Meine Damen und Herren! Ich begrüße Sie alle sehr herzlich im Plenarsaal. Unsere Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die guten Willens sind, heiße ich herzlich willkommen zur Plenarsitzung am Donnerstag. Wir haben uns heute vorgenommen, zügig zu beraten. Ich bitte, dass sich alle daran orientieren.
Zur Beschlussempfehlung Drucks. 19/3876 wurde gestern eine rote Korrektur gedruckt und in Ihren Fächern verteilt, da der Betreff nicht komplett aufgeführt war. Ich gehe davon aus, jeder weiß, um was es geht.
Zum Ablauf der Sitzung. Wir tagen vereinbarungsgemäß bis zur Erledigung des Tagesordnungspunkts 14, Mittagspause: eine Stunde. Wir beginnen mit den Aktuellen Stunden, jeweils fünf Minuten Redezeit. Danach geht es mit Tagesordnungspunkt 23 weiter.
Es fehlen heute entschuldigt: Herr Ministerpräsident Bouffier und Frau Staatsministerin Puttrich ganztägig, Herr Staatsminister Peter Beuth von 12 bis 14 Uhr, Herr Staatsminister Dr. Thomas Schäfer bis 16 Uhr, Herr Staatsminister Al-Wazir ab 15 Uhr und Frau Staatsministerin Priska Hinz ab 16 Uhr.
Entschuldigt ist auch Frau Kollegin Öztürk. Noch jemand? – Das ist nicht der Fall. Dann wären wir schon am Ende.
Über Fußball ist nichts zu berichten. In der nächsten Plenarsitzung bekommen wir eine Übersicht über die gesamte Saison. Unsere Mannschaft ist auch in dieser Woche ungeschlagen geblieben, meine Damen und Herren, das Spiel ist nämlich abgesagt worden.
Antrag der Fraktion der SPD betreffend eine Aktuelle Stunde (Endlich Durchbruch für mehr Lohngerechtig- keit – auch Frauen in Hessen profitieren davon) – Drucks. 19/3867 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit mehr als 100 Jahren gibt es die Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit. Dieses Ziel ist immer noch nicht erreicht. Im 21. Jahrhundert ist die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen bei 21 % in Deutschland besonders groß im Vergleich zu anderen EU-Ländern. Es ist schlicht und ergreifend ein Skandal, dass wir immer noch zu den Schlusslichtern gehören.
Und das, obwohl es, rechtlich gesehen, diese Lohnlücke gar nicht mehr geben dürfte. Schließlich gibt es in der Europäischen Union seit 1957 das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer für gleiche und gleichwertige Arbeit.
Wie kann es dann sein, dass ein Viertel der Männer in Deutschland für die gleiche Arbeit mehr Lohn bekommt, als Frauen bekommen? – Die Gründe sind vielfältig. Frauen arbeiten trotz bester Schul- und Studienabschlüsse immer noch in schlechter bezahlten Jobs. Frauen nehmen mehr Elternzeit in Anspruch. Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit und in prekärer Beschäftigung. Der Anteil von Frauen im Niedriglohnsektor liegt bei 62 %. Frauen sind weniger in Führungspositionen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist nicht das Verschulden der Frauen, sondern es sind strukturelle Probleme, die wir angehen müssen.
Niedrige Löhne bedeuten niedrige Renten. Damit Frauen im Erwerbsleben die Chance haben, eine halbwegs vernünftige Rente zu erwirtschaften, dürfen sie nicht … schlechter bezahlt werden als Männer.
Meine Damen und Herren von der Union, an dieser Stelle hätten Sie klatschen können. Das ist immerhin ein Zitat von Karl-Winfried Seif, dem VdK-Landesvorsitzenden.
Wichtig ist, dass wir diese Ungerechtigkeit nicht mehr hinnehmen und konkrete Maßnahmen beschließen, um diese Lohnlücke abzubauen. Das ist auch eine Frage von sozialer Gerechtigkeit.
So vielfältig die Gründe für das geschilderte Problem sind, so vielfältig müssen auch die Lösungsansätze sein, um diese Lohnlücke zu schließen. Das nun von den Koalitionsspitzen im Bund verabredete Lohngerechtigkeitsgesetz setzt daher die lange Reihe von Maßnahmen fort, die zur Schließung der Lohnlücke beitragen und die auf Initiative der Sozialdemokratie im Bund beschlossen wurden. Das ist nämlich die Einführung des Mindestlohns, das ist das Elterngeld Plus, das ist der stärkere Ausbau der Kinderbetreuung, das ist die Frauenquote in Aufsichtsräten, und das ist das noch in der Pipeline befindliche Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen.
Selbst wenn man die Löhne von Männern und Frauen mit gleicher Berufserfahrung, gleichem Stellenumfang, gleicher Bildung im gleichen Beruf, in der gleichen Branche und mit gleich viel Führungsverantwortung gegenüberstellt, bleibt eine Lohnlücke von rund 7 %. Hier sind wir im Bereich der klaren Lohndiskriminierung. Das ist eigentlich gesetzlich verboten, aber immer noch Alltag in Deutschland.
Diese harte Lohndiskriminierung macht allein schon ein Drittel der gesamten Lohnlücke aus. Genau hier setzt das Gesetz an, indem es für Lohntransparenz sorgt und den
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem darin festgeschriebenen Anrecht auf Auskunft bei Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten können die dort Beschäftigten nun erfahren, ob sie für ihre Arbeit gerecht bezahlt werden. Wenn sich herausstellt, dass dem nicht so ist, dann besteht nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ein Anspruch auf Nachzahlung. Außerdem wird mit dem Gesetz auch die Rolle der Betriebsräte gefestigt, indem sie in tarifgebundenen Unternehmen das Auskunftsrecht wahrnehmen sollen.
Natürlich hätte sich die SPD auch noch weitere Maßnahmen vorstellen können. Wichtig ist aber, dass wir jetzt endlich den Einstieg hinbekommen.
Ich komme zum Schluss. – Der Weg dorthin war nicht leicht. Das Ganze musste gegen den erbitterten Widerstand der Union durchgeboxt werden.
Der Gesetzentwurf lag über ein Jahr im Kanzleramt. Wenn es um Gleichberechtigung geht, werden die Probleme gerne bagatellisiert und kleingeredet. Das kennen wir auch in Hessen bei der paritätischen Besetzung des Rundfunkrats oder beim HGlG.
Meine Damen und Herren, wir kommen im Bund endlich einen Schritt vorwärts. Es ist uns ein echter Durchbruch zu einem grundlegenden Paradigmenwechsel in Sachen Lohngerechtigkeit gelungen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die mangelnde Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern beschäftigt auch unseren Landtag – wenigstens einmal im Jahr, nämlich am Equal Pay Day, dem Tag im März, bis zu dem rechnerisch die Frauen unentgeltlich arbeiten, weil sie durchschnittlich 21 % weniger verdienen als Männer. Ein Großteil – darauf hat Frau Kollegin Gnadl hingewiesen – resultiert aus strukturellen Unterschieden, z. B. dem hohen Anteil von Teilzeittätigkeiten in Deutschland.
Trotzdem gibt es eine Lohnlücke von zwischen 7 % und 8 %, sodass Frauen bei gleicher Arbeit und gleicher Qualifikation in Deutschland im Durchschnitt trotzdem weniger
verdienen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf der anderen Seite in Berlin wurde vereinbart, dass ein Gesetz zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit auf den Weg gebracht werden soll.
Das ist vereinbart gewesen. Frau Gnadl, daran hält sich die CDU auch; denn wir wollen für mehr Transparenz bei den Gehältern in großen Unternehmen sorgen. Diese Transparenz – das ist mir besonders wichtig – darf keinesfalls zum Selbstzweck dienen, sondern sie soll das konkrete Ziel verfolgen, diese Lohnunterschiede im Unternehmen aufzudecken und zu reduzieren, möglichst zu beseitigen.
Wichtig ist mir, dass insbesondere die Frauen davon betroffen sind. Es war schon immer ein Anliegen auch der Frauen Union, hierauf hinzuweisen und hier zu handeln. In der vergangenen Woche hat sich der Koalitionsausschuss in Berlin auf einen Vorschlag geeinigt, der dem Bundestag zur Beratung vorgelegt werden soll. Der vereinbarte Entwurf ist das Ergebnis langer Beratung – das ist richtig –, aber auch der Berücksichtigung der verschiedenen Interessen. Dabei ist mir wichtig, dass jetzt ein Gesetz erarbeitet wird, das eine wirksame Verbesserung der Lohngerechtigkeit bringt, ohne ein Bürokratiemonster entstehen zu lassen. Auch soll es andere Rechte wie die des Datenschutzes oder der Tarifautonomie nicht außen vor lassen.
So soll künftig ab 200 Beschäftigten ein Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf Auskunft bestehen, was ihre Kollegen in vergleichbaren Positionen verdienen. In tarifgebundenen Unternehmen obliegt das dem Betriebsrat. Ab 500 Mitarbeitern sollen darüber hinaus Berichte über die Lohnstruktur im Unternehmen vorgelegt werden. Die ursprüngliche Forderung der SPD, den gesetzlichen Auskunftsanspruch schon für Betriebe ab sechs Mitarbeitern einzuführen, lehnen wir ab;
denn auch aus meiner Sicht ist der Aufwand für die Betriebe viel zu groß. Auch die Persönlichkeitsrechte der gesamten Mitarbeiterschaft – das möchte ich betonen – sind bei einer so niedrigen Anspruchsgrenze tangiert, und das ist nicht vereinbar.