Gerhard Merz
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Da war ja die Rede knapper als die Berichterstattung. Wie dem auch immer sei, ich versuche auch, es kurz zu machen. Ich kann Ihnen aber drei Vorbemerkungen nicht ersparen:
Erstens. Kollege Reul hat jetzt von Meilenstein gesprochen. Wenn ich alle Meilensteine Revue passieren lasse, die ich in diesen elf Jahren hier im Landtag schon erlebt habe, dann könnte man davon ein paar Leuchttürme bauen.
Zweitens. Da rechts und links Abschiedsreden gehalten wurden: Ich kann Ihnen jetzt nicht versprechen, dass das meine letzte Rede ist. Es ist auch, ehrlich gesagt, nicht meine Absicht.
Drittens. Jetzt wird es ein bisschen ernsthafter. Frau Kollegin Dorn, Sie haben vorhin gesagt, die SPD müsse sich überlegen, ob sie mit im Boot sein wolle oder nicht und ob
sie mitspielen wolle. Ich mache das einmal umgedreht: Der Minister hat vorgestern mehrmals gesagt: „Wir brauchen die Opposition nicht“. Vielleicht sollten Sie sich einmal überlegen, was Sie wollen – ob Sie die Opposition brauchen oder nicht.
Ja, das hat er gesagt. Ich habe es gehört. Das steht auch im Protokoll. Das können Sie nachlesen.
Sie haben es vor unsere Haustür gelegt und gesagt, es stünde in unserem Ermessen, ob wir hier konstruktiv mitspielen oder nicht. Wenn ein Mitglied der Landesregierung sagt – und er war nicht der Einzige, der das in den letzten Jahren gesagt hat –: „Wir brauchen die Opposition nicht, und im Grunde ist auf euch gepfiffen“, sage ich: Diese Melodie habe ich zu oft gehört, als dass ich es nicht ein einziges Mal hier würde beantworten wollen.
Die Tatsache, dass wir da sind, ist schon ganz gut. 20 Minuten nach diesem Teil konnte man sehen, dass es manchmal schon ganz gut ist, wenn man eine Opposition hat, die die Vorlagen gelesen hat. Sonst hätten wir jetzt nicht die Korrektur, die gemacht wird. Es ist auch manchmal ganz gut, wenn eine Opposition die dritte Lesung beantragt, damit man vielleicht einen Schritt weiterkommt.
Diese Sache haben wir geklärt. Viele andere Sachen haben wir auch geklärt. Drei Punkte bleiben aus unserer Sicht offen:
Erstens. Wir sind nach wie vor nicht überzeugt von den Erläuterungen, die es zu der Frage der Interessenvertretung behinderter Menschen gegeben hat. Wir halten an der Auffassung fest, dass unser Vorschlag der bessere ist. Aber wir werden sehen, wie sich das in der Praxis bewährt und ob gegebenenfalls dann auch mit neuen Mehrheiten in diesem Landtag Änderungen an dieser Stelle erfolgen können und erfolgen müssen.
Zweitens. Wir sind nach wie vor nicht überzeugt von den Erläuterungen, die es noch einmal auf unseren Vorhalt zu der Frage der anlasslosen Prüfung gegeben hat. Wir glauben nach wie vor nicht, dass das angemessen und notwendig ist.
Drittens. Das ist der maßgebliche Punkt. Wir haben noch einmal gefragt nach Ihrer Änderung der Vorschrift, dass die Träger der Eingliederungshilfe der Fachaufsicht des Landes unterliegen, ausgeübt durch die Regierungspräsidien, in diesem Fall des LWV durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Da haben Sie eine Änderung vorgenommen. Der Erläuterung ist zu entnehmen, dass das keine allgemeine Fachaufsicht sein soll, sondern nur in begründeten Fällen.
Nun habe ich zwei- oder dreimal in der Ausschusssitzung gefragt. Ich habe die antragstellenden Fraktionen gefragt und hilfsweise den Minister – für den Fall, dass er sich dazu erklären kann, obwohl er ja mit diesem Entwurf gar nichts zu tun hat, wie wir alle wissen; denn es ist ein Fraktionsgesetz.
Ich habe von niemandem eine Antwort darauf bekommen. Das ist nach wie vor unbefriedigend, da dies keine triviale Angelegenheit ist. Diese Angelegenheit liegt im Wesentlichen im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung und unterliegt der Fachaufsicht des Landes. Das war in der
mündlichen Anhörung und in den schriftlichen Unterlagen strittig. Das ist dargelegt worden, und zwar, wie ich finde, nicht völlig substanzlos und grundlos. Ich bin kein Jurist und kann das am Ende nicht beurteilen, aber ich nehme diese Bedenken extrem ernst. Ich wäre froh, wenn das einer gerichtlichen Klärung unterzogen würde, weil das aus unserer Überzeugung in paar fundamentale Grundsätze zusammenläuft, die geeignet sind, in das Zusammenwirken von Land und Kommunen einzugreifen. Deswegen ist dieser Punkt ernst zu nehmen. Dazu hat es keine befriedigende Erklärung gegeben.
Bei all der Freude im Grundsatz und der Zustimmung dazu, dass wir in der Tat einen großen Schritt in der Behindertenhilfe weiter machen können – das ist unstreitig, das haben wir in mehreren Lesungen auch gesagt; ich wiederhole es –, reicht es unterm Strich bei uns nicht für eine Zustimmung. Wir werden uns der Stimme enthalten, um deutlich zu machen: Wir sind im Grundsatz dafür, aber unsere Bedenken bleiben. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Am Ende erliegt jeder in diesem Haus den Missverständnissen, die er selbst notwendigerweise dadurch produziert, dass er einfach nicht zuhört. Herr Kollege Wagner, das ist bei Ihnen notorisch der Fall. Wenn Sie nämlich in diesem Landtag die Debatten über die Kinderbetreuung auch nur ein einziges Mal aufmerksam verfolgt hätten, hätten Sie z. B. festgestellt, dass ich von diesem Pult aus wiederholt – letztmals in der Debatte über die Regierungserklärung des Herrn Sozialministers – über die Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsbetreuungsplatz gesprochen und explizit darauf hingewiesen habe, dass dieser Rechtsanspruch im SGB VIII verankert werden wird. Wörtlich habe ich gesagt: „Wo auch sonst?“; denn das ist die einzige Gesetzgebungskompetenz, die der Bund hat.
Was folgt daraus? – Daraus folgt, dass alle Anstrengungen unternommen werden müssen, um diesen Rechtsanspruch zu garantieren. Wir haben nie behauptet, dass die Forderung nach gebundenen Ganztagsschulen, die schulpolitisch, bildungspolitisch und jugendpolitisch die vernünftige ist, in kurzer Zeit abgearbeitet werden kann.
Das haben wir nie behauptet; das hat niemand behauptet.
Das ist eine Behauptung, von der Sie sagen, wir hätten sie aufgestellt, was aber nicht der Realität entspricht. Es kann im Übrigen auch keine Rede davon sein – das ist ebenfalls eine der Unwahrheiten, die Sie gern einmal produzieren –, dass wir 50 Ganztagsschulen in fünf Jahren wollten, sondern im Hessenplan ist von 50 pro Jahr die Rede.
Doch, das steht darin. Dazu wird Kollege Degen noch etwas sagen. – Was ist die Schlussfolgerung? Die Schlussfolgerung ist, dass man, um den quantitativen Bedarf abzudecken, auch auf der Seite der Jugendhilfe etwas tun muss.
Frau Präsidentin, das ist mein letzter Satz. Ich bin sofort fertig. – Unter anderem deswegen werden wir mit unserem Kita-Chancen-Gesetz auch die Hortförderung, die unter einer CDU geführten Landesregierung zum Erliegen gekommen ist, wieder aufnehmen. Das ist das, was wir getan haben, und das ist das, was wir auch immer gesagt haben.
An Spanien?
In Spanien stands um unsere Sache schlecht. Zurück gings Schritt um Schritt. Und die Faschisten brüllten schon: Gefallen ist die Stadt Madrid. – Aber wie auch immer.
Ja, so etwas kann ich auswendig. Ich kann es Ihnen auch vorsingen, Herr Hahn, wenn Sie das gerne hätten.
Ach, Sie wissen ja nicht, wie ich singe.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will zwei kleine Vormerkungen machen und auf zwei Bemerkungen meiner Vorrednerinnen antworten. Kollegin Ravensburg hat gesagt: Die CDU hält, was sie verspricht.
Ich möchte hinzufügen: Sie halten sogar Dinge, die Sie gar nicht versprochen haben, sondern die Sie letztes und vorletztes Jahr noch für vollkommen abseitig und absurd gehalten haben. Das ist eine bewundernswerte Haltung, allerdings auch keine besonders glaubwürdige.
Aber nehmen wir jetzt einmal an, Sie hätten das mit der Gebührenbefreiung tatsächlich alle miteinander versprochen gehabt.
Sie haben das ja nicht getan, weil der Minister und andere aus den Koalitionsfraktionen – wie gesagt, letztes und vorletztes Jahr – noch alles für Blödsinn und für ein Subventionsprogramm für superreiche Familien gehalten haben. Hatten wir das nicht vorhin bei der Straßenbeitragssatzung auch? Ich erinnere mich dunkel. – Sie haben offensichtlich neuerdings oder ehedem einmal etwas gegen Superreiche gehabt. Nehmen wir einmal an, Sie hätten das versprochen: Dann hätten Sie allerdings Ihr Versprechen und auch das, was Sie lauthals auf Ihren Plakaten und sonst irgendwo verkünden, gebrochen, weil gar keine Rede davon sein kann, dass die Kita gebührenfrei ist.
Das ist sie nicht, und das bleibt sie nach Ihrem Vorschlag auch nicht. Das habe ich Ihnen bei anderer Gelegenheit, nämlich bei der Regierungserklärung, en détail vorgerechnet. Das muss ich hier nicht wiederholen.
Zweitens. Kollegin Schott hat gefragt: Woher kommen die guten Ideen? – Ich sage es Ihnen: von uns. Wir sehen nämlich keinen Widerspruch und keinen Gegensatz zwischen der Gebührenbefreiung für Eltern, der Verbesserung der Qualität der Arbeit in den Einrichtungen und der Verbesserung der Finanzierung der frühkindlichen Bildung. Diese drei Aspekte gehören zusammen und führen mit unserem Gesetzentwurf zu einem beabsichtigen Nebeneffekt, nämlich der Entlastung unserer Einrichtungen und Kommunen von Bürokratie.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit wir vielleicht noch einmal ein paar fachliche Punkte über den Gesetzentwurf der FDP wechseln: Das ist mein großer Einwand gegen Ihren Gesetzentwurf.
Ich nehme zur Kenntnis, dass mit dem Gesetzentwurf – so ist es in der Anhörung auch gewesen; allerdings war das sehr viel prononcierter in der Anhörung zu unserem Gesetzentwurf – die ernsthafte Absicht besteht, die Qualität in den Einrichtungen durch Verbesserung des Personaleinsatzes und durch Verstärkung der Finanzierung durch das Land Hessen zu verbessern. In dieser Frage sind wir uns völlig einig.
Das habe ich bei der ersten Lesung auch schon gesagt. Das weiß auch der Kollege Rock, der heute leider nicht da sein kann, besser als mancher andere.
Erstens. Ich glaube, dass Sie nicht weit genug gehen. Unser Gesetzentwurf ist weiter gehend, auch in der Sache und in seinem Effekt. Kollege Rock hat hier vorgerechnet, dass es etwa ein Drittel, also 33 %, mehr Personal wäre. Nach unserer Berechnung würden wir mit unserem Gesetzentwurf am Ende deutlich mehr Personal in die Einrichtungen bringen.
Zweitens. Das ist der große Unterschied: Sie bleiben der Systematik des KiföG verhaftet. Sie bleiben der Systematik der Berechnung des Personalbedarfs mit den FachkraftKind-Faktoren, die extrem kompliziert sind, verhaftet. Sie bleiben der Systematik des Betreuungsmittelwerts verhaftet, allerdings mit dem Unterschied – wenn ich mich richtig erinnere –, dass Sie an der Stelle den letzten Betreuungsmittelwert noch einmal finanziell unterlegen. Das ist okay. Aber es bleibt in dieser Systematik.
An einer Stelle allerdings durchbrechen Sie die Systematik, nämlich bei der Frage der Freistellung der Kitaleitungen. Das ist einer der Punkte, wo man sieht, dass die Verbesserung der Qualität durch eine Verbesserung des Personaleinsatzes mit der Logik des KiföG nicht wirklich gut zusammenpasst. Das haben Sie offensichtlich an der Stelle, wo es um die Freistellung der Kitaleitungen geht, auch gemerkt. Deshalb fallen Sie an dieser Stelle hinter die KiföGLogik zurück. Sie fallen auch an anderen Stellen hinter die KiföG-Logik zurück; nein, Sie bleiben in der KiföG-Logik.
Doch, Kollege Hahn. Jetzt glauben Sie mir bitte: Davon verstehe ich wirklich ein bisschen mehr als Sie.
Ich versuche mich ja ernsthaft mit Ihrem Punkt auseinanderzusetzen. Sie machen weiter mit Sondertöpfen, z. B. bei der Frage des Übergangs von der Kita in die Schule. Das ist in der Tat ein ernstes Thema. Man könnte aus den Erfahrungen der Qualifizierten Schulvorbereitung eine Menge unterhalb des Themas Kinderschule lernen. Da war ich ja mit Herrn Bantzer und dem Minister immer einer Meinung, dass das nicht gut ist.
Aber aus den Erfahrungen könnte man lernen: Das, was Sie hier vorschlagen, wird nicht realitätstauglich sein. Wenn man mit 500 € pro Kind an einem Versuch teilnimmt, der hier aber auch nicht benannt wird, wird man nicht wirklich weiterkommen. Es kommt entscheidend auf die Stärkung der grundsätzlichen Personalausstattung in den Kitas an. Das ist der Weg, den wir gehen. Wir sagen: Auf der Basis und mit den Schwerpunkten, die auf kommunaler Ebene gesetzt werden können, weil wir den Kommunen und den freien Trägern die Luft zum Atmen geben, kann es dann so gemacht werden, wie es vor Ort sowohl pädagogisch als auch beim Personaleinsatz sowie bei der Gruppengröße und den Öffnungszeiten für richtig gehalten wird.
Ich weiß, dass ihr gerne klatschen wollt. Ich komme aber auch ohne Applaus zurecht.
Ja, die warten darauf, dass ich einmal eine Pause mache. – Es ist der richtige Weg, dass wir die Eigenverantwortung der freien Träger und der Kommunen in dieser Frage stärken, indem wir ihnen finanziell und personell die Luft zum Atmen geben.
Das ist der Weg, den Sie hier so nicht gehen. Sie bleiben bei der Gängelung. Ich habe das in den KiföG-Debatten immer gesagt: Das KiföG ist eine Gängelung der freien Träger und der Kommunen mit seiner kleinkarierten, kleinteiligen Berechnung von Fachkraftschlüsseln und insbesondere auch mit der Art der Finanzierung, den Festbetragspauschalen. Das ist keine zukunftsfeste Finanzierung. Auch das haben wir oft gesagt.
Das ist der zweite große Punkt bei unserem Gesetzgebungsvorschlag. Wir sagen: Wir brauchen eine Finanzierung, die immer mit den realen Bedarfen mitgeht, so wie sie entstehen. Deswegen ist der Weg der Anteilsfinanzierung, den wir eingeschlagen haben, der richtige, was die Finanzierung angeht. Der Modus, in dem wir das vorgeschlagen haben, nämlich den Anteil nach den real existierenden Personalkosten zu bemessen, ist der einfachste.
Deswegen ist unser Vorschlag nicht nur weiter gehend, was die Qualität angeht. Er ist weiter gehend, weil er die gleiche Priorität auf die Gebührenbefreiung für Familien und auf die Finanzierung durch die Kommunen setzt. Er hat auch den Vorzug, dass er in der Praxis unbürokratisch ist, da sowohl die Personalbedarfe als auch die zu erwartenden Zuwendungen durch das Land einfach zu berechnen und für jedermann transparent sind – übrigens auch für Eltern, die sich in den Kommunen zum gegenwärtigen Zeitpunkt damit herumschlagen müssen, dass sie nicht nachvollziehen können, wie die Finanzströme in Sachen Kita
gebührenbefreiung nach dem derzeitigen schwarz-grünen Gesetz laufen. Versuchen Sie einmal, den Leuten in Bürgerversammlungen und Veranstaltungen zu erklären, wie das läuft und wer jetzt eigentlich wofür verantwortlich ist.
Das ist nach unserem Gesetz sonnenklar. Das versteht jeder. Das können Sie ausprobieren. Ich habe es in vielen Veranstaltungen ausprobiert. Das verstehen auch die Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande. – Das kann man von der gegenwärtigen Gesetzeslage nicht sagen, und das hört man auch von Ihrem Gesetzentwurf. So redlich die Absicht ist und so substanziell der Schritt in die richtige Richtung der Qualitätsverbesserung geht, so wird man das von Ihrem Gesetzentwurf dennoch nicht sagen können.
Bei aller Sympathie für die Absicht ist das gewählte Mittel nicht so, wie wir es uns vorstellen. Deswegen werden wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen.
Ich frage die Landesregierung:
Welche Kosten sind dem Land Hessen durch die Einführung, Durchführung und Abwicklung von G 8 in Hessen entstanden?
Erst einmal herzlichen Dank für die Information. – Herr Minister, ich hatte nicht nur nach den Personalkosten gefragt, sondern insgesamt nach Kosten. Ich gehe davon aus, dass auch im Verwaltungsvollzug und im sächlichen Bereich Kosten entstanden sind.
Herr Minister, was ist der gegenwärtige Stand von G-8Angeboten in Hessen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich teile vieles von dem, was Kollege Reul gesagt hat. Nachdem wir im Vorlauf zu diesem Gesetzentwurf eine sehr lange Debatte gehabt haben und die große und entscheidende Frage der grundsätzlichen Zuständigkeiten, wie wir finden, richtig gelöst worden ist und jetzt mit den Ergänzungen im Änderungsantrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch noch einmal präzisiert wird, wie es das Ergebnis der Anhörung war, glaube ich, dass über den großen Punkt und über die Gesamtanlage des Gesetzes kein Streit besteht und im Grunde auch kein Streit in der ersten Lesung bestand, sodass wir unser weiteres Stimmverhalten – ich will das gleich am Anfang zusammenfassen – von den weiteren Beratungen heute im Ausschuss zur Vorbereitung einer dritten Lesung, die ich hiermit beantrage, abhängig machen werden. Ich werde im weiteren Verlauf meiner Rede noch ein paar Anmerkungen dazu machen, was aus unserer Sicht noch änderungs- und klärungsbedürftig wäre.
Lassen Sie mich aber zunächst eine grundsätzliche Vorbemerkung machen und dann noch einmal eine zum Verfahren. Die grundsätzliche Vorbemerkung ist die, dass sich mit dem Bundesteilhabegesetz und mit dem, was wir jetzt hier als Anpassungsgesetz verabschieden, in der Tat ein Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe weiter Bahn bricht, nämlich der Wechsel von dem Gedanken der Fürsorge zu dem Gedanken der gleichberechtigten Teilhabe.
Das soll man nicht geringschätzen. Das spiegelt sich auch im Titel wider. Aber es ist eben mehr als nur eine Frage der Bezeichnung, sondern es ist ein Stück gelebte gesetzliche Realität. Unsere Aufgabe wird nun sein, daraus auch eine gelebte Praxis im Zusammenleben und im Zusammenwirken von Behörden und behinderten Menschen, von behinderten Menschen und ihren Organisationen usw. – also in allen gesellschaftlichen Bereichen, auf die es hier ankommt – zu machen und dafür zu sorgen, dass gleichberechtigte Teilhabe als Basis für gesellschaftliche Gerechtigkeit hier Platz greifen kann.
Vorhin sollte im Rahmen der Regierungserklärung über die Frage des gesellschaftlichen Zusammenhaltes geredet werden. Dies ist eine der großen Fragen, bei der sich gesellschaftlicher Zusammenhalt beweisen muss, nämlich bei der Frage, wie wir den Schwachen, den Schwächeren, den Verwundbaren, den Vulnerablen – wie man heute sagt –
die Möglichkeit zu gleichberechtigter Teilhabe ermöglichen.
Ich habe gesagt: den Schwachen. Ich glaube, es ist auch ein Wechsel in der Betrachtung, dass diese Schwachen durchaus auch ihre Stärken haben und deswegen auch etwas in unser gesellschaftliches Zusammenleben einzubringen haben. Das wird an einem Punkt in meinen weiteren Ausführungen noch eine Rolle spielen.
Lassen Sie mich zweitens sagen: Man kann an dem Beispiel sehen, wie gut es ist, wenn man sich wenigstens ein bisschen mehr Zeit lässt, und wie gut es ist, wenn man eine mündliche Anhörung durchführt. Denn in dieser mündlichen Anhörung ist in der Tat eine Reihe von Dingen gesagt worden, die sich jetzt auch in den Änderungsanträgen widerspiegeln – sowohl in dem, den die Koalition vorgelegt hat, als auch in dem, den wir vorgelegt haben.
Ich will allerdings immer noch kritisch anmerken, dass es für eine Oppositionsfraktion in dieser Frist, die wir jetzt hatten, nicht ganz einfach war, ein Gesetz mit so komplexen Regelungen vollständig mit einem vernünftigen Änderungsantrag zu belegen. Wir haben uns deswegen auf einige Punkte konzentriert. Wir nehmen zur Kenntnis, dass Sie noch ein paar Punkte mehr gefunden haben, die zu ändern waren. Ich sage es noch einmal – und Sie wissen, warum ich es sage –: Es war klug, sich hier die Zeit für eine mündliche Anhörung zu nehmen.
Dies alles wollte ich vorausgeschickt sagen. Nun komme ich zum Inhalt. Zu der großen Frage der Zuständigkeit ist viel gesagt worden. Es ist gut, dass wir das Lebensabschnittsmodell haben. Es ist realitätsgerecht, dass der erste Abschnitt mit dem ersten Schulabschluss endet, mit der jetzt stattgehabten Klarstellung. Es ist gut, dass der Landeswohlfahrtsverband weiterhin in der Zuständigkeit bleibt, weil dies auch eine Frage der Gerechtigkeit ist und eine Frage der Nichtabhängigmachung der Leistungen für behinderte Menschen von der jeweiligen Finanzkraft oder dem jeweiligen Gutdünken einer Kommune. Sie wissen, dass für uns in dieser Frage die Einheitlichkeit der Lebensbedingungen in Hessen immer die entscheidende war. Deswegen begrüßen wir diese gefundene Lösung klar und unzweideutig.
Dies vorausgeschickt, möchte ich vier Anmerkungen eher kritischer Art machen. Ich verstehe nach wie vor nicht, warum man im Vorblatt die positiven Auswirkungen auf die Lebenssituation behinderter Menschen nicht herausstellt. Sie haben versucht, das zu erklären, Herr Minister. Ich habe es nach wie vor nicht verstanden. Aber das ist das geringere meiner Probleme.
Bei dem Inklusionsbeirat wird die Sache schon etwas kritischer. Es ist gut, dass Sie sich hier überhaupt noch einmal zu einer Änderung bewegt haben. Ich finde die Änderung, wie Sie sie jetzt vorgelegt haben, allerdings nicht wirklich klug und auch nicht zwingend.
Es werden jetzt die Mitglieder eines Inklusionsbeirats bei der Landesbeauftragen für die Belange Behinderter, der selber keine gesetzliche Grundlage hat, zur Ausgangsbasis genommen für eine Interessenvertretung, die im Gesetz festgehalten wird. Ich finde, da werden die Dinge auf den Kopf gestellt. Ich finde insofern den von uns gemachten Vorschlag, dass man die Landesregierung auffordert, eine solche Interessenvertretung zu bilden, dass der Kreis derer, aus denen die Interessenvertretung zu bilden wäre, definiert ist und die Aufgaben definiert werden, deutlich logi
scher und deutlich zwingender von der gesetzgeberischen Logik her als das, was Sie hier vorschlagen.
Denn ich glaube nicht, dass es klug ist, eine Interessenvertretung, die gesetzliche Aufgaben oder Aufgaben nach einem Gesetz wahrnimmt, von einem Gremium bestellen zu lassen, für das es keine gesetzliche Grundlage gibt und das von jemandem berufen wird, der das im Grunde mehr oder weniger nach eigenem Gutdünken berufen kann. Und innerhalb dieser so zusammengesetzten Gruppe werden dann wiederum einige berufen, ein gesetzliches Gremium zu bilden. – Ich finde das, mit Verlaub, nicht logisch.
Zweiter Punkt. Die Frage des Rechts auf anlasslose Prüfung haben Sie nicht geändert. Ich glaube, dass das im Zusammenhang mit dem nächsten Punkt steht, den ich ansprechen will, nämlich der Frage der Fachaufsicht. Ich glaube, dass es da einen Zusammenhang gibt. In beiden Fällen geht es aus unserer Wahrnehmung um eine Art Kompromiss mit einem Teil der Kommunalen Spitzenverbände und möglicherweise auch um einen Interessenkonflikt in einer der beiden Regierungsfraktionen, der sozusagen der Nachhall der großen Debatte um die Frage der Zuständigkeit des LWV – ja oder nein – ist.
Es ist der Versuch, hier eine Kontrollmöglichkeit über den LWV bzw. über die Art und Weise der Leistungsgewährung auszuüben und insofern den Bedenken insbesondere aus dem Städtetag entgegenzutreten. Wahrscheinlich haben die meisten von Ihnen, die sich mit der Materie befassen, den, wie ich finde, nicht besonders feinen Kommentar in der letzten Ausgabe der Mitteilungen des Hessischen Städtetages gelesen. Er war noch einmal eine Art Nachtreten in dieser Angelegenheit.
Ich werde den Verdacht nicht los, dass sowohl das Recht auf anlasslose Prüfung als auch die neue Art der Fachaufsicht über die zukünftigen Träger der Eingliederungshilfe nicht gerechtfertigt sind. Ich weiß gar nicht, wo es so etwas sonst gibt. Dass die Aufsichtsbehörden in dem Fall, wo der Verdacht besteht, dass rechtswidrig oder unwirtschaftlich gehandelt wird, eingreifen müssen, ist klar. Aber ein Recht auf anlasslose Prüfung halten wir für nicht sachgerecht und dem Vertrauen, das zwischen den Trägern und den Behörden herrschen sollte, nicht angemessen.
Zu der Frage der Fachaufsicht habe ich bereits in der ersten Lesung etwas gesagt. Ich bin sehr im Zweifel – die Anzuhörenden haben diese Zweifel bestätigt –, ob das mit dem Verfassungsrecht in Einklang zu bringen ist.
Ich finde, die Veränderungen, die Sie eingebracht haben, machen den Entwurf nicht wirklich besser, zumal sie im Wesentlichen aus unbestimmten Rechtsbegriffen besteht. Die Formulierung in der Begründung, „auf allgemeine Anordnung beschränken und in der Regel nicht in die Einzelausführung eingreifen“, ist unklar und wird in der Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses zur Vorbereitung der dritten Lesung noch nachzuarbeiten sein. Wir haben noch eine Reihe anderer Fragen, auf deren Beantwortung wir hoffen.
Wie gesagt, wir werden unser Abstimmungsverhalten nach stattgehabter Ausschusssitzung festlegen, und Sie werden am Donnerstag hören, wie es ausgegangen ist.
Ich frage die Landesregierung:
Hat sie eine Evaluierung des Hessischen BehindertenGleichstellungsgesetzes vorgenommen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Reul, es wäre schön, wenn es so wäre, aber ich bin mir nicht völlig sicher.
In der Grundzielsetzung, dass die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen ist, und zwar von allen staatlichen Ebenen einschließlich der Kommunen und bezogen auf jeden einzelnen Behinderten, kann man gar nicht unterschiedlicher Auffassung sein, weil das geltendes Recht ist.
Unsere Auffassungen unterscheiden sich aber leider nach wie vor in folgendem Punkt: Welche konkreten Verpflichtungen von Trägern bzw. von staatlichen Ebenen einerseits und welche konkreten Rechtsansprüche andererseits können von Menschen mit Behinderungen bzw. deren Vertretern geltend gemacht werden? Welche Maßnahmen sind angemessen und notwendig? Wo kann ein sogenannter Ressourcenvorbehalt geltend gemacht werden? Das ist die Kardinalfrage, über die wir uns auch im Zusammenhang mit der Kultus- bzw. Bildungspolitik sowie der Inklusionspolitik ständig auseinandersetzen und bei der wir leider unterschiedlicher Auffassung sind. Mir scheint es bei der einen oder anderen Formulierung des Gesetzentwurfs, den Sie vorgelegt haben, auch so zu sein.
Weil das so ist, ist es mehr als schade, dass dieser Gesetzentwurf heute auf dem Tisch des Hauses liegt; denn mir fehlt, ehrlich gesagt, jede Fantasie, wie dieser Gesetzentwurf in der verbleibenden Zeit in dieser Legislaturperiode noch angemessen behandelt werden kann,
gerade weil es – jedenfalls aus meiner Perspektive – nicht nur um mehr oder weniger technische Anpassungen an das Bundesgesetz geht, sondern weil eine der Kardinalfragen ist – ich werde das an zwei Punkten darlegen –, welche unmittelbaren Ansprüche Menschen mit Behinderungen haben und was beispielsweise für die Beteiligung der Kommunen – das ist einer der Streitpunkte – aus diesem Gesetz folgt.
Deswegen wäre ich dringend für Hinweise dankbar, wie Sie sich den weiteren Gang der Beratung vorstellen. Normalerweise hätte ich erwartet, dass dieses Gesetz – – Nachdem Sie vor drei Jahren – ich glaube, Kollegin Erfurth war es –,
als wir einen Gesetzentwurf vorgelegt hatten, gesagt hatten, dieser Gesetzentwurf käme zur Unzeit, muss ich sagen: Ihr Gesetzentwurf auch.
Wenn schon die Landesregierung nicht in der Lage ist – übrigens wie beim Bundesteilhabegesetz auch, das fast zeitgleich auf dem Tisch liegt und mit ähnlichen Problemlagen behaftet ist –, rechtzeitig einen Gesetzentwurf auf den Tisch zu legen, hätte ich wenigstens von Ihnen erwartet, dass Sie in dem Moment, in dem Sie ihn auf den Tisch legen, eine Sondersitzung des Sozial- und Integrationspolitischen Ausschusses für heute Abend anberaumen, um mit uns gemeinsam zu beraten, wie wir das noch in dieser Legislaturperiode unter Anlegung der üblichen und in diesem Falle besonders zu beachtenden Verfahrensregeln – schriftliche und mündliche Anhörung, ordnungsgemäße Beratung in einer ordnungsgemäß einberufenen Ausschusssitzung, zweite und gegebenenfalls dritte Lesung – bis zum 19. Januar in der verbleibenden Zeit hinbekommen sollen, wenn, wie ich gleichzeitig lese und höre, die Ausschusssitzungen im Oktober und November bereits gestrichen sind.
Das wüsste ich wirklich gern; das sage ich ohne jede Polemik. Denn wenn das nicht gewährleistet ist, können wir diesen Gesetzentwurf, Herr Kollege Reul, so bedeutsam er
auch ist, eigentlich beiseite- und auf Wiedervorlage für die nächste Legislaturperiode legen.
Sie hatten das fünf Jahre lang in Ihrem Koalitionsvertrag stehen und kommen uns damit in der vorletzten Plenarsitzung vor der Landtagswahl und angesichts der von mir beschriebenen Lage mit einem Gesetzentwurf, der nicht trivial ist und den ich gern – da folge ich Ihnen – unstreitig gestellt hätte.
Das ist mehr als bedauerlich. Das ist eine Art und Weise, wie man die dringend notwendige parteiübergreifende Zusammenarbeit in diesem Feld nicht herstellt oder von vornherein erschwert; ich will das vorsichtig ausdrücken.
Woran mache ich das fest? – Sie schreiben in § 7 Ihres – – Ich fange anders an.
Die Frage des Wunsch- und Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen ist eine der Kardinalfragen bei der Ausgestaltung von Hilfen für Menschen mit Behinderungen. Die Frage ist, ob das in Ihrem Gesetz uneingeschränkt vorhanden ist. Derzeit steht dort – das soll nicht geändert werden –:
Menschen mit Behinderungen soll im Rahmen der individuellen Hilfeplanung ihren Wünschen entsprechend die Möglichkeit gegeben werden, auch bei wachsendem Hilfebedarf in dem ihnen vertrauten Wohnumfeld zu verbleiben.
Das ist eine Regelung mit sehr vielen Einschränkungen. Ich glaube, in einer Zeit, in der von Wunsch- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen zu Recht mehr gesprochen wird als zu jeder anderen, hätte es sich gehört, diese Norm einer gründlichen Überprüfung zu unterziehen und sich zu fragen, ob dies das letzte Wort sei. Wir hatten seinerzeit, 2015, in unserem zur Unzeit gekommenen Entwurf vorgeschlagen: Menschen mit Behinderungen sind uneingeschränkt berechtigt, ihren Wohnsitz und ihr Wohnkonzept zu bestimmen. Dies gilt auch für Menschen mit erhöhtem Assistenzbedarf. Angebote des selbstständigen Wohnens sowie der ambulanten Tagesförderung haben Vorrang vor stationären Betreuungsformen.
Diese Debatte wäre im Grundsatz zu führen. Ich weiß nicht, wie wir sie in der jetzt noch verbleibenden Zeit führen sollen.
Der zweite Punkt – ich habe es bereits angedeutet – ist die Frage der Einbeziehung der Kommunen in das Regelungswerk. Sie haben die wesentlichen Formulierungen auf die Träger öffentlicher Belange bezogen. Soweit ich das beurteilen kann, schließt das die Kommunen aus. Ich halte das für falsch. Ich weiß, warum Sie die Formulierung so gewählt haben, wie Sie sie gewählt haben, nämlich weil Sie Konnexitätsfolgen fürchten.
Es stellt sich also erstens die Frage, ob Konnexitätsfolgen tatsächlich zu befürchten sind. Zweitens stellt sich die Frage, wie man mit Konnexitätsfolgen umgeht, sofern man diese befürchtet. Das wäre eine Grundsatzfrage gewesen, über die in diesem Zusammenhang zu diskutieren wäre.
Ich glaube nicht, dass Konnexitätsfolgen zwingend sind. Hierzu gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen. Wenn es aber so wäre, dann müssten wir hier eine politische Entscheidung darüber treffen, ob wir das in Kauf nehmen wol
len oder nicht. Es kann nicht sein, dass ohne Weiteres die Lebenslage der Menschen in den Kommunen – – Wir sollten uns einig sein, zumal es an dieser Stelle evident ist, dass die Masse der Probleme, über die wir hier reden, das Alltagsleben betrifft. Notwendigerweise müssen die Kommunen an dieser Stelle mitgestalten.
Ich komme zum Ende, Herr Präsident. – Das alles können wir hier weder im Grundsatz noch im Detail diskutieren. Das ist jammerschade. Ich warte auf eine Antwort von irgendjemandem, wie Sie sich den weiteren Gang der Beratung und die Beschlussfassung vorstellen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, ich habe Ihnen versprochen, es so kurz wie möglich zu machen. – Ich wollte eigentlich zu der inhaltlichen Frage gar nichts mehr sagen. Aber, Herr Minister, Sie haben in einem Nebensatz genau das zum Ausdruck gebracht, was ich vorhin formuliert habe: Sie haben gesagt, Sie wollten die Kommunen mitnehmen, aber Sie wollten nicht hineinregieren.
Ich will Sie darauf hinweisen, dass ein Ressourcenvorbehalt etwas völlig anderes ist, als den Leuten etwas vorzuschreiben. Die Frage ist, ob es einen Grund gibt, von einer ansonsten zwingenden Vorschrift, nämlich der UN-Behindertenrechtskonvention, abzuweichen. Das ist die Kardinalfrage, und über sie ist im Zusammenhang mit der Novellierung des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes zu diskutieren.
Es wäre im Übrigen klug gewesen – jetzt komme ich zum Verfahren, Frau Kollegin Erfurth –, diesen Gesetzentwurf parallel zu dem Entwurf für ein Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz vorzulegen.
Ich frage Sie: Wer hat Sie daran gehindert? Es wäre nichts logischer gewesen, als diese zwei Dinge in einen Zusammenhang zu stellen, nicht nur weil es einen Gesamtzusammenhang gibt, sondern weil das z. B. sehr eng mit der Frage des Inklusionsbeirats verbunden ist. Wir haben in der Anhörung gehört, jedenfalls die von uns, die daran aktiv teilgenommen haben
was man, glaube ich, nicht von allen Kolleginnen und Kollegen, die im Saal waren, sagen kann; Frau Erfurth, Sie waren eine rühmliche Ausnahme –, dass die Vertretung der Interessen von behinderten Menschen im Zusammenhang mit dem BTHG ein strittiger Punkt war. Sie regeln das jetzt
auch im Inklusionsbeirat. Es wäre sehr klug gewesen, über diese beiden Themen im Zusammenhang zu diskutieren und hier zu einer einheitlichen, umfassenden Lösung zu kommen. Ich will das nur an der Stelle sagen.
An unserer Bereitschaft, auch noch am 18. Januar nächsten Jahres zu einer Sondersitzung zusammenzukommen
am 17., Entschuldigung –, soll es nicht fehlen. Ich arbeite an dem Tag bis um 12 Uhr nachts. Das ist nicht der Punkt. Aber wenn Sie sich erinnern wollen: Wir haben im Zusammenhang mit dem Ausführungsgesetz zum BTHG, im Zusammenhang mit der Novelle des Rettungsdienstgesetzes und im Zusammenhang mit der Novelle des Krankenhausgesetzes um jede Woche Zeit für die schriftlichen Stellungnahmen der Anzuhörenden gefeilscht. Wir haben Sie auf Knien gebeten, eine Sondersitzung des Ausschusses zu machen und die Anhörung ordnungsgemäß und in einem würdevollen Rahmen abzuhalten. All das hat so nicht stattgefunden.
Meine Fraktion und ich werden das ordnungsgemäß abwickeln. Wir werden sehen, ob das nach stattgefundener Landtagswahl, wenn die Mehrheiten „up for grabs“ sind, wie man im Englischen sagt, und wenn noch ein paar Grundsatzfragen aufgerufen sind, noch alles hält. Ich wünsche uns allen viel Glück dabei. An uns soll es nicht scheitern. Aber sagen Sie nicht, Sie wären nicht gewarnt worden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Eigentlich wollte ich nur einen Satz sagen.
Den sage ich auch noch.
Nein, ich sage noch ein paar andere Sätze vorher; dann komme ich zu dem einen Satz, der alles zusammenfasst. Der Kollege Rock hat sehr weit ausgeholt, und es wäre ein wenig lapidar, darauf nicht geantwortet zu haben.
Erstens. Es ist unstreitig, dass es ein Wunsch- und Wahlrecht der Eltern gibt, ihre Kinder auch in einer Einrichtung außerhalb des Wohnorts betreuen zu lassen. Das ist ausgeurteilt, das ist die geltende Rechtslage, und jeder Träger, der dagegen verstößt, jede Kommune, die dagegen verstößt, macht sich eines Rechtsbruchs schuldig.
Zweitens. In der Realität, das wissen wir, ist die Sache nicht so einfach, und das hat zwei Gründe. Das eine ist die Frage der Kosten und das andere die Frage der Zahl der Plätze.
Drittens. Das jetzt von der Frage der Erstattung nach § 28 HKJGB her aufzuzäumen, der in der Vergangenheit bewiesen hat, dass er keinen Beitrag zur Lösung des Problems ist, sondern eher dazu beiträgt, die Probleme zu vergrößern, nämlich die interkommunalen Probleme zu verschärfen, halten wir aber in der Tat für nicht zielführend. Ich glaube nicht, dass das, was bisher in § 28 HKJGB steht, und das, was Sie in den § 28 HKJGB schreiben wollen – ob es zur Systematik passt oder nicht; es passt natürlich nicht, aber das ist eine andere Frage –, dazu beiträgt, das Problem, das an diesen beiden Ecken besteht, nämlich die Kostensituation der Kommunen einerseits und die Platzsituation andererseits, zu lösen.
Deshalb haben wir beschlossen, dass wir einen ganz anderen Ansatz wählen, nämlich den über eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen im Bereich der Betriebskosten. Deshalb habe ich schon mehrfach gesagt und sage es erneut – das ist der eine Satz –: Wir sind der Auffassung, dass § 28 HKJGB abgeschafft gehört.
Dass das mal einer sagt. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bedanke mich für die Erwähnung meines Wahlkreises und meiner Heimatstadt. Da redet man doch gleich viel freier als sonst.
Ich will da anfangen, wo Kollege Rock aufgehört hat. Es gibt wirklich nichts Deprimierenderes in diesem Parlament als gescheiterte Versuche, Dinge, die eigentlich nicht strittig sein können, gemeinsam, über Parteigrenzen hinweg, auf den Weg zu bringen. Es gibt nichts Trostloseres und Alberneres als die Verrenkungen, die Fraktionen in diesem Haus anstrengen müssen, um ja nicht einem Vorschlag, der eigentlich vernünftig und unstreitig ist, zustimmen zu müssen, bloß weil eine andere Fraktion ihn ursprünglich auf den Weg gebracht hat.
In diesem Fall waren es zwei Fraktionen. Die Kollegen von der FDP hatten einen separaten Gesetzentwurf eingebracht, um die Elternrechte auf Landesebene bei der Formulierung der Kindertagespflegepolitik zu unterstützen. Wir hatten diesen Vorschlag im Rahmen unseres umfassenden Gesetzentwurfs zur Neustrukturierung und zur Qualitätsverbesserung in der frühkindlichen Bildung eingebettet. Es gab keinen vernünftigen Grund, in dieser Frage nicht zusammenzukommen.
Wir haben in der ersten Lesung des FDP-Gesetzentwurfs darauf hingewiesen, dass darin eine Reihe von Ungenauigkeiten war und man eine Reihe von Voraussetzungen schaffen muss. Im Rahmen der Anhörung ist eine Reihe von Dingen erwähnt worden, z. B. die Frage der Aufgabenbeschreibung etc., etc., etc. Wir haben das alles in der zweiten Lesung noch einmal besprochen. Es gab den erneuten Vorschlag, gemeinsam zu einer Lösung zu kommen, die mit Händen zu greifen war.
Aus diesem Grund habe ich seinerzeit für die SPD-Fraktion dieses Angebot unterbreitet. Es ist von den Kollegen der FDP-Fraktion aufgegriffen worden, unerfreulicherweise von niemandem sonst. Jetzt bleibt es bei dem Vorschlag, von dem ich glaube, dass er alle Anregungen aus der Anhörung, alle Bemerkungen und Hinweise aus den zwei Plenardebatten, die wir hatten, und auch das, was wir gestern von der Landesarbeitsgemeinschaft der Kita-Eltern bekommen haben, aufgreift.
Ich will noch einmal kurz die wesentlichen Punkte des Änderungsantrags rekapitulieren. Wir schaffen mit diesem
Änderungsantrag als erste Stufe reguläre Elternvertretungen auf Städte- und Gemeindeebene und auf der Ebene der Jugendamtsbezirke. Das war eine der Unschärfen im ursprünglichen Entwurf der FDP. Damals war noch die Kreisebene erwähnt. Ich hatte damals darauf hingewiesen, dass die Kreisebene nicht per se die richtige Adresse ist, sondern dann richtig ist, wenn die Kreise Jugendhilfeträger sind, und es auch noch andere Jugendhilfeträger gibt. Auf der Ebene der Städte und Gemeinden, wo die Trägerschaft unmittelbar stattfindet, haben wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht überall Elternvertretungen.
Natürlich war das Hauptziel die Etablierung einer Elternvertretung auf Landesebene. Über deren Bedeutung hat Kollege Rock schon genug gesagt. Es ist auch evident, dass es uns bei den vielen Debatten, die wir hier in den letzten zwei bis drei Jahren oder im Grunde in den letzten zehn Jahren hatten, beispielsweise über das KiföG und über die frühkindliche Bildung, an einer organisierten und legitimierten Elternvertretung auf Landesebene mangelt. Sie wird hiermit auf Städte-, Gemeinde- und Jugendhilfeträgerebene etabliert, auf eine solide Grundlage gestellt und mit Kompetenzen ausgestattet.
Die Einwände, die die Elternvertretung gemacht hat, verstehe ich; aber ich kann ihnen nicht folgen. Ich glaube nicht, dass die Fristen, die im Gesetz vorgesehen sind, zu kurz sind. Ich glaube, dass man durchaus in einer Frist von drei Monaten eine Elternvertretung auf Gemeinde- und auf Jugendhilfeträgerebene etablieren und daraus folgend in weiteren zwei Monaten eine Wahl für eine Elternvertretung auf Landesebene durchführen kann.
Es hat auch keinen Sinn, das zu weit in das Kindergartenjahr hineinzuschieben, weil diese Elternvertretung auch tatsächlich noch etwas tun und bewirken können soll.
Zweitens. Die Kompetenzen, die in diesem Änderungsantrag den Elternvertretungen zugewiesen werden, sind im Falle der Elternvertretungen auf der Ebene der Gemeinden, Städte und Kreise respektive Jugendhilfeträger schon sehr konkret. Sie beziehen sich auf sehr konkrete Mitbestimmungs- und Mitwirkungstatbestände. Das muss auf der Landesebene notwendigerweise etwas weniger konkret sein. Aber wenn Sie es einmal mit dem vergleichen, was wir im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch als Kompetenz für den Landesjugendhilfeausschuss beschrieben finden, ist es nicht so weit davon entfernt, jedenfalls was die Präzision des Vorschlags angeht.
Dass der Bereich der Kindertagespflege keine Berücksichtigung findet, liegt in der Natur der Sache, weil die Eltern dort aus der Natur der Sache heraus nicht wirklich organisiert sind. Man wird aber darüber nachdenken können und sollen, ob das in Zukunft anders geregelt werden kann.
Ich glaube, damit ist ausreichend dargetan, dass wir allen Gesichtspunkten, die in einer solchen Frage zu berücksichtigen sind, Rechnung getragen haben. Wie gesagt, ich halte die Einwände, die von der Landesarbeitsgemeinschaft vorgetragen worden sind, zwar für nachdenkenswert. Aber ich glaube, dass sie nicht dazu führen können, dass dieser Änderungsantrag abgelehnt werden muss. Ich bitte um Zustimmung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Strafe muss sein. Ich habe mich noch einmal zu dem Beitrag des Kollegen Bocklet zu Wort gemeldet. Der Staatssekretär hat im Grunde genommen in dasselbe Horn geblasen. Es wird hier wirklich der Popanz aufgebaut, als sei die Sache unendlich kompliziert.
Nein, das ist überhaupt nicht kompliziert. Wir haben schon jetzt eine Vorschrift im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch, der zufolge in allen Kinderbetreuungseinrichtungen Elternbeiräte zu bilden sind. Das war seinerzeit eine der wenigen vernünftigen Regelungen bei der Novellierung des Hessischen Kinderförderungsgesetzes. Zu bilden sind sie bei allen, bei den freien Trägern und bei den kommunalen Trägern.
Ja, die haben wir. Das Einzige, was wirklich neu wäre, wären die Elternbeiräte auf Stadt-, Gemeinde- und Jugendamtsbezirksebene. Darauf aufbauend, gäbe es das dann auch auf Landesebene.
Sie sagen, der Unterbau müsse geschaffen werden. Wie wollen Sie ihn denn, demokratisch legitimiert, schaffen, wenn nicht mit solchen Regelungen, wie wir sie mit dem Gesetzentwurf und insbesondere mit dem Änderungsantrag vorsehen?
Sagen Sie mir doch einmal, was Sie vorschlagen werden. Das kann doch nicht einfach so in der Weltgeschichte herumwabern. Wenn wir Wert darauf legen, dass es eine durch Wahlen legitimierte, demokratische, von unten nach oben aufgebaute Struktur gibt, dann bleiben nicht viel mehr Möglichkeiten als die übrig, die in diesem Gesetzentwurf festgehalten sind. Deswegen ergibt sich aus dem Schreiben der Landesarbeitsgemeinschaft Kita-Eltern Hessen auch kein Hinweis auf das, was diesen Teil der Regelungen angeht. Das wird begrüßt. Ich lese Ihnen einmal die entscheidenden Sätze vor:
Die in diesem Änderungsantrag vorgenommenen Präzisierungen und gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf weiter gehenden Regelungen begrüßen wir als Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft Kita-Eltern Hessen e. V. im Grundsatz. Eine Umsetzung dieses Entwurfs würde eine deutliche Stärkung der Elternbeteiligung in hessischen Kitas mit sich bringen, die auch dem Vergleich mit anderen Bundesländern standhalten könnte.
Dann kommen ein paar Hinweise auf praktische Fragen, zu denen ich vorhin Stellung genommen habe, die aber die Frage des Unterbaus, den Sie alle miteinander so unglaublich problematisch finden, überhaupt nicht berühren. Es kann also überhaupt keine Rede davon sein, dass hier irgendjemandem irgendetwas übergestülpt werden soll. Es kann auch keine Rede davon sein, dass hier etwas grundstürzend Neues gemacht würde. Vielmehr soll eine Zwischenstufe zwischen der Einrichtungsebene und der Landesebene geschaffen werden. Das ist alles. Dafür gibt es einen, wie ich finde, sehr praktikablen Vorschlag.
Ich bin jetzt sehr gespannt, von irgendjemandem zu erfahren, was denn eigentlich Ihre Vorschläge wären. Sie müssen irgendeine Idee haben, wie das irgendwann einmal – ad calendas graecas – geregelt werden soll. Das hätte ich schon gerne einmal gewusst. Aber wahrscheinlich werde ich auch darauf heute keine Antwort bekommen. Schade drum.
Ich bleibe dabei: Dieser Vorschlag ist verabschiedungsreif. Deswegen werden wir dem Änderungsantrag zustimmen. Sollte er wegen Ablehnung verfallen, werden wir uns bei dem Ursprungsgesetzentwurf der FDP wie bisher auch der Stimme enthalten. Das ist logisch. Das hatte ich vorhin vergessen hinzuzufügen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Tue ich das nicht immer, Herr Präsident?
Nein, ich erwarte keine Antwort.
Meine Damen und Herren, ich finde die Einlassung des Kollegen Bocklet bemerkenswert – das muss ich sagen. Ich verstehe nicht die Aggressivität in dieser Debatte. Ich verstehe auch nicht den Punkt in dieser Debatte.
Ich kann es nur so interpretieren – es fällt mir schwer, es so zu interpretieren –, dass es Ihnen nicht um die Sache geht, sondern dass es Ihnen darum geht, dass Sie Angst haben, dass Ihnen hier irgendjemand parteipolitisch an die Karre fahren will.
Wie gesagt, ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass es Ihnen nicht um die Sache geht, Herr Kollege Bocklet. Aber es bleibt fast kein anderer Schluss übrig, weil Sie wiederum nichts zu der zentralen Frage gesagt haben, wie Sie sich denn den Mittelbau vorstellen.
Die Bemerkung, die LAG Kita-Eltern Hessen e. V. sei beauftragt, auf der Städte-, Gemeinde- und Jugendamtsbezirksebene Beiräte zu bilden, finde ich so schräg wie nur irgendetwas.
Dass ein eingetragener Verein, dessen Mitglieder ich sehr schätze, die zu dieser Debatte eine Menge beigetragen haben und auch weiter beizutragen haben werden, einen Auftrag erfüllen sollen, den nur der Gesetzgeber erfüllen kann,
nämlich eine gesetzliche Grundlage für Elternvertretung in Hessen zu schaffen, ist so schräg wie irgendetwas. Ich bleibe dabei: Der einzige Grund, warum Sie nicht zustimmen, ist, weil es nicht Ihre Idee war. So einfach ist das.
Herr Minister, gehe ich recht in der Annahme, dass Sie all das auch schon in einer Presseerklärung mitgeteilt haben?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Eine „fünfte Kolonne“, als die der Kollege Schwarz Vertreter einer freien Gewerkschaft in einem freien Land mit Meinungs- und Interessenpluralismus bezeichnet hat, wovon er hinterher nichts mehr wissen wollte – das haben wir zur Kenntnis genommen –, sind
heimliche, subversiv tätige oder der Subversion verdächtige Gruppierungen …, deren Ziel der Umsturz einer bestehenden Ordnung im Interesse einer fremden aggressiven Macht ist.
Meine Damen und Herren, wer Vertreter einer freien Gewerkschaft als solche bezeichnet, der hat damit demonstriert, dass er von den Grundprinzipien des demokratischen Meinungsstreits und des pluralistischen Interessenausgleichs zwischen Sozialpartnern nichts, aber auch gar nichts verstanden hat.
Es wird auch dann nicht besser, wenn man den mittlerweile landläufigen Gebrauch des Begriffs „fünfte Kolonne“ nimmt. Der ist spätestens seit Heiner Geißlers Angriff auf
die SPD als die „fünfte Kolonne Moskaus“ nicht mehr anzuwenden. Wenn Sie, Herr Kollege Schwarz, Ihre Rolle hier so verstehen, dass Sie der militärische Abschirmdienst des Hessischen Landtags sind, dann haben Sie Ihre Rolle falsch verstanden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Was dem einen seine fünfte Kolonne, ist der anderen ihre Zwangsarbeit. Frau Kollegin Schott, es gibt keinen Zusammenhang in diesem Lande, in dem Sie mit Recht von Zwangsarbeit reden könnten. Das gilt auch für den Bereich des SGB II. Das gilt auch für die Vorschläge des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil. Deswegen weise ich den Begriff „Zwangsarbeit“ in diesem Zusammenhang mit aller Entschiedenheit zurück.
Das ist dann auch alles, was dazu zu sagen ist.
Zweitens. Wenn man sich die Sachanträge anschaut, die zu dem Tagesordnungspunkt Landessozialbericht vorgelegt worden sind, bestätigt sich das, was wir an Überlegungen angestellt haben, als wir darüber nachgedacht haben, wie wir uns mit diesem Landessozialbericht parlamentarisch auseinandersetzen, der seiner Intention, seinem Umfang und durchaus auch seinem Gehalt nach geeignet wäre, zur Richtschnur einer gezielten Landessozial-, Jugend- und Gemeinwesenspolitik zu werden, und in Verbindung mit dem Enquetekommissionsbericht auch zur Integrationspolitik beitragen könnte.
Wir haben das festgestellt, nachdem der ganze Prozess der Erarbeitung schon weitgehend als Arkanum der Landesregierung abgelaufen war. Allerdings geschah dies unter Hinzuziehung eines Beirats, was ich ausdrücklich lobe. Das hat sich auch ausgezahlt. Aber das geschah unter Abschirmung aller anderen Bereiche der Politik. Das finde ich nicht gut. Das finde ich auch im Nachhinein nicht gut. Es gab nicht die Absicht, den Landtag mit diesem Landessozialbericht von sich aus zu beschäftigen.
Es hat dazu auch keine Regierungserklärung gegeben. Ich muss sagen: Wenn sich etwas für eine Regierungserklärung des Sozialministers angeboten hätte, wäre es das gewesen. Wir haben schon überflüssigere Regierungserklärungen in den letzten Wochen, Monaten und Jahren gehabt.
Nachdem es das alles nicht gegeben hat – wie man uns während einer Ausschusssitzung auf unser Befragen mitgeteilt hat –, haben wir darüber nachgedacht, wie man damit vernünftig umgehen kann. Wir haben davon abgesehen, einen Sachantrag zu stellen. Wenn ich lese, was sowohl von den Kolleginnen und Kollegen der LINKEN als auch von der Koalition heute auf den Tisch gelegt wurde, dann bestätigt sich das. Das ist kein Werk, das sich für eine Zehn-Minuten-Debatte im Hessischen Landtag eignet. Das ist es jedenfalls nicht, wenn die Absicht nicht ist, zu sagen: Wir haben das damit besprochen, man kann es jetzt ablegen, Ende der Durchsage. – Das ist nicht die Art und Weise, wie man unserer Ansicht nach damit vernünftig umgehen kann.
Denn das, was der Antrag der Fraktion DIE LINKE beinhaltet, haben wir alles schon einmal im Zusammenhang mit dem Vorschlag für einen Landesaktionsplan Kinderarmut gelesen und gehört. Das ist seither nicht falscher, aber auch nicht richtiger geworden.
Die Antworten der Kollegen der Koalition aus Schwarz und Grün ist das, was wir immer wieder bei solchen Gelegenheiten lesen. Es ist das allfällige Loben der Landesregierung, und dass alles schon allein gut werden wird, wenn man die Landesregierung nur machen ließe.
Ich verweise auf das, was auf Seite 241 steht. Da resümieren die Autoren:
Das ist richtig. Zur Politik gehört auch der Hessische Landtag. Deswegen muss der Hessische Landtag an der Diskussion und der weiteren Bearbeitung dieses Berichtes intensiv beteiligt werden.
Auf Seite 295 schreibt die Landesregierung:
Der erfolgreiche und gewinnbringende Dialog mit dem Beirat und allen sozialpolitischen Akteuren ist und bleibt auch hier wesentlicher Bestandteil zielgerichteten politischen Handelns.
Wir vermissen jede Aussage darüber, wie dieser zielgerichtete Dialog zwischen allen Akteuren weitergeführt werden soll. Weil das so ist, ist unsere Stoßrichtung in der Tat, dass der zuständige Ausschuss eine Anhörung durchführen soll, bei der entlang der von uns formulierten Fragen versucht werden soll, nicht nur noch einmal über die in dem Bericht durchaus enthaltenen Schwerpunktsetzungen und Handlungsvorschläge zu diskutieren und Schwerpunkte zu setzen. Vielmehr soll auch über einzelne Instrumente diskutiert werden, und zwar auf eine Art und Weise, wie wir das gewöhnlich nicht tun. Wie gesagt, das ist hier alles zu kurz gekommen.
Ich stimme Frau Kollegin Schott zu, dass die eigenständigen Handlungsempfehlungen der Landesregierung angesichts eines über 200 Seiten langen Berichts mit sehr ausführlichen Handlungsempfehlungen ziemlich mager ausgefallen sind. Sie sind ziemlich mager ausgefallen. Ihr zusammenfassender Teil bringt es auf sieben oder acht Seiten. Davon sind gerade einmal zwei Seiten Handlungsempfehlungen.
Zum Thema Kinderarmut ist das in der Tat ziemlich schmal geraten. Wenn man die lange Passage über die noch abzuwartenden Ergebnisse der Beschäftigung der – ich habe das schon oft gesagt – sehr geschätzten Kinderbeauftragten der Landesregierung einmal weglässt, dann wird die ganze Sache noch weniger.
Das kann nicht das Ende der Diskussion in diesem Landtag sein. Deswegen bitte ich sehr herzlich darum, dass Sie unserem Vorschlag zustimmen, dass wir im Ausschuss oder gegebenenfalls in einer zu entwickelnden konsultativen, das Land, die Kommunen und die Wohlfahrtsverbände einschließenden Kommission – oder wie auch immer wir es nennen wollen – verabreden, über konkrete Sachverhalte zu sprechen.
Ich will einmal ein Beispiel herausgreifen, das Frau Schott eben ein bisschen ironisch-sarkastisch abgetan hat. Wenn man überlegt, was unsere Kernaufgabe bei der Bekämpfung der Kinderarmut ist, kann man relativ einfach zu der Überzeugung kommen, dass es da um Prävention geht. Wenn man zu der Überzeugung kommt, dass es darum geht, Präventionsketten aufzubauen, und wenn man weiß, dass das nicht ganz einfach und keine triviale Aufgabe ist, Präventionsketten in dem Geflecht der Zuständigkeiten aufzubauen, das wir zwischen Sozialhilfe und Jugendhilfe auf der rechtlichen Seite und zwischen Bund, Ländern und Kommunen auf der Seite der politischen Ebenen haben, dann weiß man, dass die Herstellung der Präventionsketten eine der wichtigsten, aber auch eine der schwierigsten Aufgaben ist. Vor dem Hintergrund könnten Familienzentren in der Tat ein geeignetes Mittel sein.
Das wird im Moment politisch unter Wert gehandelt und auch unter Wert weiterentwickelt. Das wäre eine der Fragen, die fachlich zu diskutieren wären: wie wir mit dem Programm Familienzentren tatsächlich zu einer Art gemeindenahem und sozialraumnahem Basislager kommen, um genau diese Vernetzung der Akteure und die arbeitsteilige Kooperation der Akteure im Interesse der Herstellung der Präventionsketten im praktischen Alltag des Gemeinwesens in den Kommunen zu erreichen.
Das ist eine Aufgabe, die wir zu leisten hätten. Ebenso geht es darum, wie wir insgesamt die Kindertagesstätten noch stärker in den Dienst der Armutsprävention stellen. Denn die Bildungsarmut ist ein zentraler Vererbungsmechanismus für Armut. Es geht um die Frage, wie wir das durchbrechen. Das ist in der ganzen Debatte, die wir in den letzten Wochen und Monaten über die Bildung geführt haben, ein wenig zu kurz gekommen.
Wir haben das immer als einen Bestandteil unserer Kindergartenpolitik begriffen. Deswegen ist unser Fokus sehr stark gleichzeitig auf die Verbesserung der Qualität und auf die Entlastung der Kommunen gerichtet. Natürlich ist eine familienpolitische Entlastung, eine Einkommensentlastung gerade in dem Segment der tendenziell abnehmenden Mittelschicht – darauf wird in dem Bericht auch hingewiesen – eine Armutspräventionsmaßnahme.
Ich will mit diesen beiden Beispielen sagen, dass es sich lohnt und lohnen muss, über die Ergebnisse dieses Sozialberichtes nicht nur mit mehr oder weniger groben Strichen mit Anträgen mit fünf Punkten hinwegzuhuschen. Vielmehr lohnt es sich, die Arbeit im Detail zu machen und die Diskussion im Detail zu führen. Man kann das an konkreten Projekten machen und dann definieren, wen man
braucht, um dieses Projekt zu machen. Ich bleibe jetzt einmal bei meinem Beispiel. Da gilt es, die weitere Entwicklung der Familienzentren voranzutreiben, und zwar sowohl konzeptionell als auch finanziell.
Dazu gibt es keinen Hinweis, wie die Debatte aus Sicht der Landesregierung weitergeführt werden soll. Deshalb komme ich auch zurück zu dem, was ich zu Beginn gesagt habe: Wenn Armutsberichterstattung einen Sinn haben soll, muss sie Handlungsempfehlungen vorlegen – das ist geschehen, das will ich loben. Dies ist in der Tat qualitativ eine deutliche Weiterentwicklung im Verhältnis zum ersten Landessozialbericht, den wir hatten. Aber es darf sich nicht darauf beschränken, dass die Regierung einen Bericht in Auftrag gibt – dann wird er abgeliefert, und dann möge Gott im Himmel sehen, was damit geschieht. Es muss damit von vornherein ein weiter gehender, vertiefter ins Detail gehender politischer Prozess verknüpft sein. Dafür werben wir mit unserem Antrag, um dessen Annahme ich hiermit herzlich bitte. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist wieder einer von diesen paradoxen Fällen, die hier relativ oft auftreten: dass alle irgendwie das Gleiche wollen, aber am Schluss keine Beschlüsse gefasst werden. Es gibt auch den umgekehrten Fall, bei dem man nach langer kontroverser Debatte einstimmig etwas beschließt. Jetzt ist es hier anders.
Ich muss ehrlich sagen: Ich verstehe es nicht richtig, warum es in diesem Fall so sein muss, weil man auch aus den unterschiedlichen Sichtweisen heraus sehr wohl eine gesetzliche Grundlage hätte entwickeln können, die sich in der Nähe des Vorschlags bewegt hätte, den wir in unserem Gesetzentwurf gemacht haben. Im dem steht klar und unzweideutig, dass eine landesweite Elternvertretung für die Kindertagesstätten geschaffen wird und dass das Nähere eine Verordnung regelt.
Frau Kollegin, wir haben diesen Vorschlag gemacht, weil wir inhaltlich nicht im Dissens mit dem sind, was Sie gesagt haben: die Notwendigkeit, präziser zu beschreiben, was die Aufgaben einer Landeselternvertretung sein sollen und wie der Modus des Zustandekommens sein soll.
Das wiederum war der Punkt, an dem die FDP sich mehr Mühe gegeben hat, allerdings noch nicht so, dass ich gesagt hätte, das ist der Weisheit letzter Schluss. Lieber René Rock, deswegen habe ich mich auch gewundert, dass der
Gesetzentwurf unverändert in die zweite Lesung gekommen ist. Ich hätte schon gedacht, dass die Frage, ob man das auf Jugendhilfeträger bezieht, klargestellt würde. Ich hätte erwartet, dass eine Formulierung oder ein Vorschlag, was die Aufgabenstellung angeht, auch zwischen den Fraktionen hätte besprochen werden können.
Man hätte darüber reden müssen, wie weit wir die Analogie zwischen der Landeselternvertretung Schule und einer Landeselternvertretung Kita treiben können. Ich bin der Auffassung, dass man da vorsichtig sein muss, weil die Strukturen im Kindertagesstättenbereich deutlich unterschiedlich sind, angefangen von der örtlichen Zuständigkeit mit sehr kleinen Gemeinden bis hin zu Großstädten wie Frankfurt. Außerdem haben wir den Dualismus zwischen den vielen freien Trägern mit sehr unterschiedlichen Kita-Größen auf der einen Seite und den kommunalen Trägern auf der anderen Seite. Wir haben Gebiete, in denen es fast nur kommunale Angebote gibt, und Gebiete, in denen es praktisch nur freie Träger gibt, manchmal auch nur eines Typs. All das kennen wir. Alles das hätte eigentlich in eine Betrachtung mit einfließen können, ohne dass man so lange hätte warten müssen, wie das jetzt den Anschein hat.
Das hätten wir bei vernünftiger Beratung auch auf der Geschäftsgrundlage des FDP-Entwurfs hinbekommen können. Man hätte die Formulierung aus dem SPD-Entwurf auskoppeln – ich weiß, dass Sie unserem Entwurf in Gänze nicht zustimmen können – und sich verabreden können, über die Verordnung mit allen Beteiligten zu reden.
Sie sehen, im Grundsatz gibt es überhaupt kein Vertun. Wir haben, wie bereits erwähnt, selbst einen Vorschlag aus der konkreten Erfahrung heraus unterbreitet. Uns fehlt in vielen Fragen der frühkindlichen Bildung nicht ein kompetenter, aber ein legitimierter Ansprechpartner, der auch in der Lage ist, die ganze Breite des Feldes, so wie ich es jetzt versucht habe zu beschreiben, darzustellen.
Dass es kompetente Menschen gibt, haben wir bei der Erarbeitung unseres Gesetzentwurfs sehr genau erfahren, weil die Frauen und Männer aus der Arbeitsgemeinschaft der Elternvertretungen sehr intensiv in die Diskussion unseres Gesetzentwurfs in all seinen Teilen eingebunden waren und uns wichtige Hinweise gegeben haben. Insofern: schade. Man hätte auch jetzt schon weiterkommen können, aber es ist nun, wie es ist. Alle wollen das Gleiche, aber irgendwie kommt die Sache nicht ganz so vom Fleck.
Lassen Sie mich noch ein paar Sätze zu dem Antrag sagen. Ich habe es schon oft gesagt, und ich sage es jetzt wieder: Wir werden solchen Anträgen nicht mehr zustimmen,
in denen etwas beklatscht wird, was die Landesregierung tut. In diesem Antrag wird es auch gleich zweimal beklatscht. Es steht im ersten Absatz, dass der Landtag begrüßen soll, dass die Initiative gefördert wird, und es steht im letzten Absatz auch noch einmal. Dazwischen steht eine Reihe von Selbstverständlichkeiten, die in dieser Debatte hätten mündlich vorgetragen werden können. Wir haben, ehrlich gesagt, für solche Anträge keinen Nerv mehr. Wir werden solchen Anträgen grundsätzlich nicht mehr zustimmen. Das heißt konkret: Wir werden ihn heute ablehnen.
Wenn ich noch einen Satz in meiner privaten Eigenschaft als Autor von gewissen Büchern sagen darf: Ich werde auch keinen Anträgen mehr zustimmen, in denen solche Sachen stehen wie, dass es auf eine „gelebte Kultur vor
Ort“ ankomme. Das mache ich auch nicht mehr. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, ich würde dieses Angebot ausdrücklich annehmen. Ich glaube aber, dass es dann in der Tat folgerich
tig wäre, jetzt eine dritte Lesung zu beantragen und in der Zwischenzeit zwischen dem heutigen Tag und dieser dritten Lesung solche Gespräche zu führen, zu denen wir ausdrücklich bereit sind. Das war der Sinn meines Redebeitrags.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kollege Roth ist vorhin bei seinen Ausführungen bis zu Julius Cäsar zurückgegangen. Das hat mich ein bisschen motiviert, auch einen historischen Ausflug zu machen. Ich gehe aber eher in die jüngere Vergangenheit zurück, präzise bis zum 3. Februar 2016. Es war die 64. Plenarsitzung des Hessischen Landtags. Es sprach die familienpolitische Sprecherin der CDU, Kollegin Wiesmann, folgende Worte:
Wenn man bedenkt, um welche Beiträge … es sich … handelt – … es ist insgesamt ein geringer Wert –, stellt man fest, es kann allenfalls ein schmales Segment von Eltern sein, dem mit einer weiter gehenden Gebührenfreiheit in Hessen bei der Frage der Kinderbetreuung entscheidend gedient wäre.
Ganz sicher wäre damit aber den Gutverdienern gedient, die mit den vollen Beitragssätzen, die sie zahlen, … gern zur Finanzierung einer qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung beitragen.
Es sagte in derselben Sitzung der Kollege Bocklet von den GRÜNEN:
Ich wiederhole: Menschen, die Sozialhilfe empfangen, bekommen die Wirtschaftliche Jugendhilfe. Die können also schon einmal nicht gemeint sein. Chancengleichheit besteht, weil Menschen mit ganz geringen Einkommen die Wirtschaftliche Jugendhilfe bekommen und Menschen mit geringen Einkommen Hilfen durch gestaffelte Beiträge bekommen … Also ist doch die Frage bezüglich der Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit die, ob ein Platz vorhanden ist, ob die Qualität vorhanden ist und ob die Beiträge so hoch sind, dass man sich die Teilhabe nicht leisten kann. Wir sagen, im Moment kann man immer Freibier versprechen.
Es sagte in der Sitzung vom 15. September 2016 wiederum die Kollegin Wiesmann:
Aber zu ihren Gunsten [nämlich zugunsten der Eltern] quasi Freibier für alle auszugeben, also all diejenigen beitragsfrei zu stellen, die diese Beiträge ohne Schwierigkeiten aufbringen können oder ganz leicht dazu in der Lage sind, ist ein seltsames Verständnis von sozialer Gerechtigkeit.
Jetzt kommen wir der aktuellen Lage ein wenig näher, nämlich am 23. Februar 2017. – Das war nach unserem Beschluss auf dem Landesparteitag, die vollständige Beitragsfreiheit auf der einen Seite und das neue Kita-Finanzierungssystem auf der anderen Seite herbeizuführen.
Es sagte wiederum die Kollegin Wiesmann:
Das hört sich in Verbindung mit den schönen Zielen, die wir teilen, natürlich toll an. Es ist aber der falsche Weg … Es ist ein Subventionsprogramm für Gut- und Besserverdienende; …
Es sagte schließlich – ich könnte noch stundenlang so vorlesen –
in der 107. Plenarsitzung am 31. Mai erneut der Kollege Bocklet:
Wir sind aufgefordert, finanzpolitische Schwerpunkte zu setzen. Wir haben sie klar gesetzt.