegt haben. Da müssen wir in die Richtung derjenigen schauen, die das Land regieren. Die SPD stellt viele Gesundheitsminister. Die CDU stellt viele Gesundheitsminister. Das ist Bundesgesetzgebung. Danach entscheidet sich, ob es Sicherheitszuschläge gibt. So wird es beispielsweise auch bei dem künftig geschlossenen Krankenhaus in Bad Schwalbach sein.
Das sind Regularien, an die wir uns zu halten haben. Da haben wir als Land keinerlei Spielräume. Damit habe ich Ihre Frage beantwortet.
Wir haben die Investitionskostenzuschüsse. Die können wir den Krankenhäusern geben. Wir können sie dabei unterstützen, Verbünde einzugehen. Damit können Synergien genutzt werden. Die Patientenströme können gemeinsam genutzt werden. Es kann gemeinsam eingekauft werden. Es kann gemeinsam das Know-how genutzt werden. Die Qualität kann gesteigert werden. Das können wir als Land machen. Aber das, was der Gemeinsame Bundesausschuss macht, ist Bundesangelegenheit. Die Kritik an der Bundesregierung verstehe ich. Aber ich habe das nicht zu verantworten. Die CDU und die GRÜNEN im Lande Hessen haben das auch nicht zu verantworten. – Danke.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde, es gibt zu diesem Gesetzentwurf eine sehr große Übereinstimmung. Lediglich meine Vorrednerin hat sich sehr kritisch damit auseinandergesetzt. Sie hat aber vor allem im Blick – neben einem Gesetzentwurf, der ein Modellvorhaben ermöglicht –, die Rahmenbedingungen für die Altenpflegeausbildung und die Wertschätzung zu verbessern und den Fachkräftemangel zu beseitigen. All das ist unstrittig. All das muss auch getan werden. Aber es handelt sich heute um ein kleines Feld, um einen Baustein – nicht mehr und nicht weniger.
Dieser Baustein besteht darin, dass es eine integrierte Ausbildung geben kann: dass im Sinne einer integrierten Modellausbildung eine gemeinsame Maßnahme von Altenpflegeschulen und beruflichen Schulen durchgeführt wird. Das Angebot wird sich an Abgänger der sogenannten InteA-Klassen richten, die bisher noch keinen Hauptschulabschluss nachweisen konnten. Kollegin Klaff-Isselmann hat es erwähnt.
Es ist ein Baustein. Es ist nicht mehr und nicht weniger, aber es ist ein guter Baustein. Er ermöglicht es, dass Migranten und auch andere Menschen wieder den Weg zurück in den Arbeitsmarkt finden, und gleichzeitig reduziert er ein wenig den Fachkräftemangel. Es ist nicht mehr und nicht weniger. Wir haben viele Fragen angesprochen – Sie auch –: Die Vergütung wird gerade konstruktiv diskutiert; auch über das Aufenthaltsrecht und anderes wird diskutiert. Aber ich glaube, dass es jetzt an der Zeit ist, diesen Gesetzentwurf zu einem Gesetz zu erheben und damit dieses Modellprojekt zu verwirklichen. Ich hoffe auf eine große Zustimmung dieses Hauses. – Ich danke Ihnen.
Nein, ich habe das Olympiastadionsyndrom.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich finde, in dieser Diskussion gibt es zwei Übereinstimmungen. Ich glaube, niemand in diesem Saal erträgt Kinderarmut. Jedes Kind, das in Armut lebt, ist eines zu viel. Dieser Saal sollte sich darin einig sein, dass wir alles unternehmen müssen, damit Kinder nicht in Armut leben. Darin sind wir uns sicher einig.
Zweitens sind wir uns sicherlich auch einig, dass dieser Sozialbericht eine deutliche Verbesserung gegenüber dem ersten Bericht ist. Ich darf zitieren aus dem Beitrag von Liga, Kirchen, DGB, VdK und agah:
Der zweite Hessische Landessozialbericht überzeugt im Vergleich zum ersten Hessischen Landessozialbericht durch einen klaren und konzentrierten Aufbau, eine sinnvolle inhaltliche Schwerpunktsetzung, eine gut aufeinander abgestimmte Arbeit der beteiligten Wissenschaftler, Institute und Vertreter/-innen der ministeriellen Fachabteilungen, die exemplari
sche Berücksichtigung regionaler Berichterstattung sowie
Achtung –
die Benennung von Maßnahmen.
Ich schließe mich diesem Urteil unabhängiger Organisationen an, die uns üblicherweise sehr oft und heftig kritisieren. Ich glaube, nicht nur wir GRÜNE, sondern auch die CDU schließen sich diesem Satz vollumfänglich an. Dieser Bericht ist ein guter Bericht.
Wir sind uns also einig, dass wir gemeinsam Kinderarmut bekämpfen wollen und dass der Landessozialbericht eine gute Grundlage ist. Schauen wir uns einmal an, was uns dieser Bericht an Hausaufgaben aufgibt. Ab Seite 260 findet sich eine Fülle von Handlungsempfehlungen von der Liga, von den Kirchen, vom DGB, vom VdK und von der agah. Sie geben uns Handlungsempfehlungen an die Hand. Ich will diese einmal ansprechen und auch gerne sagen, dass wir genau in diesen Feldern noch eine Menge Arbeit vor uns haben. Der erste Hinweis war, dass wir bei einem zukünftigen Bericht auch Betroffene und Beteiligte befragen sollen. Das ist in der Tat ein kluger Vorschlag.
Das sind die Themenfelder der unabhängigen Organisationen, die uns etwas in den Bericht hineingeschrieben haben. Wir setzen uns damit auseinander und nehmen das auf. Wir wollen konstruktiv damit umgehen. Das sollte nicht in einem verstaubten Aktenschrank landen. Es gibt aber kein Feld, auf dem bisher noch nichts passiert ist.
Wir wollen natürlich Beteiligte stärker integrieren bei einem zukünftigen Bericht. Das halte ich für einen klugen Hinweis.
Ferner beschäftigen sich die unabhängigen Organisationen mit der Frage, wie wir noch stadtteilgenauer, noch sozialräumlich genauer an den Menschen dran sein können. Ich kann Ihnen nur sagen: In dieser Legislaturperiode haben wir das Gemeinwesenarbeitsprogramm aufgelegt. Die Mittel für die Gemeinwesenarbeit sind erhöht worden von anfangs 2 Millionen € auf 3,6 Millionen €. Ich bin sehr dafür, mit den Verbänden darüber zu reden, wie wir die Programme noch filigraner gestalten und darauf abstimmen können, dass es dort so viele Beratungsangebote gibt, damit die Menschen zügig Hilfe bekommen, damit man den Menschen Zugänge schaffen und Teilhabe ermöglichen kann. Das bezieht sich auf Punkt 2 der Vorschläge.
Nun zum dritten Punkt. Ja, die Organisationen haben uns vorgeschlagen, die Kinderbetreuung beitragsfrei zu stellen. Wie Sie wissen, ist dieser Bericht bereits mehrere Monate alt. Einen Einstieg in die Beitragsfreiheit haben die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen bereits gemacht. Das bleibt natürlich mittelfristig ein Handlungsauftrag. Die Überschrift lautet: Bildung muss frei und kostenlos sein. – Daran wird man arbeiten. Es ist eine Frage der Finanzpolitik, wie schnell es gelingt, so etwas umzusetzen. Dabei muss auch ins Kalkül gezogen werden, dass Qualität in den Einrichtungen vor Ort garantiert werden muss. In diesem Abwägungsprozess haben wir uns immer befunden. Wir haben den Dreiklang der Kinderbetreuung betont aus Ausbau, Qualität und Beitragsfreiheit. Da haben wir einen ersten Schritt gemacht, und das wird nicht der letzte Schritt sein.
Viertes Feld. Die Organisationen schlagen uns vor, einen stärkeren Fokus auf den Schuleingang und den Schulübergang zu legen. Auch das finde ich richtig. Im Bildungsund Erziehungsplan wird auch die Tandemfrage diskutiert. Ich finde, das ist noch deutlich entwicklungsfähiger.
Nein, die gibt es noch, Herr Kollege Rock. Es soll noch mehr und verbindlicher zusammengearbeitet werden zwischen Kindergärten und Grundschulen. Das halte ich für einen richtigen Vorschlag. Ich halte es auch für richtig, dass wir beim Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule die Schulübergänge noch deutlich stärker verbessern.
Nein, nicht vom Kollegen Rock.
Wir sehen uns so oft im Sozialausschuss, Herr Kollege Rock, da können wir noch eine Menge plaudern. Meine Redezeit ist begrenzt. Ich habe schon fast die Hälfte verbraucht.
Das fünfte Handlungsfeld, ältere Menschen betreffend, klammere ich aus. Ich klammere das deshalb aus, weil die Hauptforderung lautet, dass die Rente auskömmlich sein sollte und nicht weiter sinken dürfe. Das ist eindeutig eine bundespolitische Entscheidung. Darüber wird aber natürlich zu Recht diskutiert. Gibt es noch Menschen im Alter, die sich jenseits der Sozialhilfe ernähren können? Das ist ein sehr sensibles Themenfeld.
Der sechste Punkt bezieht sich auf die Flüchtlinge. Der Zugang zur Sprache ist wichtig mit Blick auf die Integration. Die Landesregierung hat mit über 1 Milliarde € für den Aktionsplan zur Integration von Flüchtlingen schon eine Menge getan. So gibt es nicht nur die BAMF-Kurse, sondern auch eigene Sprachkurse. Es gibt niedrigschwellige Sprachkurse, die bereits im Kindergarten angeboten werden. Auch zur beruflichen Integration gibt es eine Fülle von Maßnahmen.
Ich will es nur noch einmal sagen: Wir sind selbstverständlich bereit, diese weiterzuentwickeln und noch flächenschärfer dorthin zu gehen, damit jeder Flüchtling erreicht werden kann. Das ist überhaupt kein strittiger Punkt. Aber allein zu sagen, es gäbe diese Zugänge nicht, ist nicht ausreichend für eine Handlungsempfehlung. Es gibt welche. Die Frage ist nur, an welcher Stelle sie nicht ausreichend sind, wenn so viele Kurse angeboten werden, wie es die Hessische Landesregierung gerade tut.
Das siebte Themenfeld betrifft den sozialen Arbeitsmarkt. Es ist doch kein Geheimnis, dass es Kinderarmut gibt, weil es Familienarmut gibt, weil das Familieneinkommen so gering ist. Ich nenne nur einige der Ergebnisse aus dem Bericht: Armut ist multidimensional. Es gibt nicht eine Lage, sondern verschiedene Ausprägungen. Genau deshalb muss
man darauf achten, dass die Kinder frühzeitig in die Prävention kommen, dass sie eine gute Ausbildung haben, um für sich selbst sorgen zu können und um ein gutes Einkommen zu haben.
Man muss aber darauf achten, dass die Eltern sofort wieder in Arbeit kommen und dass sie weiterqualifiziert werden. Deshalb haben wir ein umfangreiches Arbeitsmarktbudget zum Einstieg in den sozialen Arbeitsmarkt aufgelegt. Unser Langzeitarbeitslosenprogramm für über 1.000 Menschen kann nur eine der Stützen sein, weil die Bundesregierung an der Stelle mehr tun muss. Aber auch auf diesem Feld sind wir die ersten Schritte gegangen. Wenn aber diese Handlungsempfehlung an uns gerichtet wird, werden wir sie aufnehmen. Wir werden sie weiterentwickeln und mit den Verbänden darüber diskutieren, was noch zu tun ist.
Das neunte Feld ist die Wohnungspolitik. Uns wurde geraten, eine Wohnungsnotfallstatistik, also eine Obdachlosenstatistik, zu erstellen, um festzustellen, wie viele Menschen tatsächlich ohne eine Wohnung leben müssen. Ich finde diese Anregung nicht falsch, ganz im Gegenteil. Sie ist notwendig, um einen Überblick zu bekommen. Auch da werden wir in einem nächsten Schritt darüber beraten, wie wir einen guten Überblick bekommen.
Die Wohnungspolitik in Hessen hat aber in den letzten vier Jahren eine unfassbare Dynamik bekommen. Über 1 Milliarde € sind zusätzlich in Wohnungsbauprogramme geflossen. Daher kann keiner sagen, es sei nichts passiert. Dass da noch mehr passieren muss, dass man noch mehr finanzieren könnte, dass das wünschenswert wäre, ist keine Frage. Das Ziel ist nicht strittig. Das ist die Botschaft, die heute bei diesem Tagesordnungspunkt an die Verbände ausgesandt werden sollte. Es gibt nur wenige strittige Ziele; wir müssen aber gemeinsam an der Prioritätensetzung, an der Schwerpunktsetzung arbeiten, was als Nächstes finanzierbar und abzuarbeiten ist. Dafür sind wir zu haben.
Der Bericht gibt jenseits der neun Felder, die uns die unabhängigen Organisationen mit auf den Weg gegeben haben, eine Fülle weiterer spannender Hinweise, zu denen mir nicht auf den ersten Blick sofort etwas einfällt. Ich meine beispielsweise die Frage, warum die Armut strukturell regional so unterschiedlich verteilt ist. Die Beispiele zeigen, wie gesagt, eine völlig andere Situation im Nordosten Hessens und im Südwesten Hessens. Zum Teil klafft die Lebenserwartung der Frauen um bis zu drei Jahre auseinander: im Main-Taunus-Kreis sind es 84 Jahre, im WerraMeißner-Kreis nur 81 Jahre. Ist das ein Zufall, oder ist es tatsächlich so, dass in bestimmten Regionen die gesundheitliche Versorgung nicht so gut funktioniert?
Die Tatsache, dass bei ärmeren Menschen häufiger psychische Erkrankungen auftreten, dass es bei Menschen mit einem niedrigen Bildungs- und Einkommensstand einen extrem viel höheren Anteil an adipösen Menschen gibt, ist eine Angelegenheit der Gesundheitspolitik. Herr Grüttner, wir sind einer Meinung, dass wir uns in der Politik dem Zusammenhang zwischen Armut und Gesundheit vermehrt stellen müssen. Die Frage ist: Wie erreichen wir die Betroffenen? Auch da sind das Ziel und die Problembeschreibung nicht strittig, aber wir können niemanden mit vorgehaltener Pistole zwingen, sich gesund zu ernähren. Wir können nur aktiv dafür werben, wir können eine Präventi
onspolitik betreiben, wir können mit vielen unterschiedlichen Maßnahmen auf die Menschen zugehen. Der Gesundheitspakt bietet hierfür eigene Möglichkeiten. Wir möchten einen Gesundheitspakt 3.0 auflegen. Da werden wir das Thema Armut aufgreifen. Ich finde, der Bericht gibt hierfür eine Menge Hinweise.
Ich will in den letzten Minuten meiner Rede nicht verschweigen, dass Migrantinnen und Migranten nach wie vor ein deutlich erhöhtes Risiko haben, in Armut abzugleiten. Im Vergleichszeitraum 2005 bis 2015 hat die Zahl der Migrantinnen und Migranten in Armut zugenommen, während die Zahl der Deutschen in Armut geringer wurde. Das ist für mich ein alarmierendes Signal, dass wir noch mehr tun müssen, um für Menschen mit Migrationshintergrund eine bessere Integrationspolitik zu leisten. Aber auch hier will ich noch einmal – –
Wir müssen in extremer Abgrenzung zu dem Alarmismus der Linkspartei handeln. Ich habe jetzt viele Felder genannt, wo wir Probleme sehen, wo wir Maßnahmen eingeleitet haben und wo wir bereit sind, weiter daran zu arbeiten. Ich denke, es ist im gemeinsamen Interesse aller hier im Hause, dass wir die Armut bekämpfen – sofort, heute und morgen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, ich glaube, wir haben uns bei unserem Antrag tatsächlich verschätzt. Wir haben geglaubt, es gehe tatsächlich um die Fachkräftesicherung in diesem Land.
Wir haben uns mit der Frage auseinandergesetzt, was wir zunächst einmal innenpolitisch tun können. Und wir haben diesen Antrag der FDP tatsächlich ernst genommen und uns Gedanken darüber gemacht, was eigentlich die Stabsstelle Fachkräftesicherung im Sozialministerium macht und was eigentlich die Diskussion der Landesebene mit den vielen Akteuren der Wirtschaft und den Gewerkschaften macht.
Wir haben dann Beschlüsse dazu gefasst, wie wir das angehen wollen und wie wir die Ausbildungsquoten erhöhen können, damit noch mehr Jugendliche Fachkräfte werden. Wir haben uns viele Stunden lang darüber unterhalten, was wir noch mehr tun können, damit tatsächlich die nicht qualifizierten Erwachsenen qualifizierter werden. Wir haben uns damit beschäftigt, wie Frauen als großes Potenzial des Arbeitsmarktes noch besser akquiriert werden können und wie ältere Menschen länger gesund und im Arbeitsmarkt bleiben.
Darüber haben wir uns Gedanken gemacht. Wir haben uns Gedanken gemacht, was wir innenpolitisch tun können, damit der Fachkräftemangel aktiv angegangen und bekämpft wird. Ich finde, dass Hessen innenpolitisch eine ganze Menge von dem tut, was zu tun ist.
Aber ich gebe zu: Wir haben die FDP da eindeutig überschätzt. Um die Frage geht es offensichtlich nicht, sondern es geht um die Frage, was eigentlich mit dem Einwanderungsgesetz passiert. Da kommen Sie mir gerade recht, Herr Kollege von der FDP, die hier in den letzten 19 Jahren mindestens zwei Legislaturperioden lang an der Landesregierung beteiligt war.
Herr Rock, Sie werden uns sicherlich für das Protokoll Ihre Initiativen für ein Einwanderungsgesetz in dieser Zeit nachreichen. Dass Sie jetzt mit großem Tremolo vortragen – –
Nein, Herr Blechschmidt, das ist die Frage: Was ist Ihr Arbeitsnachweis, liebe FDP, für ein Einwanderungsgesetz in den letzten Jahrzehnten gewesen? – Ich sage es Ihnen: null Komma null.
Jetzt kommen wir zum zweiten Punkt, die Verhandlungsebene, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP: Wir haben auf der Bundesebene Sondierungsgespräche zwischen den GRÜNEN, der FDP und der CDU zu dem The
ma geführt. Bei den Sondierungsgesprächen einer neuen Bundesregierung steht auf Seite 32 als geeinigt: Wir wollen ein neues Zuwanderungsgesetz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, wenn Sie nicht so vorsichtig oder ängstlich gewesen wären, endlich in dieser Bundesregierung auch Verantwortung zu übernehmen, dann hätten wir jetzt schon ein Gesetz, das man in der Bundesregierung verabschieden könnte. Aber Sie sind fahnenflüchtig geworden und hatten Angst vor der Verantwortung. Deswegen gibt es kein Jamaika auf Bundesebene und kein Einwanderungsgesetz von Jamaika. Auch das ist Ihre Verantwortung, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP.
Ja, dafür müssen Sie einmal geradestehen. Man kann nicht sagen: Wasch mich, aber mach mich nicht nass. – Diese Nummer läuft eben nicht. Man kann dieses Land auf Bundesebene regieren. Man muss nur dazu stehen. Das wollten Sie nicht. Deswegen müssen Sie jetzt auf der Landesebene mühsam so tun, als ob es einen besonders großen Druck gäbe.
Deswegen frage ich noch einmal, Herr Kollege Di Benedetto – – Nein, ich bleibe noch eine Minute bei Ihnen, Herr Kollege von der FDP. Im Jahr 2003 – das möchte ich Ihnen jetzt auch nicht verheimlichen – hat die damalige Bundesregierung aus SPD und GRÜNEN ein Gesetz verabschiedet. Das ging in den Bundesrat und wurde dort verhindert. Das Einwanderungsgesetz von der rot-grünen Bundesregierung wurde im Jahr 2003 dort von CDU und FDP verhindert.
Ach ja. Das ist ein Ding, oder? – Wir hätten jetzt schon 15 Jahre lang ein Einwanderungsgesetz, wenn die FDP damals Rückgrat gehabt hätte. Das ist die Wahrheit. Das will Herr Rock aber nicht hören. Ich finde, das sollte man heute auch noch einmal sagen – 15 Jahre später.
Guten Morgen, liebe FDP. Sie bringen Anträge ein, und jetzt müssen Sie sich auch damit befassen, welche politischen Konsequenzen Sie vorher hatten.