Es ist noch eingegangen ein Dringlicher Antrag der Fraktion der FDP betreffend berufstätige Eltern für die Dauer des Streiks unterstützen – Kinderbetreuung sicherstellen, Drucks. 19/2020. Die Dringlichkeit wird bejaht? – Jawohl, dann gibt das Tagesordnungspunkt 82 und kann nach Tagesordnungspunkt 74, der Aktuellen Stunde zu diesem Thema, aufgerufen und ohne Aussprache abgestimmt werden.
Wir beginnen mit den Aktuellen Stunden. Den Tagesordnungspunkt 82 hatten wir eben. Nach den Aktuellen Stunden geht es mit Tagesordnungspunkt 49 weiter.
Es fehlen heute entschuldigt Herr Staatsminister Dr. Schäfer ab 10 Uhr, Herr Staatsminister Boris Rhein von 10:30 bis 13 Uhr, Herr Staatsminister Prof. Lorz ab 16 Uhr – da können wir schon fertig sein –, Frau Abg. Nancy Faeser ganztägig und Frau Abg. Ypsilanti ganztägig. Die Frau Vizepräsidentin Ursula Hammann ist erkrankt und fehlt auch.
Wir haben heute einen runden Geburtstag. Ich gratuliere im Namen des gesamten Hauses unserem Kollegen Hermann Schaus. Er wird heute 60. Alles Gute, Glück auf und Gottes Segen.
Meine Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, zum Sport. Sie haben es mitbekommen, gestern Abend haben die Offenbacher Kickers knapp, unglücklich und unverdient 1 : 0 in Magdeburg verloren. Das macht aber nichts, am Sonntag ist das Rückspiel, und ich glaube, der gesamte Landtag wünscht den Offenbacher Kickers alles Gute für den Sonntag, damit der Aufstieg in die 3. Liga gelingt.
Das ist ja eine breite Übereinstimmung in diesem Hause, wie bei Bayern München. Das ist wirklich erfreulich.
(Heiterkeit des Abg. Ernst-Ewald Roth (SPD) – Janine Wissler (DIE LINKE): Gegen Bayern München in der 3. Liga hätte ich auch nichts einzuwenden!)
Antrag der Fraktion der SPD betreffend eine Aktuelle Stunde (Kommunen in Not – Land Hessen muss zusätzliche Mittel des Bundes für die Flüchtlingsunterbrin
Antrag der Abg. Merz, Decker, Di Benedetto, Gnadl, Roth, Dr. Sommer, Dr. Spies (SPD) und Fraktion betreffend Kosten der Flüchtlingsunterbringung und Schutzschirm – Drucks. 19/1945 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es besteht in der Tat Anlass, sich mit der Frage der auskömmlichen Finanzierung der Kommunen für die ihnen übertragene Aufgabe der Flüchtlingsbetreuung und insbesondere der Frage erneut zu beschäftigen, wie das Land mit den Mitteln verfahren will, die der Bund in den Jahren 2015 und 2016 den Kommunen – den Ländern auch – für diesen Zweck zur Verfügung stellt. Für Hessen sind das 37 Millionen €. Wie also will das Land mit diesen 37 Millionen € verfahren?
Der Minister hat in der letzten Plenarsitzung auf eine Frage des Kollegen Roth in diesem Kontext Folgendes geantwortet:
für keine dem Land obliegenden Angelegenheiten eingesetzt werden, sondern ausschließlich für Aufwendungen und Aufgaben verwendet werden, die den Kommunen anheimfallen.
… bisher gibt es noch keine Zuweisung von Mitteln seitens des Bundes an das Land. Solange das Gesetzgebungsverfahren im Bund nicht abgeschlossen ist und wir an dieser Stelle keine Klarheit darüber haben, mit welchen Bedingungen dies möglicherweise verbunden ist, kann man dazu auch keine weiter gehende Aussage machen.
Herr Minister, dieses Gesetzgebungsverfahren im Bund ist abgeschlossen. Falls das eine Ausrede gewesen sein sollte – wovon ich natürlich nicht ausgehe; denn Sie haben genau gewusst, was mit diesem Gesetz auf Sie zukommen würde –, ist sie spätestens jetzt hinfällig. Das Gesetz im Nachtragshaushalt sieht keine Auflagen dafür vor, wie und auf welchem Wege diese Mittel wem zur Verfügung gestellt werden können oder sollen. Da Sie das spätestens jetzt wissen – wahrscheinlich auch schon längst gewusst haben, denn als CDU sitzen Sie in genau der Großen Koalition, die dieses Gesetz auf den Weg gebracht und verabschiedet hat –, sind heute Antworten auf folgende Fragen fällig: Für welche Zwecke will das Land Hessen, will die Hessische Landesregierung, die Regierungskoalition die auf Hessen entfallenden 37 Millionen € verwenden? Welches sind „die Aufwendungen und Aufgaben, die den Kommunen anheimfallen“, von denen Sie, Herr Minister, gesprochen haben? Wie viel Geld soll für welche dieser Aufwendungen und Aufgaben verwendet werden? Und schließlich: Wann kann wer überhaupt mit Geld rechnen?
Darauf erwarten wir heute von Ihnen eine Antwort. Ich sage Ihnen: Versuchen Sie erst gar nicht, sich darauf herauszureden, dass dieses Gesetzgebungsverfahren noch gar nicht vollständig abgeschlossen ist und der Bundesrat vielleicht auch noch etwas dazu zu sagen hat.
Sie müssen dazu längst eine Position haben, und der Hessische Landtag hat ein Recht darauf, diese Position jetzt endlich zu erfahren.
Und jetzt will ich noch etwas sagen. Sie haben im letzten Plenum auf meine Nachfrage nach den Gerüchten zur Verwendung der Mittel im Zusammenhang mit der Gesundheitskarte gesagt, Sie kommentieren keine Gerüchte.
Ich will Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass wir im Zusammenhang mit einer anderen Frage sauber herausgearbeitet haben, dass zur Einführung der Gesundheitskarte in Hessen eine Änderung bundesrechtlicher Vorschriften erforderlich ist. Das haben Sie gesagt, und das finde ich auch nachvollziehbar. Wenn das aber so ist, dann ist es natürlich offenkundig, dass mindestens in diesem Jahr – eigentlich aber auch im nächsten Jahr – hier in Hessen eine Gesundheitskarte nicht eingeführt werden kann und deswegen die für die Jahre 2015 und 2016 dafür zur Verfügung stehenden Mittel dafür auch nicht eingesetzt werden können.
Wenn Sie mich also fragen, was Sie mit dem Geld tun sollten – was Sie nicht tun werden, aber ich sage es Ihnen trotzdem –,
dann sage ich Ihnen Folgendes. Das Geld wird mehr als dringend zur zumindest teilweisen Deckung des Defizits benötigt, das bei den Kommunen aufgelaufen ist und das mit jedem zusätzlich aufgenommenen Flüchtling immer größer wird.
Wenn Sie das Geld also tatsächlich schnell und sinnvoll im Interesse der Kommen ausgeben wollen, wie Sie immer wieder sagen, dann sollten Sie es in eine erneute Anhebung der Pauschalen stecken. Das können Sie auch machen, ohne sich vorher über Standards verständigt zu haben; denn die 37 Millionen € reichen natürlich noch nicht aus, um das kommunale Defizit zu decken. Aber es wäre ein Anfang, ein Schritt in Richtung einer wirklich kostendeckenden Pauschale.
Lassen Sie mich jetzt noch zwei oder drei Sätze zu dem Antrag „Prognosestörung“ sagen. Das Mindeste, was man von dieser Landesregierung erwarten kann, ist, dass sie, solange es Defizite aus der Erledigung einer delegierten Ausgabe gibt, dafür sorgt, dass wenigstens die Kommunen unter dem Schutzschirm dieses Defizit nicht zwingend durch drastische Einschnitte an anderer Stelle kompensieren müssen.
Diese Einschnitte können nach Lage der Dinge nur in den Bereichen vorgenommen werden, die Sie immer ebenso schön wie falsch als „freiwillige Leistungen“ bezeichnen. Von Einschnitten wären also die Bereiche Soziales, Jugend, Bildung und Kultur besonders betroffen. Ich kann nur sagen: Wenn man die Akzeptanz der Bevölkerung für die Aufnahme von Flüchtlingen verringern will, dann ist dies einer der Wege, den man geradezu beschreiten muss. Man sollte es im Interesse der Kommunen, im Interesse der Bevölkerung in unseren Städten und vor allem im Interesse der Flüchtlinge aber nicht tun.