Ich begrüße Sie ganz herzlich zu unserer heutigen Sitzung und zu den kommenden vier Tagen. Ich darf die Regierung begrüßen und die Zuschauer begrüßen; ich begrüße Sie für alle, die in den nächsten vier Tagen kommen. Schön, dass Sie hier sind.
Ich gebe Ihnen zunächst bekannt, dass ich die Beschlussfähigkeit feststelle. Keiner widerspricht? – Das ist der Fall. Dann sind wir beschlussfähig.
Ich komme zur Tagesordnung. Die Tagesordnung vom 5. Dezember 2017 sowie ein Nachtrag vom heutigen Tag liegen Ihnen vor.
Wie Sie dem Nachtrag zur Tagesordnung, den Tagesordnungspunkten 82 und 83, entnehmen können, sind zwei Anträge eingegangen, die von den Fraktionen als Setzpunkte deklariert wurden und, ebenso wie die Tagesordnungspunkte 6 und 75, anstelle einer Aktuellen Stunde am Donnerstagvormittag in der vereinbarten Reihenfolge aufgerufen werden.
Interfraktionell wurde vereinbart, Tagesordnungspunkt 60 abschließend an den Europaausschuss zu überweisen. Er verschwindet damit von der heutigen Tagesordnung.
Folgende Änderungsanträge zu Gesetzentwürfen sind nach Drucklegung der Tagesordnung noch eingegangen: zu Tagesordnungspunkt 30 ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 19/5749; zu Tagesordnungspunkt 31 ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 19/5748; zu Tagesordnungspunkt 38 ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 19/5761; und schließlich zu Tagesordnungspunkt 42 ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucks. 19/5753.
Sie haben noch erhalten einen Dringlichen Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Ausbau und Unterstützung statt Misstrauen und Geheimdienst-Regelabfrage für Projekte, Mitarbeiter und Berater der Demokratieförderung und Gewaltprävention in Hessen, Drucks. 19/5754. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird er zu Tagesordnungspunkt 87. Die Redezeit beträgt fünf Minuten. – Herr Kollege Schaus.
Herr Präsident! Wie in der Vorlage ausgedruckt, legen wir größten Wert darauf, dass der Tagesordnungspunkt, so wie heute Morgen in der Geschäftsführerrunde besprochen, am Donnerstag zum Ende der Sitzung beraten werden kann.
Die Tagesordnung ist damit besprochen. Erhebt sich gegen die Tagesordnung Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie somit genehmigt.
Wir tagen heute mit offenem Ende. Wir beginnen mit der Fragestunde, wie gehabt, dann mit Tagesordnungspunkt 2. Danach haben wir dieses Mal keine Regierungserklärung, sondern den Beginn der Haushaltsdebatte.
Dann habe ich mitzuteilen, dass heute Abend, im Anschluss an die Plenarsitzung, folgende Ausschüsse zusammentreten: der Innenausschuss in Sitzungsraum 501 A, der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung in Sitzungsraum 204 M und der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss in Sitzungsraum 510 W. Alle Ausschüsse haben neben den Vorbereitungen von dritten Lesungen auch Beschlussfassungen über eine Anhörung auf ihrer jeweiligen Tagesordnung. Ich bitte, darauf zu achten. Daher gehe ich davon aus, dass sie alle heute Abend tagen, so wie sie eingeladen sind.
Jetzt kommen wir zu den wichtigen Dingen des Nachmittags. Einen runden Geburtstag konnte am 29.11. Herr Kollege René Rock begehen. Lieber Herr Rock, alles Gute zu Ihrem runden Geburtstag.
Bleiben Sie gesund und munter. Das ist für das kommende Lebensjahr wahrscheinlich ein guter Wunsch – keine Frage.
Herr Staatsminister Peter Beuth hatte am 3. Dezember einen runden Geburtstag. Lieber Peter Beuth, lieber Herr Staatsminister, die Glückwünsche des Hauses sind Ihnen gewiss.
Auch Ihnen alles Gute für das kommende Lebensjahr. – Rund ist ein Geburtstag immer dann, wenn hinten eine Null steht; manchmal auch, wenn da eine Fünf steht, aber nur ab und zu.
Wie erfolgt die Erarbeitung eines landesweiten fächerübergreifenden Curriculums zum Aufbau von Medienkompetenz hessischer Schülerinnen und Schüler auf der Basis des in der KMK-Strategie definierten Kompetenzrahmens?
Ich muss die Regie nur bitten, zu versuchen, dass die Lautsprecher etwas lauter sind. Denn momentan war nicht erkennbar, dass er überhaupt an ist.
Frau Abg. Geis, die Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ hat einen Kompetenzrahmen mit Kompetenzen definiert, die die Schülerinnen und Schüler für eine selbstbestimmte Teilhabe an der digitalen Gesellschaft erwerben sollen. Nach dieser Strategie der KMK verpflichten sich die Länder dazu, dafür Sorge zu tragen, dass alle Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2018/19 in die Grundschule eingeschult werden oder in die Sekundarstufe I eintreten, bis zum Ende der Pflichtschulzeit die in diesem Rahmen formulierten Kompetenzen erwerben können.
Der Aufbau dieser Kompetenzen soll fächerintegrativ erfolgen. Das heißt, die Fachcurricula werden dahin gehend überprüft werden, welche Beiträge die einzelnen Unterrichtsfächer hinsichtlich des Kompetenzrahmens bereits leisten und welche Anforderungen gegebenenfalls noch ergänzt werden sollten.
Hessen wird dafür in einem ersten Schritt ein curriculares Unterstützungsinstrument für Schulen erarbeiten, das Anknüpfungspunkte und Bezüge für den Aufbau der jeweiligen Kompetenzen des KMK-Kompetenzrahmens in den einzelnen Fachcurricula aufzeigt. Zusätzlich soll es auf Unterrichtseinheiten und Materialien verweisen. Dieses Instrument wird durch die Hessische Lehrkräfteakademie erarbeitet und soll den Schulen ab dem Schuljahr 2018/19 zur Verfügung stehen.
Wie sieht der Zeitplan für Sanierungsbeginn und Sanierungsende der Erwachsenenpsychiatrie am Universitätsklinikum in Marburg aus?
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrte Frau Abg. Özgüven, ich muss Ihnen das nicht explizit erläutern, weil Sie Expertin für das UKGM sind, trotzdem will ich es der Vollständigkeit halber sagen: Bei der in Rede stehenden Baumaßnahme handelt es sich nicht um eine Baumaßnahme des Landes, sondern um eine des Universitätsklinikums Gießen und Marburg, die es in eigener Verantwortung durchführt und mit eigenen Mitteln realisiert.
Sie hatten mich in einer der letzten Plenarsitzungen schon einmal nach dem Zeitplan für Baubeginn, Bauende und Einzug in den Neubau der Kinder- und Jugendpsychiatrie
in Marburg gefragt. Ich kann Ihnen heute – in Ergänzung Ihrer aktuellen Frage zur Erwachsenenpsychiatrie – zu beiden Fragen eine aktuelle Antwort geben nämlich, dass das UKGM davon ausgeht, dass der Bau der Kinder- und Jugendpsychiatrie im kommenden Jahr beginnen wird und er nach maximal drei Jahren fertiggestellt sein soll.
Aufgrund der Baufreiheit, die entsteht, und aufgrund technischer Umstände sollen sich die Baumaßnahmen für die Sanierung der Erwachsenenpsychiatrie daran anschließen. Diese könnten somit frühestens im Laufe des Jahres 2020 beginnen. Die Schätzung des UKGM geht von einer Bauzeit von zweieinhalb bis drei Jahren aus, sodass die Sanierung bis 2023 abgeschlossen sein könnte.
Die erste Tranche, die im Schuljahr 2016/17 gestartet ist, befindet sich im ersten Durchführungsjahr und besteht aus 23 Schulbündnissen. Davon befinden sich zwei im Schulamtsbezirk des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt, fünf im Bezirk des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis, drei im Bezirk des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis, acht im Bezirk des Staatlichen Schulamts für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis, zwei im Bezirk des Staatlichen Schulamts für den Landkreis und die Stadt Kassel und vier im Bezirk des Staatlichen Schulamts für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg.
Die zweite Tranche, die zum Schuljahr 2017/18 gestartet ist, befindet sich zurzeit im Implementierungsjahr, wird geplant und strukturiert und besteht vorläufig aus 36 inklusiven Schulbündnissen. Im Implementierungsjahr können die geplanten Zuschnitte der Schulbündnisse überdacht und angepasst werden, was auch zu einer Veränderung ihrer Anzahl führen kann. Von diesen 36 inklusiven Schulbündnissen befinden sich fünf im Bezirk des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt, zwei im Bezirk des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis, zwei im Bezirk des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis, sechs im Bezirk des Staatlichen Schulamts für den Lahn-DillKreis und den Landkreis Limburg-Weilburg, fünf im Bezirk des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Marburg