Protokoll der Sitzung vom 22.09.2015

Meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie zu unserer Plenarwoche ganz herzlich begrüßen. Ich eröffne offiziell die Sitzung des Hessischen Landtags und stelle zunächst die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. – Dem widerspricht niemand, dann ist es auch so.

Die Tagesordnung vom 15. September 2015 sowie ein Nachtrag vom heutigen Tag mit insgesamt 73 Punkten liegen Ihnen vor.

Wie Sie dem Nachtrag entnehmen können – das ist unser altes Verfahren –, haben wir mit den Tagesordnungspunkten 68 bis 72 fünf Anträge betreffend eine Aktuelle Stunde, die wir gemäß unserer Geschäftsordnung am Donnerstagmorgen abhandeln. – Dem widerspricht auch keiner, dann ist auch das so beschlossen.

Die Tagesordnungspunkte 16 und 17 werden von der Tagesordnung abgesetzt, da hierzu keine Beschlussempfehlungen abgegeben wurden.

Noch eingegangen ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend für eine Umkehr in der Asylpolitik: offene Grenzen für Menschen in Not, Drucks. 19/2444. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 74 und kann auch mit Tagesordnungspunkt 2, der Regierungserklärung, aufgerufen werden. – Wunderbar, danke schön.

Ein weiterer Dringlicher Antrag liegt Ihnen vor, das ist einer der SPD-Fraktion betreffend humanitären Herausforderungen in Hessen gerecht werden – Humanität bewahren – Integration in Angriff nehmen: Wir schaffen das, Drucks. 19/2454. Auch hier frage ich: Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann wird er Tagesordnungspunkt 75, und auch ihn rufen wir mit Tagesordnungspunkt 2 auf.

Dann haben wir einen Dringlichen Antrag der Fraktion der SPD betreffend keine Änderung der bestehenden Jagdzeitenregelung, Drucks. 19/2455. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird er Tagesordnungspunkt 76, und wir rufen ihn mit Tagesordnungspunkt 54 auf. – Auch das wird akzeptiert.

Dann kann ich Sie fragen, ob die Tagesordnung so genehmigt wird. – Keiner widerspricht der Tagesordnung, dann ist sie genehmigt.

Wir beginnen mit Tagesordnungspunkt 1, unserer Fragestunde, und machen dann weiter mit Tagesordnungspunkt 2, der Regierungserklärung. Zuvor muss ich einige Erläuterungen dazu abgeben.

Herr Ministerpräsident Bouffier ist heute ab 18:15 Uhr entschuldigt, Herr Staatsminister Dr. Schäfer ab 18:30 Uhr und Herr Staatsminister Grüttner ab 18:30 Uhr. Frau Kollegin Faeser fehlt ganztägig und Frau Gnadl ebenso ganztägig. Das sind die Entschuldigungen.

Ich darf gratulieren, das ist der schönste Teil der amtlichen Bekanntmachungen. Herr Staatssekretär Dr. Lösel hatte am 27.07. Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch, lieber Herr Staatssekretär, alles Gute für Sie.

(Allgemeiner Beifall)

Mein ganz besonders herzlicher Glückwunsch – ich muss es einmal so ausdrücken – ist an Ursula Hammann gerichtet. Liebe Frau Vizepräsidentin, Glückwunsch, alles Gute für Sie. Dieses jugendliche Alter nennt man nicht.

(Allgemeiner Beifall)

Heute hat unser Spitzenfußballer Geburtstag: Wolfgang Decker.

(Allgemeiner Beifall)

Sehr geehrter Kollege, lieber Wolfgang, alles Gute, bleib uns gesund und munter erhalten. Die Liga ist noch lang. – Frau Wallmann macht das besser als wir zwei hier oben, deswegen haben wir sie geschickt.

(Schriftführerin Astrid Wallmann überreicht ein Prä- sent. – Beifall)

Meine Damen und Herren, ich darf Sie noch darauf aufmerksam machen, dass uns heute Abend um 19 Uhr nicht nur der Bauernverband eingeladen hat, sondern auch der Innenausschuss im Raum 301 P, der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss im Sitzungsraum 501 A und der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Raum 510 W tagen. Diese Sitzungen werden nur stattfinden, falls vom Plenum die entsprechenden Gesetzentwürfe überwiesen werden. Das kriegen wir alle mit, wir sind ja in dieser Frage aufmerksam.

Dann haben wir das erledigt, und ich kann Tagesordnungspunkt 1 aufrufen:

Fragestunde – Drucks. 19/2306 –

Wir beginnen mit der Frage 343 des Herrn Abg. Dietz. Bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

Welche konkreten Vorteile verspricht sie sich von der Gründung der IT-Genossenschaft KOPIT?

Herr Minister der Finanzen Dr. Schäfer.

Herr Abg. Dietz, die ständig fortschreitende technologische Entwicklung und die zunehmende Etablierung digitalen Verwaltungshandelns erfordern neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Informationstechnologieträgern. Aus diesem Grund wurde die KOPIT eG – Kurzform für Kooperationsplattform IT öffentliche Auftraggeber – gegründet. Sie soll zukünftig die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Informationstechnologie zwischen dem Land Hessen, den hessischen Kommunalverwaltungen, den Universitäten sowie weiteren öffentlich-rechtlichen Institutionen fördern.

Im Mittelpunkt steht zunächst einmal die Möglichkeit verstärkter gemeinsamer Beschaffung von Hard- und Software sowie von IT-Dienstleistungen aller Art, nach dem Motto: Je größer ein Auftragsvolumen ist, desto besser sind die Konditionen, die am Markt erzielt werden können. Darüber hinaus soll sie als Plattform für den Erfahrungsaustausch

und den Transfer von Informationen und Wissen zwischen den einzelnen großen IT-Trägern der öffentlichen Verwaltung dienen. Langfristig soll das Ziel gemeinsamer Standards zwischen den verschiedenen IT-Trägern über die Genossenschaft etabliert und gefördert werden.

Noch Fragen?

Dann kommen wir zur Frage 344. Herr Abg. Dr. Bartelt.

Ich frage die Landesregierung:

Was wird durch den Wettbewerb „Aktion Generation – lokale Familien stärken“ gefördert?

Herr Sozialminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, mit dem demografischen Wandel, bedingt durch Geburtenrückgang und eine steigende Lebenserwartung, kommen neue Herausforderungen, zugleich aber auch neue Chancen auf uns zu. Die Veränderung von Familienstrukturen, die geringer werdende Zahl junger Menschen, die steigende Zahl älterer und allein lebender Menschen – diese Auswirkungen zeigen sich vor allem in den Kommunen, also vor Ort. Nicht nur die Bedürfnisse der Menschen, sondern auch das Verhältnis der Generationen zueinander wandeln sich.

Mit dem Wettbewerb „Aktion Generation – lokale Familien stärken“ greift die Hessische Landesregierung diese Entwicklung auf. Der Wettbewerb möchte Anstoß geben, die Bedürfnisse und die Potenziale aller Generationen vor Ort gleichermaßen in den Blick zu nehmen, Angebote und Möglichkeiten generationenübergreifend aufeinander abzustimmen, gegebenenfalls bestehende Angebote auf das Verbindende der Menschen neu zu justieren, bewährte Strukturen zu nutzen und für neue Perspektiven der Nutzung zu öffnen.

In den vergangenen Jahren ist bereits eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen entstanden, die oft vor allem einzelne Zielgruppen im Blick haben. Dies sind beispielsweise Seniorenund Generationenprojekte, Engagementlotsen, Freiwilligendienste, Mehrgenerationenhäuser, Demenzbegleiter, Alltagshilfen für Senioren, Patenschaften für Kinder, Fahrdienste, kulturelle und sportliche Angebote, Wohnberatungsstellen oder auch lokale Leitstellen „Älterwerden“.

Diese Angebote sollen, wo möglich und sinnvoll, miteinander verknüpft werden, sodass in den Kommunen ein abgestimmtes Netz für die Bürgerinnen und Bürger entsteht. Haupt- und ehrenamtliche Angebote, Hilfen und Akteure sollen zusammengeführt und so intelligente Netzwerke geknüpft und nachhaltig auf der kommunalen Ebene aufgestellt werden. Das Miteinander der Generationen und die Verantwortung füreinander vor Ort stärker in den Blick nehmen, Unterstützung und Teilhabe sichern, also die Stärkung der lokalen Familie und des Gemeinschaftsgefühls,

und die Kommunen bei dieser Aufgabe unterstützen – das will der Wettbewerb stärken und fördern.

Dann kommen wir zur nächsten Frage. Frage 346, Abg. Stephan.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Entwicklungsperspektiven eröffnen sich aus ihrer Sicht auf der Grundlage der vor Kurzem veröffentlichten Studie „Energiesektor und Energiewende in Hessen“ im Sektor erneuerbare Energien in unserem Land in den kommenden Jahren?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Sehr geehrter Herr Abg. Stephan, Hessen ist als führender Wirtschaftsstandort auf eine sichere, umweltschonende, bezahlbare und gesellschaftlich akzeptierte Energieversorgung angewiesen. Dies erfordert einen Ausbau der erneuerbaren Energien, eine Anpassung der Netzinfrastruktur und deutliche Fortschritte bei der Energieeffizienz. Diese Ziele der Energiewende bergen große Chancen für unsere Unternehmen, die dafür gut qualifizierte Fachkräfte benötigen.

Die von Ihnen genannte Studie untersucht deshalb das Thema Fachkräftesicherung im Energieland Hessen. Dabei stehen nicht nur die Energieerzeuger und -versorger im Blickfeld, sondern auch Planungs- und Beratungsbüros, Industriedienstleister und große Teile des Handwerks. Demnach bewerten die Betriebe die Standortbedingungen in Hessen überwiegend als gut. 87 % der befragten Betriebe des Energiewendesektors sehen ihren Qualifikationsbedarf als gedeckt an. Lediglich punktuell fehlt es an ausreichend qualifizierten Arbeitskräften. Die Studie zeigt, dass dadurch aber die weitere Entwicklung nicht gehemmt wird.

Die Betriebe sind in der Aus- und Weiterbildung sehr engagiert und setzen zur Fachkräftesicherung und -gewinnung auf unterschiedliche Maßnahmen: vom Gesundheitsschutz über die Aus- und Weiterbildung bis hin zur Vergütungsstruktur. Dabei werden sie mit dem Gesamtkonzept „Fachkräftesicherung Hessen“ in Verantwortung von Herrn Staatsminister Grüttner mit einem umfangreichen Maßnahmenmix in den drei strategischen Bereichen Ausund Weiterbildung, potenzialorientierte Arbeitsmarktpolitik sowie Internationalisierung als Standortfaktor tatkräftig von der Landesregierung unterstützt.

Im Ergebnis steht daher einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung des hessischen Energiewendesektors nichts im Wege. Dabei ist es für die Unternehmen von großer Bedeutung, dass die strukturellen und politischen Rahmenbedingungen verlässlich sind. Dazu trägt die Landesregierung durch eine verantwortungsbewusste Fachkräfte- und Energiepolitik bei.

Es gibt keine Zusatzfragen.

Dann rufe ich Frage 348 auf. Herr Abg. Merz.

Ich frage die Landesregierung:

In welcher Form wird das Land Hessen die Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte in Hessen unterstützen?

Herr Sozialminister Grüttner.