Kerstin Geis
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Meine Frage geht in die Richtung derjenigen Kinder, die in der Grundschule das Fahrradfahren nicht beherrschen. Wie wird die Verkehrserziehung für diese Kinder sichergestellt?
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Greilich, ich kann sagen: Ich fand die Diskussion im Ausschuss durchaus sachlich; so kam sie jedenfalls bei mir an.
Wir müssen Folgendes zur Kenntnis nehmen: Die Schülerschaft an den hessischen Schulen hat sich in den vergangenen Jahren auch durch den Zuzug ein bisschen verändert. Sie ist bunter und heterogener geworden.
Neue Situationen erfordern manchmal auch Veränderungen. Schon oft mussten am Hessischen Schulgesetz Veränderungen vorgenommen werden, um es an veränderte Realitäten an den Schulen anzupassen. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes
soll allerdings ein Problem lösen, das es aus unserer Sicht an den hessischen Schulen in der hier beschriebenen Art und Weise augenscheinlich gar nicht gibt.
Das jedenfalls ist das Fazit nach der durchgeführten Anhörung. Man kann sich die Frage stellen, ob es hierbei um eine Problemlösung oder um das Herbeireden eines Problems geht. Bis heute ist nicht bekannt, dass an einer hessischen Schule eine vollverschleierte Schülerin entdeckt worden wäre. Es geht, wie hinreichend im Plenarsaal und in der Anhörung festgestellt wurde, nicht um das Tragen religiös motivierter Kleidung durch staatliche Angestellte und vor allem durch Beamtinnen und Beamte. Es geht in diesem Haus vielmehr um die Frage: Welches gesetzlich zu regelnde Verfahren und welche Kleidung könnten die Kommunikation zwischen Lehrerschaft und Schülerschaft im Schulleben erschweren? Es geht weiterhin um die Fragen, ob eine Rechtsunsicherheit besteht und es einer gesetzlichen Regelung bedarf, um Vollverschleierung von Schülerinnen eindeutig zu verbieten.
Aus unserer Sicht gibt es in diesem Punkt keine unklare Rechtslage, sondern eine hinreichende Regelung.
Gemäß den Ausführungen der befragten juristischen Experten stellt die vorgeschlagene Gesetzesänderung nicht nur einen Eingriff in den Schutzbereich der Religionsfreiheit dar, sondern sie gibt zumindest Anlass zu verfassungsrechtlichen Bedenken. Auch das wurde vorgetragen.
Viel entscheidender ist zunächst: Die genauere Regelung ist nach ihrer Expertise gar nicht nötig. Das Hessische Schulgesetz stellt in seiner aktuellen Form eine völlig ausreichende Handhabung und Maßnahmen zur Verfügung, um Schülerinnen und Schüler dazu anzuhalten, durch ihre Art der Kleidung oder ihr Verhalten die Ordnung in der Schule zu gewährleisten. Das gilt auch für die Möglichkeit der Kommunikation sowie für die nonverbale Kommunikation durch erkennbare Mimik.
In Zusammenschau der §§ 1, 2 und 3 des Hessischen Schulgesetzes mit Art. 56 der Hessischen Verfassung ist die Schule zudem aufgerufen, Schülerinnen und Schüler zu selbstbewussten Individuen in einer freien Gesellschaft zu erziehen, die zum Zusammenwirken mit anderen im demokratischen Staat befähigt sind. – Zu diesem Fazit kommt der angehörte Jurist Prof. Dr. Helmut Aust, den ich wie folgt zitieren darf:
Die Schule ist dabei so zu gestalten, dass die gemeinsame Erziehung und das gemeinsame Lernen aller Schülerinnen und Schüler in einem hohen Maße verwirklicht werden.
Sein maßgebliches und abschließendes Urteil lautet – ich zitiere –: Das Hessische Schulgesetz
stellt mithin schon in seiner derzeitigen Fassung eine grundsätzlich taugliche gesetzliche Grundlage für das Verbot einer Vollverschleierung im Einzelfall dar.
Jedweder in irgendeiner Weise denkbare Interpretationsspielraum der bestehenden Gesetzeslage wird, so wurde in der Anhörung ausdrücklich deutlich, durch bestehende Ausführungsvorschriften und Erlasse gefüllt.
Wenn aber offensichtlich keine Rechtsunsicherheit besteht – wozu dann eine Gesetzesänderung?
Ich habe eine eindeutige Antwort auf diese Frage, nämlich eine gute Portion Populismus.
Wir erleben das zurzeit auch an anderen Stellen in der Republik, und es stünde uns in der jetzigen Situation definitiv besser zu Gesicht, auf derartige populistische Initiativen zu verzichten.
Denn es geht hier nicht um eine Anregung aus der Praxis. Alle Praktiker – dazu zählen tatsächliche alle Verbände sowie Vertreterinnen und Vertreter der am Schulleben Beteiligten, von Schülervertretern bis Lehrerverbänden – sprechen davon, dass Burka und Niqab nicht an den hessischen Schulen gesichtet werden. Im Übrigen konnten auch Frau Otten und Herr Hartmann von keinem einzigen Fall berichten.
Wozu soll es also eine Regelung an einer Stelle geben, an der niemand ein Problem sieht?
Ich vertraue neben dem Urteil der Juristen auch dem der Praktiker des Schulalltags. Das im Antrag erwähnte Phänomen kommt in der Praxis nicht vor. Die Sozialdemokraten können diesen Vorschlag zur Gesetzesänderung somit nur ablehnen.
Ein letzter Punkt bleibt allerdings offen, Herr Kultusminister. Mit großer Leichtigkeit wäre die Diskussion um eine Neuregelung oder Präzisierung von Gesetzen und Bestimmungen bereits im Vorfeld zu unterbinden gewesen. Auch das wurde bei der Anhörung deutlich, und das führt mich zu meinem letzten Punkt.
Nicht etwa, dass die Landesregierung die fehlende Relevanz dieses Gesetzesvorhabens nicht gleich mit genauen Zahlen zu belegen wusste. Das verwundert inzwischen niemanden mehr. Interessante und wichtige Zahlen erhebt man im Kultusministerium offensichtlich nicht.
Interessanter und dringlicher ist die aufgeworfene Frage nach dem alle letzten Fragen lösenden vorliegenden Erlass gewesen. Wer nach Bestimmungen zur Verschleierung in Ausführungsvorschriften, Verwaltungsvorschriften und Erlassen sucht, findet übrigens zunächst ausschließlich eine Regelung für Besucher im hessischen Vollzugswesen.
Auf einen am 21. November 2012 verordneten Erlass des Kultusministeriums stößt man zunächst bei seiner Suche nicht. Den anzuhörenden Praktikern mit den von ihnen vertretenen Kollegien war dieser Erlass nicht bekannt. Dass ein seit mehr als fünf Jahren gültiger Erlass den Beteiligten
am Schulleben derart unbekannt ist, gibt einen bemerkenswerten Anlass zum Bedenken: Warum – so muss man doch fragen – ist dieser Erlass so wenig bekannt? Die weitere Frage ist: Welche Rückschlüsse muss man daraus ziehen, dass der Erlass in den Schulen derart ungeläufig ist, wie es in der Anhörung deutlich wurde? Ebenso deutlich wurde, dass es Lehrerinnen und Lehrern in der aktuellen Belastungssituation nicht zuzumuten ist, im Dschungel der Erlasse und Verordnungen zu fahnden, ob es zu einem nicht vorhandenen Problem eine Regelung gibt. Auch dies war ein deutliches Fazit der Schulpraktiker in der Anhörung.
Die Informationspolitik des Kultusministeriums ist – das wird an dieser Stelle erneut allzu sichtbar – eine große offene Baustelle. Hier entsteht sicher Handlungsbedarf – aber nicht für eine Änderung des Hessischen Schulgesetzes.
Das ist für heute mein Fazit. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich frage die Landesregierung:
Wie viele der zusätzlichen 24 Stellen in den vier Kooperationsverbünden der Staatlichen Schulämter wurden mit Schulpsychologen besetzt?
Sind das acht zusätzliche Schulpsychologenstellen, die mit acht zusätzlichen Schulpsychologen besetzt werden?
Herr Minister, vielen Dank für Ihre Ausführungen. – Meine Frage geht in den Bereich des Arbeitsschutzes. Wie beurteilen Sie die Verpflichtung des Unternehmens Fraport, das in hohem Anteil in Landesbesitz ist, sich hinsichtlich der Arbeitsschutzmaßnahmen für die am Frankfurter Flughafen arbeitenden Menschen bei der Ultrafeinstaubbelastung mit Messstellen und weiteren Messstationen am Flughafen zu beteiligen?
Ich frage die Landesregierung:
Aus welchen Gründen wurde der geplante Baubeginn für den Radweg zwischen Bischofsheim und Groß-Gerau im Abschnitt vom Kreisverkehrsplatz Nordring bis zum Kreisverkehrsplatz Im Schachen verschoben?
Ich frage die Landesregierung:
Wie viele antisemitische Vorfälle gab es in den Jahren 2017 und 2018 an hessischen Schulen?
Herr Abg. Merz hat soeben meine Nachfrage gestellt. Damit hat es sich erledigt.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sagen zunächst einmal besten Dank an die FDP-Fraktion für diesen Antrag, der uns wirklich gut gefällt.
Der Schlüssel zum sozialen Aufstieg und zu gleichen Lebenschancen für alle Menschen liegt bekanntermaßen in der Bildung. Das ist keine neue Erkenntnis. Bildung befähigt Menschen zur Selbstbestimmung, zur sozialen Verantwortung, und sie ist entscheidend für die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit.
Weil die Digitalisierung seit den Neunzigerjahren rasant voranschreitet, ist die digitale Bildung in heutigen Zeiten entscheidend für die Teilhabe an einer digitalisierten Welt. Digitale Teilhabe ist soziale, gesellschaftliche, wirtschaftliche und in zunehmendem Maße auch politische Teilhabe.
Dass sich die zunehmende Digitalisierung und Medienentwicklung aber auch unmittelbar auf den Bildungserfolg unserer Schülerinnen und Schüler und damit direkt auf deren Zukunftschancen auswirken, hat die Landesregierung bis heute nicht wirklich verstanden, meine Damen und Herren.
Die Kultusministerkonferenz fordert dagegen sogar eine digitale Revolution an unseren Schulen. Der Erwerb zukunftsfähiger Kompetenzen im kritischen Umgang mit digitalen Medien und Informationen muss deshalb ebenso wie der Aufbau einer grundständigen IT-Kompetenz integraler Bestandteil heutiger Bildungsziele sein.
Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule besteht im Kern darin, Schülerinnen und Schüler angemessen auf
das Leben in der derzeitigen und künftigen Gesellschaft vorzubereiten und sie zu einer aktiven und verantwortlichen Teilhabe am kulturellen, gesellschaftlichen, politischen, beruflichen und wirtschaftlichen Leben zu befähigen. Mit digitaler Bildung verhindern wir die digitale Spaltung der Gesellschaft.
Darüber hinaus erleichtert der Einsatz digitaler Medien ein sehr individualisiertes und kooperatives Lernen und verbessert die Qualität und die Chancengerechtigkeit des Bildungssystems.
Wie Sie schon sagten, bestimmen Smartphone, Tablet und Computer seit Jahren den Alltag von Kindern und Jugendlichen. Sie sind unerlässlich für eine Vorbereitung auf die spätere Arbeitswelt. Doch in den hessischen Schulen, in denen die Grundlagen gelegt werden müssen, herrscht in dieser Hinsicht Kreidezeit. Dabei ist die Digitalisierung in der Bildung in weiten Teilen der Bundesrepublik längst Alltag. Die Geschwindigkeit, mit der neue Technik Einzug in die Schulen, Berufsschulen und Hörsäle hält und sich weiterentwickelt, ist sehr hoch. Nur in Hessen kriecht man wieder der Entwicklung hinterher. Hier findet jedenfalls keine digitale Revolution statt.
Um beim Sinnbild der Schnecke zu bleiben: Der Landesregierung mangelt es erkennbar nicht nur am politischen Willen, digitale Bildung als zentralen Schlüssel zur Teilhabe zu begreifen. Voraussetzung für einen chancengleichen Zugang zu digitaler Bildung ist auch, dass im Rahmen der kommunikativen Daseinsvorsorge ein flächendeckender Zugang zum Netz sichergestellt ist und Unterschiede bei der Qualität und Geschwindigkeit des Internetzugangs durch den konsequenten Ausbau der Breitbandversorgung überwunden werden.
Aber in der Frage lässt die Landesregierung die Kommunen und Landkreise wieder einmal allein im Regen stehen.
Der weitaus schwerwiegendere Grund für eine digitale Spaltung liegt aber nicht im infrastrukturellen Zugang zum Netz, sondern in der Verteilung der Kompetenz im Umgang mit digitalen Medien. Während Menschen mit geringer formaler Bildung und geringem Einkommen nur zu etwa 60 % im Netz aktiv sind, sind es bei höher Gebildeten und Besserverdienenden über 90 %. Ebenso wie im Nutzungsgrad zeigen sich aber auch in der Qualität der Nutzung erhebliche Unterschiede, die dem kompetenten Nutzer eine aktive Teilhabe ermöglichen.
Nun mögen Sie selbstschützend argumentieren, die Unterschiede der Mediennutzung zwischen den Generationen würden allein durch die demografische und gesellschaftliche Entwicklung mit der Zeit zurückgehen. Am sozialen Faktor der digitalen Spaltung ändert sich aber nichts. Auch da steht die Landesregierung in der Pflicht, meine Damen und Herren.
Man darf nicht herunterspielen, die Gefahren dieser verschlafenen Entwicklung sind immens, auch wenn soziale Netzwerke in der realen Welt soziale Kontakte unterstützen. Nahezu jedes Kind hat heute jedoch gleichzeitig ungehinderten Zugang zu jugendgefährdenden Inhalten. Die Problematik von Mobbing und Diskriminierung verschärft
sich in sozialen Netzwerken gerade für Menschen, die nicht oder nicht hinreichend kompetent an der Digitalisierung teilnehmen.
Die Teilhabe an der digitalen Gesellschaft ist ein Grundanspruch, der allen Menschen gewährt werden muss.
Gleichzeitig bietet die Digitalisierung große Chancen in der Bildung; denn sie vereinfacht den Zugang zu Wissen, und sie ermöglicht die optimale Individualisierung von Lernprozessen. Interaktive, multimediale und vernetzte Arbeitsmaterialien werden in den Klassenraum geholt. Inhalte sind von überall aus zugänglich und ermöglichen lebendige Lernerfahrungen und nachhaltige Lernerfolge.
Dabei darf Digitalisierung natürlich kein Selbstzweck sein. Es geht nicht darum, digitale Bildungsinhalte allein in einem Pflichtfach wie Informatik zu vermitteln, sondern in allen Bereichen des Lebens und Lernens, überall dort, wo es sinnvoll ist.
Die Entwicklung und das Erwerben der notwendigen Kompetenzen für ein Leben in einer digitalen Welt gehen über notwendige informatorische Grundkenntnisse weit hinaus und betreffen alle Unterrichtsfächer. Sie können daher keinem isolierten Lernbereich zugeordnet werden. Der Medienkompetenz kommt als fächerübergreifendem Baustein der schulischen digitalen Bildung eine viel zentralere Rolle zu. Unser Bildungssystem muss die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzen, Medien zu verstehen, zu beherrschen, zu verwenden, zu gestalten und zu bewerten.
Bei der Medienkompetenz geht es folglich nicht nur um die technische Befähigung, sondern auch um einen kompetenten Umgang mit digitalen Medien und Informationen. Noch nie war es so einfach, an viele Informationen zu gelangen, und noch nie war es so schwierig, ihre Wahrheit, ihre Relevanz und ihre Glaubwürdigkeit zu bewerten.
Gerade deshalb ist es wichtig, schon früh die Fähigkeit auszubilden, mit der Vielfalt an Informationen souverän und verantwortungsvoll umzugehen sowie diese zu bewerten und einzuordnen.
Die neue Bundesregierung wird – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – hoffentlich schnell die Initiative ergreifen und gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und Akteuren aus allen Bildungsbereichen eine gemeinsame Strategie für digitales Lernen entwickeln und umsetzen, die die Chance der neuen Medien für gute digitale Bildung entschlossen nutzt. Dass das Kooperationsverbot endlich fallen soll – viel zu spät, aber besser als nie –, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Bildung ist aber nach wie vor Ländersache. Es entbindet die Landesregierung nicht von ihrer Verantwortung, verloren gegangene Zeit endlich aufzuholen.
Es ist für die bildungspolitische Zukunft des Landes unerlässlich, dass Schülerinnen und Schüler die neuen Medien selbstbewusst und kreativ nutzen, aber auch mit Risiken – etwa in Bezug auf Suchtverhalten, Mobbing, sexistische und gewaltverherrlichende Inhalte – und dem Thema Datenschutz verantwortlich umgehen lernen.
Gleichzeitig sollen die Chancen der neuen Medien konsequent zur Gestaltung innovativer Lehr- und Lernprozesse und damit zur individuellen Förderung jedes Einzelnen herangezogen werden. Dazu benötigen die Schulen Ausbau, Wartung und Administration der technischen Infrastruktur, entsprechend qualifizierte Lehr- und Fachkräfte sowie die Versorgung mit schnellem Internet. Daher gestatten Sie mir eine Frage, Herr Veyhelmann: Sie sagen, in der Lehrerausbildung müssen Veränderungen in diesem Bereich vorgenommen werden. Warum haben Sie diese in den letzten vier Jahren eigentlich nicht vorgenommen?
Wir müssen den kompetenten Umgang mit digitalen Medien und den Erwerb medienpädagogischer Kompetenzen zu Grundbestandteilen der Ausbildung von Lehrkräften machen. Wir müssen digitale Bildungsinhalte in den Bildungsplänen, Ausbildungs- und Studienordnungen verankern. Wir müssen den Einsatz digitaler Unterrichtsmedien in Schulen zu alltäglichen Vorgängen machen. Wir müssen ermöglichen, dass digitale Lerninhalte frei verfügbar sind, damit sie von jedem Einzelnen bearbeitet und neu kombiniert werden können.
In inklusiven Bildungssituationen braucht es innovative Konzepte bei der Auswahl und den Zugang zu Lehr- und Lernmaterialien, die Unterschiede akzeptieren, Individualität unterstützen und für alle fruchtbar machen.
Nur wenn uns ein chancengerechter Aufbau der Medienkompetenz gelingt und wir die Menschen zur digitalen Selbstständigkeit befähigen, schaffen wir es,
dass zukünftig alle Menschen an den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Potenzialen der Digitalisierung in Hessen teilhaben können. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Ich frage die Landesregierung:
Wie erfolgt die Erarbeitung eines landesweiten fächerübergreifenden Curriculums zum Aufbau von Medienkompetenz hessischer Schülerinnen und Schüler auf der Basis des in der KMK-Strategie definierten Kompetenzrahmens?
Herr Kultusminister, wenn Sie sagen, dass 38 % der Beteiligten das Diplom erhalten haben, ist darunter zu verstehen, dass 62 % es nicht erhalten haben oder nicht bestanden haben?
Herr Kultusminister, vielen Dank für Ihre Ausführungen. – Können Sie feststellen, wie viel Geld in diesem Zusammenhang für die Fertigstellung des Films und der Flyer ausgegeben wurde?
Herr Kultusminister, können Sie in dem Zusammenhang bitte noch einmal darstellen, wie viele Schulpsychologinnen und -psychologen in Hessen arbeiten? Könnten Sie da
zu noch einmal ausführen, ob Sie der Meinung sind, dass das ausreichend ist?
Ich frage die Landesregierung:
In welchem Planungs- und Umsetzungsstadium der Sanierungsmaßnahmen des Brückenabschnitts und damit der defekten Übergangskonstruktion auf der A 671 bei Hochheim in Richtung Wiesbaden befindet sich Hessen Mobil zurzeit?
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Nachdem es dort quasi über Nacht zu einer Brückensanierung kam, ist die Frage, weshalb die Sanierungsmaßnahmen an der Stelle nicht früher eingeleitet wurden.
Bei wie vielen anderen Brücken in Hessen ist die Situation ähnlich?
Ich frage die Landesregierung:
In welcher Höhe werden Mittel des Landes für die Arbeit des Bundeselternrats zur Verfügung gestellt, nachdem mit Stephan W. ein Hesse den Vorsitz übernommen hat?
Vielen Dank. – Herr Minister, ich habe das so verstanden, dass, wenn der Landeselternbeirat Zusatzbedarf anmeldet, er diesen für die Arbeit des Bundeselternrats auch bekommen kann.
Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass der Landeselternbeirat für die Arbeit des Bundeselternrates keine zusätzlichen Mittel vom Land Hessen zur Verfügung gestellt bekommt?
Ich frage die Landesregierung:
Hat sie seit dem Jahr 2013 das in der Broschüre „Wohnen in Hessen – gemeinschaftlich und generationsübergreifend“ beschriebene Projekt von LebensAlter e. V. mit Landesmitteln gefördert?
Wurde denn das Einverständnis von LebensAlter e. V. zur Veröffentlichung in der Broschüre eingeholt?
Das Projekt ist in der Broschüre beschrieben. – Meine Zusatzfrage ist, ob denn geplant ist, dass künftig dieses Projekt mit Landesmitteln gefördert wird.
Ich frage die Landesregierung:
Wie viele Schulen in Hessen haben ein schulinternes Konzept zur fächerübergreifenden Medienerziehung und für die Erlangung frühzeitiger EDV-Kenntnisse entwickelt?
Vielen Dank für die Information, Herr Kultusminister. – Ist denn geplant, diese Frage zu evaluieren bzw. Maßnahmen zu ergreifen, um erfassen zu können, wie unsere Schülerinnen und Schüler im Bereich der Medienbildung unterrichtet werden?
Wie wird denn evaluiert, ob auch im Bereich der Medienbildung und Medienerziehung die Unterrichtsqualität konstant bleibt?
Ich frage die Landesregierung:
Wie beurteilt sie den Auftritt von „Gangsta-Rappern“ mit verrohenden, gewaltverherrlichenden, frauenverachtenden und homophoben Inhalten, wie dem von Kollegah, beim Hessentag 2017 in Rüsselsheim?
Herr Staatsminister, vielen Dank für diese doch sehr klare Haltung, die ich sehr gut finde.
Ich habe noch eine Nachfrage: Ist der Landesregierung bekannt, dass es eine Resolution der gesellschaftlich relevanten Gruppen der Stadt Rüsselsheim gibt – nämlich von der evangelischen und der katholischen Kirche, von den Gewerkschaften sowie von den sozialen Institutionen –, in der es heißt, dass Rüsselsheim die Europäische Charta der Vielfalt sowie die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern unterschrieben und damit ein Zeichen gesetzt hat? Zudem frage ich, ob es vielleicht eine Initiative der Landesregierung gibt, darauf hinzuwirken, dass dieses Genre mit einer etwas gemäßigteren Künstlerin oder einem gemäßigteren Künstler vertreten wird.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Lebenslanges Lernen gehört in Hessen, wie ich gelernt habe, zum Standard und nicht zur Kür. Das kann man deutlich im Weiterbildungsatlas der Bertelsmann Stiftung erkennen. Dort nimmt Hessen im Bundesvergleich nämlich den zweiten Platz hinsichtlich der Teilnahme an Weiterbildungsangeboten ein.
Leider nimmt Hessen hinsichtlich der derzeitigen Förderung und Unterstützung der hessischen Volkshochschulen und der freien Träger ebenfalls den zweiten Platz ein – und zwar von hinten. Mit einem Finanzierungsanteil des Landes von bisher 5,7 % an Angeboten der Weiterbildung hat Hessen gemeinsam mit Schleswig-Holstein die rote Laterne in der Hand. Deswegen ist es gut, wenn wir heute über den Pakt für Weiterbildung sprechen.
Der Hessische Volkshochschulverband hat, federführend auch für die Organisationen in freier Trägerschaft, mit uns allen lange und intensiv um die Bedingungen für den Pakt für Weiterbildung gerungen. Dazu hatte er auch allen Grund. Wir alle waren damit konfrontiert – Herr Klein hat das schon ausgeführt –, dass der Vorstand des Hessischen Volkshochschulverbandes nachdrücklich eine Erhöhung der bisher zugewiesenen Mittel gefordert hat – und zwar zu Recht. Wie der Vorstand ausführte, liegt die derzeitige Förderung um 50 % unter dem Niveau der Förderung im Durchschnitt aller Bundesländer. Die Volkshochschulen und die freien Träger benötigen nach Jahren der Kürzung aber zusätzliche Mittel, um ihre vielfältigen Aufgaben bewältigen zu können. Insbesondere in den Programmfeldern Alphabetisierung und Grundbildung, in der Bildungsberatung und bei der Sicherung flächendeckender Angebote für alle Bevölkerungsgruppen sind mehr Mittel erforderlich.
Nicht zu vergessen ist die große Gruppe der Menschen, die in den vergangenen Jahren und Monaten zu uns geflüchtet sind. Für sie ist der Zugang zur Sprache das wesentliche Element für eine gelingende Integration. Der größte Teil von ihnen ist erwachsen und damit nicht schulpflichtig. Die hessischen Volkshochschulen erreichen schon jetzt etwa 40 % der rund 80.000 Flüchtlinge mit ihren Angeboten zum Spracherwerb und mit den Integrationskursen. Die Hauptgruppe sind aber Flüchtlinge im Alter zwischen 18 und 35 Jahren.
Daher haben die hessischen Volkshochschulen und auch die freien Träger beim Pakt für den Nachmittag eine tragende Rolle inne. Sie verfügen bereits über die Kenntnisse, die Erfahrungen und die Strukturen, um ein wohnortnahes Angebot zu ermöglichen. Das Ziel des Paktes ist es nämlich, Integration, Inklusion, Teilhabe und Chancengleichheit zu ermöglichen. Auch das hat Herr Klein schon ausgeführt. Das soll durch ein niedrigschwelliges, wohnortnahes und zielgruppenspezifisches Angebot erreicht werden. Das Ziel ist – wenn ich zitieren darf –, „Veranstaltungen der politischen Bildung, der Alphabetisierung, der kompensa
torischen Grundbildung, Angebote zur lebensgestaltenden und zur interkulturellen Bildung sowie Bildungsangebote zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung unserer Gesellschaft sowie für das Ehrenamt und zur sozialen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ zu schaffen. Das ist ein sehr, sehr anspruchsvolles Ziel.
Diesen Anspruch füllen die Volkshochschulen und die freien Träger aber bereits heute mit Leben, soweit sie dies mit der bisherigen Förderung schaffen. Wir freuen uns daher, dass der Pakt für Weiterbildung in den kommenden vier Jahren mit zusätzlich 12 Millionen € finanziert ist. Es zeigt sich dabei auch, dass bei einem so wichtigen Thema ein Ziel gemeinsam erreicht werden kann. Herr Klein, auch das haben wir zur Kenntnis genommen.
Dabei wurde im Übrigen auch dem Ansinnen der hessischen Volkshochschulen und der freien Träger Rechnung getragen, eine solidere Grundförderung anstelle einer anhaltenden Projektförderung zu bekommen.
Nun gilt es, das Angebot auszubauen und weiter zu verbreitern. Dazu müssen neue Lehrkräfte rekrutiert und qualifiziert werden. Dabei dürfte hilfreich sein, dass der Zuschuss je Unterrichtsstunde von 25 auf knapp 30 € erhöht wird. Das macht die hessischen Volkshochschulen und auch die freien Träger nach jahrelangem und schon legendärem Stillstand bei den Honoraren als Arbeitgeber wieder interessant. Auch deswegen tragen wir den Pakt für Weiterbildung in der vorliegenden Form gern mit.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Bereits 1998 hat der Hessische Landtag nach entsprechender rotgrüner Initiative beschlossen, die Deutsche Gebärdensprache an den Schulen für Hörgeschädigte ab dem Jahrgang 5 einzuführen. Daran hat sich in den letzten Jahren nichts verändert. Es gab aber auch keine Weiterentwicklung, und das, obwohl die Deutsche Gebärdensprache seit 2002 als eigene Sprache durch das Bundesgleichstellungsgesetz in Deutschland anerkannt ist.
80.000 Menschen in Deutschland nutzen sie als ihre Muttersprache. Ebenso ist im Hessischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen niedergelegt, dass die Deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache anerkannt ist, und in der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Gebärdensprache sogar besonders hervorgehoben. Die Vertragsstaaten haben sich verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Erlernen der Gebärdensprache und die Förderung der sprachlichen Identität zu erleichtern.
Zu einer Stärkung der Bildungschancen für Menschen mit einer Hörbehinderung gehört auch die Stärkung der Deut
schen Gebärdensprache. Im Jahr 2016 ist es aus unserer Sicht an der Zeit, die Deutsche Gebärdensprache als Wahlpflichtunterricht und für die Gymnasien analog § 2 der Verordnung über die Stundentafeln im Wahlunterricht im ersten Schritt für all diejenigen Schulen einzuführen, die Schülerinnen und Schüler mit Hörbehinderungen unterrichten. Der Deutsche Gehörlosenbund schreibt dazu in seiner Stellungnahme:
Schulversuche haben bewiesen, dass bilingual
also mit Gebärdensprache und mit Lautsprache –
erzogene gehörlose Kinder annähernd gleiche Lesekompetenz und Textverständnis haben wie vergleichbare hörende Kinder. Die bilingual erzogenen Kinder zeigten mehr Bereitschaft zur Lautsprache.
In Hessen besuchen laut LWV 750 Schülerinnen und Schüler eine Förderschule. Weitere 1.300 Schülerinnen und Schüler mit Hörbehinderungen besuchen eine Regelschule, und das ist gut so.
Denn, wie wir gestern hörten, ist es ein Ziel der Landesregierung, in jedem erwünschten Fall eine inklusive Beschulung vorzunehmen.
Im Rahmen der Inklusion ist es aber nicht zu verstehen, weswegen die Deutsche Gebärdensprache im ersten Schritt nicht an all denjenigen Schulen eingeführt wird, an welchen ein hörbehindertes Kind beschult wird. In den USA z. B. ist die Amerikanische Gebärdensprache als Wahlfach in den Highschools längst etabliert und dort die viertpopulärste Sprache nach Spanisch, Arabisch und Französisch.
Auch der Landeselternbeirat von Hessen forderte bereits 2014 ein, dass die Deutsche Gebärdensprache als Wahlpflichtfach für alle Schülerinnen und Schüler auch in den Oberstufen eingeführt wird
das zeigt eine deutliche Position der hessischen Eltern bereits im Jahr 2014 –; denn das wäre Inklusion für Hörbehinderte leicht gemacht.
Hilfreich für unser Anliegen ist auch die Initiative des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion, Herrn Uwe Schummer. Ich zitiere seine Position:
Wenn wir auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie im Privatbereich Barrierefreiheit erreichen wollen, dann ist einer der ersten Schritte, die Gebärdensprache aufzuwerten. Möglichst viele Menschen müssen motiviert werden, diese Kommunikationsform zu erlernen.
Ich finde diese Initiative sehr interessant und begrüßenswert.
Die Bundestagsfraktion der CDU hat die Kultusministerkonferenz angeschrieben und darum gebeten, die Gebärdensprache als Unterrichtsfach in Regelschulen einzuführen. Die Vorsitzende der Kultusministerkonferenz, Frau Dr. Bogedan, hat es unterstützt und das Schreiben an die Mitglieder der KMK weitergeleitet. In den Bundesländern
Berlin und Brandenburg wird die Deutsche Gebärdensprache eingeführt werden. In Hamburg ist sie bereits eingeführt.
Die Einführung der Deutschen Gebärdensprache wäre auch für das Land Hessen eine große Chance, in dem Bemühen um inklusive Beschulung die rote Laterne zumindest im Bereich der Menschen mit Hörbehinderungen abzugeben.
Die Kultusministerkonferenz hat gemäß Mitteilung der Union im Bund die Länder aufgefordert, individuelle Wege für junge Menschen mit Hörbehinderungen zu finden, auch ohne das Vorweisen einer zweiten Fremdsprache zum Abitur gelangen zu können. Es wäre interessant, zu erfahren, wie weit diese Bemühungen in Hessen schon gediehen sind.
Dazu gehören im Übrigen auch die Bemühungen, mehr Lehrkräfte auszubilden. Die vorhandenen 13 Dozentinnen und Dozenten in dieser Sprache sind deutlich zu wenig.
Wenn dann auch noch in der Tat hörende Schülerinnen und Schüler Interesse daran haben, die Deutsche Gebärdensprache im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts zu erlernen, so ist das ein großer Schritt hin zur Ermöglichung von Teilhabe aller in der Gesellschaft und damit auch hin zu einer Inklusion, die diesen Namen wirklich verdient. – Vielen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Werden in den künftigen Teams der Schulevaluation, wie zuvor in denen der Schulinspektion, Eltern beteiligt sein?
Herr Kultusminister, besteht denn eine Planung, Eltern zukünftig nicht über eine Einzelfallprüfung, sondern generell in diesen Prozess einzubeziehen?
Ich frage die Landesregierung:
Wie werden an den hessischen Schulen die Verbrauchsmaterialien, die gemäß § 153 Abs. 4 HSchG nicht der Lernmittelfreiheit unterliegen, für die in InteA-, Intensiv- und Regelklassen beschulten Flüchtlinge finanziert?
Inwieweit werden Eltern von Flüchtlingskindern darüber informiert, dass sie einen Antrag stellen können?
Ich frage die Landesregierung:
Ist sie bereit, die Lehrerstellen, die im Bereich der Schulsportkoordinatoren zunächst gekürzt und jetzt offenbar wieder zurückgegeben werden sollen, den Schulsportkoordinatoren wieder direkt zuzuweisen?
Die Zusatzfrage ist: Gibt es denn eine Übersicht darüber, wie viele Stunden pro Jahr derzeit für die Arbeit der Schulsportkoordinatorinnen und -koordinatoren zur Verfügung stehen und was für ein Stundenkontingent dann mit dem, was Sie hier als zusätzliche Stellen bezeichnen, pro Jahr zur Verfügung steht?
Das sind Stunden, die ausschließlich der Schulsportkoordination zur Verfügung stehen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die eine Hauptschule oder den Hauptschulzweig einer kooperativen Gesamtschule besuchen, halbiert. In Hessen besuchen gerade einmal 3,7 % der Schülerinnen und Schüler eine Hauptschule oder den entsprechenden Bildungsgang in einer Gesamtschule.
Für die Eltern ist die Hauptschule keine Wahl mehr. Im Schuljahr 2013/2014 wählten nur noch die Eltern von gut 1.200 Schülerinnen und Schülern nach der Grundschule den Bildungsgang Hauptschule für ihre Kinder. Davon waren knapp die Hälfte Kinder mit Migrationshintergrund. Das ist ein auffälliger Befund; denn laut Statistischem Landesamt betrug im Schuljahr 2013/2014 der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund in der Gesamtheit der hessischen Schulen rund 26 %.
Mit dem qualifizierenden Hauptschulabschluss haben in demselben Schuljahr gut 6.500 Schüler die Schule verlassen; davon waren 56 % junge Männer. Es kommen weitere 5.800 Schüler dazu, die die Schulen mit einem Hauptschulabschluss verlassen haben.
Bei all diesen Schülern stellt sich die Frage, was mit ihnen im Laufe ihrer Schulkarriere passiert ist, da doch bei den allermeisten davon auszugehen ist, dass sie an der weiterführenden Schule nicht im Bildungsgang Hauptschule gestartet sind. Klar ist auch der Befund, dass in Hessen dreimal so viele Schülerinnen und Schüler vom Bildungsgang Realschule in den Bildungsgang Hauptschule gewechselt sind als vom Bildungsgang Hauptschule in den Bildungsgang Realschule.
Im Schuljahr 2012/2013 haben gemäß dem Integrationsbrief des Ministeriums für Soziales und Integration mit knapp 25 % doppelt so viele Schüler und Schülerinnen mit Migrationshintergrund die Schule mit dem Hauptschulabschluss verlassen wie solche ohne Migrationshintergrund. Im Übrigen zeigt diese Statistik auch, dass nur halb so viele Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund die Schule mit dem Abitur verlassen wie diejenigen – 44 % – ohne Migrationshintergrund. Jugendliche mit Migrationshintergrund erzielen insgesamt also nach wie vor schlechtere schulische Ergebnisse als solche ohne.
Warum sprechen wir über diese Zahlen? – Weil in Hessen der Bildungserfolg nach wie vor vom Elternhaus abhängt und oft genug auch noch von dessen Geldbeutel. Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund haben schwierige Ausgangsbedingungen und erleben dadurch häufiger Benachteiligung. Im Rahmen des bundesweiten Vorlesetages habe ich im letzten November in einer 2. Klasse einer Grundschule in Rüsselsheim vorgelesen. Die Schule liegt in einer Wohngegend in der Stadt, in der der höchste Anteil an Familien mit Migrationshintergrund wohnt. In dieser Grundschulklasse waren 24 Schülerinnen und Schüler, zwei davon ohne Migrationshintergrund.
Mit einiger Irritation habe ich zur Kenntnis genommen, dass die Lehrerin mich regelmäßig beim Vorlesen unterbrochen hat und Begriffe und Worte einzeln erklärt hat. Die nachfolgende Erläuterung der Lehrerin hat gezeigt, dass diese Kinder in der zweiten oder dritten Generation mit Migrationshintergrund sind. Sie wurden von ihren Eltern mit dem Hinweis an der Schule angemeldet, dass sie sehr gut Deutsch sprechen. Die nähere Untersuchung hat ergeben, dass der Wortschatz der Kinder in der deutschen Sprache eingeschränkt ist, die Muttersprache allerdings auch nicht mehr richtig beherrscht wird.
Die richtige Beherrschung einer Sprache ist eine unabdingbare Bedingung für das Gelingen von Bildung. Beispiele wie diese zeigen, dass eine frühe und zielgerichtete Förderung von Anfang an die Chancengleichheit erhöht und zu deutlich besseren Bildungsabschlüssen führt.
Dafür bedarf es aber einer entsprechenden Ausstattung bereits in den Grundschulen. Eine Verlagerung von Lehrerstellen aus den Grundschulen in die Sekundarstufe I ist da das gänzlich falsche Signal. Für ein Mehr an Mitteln im Primarbereich spricht auch, dass sich damit ein umfassendes und teures Reparatursystem in unseren Hauptschulen vielleicht erledigen könnte.
Für das frühere Programm SchuB, heute mit einigen neuen und anderen Elementen das Programm PuSch sind die Zielgruppe abschlussgefährdete und förderbedürftige Jugendliche. So verbringen diese jungen Menschen ab 14 Jahren beispielsweise drei Tage der Woche in der Hauptschule und zwei Tage in der beruflichen Schule bzw. im Betrieb. Sie erleben intensiveren Praxisbezug und erfahren sozialpädagogische Begleitung.
In dem Schuljahr 2012/2013 befanden sich 1.200 Schülerinnen und Schüler in dem besonderen Angebot von SchuB. Davon konnten gut 80 % einen Abschluss machen.
Ein Fünftel dieser jungen Menschen hatte aber auch nach intensivster Betreuung im jugendlichen Alter immer noch keinen Bildungserfolg. Vielleicht sind das die jungen Menschen, denen man durch eine intensivere Förderung im Grundschulalter von Anfang an zu einem besseren Bildungserfolg verholfen hätte und denen man eine solche Maßnahme damit hätte ersparen können.
Im Schuljahr 2012/2013 haben gemäß den Angaben des Kultusministeriums 23 % der Schülerinnen und Schüler unmittelbar nach dem Erreichen des qualifizierenden Hauptschulabschlusses eine Ausbildung im dualen System begonnen. Bei den Schülern mit Hauptschulabschluss waren es gerade noch 18 %. Auch hier stellt sich die Frage: Was ist mit den anderen Schülern passiert? – Ein größerer Teil besucht wahrscheinlich eine weitere qualifizierende Schule im beruflichen System.
Aber der Rest? – Dieser Rest muss wiederum in staatlichen Maßnahmen auf einen Einstieg in das berufliche Leben vorbereitet werden. Das ist erforderlich, weil Schule – hier in der Regel der Bildungsgang Hauptschule – versagt hat und diese jungen Menschen nicht zum Erfolg führen konnte.
Betriebe beklagen sich laut der Ausbildungsumfrage des DIHK 2014 über mangelnde Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber, denen es insbesondere an sprachlicher Ausdrucksfähigkeit, mathematischen Grundkenntnissen und an Leistungsbereitschaft fehle. Es fehle ebenso Ausbildungs- und Berufsreife.
Im September 2015 hat der Hessische Kultusminister gemeinsam mit der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände weitere 32 Schulen mit dem Gütesiegel Berufs- und Studienorientierung Hessen „OloV“ ausgezeichnet.
Ja, das meine ich auch. Das ist ein gutes Programm.
Nur sechs dieser ausgezeichneten Schulen waren von der Schulform Hauptschule. Insgesamt sind in Hessen 260 Schulen in „OloV“ zertifiziert. „OloV“ hat bei der beruflichen Orientierung sicherlich gute Grundlagen gelegt, bedarf aber mit dieser Zahl an teilnehmenden Schulen ganz sicher der weiteren Verstärkung. Die Berufsorientierung muss für die Jugendlichen und ihre Eltern transparenter werden. Dem Fach Arbeitslehre kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Alle Maßnahmen der individuellen Förderung können bessere Maßnahmen der Hilfeleistung sein. Schulsozialarbeit bedeutet in diesem Kontext mehr als unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Förderung, die im Übrigen auch wieder nur ein Ressourcenproblem an die Schulen verlagert. Sie ist ein wesentliches Element pädagogischer Hilfestellung und muss durch die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen gestärkt werden.
Ich habe an der Arbeitsgruppe 4 im Bildungsgipfel teilgenommen. Inhalt war hier die Fragestellung, wie Schule als Vorbereitung auf die Arbeits- und Lebenswelt zu gestalten ist. Ein Konsens in dieser Arbeitsgruppe lautet – ich darf zitieren –:
Reformkonzepte sind daran zu messen, ob möglichst alle Schülerinnen und Schüler einen Abschluss erhalten und ob allen Bewerberinnen und Bewerbern um Ausbildungsplätze der Übergang in eine voll qualifizierende Ausbildung ermöglicht wird.
Wer diesem Anspruch gerecht werden möchte, hat in der jetzigen Situation an den hessischen Schulen im Bildungsgang Hauptschule ein wahrlich ambitioniertes Ziel, und das auch deshalb, weil unsere Schulen Kinder von ankommenden Flüchtlingen aufnehmen und weiter aufnehmen werden. Für diese Kinder gilt wie für alle anderen auch, dass der Erwerb der Sprache eine wesentliche Grundlage für eine gelungen Bildung darstellt. Knapp 300 Intensivklassen in diesem Jahr bilden eine Grundlage, die es in der nahen Zukunft sicherlich auszubauen gilt.
Aber bei diesem Ausbau wird man genau hinschauen müssen. Schaut man sich an, wie diese Intensivklassen über die Schulen verteilt sind, stellt man sehr schnell ein Ungleichgewicht fest. Während nur acht Intensivklassen an hessischen Gymnasien installiert wurden, verteilt sich der Rest über die hessischen Grundschulen, Haupt- und Realschulen sowie die Gesamtschulen. Woher kommt diese Verteilung?
Im statistischen Mittel ist doch nicht davon auszugehen, dass die Kinder von hier ankommenden Flüchtlingen dümmer oder weniger leistungsorientiert sind als die hier lebenden Kinder. Ziel der Intensivklassen ist es doch, sie nach dem späteren Spracherwerb in eine Regelklasse der Schule zu integrieren. Oder plant die Hessische Landesregierung, mittels der Kinder von hier lebenden Flüchtlingen die sterbende Hauptschule in Hessen zu revitalisieren?
In der Frage, was mit den Erkenntnissen aus dem Bildungsgipfel und den sonst noch erforderlichen Anpassungen unserer Schulen auf aktuelle Bedürfnisse wohl passieren wird, werden wir gebetsmühlenartig darauf verwiesen, dass im Laufe des Jahres 2016 eine Novellierung des Hessischen Schulgesetzes vorgelegt wird.
Im Juli 2015 hat der Hessische Kultusminister pressewirksam festgestellt, dass sich in Hessen eine neue Gesprächskultur etabliert hat. Wir haben davon zwar noch nicht wirklich viel mitbekommen, bauen aber für die Beratung zur Novellierung dieses Schulgesetzes auf diese Ihre Absichtserklärung. Wir erwarten von Ihnen einen kraftvollen Wurf und kein Verrieseln in schwarz-grünen Koalitionsfallstricken. – Vielen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Ist für hessische Grundschulen die Weiterentwicklung in den Profilen der ganztägig arbeitenden Schulen zukünftig nur bei Teilnahme am Pakt für den Nachmittag möglich?
Ich frage die Landesregierung:
Welcher Anteil der Arbeitszeit aus der Zuweisung von 18 Stunden für Intensivklassen steht für die erforderliche Arbeit mit Eltern von Flüchtlingskindern zur Verfügung?
Herr Kultusminister, habe ich Sie richtig verstanden, dass die 18 Stunden reine Unterrichtszeit sind und dass darüber hinaus die Elternarbeit – wie auch immer – geregelt werden muss?
Gibt es Ideen oder Projekte zu der Frage, wie Lehrerinnen und Lehrer in hessischen Schulen mit Eltern von Flücht
lingskindern Elternarbeit betreiben können, oder ist geplant, dass es dafür eine weitere Zuweisung gibt?
Ich frage die Landesregierung:
Stellt sie Schulen für Erwachsene für die in § 20 Oberstufen- und Abiturverordnung – OAVO – vorgesehenen Aufbaukurse Ressourcen in Form von Lehrerstellen zur Verfügung?
Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie der Meinung sind, dass Aufbaukurse an Schulen für Erwachsene nicht zielorientiert sind und durch Eingangsprüfungen ersetzt werden sollen?
Herr Minister, welche Möglichkeiten und Ressourcen bekommen denn diejenigen Abendgymnasien in Hessen, die die Aufbaukurse durchführen möchten, weil sie sie aufgrund ihrer Schülerschaft als sinnvoll erachten?
Ich frage die Landesregierung:
Wie erklärt sie sich, dass im Zuge der Entwicklung des Curriculums Philosophie die einzige Frau Hannah Arendt aus dem bisherigen Lehrplan aus der Liste der zu behandelnden Philosophen entfernt wurde und Martin Heidegger weiter in der Liste geführt wird?
Mich interessiert jetzt noch, wie sichergestellt ist, dass auch eine Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Hintergrund von Heidegger in solchen Unterrichtsstunden stattfindet.
Ich frage die Landesregierung:
Plant sie, eine durch das Bundesministerium der Finanzen vorgeschlagene mögliche Förderung des Terminals 3 am Flughafen Frankfurt durch ein Förderprogramm der EU gegebenenfalls mit einem Eigenanteil mitzufinanzieren?
Ich frage die Landesregierung:
Entspricht es den Tatsachen, dass Schulleitungsmitglieder, deren Stellen aufgrund des neuen Funktionsstellenerlasses und der damit verbundenen Besoldungsanhebung einzelner Stellen neu ausgeschrieben werden müssen, Gefahr laufen, ihre aktuelle Stelle zu verlieren?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! An anderer Stelle habe ich mich immer sehr darüber gefreut und mir immer gewünscht, dass das Thema Cybermobbing aufgegriffen und konkret angegangen wird. Denn Cybermobbing ist kein Kavaliersdelikt.
Schade, dass unter Schwarz-Gelb fünf Jahre im Regierungshandeln vergangen sind, in denen weder die Kultusministerin Henzler noch die Kultusministerin Beer die Gunst der Stunde genutzt hätte und maßgebliche Schritte in die richtige Richtung gegangen wäre.
Es gab leider immer nur zaghafte Schrittchen bei dem Versuch, das Thema Medienschutz für Kinder und Jugendliche anzupacken.
Umso besser ist es, dass nun der Antrag der FDP vorliegt und der Landtag sich mit dem Problem Cybermobbing befasst, wobei Cybermobbing alleine aus meiner Sicht zu kurz greift. Medienkompetenz und Jugendmedienschutz ist eine Querschnittsaufgabe in der Schule, die fächerübergreifend begriffen werden muss.
Das Bündnis gegen Cybermobbing hat in der „JIM-Studie 2014“ festgestellt, dass sich jeder sechste Schüler, jede sechste Schülerin – Herr Rock, das sind andere Zahlen als Ihre, aber Zahlen gibt es in dem Kontext ziemlich viele – schon als Opfer von Cybermobbing gefühlt hat. Von nachhaltigem Cybermobbing sind laut der Studie 3,4 % unserer Schülerinnen und Schüler betroffen.
Jeder dritte Mobbingfall setzt sich online weiter fort. Das Perfide dabei ist, dass die meisten Fälle von Cybermobbing die Schulöffentlichkeit gar nicht erreichen, sondern im Verborgenen geschehen. Insofern stellt sich die Frage, welche Aussagekraft die von Ihnen geforderte statistische Datenerhebung von Mobbingfällen überhaupt hat.
Wo stehen wir in Hessen? Inzwischen gibt es eine Landeskoordination Projekt Jugendmedienschutz. Dort ist es gelungen, eine dreitägige Fortbildung zu konzipieren, die Jugendmedienschutzberater/-innen für die hessischen Schulen ausbildet. Gut, dass es wenigstens dieses Angebot in Hessen gibt.
In den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 haben jeweils 60 Lehrerinnen und Lehrer an der Fortbildung teilgenommen. Die dort ausgebildeten Jugendmedienschutzberater/-innen stehen an ihren Schulen einer großen Aufgabe und intensivster Arbeit gegenüber, wobei sie aber nicht zwingend dafür bei der Unterrichtsverpflichtung entlastet werden. Das ist ein weiteres Problem.
Es fehlt in Hessen ein konsistentes Konzept für Jugendmedienschutz an den Schulen. Jede Schule ist auf sich alleine gestellt und muss irgendwie klarkommen. Manche Schulen haben Glück, und im Kollegium sind medienaffine Lehrkräfte, die sich des Themas annehmen können.
Aber was machen diejenigen Schulen, an denen das nicht möglich ist? Es fehlt ein verbindlicher Rahmen, in dem Medienerziehung stattfinden kann. Es sollte an jedem Staatlichen Schulamt ein Koordinator vor Ort zur Unterstützung und Fachberatung der Schulen vorhanden sein,
ebenso wie an jeder Schule in Hessen ein Jugendmedienschutzberater etabliert sein sollte. Schülerinnen und Schüler müssen jemanden haben, den sie kennen, der qualifiziert ist und an den sie sich vertrauensvoll wenden können, wenn sie Mobbing oder Cybermobbing erleiden.
Bei durchschnittlich 60 ausgebildeten Jugendmedienschutzberatern/-innen pro Jahr sind wir bei ca. 1.800 Schulen in Hessen in etwa 30 Jahren an dem Punkt, dass jede Schule einen Jugendmedienschutzberater im Kollegium hat.
Das hat etwas von Sisyphos, wenn wir im Jugendmedienschutz einen Stein den Berg hinaufschieben, der schneller wächst, als wir den Stein schieben können.
Die Eltern sehen bei den neuen Medien die Schulen in der Pflicht. Es muss zwingend auch die Kommunikation mit den Eltern stattfinden, sind sie es doch, die den Nachwuchs mit Smartphone und Co. ausstatten. Auch Eltern müssen informiert werden.
Aber dafür brauchen Schulen Zeit. Sie brauchen Ressourcen, und sie brauchen ein Konzept. Sie brauchen Unterstützung, und das heute und nicht erst im Jahr 2045, obwohl wir davon ausgehen können, dass im Jahr 2045 das Internet wahrscheinlich nicht mehr Neuland ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich frage die Landesregierung:
In welchem Umfang werden Kommunen zusätzliches Personal zur Umsetzung des „Pakts für den Nachmittag“ einstellen können, ohne dass die Haushaltsaufsicht dies moniert?
Ich frage die Landesregierung:
Wann ist mit einer Antwort auf das Auskunftsersuchen der Abg. Kerstin Geis und des Abg. Gerald Kummer vom 9. Juli 2014 zum Thema Hessentag zu rechnen, für das gemäß GOHLT die Beantwortungsfrist am 7. August 2014 abgelaufen war und bereits zweimal eine Fristverlängerung erbeten wurde, ohne nähere Auskünfte zum noch bestehenden Klärungsbedarf zu geben?
Wann werde ich es denn in den Händen halten?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Frau Ravensburg, man darf in dieser Debatte wirklich darüber staunen, wie wenig die Eltern in Hessen ernst genommen werden.
Da stelle ich mir die Frage, ob ein Schulfrieden an den hessischen Schulen erforderlich ist, weil es dort Unfrieden gab. – Bisher nicht, jetzt aber schon.
Während vorher in den Schulgemeinden konstruktiver Diskurs stattgefunden hat, gibt es jetzt nur noch Streit. Es ist festzustellen, dass die Landesregierung derzeit keine Mühen scheut, den Unfrieden an den hessischen Gymnasien auf die Spitze zu treiben und das Chaos, den Unwillen und die Frustration zu maximieren. Sorgfältige Vorbereitung – dazu kann ich nur sagen: Schon die Einführung von G 8 war mit der heißen Nadel gestrickt. Diese Nachbesserung kann man bestenfalls noch als „drangetackert“ bezeichnen.
Wie sieht es denn in Hessen aus? Die Einlassungen des Stadtelternbeirats in Frankfurt sind uns allen bekannt. Er bewertet die Änderung des Schulgesetzes als eine Katastrophe. Der Stadtelternbeirat Marburg berichtet über ein großes Maß an Unmut unter den Eltern. Dort zeichnen sich Probleme bei der Rückkehr zu G 9 ab.
In Wiesbaden haben sich nach wirklich langem Drängen drei von sieben Gymnasien zur Rückkehr zu G 9 entschieden, allerdings ohne den Jahrgang 7. Die Stadt hat eine Elternbefragung durchgeführt und festgestellt, dass sich 85 % der Eltern in Wiesbaden am Gymnasium G 9 wünschen.